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Geschichte im Fragment - Augustana-Hochschule Neuendettelsau

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3. Die logisch-empiristische Kritik bestreitet, daß auf dem Hintergrund des Verifikations-<br />

bzw. Falsifikationskriteriums das Subjekt des „Handelns Gottes“ korrekt identifiziert<br />

werden kann und daß ein Handeln dieses Subjekts sinnvoll prädiziert werden<br />

kann.<br />

Diese Kritiken haben auch Konsequenzen für das Verständnis des menschlichen Handelns.<br />

Nach der erkenntnistheoretischen Kritik gehört auch die für menschliches Handeln<br />

vorausgesetzte Freiheit in den Bereich der Metaphysik. Die materialistische Kritik<br />

bestreitet <strong>im</strong>plizit die Möglichkeit von intentionalem menschlichen Handeln, „weil sie<br />

sich konsequent in Beschreibungen über Ereignis-Wahrscheinlichkeiten auflösen lassen<br />

muß“ (59). Die logisch-empiristische Kritik führt zur Behauptung der Sinnlosigkeit des<br />

Redens von Personen, „die mehr meint als ihre raumzeitliche Lokalisierbarkeit als<br />

Handlungsinstanzen“ (59).<br />

Auf diese neuzeitliche Kritik am Reden vom Handeln Gottes lassen sich in der Theologie<br />

zwei Reaktionstypen ausmachen. Der eine versucht eine Reinterpretation oder Ersetzung<br />

des Begriffs vom Handeln Gottes, indem entweder der Handlungsbegriff ausgespart<br />

wird oder die Rede von Gott und seinem Handeln in „Qualifizierungen des<br />

menschlichen Selbstverständnisses übersetzt wird“ (60). Der andere propagiert die<br />

Rückkehr zu biblischen Redeweisen und lehnt dabei philosophische oder weltanschauliche<br />

Überfremdungen der Theologie ab.<br />

Mit der Rede vom Handeln Gottes wird aber nun kein beliebiges Handeln Gottes thematisiert,<br />

sondern es werden ganz best<strong>im</strong>mte Relationen dargestellt, die Konsequenzen<br />

für die Handlungsmöglichkeiten des Menschen haben (57).<br />

Von einem Verständnis des Glaubens, das zwischen dem Akt (fides qua creditur) und<br />

dem Inhalt (fides quae creditur) des Glaubens unterscheidet, erhellt der konstitutive<br />

theologische Gehalt des Handlungsbegriffs. Schwöbel best<strong>im</strong>mt den Glauben in dieser<br />

Unterscheidung so, daß die „Konstitutionsbedingung des Glaubens als Akt“ genau das<br />

sind, „was als Inhalt des Glaubens bekannt wird“. Das heißt: „Nur das kann als Inhalt<br />

des Glaubens bekannt werden, was den Glauben als Akt konstituiert, und nur der Akt<br />

kann als Akt des Glaubens gelten, der durch die <strong>im</strong> Inhalt des Glaubens bekannten Konstitutionsbedingungen<br />

konstituiert ist.“ 24<br />

Dabei werden die Konstitutionsbedingungen des Glaubens so zur Sprache gebracht, daß<br />

vom Handeln Gottes die Rede ist. Das Handeln Gottes wird daher zum einen als Grund<br />

der Möglichkeit menschlichen Handelns verstanden, zum anderen auch als Ermöglichung<br />

des Glaubensaktes. Dem entspricht die Unterscheidung vom schöpferischen und<br />

offenbarenden Handeln Gottes.<br />

Die Rede von Schöpfung weist auf die Voraussetzungslosigkeit des schöpferischen<br />

Handelns Gottes hin, das sich nur der Kreativität Gottes verdankt (64f). Der Charakter<br />

von Gottes Wirken besteht in der Existenzbegründung; daher ist alles weltlich Seiende<br />

kontingent. Zugleich muß aufgrund dieses Sachverhaltes Gottes schöpferische Wirken<br />

24 Schwöbel, Handeln Gottes 63.<br />

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