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Infoblatt - Arbeitgeber

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Landesamt für ArbeitsbeschaffungFür jede Anfrage wenden Sie sich an das Arbeitslosenamt von Verviers: 12 Galerie des 2 Places –Place Verte 12, 4800 Verviers – (Tel: 087 39 47 50 – Fax: 087 33 28 33) oder konsultieren Sie dieWebsite www.lfa.be<strong>Infoblatt</strong> - <strong>Arbeitgeber</strong>Wiedereingliederung der sehr schwervermittelbaren Arbeitslosen in dieSozialeingliederungswirtschaft (SINE)Wichtige Mitteilung zur 6. StaatsreformDie Informationen in diesem <strong>Infoblatt</strong> beziehen sich auf Befugnisse, die zum 1. Juli 2014 derWallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft übertragen wurden. (siehewww.adg.be, www.forem.be, www.emploi.wallonie.be, www.ifapme.be).Es wurde allerdings eine Übergangsphase vorgesehen, in der das LfA provisorisch diese Befugnisweiter ausübt. Das LfA bleibt also aufgrund des Kontinuitätsgrundsatzes mit der Ausführung dieserMaterie beauftragt, bis die Region bzw. die Gemeinschaft operativ imstande ist, diese Befugniswahrzunehmen. Die Befugnis zur Zahlung der Aktivierungsunterstützungen wird nicht der Regionbzw. der Gemeinschaft übertragen und bleibt beim LfA in Zusammenarbeit mit den Zahlstellen.Die bestehenden Vorschriften und Verfahren bleiben in Kraft, bis die Region oder dieDeutschsprachige Gemeinschaft sie abändert.Welches ist das Ziel der SINE-Maßnahme?Die sogenannte „Sozialeingliederungswirtschaft-Maßnahme“, abgekürzt SINE, fördert dank deraktiven Verwendung der Arbeitslosenunterstützungen die Wiedereingliederung in dieSozialeingliederungswirtschaft der Arbeitslosen, die sehr schwer zu vermitteln sind.Welche <strong>Arbeitgeber</strong> kommen in Frage?die sozialen Werkstätte und die beschützenden Werkstätte;die Eingliederungsunternehmen (der Beschäftigungsminister und der Minister derSozialwirtschaft erkennen diese Unternehmen an);die Gesellschaften mit sozialem Zweck;die Sozialvermietungsämter (Flämische Region);die Sozialwohnungsgesellschaften (Flämische Region);die Wohnungsgesellschaften des öffentlichen Dienstes (Wallonische Region);die Sozialimmobiliengesellschaften (Wallonische Region);die Sozialimmobiliengesellschaften (Region Brüssel Hauptstadt);die Wohnungsgesellschaften des öffentlichen Dienstes (Region Brüssel Hauptstadt);die ÖSHZ, die Initiativen oder Projekte im Bereich der Sozialeingliederungswirtschaftorganisieren;die lokalen Beschäftigungsagenturen (LBA);Aktualisiert am 01.07.2014 E13 - p. 1


NB: Die Arbeitszeiten in Teilzeit, im Laufe deren der Arbeitnehmer eineEinkommensgarantieunterstützung bezogen hat, werden nicht berücksichtigt.Bemerkungen:Eine Beschäftigung im Rahmen des Artikels 78 des K.E. vom 25.11.1991 (im Laufe deren der Arbeitnehmerweiterhin Arbeitslosenunterstützungen bezieht); im Rahmen des vorerwähnten Artikels 60 § 7; im Rahmen eines BÜP; oder im Rahmen eines regionalen Wiederbeschäftigungsprogrammskann in eine SINE-Beschäftigung umgesetzt werden, insofern die erforderlicheArbeitslosigkeitsdauer (einschließlich gleichgestellter Perioden) erreicht ist. In diesem Fall brauchtder Betroffene nicht effektiv Unterstützungen als Vollarbeitsloser zu beantragen (jedoch muss ertheoretisch als bezugsberechtigter Vollarbeitsloser betrachtet werden können), sondern einfachseinen neuen Arbeitsvertrag bei seiner Zahlstelle einzureichen.Wenn der <strong>Arbeitgeber</strong> Bezugsberechtige der Sozialeingliederung einstellen möchte, muss er sichan das zuständige ÖSHZ wenden.Welches sind die Vorteile für den <strong>Arbeitgeber</strong>?Sie