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Leistungsbild Raumplanung - Bundeskammer der Architekten und ...

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<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Seite 1/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012<strong>Leistungsbild</strong>PräambelDie <strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong> <strong>der</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieurkonsulenten hat mit Ende 2006 alle Verordnungenbetreffend die unverbindlichen Honorarleitlinien aufgehoben, da sie von <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eswettbewerbsbehördeals wettbewerbswidrig angesehen wurden.Die Aktivitäten <strong>der</strong> Ingenieurkonsulenten <strong>und</strong> Zivilingenieure konzentrierten sich in <strong>der</strong> Folge darauf, für dievielen Bereiche <strong>der</strong> Ingenieur-Dienstleistungen adäquate <strong>und</strong> zeitgemäße <strong>Leistungsbild</strong>er bzw. Ziel<strong>und</strong>Aufgabenbeschreibungen als Information <strong>und</strong> Hilfestellung für die AuftraggeberInnen <strong>und</strong>AuftragnehmerInnen zu erarbeiten <strong>und</strong> bereit zu stellen.Die B<strong>und</strong>essektion Ingenieurkonsulenten sieht in <strong>der</strong> Erstellung <strong>und</strong> Publikation <strong>der</strong> eigenen<strong>Leistungsbild</strong>er für die verschiedenen Ingenieurbereiche eine wichtige Aufgabe, da sie dieVertragsgestaltung auf beiden Seiten wesentlich erleichtern <strong>und</strong> zur Rechtssicherheit beitragen können. ImSinne des erklärten Qualitätsanspruches bei <strong>der</strong> Erbringung von Ingenieurdienstleistungen werden die<strong>Leistungsbild</strong>er laufend aktualisiert <strong>und</strong> an den Stand <strong>der</strong> Technik angepasst.Für einige dieser <strong>Leistungsbild</strong>er wurden von externen Dritten (Forschungsgesellschaften,Universitätsinstituten usw.) Kalkulationshilfen (Vergütungsmodelle, Aufwands- <strong>und</strong> Kostenabschätzungenetc.) für die jeweilige Ingenieurleistung wissenschaftlich erarbeitet <strong>und</strong> publiziert.Die <strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong> stellt allen ZiviltechnikerInnen ein einfaches Kalkulationsprogramm zur Berechnungvon büro- <strong>und</strong> projektindividuellen St<strong>und</strong>ensätzen auf <strong>der</strong> Website zur Verfügung. Es dient zurbetriebswirtschaftlichen Abschätzung <strong>und</strong> Kalkulation <strong>der</strong> zu erbringenden Ingenieurdienstleistungen.Mit fachbereichsspezifischen Ergänzungen, wie beispielsweise (z.T. mit Auftraggebern akkordierten)Vertragsmustern, werden weitere Hilfestellungen für die Vergabe <strong>der</strong> geistigen Ingenieurleistungen <strong>und</strong>die Führung erfolgreicher Vertragsverhandlungen geboten.DI Klaus ThürriedlVorsitzen<strong>der</strong> <strong>der</strong> B<strong>und</strong>essektion IngenieurkonsulentenSeite 2/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012VorwortDas vorliegende <strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> (LB_R) wurde von <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esfachgruppe<strong>Raumplanung</strong>, Landschaftsplanung <strong>und</strong> Geographie <strong>der</strong> <strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong> <strong>der</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong>Ingenieurkonsulenten erarbeitet. Es wird damit ein umfassendes Nachfolgewerk für die bisher nurtw. standardisiert beschriebenen Leistungen <strong>der</strong> <strong>Raumplanung</strong> in <strong>der</strong> HOA geschaffen. DieLeistungsbereiche lehnen sich eng an die aus dem Masterstudium <strong>der</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong>Raumordnung resultierenden Qualifikationsbereiche an. Damit gibt das LB_R – ohne dass diesprimärer Zweck o<strong>der</strong> Ziel wäre – auch einen skizzenhaften Überblick über den Befugnisbereich <strong>der</strong><strong>Raumplanung</strong>.Das LB_R stellt eine Gr<strong>und</strong>lage zur Erstellung von Ausschreibungen <strong>und</strong> individuellen Verträgenzwischen Auftraggebern <strong>und</strong> Raumplanern dar.Das LB_R versteht sich als „wachsendes Werk“. Dementsprechend sind in <strong>der</strong> vorliegendenVersion September 2012 viele Leistungsbereiche ausführlich <strong>und</strong> umfassend beschrieben. An<strong>der</strong>esind dzt. nur als Oberposition angeführt <strong>und</strong> werden in einer <strong>der</strong> nächsten Versionen mitumfassenden Leistungsbeschreibungen befüllt. Dies gibt auch die Möglichkeit, LB – Positionen imLaufe <strong>der</strong> Zeit an geän<strong>der</strong>te Anfor<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Rahmenbedingungen anzupassen. Bei <strong>der</strong>Verwendung des LB_R ist daher unbedingt jeweils die Version anzuführen.Die Position 00 ist fachgebietsübergreifend formuliert <strong>und</strong> stellt daher nicht in allen Details auf diein <strong>der</strong> <strong>Raumplanung</strong> üblichen Formulierungen ab.Sämtliche im Rahmen dieses <strong>Leistungsbild</strong>es getroffenen geschlechtsspezifischen Formulierungensind nicht diskriminierend zu verstehen <strong>und</strong> richten sich gleichermaßen an beide Geschlechter. Aufeine geson<strong>der</strong>te Anführung wurde aus Gründen <strong>der</strong> leichteren Lesbarkeit verzichtet.Für die B<strong>und</strong>esfachgruppeDI Andreas LotzVorsitzen<strong>der</strong>DI Andreas FalchKoordination Arbeitsgruppe LB_RArbeitsgruppe LB_R:DI Andreas FalchDI Andreas LotzDI Karl Heinz PorschDI Maximilian PumpernigAutoren:DI Andreas FalchDI Karl Heinz PorschDI Maximilian PumpernigDr. Paula / DI Esther BöhmDI Richard ReschMag. Klaus SpielmannDI Dr. Helmut SedlmayerDI Friedrich RauchDI Hans KordinaDI Dr. Helena LinzerDI Karl GrimmDI Dietmar GstreinDI Hans EmrichSeite 3/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012<strong>Leistungsbild</strong> - DispositionPräambelVorwortPos.Überschrift00 Allgemeine Bestimmungen00 01 Allgemeine Vertragsbestimmungen00 02 Leistungsumfang00 03 Honorar00 04 Nebenkosten00 05 Zahlungsbedingungen00 06 Verzögerung <strong>der</strong> Auftragsdurchführung00 07 Verwahrung bzw. Herausgabe <strong>der</strong> Unterlagen00 08 Haftung, Gewährleistung00 09 Rücktritt vom Vertrag00 10 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung00 11 Mediation, Schiedsgericht, Gerichtsstand00 12 Verjährung00 15 Schlussbestimmungen01 Projektsteuerung01 01 Projektsteuerung allgemein01 02 Definition Projektsteuerung01 03 Delegierbare <strong>und</strong> nicht delegierbare Leistungen <strong>der</strong> PS bzw PL01 04 Leistungsumfang <strong>und</strong> Projektdauer01 05 Handlungsbereiche <strong>und</strong> Projektphasen <strong>der</strong> Projektsteuerung01 06 <strong>Leistungsbild</strong> Projektsteuerung01 07 Teilleistungen <strong>der</strong> Projektsteuerung als Einzelleistung01 08 Einschaltung eines Generalplaners <strong>und</strong> / o<strong>der</strong> eines Generalunternehmers01 09 <strong>Leistungsbild</strong> Projektleitung05 Trans- Nationale Raumentwicklung, Sachprogramme05 05 Transnationale <strong>und</strong> Nationale Raumentwicklung05 10 Transnationale <strong>und</strong> Nationale Sachkonzepte06 Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung06 05 Landesentwicklungskonzepte <strong>und</strong> -programme06 10 Regionale Entwicklungskonzepte <strong>und</strong> Programme06 15 Klein- <strong>und</strong> Teilregionale Entwicklungskonzepte <strong>und</strong> -programme06 20 Regionale SachkonzepteSeite 4/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201210 Örtliche <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Städtebau10 01 Allgemeine Bestimmungen10 05 Örtliches Entwicklungskonzept10 10 Kommunale <strong>und</strong> städtebauliche Masterplanung10 15 Flächenwidmungsplanung10 20 Bebauungsplanung10 2510 30Neuordnung von Bauland nach raumplanerischen Kriterien (Baulandumlegung)Beratungsleistungen in <strong>der</strong> örtlichen <strong>Raumplanung</strong>10 35 Kommunale Sachkonzepte10 40 Städtebauliche Gestaltungsaufgaben10 45 Stadt-, Quartiers- <strong>und</strong> Dorferneuerung10 50 Ständiger Ortsplaner10 60 Städtebauliche Einordnung von Einzelobjekte15 Raumverträglichkeitsprüfung20 Strategische Umweltprüfung20 01 Screening20 02 Scoping20 03 Umweltbericht20 04 Monitoring20 05 Konsultationen20 06 Öffentlichkeitsarbeit20 07 Begleitung in <strong>der</strong> Entscheidungsfindung25 Umweltverträglichkeitsprüfung25 02 Koordination „Raum <strong>und</strong> Umwelt“ im Auftrag des Projektwerbers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Behörde25 03 Erstellung von UVE-Fachbeiträgen im Auftrag des Projektwerbers25 04 Erstellung von UVP-Gutachten für die Behörde30 Standort-, Immobilien- <strong>und</strong> Projektbewertung35 Standort- <strong>und</strong> Projektentwicklung40 Immobilienmanagement45 Stadt- <strong>und</strong> RegionalmarketingSeite 5/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Pos.Kurztext / Langtext00 Allgemeine BestimmungenVorbemerkungen / Hinweise:Folgende Abkürzungen werden in den Positionstexten verwendet:AG = die Auftraggeberin, <strong>der</strong> AuftraggeberAN = die Auftragnehmerin, <strong>der</strong> AuftragnehmerSoweit in Vorbemerkungen o<strong>der</strong> Positionstexten nichts an<strong>der</strong>es angegeben wird, gelten folgendeRegelungen:1. Standardisierte LeistungsbeschreibungDieses <strong>Leistungsbild</strong> wurde mit <strong>der</strong> standardisierten Leistungsbeschreibung <strong>Raumplanung</strong> (LB_R),Version September 2012, herausgegeben von <strong>der</strong> <strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong> <strong>der</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong>Ingenieurkonsulenten (bAIK), erstellt.2. Unklarheiten, Wi<strong>der</strong>sprüche:Bei Unklarheiten o<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>sprüchen <strong>der</strong> Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:- Positionstext- Gr<strong>und</strong>text zur Position- Vorbemerkungen <strong>der</strong> Unterleistungsgruppe- Vorbemerkungen <strong>der</strong> Leistungsgruppe- Vorbemerkungen des Leistungsbuchs00 01 Allgemeine Vertragsbestimmungen00 01 01 Für die Erbringung <strong>der</strong> Leistung wird vereinbart00 01 01A VertragsgegenstandGegenstand dieses Vertrages sind die nachfolgend beschriebenen Leistungen für dasgegenständliche Projekt.Die Planungsleistungen werden im Wesentlichen im Rahmen eines Werkvertrags erbracht, dieLeistungen <strong>der</strong> Örtlichen Bauaufsicht im Wesentlichen im Rahmen einesBevollmächtigungsvertrags.00 01 02 Es gelten folgende Vertragsgr<strong>und</strong>lagen in nachstehen<strong>der</strong> Reihenfolge00 01 02A Der VertragDieser Vertrag samt Anlagen00 01 02B Allgemeine Geschäftsbedingungen ANDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen <strong>der</strong>/des AN für ZT-Leistungen.00 01 02C Allgemeine Geschäftsbedingungen ZT LeistungenDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ZT-Leistungen (AGB-ZT).00 01 02D Planungsgr<strong>und</strong>lagenDie Planungsgr<strong>und</strong>lagen, das sind _____00 01 02E HonoraranbotDas Honoraranbot auf Basis <strong>der</strong> <strong>Leistungsbild</strong>er <strong>der</strong> HIA, herausgegeben von <strong>der</strong><strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong> <strong>der</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieurkonsulenten, in <strong>der</strong> Fassung von 9_2010.00 01 02F Gesetzliche Vorschriften, ÖNORMENDie gesetzlichen (Bau)-Vorschriften, die einschlägigen technischen ÖNORMEN. Es giltvorrangig jeweils die strengere bzw. qualitativ hochwertigere Norm <strong>und</strong> <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> Technikist jedenfalls einzuhalten.00 01 02G Bestimmungen ABGBDie Bestimmungen des ABGB.00 01 03 Zusätzliche VertragsvereinbarungenSeite 7/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Ein wechselseitiger Informationsaustausch über wesentliche, das Vertragsverhältnis <strong>und</strong>dessen Erfüllung betreffende Vorfälle wird vereinbart.Ist <strong>der</strong>/dem AN die örtliche Bauaufsicht übertragen, so wird sich die/<strong>der</strong> AG zur Vermeidungwi<strong>der</strong>sprüchlicher Anordnungen je<strong>der</strong> direkten Weisung an die auf <strong>der</strong> Baustelle Tätigenenthalten. Die/<strong>der</strong> AG wird auf Einladung <strong>der</strong>/des AN an <strong>der</strong> Schlussabnahme mitwirken.Die/<strong>der</strong> AG wird notwendige Entscheidungen kurzfristig <strong>und</strong> rechtzeitig treffen <strong>und</strong> diese<strong>der</strong>/dem AN mitteilen.00 02 01C Vorleistung bzw. Mitwirkung <strong>der</strong>/des AGDie/<strong>der</strong> AG stellt <strong>der</strong>/dem AN bei Vertragsabschluss folgende Unterlagen zurVerfügung:_____Die/<strong>der</strong> AG beabsichtigt nachfolgende FachplanerInnen mit sonstigen (Planungs-) Leistungenzu beauftragen:Statik:____________________________Heizung Lüftung Sanitär: ____________Elektro: _____Bauphysik:_____Geometer: _____Sonstige: _____Ein wechselseitiger Informationsaustausch über wesentliche, das Vertragsverhältnis <strong>und</strong>dessen Erfüllung betreffende Vorfälle wird vereinbart.Ist <strong>der</strong>/dem AN die örtliche Bauaufsicht übertragen, so wird sich die/<strong>der</strong> AG zur Vermeidungwi<strong>der</strong>sprüchlicher Anordnungen je<strong>der</strong> direkten Weisung an die auf <strong>der</strong> Baustelle Tätigenenthalten. Die/<strong>der</strong> AG wird auf Einladung <strong>der</strong>/des AN an <strong>der</strong> Schlussabnahme mitwirken.Die/<strong>der</strong> AG wird notwendige Entscheidungen kurzfristig <strong>und</strong> rechtzeitig treffen <strong>und</strong> diese<strong>der</strong>/dem AN mitteilen.00 02 01D Terminplan00 03 HonorarFür die Leistungserbringung <strong>der</strong> in diesem Vertrag beschriebenenZiviltechnikerInnenleistungen sind folgende Zeiträume vorgesehen:_______________Die detaillierten Termine für die Erbringung <strong>der</strong> einzelnen Teilleistungen sowie die gesamteVertragsdauer werden in einem einvernehmlich zu erstellenden Terminplan festgelegt. Die/<strong>der</strong>AG verpflichtet sich, Entscheidungen so rechtzeitig zu treffen, dass die vorgesehenenZwischentermine von <strong>der</strong>/dem AN eingehalten werden können.00 03 01 Die Vergütung <strong>der</strong> Leistungen erfolgt nach folgenden Vereinbarungen00 03 01A Leistungen nach HonorarangebotDie Leistungen werden gemäß <strong>der</strong> nachfolgenden Leistungsbeschreibung berechnet <strong>und</strong>vergütet. Für den Fall, dass sich für die Kalkulation relevante Kosten (Lohn, Material, Energie,Finanzierung udgl.) während <strong>der</strong> Vertragsdauer verän<strong>der</strong>n, so ist die/<strong>der</strong> AN berechtigt, diePreise entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne desKonsumentenschutzgesetzes.Mehrleistungen durch Än<strong>der</strong>ungen, die nicht durch die/den AN verursacht wurden,insbeson<strong>der</strong>e infolge behördlicher Auflagen, Än<strong>der</strong>ungen relevanter Vorschriften <strong>und</strong> Gesetze<strong>und</strong> infolge geän<strong>der</strong>ter AG-Wünsche, sind entsprechend dem erhöhten Leistungsumfangzusätzlich zu vergüten.00 03 01B Leistungen nach ZeitaufwandDie Leistungen werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet <strong>und</strong> vergütet. Für denFall, dass sich für die Kalkulation relevante Kosten (Lohn, Material, Energie, Finanzierungudgl.) während <strong>der</strong> Vertragsdauer verän<strong>der</strong>n, so ist die/<strong>der</strong> AN berechtigt, die Preiseentsprechend anzupassen. Dies gilt nicht bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne desKonsumentenschutzgesetzes.Seite 9/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Für das Schlüsselpersonal werden folgende St<strong>und</strong>ensätze angeboten:ArchitektIn: _____DiplomingenieurIn: _____TechnikerIn: _____AssistentIn: _____00 04 Nebenkosten00 04 01 Die Nebenkosten werden geson<strong>der</strong>t nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.00 04 01A Beschaffung von Unterlagen00 04 01B ModelleBeschaffung erfor<strong>der</strong>licher Unterlagen, Gr<strong>und</strong>lagen, Bestandsaufnahmen udgl.(ausgenommen Gesetzestexte, fachübliche Normen <strong>und</strong> Richtlinien).Modellerstellung, Laboruntersuchungen, Modellversuche, Analysen, Probebelastungen,Materialprüfungen udgl. einschließlich aller Behelfe, Materialien <strong>und</strong> Transporte.00 04 01C Vervielfältigungenvon Schriftstücken <strong>und</strong> Plänen, Plandrucke, Drucksachen udgl., Zusammenstellen <strong>und</strong>Übermitteln von digitalen Daten zur Übermittlung an Projektbeteiligte.00 04 01D Geson<strong>der</strong>t gefor<strong>der</strong>te Unterlagen00 04 01E GebührenVon <strong>der</strong>/dem AG gefor<strong>der</strong>te beson<strong>der</strong>e Planausfertigungen, Axonometrien, Perspektiven,Schaubil<strong>der</strong>, Präsentationsdarstellungen, Foto- <strong>und</strong> sonstige Dokumentationen.Behördliche Kommissionsgebühren, Stempel- <strong>und</strong> Rechtsgebühren, Verwaltungsabgaben,Gerichtskosten, Porto für behördlich verlangte Ladungen udgl.00 04 01F Ausstattung für ÖBA EinrichtungenBeistellung, Ausstattung <strong>und</strong> Betriebskosten (wie Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Telefon,Fax, EDV udgl.) <strong>der</strong> Einrichtungen für die Örtliche Bauaufsicht.00 04 01G Kosten für Porto, TelefonKosten für Porto, Telefon, Telkopierer, E-Mail udgl.00 04 01H Kosten f. VersicherungenKosten für Versicherungen.00 04 01I Reise- <strong>und</strong> FahrtkostenReise- <strong>und</strong> Fahrtkosten.00 04 01J Allgemeine UnkostenZur Deckung <strong>der</strong> anteiligen allgemeinen Unkosten wird zu den Nebenkosten ein Betrag imAusmaß von _____% <strong>der</strong> Nebenkosten zusätzlich verrechnet.00 04 02 Pauschale Abgeltung <strong>der</strong> Nebenkosten lt. Vereinbarung00 04 02A NebenkostenpauschaleDie Nebenkosten werden geson<strong>der</strong>t pauschal mit _____% <strong>der</strong> Honorarsumme verrechnet.00 05 Zahlungsbedingungen00 05 01 Folgende Zahlungsbedingungen gelten als vereinbart00 05 01A AnzahlungDie/<strong>der</strong> AN ist berechtigt, umgehend nach Vertragserrichtung eine Teilrechnung in <strong>der</strong> Höhevon __________ zu stellen, die innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang bei <strong>der</strong>/demAG fällig wird.Seite 10/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201200 05 01B TeilrechnungenDie/<strong>der</strong> AN ist berechtigt, Teilrechnungen einschließlich Umsatzsteuer zu stellen, die innerhalbvon 14 Tagen ab Rechnungseingang bei <strong>der</strong>/dem AG fällig werden.00 05 01C SchlusshonorarnoteDie Schlusshonorarnote wird innerhalb von 30 Kalen<strong>der</strong>tagen ab Rechnungseingang bei<strong>der</strong>/dem AG fällig.Bis zur Bezahlung <strong>der</strong> Schlusshonorarnote bleiben alle verfassten Unterlagen (Pläne,Berechnungen etc.) im Eigentum <strong>der</strong>/des AN.00 05 01D ZahlungsverzugBei Zahlungsverzug leistet die/<strong>der</strong> AG Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Bei anhaltendemZahlungsverzug ist die/<strong>der</strong> AN berechtigt, ausstehende Lieferungen <strong>und</strong> Leistungenzurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu for<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> nach Setzung einerangemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.00 05 01E Kein Skonto00 05 01F SkontoDer Abzug eines Skontos ist nicht vereinbart.Bei Begleichung <strong>der</strong> Teilrechnungssumme innerhalb von _____ Kalen<strong>der</strong>tagen <strong>und</strong> <strong>der</strong>Schlusshonorarnote innerhalb von _____ Kalen<strong>der</strong>tagen wird ein Skonto von _____%vereinbart.00 06 Verzögerung <strong>der</strong> Auftragsdurchführung00 06 01 Für Verzögerungen im Rahmen <strong>der</strong> Auftragsdurchführung gelten folgendeBestimmungen00 06 01A Verzögerung, Behin<strong>der</strong>ung, UnterbrechungWenn eine Verzögerung, Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Unterbrechung <strong>der</strong> Leistungen von mehr als 2Monaten aus einem nicht von <strong>der</strong>/dem AN zu vertretenden Gr<strong>und</strong> eintritt, ist die/<strong>der</strong> ANberechtigt, den nachgewiesenen Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.Dauert die Unterbrechung mehr als _____ Monate durchgehend an, ist auf Verlangen <strong>der</strong>/desAN <strong>der</strong> Stand <strong>der</strong> bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich festzustellen <strong>und</strong>abzurechnen.Bei Verzögerungen, Behin<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Unterbrechungen <strong>der</strong> Leistungserbringung, dieununterbrochen länger als _____ Monate andauern, steht je<strong>der</strong> Vertragspartei das Recht zu,den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.00 07 Verwahrung bzw. Herausgabe <strong>der</strong> Unterlagen00 07 01 Für die Aufbewahrung <strong>der</strong> erstellten Unterlagen wird vereinbart00 07 01A Daten PapierformDie Originalpläne <strong>und</strong> -daten verbleiben bei <strong>der</strong>/dem AN, zur ordnungsgemäßenAufbewahrung. Die Aufbewahrungspflicht endet gr<strong>und</strong>sätzlich zehn Jahre nach Legung <strong>der</strong>Schlusshonorarnote an die/den AG, doch kann sich die/<strong>der</strong> AN während dieser Zeit durchHerausgabe <strong>der</strong> Unterlagen an die/den AG von <strong>der</strong> Verwahrungspflicht befreien. AufVerlangen <strong>der</strong>/des