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FLÜCHTLINGSRAT BERLIN e.V.+++ Menschenrechte kennen keine Grenzen +++Georgenkirchstraße 69/70 • 10249 Berlin • Tel: (030) 2 43 44 – 57 62,Fax: - 57 63 •buero@fluechtlingsrat-berlin.de •www.fluechtlingsrat-berlin.deInfobrief November 2012mit den Sitzungsprotokollen vom 12. September, 10. Oktober, 31. Oktober, 10.November und 21. November 2012I. Termine30. Nov., 01. Dez. 12 „Asyl-Monologe“, Dokumentarisches Theater der Bühne fürMenschenrechte, 19.30 Uhr, Heimathafen Neukölln, Karl-Marx-Straße 141, 12043 Berlin, weitere Informationen und Ticketsunter www.heimathafen-neukoelln.de/kalender27. Nov. - 20. Dez. 12 „Residenzpflicht - Invisible Borders“, Ausstellung im TU-Hauptgebäude, Straße des 17. Juni 135, mit umfangreichem Begleitprogrammzur Flüchtlingspolitik der EU, jeweils am Donnerstag18 Uhr, Raum H111, weitere Informationen unterhttp://asta.tu-berlin.de/aktuelles/271112-bis-201212-ausstellung-residenzpflicht-invisible-borders01. Dezember 2012 „Refugee Protest goes IMK Versenken“, Gemeinsame Busfahrtvom Flüchtlings-Protestzelt am Oranienplatz zur Demonstrationgegen die Innenministerkonfrenz, Abfahrt 8.00 Uhr, Ticketsam Infopoint/Oranienplatz, weitere Informationen unterhttp://imkversenken2012.blogsport.de/2012/11/20/refugeeprotest-goes-imk-versenken05. Dezember 2012 „Recht auf Bleiberecht! Dulden heißt beleidigen!“, Demonstrationvon Jugendliche ohne Grenzen anlässlich der Konferenz derInnenminister, Start 17.00 Uhr, Rostock Hauptbahnhof, weitereInfos unter http://konferenz.jogspace.net/demonstration-201214. Dezember 2012 „Das Dublin-Verfahren – Neuregelung, Zuständigkeitskriterienund Interventionsmöglichkeiten“, Fortbildung des FlüchtlingsratsBerlin, Referentin: RAin Antonia von der Behrens, 10-16Uhr, im Paritätischen Landesverband, Brandenburgische Straße80, 10713 Berlin-Wilmersdorf, weitere Infos und Anmeldung unterwww.fluechtlingsrat-berlin.de/fortbildung.php19. Dezember 2012 „Über Boats4People zu Watch the Med“, Informations- undDiskussionsveranstaltung über euro-afrikanische Initiativen gegendas tödliche EU-Grenzregime im Mittelmeer, 19.30 Uhr im k-fetisch, Wildenbruchstraße 86, 12045 Berlin, weitere Infos unterhttp://afrique-europeinteract.net/index.php?article_id=796&clang=01

FLÜCHTLINGSRAT BERLIN e.V.+++ Menschenrechte kennen keine Grenzen +++Georgenkirchstraße 69/70 • 10249 Berlin • Tel: (030) 2 43 44 – 57 62,Fax: - 57 63 •buero@fluechtlingsrat-berlin.de •www.fluechtlingsrat-berlin.de<strong>Infobrief</strong> November 2012mit den Sitzungsprotokollen vom 12. September, 10. Oktober, 31. Oktober, 10.November und 21. November 2012I. Termine30. Nov., 01. Dez. 12 „Asyl-Monologe“, Dokumentarisches Theater der Bühne fürMenschenrechte, 19.30 Uhr, Heimathafen Neukölln, Karl-Marx-Straße 141, 12043 Berlin, weitere Informationen und Ticketsunter www.heimathafen-neukoelln.de/kalender27. Nov. - 20. Dez. 12 „Residenzpflicht - Invisible Borders“, Ausstellung im TU-Hauptgebäude, Straße des 17. Juni 135, mit umfangreichem Begleitprogrammzur Flüchtlingspolitik der EU, jeweils am Donnerstag18 Uhr, Raum H111, weitere Informationen unterhttp://asta.tu-berlin.de/aktuelles/271112-bis-201212-ausstellung-residenzpflicht-invisible-borders01. Dezember 2012 „Refugee Protest goes IMK Versenken“, Gemeinsame Busfahrtvom Flüchtlings-Protestzelt am Oranienplatz zur Demonstrationgegen die Innenministerkonfrenz, Abfahrt 8.00 Uhr, Ticketsam Infopoint/Oranienplatz, weitere Informationen unterhttp://imkversenken2012.blogsport.de/2012/11/20/refugeeprotest-goes-imk-versenken05. Dezember 2012 „Recht auf Bleiberecht! Dulden heißt beleidigen!