erhalten eine Senkung der <strong>Arbeitgeber</strong>beiträge zur sozialenSicherheitWenn Sie einen Arbeitnehmer in diesem Programm beschäftigen, erhalten Sie pro Quartal eineSenkung der <strong>Arbeitgeber</strong>beiträge zur Sozialen Sicherheit.Diese Senkung beläuft sich auf 1000 EUR pro Quartal, wenn der Arbeitnehmer währenddieses vollständigen Quartals Vollzeit beschäftigt ist.Wenn der Arbeitnehmer nicht Vollzeit beschäftigt ist ( z.B. in Teilzeit oder nicht währendeines vollständigen Quartals), wird dieser Betrag auf Basis des Leistungsbruchsausgerechnet. Die LSS-Senkung kann nur dann gewährt werden, wenn derQuartalleistungsbruch mindestens 27,5% einer Vollzeitleistung ausmacht (vorbehaltlichgewisser Ausnahmen – z.B. in beschützenden Werkstätten).Diese Senkung wird im folgenden Zeitraum bewilligt:Zeitraum dieser SenkungBedingungDer Arbeitnehmer ist unter 45 Jahre alt und hat im Laufe desMonats des Dienstantritts und während der 18Kalendermonate vor diesem Dienstantritt mindestens 312Tage Arbeitslosen- oder Eingliederungszulagen erhaltenDer Arbeitnehmer ist unter 45 Jahre alt und hat im Laufe desMonats des Dienstantritts und während der 36Kalendermonate vor diesem Dienstantritt mindestens 624Tage Arbeitslosen- oder Eingliederungszulagen erhaltenDer Arbeitnehmer ist mindestens 45 Jahre alt und hat im Laufedes Monats des Dienstantritts und während der 9Kalendermonate vor diesem Dienstantritt mindestens 156Tage Arbeitslosen- oder Eingliederungszulagen erhaltenPeriodeWährend des Quartals desDienstantritts und der darauffolgenden 10 Quartale ( 1 )Während des Quartals desDienstantritts und der darauffolgenden 20 Quartale ( 1 )Unbegrenzt ( 1 )( 1 )aber jedenfalls auf die durch den Arbeitsvertrag abgedeckte Zeit begrenzt Für die Arbeitnehmer, die unter 45 Jahre alt sind, kann die Periode von jeweils 10 und 20Quartalen um jeweils maximal 10 und 20 Quartale verlängert werden, wenn der zuständigeArbeitsvermittlungsdienst der Meinung ist, dass der Betroffene noch nicht bereit ist, sich inden gewöhnlichen Arbeitsmarkt einzugliedern. Für die Arbeitnehmer, für die die laufende Zeit von (maximal) 10 oder 20 Quartalen bald zuEnde geht, muss der <strong>Arbeitgeber</strong> beim zuständigen Arbeitsvermittlungsdienst einenÜberprüfungsantrag einreichen. Dieser Dienst teilt dem LfA gegebenenfalls mit, dass eineVerlängerung gewährt werden kann. Falls keine Verlängerung beantragt oder bewilligt wird, können keine Vorteile nach Ablaufder Periode von ( maximal) 10 oder 20 Quartalen gewährt werden (weder LSS-Beitragssenkungen noch ein Zuschuss des LfA zum Lohn, siehe nachfolgenden Punkt). Im Falle einer Wiedereinstellung beim selben <strong>Arbeitgeber</strong> innerhalb von 12 Monaten, wirddie zuvor gewährte LSS-Vergünstigung berücksichtigt. Die Perioden, die ursprünglichfestgelegt wurden, laufen also weiter und die Periode zwischen den zwei Arbeitsverträgenverlängert nicht die Periode von LSS-Beitragssenkung, die ursprünglich gewährt wurde.Aktualisiert am 01.07.2014 E13 - p. 3


Jedoch muss der Arbeitnehmer die Bedingungen dieser Maßnahme zum Zeitpunkt derWiedereinstellung noch immer erfüllen.Für weitere Auskünfte: LSS: 02 509 31 11 und LSS/PLV: 02 239 12 11.Sie erhalten einen Zuschuss des LfA zur NettoentlohnungSie zahlen dem Arbeitnehmer die Gesamtheit der Nettoentlohnung aber Sie erhalten vom LfAeinen Zuschuss zum Lohn. Sie erhalten jeden Monat in der Tat eineWiedereingliederungsunterstützung vom LfA.WiedereingliederungsunterstützungBeschäftigungWiedereingliederungsunterstützungVollzeit500 EURTeilzeit500 EUR x Q/S( 1 )x 1,5 ( auf höchstens 500 