AG werden Vervielfältigungen <strong>der</strong> Unterlagen in Papierform gegenKostenersatz ausgefolgt.00 07 01B Daten nicht verän<strong>der</strong>barDie/<strong>der</strong> AN wird über Verlangen Vervielfältigungen <strong>der</strong> Unterlagen in nicht verän<strong>der</strong>barerdigitaler Form (z.B. PDF) gegen Kostenersatz ausfolgen.Die/<strong>der</strong> AN übernimmt keine Haftung für Fehler o<strong>der</strong> Schäden, die auf <strong>der</strong> EDV-Anlage <strong>der</strong>Empfängerin / des Empfängers <strong>der</strong> digitalen Daten entstehen könnten. Die/<strong>der</strong> AN setzt EDV-Programme zur Vermeidung aggressiver EDV-Programme (Viren, Würmer, etc.) ein.Seite 11/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201200 07 01C Daten verän<strong>der</strong>barDie/<strong>der</strong> AN wird über Verlangen Vervielfältigungen <strong>der</strong> Unterlagen in verän<strong>der</strong>barer digitalerForm (im Format DXF nach ÖNORM A 6240) gegen Kostenersatz ausfolgen.Die/<strong>der</strong> AN übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die übergebenen Unterlagen.Die/<strong>der</strong> AG hat die/den AN diesbezüglich schad- <strong>und</strong> klaglos zu halten.Die/<strong>der</strong> AN übernimmt keine Haftung für Fehler o<strong>der</strong> Schäden, die auf <strong>der</strong> EDV-Anlage <strong>der</strong>Empfängerin / des Empfängers <strong>der</strong> digitalen Daten entstehen könnten. Die/<strong>der</strong> AN setzt EDV-Programme zur Vermeidung aggressiver EDV-Programme (Viren, Würmer, etc.) ein.00 07 01D Daten, elektronisches Urk<strong>und</strong>enarchivEs wird vereinbart, die Urk<strong>und</strong>en <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Gutachten, die nach diesem Vertrag erstelltwerden, in das elektronische Urk<strong>und</strong>enarchiv <strong>der</strong> Ziviltechniker zur Erfüllung <strong>der</strong>Aufbewahrungspflicht einzuspeisen. Die dafür entstehenden Kosten trägt die/<strong>der</strong> AG.00 08 Haftung, Gewährleistung00 08 01 Für Haftung <strong>und</strong> Gewährleistung <strong>der</strong> beauftragten Leistungen wird vereinbart00 08 01A GewährleistungDie Leistungen werden nach dem Stand <strong>der</strong> Technik <strong>und</strong> den Regeln <strong>der</strong> Kunst erbracht.Die/<strong>der</strong> AN haftet für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong> Pläne, Berechnungen <strong>und</strong>sonstigen Leistungen in Bezug auf den Auftragsgegenstand im Sinne dieses Vertrages.Die Gewährleistungsfrist für sämtliche Leistungen beträgt drei Jahre ab Abschluss <strong>der</strong>vertraglich vereinbarten Gesamtleistung.Die/<strong>der</strong> AN hat das Recht, bei festgestellten Planungsmängeln mit <strong>der</strong> Behebung <strong>der</strong>selbenbeauftragt zu werden.Die/<strong>der</strong> AG nimmt zur Kenntnis, dass Pläne <strong>und</strong> sonstige Unterlagen nur nach allenfallserfor<strong>der</strong>licher behördlicher Genehmigung <strong>und</strong> ausdrücklicher Freigabe durch die/den ANverwendet werden dürfen.00 08 01B SchadenersatzSämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat <strong>der</strong>/die Geschädigte zu beweisen.Für Verträge mit VerbraucherInnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die dortfestgelegten Regelungen.00 08 01C VersicherungsschutzDie/<strong>der</strong> AN erklärt, dass für Schäden infolge Verletzung <strong>der</strong> sie/ihn nach diesem Vertragtreffenden Pflichten eine aufrechte Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme vonEURO _____ <strong>und</strong> einem Selbstbehalt von EURO _____ besteht. Auf Wunsch wird eineBestätigung über die aufrechte Versicherung ausgestellt.Verlangt die/<strong>der</strong> AG einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz, wird die zusätzlicherfor<strong>der</strong>liche Prämie als Nebenkostenpunkt verrechnet.Die/<strong>der</strong> AN haftet nur für Schäden, die dem Gr<strong>und</strong>e <strong>und</strong> <strong>der</strong> Höhe nach durch dieHaftpflichtversicherung gedeckt sind. Für nicht versicherte Schäden haftet die/<strong>der</strong> AN nur beiVorsatz.Für Verträge mit VerbraucherInnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die dortfestgelegten Regelungen.00 08 01D Versicherungsschutz bei ArbeitsgemeinschaftenBei Arbeitsgemeinschaften haftet je<strong>der</strong> einzelne ARGE-Partner solidarisch für die gesamteLeistung.00 09 Rücktritt vom Vertrag00 09 01 RücktrittDer Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Gr<strong>und</strong>, <strong>der</strong> einem Vertragspartner dieFortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht bzw. machen würde, möglich. DerSeite 12/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären. Als wichtigerGr<strong>und</strong> gilt insbeson<strong>der</strong>e: ___00 09 01A Rücktritt durch AGFür die/den AG, wenn- sich die/<strong>der</strong> AN fortgesetzt - trotz schriftlichen Vorhaltes - vertragswidrig verhält;- sich die/<strong>der</strong> AN trotz angemessener Nachfristsetzung mit <strong>der</strong> Leistungserbringung inVerzug befindet;- über das Vermögen <strong>der</strong>/des AN ein Konkursverfahren eröffnet wurde <strong>und</strong> nicht innerhalbeines Jahres einem Antrag auf Abschließung eines Zwangsausgleiches stattgegeben o<strong>der</strong>ein Zahlungsplan bestätigt wurde bzw. <strong>der</strong> Konkurs mangels eines zur Deckung <strong>der</strong>Kosten des Konkursverfahrens hinreichenden Vermögens nicht eröffnet wurde;- die Voraussetzungen <strong>der</strong> Position 00.06. vorliegen.00 09 01B Rücktritt durch ANFür die/den AN, wenn- sich die/<strong>der</strong> AG - trotz schriftlichen Vorhaltes <strong>und</strong> angemessener Nachfristsetzung -vertragswidrig verhält bzw. die obliegende Mitwirkungspflicht unterlässt;- die/<strong>der</strong> AG die ordnungsgemäße Leistungserbringung endgültig vereitelt;- über das Vermögen <strong>der</strong>/des AG ein Konkursverfahren eröffnet wurde <strong>und</strong> nicht innerhalbeines Jahres einem Antrag auf Abschließung eines Zwangsausgleiches stattgegeben o<strong>der</strong>ein Zahlungsplan bestätigt wurde bzw. <strong>der</strong> Konkurs mangels eines zur Deckung <strong>der</strong>Kosten des Konkursverfahrens hinreichenden Vermögens nicht eröffnet wurde;- die Voraussetzungen <strong>der</strong> Position 00.06 vorliegen;- die/<strong>der</strong> AG trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Annahme von Unterlagenverweigert.00 09 01C Leistungsvergütung bei RücktrittErfolgt <strong>der</strong> Rücktritt vom Vertrag aus einem Gr<strong>und</strong>, den die/<strong>der</strong> AN zu vertreten hat, steht nurdas Entgelt für diejenigen Leistungen zu, die bis zum Tag des Rücktritts erbracht wurden.Erfolgt <strong>der</strong> Rücktritt vom Vertrag aus einem Gr<strong>und</strong>, den die/<strong>der</strong> AG zu vertreten hat, gebührt<strong>der</strong>/dem AN gemäß Paragraph 1168 Abs. 1 ABGB das vereinbarte Entgelt abzüglich <strong>der</strong>ersparten Aufwendungen. Die Höhe <strong>der</strong> ersparten Aufwendungen wird mit _____% <strong>der</strong> nochnicht erbrachten Leistungen festgesetzt.Davon unberührt bleibt <strong>der</strong> je<strong>der</strong> Vertragsseite gegen den an<strong>der</strong>en Teil wegen Verschulden an<strong>der</strong> vorzeitigen Vertragsauflösung zustehende Schadenersatzanspruch.00 10 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung00 10 01 Für allfällige Gegenfor<strong>der</strong>ungen gelten folgende Regelungen00 10 01A Aufrechnung, Zurückbehaltung, AbtretungDie Aufrechnung allfälliger Gegenfor<strong>der</strong>ungen mit <strong>der</strong> Honorarfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>/des AN sowie dieZurückbehaltung des Honorars <strong>der</strong>/des AN o<strong>der</strong> eines Teils davon sind unzulässig. FürVerträge mit VerbraucherInnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die dortfestgelegten Regelungen.Bei Zahlungsverzug <strong>der</strong>/des AG ist die/<strong>der</strong> AN von allen weiteren Leistungs- <strong>und</strong>Lieferungsverpflichtungen entb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> berechtigt, noch ausstehende Lieferungen o<strong>der</strong>Leistungen zurückzuhalten <strong>und</strong> Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu for<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> -gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - vom Vertrag zurückzutreten.Es wird wechselseitig vereinbart, die gegenseitigen For<strong>der</strong>ungen nur nach ausdrücklicherschriftlicher Zustimmung des an<strong>der</strong>en Vertragspartners an Dritte abzutreten.00 11 Mediation, Schiedsgericht, Gerichtsstand00 11 01 Im Falle von Rechtsstreitigkeiten gelten folgende VereinbarungenSeite 13/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201200 11 01A MediationsverfahrenDie Parteien werden nach Möglichkeit vor Inanspruchnahme <strong>der</strong> ordentlichen Gerichte bzw.eines Schiedsgerichtes versuchen, einen Streit einvernehmlich im Wege einesMediationsverfahrens beizulegen. Die im Mediationsverfahren einvernehmlich getroffeneLösung ist für alle Konfliktbeteiligten bindend.00 11 01B SchiedsgerichtZur Entscheidung über sämtliche sich aus dem vorliegenden Vertrag zwischen denVertragsparteien ergebende Rechtsstreitigkeiten ist unter Ausschluss <strong>der</strong> ordentlichenGerichtsbarkeit ein zu diesem Zweck im Einzelfall zusammentretendes - aus dreiSchiedsrichtern bestehendes Schiedsgericht zu berufen. Die Entscheidung desSchiedsgerichtes ist endgültig <strong>und</strong> für beide Vertragsparteien bindend.Sitz des Schiedsgerichtes ist <strong>der</strong> Ort des Kanzleisitzes <strong>der</strong>/des AN, sofern nicht ein an<strong>der</strong>erGerichtsstand gemäß Paragraph 14 KSchG zwingend zur Anwendung kommt. DasSchiedsgericht entscheidet mit Stimmenmehrheit.Ansonsten finden die Paragraphen 577ff ZPO Anwendung.Sollte das Schiedsgericht, aus welchen Gründen immer, nicht zustande kommen, o<strong>der</strong> einerKlage auf Aufhebung des Schiedsspruches stattgegeben werden, wird für alle Streitigkeitenaus dem Vertragsverhältnis <strong>der</strong> Kanzleisitz <strong>der</strong>/des AN als Gerichtsstand vereinbart, sofernnicht ein an<strong>der</strong>er Gerichtsstand gemäß Paragraph 14 KSchG zwingend zur Anwendungkommt.00 11 01C GerichtsstandAls Gerichtsstand wird <strong>der</strong> Kanzleisitz <strong>der</strong>/des AN vereinbart, sofern nicht ein an<strong>der</strong>erGerichtsstand gemäß Paragraph 14 KSchG zwingend zur Anwendung kommt.00 12 Verjährung00 12 01 Verjährung von Ansprüchen00 12 01A VerjährungsfristDie Ansprüche <strong>der</strong>/des AG auf Schadenersatz wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllungverjähren binnen zwei Jahren ab Beendigung <strong>der</strong> Tätigkeit durch die/den AN, spätestensjedoch binnen zwei Jahren ab Legung <strong>der</strong> Schlusshonorarnote, sofern das Gesetz keinekürzere Verjährungsfrist vorsieht. Für Verträge mit VerbraucherInnen im Sinne desKonsumentenschutzgesetzes gelten die dort festgelegten Regelungen.00 15 Schlussbestimmungen00 15 01 Hinweise zum Vertrag00 15 01A VertragsgültigkeitSollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein o<strong>der</strong> werden, so ist dies ohneEinfluss auf die Gültigkeit <strong>der</strong> übrigen Vertragsbestimmungen <strong>und</strong> des Vertrages selbst. Indiesem Fall gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, dieihr wirtschaftlich weitestmöglich entspricht.Dasselbe gilt für Vertragslücken o<strong>der</strong> nicht ausreichende vertragliche Regelungen.Auf diesen Vertrag findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.00 15 01B Vertragsän<strong>der</strong>ungenÄn<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>der</strong> Schriftform<strong>und</strong> <strong>der</strong> Unterfertigung <strong>der</strong> jeweils nach diesem Vertrag zeichnungsberechtigten Personen;dies gilt insbeson<strong>der</strong>e auch für das Abgehen von diesem Formerfor<strong>der</strong>nis.00 15 01C VertragsausfertigungDieser Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, wovon jeweils die/<strong>der</strong> AG <strong>und</strong> die/<strong>der</strong>AN eine erhält.Seite 14/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201201 ProjektsteuerungRaumplanerische Leistungen sind regelmäßig in den unter den ständigenVorbemerkungen dargestellten Projektzyklus eingebettet. Die in den LG 02 – 99dargestellten Leistungen stellen dabei in <strong>der</strong> Regel einen spezifischen Teil einesProjektes dar. Für die Zielerreichung aber ist die Leistung <strong>der</strong> Projektsteuerungunerlässlich. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber bereit zu stellen bzw.geson<strong>der</strong>t zu beauftragen <strong>und</strong> sind nicht Inhalt <strong>der</strong> LG 02 – 99 des LB RPLG. In <strong>der</strong>LG 01 LB RPLG finden sich daher die für den Bereich <strong>der</strong> <strong>Raumplanung</strong>maßgeblichen Elemente <strong>der</strong> Projektsteuerung.0101 Projektorganisation allgemeinProjekte sind temporäre Wirtschaftsunternehmen mit nur vertraglicher (nichtdirigistischer) Bindung <strong>der</strong> Beteiligten. Deshalb ist zur Erreichung des Projektzielesdie Festlegung <strong>der</strong> Verfahrensregeln beson<strong>der</strong>s wichtig, da die„Unternehmensleitung“ (= Projektleitung) ebenfalls nur temporärer Natur ist <strong>und</strong>keine hierarchische Struktur anwenden kann, wie dies in Permanenzunternehmenregelmäßig vorkommt.Die zur Erfüllung <strong>der</strong> Projektziele zur Verfügung stehende Zeit wird im allgemeinenzu kurz (zu engagiert) angesetzt. Deshalb steht meist wenig Zeit für den Aufbaueiner geordneten Projektstruktur zur Verfügung. Die Verfahrensregeln <strong>und</strong> dieHierarchie sind auf die Beson<strong>der</strong>heiten des Projektes abzustimmen <strong>und</strong> vomBauherrn mit <strong>der</strong> Bestellung seiner Projektleitung / Projektsteuerung festzulegen.Projekte erfor<strong>der</strong>n aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> nicht starr zu bestimmenden Organisationsformenein starkes dirigistisches Zentrum, um in <strong>der</strong> Vielzahl, anfangs „fiktiver“ Elementemit ungenau definierten Abhängigkeiten, das ganzheitliche Ziel des Projektes imAuge zu behalten.Für jedes Projekt muss in <strong>der</strong> Regel eine neue Organisationsstruktur aufgebautwerden. Dabei sind folgende Bedingungen festzulegen:- Bei <strong>der</strong> Abwicklung eines Projektes entstehen unterschiedlichste Aufgaben, dievon verschiedenen Personen <strong>und</strong> Unternehmungen zu lösen sind. Dies erfor<strong>der</strong>teine möglichst eindeutige Zuweisung <strong>der</strong> Aufgaben.- Der Kompetenzrahmen dieser Stellen ist möglichst eindeutig zu beschreiben.- Die gegenseitigen Abhängigkeiten <strong>und</strong> Verpflichtungen sind möglichst eindeutigzu beschreiben.Diese Entscheidungen sind unter <strong>der</strong> wesentlichen Bedingung zu treffen, dassimmaterielle (geistig-schöpferische) Dienstleistungen schon aus <strong>der</strong> Definitionheraus nicht im vorhinein eindeutig <strong>und</strong> vollständig beschreibbar sein können.Verwendete Begriffe <strong>und</strong> Abkürzungen:PL ProjektleitungPM ProjektmanagementPS ProjektsteuerungBegriffsklärung: Projektsteuerung / ProjektmanagementBei <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong> Begriffe Projektsteuerung <strong>und</strong> Projektmanagementherrscht vielfach Unklarheit. Meist werden die Begriffe synonym verwendet, obwohles einen wesentlichen Unterschied gibt, <strong>der</strong> sich in folgen<strong>der</strong> Formelveranschaulichen lässt:Seite 15/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Projektsteuerung+ Projektleitung___________________= ProjektmanagementErst, wenn <strong>der</strong> Projektsteuerer auch Projektleitungsaufgaben (Vollmacht)übernimmt, spricht man von Projektmanagement. In diesem Sinne, d.h. wenn dieProjektsteuerung als Bestandteil <strong>der</strong> Projektmanagementleistungen verstandenwird, können die Begriffe synonym für die gemeinsamen Leistungsinhalteverwendet werden.0102 Definition ProjektsteuerungLeistungen <strong>der</strong> Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, wenn sieFunktionen des Auftraggebers bei <strong>der</strong> Steuerung von Projekten mit mehreren (i.d.R.mehr als drei) Fachbereichen übernehmen. Hierzu gehören insbeson<strong>der</strong>e:(1) Klärung <strong>der</strong> Aufgabenstellung, Erstellung <strong>und</strong> Koordinierung des Programmesfür das Gesamtprojekt,(2) Klärung <strong>der</strong> Voraussetzungen für den Einsatz von Planern <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong>Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte),(3) Aufstellung <strong>und</strong> Überwachung von Organisations-, Termin- <strong>und</strong>Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt <strong>und</strong> Projektbeteiligte,(4) Koordinierung <strong>und</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Projektbeteiligten, mit Ausnahme <strong>der</strong>ausführenden Firmen,(5) Vorbereitung <strong>und</strong> Betreuung <strong>der</strong> Beteiligung von Planungsbetroffenen,(6) Fortschreibung <strong>der</strong> Planungsziele <strong>und</strong> Klärung von Zielkonflikten,(7) laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung <strong>und</strong>rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,(8) Koordinierung <strong>und</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Bearbeitung von Finanzierungs-, För<strong>der</strong>ungs<strong>und</strong>Genehmigungsverfahren.Bereits 1977, also vor über 30 Jahren, wurde mit <strong>der</strong> Formulierung <strong>der</strong> HOAIerkannt, dass ab einer gewissen Projektgröße <strong>und</strong> Komplexität- die überwiegend organisatorischen, technisch-wirtschaftlichenKoordinierungsaufgaben,- die Überwachung des Zusammenspiels aller Projektbeteiligten - Planer <strong>und</strong>ausführende Firmen - sowie sonstiger Beteiligter,- die dabei gleichzeitig erfor<strong>der</strong>liche Sorge für die Einhaltung von Qualitäten,Kosten <strong>und</strong> Terminenso umfangreich werden, dass personell <strong>und</strong> fachlich nicht entsprechendausgestattete Auftraggeber, mit <strong>der</strong> Wahrnehmung dieser Aufgaben teilweiseüberfor<strong>der</strong>t sein können.0103 Delegierbare <strong>und</strong> nicht delegierbare AG – Leistungen <strong>der</strong> PS / <strong>der</strong> PLDie Projektsteuerung bezieht sich insbeson<strong>der</strong>e auf folgende delegierbareAuftraggeberleistungen:- Klärung <strong>der</strong> Aufgabenstellung, sowie Koordination <strong>und</strong> Überwachung desGr<strong>und</strong>lagenprogrammes vom ersten Schritt <strong>der</strong> Planung bis zurBaufertigstellung.- Klärung <strong>der</strong> Voraussetzung für den Einsatz von Planern <strong>und</strong> an<strong>der</strong>er an <strong>der</strong>Seite 16/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Planung fachlich Beteiligter. Klärung <strong>der</strong> Schnittstellen <strong>und</strong> Einsatzpunkte.- Vertragsbearbeitung mit Planern <strong>und</strong> Ausführenden.- Aufstellung <strong>und</strong> Überwachung von Organisations-, Termin- <strong>und</strong> Zahlungsplänenbezogen auf das Gesamtprojekt <strong>und</strong> die Projektbeteiligten.- Koordinierung <strong>und</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Projektbeteiligten, also <strong>der</strong> Planenden <strong>und</strong>Ausführenden.- Fortschreibung <strong>der</strong> Planungsziele <strong>und</strong> Klärung von Zielkonflikten.- Koordinierung <strong>und</strong> Bearbeitung von Genehmigungsverfahren.- Versicherungsbearbeitung: Bauwesen-, Haftpflichtversicherung, kombinierteVersicherungen (All-Risk-Versicherung etc.)- Kosten- <strong>und</strong> Finanzierung: Kostenermittlung, Kostenverfolgung, Kostenkontrolle,Finanzierung.- Klärung <strong>der</strong> Organisationsstruktur <strong>und</strong> Informationsstruktur.- Definition, Sicherstellung <strong>und</strong> Überwachung von Qualitätsvorgaben,Ausstattung, Materialien <strong>und</strong> Produkte. Überwachung <strong>und</strong> Koordinierung vonAusführungsän<strong>der</strong>ungen.- Dokumentation des Gesamtprojektes: Sammeln, Aufbereiten <strong>und</strong> Ordnen allerprojektrelevanten Dokumente, Pläne, Verträge <strong>und</strong> des Schriftverkehrs.- Terminplanung: Aufstellung <strong>und</strong> Zusammenfassung aller Vorgänge <strong>und</strong>Tätigkeiten, sowie Klärung <strong>der</strong> zeitlichen <strong>und</strong> technischen Zusammenhänge <strong>und</strong>Abhängigkeiten sowohl im Gesamten (Generalterminplan in Makroform), alsauch im Detail (Bereichsterminpläne in Mikroform) mit Ermittlung <strong>der</strong>Vorgangsdauern, Abhängigkeiten <strong>und</strong> verfügbaren Kapazitäten.- Terminüberwachung: periodische Ablaufkontrollen, Checklisten, Veranlassen<strong>und</strong> Durchführen von SOLL-/IST-Vergleichen, Maßnahmen beiTerminüberschreitungen bzw. -verän<strong>der</strong>ungen.Die Projektleitung bezieht sich insbeson<strong>der</strong>e auf folgende nicht (ohne Vollmacht)delegierbare Bauherrnleistungen:- Setzen <strong>der</strong> obersten Projektziele- Mittelbereitstellung- definitive Entscheidung zu Planungsphasen, Abnahmen etc.