“, Demonstrationvon Jugendliche ohne Grenzen anlässlich der Konferenz derInnenminister, Start 17.00 Uhr, Rostock Hauptbahnhof, weitereInfos unter http://konferenz.jogspace.net/demonstration-201214. Dezember 2012 „Das Dublin-Verfahren – Neuregelung, Zuständigkeitskriterienund Interventionsmöglichkeiten“, Fortbildung des FlüchtlingsratsBerlin, Referentin: RAin Antonia von der Behrens, 10-16Uhr, im Paritätischen Landesverband, Brandenburgische Straße80, 10713 Berlin-Wilmersdorf, weitere Infos und Anmeldung unterwww.fluechtlingsrat-berlin.de/fortbildung.php19. Dezember 2012 „Über Boats4People zu Watch the Med“, Informations- undDiskussionsveranstaltung über euro-afrikanische Initiativen gegendas tödliche EU-Grenzregime im Mittelmeer, 19.30 Uhr im k-fetisch, Wildenbruchstraße 86, 12045 Berlin, weitere Infos unterhttp://afrique-europeinteract.net/index.php?article_id=796&clang=01


II. Recht/UrteileOVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom29.10.2012, AZ 7 A 10532/12.OVGAusweiskontrolle eines dunkelhäutigenDeutschen durch die Bundespolizei: Verfahrennach Entschuldigung beendetDer Rechtsstreit um die Kontrolle eines Deutschendunklerer Hautfarbe durch Beamte derBundespolizei ist durch übereinstimmende Erledigungserklärungender Verfahrensbeteiligtenbeendet worden, nachdem Vertreter der Bundespolizeisich für die Kontrolle im Zug entschuldigthaben.Der Kläger, ein 26-jähriger Deutscher, wurde aufeiner Zugfahrt von Kassel nach Frankfurt amMain von zwei Bundespolizisten angesprochenund aufgefordert, sich auszuweisen. Dies verweigerteder Kläger. Daraufhin durchsuchten diePolizisten seinen Rucksack vergeblich nach Ausweispapierenund nahmen ihn mit zu ihrerDienststelle nach Kassel, wo seine Personalienfestgestellt werden konnten. Die Beamten beriefensich auf eine Vorschrift des Bundespolizeigesetzes,wonach die Bundespolizei zur Verhinderungoder Unterbindung unerlaubter Einreise indas Bundesgebiet in Zügen jede Person kurzfristiganhalten, befragen und von ihr die Aushändigungmitgeführter Ausweispapiere verlangenkann, soweit aufgrund von Lageerkenntnissenoder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmenist, dass der Zug zur unerlaubten Einreise genutztwerde.Mit seiner Klage machte der Kläger geltend, ersei allein wegen seiner dunkleren Hautfarbe kontrolliertworden. Das Verwaltungsgericht wies dieKlage ab. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalzließ die Berufung zu und vernahm diebeiden Bundespolizisten in der mündlichen Verhandlungals Zeugen. Nach Beendigung der Beweisaufnahmemachte das Gericht deutlich, dassdas an den Kläger gerichtete Ausweisverlangenrechtswidrig war, weil die Hautfarbe des Klägersdas ausschlaggebende Kriterium für die Ausweiskontrollegewesen sei. Diese Maßnahme habedaher gegen das Diskriminierungsverbot inArt. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verstoßen.Nachdem sich die Vertreter der Bundespolizeibei dem Kläger für die Kontrolle im Zug entschuldigthatten, erklärten die Verfahrensbeteiligtenden Rechtsstreit in der Hauptsache fürerledigt. Das OVG erklärte das erstinstanzlicheUrteil für wirkungslos und legte der Beklagtendie Kosten des Verfahrens auf.Quelle: Pressemittelung des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.10.2012www.mjv.rlp.de/Gerichte > Fachgerichte > Verwaltungsgerichte> OVG > PressemitteilungenBVerwG Urteil vom 04.09.2012, AZ 10 C 12.12Einschränkung des Spracherfordernissesbeim Nachzug zu DeutschenDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatentschieden, dass das gesetzliche Erfordernisdes Nachweises deutscher Sprachkenntnissebeim Nachzug ausländischer Ehegatten zu Deutschennur eingeschränkt gilt. Anders als beimNachzug zu ausländischen Staatsangehörigenmuss hier das Visum zum Ehegattennachzugschon dann erteilt werden, wenn