EUR begrenzt)( 1 ) Q/S = Beschäftigungsbruch oder „im Arbeitsvertrag vorgesehene Arbeitszeit / theoretischeVollzeitarbeitszeit“.Die Wiedereingliederungsunterstützung wird jedoch nicht verhältnismäßig ausgerechnet, wenndie Beschäftigung einen unvollständigen Monat betrifft (z.B. Dienstantritt oder Kündigung imLaufe des Monats, Urlaub als Arbeiter, Krankheit, zeitweilige Arbeitslosigkeit,...) Geben Sie jedoch Acht: Wenn die Nettoentlohnung niedriger als 500 EUR oder als 500EUR x Q/S x 1,5 (je nach der Situation) ist, wird die Wiedereingliederungsunterstützung sichhöchstens auf diese niedrigere Nettoentlohnung belaufen.Der Bruch Q/S muss mindestens 1/3 (außer Ausnahmen) gleich sein.Die Wiedereingliederungsunterstützung wird während der ganzen Dauer der LSS-Beitragssenkungen (11 oder 21 Quartale - eventuell verlängerbar - oder unbegrenzte Dauer)gewährt aber Sie ist auf jeden Fall auf die durch den Arbeitsvertrag abgedeckte Zeitbeschränkt.Im Falle einer Wiedereinstellung beim selben <strong>Arbeitgeber</strong> binnen 12 Monaten, wird diezuvor gewährte Wiedereingliederungsunterstützung berücksichtigt. Die Perioden, dieursprünglich festgelegt wurden, laufen demzufolge weiter und die Periode zwischen denzwei Verträgen verlängert also nicht die Periode von Wiedereingliederungsunterstützung,die ursprünglich gewährt wurde. Jedoch muss der Arbeitnehmer die Bedingungen dieserMaßnahme zum Zeitpunkt der Wiedereinstellung noch immer erfüllen.Schematische ÜbersichtAlter 45+ kein Diplom derOberstufe desSekundarunter-richts 45+ kein Diplom derOberstufe desSekundarunter-richts 45+ kein Diplom derOberstufe desSekundarunter-richtsArbeitslosigkeitsperiodeAm Datum desDienstantritts+312 Tage in der 6-Tagen-Wocheim Monat desDienstantritts und denvorherigen 18KalendermonatenAm Datum desDienstantritts+624 Tage in der 6-Tagen-Wocheim Monat desDienstantritts und denvorherigen 36KalendermonatenAm Datum desDienstantritts+156 Tage in der 6-Tagen-Wocheim Monat desLSS-Senkung1000 EUR vom Quartalder Einstellung bis zum11. Quartal(kann um höchstens 10Quartale verlängertwerden, wenn derArbeitsvermittlungsdienstder Meinung ist, dassder Betroffene noch nichtimstande ist, sich in denregulären Arbeitsmarkteinzugliedern.)1000 EUR vom Quartalder Einstellung bis zum21. Quartal(kann um höchstens 20Quartale verlängertwerden, wenn derArbeitsvermittlungsdienstder Meinung ist, dassder Betroffene noch nichtimstande ist, sich in denregulären Arbeitsmarkteinzugliedern.)1000 EUR: unbegrenzteDauerWiedereingliederungs-unterstützungBetrag500 EUR x Q/S x 1,5(aber höchstens500 EUR und aufjeden Fall auf denNettolohn begrenzt)DauerSelbe Dauer, wie dieLSS-SenkungidemidemAktualisiert am 01.07.2014 E13 - p. 4


ÜbergangsmaßnahmenDienstantritts und denvorherigen 9KalendermonatenFür jede Einstellung vor dem 1. Januar 2004 (als eine verschiedene Regelung anwendbar war): die Beträge der Wiedereingliederungsunterstützung, die bereits bewilligt wurden bleiben ab2004 unverändert. Sie werden während der ganzen durch den Arbeitsvertrag abgedeckten Zeitgewährt. Diese Beträge sind: 545,37 EUR für eine Beschäftigung zu 4/5-Zeit mindestens 433,81 EUR für eine Beschäftigung von mindestens einer Halbzeit bis zu einer 4/5-ZeitNB: Im Falle von Änderung der Arbeitszeit bleibt die Gewährungszeit der Unterstützungunbegrenzt (aber auf jeden Fall ist sie auf die durch den Arbeitsvertrag abgedeckte Zeitbegrenzt), jedoch wird die Unterstützung gemäß der Formel 500 EUR x Q/S x 1,5 berechnet. die Senkung der LSS-Beiträge beläuft sich ab 2004 auf 1000 EUR pro Quartal (oder einenBetrag, der im Verhältnis zum Beschäftigungsbruch