- Konfliktmanagement- Wahrnehmen <strong>der</strong> zentralen Projektanlaufstelle- projektbezogene Repräsentationspflichten etc.Der Projektleitung obliegt die direkte Verantwortung für die Erreichung <strong>der</strong> Projekt<strong>und</strong>Auftragsziele. Sie hat Linienfunktion <strong>und</strong> ist mit Entscheidungs-, Weisungs- <strong>und</strong>Durchsetzungsbefugnis ausgestattet. Nach Ansicht <strong>der</strong> Rechnungshöfe <strong>und</strong>Kontrollämter sollten Leistungen <strong>der</strong> Projektleitung im öffentlichen Bereich imallgemeinen nicht an freiberufliche Fachbüros übertragen werden. Gewerblicheo<strong>der</strong> private Bauinvestoren verfügen jedoch nicht immer über eigeneBauabteilungen mit entsprechend fachlichem Personal, sodass diese oft auchProjektleitungsaufgaben delegieren.Leistungsabgrenzung: Projektsteuerung - PlanungZitat <strong>der</strong> AHO-Fachkommission Projektsteuerung, NOV-96: „Die Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>der</strong> Projektsteuerungumfassen die neutrale <strong>und</strong> unabhängige Wahrnehmung von Auftraggeberaufgaben. (...) Sie sind daherzwangsläufig nicht in den Gr<strong>und</strong>leistungen an<strong>der</strong>er <strong>Leistungsbild</strong>er enthalten.“Hier wird festgestellt, dass die Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>der</strong> Projektsteuerung keineÜberschneidungen zu den Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>der</strong> Planer aufweisen. Für diezusätzlichen Leistungen, d.h. die Leistungen, die über die Gr<strong>und</strong>leistungenhinausgehen, wird folgende Leistungsabgrenzung zu den Planern vorgeschlagen:Seite 17/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012- Durchführung von planungsergänzenden Leistungen (z.B. Untersuchung vonLösungsmöglichkeiten nach gr<strong>und</strong>sätzlich verschiedenen Anfor<strong>der</strong>ungen) i.d.R.durch den Planer.- Durchführung von Beratungs-, Koordinierungs-, Informations- <strong>und</strong>Kontrollleistungen i.d.R. durch den Projektsteuerer. Damit entsteht keineSelbstkontrolle von Planerleistungen.- Durchführung von Leistungen die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> Planungs- <strong>und</strong>Entscheidungsvorbereitung schaffen sollen (z.B. Standortanalyse, Aufstelleneines Raum- <strong>und</strong> Funktionsprogramms) entwe<strong>der</strong> durch Planer, o<strong>der</strong> durchProjektsteuerer, da hier Interessenskollisionen kaum vorkommen.01 04 Leistungsumfang <strong>und</strong> ProjektdauerLeistungen <strong>der</strong> Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, dieFunktionen des Auftraggebers bei <strong>der</strong> Steuerung von Projekten mit mehreren (i.d.R.mehr als drei) Planungsbeteiligten übernehmen.01 04 01 Die Projektdauer wird in <strong>der</strong> Anlage mit einer bestimmten Anzahl an Monaten abAuftragserteilung festgelegt. Eine darüber hinausgehende Projektdauer ist alszusätzliche Leistung (Leistungserstreckung) im Anlassfall geson<strong>der</strong>t zu vergüten.Soweit keine an<strong>der</strong>e Vereinbarung besteht, werden die dadurch anfallendenMehrleistungen nach Zeitaufwand vergütet.01 04 02 Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> Leistungsinhalte <strong>der</strong> Projektsteuerung setzt dieAnwendung dieser Leistungsgruppe die Festlegung des Leistungsumfanges <strong>und</strong><strong>der</strong> Leistungsinhalte in Schriftform voraus.01 05 Handlungsbereiche <strong>und</strong> Projektphasen <strong>der</strong> ProjektsteuerungDie Gesamtleistung <strong>der</strong> Projektsteuerung umfasst in je<strong>der</strong> Projektphase dieErbringung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>leistungen in folgenden Handlungsbereichen:A Organisation, Information, Koordination <strong>und</strong> DokumentationB Qualitäten <strong>und</strong> QuantitätenC Kosten <strong>und</strong> FinanzierungD Termine <strong>und</strong> KapazitätenOrganisation, Information,Koordination <strong>und</strong>DokumentationQualitätenQuantitätenKostenFinanzierungTermineKapazitätenSeite 18/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Die Leistungen <strong>der</strong> Projektsteuerung werden in 5 Projektphasen erbracht, die wiefolgt definiert <strong>und</strong> bewertet werden:ProjektphasenPPH 1PPH 2PPH 3PPH 4PPH 5Projektvorbereitung:Projektetablierung, strategische Planung,Gr<strong>und</strong>lagenermittlung, VertragsgestaltungPlanung:Vorentwurfs-, Entwurfs- <strong>und</strong>EinreichplanungAusführungsvorbereitung:Ausführungsplanung, Vorbereiten <strong>der</strong>Vergabe <strong>und</strong> Mitwirken bei <strong>der</strong> VergabeAusführung:Projektüberwachung (z.B. ÖBA)Projektabschluss:Projektbetreuung, DokumentationBewertung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>leistungeninnerhalb <strong>der</strong> Gesamtleistung =Teilleistungsfaktor [t]26 %21 %19 %26 %Summe Projektsteuerungsleistung 100 %8 %01 05 01 Für das <strong>Leistungsbild</strong> sind folgende Begriffsdefinitionen zu beachten:1. Das Aufstellen, Abstimmen <strong>und</strong> Fortschreiben i.S. des <strong>Leistungsbild</strong>esbeinhaltet:- die Vorgabe <strong>der</strong> Solldaten (Planen/Ermitteln)- die Kontrolle (Überprüfen <strong>und</strong> Soll-/Ist-Vergleich), sowie- die Steuerung (Abweichungsanalyse, Anpassen, Aktualisieren).2. Mitwirken im Sinne des <strong>Leistungsbild</strong>es heißt stets, dass <strong>der</strong> beauftragteProjektsteuerer die genannten Teilleistungen in Zusammenarbeit mit denan<strong>der</strong>en Projektbeteiligten inhaltlich abschließend zusammenfasst <strong>und</strong> demAuftraggeber zur Entscheidung vorlegt.3. Sämtliche Ergebnisse <strong>der</strong> Projektsteuerungsleistungen erfor<strong>der</strong>n vor Freigabe<strong>und</strong> Umsetzung die vorherige Abstimmung <strong>und</strong> Freigabe durch denAuftraggeber.01 06<strong>Leistungsbild</strong> ProjektsteuerungBei den beispielhaft aufgezählten zusätzlichen (optionalen) Leistungen,insbeson<strong>der</strong>e in den Projektphasen 2 bis 5, handelt es sich um solche, die stetsvom Projektsteuerer wahrgenommen werden sollten, damit keine Selbstkontrollevon Planerleistungen entsteht. Die beispielhafte Aufzählung identer zusätzlicherLeistungen in <strong>Leistungsbild</strong>ern an<strong>der</strong>er Planungsbeteiligter betrifft jene Fälle, indenen eine Projektsteuerung nicht beauftragt wurde. Die zusätzlichen (optionalen)Leistungen sind geson<strong>der</strong>t zu beauftragen.01 06 01PPH 1 / ProjektvorbereitungSeite 19/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201201 06 01 APPH 1 / Projektvorbereitung - Gr<strong>und</strong>leistungenA Organisation, Information, Koordination <strong>und</strong> Dokumentation1 Zusammenstellen <strong>der</strong> Projektziele <strong>und</strong> Festlegung <strong>der</strong> Projektorganisation durchein projektspezifisch zu erstellendes Organisationshandbuch2 Auswahl <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Projektplanung zu Beteiligenden <strong>und</strong> Führen vonVerhandlungen3 Vorbereitung <strong>der</strong> Beauftragung <strong>der</strong> zu Beteiligenden4 Laufende Information <strong>und</strong> Abstimmung mit dem Auftraggeber5 Einholen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Zustimmungen des AuftraggebersB Qualitäten <strong>und</strong> Quantitäten1 Mitwirken bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lagen für das Gesamtprojekthinsichtlich Bedarf nach Art <strong>und</strong> Umfang (Nutzerbedarfsprogramm NBP)2 Mitwirken beim Zusammenstellen des Raum-, Flächen- o<strong>der</strong> Anlagenbedarfs <strong>und</strong><strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an Standard <strong>und</strong> Ausstattung3 Mitwirken beim Klären <strong>der</strong> Standortfragen, Beschaffen <strong>der</strong> standortrelevantenUnterlagen, <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücksbeurteilung hinsichtlich Nutzung in privat-rechtlicher<strong>und</strong> öffentlich-rechtlicher Hinsicht4 Herbeiführen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Entscheidungen des AuftraggebersC Kosten <strong>und</strong> Finanzierung1 Mitwirken beim Festlegen des Rahmens für Investitionen <strong>und</strong> Baunutzungskosten2 Prüfen <strong>und</strong> Freigeben von Rechnungen zur Zahlung3 Einrichten <strong>der</strong> Ausgabenrechnung, Erstellung ZahlungsplanD Termine <strong>und</strong> Kapazitäten1 Entwickeln, Vorschlagen <strong>und</strong> Festlegen des Terminrahmens2 Aufstellen/Abstimmen <strong>der</strong> Generalablaufplanung <strong>und</strong> Ableiten desKapazitätsrahmens01 06 01 B01 06 01 C01 06 01 DPPH 1 / Projektvorbereitung - optionale Leistungen zu Organisation,Information Koordination <strong>und</strong> Dokumentation:1 Mitwirken bei <strong>der</strong> betriebswirtschaftlich-organisatorischen Beratung desAuftraggebers zur Bedarfsanalyse, Projektentwicklung <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>lagenermittlung2 Beson<strong>der</strong>e Abstimmungen zwischen Projektbeteiligten zur Projektorganisation3 Unterstützen <strong>der</strong> Koordination innerhalb <strong>der</strong> Gremien des Auftraggebers4 Beson<strong>der</strong>e Berichterstattung in Auftraggeber- o<strong>der</strong> sonstigen Gremien5 Ausarbeitung, Durchführung von Planerwettbewerben6 RisikoanalysePPH 1 / Projektvorbereitung - optionale Leistungen zu Qualitäten <strong>und</strong>Quantitäten:1 Mitwirken bei Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Erschließungsangelegenheiten2 Erarbeiten <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen, Abwickeln <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Prüfen von Ideen-,Projekt-, Programm- <strong>und</strong> Realisierungswettbewerben3 Erarbeiten von Leit- <strong>und</strong> Musterbeschreibungen, z.B. für Gutachten <strong>und</strong>Wettbewerbe4 Prüfen <strong>der</strong> Umwelterheblichkeit <strong>und</strong> <strong>der</strong> UmweltverträglichkeitPPH 1 / Projektvorbereitung - optionale Leistungen zu Kosten <strong>und</strong>Finanzierung:1 Überprüfen von Wertermittlungen für bebaute <strong>und</strong> unbebaute Gr<strong>und</strong>stücke2 Festlegen des Rahmens <strong>der</strong> Investitionsmittel sowie <strong>der</strong> Personal- <strong>und</strong>Seite 20/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen3 Festlegen <strong>der</strong> Qualitätsstandards ohne/mit Mengen o<strong>der</strong> ohne/mit Kosten ineinem Gebäude- <strong>und</strong> Raumbuch bzw. Pflichtenheft4 Veranlassen o<strong>der</strong> Durchführen von Son<strong>der</strong>kontrollen <strong>der</strong> Planung01 06 02 D01 06 02 E01 06 03 APPH 2 / Projektplanung - optionale Leistungen zu Kosten <strong>und</strong> Finanzierung1 Kostenermittlung <strong>und</strong> -steuerung unter beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen (z.B.Renditevorgaben)2 Fortschreiben <strong>der</strong> Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss <strong>und</strong> die AnlagekontenPPH 2 / Projektplanung - optionale Leistungen zu Termine <strong>und</strong> Kapazitäten1 Ablaufsteuerung unter beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> ZielsetzungenPPH 3 / AusführungsvorbereitungPPH 3 / Ausführungsvorbereitung - Gr<strong>und</strong>leistungenA Organisation, Information, Koordination <strong>und</strong> Dokumentation1 Fortschreiben des Organisationshandbuches2 Fortschreiben des Projekthandbuches3 Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten4 Laufende Information <strong>und</strong> Abstimmung mit dem Auftraggeber5 Einholen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Zustimmungen des AuftraggebersB Qualitäten <strong>und</strong> Quantitäten1 Überprüfen <strong>der</strong> Planungsergebnisse inkl. evtl. Planungsän<strong>der</strong>ungen aufKonformität mit den vorgegebenen Projektzielen2 Mitwirken beim Freigeben <strong>der</strong> Firmenliste für Ausschreibungen3 Herbeiführen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Entscheidungen des Auftraggebers4 Überprüfen <strong>der</strong> Ausschreibungsunterlagen für die Vergabeeinheiten <strong>und</strong>Anerkennen <strong>der</strong> Versandfertigkeit5 Überprüfen <strong>der</strong> vollständigen Angebotsauswertungen in technisch-wirtschaftlicherHinsicht6 Beurteilen <strong>der</strong> unmittelbaren <strong>und</strong> mittelbaren Auswirkungen vonAlternativangeboten auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen7 Mitwirken bei den Vergabeverhandlungen bis zur UnterschriftsreifeC Kosten <strong>und</strong> Finanzierung1 Vorgabe <strong>der</strong> Soll-Werte für Vergabeeinheiten auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> aktuellenKostenberechnung2 Überprüfen <strong>der</strong> Kostenanschläge <strong>der</strong> Objekt- <strong>und</strong> Fachplaner, sowie veranlassen<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Anpassungsmaßnahmen3 Vorgabe <strong>der</strong> Deckungsbestätigungen für Aufträge4 Überprüfen <strong>der</strong> vorliegenden Angebote im Hinblick auf die vorgegebenenKostenziele5 Zusammenstellen <strong>der</strong> aktualisierten Baunutzungskosten6 Fortschreiben <strong>der</strong> Mittelbewirtschaftung7 Prüfen <strong>und</strong> Freigeben <strong>der</strong> Rechnungen zur Zahlung8 Fortschreiben <strong>der</strong> Ausgabenrechnung für den MittelabflussD Termine <strong>und</strong> Kapazitäten1 Aufstellen <strong>und</strong> Abstimmen <strong>der</strong> Steuerungsablaufplanung für die Ausführung2 Fortschreiben <strong>der</strong> General- <strong>und</strong> Grobablaufplanung für Planung <strong>und</strong> Ausführungsowie <strong>der</strong> Steuerungsablaufplanung für die PlanungSeite 22/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 20123 Vorgabe <strong>der</strong> Vertragstermine <strong>und</strong> -fristen für die Beson<strong>der</strong>enVertragsbedingungen <strong>der</strong> Ausführungs- <strong>und</strong> Lieferleistungen4 Überprüfen <strong>der</strong> vorliegenden Angebote im Hinblick auf vorgegebene Terminziele5 Führen <strong>und</strong> Protokollieren von Ablaufbesprechungen <strong>der</strong>Ausführungsvorbereitung sowie Vorschlagen <strong>und</strong> Abstimmen von erfor<strong>der</strong>lichenAnpassungsmaßnahmen01 06 03 B01 06 03 C01 06 03 D01 06 03 EPPH 3 / Ausführungsvorbereitung - optionale Leistungen zu Organisation,Information Koordination <strong>und</strong> Dokumentation1 Veranlassen beson<strong>der</strong>er Abstimmungsverfahren zur Sicherung <strong>der</strong> Projektziele2 Durchführen <strong>der</strong> Angebotseröffnungen3 Beson<strong>der</strong>e Berichterstattung in Auftraggeber- o<strong>der</strong> sonstigen Gremien4 Streitbetreuung einschließlich dafür notwendiger UnterlagenPPH 3 / Ausführungsvorbereitung - optionale Leistungen zu Qualitäten <strong>und</strong>Quantitäten1 Überprüfen <strong>der</strong> Planungsergebnisse durch beson<strong>der</strong>eWirtschaftlichkeitsuntersuchungen2 Fortschreiben des Gebäude- <strong>und</strong> Raumbuches unter Einbeziehung <strong>der</strong>Ergebnisse <strong>der</strong> Ausführungsplanung3 Veranlassen o<strong>der</strong> Durchführen von Son<strong>der</strong>kontrollen <strong>der</strong>Ausführungsvorbereitung4 Versand <strong>der</strong> Ausschreibungsunterlagen5 Än<strong>der</strong>ungsmanagement bei Einschaltung eines Generalunter- bzw.Totalübernehmers sowie bei funktionalen AusschreibungenPPH 3 / Ausführungsvorbereitung - optionale Leistungen zu Kosten <strong>und</strong>Finanzierung1 Fortschreiben <strong>der</strong> Kostenermittlung <strong>und</strong> –steuerung unter beson<strong>der</strong>enAnfor<strong>der</strong>ungen (z.B. Renditevorgaben)2 Fortschreiben <strong>der</strong> Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss <strong>und</strong> die AnlagenkontenPPH 3 / Ausführungsvorbereitung - optionale Leistungen zu Termine <strong>und</strong>Kapazitäten1 Ermitteln von Ablaufdaten zur Bieterbeurteilung (erfor<strong>der</strong>licher Personal-,Maschinen- <strong>und</strong> Geräteeinsatz nach Art, Umfang <strong>und</strong> zeitlicher Verteilung)2 Ablaufsteuerung unter beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Zielsetzungen01 06 0401 06 04 APPH 4 / AusführungPPH 4 / Ausführung - Gr<strong>und</strong>leistungenA Organisation, Information, Koordination <strong>und</strong> Dokumentation1 Fortschreiben des Organisationshandbuches2 Fortschreiben des Projekthandbuches3 Mitwirken beim Durchsetzen von Vertragspflichten gegenüber den Beteiligten4 Laufende Information <strong>und</strong> Abstimmung mit dem Auftraggeber5 Einholen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Zustimmungen des AuftraggebersB Qualitäten <strong>und</strong> Quantitäten1 Prüfen von Ausführungsän<strong>der</strong>ungen, ggf. Revision von Qualitätsstandards nachArt <strong>und</strong> Umfang2 Mitwirken bei <strong>der</strong> technischen Vorabnahme <strong>der</strong> Ausführungsleistungen3 Herbeiführen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Entscheidungen des AuftraggebersSeite 23/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012C Kosten <strong>und</strong> Finanzierung1 Kostensteuerung zur Einhaltung <strong>der</strong> Kostenziele2 Freigabe <strong>der</strong> Rechnungen zur Zahlung3 Beurteilen <strong>der</strong> Nachtragsprüfungen4 Vorgabe von Deckungsbestätigungen für Nachträge5 Fortschreiben <strong>der</strong> Mittelbewirtschaftung6 Fortschreiben <strong>der</strong> Ausgabenrechnung für den MittelabflussD Termine <strong>und</strong> Kapazitäten1 Überprüfen <strong>und</strong> Abstimmen <strong>der</strong> Zeitpläne des Planers <strong>und</strong> <strong>der</strong> ausführendenFirmen mit den Steuerungsablaufplänen <strong>der</strong> Ausführung des Projektsteuerers2 Ablaufsteuerung <strong>der</strong> Ausführung zur Einhaltung <strong>der</strong> Terminziele3 Überprüfen <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Baubesprechungen (Baustellen-Jour-Fixe)anhand <strong>der</strong> Protokolle <strong>der</strong> Örtlichen Bauaufsicht, vorschlagen <strong>und</strong> abstimmen vonAnpassungsmaßnahmen bei Gefährdung von Projektzielen01 06 04 B01 06 04 C01 06 04 D01 06 04 EPPH 4 / Ausführung - optionale Leistungen zu Organisation, InformationKoordination <strong>und</strong> Dokumentation1 Veranlassen beson<strong>der</strong>er Abstimmungsverfahren zur Sicherung <strong>der</strong> Projektziele2 Beson<strong>der</strong>e Berichterstattung in Auftraggeber- o<strong>der</strong> sonstigen Gremien3 Streitbetreuung einschließlich <strong>der</strong> dafür notwendigen UnterlagenPPH 4 / Ausführung - optionale Leistungen zu Qualitäten <strong>und</strong> Quantitäten1 Mitwirken beim herbeiführen beson<strong>der</strong>er Ausführungsentscheidungen desAuftraggebers2 Veranlassen o<strong>der</strong> Durchführen von Son<strong>der</strong>kontrollen bei <strong>der</strong> Ausführung, z.B.durch Einschalten von Sachverständigen <strong>und</strong> Prüfbehörden3 Än<strong>der</strong>ungsmanagement bei Einschaltung eines Generalunter- bzw.Totalübernehmers, sowie bei funktionalen AusschreibungenPPH 4 / Ausführung - optionale Leistungen zu Kosten <strong>und</strong> Finanzierung1 Kontrolle <strong>der</strong> Rechnungsprüfung <strong>der</strong> Örtlichen Bauaufsicht2 Kostensteuerung unter beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen3 Fortschreiben <strong>der</strong> Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss <strong>und</strong> die AnlagenkontenPPH 4 / Ausführung - optionale Leistungen zu Termine <strong>und</strong> Kapazitäten1 Ablaufsteuerung unter beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Zielsetzungen01 06 0501 06 05 APPH 5 / ProjektabschlussPPH 5 / Projektabschluss - Gr<strong>und</strong>leistungenA Organisation, Information, Koordination <strong>und</strong> Dokumentation1 Mitwirken bei <strong>der</strong> organisatorischen <strong>und</strong> administrativen Konzeption <strong>und</strong> bei <strong>der</strong>Durchführung <strong>der</strong> Übergabe/ Übernahme bzw. Inbetriebnahme / Nutzung2 Mitwirken beim systematischen zusammenstellen <strong>und</strong> archivieren <strong>der</strong> Bauakteninkl. Projekt- <strong>und</strong> Organisationshandbuch3 Laufende Information <strong>und</strong> Abstimmung mit dem Auftraggeber4 Einholen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Zustimmungen des AuftraggebersB Qualitäten <strong>und</strong> Quantitäten1 Veranlassen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen behördlichen Abnahmen, Endkontrollen <strong>und</strong>/o<strong>der</strong>FunktionsprüfungenSeite 24/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 20122 Mitwirken bei <strong>der</strong> rechtsgeschäftlichen Übergabe an den Auftraggeber *)3 Prüfen <strong>der</strong> GewährleistungsverzeichnisseC Kosten <strong>und</strong> Finanzierung1 Überprüfen <strong>der</strong> Kostenfeststellungen <strong>der</strong> Objekt- <strong>und</strong> Fachplaner2 Freigabe <strong>der</strong> Rechnungen zur Zahlung3 Veranlassen <strong>der</strong> abschließenden Aktualisierung <strong>der</strong> Baunutzungskosten4 Freigabe von Schlussabrechnungen, sowie mitwirken bei <strong>der</strong> Freigabe vonEinbehalten *)5 Abschluss <strong>der</strong> Ausgabenrechnung für den MittelabflussD Termine <strong>und</strong> Kapazitäten1 Veranlassen <strong>der</strong> Ablaufplanung <strong>und</strong> -steuerung zur Übergabe <strong>und</strong>Inbetriebnahme01 06 05 BPPH 5 / Projektabschluss - optionale Leistungen zu Organisation, InformationKoordination <strong>und</strong> Dokumentation1 Mitwirken beim Einweisen des Bedienungs- <strong>und</strong> Wartungspersonals fürbetriebstechnische Anlagen2 Prüfen <strong>der</strong> Projektdokumentation <strong>der</strong> fachlich Beteiligten3 Mitwirken bei <strong>der</strong> Überleitung des Bauwerks in die Bauunterhaltung4 Mitwirken bei <strong>der</strong> betrieblichen <strong>und</strong> baufachlichen Beratung des Auftraggebers zurÜbergabe / Übernahme