Bemühungenzum Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Einzelfallnicht möglich, nicht zumutbar oder nichtinnerhalb eines Jahres erfolgreich sind.Die Klägerin ist eine afghanische Staatsangehörige.Sie heiratete einen Landsmann, der 1999nach Deutschland eingereist war und mittlerweileneben der afghanischen auch die deutscheStaatsangehörigkeit besitzt. Im Mai 2008 beantragtesie bei der Deutschen Botschaft in Kabuldie Erteilung eines Visums zum Familiennachzugzu ihrem Ehemann. Den Antrag lehnte die Botschaftab, da die Klägerin, die vorträgt, Analphabetinzu sein, keine ausreichenden deutschenSprachkenntnisse nachgewiesen habe.Das Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen.Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichtshat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtsauf die Sprungrevision der Klägerin aufgehoben.Nach dem Aufenthaltsgesetz ist beim Ehegattennachzugzu einem Deutschen das für denNachzug zu einem ausländischen Ehegatten geltendeSpracherfordernis lediglich entsprechendanzuwenden (§ 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthGi.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG). Allerdingssetzt auch ein Anspruch auf Nachzug zueinem deutschen Ehepartner nach dem Willendes Gesetzgebers grundsätzlich voraus, dass dernachziehende Ehegatte bereits vor der Einreiseüber einfache Kenntnisse der deutschen Spracheverfügt. Dies dient vor allem der Integration,aber auch der Verhinderung von Zwangsehenund ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Der Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6GG verpflichtet aber zu einem schonenden Ausgleichdieser öffentlichen Interessen mit demprivaten Interesse der Betroffenen an einemehelichen und familiären Zusammenleben imBundesgebiet.Bei dieser Interessenabwägung fällt ins Gewicht,dass von einem Deutschen grundsätzlich nichtverlangt werden darf, die Ehe im Ausland zuführen. Vielmehr gewährt ihm - anders als einemAusländer - das Grundrecht des Art. 11 GGdas Recht zum Aufenthalt in Deutschland. Eineverfassungskonforme Anwendung der gesetzlichenRegeln zum Spracherfordernis ist dahergeboten. Ihre lediglich "entsprechende" Anwendung,die § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG vorsieht,gebietet daher, dass von dem ausländischenEhepartner nur zumutbare Bemühungen zumSpracherwerb verlangt werden dürfen, die denzeitlichen Rahmen von einem Jahr nicht überschreiten.Sind entsprechende Bemühungen imHerkunftsstaat zumutbarerweise nicht möglichoder führen sie innerhalb eines Jahres nicht zumErfolg, ist dem ausländischen Ehegatten ein Einreisevisumzu erteilen. Die erforderlichenSprachkenntnisse müssen dann allerdings nachder Einreise in Deutschland erworben werden,2


um eine Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte zuerhalten. Unerheblich ist, dass der Ehemann derKlägerin neben der deutschen auch die afghanischeStaatsangehörigkeit besitzt.Quelle: Pressemitteilung des BVerwG vom04.09.2012, www.bverwg.deBVerfG Beschluss vom 10. 07.2012, AZ 1 BvL2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11Ausschluss ausländischer Staatsangehörigermit humanitären Aufenthaltstiteln vomBundeserziehungsgeld und vom BundeselterngeldverfassungswidrigNach dem […] Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz(BEEG) ist die Gewährung von Erziehungs-bzw. Elterngeld an ausländische Staatsangehörigedavon abhängig, über welche Artvon Aufenthaltstiteln die Betroffenen verfügen (§1 Abs. 6 BErzGG und § 1 Abs. 7 BEEG). [...]DieInhaber einer befristeten Aufenthaltserlaubnissind grundsätzlich nur dann anspruchsberechtigt,wenn die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübungeiner Erwerbstätigkeit berechtigt oderberechtigt hat. Vom