steht) für eine unbegrenzte Dauer, diejedoch auf die durch den Arbeitsvertrag abgedeckte Zeit begrenzt ist.Welche Formalitäten müssen Sie erledigen?Eine Bescheinigung anfordernWenn Sie die SINE-Vorteile in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie vorab eineBescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie sich tatsächlich im Anwendungsbereich vonSINE befinden, erhalten. Diese Bescheinigung wird innerhalb einer Frist von 45 Tagen vomGeneraldirektor der Generaldirektion Beschäftigung und Arbeitsmarkt des FöderalenÖffentlichen Dienstes Beschäftigung– Rue Ernest Blérot 1 in 1070 Brüssel –Tel: 02 233 41 11. ausgestellt. Sie müssen dem Arbeitnehmer eine Kopie dieser Bescheinigungübergeben, der sie seinem Antrag auf Wiedereingliederungsunterstützungen beilegt.Arbeitnehmer anwerben Entweder haben Sie den Arbeitnehmer bereits eingestellt:In diesem Fall muss der Arbeitnehmer einen Antrag auf eine Bescheinigung C 63 SINEbeim zuständigen Arbeitslosenamt (dem Arbeitslosenamt von Verviers für dieDeutschsprachige Gemeinschaft) einreichen.Das LfA erstellt dann die Bescheinigung C 63 SINE, aus der hervorgeht, ob derArbeitnehmer den Bedingungen der Maßnahme genügt oder nicht. Diese Bescheinigung istdrei Monate gültig. oder Sie haben noch keinen Arbeitnehmer eingestellt:In diesem Fall bittet er dem zuständigen Arbeitsvermittlungsdienst, d.h. dem ADG für dieDeutschsprachige Gemeinschaft oder FOREM, ACTIRIS, VDAB, Ihnen Bewerber, die denBedingungen der Maßnahme entsprechen, vorzustellen. Dazu übersenden Sie dieserEinrichtung zuerst die Bescheinigung, die Sie von der Generaldirektion Beschäftigung undArbeitsmarkt des Öffentlichen Dienstes Beschäftigung erhalten haben.Der Arbeitsvermittlungsdienst überprüft bei dem LfA, ob die ausgewählten Bewerber dieBedingungen der Maßnahme erfüllen (Antrag auf eine Bescheinigung C 63 SINE per Listing).Einen Arbeitsvertrag schließenSeit dem 1. Januar 2004 ist es nicht mehr erforderlich, einen Arbeitsvertrag mit mindestenseinem Halbzeitstundenplan zu schließen. Der Vertrag kann in Teilzeit geschlossen werden –gemäß den Bestimmungen, die im Gesetz über die Arbeitsverträge vorgesehen sind – insoweitder Beschäftigungsbruch (außer Ausnahmefall) nicht niedriger als eine 1/3-Zeit ausmacht.Es handelt sich um einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag, der auf bestimmte oder unbestimmteDauer, sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit geschlossen werden kann;Beim Vertrag muss ein Formular ANHANG ARBEITSVERTRAG SINE, der beimArbeitslosenamt erhältlich ist und der alle zweckdienliche Angaben zur Auszahlung derWiedereingliederungsunterstützung durch das LfA enthält, liegen. Diese Angaben könnenauch in den gewöhnlichen Arbeitsvertrag eingebaut werden. In diesem Fall brauchen Siedas Formular ANHANG ARBEITSVERTRAG SINE nicht beizulegen.Der Vertrag wird in vier Exemplaren ausgestellt (eins für den <strong>Arbeitgeber</strong>, eins für denArbeitnehmer, eins für die Zahlstelle und eins für den Arbeitsvermittlungsdienst).Aktualisiert am 01.07.2014 E13 - p. 5


Die Wiedereingliederungsunterstützung beantragenDer Arbeitnehmer muss bei Beginn seiner Beschäftigung einen Antrag aufWiedereingliederungsunterstützungen bei seiner Zahlstelle (Gewerkschaft oder ÖSHZ) mittelsder folgenden Formulare einreichen: des Formulars C 109 eines Exemplars des Arbeitsvertrags und/oder des ANHANGS ARBEITSVERTRAG SINE; der Bescheinigung, die Sie von der Generaldirektion Beschäftigung und Arbeitsmarkt desFöderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung erhalten haben und aus der hervorgeht,dass Sie als <strong>Arbeitgeber</strong> die Bedingungen erfüllen.Der Arbeitnehmer muss den Antrag auf Gewährung der Wiedereingliederungsunterstützunginnerhalb der 4 Monate nach dem Monat seines Dienstantritts über seine Zahlstelle beimArbeitslosenamt einreichen.Wenn der Unterstützungsantrag zu spät eingereicht wird, wird keineWiedereingliederungsunterstützung für die Zeit vor dem Monat, im Laufe dessen der Antragbeim Arbeitslosenamt des LfA eingegangen ist, ausgezahlt. Im Laufe dieser Zeit geht dievollständige Nettoentlohnung also zu Ihren Lasten. Für diese Zeit kann auch keine LSS-Beitragssenkung gewährt werden.Eine monatliche Bescheinigung abgebenBei Ablauf eines jeden Kalendermonats müssen Sie für jeden Arbeitnehmer eineBescheinigung über die Wiedereingliederungsunterstützung (Formular C78 SINE) erstellen. Das Formular müssen Sie selbst oder der Arbeitnehmer bei der zuständigen Zahlstelleeinreichen.Bemerkung:Die Wiedereingliederungsunterstützung wird gezahlt, solange die LSS-Beitragssenkungenbewilligt werden (siehe „Welches sind die Vorteile für den <strong>Arbeitgeber</strong>“).Die Zahlung erfolgt also auf Basis eines Formulars C78 SINE.Die Wiedereingliederungsunterstützung wird auf Ihr Konto überwiesen.Sie können das Formular C78 SINE durch eine elektronische Meldung ersetzen (siehewww.sozialesicherheit.be), die dank der Verwendung von automatisierten Vorgängen, dieÜbermittlung der Daten erheblich reduziert und vereinfacht.In diesem Fall übergeben Sie dem Arbeitnehmer eine Ablichtung dieser Meldung.Welches sind die Formalitäten im Falle einer Verlängerung derBeschäftigung?Im Falle von Verlängerung der ursprünglichen Beschäftigung muss der Arbeitnehmerwieder ein Exemplar des neuen Vertrages und/oder einen ANHANG ARBEITSVERTRAG SINEfür die Zeit, die die Beschäftigung verlängert, bei seiner Zahlstelle einreichen.Was geschieht im Falle einer Änderung des Arbeitsstundenplans?Für jede Änderung im Stundeplan muss der Arbeitnehmer eine Kopie seines abgeändertenArbeitsvertrages (+ eventuell den ANHANG ARBEITSVERTRAG SINE) über seine Zahlstellebeim Arbeitslosenamt einreichen.Falls der Arbeitnehmer (selbst in Teilzeit) einen unbezahlten Urlaub, einen Zeitkredit oder eineHalbzeit-Frühpension in Anspruch nimmt, wird der Arbeitsstundenplan geändert unddemzufolge ist ein neuer Unterstützungsantrag immer erforderlich! Achten Sie darauf, dass dieKrankheit, die zeitweilige Arbeitslosigkeit und der Urlaub des Arbeiters den Arbeitsstundenplannicht beeinflussen.Der Betrag der Wiedereingliederungsunterstützung wird in diesem Fall neu berechnet. Eventuellkann das Recht auf die Wiedereingliederungsunterstützung sogar wegfallen (im Falle eines zuniedrigen Stundenplans).Was geschieht im Falle von Teilzeitbeschäftigung oder zeitweiligerArbeitslosigkeit?Für nähere Auskünfte lesen Sie die Infoblätter «Welches sind die Bedingungen, um als Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung derRechte angesehen zu werden? » Nr T30 «Haben Sie Recht auf die Einkommensgarantieunterstützung?» Nr T70 «Zeitweilige Arbeitslosigkeit – Verfahrensweise » Nr E28Aktualisiert am 01.07.2014 E13 - p. 6


Diese Infoblätter sind beim Arbeitslosenamt des LfA erhältlich oder können von der Websitewww.lfa.be heruntergeladen werden.Welches sind die Formalitäten, die am Ende der Beschäftigung erledigtwerden müssen?Am Ende der Beschäftigung übergeben Sie dem Arbeitnehmer ein Formular C 4, der es dannbei seiner Zahlstelle abgibt. Siehe das <strong>Infoblatt</strong> <strong>Arbeitgeber</strong> "C4-Formulare".Aktualisiert am 01.07.2014 E13 - p. 7

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