bzw. Inbetriebnahme / Nutzung5 Unterstützung des Auftraggebers beim Prüfen von Wartungs- <strong>und</strong>Energielieferungsverträgen6 Mitwirken bei <strong>der</strong> Übergabe / Übernahme schlüsselfertiger Bauten7 Organisatorisches <strong>und</strong> baufachliches Unterstützen bei Gerichtsverfahren8 Baufachliches Unterstützen bei Son<strong>der</strong>prüfungen9 Beson<strong>der</strong>e Berichterstattung beim Auftraggeber zum Projektabschluss10 Streitbetreuung einschließlich dafür notwendiger Unterlagen01 06 05 C01 06 05 D01 06 05 EPPH 5 / Projektabschluss - optionale Leistungen zu Qualitäten <strong>und</strong>Quantitäten1 Mitwirken bei <strong>der</strong> abschließenden Aktualisierung des Gebäude- <strong>und</strong> Raumbucheszum Bestandsgebäude <strong>und</strong> -raumbuch bzw. -pflichtenheft2 Überwachen von Mängelbeseitigungsleistungen außerhalb <strong>der</strong>GewährleistungsfristenPPH 5 / Projektabschluss - optionale Leistungen zu Kosten <strong>und</strong> Finanzierung1 Abschluss <strong>der</strong> Projektbuchhaltung für den Mittelzufluss <strong>und</strong> <strong>der</strong> Anlagenkonteninkl. VerwendungsnachweisPPH 5 / Projektabschluss - optionale Leistungen zu Termine <strong>und</strong> Kapazitäten1 Ablaufplanung zur Übergabe / Übernahme <strong>und</strong> Inbetriebnahme / Nutzung*) aufbauend auf die zusätzlichen Planer- <strong>und</strong> Bauaufsichtsleistungen lt. z.B. HIA01 0701 07 01Teilleistungen <strong>der</strong> Projektsteuerung als EinzelleistungTeilleistungenIn <strong>der</strong> Regel werden die Gr<strong>und</strong>leistungen <strong>der</strong> Projektsteuerung mit allenSeite 25/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201201 07 0201 07 03Handlungsbereichen <strong>und</strong> Projektphasen beauftragt.Werden einzelne vorangehende Projektphasen nicht beauftragt, so erhöht sich <strong>der</strong>Einarbeitungsaufwand des AN auch bei vorliegen einer vollständigenDokumentation.Werden nicht alle Handlungsbereiche <strong>der</strong> Projektsteuerung übertragen, so erhöhensich die Aufwendungen für den AN durch das erfor<strong>der</strong>licheSchnittstellenmanagement ebenfalls. Die damit verb<strong>und</strong>enen Mehraufwendungenwerden sind zu vergüten.01 08 Einschaltung eines Generalplaners <strong>und</strong> / o<strong>der</strong> eines GeneralunternehmersBei Einschaltung eines Generalplaners <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> eines Generalunternehmerserfor<strong>der</strong>t das Än<strong>der</strong>ungsmanagement einen beson<strong>der</strong>en Aufwand. Daher ist indiesen Fällen das Än<strong>der</strong>ungsmanagement im Rahmen des HandlungsbereichesQualitäten <strong>und</strong> Quantitäten als zusätzliche Leistung zu beauftragen.01 0901 09 0101 09 01 A01 09 01 B01 09 01 C01 09 01 D01 09 01 E01 09 01 F01 09 01 G01 09 01 H01 09 01 I<strong>Leistungsbild</strong> ProjektleitungFür den Nachweis <strong>der</strong> übertragenen Projektleitungskompetenzen ist demAuftragnehmer vom Auftraggeber eine entsprechende schriftlicheHandlungsvollmacht auszustellen. (war früher eine GP am Ende 010502)Projektleitung. Sofern seitens des Auftraggebers auch die Projektleitung inLinienfunktion beauftragt wird, gehören dazu im wesentlichen folgendeGr<strong>und</strong>leistungen:Rechtzeitiges herbeiführen bzw. treffen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Entscheidungen sowohlhinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard <strong>und</strong> Gestaltung als auch hinsichtlichQualität, Kosten <strong>und</strong> Terminen.Durchsetzen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen <strong>und</strong> Vollzug <strong>der</strong> Verträge unterWahrung <strong>der</strong> Rechte <strong>und</strong> Pflichten des Auftraggebers.Herbeiführen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Genehmigungen, Einwilligungen <strong>und</strong> Erlaubnisseim Hinblick auf die Genehmigungsreife.Konfliktmanagement zur Orientierung <strong>der</strong> unterschiedlichen Interessen <strong>der</strong>Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Kosten <strong>und</strong>Termine, u.a. im Hinblick auf(a) die Pflicht <strong>der</strong> Projektbeteiligten zur fachlich-inhaltlichen Integration <strong>der</strong>verschiedenen Planungsleistungen <strong>und</strong>(b) die Pflicht <strong>der</strong> Projektbeteiligten zur Untersuchung von alternativenLösungsmöglichkeiten.Leiten von Projektbesprechungen auf Geschäftsführungs- <strong>und</strong> Vorstandsebene zurVorbereitung, Einleitung <strong>und</strong> Durchsetzung von Entscheidungen.Führen aller Verhandlungen mit projektbezogener, vertragsrechtlicher o<strong>der</strong>öffentlich-rechtlicher Bindungswirkung für den Auftraggeber.Wahrnehmen <strong>der</strong> zentralen Projektanlaufstelle.Sorgetragen für das Abarbeiten des Entscheidungs- <strong>und</strong> Maßnahmenkatalogs.Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten gegenüber demNutzer, dem Finanzier, den Trägern öffentlicher Belange <strong>und</strong> <strong>der</strong> Öffentlichkeit.Seite 26/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201205 Trans- Nationale Raumentwicklung, SachprogrammeDie supranationale Raumentwicklung <strong>und</strong> Raumordnung stellt ein Spezialgebiet desBereiches Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung dar; die entsprechenden inhaltlichen <strong>und</strong>methodischen Vorgaben erfolgen weitgehend auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> EuropäischenUnion <strong>und</strong> dementsprechenden Verordnungen zu einzelnen För<strong>der</strong>programmen.(1) Die für die jeweilige Aufgabe erfor<strong>der</strong>lichen Gr<strong>und</strong>lagen werden vomAuftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Umfang <strong>der</strong> zur Analyse <strong>der</strong>Gegebenheiten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Entwicklungstendenzen erfor<strong>der</strong>lichenBestandsaufnahmen ist im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festzulegen.(2) Der Umfang <strong>der</strong> planerischen Leistungen richtet sich nach <strong>der</strong> jeweils gestelltenAufgabe <strong>und</strong> ist von Fall zu Fall geson<strong>der</strong>t zu vereinbaren.05 05 Transnationale <strong>und</strong> Nationale RaumentwicklungNach <strong>der</strong> Integration Österreichs in die Europäische Union ist <strong>der</strong>zeit die dritteGeneration europäischer Strukturfondför<strong>der</strong>ung in Arbeit. Die EuropäischeTerritoriale Zusammenarbeit <strong>und</strong> die Ländliche Entwicklung stellen weitere, fürÖsterreich beson<strong>der</strong>s relevante, Programmschwerpunkte dar. Ziel dieserProgramme ist die Steigerung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit, die Unterstützung desWachstums, <strong>der</strong> Abbau von Entwicklungsdisparitäten, sowie die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>grenznahen <strong>und</strong> grenzübergreifenden Zusammenarbeit.Der Schwerpunkt <strong>der</strong> Programme liegt damit auf <strong>der</strong> Raumentwicklung,grenzübergreifende <strong>und</strong> Europäische Raumordnungskonzepte werden vielfach imRahmen dieser Programme erarbeitet <strong>und</strong> dienen ebenfalls als begleitendeGr<strong>und</strong>lagen für Raumordnungspolitiken auf unterschiedlichen Umsetzungsebenen.Als wesentliche Instrumente mit jeweils sehr differenzierten Aufgabenstellungen aufunterschiedlichen Handlungsebenen können angeführt werden:- Einzelstaatliche Strategische Rahmenpläne- Operationelle Programme auf Län<strong>der</strong>ebene- URBAN Programme auf städtischer <strong>und</strong> Stadtteilebene- Programme zur Ländlichen Entwicklung auf nationaler Ebene- Lokale Entwicklungsstrategien im Rahmen des LEADER Programmes- Operationelle Programme im Hinblick auf die Europäische TerritorialeZusammenarbeit <strong>und</strong> europaweite NetzwerkprogrammeDie Methodik <strong>und</strong> Bearbeitung zu diesen Programmen kann jeweils umfassen:- Die eigentliche Programmplanung- Die ex ante <strong>und</strong> ex post Evaluierung <strong>der</strong> Programme- Die Erstellung des Umweltberichtes zu den einzelnen Programmen- Die strategische Umweltprüfung <strong>der</strong> Programme- Die Vorbereitung <strong>und</strong> Antragsunterstützung von programmrelevanten Projekten.05 10 Transnationale <strong>und</strong> Nationale SachkonzepteSeite 27/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201206 Landes- <strong>und</strong> RegionalplanungÜberörtliche <strong>Raumplanung</strong> ist die Gesamtheit <strong>der</strong> planerischen Leistungen zurFestlegung von Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen für die Erstellung eines überörtlichenEntwicklungskonzeptes, Raumordnungsprogramms bzw. Sachprogramms aufSupranationaler-, Nationaler-, Landes- o<strong>der</strong> Regionsebene bzw. kleinregionalerEbene <strong>und</strong> umfasst auch die Betreuung interkommunaler Planung.Die Raumordnungsgesetze <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> verpflichten diese zur Erstellung <strong>und</strong>teilweisen Verordnung von Programmen <strong>und</strong> Konzepten auf landesweiter,sektoraler o<strong>der</strong> regionaler Ebene.Ziel ist die Festlegung von Gr<strong>und</strong>zügen <strong>der</strong> anzustrebenden räumlichen Ordnung imSinne einer koordinierten, ausgeglichenen <strong>und</strong> nachhaltigen, sektoralen o<strong>der</strong> Sektorübergreifenden naturräumlichen <strong>und</strong> sozioökonomischen Entwicklung aufverschiedenen räumlichen Ebenen <strong>und</strong> die Entwicklung <strong>und</strong> Darstellung vonStrategien <strong>und</strong> Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.Die Landes- <strong>und</strong> Regionalplanung umfasst damit die Gesamtheit planerischerLeistungen zur Raumanalyse <strong>und</strong> darauf aufbauen<strong>der</strong> Festlegung von Zielen <strong>und</strong>Maßnahmen auf Landesebene, auf regionaler Ebene <strong>und</strong> auf interkommunaler /kleinregionaler Ebene.Je nach Gewichtung unterschiedlicher Län<strong>der</strong>gesetze umfassen die Konzeptesowohl raumordnerische als auch raumentwicklungsorientierte <strong>und</strong>infrastrukturorientierte Ziele, Strategien <strong>und</strong> Maßnahmen.Landes- <strong>und</strong> Regionalplanungsinstrumente dienen <strong>der</strong> Koordination vonRaumordnungs- <strong>und</strong> Regionalentwicklungsaktivitäten <strong>und</strong> stellen auch Gr<strong>und</strong>lagefür Entscheidungen <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ungen des Landes zur Regionalentwicklung dar.06 0506 05 0106 05 01 A06 05 01 B06 05 01 C06 05 01 DLandesentwicklungskonzepte <strong>und</strong> -programmeLandesentwicklungskonzepte <strong>und</strong> Programme dokumentieren die Gr<strong>und</strong>züge,Strategien <strong>und</strong> Maßnahmen zur anzustrebenden räumlichen Ordnung <strong>und</strong>Entwicklung eines Landes.Dieses Instrument stellt daher das strategische Steuerungsinstrument auf obersterEbene für die landesweite Raumordnung <strong>und</strong> Raumentwicklung dar <strong>und</strong> istdementsprechend auch ein formales Dach <strong>der</strong> landesplanerischen Aktivitäten inunterschiedlichen Sektoren, Fachbereichen <strong>und</strong> Ebenen.Konzepte <strong>und</strong> rechtsverbindliche Programme stellen Koordinationsinstrumente beiraum- bzw. regionalpolitisch relevanten Entscheidungen <strong>und</strong> Maßnahmen <strong>der</strong>einzelnen Ressorts dar <strong>und</strong> unterstützen die regionalpolitischen Zielsetzungen <strong>der</strong>Län<strong>der</strong> nach außen gegenüber benachbarten Regionen, Län<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Staaten,sowie Institutionen <strong>der</strong> Europäischen Union.Dementsprechende Inhalte von Landesentwicklungskonzepten <strong>und</strong> Programmensind nach Maßgabe <strong>der</strong> fachtechnischen Erfor<strong>der</strong>nisse insbeson<strong>der</strong>e:- Analyse von Ausgangslage / Trends / Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> räumlichenEntwicklung- Definition von allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> Bestimmungen zur RäumlichenEntwicklung- Zielsetzungen zur räumlichen Struktur, zu zentralen Orten, Achsen <strong>und</strong>Vorrangzonen- Ziel <strong>und</strong> Maßnahmen zur Ordnung <strong>der</strong> Raumstruktur hinsichtlich:- Siedlungswesen, Naturraum, Wirtschaft, Infrastruktur- nach Gebietstypen (z.B. Zentralraum, ländlicher Raum)- nach abgegrenzten RaumtypenSeite 28/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201206 05 01 E- nach Zentralitätsstruktur- nach Maßnahmenträgern- Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>liche Präzisierungen für Planungsregionen <strong>und</strong> für dieÖrtliche <strong>Raumplanung</strong>06 1006 10 0106 10 01 A06 10 01 B06 10 01 C06 10 01 D06 10 01 E06 10 01 F06 10 01 GRegionale Entwicklungskonzepte <strong>und</strong> ProgrammeRegionale Entwicklungskonzepte <strong>und</strong> Programme präzisieren <strong>und</strong> vertiefen dieraumrelevanten Konzepte auf Landesebene <strong>und</strong> werden teilweise als rechtsverbindlicheInstrumente verordnet.Sie definieren Ausgangslage, regionale Stärkefel<strong>der</strong> <strong>und</strong> haben eine integrierte,Sektor übergreifende, inner- <strong>und</strong> außerregional abgestimmte regionaleEntwicklungsstrategie zum Ziel.Die Konzepte dienen <strong>der</strong> Koordination maßgeblicher raum- <strong>und</strong>entwicklungsrelevanter Aktivitäten auf überörtlicher <strong>und</strong> regionaler Ebene <strong>und</strong> alsGr<strong>und</strong>lage für Entscheidungen <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ungen des Landes zurRegionalentwicklung.Dementsprechende Inhalte von Regionalen Entwicklungskonzepten <strong>und</strong>Programmen sind nach Maßgabe <strong>der</strong> fachtechnischen Erfor<strong>der</strong>nisse insbeson<strong>der</strong>e:- Analyse von Ausgangslage / Trends / Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>sozioökonomischen <strong>und</strong> räumlichen Entwicklung- Definition von regionalen Stärkefel<strong>der</strong>n, Schwächen <strong>und</strong> Gefahren- Einbettung in übergeordnete Rahmenbedingungen, welche die Entwicklung <strong>der</strong>Region massiv prägen- Formulierung eines Leitbildes, sowie einer längerfristigen, strategischenAusrichtung für die nachhaltige Entwicklung <strong>der</strong> Region- Definition von Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen zur Ordnung <strong>der</strong> Raumstruktur hinsichtlichSiedlungswesen, Naturraum, Wirtschaft, Infrastruktur- Definition von Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen zur integrierten Entwicklung <strong>der</strong>hinsichtlich relevanter, regionaler Sektoren <strong>und</strong> Ansatzpunkte im gewerblichenBereich, im Tourismus, usw.- Darstellung erfor<strong>der</strong>licher Strukturen <strong>und</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse für die Umsetzung <strong>der</strong>Konzepte <strong>und</strong> Programme06 1506 15 01Klein- <strong>und</strong> Teilregionale Entwicklungskonzepte <strong>und</strong> -programmeZiel <strong>der</strong> kleinregionalen Entwicklungskonzepte ist die bestmögliche Abstimmung vonLeitbil<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Entwicklungszielen auf interkommunaler, kleinregionaler Ebene.Je nach Schwerpunktsetzung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> umfassen diese Abstimmungsbedarfeinsbeson<strong>der</strong>e die Optimierung <strong>der</strong> Raumstruktur, Schwerpunktsetzungen für diewirtschaftliche <strong>und</strong> sozioökonomische Entwicklung, sowie Festlegungen zurgemeinsamen Erledigung kommunaler Aufgaben.Durch den Abbau von gegenseitiger Konkurrenz <strong>und</strong> möglichen Synergieeffektensoll eine gezielte Entwicklung <strong>der</strong> Raumstruktur erreicht werden, sollenEntwicklungsvorstellungen gebündelt <strong>und</strong> optimiert werden, sowie die Haushalte <strong>der</strong>Einzelgemeinden entlastet <strong>und</strong> <strong>der</strong> Handlungsspielraum langfristig gesichertwerden.Die Teilregionalen Konzepte sind damit auch Gr<strong>und</strong>lage für die Umsetzung auf <strong>der</strong>örtlichen Planungsebene sowie in sektoralen <strong>und</strong> spezifischeninfrastrukturbezogenen Maßnahmenbereichen.Die Entwicklungskonzepte auf dieser Planungsebene enthalten nach Maßgabe <strong>der</strong>fachtechnischen Erfor<strong>der</strong>nisse insbeson<strong>der</strong>e:Seite 29/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201206 15 01 A06 15 01 B06 15 01 C06 15 01 D06 15 01 E06 15 01 F06 15 01 G06 15 01 H06 15 01 I- Analyse von Ausgangslage / Trends / Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>sozioökonomischen <strong>und</strong> räumlichen Entwicklung- Definition von kleinregionalen Stärkefel<strong>der</strong>n, Schwächen <strong>und</strong> Gefahren vor demHintergr<strong>und</strong> übergeordneter Rahmenbedingungen- Überblick <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kleinregion vorhandenen Infrastrukturen <strong>und</strong> Darstellungbestehen<strong>der</strong> <strong>und</strong> potenzieller neuer Kooperationen- Formulierung eines Leitbildes, sowie einer längerfristigen strategischenAusrichtung für die nachhaltige Entwicklung <strong>der</strong> Kleinregion- Zuordnung von Schwerpunkten für die einzelnen Gemeinden bzw.Gemeindeteile- Definition von Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen zur Ordnung <strong>der</strong> Raumstruktur hinsichtlichSiedlungswesen, Naturraum, Wirtschaft, Infrastruktur- Definition von Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen zur integrierten Entwicklung <strong>der</strong>hinsichtlich relevanter regionaler Sektoren <strong>und</strong> Ansatzpunkte im gewerblichenBereich, im Tourismus, usw.- Definition von Synergie- <strong>und</strong> Kooperationsbereichen im Sinne einer optimierteninterkommunalen Zusammenarbeit- Darstellung erfor<strong>der</strong>licher Strukturen <strong>und</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse für die Umsetzung <strong>der</strong>Maßnahmen06 20 Regionale SachkonzepteSeite 30/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 20121010 0110 01 0110 01 0210 01 0310 01 0410 01 0510 01 0610 01 07Örtliche <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> StädtebauAllgemeine Bestimmungen:örtliche <strong>Raumplanung</strong> ist die Gesamtheit aller planerischen Leistungen zurErarbeitung <strong>und</strong> Aufstellung von Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen, zur Erreichung <strong>der</strong>angestrebten räumlichen Ordnung.In Abhängigkeit von <strong>der</strong> Größe des Planungsgebietes <strong>und</strong> dem Zweck <strong>der</strong>Planungsaufgabe werden unbeschadet <strong>der</strong> Begriffsbestimmungen in den inBetracht kommenden B<strong>und</strong>es- bzw. Landesgesetzen, sowie <strong>der</strong> imwissenschaftlichen Gebrauch verwendeten Definitionen die in Abs. (3) angeführtenPlanungsstufen, unterschieden.Planungsstufen:1. Örtliches Entwicklungskonzept2. Flächenwidmungsplanung3. Bebauungsplanung4. Baulandumlegung5. Beson<strong>der</strong>e städtebauliche Gestaltungsaufgaben6. Weitere Beratungs-, Betreuungs- <strong>und</strong> PlanungsleistungenAlle Leistungen haben die kostenlose Bereitstellung ausreichen<strong>der</strong>Planungsgr<strong>und</strong>lagen mit aktuellem Inhalt in digitaler Form, sowie aller für diePlanungsaufgaben erfor<strong>der</strong>lichen Angaben durch den Auftraggeber zurVoraussetzung.Liegen Planungsgr<strong>und</strong>lagen in <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Form <strong>und</strong> Qualität nicht vor, so istfür <strong>der</strong>en Nachführung o<strong>der</strong> Beschaffung <strong>der</strong> Aufwand nach geson<strong>der</strong>tenVereinbarungen zu berechnen.Die Bearbeitung <strong>der</strong> Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Problemanalyse basiert auf diesenGr<strong>und</strong>lagen gemäß Absatz 4 <strong>und</strong> auf jenen Fakten, die bei einfachen Begehungen<strong>und</strong> Besichtigungen ohne Hilfsmittel feststellbar sind. Spezialuntersuchungen,Befragungen, Zählungen, Ergänzungen von Kataster- o<strong>der</strong> Lageplänen,Aufnahmen von Gebäude- o<strong>der</strong> Geländehöhen, Vermessungen u. dgl. sindGegenstand geson<strong>der</strong>ter Leistungsvereinbarungen.Der Leistungsumfang für die vereinbarten erfor<strong>der</strong>lichen Beratungen mit demAuftraggeber, sowie die einmalige Vorstellung <strong>der</strong> Arbeitsergebnisse.Die Teilnahme an darüber hinausgehenden Besprechungen bzw. die Organisationvon Bürgerversammlungen, Ausstellungen u. dgl., sowie generelleBeratungsleistungen bezüglich Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers sind imLeistungsumfang nicht enthalten.Jedenfalls nicht im Honorar enthalten sind an<strong>der</strong>e, vom Auftraggeber gewünschte,nicht unmittelbar mit <strong>der</strong> Auftragsabwicklung zusammenhängende Besprechungenmit Vertretern <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde o<strong>der</strong> Vertretern an<strong>der</strong>er öffentlicherDienststellen, sowie sämtliche Besprechungen mit Dritten.Sonstige Mehrleistungen sind insbeson<strong>der</strong>e:1. Beschaffung <strong>der</strong> Plangr<strong>und</strong>lage, sofern dies nicht durch den Auftraggebererfolgt, Mustertexte für Gemein<strong>der</strong>atsbeschlüsse über Einwendungen <strong>und</strong><strong>der</strong>gleichen, sowie für Benachrichtigungen aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Beschlüsse desGemein<strong>der</strong>ates zu den