Anspruch auf ErziehungsoderElterngeld auch dann grundsätzlich ausgenommensind allerdings ausländische Staatsangehörige,denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen,humanitären oder politischen Gründenerlaubt ist. Für die Inhaber solcher humanitärerAufenthaltserlaubnisse gilt jedoch eine Rückausnahmeregelung,wonach sie dann einen Anspruchauf Erziehungs- oder Elterngeld haben,wenn sie sich seit mindestens drei Jahrenrechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und einesder in § 1 Abs. 6 Nr. 3b BErzGG bzw. § 1 Abs. 7Nr. 3b BEEG genannten Merkmale der Arbeitsmarktintegrationerfüllen, das heißt im Bezugszeitraumentweder im Bundesgebiet berechtigterwerbstätig sind, Arbeitslosengeld I beziehenoder Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Klägerinnenund Kläger des Ausgangsverfahrens verfügtenwährend des streitigen Zeitraums überhumanitäre Aufenthaltstitel, waren zur Erwerbstätigkeitberechtigt und erfüllten auch das Aufenthaltserfordernis,nicht jedoch die Voraussetzungendes § 1 Abs. 6 Nr. 3b BErzGG bzw. § 1Abs. 7 Nr. 3b BEEG. Ihre auf Gewährung vonErziehungs- bzw. Elterngeld gerichteten Klagenführten zur Vorlage durch das Bundessozialgericht,das die Regelungen in § 1 Abs. 6 Nr. 3bBErzGG und § 1 Abs. 7 Nr. 3b BEEG für unvereinbarmit dem allgemeinen Gleichheitssatz hält.Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtshat die vorgelegten Vorschriften wegen Verstoßesgegen den allgemeinen Gleichheitssatz ausArt. 3 Abs. 1 GG und gegen das Verbot der geschlechtsbezogenenDiskriminierung aus Art. 3Abs. 3 Satz 1 GG für nichtig erklärt.Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 29.August 2012 www.bundesverfassungsgericht.deII. MaterialienBericht zur Situation serbischer Roma, dieim Ausland Asyl beantragt habenDer Flüchtlingsrat NRW hat die deutsche Übersetzungdes Berichts "Die Liberalisierung desVisasystems und Einschränkungen des Rechtsauf Asyl - Zur Situation serbischer Roma, die imAusland Asyl beantragt haben" veröffentlicht.Der Bericht zeigt auf, wie Angehörige der Roma-Minderheit durch racial profiling an der Grenzeund andere Schikanen an der Ausreise gehindertwerden sollen, und wie serbischer Staat und Gesellschaftmit zurückgekehrten, abgelehntenAsylsuchenden umgehen.www.frnrw.de/news/publikationenStudie über Asylverfahren von UMF in EuropaDie Organisation france terre d'asile hat eineStudie zum Thema "Das Recht von unbegleitetenminderjährigen Ausländern auf Asyl in der EuropäischenUnion" koordiniert. Diese Studie ist nunauf Englisch verfügbar und gibt eine gute Übersichtüber die sehr unterschiedlichen Asylverfahrenin der Europäischen Union.www.france-terre-asile.orgAufnahme von Flüchtlingen im Rahmen desResettlement-Programms in BerlinAm 3. September 2012 sind die ersten Flüchtlingeaus dem Flüchtlingslager Choucha/Tunesienim Rahmen des Resettlement-Programms inDeutschland angekommen. Nach Auskunft derBerliner Innenverwaltung hat Berlin 15 Resettlement-Flüchtlingeaufgenommen, die aus Somalia,Sudan Eritrea und Kongo stammen. DieFlüchtlinge wurden zunächst in der vom InternationalenBund (IB) betriebenen Sammelunterkunftin Berlin-Marienfelde untergebracht underhalten Unterstützung durch das Oromo-Zentrum.Kleine Anfrage der Piratenfraktion,Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/10937www.parlament-berlin.de:8080/starweb/AHABUnterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen- Entwicklung und Stand der DingeDie Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE imAbgeordnetenhaus gibt einen guten Überblick,wie die Unterbringung von Flüchtlingen in Berlingeregelt ist. In ihrer Antwort befürwortet dieSenatsverwaltung grundsätzlich den Bezug vonprivaten Mietwohnungen, da dies der Integrationförderlich sei. Zudem seien die durschnittlichenKosten für die Unterbringung in einer privatenMietwohnung wesentlich niedriger als der Durchschnittswertfür die Unterbringung in Sammelunterkünften.Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/10829www.parlament-berlin.de:8080/starweb/AHAB3