Einwendungen.2. Erhebung zusätzlicher Gr<strong>und</strong>lagen(a) Baulandbilanz (Flächenbilanz)(b) Feststellung <strong>der</strong> Finanzsituation <strong>und</strong> Finanzkraft <strong>der</strong> Gemeinde (z.B.Gemeindehaushalt, Steuerkopfquote, Investitionsschwerpunkte)(c) Sonstige Erhebungen über Wunsch des Auftraggebers (z.B.Fragebögen etc.)3. Begleitung des aufsichtsbehördlichen GenehmigungsverfahrensSeite 31/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201210 01 084. Nachbesserungen(a) Nachbearbeitungen, welche nicht im Verschulden des Auftragnehmersliegen <strong>und</strong> durch For<strong>der</strong>ungen Dritter (z.B. <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde)bedingt sind(b) Mehraufwand, <strong>der</strong> durch die Entscheidung des Gemein<strong>der</strong>ates trotzausdrücklichen Hinweises des Auftragnehmers entsteht(c) Mehraufwand durch Stellungnahmen; dies ist im Anlassfall geson<strong>der</strong>tmit dem Auftraggeber einvernehmlich festzulegen(d) Bearbeitung von BeharrungsbeschlüssenDie landesspezifischen Leistungsbeschreibungen können in eigenenVereinbarungen zwischen den B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong> o<strong>der</strong> denLän<strong>der</strong>kammern <strong>der</strong> <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieurkonsulenten abgeschlossen werden.10 05Örtliches EntwicklungskonzeptDas örtliche Entwicklungskonzept (Raumordnungskonzept, räumlichesEntwicklungskonzept <strong>und</strong> dgl.) ist die Gesamtheit <strong>der</strong> planerischen Leistungen zurFestlegung von langfristigen Zielen <strong>und</strong> Maßnahmen <strong>der</strong> örtlichen <strong>Raumplanung</strong> biszur Beschlussfassung gemäß den geltenden Vorschriften, soweit diese Leistungennicht Inhalt an<strong>der</strong>er Leistungspositionen des <strong>Leistungsbild</strong>es <strong>Raumplanung</strong> sind.Soweit an<strong>der</strong>e Leistungspositionen für die Erstellung <strong>der</strong> Flächenwidmungsplaneserfor<strong>der</strong>lich sind, sind diese zusätzlich heranzuziehen (z.B. SUP)Im Falle eines Pauschalangebotes ist die Anzahl <strong>der</strong> Sitzungen <strong>und</strong>Projektbesprechungen, welche in <strong>der</strong> Pauschale enthalten sind, festzulegen.Darüber hinausgehen<strong>der</strong> Aufwand ist nach Zeitaufwand zu vergüten.Aufwendungen für die die Sitzungsvor- <strong>und</strong> Nachbereitung, sowie Koordinationsind, soweit diese nicht Bestandteil einer Pauschale sind, nach Zeitaufwand zuvergüten.10 05 0110 05 01 ADie Gesamtleistung besteht aus folgenden Teilleistungen:Bestandsaufnahme <strong>und</strong> ProblemanalyseErfassung <strong>und</strong> Darstellung aller zur Verfügung gestellten Daten <strong>und</strong> räumlichenGegebenheiten, die für das örtliche Entwicklungskonzept von Bedeutung sind, unterBerücksichtigung <strong>der</strong> bisherigen Entwicklung, sowie Auswertung <strong>und</strong>Problemanalyse in Plan <strong>und</strong> Schrift.Die Bestandsaufnahme umfasst im Allgemeinen die Feststellung folgen<strong>der</strong> Inhalte:1. Räumlich funktionale Verflechtungen mit dem Umland <strong>und</strong> den Einwirkungenüberörtlicher Planungen <strong>und</strong> Festlegungen (z.B. Arbeitspendler,Zentralitäten, Versorgungseinrichtungen <strong>und</strong> Versorgungsanlagen,Wirtschaftsverflechtung, überörtliche Raumordnungspläne <strong>und</strong> -programme,Planungen benachbarter Gemeinden)2. Mögliche Randbedingungen für die Planung, die sich aus <strong>der</strong> Natur- <strong>und</strong>Umweltsituation ergeben (z.B. Gefährdungsbereiche, natürlicheStandortfaktoren, Gelände, Klima, Immissionen, Naturschutz)3. Entwicklungstendenzen <strong>und</strong> Struktur <strong>der</strong> Bevölkerung (z.B.Wohnbevölkerung, Berufstätige, Arbeitsbevölkerung, Altersstruktur,sozioökonomische Struktur, Migration, Bildungsstruktur )4. Entwicklungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Wirtschaft: Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft (z.B.Betriebsstruktur, Produktionsschwerpunkte), Handel, Industrie <strong>und</strong>produzierendes Gewerbe (z.B. Standortvoraussetzungen), Fremdenverkehr(z.B. Kapazitäten <strong>und</strong> Rentabilität), Arbeitsplätze5. Entwicklungstendenzen des Baugeschehens <strong>und</strong> <strong>der</strong> Siedlungsstruktur (z.B.Seite 32/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201210 05 01 B10 05 01 C10 05 01 D10 05 01 EFunktionsbereiche, Randbedingungen <strong>der</strong> Entwicklung, Baulandstruktur,Wohnbau, Denkmalschutz)6. Infrastruktur (z.B. Verkehrssysteme, technische Ausstattung,Leistungsfähigkeit, Einzugsbereiche, Ver- <strong>und</strong> Entsorgung,Randbedingungen bzw. Mängel)7. Versorgungssituation mit öffentlichen Einrichtungen (z.B. Verwaltung,Bildung, Kultur, soziale Betreuung, Ges<strong>und</strong>heitswesen, Sport, Erholung)VorentwurfSkizzenhafte Darstellung von Entwicklungsmöglichkeiten sowie generelleVorschläge für die anzustrebende gr<strong>und</strong>sätzliche räumliche Struktur.Bedarfsschätzungen <strong>und</strong> Rahmenbedingungen für den Flächenwidmungsplan,ausgehend von <strong>der</strong> Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Problemanalyse <strong>und</strong> eventuell bereitsvorliegenden Zielvorstellungen.EntwurfAusarbeitung des auflagereifen Entwurfes für das örtliche Entwicklungskonzept aufGr<strong>und</strong> des vom Auftraggeber angenommenen Vorentwurfes.Erarbeitung von detaillierten Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen, soweit diese nicht Inhaltan<strong>der</strong>er Leistungspositionen des <strong>Leistungsbild</strong>es <strong>Raumplanung</strong> sind;Abklärung rechtlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher <strong>und</strong> finanziellerMöglichkeiten.Detaillierter Ziel- <strong>und</strong> Maßnahmenkatalog.Ausfertigung (Verordnungsreife)Bearbeitung nach <strong>der</strong> Annahme des Entwurfes durch den Auftraggebereinschließlich <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungswünsche <strong>und</strong> Stellungnahmen aufgr<strong>und</strong> einesBegutachtungsverfahrens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Stellungnahmen von übergeordnetenPlanungsträgern bzw. <strong>der</strong> Genehmigungs- o<strong>der</strong> Aufsichtsbehörde. Soweit mehr alseine Auflage, die Wie<strong>der</strong>holung o<strong>der</strong> Teilwie<strong>der</strong>holung einesBegutachterverfahrens, die mehrfache Vorlage <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Abstimmung mit <strong>der</strong>Aufsichtsbehörde, etc. erfor<strong>der</strong>lich sind, sind dies Nachbearbeitungen im Sinne <strong>der</strong>Pos. 10 05 01 E.NachbearbeitungenNachbearbeitungen, welche nicht im Verschulden des Auftragnehmers liegen <strong>und</strong>auf Wunsch des Auftraggebers durch Dritte (z.B. Aufsichtsbehörde) o<strong>der</strong> auf Gr<strong>und</strong>eines Auflageverfahrens, Beteiligungsverfahrens, Begutachtungsverfahrens o<strong>der</strong>übergeordneter Planungsträger bzw. <strong>der</strong> Genehmigungs- o<strong>der</strong> Aufsichtsbehördeerfor<strong>der</strong>lich sind. Ein Verschulden des Auftragnehmers liegt insbeson<strong>der</strong>e dannnicht vor, wenn die jeweilige Planungsstufe (Vorentwurf, Entwurf, Ausfertigung) vomAuftraggeber angenommen wurde <strong>und</strong> aus dem jeweiligen Raumordnungs- o<strong>der</strong><strong>Raumplanung</strong>sgesetz kein zwingen<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong> für die Versagung eineraufsichtsbehördlichen Genehmigung entsteht.10 10 Kommunale <strong>und</strong> städtebauliche Masterplanung10 15 FlächenwidmungsplanungDie Flächenwidmungsplanung ist die Gesamtheit <strong>der</strong> planerischen Leistungen zurErstellung eines Flächenwidmungsplanes bis zur Beschlussfassung gemäß dengeltenden Vorschriften, wenn diese Leistungen nicht Inhalt an<strong>der</strong>erLeistungspositionen des <strong>Leistungsbild</strong>es <strong>Raumplanung</strong> sind. Soweit an<strong>der</strong>eLeistungspositionen für die Erstellung <strong>der</strong> Flächenwidmungsplanes erfor<strong>der</strong>lichsind, sind diese zusätzlich heranzuziehen (z.B. SUP)Mindestvoraussetzungen sind die Teilleistungen Bestandsaufnahme <strong>und</strong>Problemanalyse <strong>und</strong> Vorentwurf des örtlichen Entwicklungskonzeptes gemäß Pos.10 01 LB <strong>Raumplanung</strong>.Seite 33/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Im Falle eines Pauschalangebotes ist die Anzahl <strong>der</strong> Sitzungen <strong>und</strong>Projektbesprechungen, welche in <strong>der</strong> Pauschale enthalten sind, festzulegen.Darüber hinausgehen<strong>der</strong> Aufwand ist nach Zeitaufwand zu vergüten.Aufwendungen für die die Sitzungsvor- <strong>und</strong> Nachbereitung, sowie Koordination,sind soweit diese nicht Bestandteil einer Pauschale sind, nach Zeitaufwand zuvergüten.10 15 0110 15 01 A10 15 01 B10 15 01 C10 15 01 DDie Gesamtleistung besteht aus folgenden Teilleistungen (Planmaßstab imAllgemeinen 1:5000):Bestandaufnahme <strong>und</strong> ProblemanalyseAufbauend auf den Ergebnissen gemäß Pos. 10-10 (insbeson<strong>der</strong>e Pos. 10-01-01-A) LB <strong>Raumplanung</strong> Erfassung <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>stückweise bzw. lagerichtige Darstellungaller für die Erstellung des Flächenwidmungsplanes erfor<strong>der</strong>lichen räumlichenGegebenheiten <strong>und</strong> Nutzungen, sowie Auswertungen <strong>und</strong> Problemanalyse in Plan(Bestandsplan bzw. mehrere sachbezogene Pläne) <strong>und</strong> Schrift.Die Bestandsaufnahme besteht im allgemeinen aus <strong>der</strong> Übernahme bzw. Erfassung<strong>und</strong> Darstellung folgen<strong>der</strong> Inhalte:- Bestehende o<strong>der</strong> geplante Ersichtlichmachungen örtlicher <strong>und</strong> überörtlicherPlanungsträger (z.B. Wald, B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landesstraßen, Eisenbahnen,Flugplätze, Schifffahrtswege, Fernmeldeeinrichtungen)- Gefährdungsbereiche o<strong>der</strong> Bereiche mit bestehenden o<strong>der</strong> künftigenNutzungsbeschränkungen (z.B. Bauverbotsbereiche, Sicherheitsabstände,Schutzgebiete, Überflutungsgebiete, Gefahrenzonen von Wildbächen bzw.Lawinen, Steilhänge, Rutschgebiete, Moore, Denkmale, Immissionen)- Bestehende Gr<strong>und</strong>stücksnutzungen <strong>und</strong> raumrelevante Einrichtungen (z.B.Feststellung von Nutzungen im Wi<strong>der</strong>spruch zur allenfalls bestehendenWidmung, konsumierte Bauflächen nach <strong>der</strong>zeitiger Nutzung, Abbau-,Gewinnungs- <strong>und</strong> Bergbaugebiete, landwirtschaftliche Betriebe, Lagerflächen,Industrieanlagen, Son<strong>der</strong>nutzungen)- Für den Flächenwidmungsplan relevante Infrastruktur gegebenenfalls samtEinzugsbereichen (z.B. Wasser, Kanal, Energieversorgung, Müllbeseitigung,Verkehrseinrichtungen <strong>und</strong> -anlagen)- Für den Flächenwidmungsplan relevante Gr<strong>und</strong>besitzverhältnisse (z.B.öffentlich-rechtliche Körperschaften, privater Gr<strong>und</strong>besitz sofern erfor<strong>der</strong>lichnach typischen Besitzergruppen)- Planungsinteressen <strong>und</strong> Nutzungsvorstellungen <strong>der</strong> Bevölkerung, insbeson<strong>der</strong>e<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>eigentümer, im Zusammenwirken mit dem Auftraggeber, sowieAuswertung <strong>und</strong> DarstellungVorentwurfSkizzenhafte Lösungsvorschläge, ausgehend von <strong>der</strong> Bestandsaufnahme <strong>und</strong>Problemanalyse <strong>und</strong> von konkreten Zielvorstellungen.EntwurfAusarbeitung des auflagereifen Planentwurfes unter Verwendung <strong>der</strong> jeweilsgesetzlich vorgeschriebenen Planzeichen, mit dem gefor<strong>der</strong>ten Inhalt <strong>und</strong> imgefor<strong>der</strong>ten Maßstab auf Gr<strong>und</strong> des vom Auftraggeber angenommenenVorentwurfes.Ausfertigung (Verordnungsreife)Bearbeitung nach <strong>der</strong> Annahme des Entwurfes durch den AuftraggeberSeite 34/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201210 15 01 Eeinschließlich <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungswünsche <strong>und</strong> Stellungnahmen, aufgr<strong>und</strong> einesBegutachtungsverfahrens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Stellungnahmen von übergeordnetenPlanungsträgern bzw. <strong>der</strong> Genehmigungs- o<strong>der</strong> Aufsichtsbehörde. Soweit mehr alseine Auflage, die Wie<strong>der</strong>holung o<strong>der</strong> Teilwie<strong>der</strong>holung eines Begutachterverfahrens,die mehrfache Vorlage <strong>und</strong> / o<strong>der</strong> Abstimmung mit <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde, etc.erfor<strong>der</strong>lich ist, sind dies Nachbearbeitungen im Sinne <strong>der</strong> Pos. 10 15 01 ENachbearbeitungenNachbearbeitungen, welche nicht im Verschulden des Auftragnehmers liegen <strong>und</strong>auf Wunsch des Auftraggebers durch Dritte (z.B. Aufsichtsbehörde) o<strong>der</strong> auf Gr<strong>und</strong>eines Auflageverfahrens, Beteiligungsverfahrens, Begutachtungsverfahrens o<strong>der</strong>übergeordneter Planungsträger bzw. <strong>der</strong> Genehmigungs- o<strong>der</strong> Aufsichtsbehördeerfor<strong>der</strong>lich sind. Ein Verschulden des Auftragnehmers liegt insbeson<strong>der</strong>e dann nichtvor, wenn die jeweilige Planungsstufe (Vorentwurf, Entwurf, Ausfertigung) vomAuftraggeber angenommen wurde <strong>und</strong> aus dem jeweiligen Raumordnungs- o<strong>der</strong><strong>Raumplanung</strong>sgesetz kein zwingen<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong> für die Versagung eineraufsichtsbehördlichen Genehmigung entsteht.10 20BebauungsplanungDie Bebauungsplanung ist die Gesamtheit <strong>der</strong> planerischen Leistungen zurErstellung eines Bebauungsplanes gemäß den geltenden Vorschriften, soweit dieseLeistungen nicht Inhalt an<strong>der</strong>er Leistungspositionen des <strong>Leistungsbild</strong>es<strong>Raumplanung</strong> sind.Soweit an<strong>der</strong>e Leistungspositionen für die Erstellung des Bebauungsplaneserfor<strong>der</strong>lich sind, sind diese zusätzlich heranzuziehen (z.B. SUP).Je nach den landesgesetzlichen Regelungen o<strong>der</strong> dem erfor<strong>der</strong>lichenBearbeitungsgrad sind Inhalt <strong>und</strong> Detaillierung des Bebauungsplanesunterschiedlich. Die erfor<strong>der</strong>liche Leistung ist daher unter Zugr<strong>und</strong>elegungnachstehen<strong>der</strong> Bearbeitungsstufen festzulegen, wobei Pos. 10 (7) (sonstigeMehrleistungen) zu beachten ist:- Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Problemanalyse (Pos. 10.20.01)- Gestaltungskonzept (Pos. 10.20.02)- Gr<strong>und</strong>stufe (Pos. 10.20.03)- Bebauungsplan (Pos. 10.20.04)- Zusätzliche städtebauliche Leistungen (Pos. 10.20.05)Im Falle eines Pauschalangebotes ist die Anzahl <strong>der</strong> Sitzungen <strong>und</strong>Projektbesprechungen, welche in <strong>der</strong> Pauschale enthalten sind, festzulegen.Darüber hinausgehen<strong>der</strong> Aufwand ist nach Zeitaufwand zu vergüten.Aufwendungen für die die Sitzungsvor- <strong>und</strong> Nachbereitung, sowie Koordinationsind, soweit diese nicht Bestandteil einer Pauschale sind, nach Zeitaufwand zuvergüten.10 20 0110 20 01 ADie Gesamtleistung besteht aus folgenden TeilleistungenDie Bestandsaufnahmeist die gebietsweise o<strong>der</strong> gr<strong>und</strong>stücksweise bzw. objektbezogene Erfassung <strong>und</strong>Darstellung aller wesentlichen Merkmale <strong>der</strong> Ortsgestalt, <strong>der</strong> Funktion <strong>und</strong>Erschließung des Planungsraumes <strong>und</strong> sonstiger für die Lösung <strong>der</strong> Aufgabewesentlicher Fakten, aufbauend auf den Ergebnissen gemäß Pos. 10 15 01A <strong>und</strong>10 20 01A, samt Auswertungen <strong>und</strong> Problemanalysen in Lageplänen, ergänzendenPlanunterlagen <strong>und</strong> Schrift.Seite 35/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Die Bestandsaufnahme umfasst je nach Bearbeitungsgrad des Bebauungsplanesim allgemeinen folgende Inhalte:- Natürliche o<strong>der</strong> rechtliche Beschränkungen <strong>der</strong> Bebaubarkeit (z.B.Baugr<strong>und</strong>eignung, Klima, Topografie, Nutzungsabsichten von Planungsträgern)- Verkehrserschließung <strong>und</strong> Zugänglichkeit <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke (z.B. Lage,Gesamtbreite, Querschnittsgestaltung, Einfahrten, Parkplätze, Linienführung<strong>und</strong> Haltestellen des öffentlichen Verkehrs)- Technische Infrastruktur (z.B. Kanalisation, Wasser- <strong>und</strong> Energieversorgung)unter Zugr<strong>und</strong>elegung zur Verfügung gestellter Daten (gemäß Pos 10 (4))- Struktur, Ausmaß <strong>und</strong> Qualität <strong>der</strong> Bausubstanz (z.B. Bauweise <strong>und</strong>Bebauungsdichte, Geschossanzahl o<strong>der</strong> Gebäudehöhe, Erhaltungszustand,Dachformen, beson<strong>der</strong>e Gestaltungsmerkmale, Gebäudenutzung)- Typische Gestaltungselemente <strong>der</strong> Freiräume <strong>und</strong> des Grünbestandes (z.B.erhaltenswerte Bäume, Art <strong>der</strong> Bepflanzung, Einfriedungen <strong>und</strong> Vorgärten,Stützmauern, Trennmauern)- Berücksichtigung <strong>der</strong> Eigentumsverhältnisse <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke10 20 0210 20 02 A10 20 02 B10 20 01 B10 20 01 DDas Gestaltungskonzeptist die Gesamtheit <strong>der</strong> planerischen Leistungen zur Erlangung eines realisierbarenEntwurfes über Lage, Anordnung bzw. äußere Gestalt aller Objekte sowie vonAußenräumen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>grenzen für zusammenhängende Bereiche(Planungsräume).Die Gesamtleistung besteht aus folgenden Teilleistungen, <strong>der</strong>en Inhalte sich amBearbeitungsgrad <strong>der</strong> jeweiligen Planungsaufgabe orientiert (Planmaßstab imAllgemeinen 1:500, 1:1000 o<strong>der</strong> 1:2000):Bestandsaufnahme <strong>und</strong> ProblemanalyseAuswertung <strong>und</strong> Analyse in Plan <strong>und</strong> Schrift gemäß Pos. 10 15 01VorentwurfSkizzenhafte Gestaltungsvorschläge (gegebenenfalls mit Varianten) bezüglich <strong>der</strong>räumlichen Verteilung <strong>und</strong> Zuordnung von Baumassen (Einzelobjekten),Freiräumen <strong>und</strong> Verkehrsflächen, einschließlich ihrer Nutzung <strong>und</strong> Gestaltung,ausgehend von <strong>der</strong> Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Problemanalyse, sowie Festlegungenvorhandener Planungen. Darstellung <strong>der</strong> Objekte in generalisierter Form,hinsichtlich Baumasse, Geschossanzahl <strong>und</strong> Proportion auf die angestrebteWirkungsweise <strong>der</strong> Hauptbaukörper beschränkt, vorgeseheneGr<strong>und</strong>stücksteilungen schematisch.EntwurfAusarbeitung eines detaillierten Planentwurfes auf Gr<strong>und</strong> des vom Auftraggeberangenommenen Vorentwurfes. Darstellung aller Einzelelemente <strong>der</strong>vorgeschlagenen Gestaltung.AusfertigungFertigstellung <strong>und</strong> Ausfertigung aller Schrift- <strong>und</strong> Plandokumente samtErläuterungen auf Gr<strong>und</strong> des vom Auftraggeber angenommenen Entwurfes.10 20 01 ENachbearbeitungenNachbearbeitungen, welche nicht im Verschulden des Auftragnehmers liegen <strong>und</strong>auf Wunsch des Auftraggebers durch Dritte (z.B. Aufsichtsbehörde) o<strong>der</strong> auf Gr<strong>und</strong>Seite 36/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201210 20 0310 20 03 A10 20 03 B10 20 03 C10 20 03 Deines Auflageverfahrens, Beteiligungsverfahrens, Begutachtungsverfahrens o<strong>der</strong>übergeordneter Planungsträger bzw. <strong>der</strong> Genehmigungs- o<strong>der</strong> Aufsichtsbehördeerfor<strong>der</strong>lich sind. Ein Verschulden des Auftragnehmers liegt insbeson<strong>der</strong>e dannnicht vor, wenn die jeweilige Planungsstufe (Vorentwurf, Entwurf, Ausfertigung) vomAuftraggeber angenommen wurde <strong>und</strong> aus dem jeweiligen Raumordnungs- o<strong>der</strong><strong>Raumplanung</strong>sgesetz kein zwingen<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong> für die Versagung eineraufsichtsbehördlichen Genehmigung entsteht.Gr<strong>und</strong>stufeDie Gr<strong>und</strong>stufe wird für das gesamte Bauland einer Gemeinde erstellt. Bei großenGemeinden (Städten) bzw. bei klar unterscheidbaren Ortschaften können auchkleinere räumliche Einheiten einzeln bearbeitet werden.Die Teilleistung Vorentwurf eines dem Bearbeitungsgrad <strong>der</strong> Planungsaufgabeentsprechenden Gestaltungskonzeptes gemäß Pos. 10 20 02 ist imLeistungsumfang enthalten.Die Gesamtleistung besteht aus folgenden Teilleistungen (Planmaßstab imAllgemeinen 1:1000 o<strong>der</strong> 1:2000):Bestandsaufnahme <strong>und</strong> ProblemanalyseAuswertung <strong>und</strong> Analyse in Plan <strong>und</strong> Schrift gemäß Pos. 10 15 01.VorentwurfSkizzenhafte Lösungs- <strong>und</strong> Gestaltungsvorschläge bezüglich <strong>der</strong> räumlichenVerteilung <strong>und</strong> Zuordnung von Baumassen (Einzelobjekten), Freiräumen <strong>und</strong>Verkehrsflächen einschließlich ihrer Nutzung <strong>und</strong> Gestaltung, ausgehend von<strong>der</strong> Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Problemanalyse, sowie Festlegungen vorhandenerPlanungen <strong>und</strong> vorhergehen<strong>der</strong> Planungsstufen. Darstellung <strong>der</strong> Objekte ingeneralisierter Form, hinsichtlich Baumasse, Geschossanzahl <strong>und</strong> Proportionauf die angestrebte Wirkungsweise <strong>der</strong> Hauptbaukörper beschränkt,vorgesehene Gr<strong>und</strong>stücksteilungen schematisch.EntwurfAusarbeitung des auflagereifen Planentwurfes unter Verwendung <strong>der</strong> gesetzlichvorgeschriebenen Planzeichen auf Gr<strong>und</strong> des vom Auftraggeber angenommenenVorentwurfes. Der Entwurf beinhaltet im Allgemeinen:- Ersichtlichmachung des Inhaltes des Flächenwidmungsplanes- Schematische Festlegung bzw. Ersichtlichmachung <strong>der</strong> Lage <strong>und</strong> Bedeutung<strong>der</strong> Verkehrseinrichtungen (funktionale Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Straßen nach typischenAusbaubreiten, größeren Parkplätzen <strong>und</strong> Hauptfußwegen, Lage <strong>und</strong>Linienführung von öffentlichen Verkehrsmitteln)- Textliche Angaben über die Einrichtungen <strong>der</strong> technischen Infrastruktur- Gebietsweise Festlegung <strong>der</strong> Bauweise, Gebäudehöhe <strong>und</strong> Ausnutzbarkeit <strong>der</strong>Gr<strong>und</strong>stücke, sowie <strong>der</strong> Grenzen von <strong>der</strong>en Geltungsbereichen- Sonstige textliche Angaben (z.B. Hinweise für Bauvorschriften,Grünraumgestaltung)Ausfertigung (Verordnungsreife)Bearbeitung nach <strong>der</strong> Annahme des Entwurfes durch den Auftraggeber,einschließlich <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungswünsche <strong>und</strong> Stellungnahmen, aufgr<strong>und</strong> einesBegutachtungsverfahrens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Stellungnahmen von übergeordnetenPlanungsträgern bzw. <strong>der</strong> Genehmigungs- o<strong>der</strong> Aufsichtsbehörde. Soweit mehrals eine Auflage, die Wie<strong>der</strong>holung o<strong>der</strong> Teilwie<strong>der</strong>holung einesBegutachterverfahrens, die mehrfache Vorlage <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Abstimmung mit <strong>der</strong>Aufsichtsbehörde, etc. erfor<strong>der</strong>lich ist, sind dies Nachbearbeitungen im Sinne<strong>der</strong> Pos. 10 20 03 ESeite 37/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201210 20 03 E10 20 0410 20 04 A10 20 04 BNachbearbeitungenNachbearbeitungen, welche nicht im Verschulden des Auftragnehmers liegen <strong>und</strong>auf Wunsch des Auftraggebers durch Dritte (z.B. Aufsichtsbehörde) o<strong>der</strong> auf Gr<strong>und</strong>eines Auflageverfahrens, Beteiligungsverfahrens, Begutachtungsverfahrens o<strong>der</strong>übergeordneter Planungsträger bzw. <strong>der</strong> Genehmigungs- o<strong>der</strong> Aufsichtsbehördeerfor<strong>der</strong>lich sind. Ein Verschulden des Auftragnehmers liegt insbeson<strong>der</strong>e dannnicht vor, wenn die jeweilige Planungsstufe (Vorentwurf, Entwurf, Ausfertigung) vomAuftraggeber angenommen wurde <strong>und</strong> aus dem jeweiligen Raumordnungs- o<strong>der</strong><strong>Raumplanung</strong>sgesetz kein zwingen<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong> für die Versagung eineraufsichtsbehördlichen Genehmigung entsteht.BebauungsplanDer Baubauungsplan geht auf die angestrebte künftige baulich-räumliche Situationnach Maßgabe <strong>der</strong> landesgesetzlichen Regelungen im Detail ein <strong>und</strong> kannauch für Teilbereiche des Baulandes bzw. des Grünlandes (z.B.Kleingartengebiete) von beschränkter Größe erarbeitet werden.Die Teilleistung Vorentwurf eines dem Bearbeitungsgrad <strong>der</strong> Planungsaufgabeentsprechenden Gestaltungskonzeptes gemäß Pos. 10.15.02.B, ist imLeistungsumfang enthalten.Die Gesamtleistung besteht aus folgenden Teilleistungen (Planmaßstab imAllgemeinen 1:1000 o<strong>der</strong> 1:2000):Bestandsaufnahme <strong>und</strong> ProblemanalyseAuswertung <strong>und</strong> Analyse in Plan <strong>und</strong> Schrift gemäß Pos. 10.15.01VorentwurfSkizzenhafte Lösungs- <strong>und</strong> Gestaltungsvorschläge bezüglich <strong>der</strong> räumlichenVerteilung <strong>und</strong> Zuordnung von Baumassen (Einzelobjekten), Freiräumen <strong>und</strong>Verkehrsflächen einschließlich ihrer Nutzung <strong>und</strong> Gestaltung, ausgehend von <strong>der</strong>Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Problemanalyse, sowie Festlegungen vorhandenerPlanungen <strong>und</strong> vorhergehen<strong>der</strong> Planungsstufen. Darstellung <strong>der</strong> Objekte ingeneralisierter Form, hinsichtlich Baumasse, Geschossanzahl <strong>und</strong> Proportion aufdie angestrebte Wirkungsweise <strong>der</strong> Hauptbaukörper beschränkt, vorgeseheneGr<strong>und</strong>stücksteilungen schematisch.10 20 04 CEntwurfAusarbeitung des auflagereifen Planentwurfes unter Verwendung <strong>der</strong> gesetzlichvorgeschriebenen Planzeichen auf Gr<strong>und</strong> des vom Auftraggeber angenommenenVorentwurfes. Der Entwurf beinhaltet nach Maßgabe <strong>der</strong> landesgesetzlichenRegelungen im Allgemeinen:(a) Ersichtlichmachung des Inhaltes des Flächenwidmungsplanes(b) Festlegung bzw. Ersichtlichmachung aller Verkehrsflächen <strong>und</strong>Verkehrsanlagen(c) Hinweis auf die Ersichtlichmachung <strong>der</strong> Einrichtungen <strong>der</strong> technischenInfrastruktur(d) Festlegung <strong>der</strong> Bauweise, Gebäudehöhe <strong>und</strong> Ausnutzung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke,sowie Festlegung <strong>der</strong> Grenzen von <strong>der</strong>en Geltungsbereichen im einzelnen (z.B.Festlegung von Fluchtlinien, Bebauungsdichten, Bauklassen)(e) Ersichtlichmachung bestehen<strong>der</strong> <strong>und</strong> Vorschlag für geplanteGr<strong>und</strong>stücksgrenzen(f) Sonstige textliche Angaben (z.B. Hinweise für Bauvorschriften,Grünraumgestaltung)(g) Festlegung beson<strong>der</strong>er typischer Gestaltelemente <strong>der</strong> Bebauung, vonSeite 38/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Freiräumen <strong>und</strong> Grünanlagen(h) Sonstige Festlegungen über die das Ortsbild bestimmenden Gestaltelemente10 20 04 DAusfertigung (Verordnungsreife)Bearbeitung nach <strong>der</strong> Annahme des Entwurfes durch den Auftraggebereinschließlich <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungswünsche <strong>und</strong> Stellungnahmen aufgr<strong>und</strong> einesBegutachtungsverfahrens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Stellungnahmen von übergeordnetenPlanungsträgern bzw. <strong>der</strong> Genehmigungs- o<strong>der</strong> Aufsichtsbehörde. Soweit mehr alseine Auflage, die Wie<strong>der</strong>holung o<strong>der</strong> Teilwie<strong>der</strong>holung eines Begutachterverfahrens,die mehrfache Vorlage <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Abstimmung mit <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde, etc.erfor<strong>der</strong>lich ist, sind dies Nachbearbeitungen im Sinne <strong>der</strong> Pos. 10.20.04.E10 20 04 E10 20 05NachbearbeitungenNachbearbeitungen, welche nicht im Verschulden des Auftragnehmers liegen <strong>und</strong>auf Wunsch des Auftraggebers durch Dritte (z.B. Aufsichtsbehörde) o<strong>der</strong> auf Gr<strong>und</strong>eines Auflageverfahrens, Beteiligungsverfahrens, Begutachtungsverfahrens o<strong>der</strong>übergeordneter Planungsträger bzw. <strong>der</strong> Genehmigungs- o<strong>der</strong> Aufsichtsbehördeerfor<strong>der</strong>lich sind. Ein Verschulden des Auftragnehmers liegt insbeson<strong>der</strong>e dannnicht vor, wenn die jeweilige Planungsstufe (Vorentwurf, Entwurf, Ausfertigung) vomAuftraggeber angenommen wurde <strong>und</strong> aus dem jeweiligen Raumordnungs- o<strong>der</strong><strong>Raumplanung</strong>sgesetz kein zwingen<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong> für die Versagung eineraufsichtsbehördlichen Genehmigung entsteht.Zusätzliche städtebauliche LeistungenZusätzliche städtebauliche Leistungen liegen insbeson<strong>der</strong>e immer dann vor, wennweitergehende Gestaltungsvorschläge bearbeitet werden. Diese Bearbeitung kannVerkehrs- <strong>und</strong> Freiflächen, Ver- <strong>und</strong> Entsorgungseinrichtungen, Gebäude <strong>und</strong>Anlagen o<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stücke betreffen. Einzelne horizontale <strong>und</strong> vertikaleDimensionen können im Detail bestimmt werden.Zusätzliche Städtebauliche Leistungen sind beispielsweise (Planmaßstab imAllgemeinen 1:200 o<strong>der</strong> 1:500):10 20 05 A10 20 05 B10 20 05 C10 20 05 DVerkehr, Freiflächen, GrünzonenFestlegen aller Teilelemente <strong>und</strong> Bestimmung ihrer Lage- <strong>und</strong> Höhenverhältnisse.Einteilung <strong>und</strong> Ausbildung von Parkplätzen, Grünanlagen, Gehsteigen,Fußgängerbereichen, Angaben über Oberflächengestaltung <strong>und</strong> MaterialVer- <strong>und</strong> EntsorgungEintragung <strong>der</strong> Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen mit Angaben über Höhenlage,Anschlussmöglichkeiten, Kapazität, Schutzbereiche usw. Als Gr<strong>und</strong>lage habenFachprojekte vorzuliegenBebauungGenaue Bestimmung <strong>der</strong> Lage- <strong>und</strong> Höhenentwicklung von Gebäuden beiFestlegung von baulichen Details; Bestimmung <strong>der</strong> Höhenlage von <strong>und</strong> zu denangrenzenden Verkehrsflächen; Flucht- <strong>und</strong> Baugrenzlinien für Einzelgeschosse;textliche Angaben über Materialien, bauliche Details, Verarbeitungstechniken,Färbelungshinweise usw.Gr<strong>und</strong>stückeFestlegung <strong>der</strong> den Bauten entsprechenden Gr<strong>und</strong>stücksteilungen mit Angabenüber Abtretung, Grenzän<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>umlegungen; Angaben überSeite 39/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Flächengrößen10 20 05 E10 20 05 FOrtsbildschutzEin Son<strong>der</strong>fall sind Baugebiete mit bestehen<strong>der</strong> schützenswerter Substanz. AlsGr<strong>und</strong>lage für die zu erlassenden Verordnungen ist im Allgemeinen - ein die Bauten<strong>und</strong> Außenräume behandelndes Aufbauelement - erfor<strong>der</strong>lichErneuerungsgebieteErgänzende Festlegungen in Erneuerungsgebieten mit starker Mischung von Alt<strong>und</strong>Neubauten10 20 05 G10 20 05 HNutzungsmischungErgänzende Festlegungen zum Bebauungsplan in Gebieten mit großstädtischemCharakter <strong>und</strong> starker NutzungsdurchmischungTopographieErgänzende Festlegungen in Gebieten mit beson<strong>der</strong>s schwierigen topografischenGegebenheiten10 20 06Textlicher Bebauungsplan (nicht in ULG 1020 Bebauungsplanung angeführt)10 20 06 ABestandaufnahme <strong>und</strong> ProblemanalyseDie Bestandsaufnahme ist die gebietsweise o<strong>der</strong> gr<strong>und</strong>stücksweise bzw.objektbezogene Erfassung <strong>und</strong> Darstellung aller wesentlichen Merkmale <strong>der</strong>Ortsgestalt, <strong>der</strong> Funktion <strong>und</strong> Erschließung des Planungsraumes <strong>und</strong> sonstiger fürdie Lösung <strong>der</strong> Aufgabe wesentlicher Fakten, aufbauend auf den Ergebnissengemäß Pos. 10.15.01 A <strong>und</strong> 10.20.01 A, samt Auswertungen <strong>und</strong> Problemanalysen.Ziel- <strong>und</strong> Aufgabenorientierte Auswertung <strong>und</strong> Analyse gemäß Pos. 10.15.01 A <strong>und</strong>10.20.01 A10 20 06 BVorentwurfLösungs- <strong>und</strong> Gestaltungsvorschläge bezüglich <strong>der</strong> räumlichen Verteilung <strong>und</strong>Zuordnung von Baumassen ausgehend von <strong>der</strong> Bestandsaufnahme <strong>und</strong>Problemanalyse, sowie Festlegungen vorhandener Planungen <strong>und</strong> vorhergehen<strong>der</strong>Planungsstufen.10 20 06 CEntwurfErstmaliges Verfassen eines textlichen Bebauungsplans für das gesamteGemeindegebiet o<strong>der</strong> großer zusammenhängen<strong>der</strong> Teile des Gemeindegebietes,wie z.B. einzelne Ortschaften unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>Aufsichtsbehörde auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Bestandsaufnahme, <strong>der</strong> Problemanalyse <strong>und</strong>des Vorentwurfs.10 20 06 DÜberarbeitungAdaptierung eines rechtskräftigen textlichen Bebauungsplans unterBerücksichtigung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse aus neu bearbeiteten Planungsgebieten, <strong>der</strong>Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gemeinde, von Auflagen <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde, <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>unggesetzlicher Rahmenbedingungen. Soweit <strong>der</strong> bestehende Bebauungsplan älter alsSeite 40/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201210 Jahre ist, ist eine Neuerstellung erfor<strong>der</strong>lich.10 20 06 EAusfertigung (Verordnungsreife)Bearbeitung nach <strong>der</strong> Annahme des Entwurfes durch den Auftraggebereinschließlich <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungswünsche <strong>und</strong> Stellungnahmen aufgr<strong>und</strong> einesBegutachtungsverfahrens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Stellungnahmen von übergeordnetenPlanungsträgern bzw. <strong>der</strong> Genehmigungs- o<strong>der</strong> Aufsichtsbehörde. Soweit mehr alseine Auflage, die Wie<strong>der</strong>holung o<strong>der</strong> Teilwie<strong>der</strong>holung eines Begutachterverfahrens,die mehrfache Vorlage <strong>und</strong> / o<strong>der</strong> Abstimmung mit <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde, etc.erfor<strong>der</strong>lich ist, sind dies Nachbearbeitungen im Sinne <strong>der</strong> Pos. 10.15.06.F10 20 06 FNachbearbeitungenNachbearbeitungen, welche nicht im Verschulden des Auftragnehmers liegen <strong>und</strong>auf Wunsch des Auftraggebers durch Dritte (z.B. Aufsichtsbehörde) o<strong>der</strong> auf Gr<strong>und</strong>eines Auflageverfahrens, Beteiligungsverfahrens, Begutachtungsverfahrens o<strong>der</strong>übergeordneter Planungsträger bzw. <strong>der</strong> Genehmigungs- o<strong>der</strong> Aufsichtsbehördeerfor<strong>der</strong>lich sind. Ein Verschulden des Auftragnehmers liegt insbeson<strong>der</strong>e dannnicht vor, wenn die jeweilige Planungsstufe (Vorentwurf, Entwurf, Ausfertigung) vomAuftraggeber angenommen wurde <strong>und</strong> aus dem jeweiligen Raumordnungs- o<strong>der</strong><strong>Raumplanung</strong>sgesetz kein zwingen<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong> für die Versagung eineraufsichtsbehördlichen Genehmigung entsteht.10 25 Neuordnung von Bauland nach raumplanerischen Kriterien(Baulandumlegung)<strong>Leistungsbild</strong> in Bearbeitung10 30 Beratungsleistungen in <strong>der</strong> örtlichen <strong>Raumplanung</strong>Als Beratungsleistungen für Gemeinden sind Leistungen in <strong>der</strong> Funktion alsOrtsplaner bzw. Berater <strong>der</strong> Gemeinde auf Gr<strong>und</strong>lage eines mehrjährigenRahmenvertrages o<strong>der</strong> einzelner Anfragen zu bezeichnen.Als Beratungs- <strong>und</strong> Betreuungsleistungen für an<strong>der</strong>e Rechtsträger o<strong>der</strong>Projektwerber sind Leistungen in Hinblick auf Fragestellungen <strong>der</strong> örtlichen<strong>Raumplanung</strong> zur Unterstützung des Auftraggebers bei <strong>der</strong> Vorbereitung o<strong>der</strong>Verwirklichung bzw. Durchführung von Projekten <strong>und</strong> Planungen zu bezeichnen.Die Gesamtleistung <strong>der</strong> Beratungsleistungen glie<strong>der</strong>t sich je nach spezifischerFragestellung in folgende Teilleistungen:(1) Datenerhebung, Bestandsaufnahme, Besichtigung an Ort <strong>und</strong> Stelle(2) Gr<strong>und</strong>lagenanalyse(3) Empfehlung, Stellungnahme o<strong>der</strong> Gutachten(4) Künstlerische- , technische- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> wirtschaftliche Leitung <strong>der</strong>Durchführung/RealisierungIm Falle eines Pauschalangebotes ist die Anzahl <strong>der</strong> Sitzungen <strong>und</strong>Projektbesprechungen, welche in <strong>der</strong> Pauschale enthalten sind, festzulegen.Darüber hinausgehen<strong>der</strong> Aufwand ist nach Zeitaufwand zu vergüten.Aufwendungen für die Sitzungsvor- <strong>und</strong> Nachbereitung, sowie Koordination sind,soweit diese nicht Bestandteil einer Pauschale sind, nach Zeitaufwand zu vergüten.Seite 41/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Die Leistungen umfassen eine Vielzahl an Aufgabenbereichen <strong>und</strong> können infolgende wesentliche Beratungsleistungen unterglie<strong>der</strong>t werden:10 30 01 A Beratungsleistungen in Bezug auf die fachliche Beurteilung vonUmwidmungsansuchen o<strong>der</strong> Ansuchen zur Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes /Teilbebauungsplanes.10 30 02 B Beratungsleistungen in Bezug auf die Umsetzung <strong>der</strong> festgesetzten Widmungsartenim Bauverfahren (Zulässigkeit von bestimmten Nutzungen).10 30 03 C Beratungsleistungen in Bezug auf die Umsetzung <strong>der</strong> festgesetztenBebauungsbestimmungen im Bauverfahren.10 30 04 D Beratungsleistungen in Bezug auf Fragen des Stadt- <strong>und</strong> Ortsbildes(Ortsbildgutachten; Stadt- <strong>und</strong> Dorferneuerung).10 30 05 E Beratungsleistungen in Bezug auf die Zulässigkeit von Gr<strong>und</strong>stücksteilungen <strong>und</strong>Gr<strong>und</strong>stückszusammenlegungen.10 30 06 F Beratungsleistungen in Bezug auf die Erschließung <strong>und</strong> Parzellierung vonSiedlungserweiterungsgebieten.10 30 07 G Beratungsleistungen in Bezug auf den Bedarf an Wohngebieten, Industrie- <strong>und</strong>Gewerbegebietsflächen, sowie öffentlichen Einrichtungen (Bedarfsprognosen).10 30 08 H Beratungsleistungen in Bezug auf die Analyse <strong>und</strong> Bewertung spezifischerraumordnungsfachlicher Fragestellungen (z.B. Abgrenzung Ortskern).10 30 09 I Beratungsleistungen in Bezug auf Fragen <strong>der</strong> Grünraumplanung <strong>und</strong> den Bedarf anFreizeit- <strong>und</strong> Erholungseinrichtungen zur Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung.10 30 10 J Beratungsleistungen in Bezug auf Fragen <strong>der</strong> Verkehrserschließung <strong>und</strong>Verkehrsplanung.10 30 11 K Beratungsleistungen in Bezug auf Fragestellungen zur Versorgung mit technischerInfrastruktur (Kanal, Wasserversorgung, ...).10 30 12 L Beratungsleistungen in Bezug auf boden- <strong>und</strong> standortpolitische Planungen <strong>und</strong>Maßnahmen im Gemeindegebiet (bezüglich öffentlicher, sozialer Einrichtungen,Betriebsansiedlung, Son<strong>der</strong>nutzungen, Gr<strong>und</strong>verkehr, ...).10 30 13 M Beratungsleistungen in Bezug auf Fragen <strong>der</strong> Standort- <strong>und</strong> Projektentwicklung.10 30 14 N Beratungsleistungen in Bezug auf Fragen <strong>der</strong> Baulandmobilisierung <strong>und</strong> -verwertung, sowie Ansiedlungspolitik.10 30 15 O Beratungsleistungen in Bezug auf die raumordnungsfachliche Information vonGr<strong>und</strong>eigentümern, Einwohnern <strong>und</strong> Projektwerbern.10 30 16 P Beratungsleistungen in Bezug auf raumordnungsrelevante Planungen <strong>und</strong> Projektein räumlichen Bezug zum Auftraggeber (benachbarte Gemeinden, angrenzendeProjekte).10 30 17 Q Beratungsleistungen <strong>und</strong> laufende Bearbeitung in Bezug auf die Aufbereitung vondigitalen Daten für die Verwendung im gemeindeinternen GIS.10 30 18 R Beratungsleistungen <strong>und</strong> laufende Bearbeitung in Bezug auf die Führung einesDatenarchives, <strong>der</strong> Datenerhaltung <strong>und</strong> -wartung von analogen <strong>und</strong> digitalenDatensätzen.10 35 Kommunale SachkonzepteSeite 42/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201210 40 Städtebauliche GestaltungsaufgabenStädtebauliche Gestaltungsaufgaben sind Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Raumplanung</strong>, soweitdiese Leistungen nicht Inhalt an<strong>der</strong>er Planungsstufen des Abschnittes D sind.Hierzu zählen insbeson<strong>der</strong>e die städtebauliche Einordnung von Einzelobjekten, dieGestaltung von Freiräumen, die Ausarbeitung von städtebaulichenGestaltungswettbewerben, städtebauliche Leitbil<strong>der</strong> („Masterpläne“),Ortsbildkonzepte etc. in allen jenen Fällen, bei denen es sich nicht umAufbauelemente zu Bebauungsplänen <strong>der</strong> Hauptstufe handelt.10 45 Stadt-, Quartiers- <strong>und</strong> DorferneuerungPlanungsleistungen im Rahmen <strong>der</strong> Dorf- <strong>und</strong> Stadterneuerung, -entwicklung,Stadtteilkonzepte etc., soweit diese Leistungen nicht im Rahmen eines örtlichenEntwicklungskonzeptes, eines Gestaltungskonzeptes o<strong>der</strong> einer StädtebaulichenGestaltungsaufgabe zu erbringen sind.10 50 Ständiger OrtsplanerBeratungs- <strong>und</strong> Betreuungsleistungen in <strong>der</strong> Funktion als Planer <strong>und</strong> Berater aufGr<strong>und</strong> eines mehrjährigen Rahmenvertrages zur Unterstützung <strong>der</strong> / des AG bei <strong>der</strong>Verwirklichung bzw. Durchführung von Zielen bzw. Maßnahmen <strong>der</strong> örtlichenRaumordnung).10 60 Städtebauliche Einordnung von Einzelobjekten10 60 0110 60 01 AVorentwurfsplanungVorentwurfKlärung <strong>der</strong> Aufgabenstellung, Analyse <strong>der</strong> Planungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Klärung <strong>der</strong>Rahmenbedingungen, Erarbeitung eines Lösungsvorschlages auf Basis <strong>der</strong> vomAuftraggeber / von <strong>der</strong> Auftraggeberin bekannt gegebenen Planungsgr<strong>und</strong>lagen(Lage- <strong>und</strong> Höhenplan, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, textliche rechtlicheFestlegungen bzw.Bebauungsbestimmungen, flächenbezogenes Anfor<strong>der</strong>ungsprofil, mitzeichnerischer Darstellung in geeignetem Maßstab (1:5000, 1:500 o.ä.) samtBesprechungsskizzen.10 60 01 BAlternativenErstellung von Alternativen auf Gr<strong>und</strong>lage geän<strong>der</strong>ter Vorgaben in gleicherAusarbeitung wie unter „Vorentwurf“ beschrieben.10 60 01 CVariantenErstellung von Varianten auf Gr<strong>und</strong>lage unverän<strong>der</strong>ter Vorgaben in gleicherAusarbeitung wie unter „Vorentwurf“ beschrieben.10 60 01 DArbeitsmodellErstellen eines Arbeitsmodells ohne Anfor<strong>der</strong>ung an die Genauigkeit.10 60 01 EPräsentationsmodellErstellen eines Präsentationsmodells mit Festlegung von Maßstab, Material,Genauigkeit, Detailausbildung <strong>und</strong> dgl.Seite 43/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201210 60 01 FPräsentationsdarstellungenVisualisierungen, Animationen, Fotomontagen <strong>und</strong> dgl.10 60 01 GVerkehrskonzepteErstellung von einzelobjektbezogenen Verkehrskonzepten.10 60 01 HErmittlung von KennwertenErmittlungen von Flächen <strong>und</strong> Kubaturen im für das Projekt erfor<strong>der</strong>lichen Umfang.Ermittlung von Flächenkennwerten (GFZ, GRZ, BMZ u.Ä.) z.B. nach ÖNORMB1800.10 60 01 IAuswerten von KennwertenGegenüberstellungen, Auswertung <strong>und</strong> Zuordnung von Flächen <strong>und</strong> Kubaturwerten(Brutto- Nettoflächen, Verkehrs- Nutzflächen <strong>und</strong> <strong>der</strong>gleichen) nach beson<strong>der</strong>enVorgaben.10 60 01 JErläuterungsberichtErstattung eines Erläuterungsberichtes zur Darstellung <strong>der</strong> Entwurfsabsicht <strong>und</strong> <strong>der</strong>gr<strong>und</strong>sätzlichen Qualitäten.10 60 0210 60 02 A10 60 02 BEntwurfsplanungEntwurfDurcharbeitung des gr<strong>und</strong>sätzlichen Lösungsvorschlages <strong>der</strong> Bauaufgabeausgehend vom genehmigten Vorentwurf unter Berücksichtigung <strong>der</strong>Rahmenbedingungen. Zeichnerische Darstellung <strong>der</strong> Bauwerke in solcherDurcharbeitung, dass diese ohne gr<strong>und</strong>sätzliche Än<strong>der</strong>ung als Gr<strong>und</strong>lage für dieweiteren Teilleistungen dienen kann, in <strong>der</strong> Regel mit Systemgr<strong>und</strong>rissen, -schnitten<strong>und</strong> -ansichten im Maßstab 1:1000, 1:200 o.ä.ArbeitsmodellErstellen eines Arbeitsmodells ohne Anfor<strong>der</strong>ung an die Genauigkeit.10 60 02 CPräsentationsmodellErstellen eines Präsentationsmodells mit Festlegung von Maßstab, Material,Genauigkeit, Detailausbildung <strong>und</strong> dgl.10 60 02 DPräsentationsdarstellungenVisualisierungen, Animationen, Fotomontagen <strong>und</strong> dgl.10 60 02 EVerkehrskonzepteErstellung von einzelobjektbezogenen Verkehrskonzepten.Seite 44/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201210 60 02 FWeiterführen <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> KennwerteWeiterführen <strong>der</strong> Ermittlungen von Flächen <strong>und</strong> Kubaturen z.B. nach ÖNORMB1800, im für das Projekt erfor<strong>der</strong>lichen Umfang. Ermittlung vonFlächenkennwerten (GFZ, GRZ, BMZ u.Ä.).10 60 02 GWeiterführen <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong> KennwerteWeiterführen <strong>der</strong> Gegenüberstellungen, Auswertung <strong>und</strong> Zuordnung von Flächen<strong>und</strong> Kubaturwerten (BruttoNettoflächen, VerkehrsNutzflächen <strong>und</strong> <strong>der</strong>gleichen).10 60 02 HErläuterungsberichtErstattung eines Erläuterungsberichtes zur Darstellung <strong>der</strong> Entwurfsabsicht <strong>und</strong> <strong>der</strong>gr<strong>und</strong>sätzlichen Qualitäten.Seite 45/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201215RaumverträglichkeitsprüfungIm Zuge einer Raumverträglichkeitsprüfung wird überprüft, ob die Auswirkungeneines Projektes o<strong>der</strong> Planes (Einkaufszentrum, größere o<strong>der</strong> spezifischeFlächenwidmungen, Hochhäuser, Sportzentren u. dgl.) aus raumordnungsfachlicherSicht auf die Raum- bzw. Wirtschaftsstruktur <strong>der</strong> Standortgemeinde <strong>und</strong> <strong>der</strong>betroffenen Nachbargemeinden Verträglichkeitsprobleme bewirken.Dabei sind auf Basis <strong>der</strong> jeweiligen gesetzlichen Vorgaben insbeson<strong>der</strong>e folgendeKriterien zu untersuchen:- Siedlungsstruktur- Zentrenstruktur- Wirtschaftsstruktur- Natur <strong>und</strong> Umwelt- Freizeit <strong>und</strong> Erholung- Tourismus- Verkehr- Technische InfrastrukturIm Falle eines Pauschalangebotes ist die Anzahl <strong>der</strong> Sitzungen <strong>und</strong>Projektbesprechungen, welche in <strong>der</strong> Pauschale enthalten sind, festzulegen.Darüber hinausgehen<strong>der</strong> Aufwand ist nach Zeitaufwand zu vergüten.Aufwendungen für die Sitzungsvor- <strong>und</strong> Nachbereitung, sowie Koordination sind,soweit diese nicht Bestandteil einer Pauschale sind, nach Zeitaufwand zu vergüten.15 01 0115 01 01 A15 01 01 B15 01 01 CDie Gesamtleistung besteht aus folgenden Teilleistungen:Datenerhebung bzw. BestandsaufnahmeErfassung <strong>und</strong> Darstellung aller fachtechnisch erfor<strong>der</strong>lichen Daten <strong>und</strong> räumlichenGegebenheiten, die für die Beurteilung <strong>der</strong> Raumverträglichkeit des zuuntersuchenden Projektes von Bedeutung sind.Analyse <strong>der</strong> AuswirkungenDarstellung <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen des Projektes auf die erhobenen <strong>und</strong>untersuchten Kriterien.Gutachten; Zusammenfassende Beurteilung <strong>der</strong> Raumverträglichkeit zur Vorlagebei <strong>der</strong> Behörde bzw. im Auftrag <strong>der</strong> Behörde vor Erteilung <strong>der</strong> Genehmigungeines Projektes.Seite 46/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201220 Strategische UmweltprüfungIn Umsetzung <strong>der</strong> SUP-Richtlinie <strong>der</strong> EU (Richtlinie 2001/42/EG) <strong>und</strong> <strong>der</strong> jeweiligengesetzlichen Regelungen umfasst die strategische Umweltprüfung die Prüfung <strong>der</strong>Umweltauswirkungen bei <strong>der</strong> Ausarbeitung von Plänen <strong>und</strong> Programmen, dievoraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, um in Hinblick aufdie För<strong>der</strong>ung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveausicherzustellen <strong>und</strong> Umwelterwägungen in die Entscheidungsfindungeinzubeziehen. Darunter fallen unter an<strong>der</strong>em regionale Entwicklungsprogramme,Örtliche Entwicklungskonzepte, Flächenwidmungspläne o<strong>der</strong> Stadt- <strong>und</strong>Bezirksentwicklungsprogramme. Dabei ist eine breite Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeitbei <strong>der</strong> Ausarbeitung solcher Pläne <strong>und</strong> Programme vorgesehen.Einer projektbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Sinne des UVPGsozusagen vorgelagert, setzt die SUP noch in <strong>der</strong> Phase <strong>der</strong> Entscheidungsfindungvor einem konkreten Einzelprojekt an. Sie stellt somit ein strategischesPlanungsinstrument zur Klärung von Gr<strong>und</strong>satzfragen dar.Entgegen einer UVP ist die SUP nicht auf ein konkretes Einzelprojekt bezogen.Der erfor<strong>der</strong>liche Mindestinhalt einer SUP ergibt sich in <strong>der</strong> Regel aus denPositionen 20 01 bis 20 03. Darüber hinaus sind einzelfallbezogen ergänzendeLeistungen erfor<strong>der</strong>lich.20 0120 01 0120 01 01 AScreeningScreening (Umwelterheblichkeitsprüfung):Darstellung des aktuellen Umweltzustandes <strong>und</strong> Prüfung auf voraussichtlicheerhebliche Umweltauswirkungen. Abstimmung mit den zuständigen Behörden.20 0220 02 0120 02 01 AScopingScoping (Festlegung des Untersuchungsrahmens):Fachliche Konsultation <strong>der</strong> zuständigen Behörden, Erarbeitung <strong>der</strong> Struktur <strong>und</strong> desUmfanges des Umweltberichts.20 0320 03 0120 03 01 AUmweltberichtUmweltbericht (Ergebnisse <strong>der</strong> Umweltprüfung):IST-Analyse, Darstellung des Status Quo (Nullvariante), Darstellung <strong>und</strong> Prüfungvernünftiger Alternativen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele, sowie des geografischenAnwendungsbereiches des Planes o<strong>der</strong> des Programmes. Ermittlung <strong>und</strong>Bewertung <strong>der</strong> voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf Basis desIST-Zustandes. Verwendung <strong>der</strong> jeweils geltenden Umweltqualitätsstandards, -ziele<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze. Konsultationen über geplante Maßnahmen, die geeignet sind,erhebliche negative Umweltauswirkungen zu verhin<strong>der</strong>n, zu min<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> soweitwie möglich auszugleichen. Beschreibung <strong>der</strong> geplanten Maßnahmen zurÜberwachung (Monitoring).Erstellung einer nicht technischen Zusammenfassung <strong>der</strong> gewonnenenInformationen <strong>und</strong> Darstellung <strong>der</strong> Auswirkungen auf Sachbereichsebene.20 0420 04 0120 04 01 AMonitoringMonitoring <strong>der</strong> UmweltauswirkungenBeim Monitoring werden Umweltauswirkungen, die bei <strong>der</strong> Umsetzung eines Planso<strong>der</strong> Programms tatsächlich auftreten, aufgezeigt.Ziel ist es, erwartete erhebliche Umweltauswirkungen, sowie unvorhergeseheneAuswirkungen zu überwachen, um frühzeitig negative Auswirkungen zu erkennen<strong>und</strong> um allenfalls rechtzeitig geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.Seite 47/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Aufgabe des Auftragnehmers ist es, die erfor<strong>der</strong>lichen Untersuchungsmethoden<strong>und</strong> Maßnahmen gemeinsam mit dem Planungsträger (z.B. Gebietskörperschaft)zu definieren. Dafür ist die Festlegung geeigneter Indikatoren <strong>und</strong> Datenquelleneine zentrale Leistung.Die Sicherstellung <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> für das Monitoring notwendigen Daten mussam Beginn des Prozesses stehen. Dabei können gegebenenfalls bereitsbestehende Überwachungseinrichtungen genutzt werden.Auch die Koordination mehrerer Fachexperten, sowie die Steuerung desProzessablaufes können Bestandteile dieser Teilleistung sein.Die Ergebnisse des Monitoring können in einem Monitoringbericht dokumentiertwerden.20 0520 05 0120 05 01 AKonsultationenKonsultation benachbarter GebietskörperschaftenGrenzüberschreitende Konsultation <strong>und</strong> Abstimmung des Umweltberichtes <strong>und</strong> desPlanentwurfes mit den jeweiligen Gebietskörperschaften im benachbartenVerwaltungsbereich (z.B. EU-Nachbarlän<strong>der</strong>; B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>, etc.)20 0620 06 0120 06 01 AÖffentlichkeitsarbeitÖffentlichkeitsarbeit (in Verfahren)Vorbereitung zur öffentlichen Auflage, allenfalls Durchführung <strong>und</strong> Organisation vonÖffentlichkeitsveranstaltungen (inkl. Vor- <strong>und</strong> Nachbearbeitung).20 0720 07 0120 07 01 ABegleitung in <strong>der</strong> EntscheidungsfindungBegleitung <strong>der</strong> Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit Einwendungen<strong>und</strong> StellungnahmenPrüfung von Stellungnahmen. Nach öffentlicher Auflage / Öffentlichkeitsinformationfachliche Beurteilung von Stellungnahmen / Einwendungen. Allenfalls neuerlicheAbstimmung mit den Behörden. Aufbereitung <strong>der</strong> Beschlussunterlagen <strong>und</strong>Beratung zur Entscheidungsfindung. (insbeson<strong>der</strong>e Begründung <strong>der</strong> Entscheidung)Seite 48/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201225 UmweltverträglichkeitsprüfungIn Umsetzung <strong>und</strong> nach den Bestimmungen desUmweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) besteht <strong>der</strong> Bedarf bei Vorhaben,die gemäß UVP-G einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, <strong>der</strong>enunmittelbaren <strong>und</strong> mittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt festzustellen, zubeschreiben <strong>und</strong> zu bewerten.Dabei liegen folgende Leistungen im Tätigkeitsbereich <strong>der</strong> <strong>Raumplanung</strong>:- Verfahrenskoordination im Auftrag des Projektwerbers o<strong>der</strong> Behörde.- Koordination „Raum <strong>und</strong> Umwelt“ im Auftrag des Projektwerbers o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Behörde- Erstellung von UVE-Gutachten im Auftrag des Projektwerbers- Erstellung von UVP-Gutachten im Auftrag BehördeIm Falle eines Pauschalangebotes ist die Anzahl <strong>der</strong> Sitzungen <strong>und</strong>Projektbesprechungen, welche in <strong>der</strong> Pauschale enthalten sind, festzulegen.Darüber hinausgehen<strong>der</strong> Aufwand ist nach Zeitaufwand zu vergüten.Aufwendungen für die Sitzungsvor- <strong>und</strong> Nachbereitung, sowie Koordination, sindsoweit diese nicht Bestandteil einer Pauschale sind, nach Zeitaufwand zu vergüten.25 0225 02 0125 02 01 A25 02 01 B25 02 01 C25 02 01 D25 02 01 EKoordination „Raum <strong>und</strong> Umwelt“ im Auftrag des Projektwerbers o<strong>der</strong> <strong>der</strong>BehördeIm Zuge des <strong>Leistungsbild</strong>es Koordination “Raum <strong>und</strong> Umwelt“ wird dieGesamtkoordination des UVP-Verfahrens <strong>und</strong> des Projektteams (alleFachbereiche), die Abstimmung mit <strong>der</strong> Behörde <strong>und</strong> dem Antragssteller <strong>und</strong> dieBegleitung des gesamten Verfahrens abgedeckt.Die Gesamtleistung besteht aus folgenden Teilleistungen:Ausschreibung <strong>der</strong> Fachplaner Raum <strong>und</strong> Umwelt – <strong>Leistungsbild</strong>er <strong>und</strong> –Umfang- Zusammenstellung des Planungsteams- Erstellung eines Leistungsverzeichnisses- Mitarbeit an <strong>der</strong> Ausschreibungserstellung- Abschätzung des UntersuchungsrahmensKoordination <strong>der</strong> Fachplaner Raum <strong>und</strong> Umwelt- Festlegung des Untersuchungsrahmens- Vorgabe von Formatvorlagen- Management <strong>der</strong> Datengr<strong>und</strong>lagen- Abstimmung <strong>der</strong> Berichte einzelner Fachplaner- Abstimmung mit <strong>der</strong> technischen Planung- Organisation von Teamsitzungen <strong>und</strong> AbstimmungsgesprächenErstellung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitserklärung- Zusammenführung aller Fachberichte in eineUmweltverträglichkeitserklärung- Verfassen einer allgemein verständlichen ZusammenfassungTeilnahme an Verhandlungen <strong>und</strong> Behördenterminen- Teilnahme an Behördenterminen <strong>und</strong> <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung- Teilnahme an Projektbesprechungen mit den BehördenTeilnahme an BesprechungenSeite 49/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201225 02 01 F- Teilnahme an Projektbesprechungen <strong>und</strong> Planungssitzungen- Teilnahme an Koordinationssitzungen des Planungsteams o<strong>der</strong> Teilen desPlanungsteams-Präsentationen, Öffentlichkeitsarbeit- Aufbereitung von Präsentationen- Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit25 0325 03 01Erstellung von UVE-Fachbeiträgen im Auftrag des ProjektwerbersIm Zuge des <strong>Leistungsbild</strong>es Erstellung von UVE-Gutachten können unter <strong>der</strong>Befugnis <strong>Raumplanung</strong> folgende Fachbereiche bearbeitet werden:- Siedlungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsraum- Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild- Freizeit <strong>und</strong> Erholung- Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter- VerkehrFür die gegenständlichen Fachbereiche sind im Zuge <strong>der</strong>Umweltverträglichkeitserklärung Gutachten bezüglich <strong>der</strong> Auswirkungen desVorhabens auf die relevanten Schutzgüter zu erstellen.Die Gesamtleistung besteht aus folgenden Teilleistungen:25 03 010 A25 03 010 B25 03 010 C25 03 010 DGr<strong>und</strong>lagen- <strong>und</strong> Bestandserhebung, Beschreibung des IST-Zustandes- Darstellung <strong>der</strong> Untersuchungsmethodik- Abgrenzung des Untersuchungsraumes- Darstellung des Bestandes (IST-Zustand)- Darstellung des Rechtsstandes <strong>der</strong> örtlichen <strong>und</strong> überörtlichenPlanungsvorgaben- Darstellung von bestehenden Planungen <strong>und</strong> Projekten imUntersuchungsraum- Berücksichtigung <strong>der</strong> wichtigsten sozio-ökonomischen Daten <strong>und</strong> <strong>der</strong>bestehenden EntwicklungstrendsPrognose <strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen des Vorhabens- Analyse <strong>und</strong> Darstellung <strong>der</strong> unmittelbaren <strong>und</strong> mittelbaren Auswirkungendes Vorhabens auf die relevanten Schutzgüter; unterschieden nachBauphase, Betriebsphase <strong>und</strong> Störfall- Abstimmungen mit den relevanten Auswirkungen aus an<strong>der</strong>enFachbereichen (Wechselwirkungen)- Abstimmung mit <strong>der</strong> technischen PlanungVermin<strong>der</strong>ungs- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen- Definition von Maßnahmen zur Verhin<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Reduzierung negativerAuswirkungen o<strong>der</strong> zur Vergrößerung von positiven Auswirkungen.Zusammenfassende Beurteilung des Vorhabens im Hinblick auf seineUmweltverträglichkeit- Verfassen einer allgemein verständlichen Zusammenfassung- Angabe allfälliger SchwierigkeitenVerbesserung des FachbeitragesSeite 50/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201225 03 010 E25 03 010 F25 03 010 G25 04- gegebenenfalls Einarbeitung des Verbesserungsauftrages <strong>der</strong> BehördeTeilnahme an Verhandlungen <strong>und</strong> Behördenterminen- Teilnahme an Behördenterminen <strong>und</strong> <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung- Teilnahme an Projektbesprechungen mit den BehördenTeilnahme an Besprechungen- Teilnahme an Projektbesprechungen <strong>und</strong> Planungssitzungen- Teilnahme an Koordinationssitzungen des Planungsteams o<strong>der</strong> Teilen desPlanungsteams-Erstellung von UVP-Gutachten für die BehördeIm Zuge des <strong>Leistungsbild</strong>es Erstellung von UVP-Gutachten können unter <strong>der</strong>Befugnis <strong>Raumplanung</strong> folgende Fachbereiche bearbeitet werden:- Siedlungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsraum- Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbild- Freizeit <strong>und</strong> Erholung- Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter- VerkehrFür die gegenständlichen Fachbereiche sind im Zuge desUmweltverträglichkeitsgutachtens die UVE-Gutachten bezüglich ihrerNachvollziehbarkeit, Vollständigkeit <strong>und</strong> in Hinblick auf den Stand <strong>der</strong> Technik zuüberprüfen <strong>und</strong> allenfalls zu ergänzen.25 04 0125 04 01 A25 04 01 B25 04 01 C25 04 01 D25 04 01 EDie Gesamtleistung besteht aus folgenden Teilleistungen:Überprüfung <strong>der</strong> eingereichten Unterlagen zur UVE auf Vollständigkeit <strong>und</strong>Plausibilität- Durchsicht <strong>der</strong> UVE - Unterlagen- Lokalaugenschein vor Ort- Überprüfung <strong>der</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong> Unterlagen <strong>und</strong> gegebenenfallsErstellung eines Verbesserungsauftrages, sowie einer schriftlichenStellungnahmeErstellung von Teilgutachten zu den Fachbereichen- Beurteilung <strong>der</strong> Plausibilität von Nullvariante, geprüften Alternativen <strong>und</strong>Standortvarianten- Beurteilung <strong>der</strong> Plausibilität von Auswirkungen, Ausgleichsmaßnahmen<strong>und</strong> Monitoring- Beurteilung <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes- Beantwortung allfälliger eingelangter Stellungnahmen zu denFachbereichen- Erstellung eines Teilgutachtens zur UVPMitarbeit an <strong>der</strong> Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens- Teilnahme an Abstimmungsgesprächen zwischen den Gutachtern <strong>und</strong><strong>der</strong> Behörde- Abnahme des finalen UmweltverträglichkeitsgutachtensTeilnahme an Verhandlungen <strong>und</strong> Behördenterminen- Teilnahme an Behördenterminen <strong>und</strong> <strong>der</strong> mündlichen Verhandlung- Teilnahme an Projektbesprechungen mit den BehördenTeilnahme an Besprechungen- Teilnahme an Projektbesprechungen <strong>und</strong> Planungssitzungen- Teilnahme an Koordinationssitzungen des Planungsteams o<strong>der</strong> Teilen desSeite 51/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Planungsteams30 Standort-, Immobilien- <strong>und</strong> Projektbewertung<strong>Leistungsbild</strong> in Bearbeitung35 Standort- <strong>und</strong> Projektentwicklung<strong>Leistungsbild</strong> in Bearbeitung40 Immobilienmanagement<strong>Leistungsbild</strong> in Bearbeitung45 Stadt- <strong>und</strong> Regionalmarketing<strong>Leistungsbild</strong> in BearbeitungSeite 52/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201250 VerkehrssystemplanungVerkehrssystemplanung verfolgt zwei Zielsetzungen: (A) Beitrag zur Lösungraumplanerischer Probleme auf dem Gebiet des Verkehrswesens, sowie (B)Anpassung des Verkehrssystems im Sinne gesellschaftlicher Wertvorstellungen <strong>und</strong>Zielsetzungen. Diese beiden Hauptzielsetzungen stehen teilweise zueinan<strong>der</strong> ineinem Spannungsverhältnis. Eine Reihe von Maßnahmen in <strong>der</strong>Verkehrssystemplanung leiten sich nicht aus Defiziten o<strong>der</strong> Mängeln in <strong>der</strong>Raumstruktur ab, son<strong>der</strong>n sind Ausfluss wirtschaftlicher o<strong>der</strong> gesellschaftlicherWertvorstellungen, insbeson<strong>der</strong>e bezüglich <strong>der</strong> zeitlichen <strong>und</strong> räumlichenErreichbarkeit von Wirtschaftszentren, zentralen Orten, Urlaubsgebieten etc.Im Bereich <strong>der</strong> <strong>Raumplanung</strong> hat Verkehrssystemplanung die Aufgabe, verkehrlicheAspekte in das komplexe Aufgabenfeld <strong>der</strong> <strong>Raumplanung</strong> mit einzubeziehen.Verkehrsplanung im klassischen Sinn beschäftigte sich ursprünglich fastausschließlich mit Verkehrsinfrastrukturplanung. Verkehrsplanung im erweitertenSinn des Wortes wurde in <strong>der</strong> zweiten Hälfte des 20. Jahrhun<strong>der</strong>ts alseigenständiges Arbeitsgebiet etabliert <strong>und</strong> inzwischen als Verkehrssystemplanungzu einer koordinierten Planung aller Systemkomponenten des Verkehrsangebotes<strong>und</strong> zur Mobilitätsplanung weiterentwickelt.Das Verkehrsgeschehen ergibt sich aus <strong>der</strong> räumlichen Verteilung <strong>der</strong>verschiedenen Funktionsbereiche (Wohnen, Arbeiten, Bilden, Erholen, Besorgenetc.) des gesellschaftlichen Lebens. Eine notwendige Voraussetzung fürOrtsverän<strong>der</strong>ungen von Personen <strong>und</strong> Gütern zwischen den Funktionsbereichenbildet <strong>der</strong> öffentliche Verkehrsraum. Gegenstand <strong>der</strong> Verkehrssystemplanung istdamit die Gestaltung des Verkehrsgeschehens im öffentlichen Verkehrsraum einesLandes, einer Region, einer Gemeinde o<strong>der</strong> eines bestimmten Gebietes.Verkehrssystemplanung hat die Aufgabe, mit Hilfe spezieller Verfahren, Methoden<strong>und</strong> Modelle Aussagen über mögliche zukünftige Verkehrsentwicklungen imöffentlichen Verkehrsraum des betrachteten Raumes zu erarbeiten. Aus denprognostizierten Aussagen sind konkrete Planungsvorstellungen fürVerkehrswegenetze, Verkehrsanlagen etc. zu entwickeln. Im Rahmen <strong>der</strong>Bewertung von Planungsmaßnahmen wird die Entscheidungsfindung für dieUmsetzung von Maßnahmen vorbereitet. Durch Fortschreibung <strong>der</strong>Planungsunterlagen ist zu kontrollieren, ob durch die Realisierung <strong>der</strong> Maßnahmendie angestrebten Ziele tatsächlich erreicht werden.Die Verkehrssystemplanung ist ein Arbeitsgebiet, dessen Aufgabe in <strong>der</strong>zielorientierten Gestaltung von Verkehrssystemen liegt - unter Berücksichtigung vonqualitativen <strong>und</strong> quantitativen Anfor<strong>der</strong>ungen an die Wirtschaftlichkeit,Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Sicherheit von Verkehrsprozessen für jetzige <strong>und</strong> kommendeGenerationen (Prinzip <strong>der</strong> Nachhaltigkeit), basierend auf Kenntnissen über denVerkehrsablauf, über die Verkehrstechnik <strong>und</strong> über die Verkehrsorganisation.Verkehrssystemplanung behandelt die Verkehrsentstehung aus demVerkehrssystem selbst, sowie aus Faktoren, die aus <strong>der</strong> Gesellschaft <strong>und</strong> Wirtschaftherrühren, <strong>und</strong> welche Entwicklungen sich daraus in <strong>der</strong> Vergangenheit ergebenhaben bzw. welche Entwicklungen für die Zukunft daraus zu erwarten sind.Sie umfasst die Interpretation <strong>und</strong> Beurteilung von Verkehrssystemen wie z. B. einevergleichende Bewertung <strong>der</strong> Verkehrsträger (Schiene, Wasser, Luft, Straße,Rohrleitungen) im Hinblick auf Leistungsfähigkeitsbetrachtungen, Umweltwirkungen,Nutzungsmuster, Erreichbarkeit, Reisezeitaspekte, Sicherheit <strong>und</strong> Unfallgeschehen,Aspekte <strong>der</strong> Verkehrsmittel aus subjektiver Sicht <strong>der</strong> Verkehrsteilnehmer usw.Seite 53/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Verkehrssystemplanung behandelt auch die Beeinflussung des Verkehrsverhaltens<strong>und</strong> erläutert <strong>der</strong>en Wirkungsmechanismen <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Wirksamkeit. Hierunter fallenu.a. Maßnahmen im Bereich <strong>der</strong> Information, im Bereich <strong>der</strong> Verkehrstelematik,preisliche Maßnahmen, Maßnahmen im Bereich <strong>der</strong> Netzgestaltung,ordnungspolitische Maßnahmen, Maßnahmen für beson<strong>der</strong>e Verkehrsarten u.v.m.Der Planer sollte dabei - unter Beachtung aller Wechselwirkungen mit dem Umfeld -die Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen <strong>der</strong> Verkehrsmittelarten zur Erschließung <strong>und</strong>Verbindung <strong>der</strong> Funktionsbereiche, <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> gegenseitigen Zuordnungen<strong>und</strong> <strong>der</strong> Verteilungen <strong>der</strong> Raum- bzw. Stadtstrukturen (Funktionsbereiche) <strong>und</strong> <strong>der</strong>gestalterischen <strong>und</strong> funktionellen Verknüpfungen von Landschaft, Bebauung <strong>und</strong>Verkehr im Blickfeld haben.50 0550 05 0150 05 01 A50 05 01 B50 05 01 C50 05 01 D50 05 01 EVerkehrserhebungenDurch Verkehrserhebungen werden Informationen über das Verkehrsgeschehenbzw. -verhalten gewonnen. Den sehr unterschiedlichen Planungsaufgaben müssendie Erhebungsmethoden angepasst werden. Verkehrserhebungen könnenbezüglich zahlreicher Merkmale charakterisiert <strong>und</strong> gruppiert werden:- Verkehrszählungen / Befragungen- Gesamterhebungen / Stichprobenerhebungen- Einmalige Erhebungen / periodische Erhebungen- St<strong>und</strong>en- / Tages- / Langfristerhebungen- Querschnittserhebungen / Verkehrsstromerhebungen etc.50 1050 10 0150 10 01 A50 10 01 B50 10 01 C50 10 01 D50 10 01 EVerkehrsanalyseDie Verkehrsanalyse dient <strong>der</strong> Untersuchung des Planungsgegenstandes mit Hilfewissenschaftlicher Methoden. Ihr Ziel ist die Sammlung von Informationen <strong>und</strong>Daten über das gesamte untersuchte Verkehrssystem einschließlich seinerWechselwirkungen zu an<strong>der</strong>en Bereichen. Die Analyse umfasst die Bewertung desVerkehrssystems nach quantitativen <strong>und</strong> qualitativen Gesichtspunkten, sowie dieErprobung <strong>und</strong> Anwendung von wissenschaftlich begründeten Verfahren, Modellen,Parametern <strong>und</strong> Kennziffern, die <strong>der</strong> Verkehrsprognose als Basis dienen können.Weiters beinhaltet sie die Dimensionierung von Verkehrsinfrastrukturanlagen, sowiedie Verkehrsnetzgestaltung für alle Verkehrsträger.- Verkehrssicherheitsanalysen- Verkehrliche Analysen, Hochrechnungen- Verkehrswirtschaftliche Analysen (Nutzen-Kosten-Untersuchungen)- Verkehrsuntersuchungen (Machbarkeitsstudien / Voruntersuchungen,Vorprojekte, Einreichprojekte etc.)- Verkehrstechnische Analysen etc.50 1550 15 01VerkehrsprognosenVerkehrsprognosen dienen <strong>der</strong> Voraussage des zu erwartendenVerkehrsgeschehens für das in <strong>der</strong> Analyse untersuchte <strong>und</strong> für einenPrognosezeitpunkt in einer o<strong>der</strong> mehreren Varianten konzipierte Verkehrssystembei vorzugebenden Rahmenbedingungen <strong>der</strong> Gesellschaft. Für die Modellierungdes Verkehrs sind erprobte Verfahren <strong>und</strong> Modelle heranzuziehen. Bei Ergebnissenvon Verkehrsprognosen für die Varianten bzw. Szenarien handelt es sich stets umWahrscheinlichkeitsaussagen. Prognosehorizonte zwischen 10 <strong>und</strong> 25 Jahrenhaben sich als zweckmäßig erwiesen. Prognoseverfahren können durch paarweiseSeite 54/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201250 15 01 A50 15 01 B50 15 01 C50 15 01 D50 15 01 EBegriffspolarisierungen in Hinblick auf die Verkehrssystemplanung grobsystematisiert werden:- Deterministische Prognosen / Stochastische Prognosen- Induktive Prognosen / Deduktive Prognosen- Trendprognosen / Modellprognosen- Deskriptive Prognosen / Normative Prognosen- Szenarien50 2050 20 0150 20 01 A50 20 01 B50 20 01 CVerkehrskonzepte <strong>und</strong> -leitbil<strong>der</strong>Verkehrskonzepte <strong>und</strong> -leitbil<strong>der</strong> dienen <strong>der</strong> Erarbeitung konkreter planerischerGestaltungsvorschläge für Verkehrsnetze <strong>und</strong> Verkehrsanlagen (gr<strong>und</strong>sätzlicheverkehrstechnische, verkehrsorganisatorische, betriebstechnologische Lösungen)auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Analyse <strong>und</strong> Prognose ermittelten Informationen,Zusammenhänge <strong>und</strong> vorausgesetzten Szenarien. Sie sind als konzeptionelleTätigkeit zur langfristigen Entwicklung des Verkehrsraums im Rahmen einerLeitplanung zu verstehen. Jedem Planungsprozess liegen bestimmteRahmenbedingungen, Wertsysteme <strong>und</strong> Zielvorstellungen zugr<strong>und</strong>e, die in sichvielfach geglie<strong>der</strong>t <strong>und</strong> unter Umständen auch wi<strong>der</strong>sprüchlich sein können. Sieunterscheiden sich sachlich, zeitlich <strong>und</strong> bezüglich ihrer Wertigkeit. In <strong>der</strong>Entscheidungsphase des Planungsprozesses werden in <strong>der</strong> Regel diejenigenPlanungsergebnisse (Maßnahmen, Varianten, Szenarien), die den Zielvorstellungen<strong>und</strong> dem subjektiven <strong>und</strong> objektiven Entscheidungsraum <strong>der</strong> Entscheidungsträgeram besten entsprechen, für die Realisierung vorgeschlagen. Um diePlanungsgr<strong>und</strong>lagen stets in Übereinstimmung mit den (eventuell sich än<strong>der</strong>nden)verkehrspolitischen Zielstellungen <strong>und</strong> Rahmenbedingungen zu halten, ist ihreständige Kontrolle <strong>und</strong> Überarbeitung notwendig. Bestehende Konzepte, Planungenetc. sollten in Abständen von 5 bis 10 Jahren überprüft, ggf. überarbeitet bzw. neuerarbeitet werden.- Verkehrs- <strong>und</strong> Mobilitätskonzepte, Leitbil<strong>der</strong>- Betriebskonzepte / Linien- <strong>und</strong> Einsatzplanung (z. B. im Öffentlichen Verkehr)- Sachkonzepte (für einzelne Verkehrsträger, Son<strong>der</strong>formen des Verkehrs etc.)50 2550 25 0150 25 01 AVerkehrsgutachten / StellungnahmenGutachten <strong>und</strong> verkehrstechnische Stellungnahmen können in den verschiedenstenPlanungsebenen erfor<strong>der</strong>lich werden. Im Rahmen <strong>der</strong> Verkehrssystemplanungumfasst die Tätigkeit des bzw. <strong>der</strong> Sachverständigen etwa die BereicheVerkehrssicherheit, Verkehrsablauf, Quantifizierung des Verkehrsaufkommens vonbestehenden o<strong>der</strong> geplanten Einrichtungen, Untersuchungen zur Verträglichkeitdieses Verkehrsaufkommens bezüglich Umfeld <strong>und</strong> Umwelt etc. Es ist dahernotwendig, dass sich <strong>der</strong> bzw. die Sachverständige über dieWirkungsmechanismen <strong>der</strong> Verkehrsmaßnahmen bewusst ist <strong>und</strong> neben dentechnischen, ökonomischen auch die ökologischen Auswirkungen ins Kalkül zieht.Ein Verkehrsgutachten besteht aus dem Bef<strong>und</strong> <strong>und</strong> dem Gutachten im engerenSinn. Der Bef<strong>und</strong> ist die vorgenommene Tatsachenfeststellung. Schlussfolgerungenaus dem Bef<strong>und</strong> bilden das Gutachten im engeren Sinn. Gutachten imVerkehrsbereich werden in unterschiedlichsten Verfahren von <strong>der</strong> Umwidmung bzw.gewerberechtlichen Bewilligung bis zur Umweltverträglichkeitsprüfung erfor<strong>der</strong>lich.Der Inhalt eines Gutachtens hat folgende Teilbereiche zu umfassen:- Allgemeiner Teil (Auftrag, Fragestellung, verwendete Unterlagen,Lokalaugenschein)Seite 55/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201250 25 01 B50 25 01 C- Bef<strong>und</strong> (Zusammenfassung aller für das Gutachten wichtigen Tatsachen)- Gutachten (Begründete Folgerungen aus dem Bef<strong>und</strong>, ggf. Formulierung vonBedingungen <strong>und</strong> Auflagen)50 3050 30 0150 30 01 A50 30 01 B50 30 01 CMobilitätsberatung <strong>und</strong> MobilitätsmanagementBeratung von Betrieben <strong>und</strong> einzelnen VerkehrsteilnehmerInnen wird unter demSammelbegriff Mobilitätsberatung <strong>und</strong> Mobilitätsmanagement zusammengefasst.Mobilitätsmanagement ist ein nachfrageorientierter Ansatz im Bereich desPersonenverkehrs, <strong>der</strong> neue Kooperationen initiiert <strong>und</strong> Strategien zur För<strong>der</strong>ungeiner effizienten, umwelt- <strong>und</strong> sozialverträglichen Mobilität bereitstellt. DieStrategien basieren im wesentlichen auf Information, Kommunikation, Organisation<strong>und</strong> Koordination. Ziele sind vor allem die Unterstützung einer vermehrten Nutzung<strong>der</strong> Verkehrsmittel des Umweltverb<strong>und</strong>es, die Verbesserung des Zugangs zu denVerkehrsmitteln des Umweltverb<strong>und</strong>s für alle Personen <strong>und</strong> Gruppen, dieVerbesserung <strong>der</strong> Effizienz des gesamten Verkehrssystems <strong>und</strong> <strong>der</strong>Flächenwidmung <strong>und</strong> eine Reduktion des Verkehrs(-wachstums) durch dieVerringerung <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Fahrten, <strong>der</strong> Wegedistanzen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Notwendigkeitvon Fahrten mit Verkehrsmitteln des motorisierten Individualverkehrs.- Beratung von Gebietskörperschaften, Investoren etc. im Zuge vonraumplanerischen <strong>und</strong> behördlichen Tätigkeiten- Individuelle / Betriebliche Mobilitätsberatung- Mobilitätsmanager, Mobilitätszentrale etc.50 40 Erschließungsplanung nach raumplanerischen Kriterien<strong>Leistungsbild</strong> in Bearbeitung50 90 BeratungBeratungsleistungen im Rahmen <strong>der</strong> Verkehrssystemplanung können sowohl fürInstitutionen (Gebietskörperschaften, Investoren etc.) <strong>und</strong> Betriebe im Zuge vonraumplanerischen <strong>und</strong> behördlichen Tätigkeiten, als auch für einzelneVerkehrsteilnehmerInnen erfolgen.Es gelten die unter Pos 90 angeführten Bestimmungen für Beratungsleistungen.Seite 56/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201255 Landschafts- <strong>und</strong> FreiraumplanungLandschafts- <strong>und</strong> Freiraumplanung gehören zum Befugnisumfang desIngenieurkonsulenten für <strong>Raumplanung</strong>. Umfassende Leistungsbeschreibungenwerden im LB Landschaftsplanung von <strong>der</strong> <strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong> für <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong>Ingenieurkonsulenten veröffentlicht.60 Systemanalyse <strong>und</strong> Masterplanung für technische Ver- <strong>und</strong>Entsorgungssysteme (insbeson<strong>der</strong>e Wasser, Abwasser, Abfall, Energie,Telekommunikation)<strong>Leistungsbild</strong> in Bearbeitung65 Systemanalyse <strong>und</strong> Masterplanung für die soziale Infrastruktur (insbeson<strong>der</strong>esoziale Einrichtungen, Ges<strong>und</strong>heit, Bildung, Kultur, Sport, Sicherheit)<strong>Leistungsbild</strong> in Bearbeitung70 Systemanalyse <strong>und</strong> Masterplanung für raumbezogene Sicherheits- <strong>und</strong>Umweltfragen (Standortgefahren, Seveso Betriebe, Naturgefahren,Immissionsgefährdungen)<strong>Leistungsbild</strong> in Bearbeitung75 Kommunikation <strong>und</strong> Mo<strong>der</strong>ation in räumlichen Planungsprozessen<strong>Leistungsbild</strong> in BearbeitungSeite 57/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201280 Mediation in raumbezogenen KonfliktsituationenMediation bietet eine raumbezogenen Konfliktlösungsoption für Prozesse,- die wenig Gesprächsmöglichkeiten zulassen,- <strong>der</strong>en Lösungsoptionen festgefahren sind,- in denen bereits juristische („Rechtswege“) begangen werden o<strong>der</strong> wurden,- in denen deeskalierende Maßnahmen notwendig sind,- wenn „gutachterliche“ Bewertungen nicht mehr geglaubt werden,- scheinbar irrationale Argumente wichtig sind,- für die keine Lösungsoptionen auf dem politischen Weg zu finden sind <strong>und</strong>- in denen „Kampfrhetorik“ vorherrschtZur Methode <strong>der</strong> Mediation:Die Methode <strong>der</strong> Mediation kann durch die Allparteilichkeit <strong>der</strong> MediatorInnen neueGesprächsoptionen ermöglichen, die auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Interessen <strong>und</strong> nicht auf <strong>der</strong>Basis <strong>der</strong> eingefahrenen Wege basieren. Eine Mediation kann gangbare Lösungenauf Basis selbstverantwortlicher Entscheidungen <strong>der</strong> Konfliktparteien unter Anleitungkompetenter MediatorInnen erarbeiten.Die Konfliktlösung funktioniert - für externe Beobachter oft nicht rationalnachvollziehbar - durch abgestimmte <strong>und</strong> ausgefeilte Kommunikation <strong>und</strong>verschiedensten methodischen Hilfsmitteln mit <strong>und</strong> mit den betroffenenKonfliktparteien. Wichtig ist die Unbefangenheit <strong>der</strong> MediatorInnen, die nur soallparteilich sein können. Kein Auftragsverhältnis mit einer am Konflikt beteiligtenPartei darf bestehen, da sonst bereits in <strong>der</strong> Anfangssituation Allparteilichkeit nichtgegeben ist <strong>und</strong> die Mediation scheitern wird.Zeitpunkt für eine Mediation:Eine Mediation ist dann sinnvoll, wenn eine Kommunikation zwischen denverschiedenen Interessensgruppen („Parteien“) untereinan<strong>der</strong> nur mehr schwermöglich ist <strong>und</strong> Eskalationen vorkommen (o<strong>der</strong> mehrere <strong>der</strong> oben genannten Punktezutreffen). Es kann auch Sinn haben, eine Einigung zwischen denInteressensgruppen durch Mediation herbeizuführen, wenn eine Gruppe auf einer„Mediation“ besteht, auch wenn die Eskalation noch nicht so weit fortgeschritten ist.Hier kann es zu einer Konkurrenzsituation mit einer mo<strong>der</strong>ierten Planung kommen.Die mo<strong>der</strong>ierte Planung kann auch von einem in einem klaren Auftrag zu einer <strong>der</strong>Parteien stehenden Planer vorgenommen werden. Aber spätestens wenn <strong>der</strong> Planerkeine „Sachverständigenakzeptanz“ im Prozess mehr hat, muss eine Mediation statteiner mo<strong>der</strong>ierten Planung angegangen werden.Je früher eine Mediation durch unabhängige MediatorInnen vereinbart wird, destorascher können Lösungsmöglichkeiten auf diesem Wege erarbeitet werden.Teilnehmer an einer Mediation:Alle betroffenen Parteien sind einzubeziehen. Dies ist durch die MediatorInnen zuveranlassen, die Sorge dafür tragen müssen, dass alle Betroffenen miteinbezogenwerden können.Kostenträger einer Mediation:Hier ist darauf zu achten, dass <strong>der</strong> o<strong>der</strong> besser die (mehrere!) Kostenträger offengelegt wird / werden. Wichtig ist, dass kein Interessenskonflikt <strong>und</strong> keineBeeinflussung des Ausganges / des Resultates <strong>der</strong> Mediation durch denKostenträger bestehen.Durchführende <strong>der</strong> Mediation:Der Mediator/ die Mediatorin (bzw. bei mehreren beteiligten Gruppen dasMediationsteam) darf in keinem Auftrags- o<strong>der</strong> Naheverhältnis zu einer <strong>der</strong>Konfliktparteien stehen. Bei Mediationen im Raumkontext ist es hilfreich,MediatorInnen mit Kenntnissen in Raum o<strong>der</strong> Umweltverfahren zu wählen. Allebeteiligten Gruppen am Mediationsprozess müssen mit <strong>der</strong> Wahl desMediationsteams einverstanden sein.Soweit <strong>der</strong> Ortsplaner eine Mediation leitet, ist sein Auftragsverhältnis zur Gemeindeallen Parteien offen zu legen.Seite 58/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 2012Zeitdauer einer Mediation:Je nach Konflikt-Thema <strong>und</strong> <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Beteiligten kann ein Mediationsverfahrenzwischen 3 Monaten <strong>und</strong> 6 bis 8 Monaten dauern. Eine längere Prozessdauererscheint nicht sinnvoll, da Ermüdungserscheinungen <strong>und</strong> Frustration bei denBeteiligten die Wahrscheinlichkeit einer tragfähigen Lösung unterlaufen können.Eine kürzere Dauer ist kaum zu erreichen, da <strong>der</strong> zwischen den jeweiligenGesprächsterminen auch Phasen <strong>der</strong> Aufarbeitung <strong>und</strong> Neuformulierung vonLösungen benötigt werden, für die auch ausreichend Zeit benötigt wird.80 01 01 Phasen <strong>und</strong> LeistungenBeachtet werden müssen folgende Phasen <strong>der</strong> Mediation in raumbezogenenKonflikten in Form eines geleiteten Dialoges in wesentlichen Stufen (Konflikt,Interessen, Lösungsoptionen, Festlegung <strong>und</strong> Vereinbarung)80 01 01 A Klärung des Themas / des Konfliktes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Relevanz einer Mediation;Vorgespräch mit dem / den Medianden bzw. den Initiatoren <strong>der</strong> Mediation80 01 01 B Vorbereitung zur Mediation durch den Mediator. Soweit erfor<strong>der</strong>lichzusammenstellen des Mediationsteams durch den Mediator.80 01 01 C Mediation in 5 Gesprächsphasen:Erste Gesprächsphase mit den Medianden mit Klärung <strong>der</strong> weiteren Vorgangsweise/ Festlegung <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Mediation zu Beteiligenden <strong>und</strong> <strong>der</strong>en EinladungZweite Gesprächsphase mit den Medianden <strong>und</strong> Information über die wesentlichenPhasen <strong>der</strong> Mediation (Verfahrensklärung); Klärung <strong>der</strong> Kostendeckung / <strong>der</strong>Kostenträger <strong>der</strong> MediationDritte Gesprächsphase mit den Medianden (Konfliktklärung, Interessen)Vierte Gesprächsphase mit den Medianden (Lösungsoptionen, Themen einerVereinbarung)Eventuell fünfte Gesprächsphase, wenn eine Wie<strong>der</strong>holungsschleife o<strong>der</strong> Gutachterin <strong>der</strong> 3 Einheit notwendig werden80 01 01 D Abschluss mit Diskussion <strong>der</strong> Vereinbarung <strong>und</strong> gemeinsamer UnterzeichnungSeite 59/60


<strong>Leistungsbild</strong> <strong>Raumplanung</strong> <strong>und</strong> Raumordnung September 201285 GeoinformationLeistungen im Bereich Geoinformation gehören zum Befugnisumfang desIngenieurkonsulenten für <strong>Raumplanung</strong>. Umfassende Leistungsbeschreibungenwerden im <strong>Leistungsbild</strong> Vermessungswesen <strong>und</strong> Geoinformation(http://www.arching.at/baik/leistungen-<strong>und</strong>-honorare/ingenieurdienstleistungen/content.html)von <strong>der</strong> <strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong> für <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieurkonsulenten veröffentlicht.90 Allgemeine Beratungsleistungen<strong>Leistungsbild</strong> in Bearbeitung92 Bearbeitung nach Zeitaufwand<strong>Leistungsbild</strong> in BearbeitungSeite 60/60

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