des Bedarfs und der Kapazitäten an Unterbringungsplätzen.Die Prognose vom September2012 zeigt einen enormen Anstieg der Unterbringungskapazitätin Sammelunterkünften inden letzten Monaten (3.500 Plätze im Sept.2012 vs. 1.700 Plätze im Vohrjahresmonat).Nach Schätzungen des LAGeSo werden in diesemJahr noch einmal 1500 Plätze mehr benötigt.In den letzten Monaten seien zahlreicheNotunterkünfte eröffnet worden, um neu in Berlinankommende Menschen unterbringen zukönnen. Nicht immer entsprächen diese denMindestanforderungen, jedoch sei man froh, dieMenschen überhaupt unterbringen zu können.Schwierig sei, dass die Bezirke oft die Genehmigungfür die Nutzung von Gebäuden für die Unterbringungvon Asylsuchenden verweigerten.Dadurch sei die aktuelle „Notlage“ entstanden.Aus dem Plenum heraus wurde die fehlendeAsylverfahrensberatung in den neuen Unterkünftenangesprochen.Der Flüchtlingsrat wies auf zahlreiche Problemehin, die den Zugang zu privaten Mietwohnenerschweren. Dazu zählen u.a. lange Prüfzeitenfür konkrete Wohnungsangebote sowie irreführendformulierte Mietübernahmebescheinigungen.Frau Thoelldte berichtete, dass das „Marktsegmentfür Flüchtlinge“ nach einigen Anlaufschwierigkeitennun besser funktioniere. Im Vertrag„Wohnungen für Flüchtlinge“ verpflichtetensich sechs städtische Wohnungsbaugesellschaftenjährlich 275 Wohnungen für Asylsuchendezur Verfügung zu stellen. Die Vermittlung übernehmeder Sozialdienst des LAGeSo. Seit Januarhätten die Wohnungsgesellschaften 106 Wohnungenangeboten, bisher sei es zu 61 Mietabschlüssengekommen, einige Wohnungen befändensich noch in der laufenden Vermittlung, einigekonnten nicht vermietet werden.FR-Sitzung vom 31. Oktober 2012Anwesend ca. 25 TeilnehmerInnenBericht von der Recherchereise der KuBnach ZypernIm Zeitraum vom 26.9. bis zum 14.10.2012 hateine Arbeitsgruppe der Berliner Kontakt- undBeratungsstelle für Flüchtlinge und MigratnInneneine Recherchereise in Zypern durchgeführt zurSituation von asylsuchenden Personen auf demInselstaat. Die Gruppe hat zahlreiche Interviewsdurchgeführt und verschiedene (Haft-)Einrichtungenbesucht. Dabei wurden erhebliche Mängelund etliche Verstöße gegen europäisches Rechtfestgestellt. Der detaillierte Bericht der Recherchereisewird im Januar 2013 als gedruckte Broschüreerscheinen, gemeinsam mit einem Dokumentarfilm,der während der Recherchereiseentstanden ist.Über folgende Adresse können Sie Material zurSituation für Flüchtlinge in der Republik Zypern,sowie in Kürze den vollständigen Bericht erhalten:zypern@kub-berlin.orgFR-Sitzung vom 21. November 2012Anwesend ca. 35 TeilnehmerInnenSituation von Asylsuchenden aus den BalkanstaatenWegen des vermehrten Zuzugs von AsylantragstellerInnenaus Serbien und Mazedonien hatdas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sogenannte Direktverfahren für diese Gruppe eingeführt.Das heißt: Anhörung möglichst am Tagder Antragstellung, spätestens am nächsten/übernächstenTag. Zudem zeitnahe Entscheidungund Zustellung, also möglichst binneneiner Woche. Die Anträge werden darüber hinausmit absoluter Priorität behandelt. Im Ergebnisbedeutet dies Schnellverfahren für Serbenund Mazedonier sowie ein Anhörungs- und Entscheidungsstoppfür Asylsuchenden aus anderenHerkunftsländern. AnwältInnen berichten, dassdas BAMF bei Asylanträgen von Serben und Mazedoniernmassiv Verfahrensstandards unterläuft.Die Anhörungen dauern kaum länger alseine Stunde, Rückübersetzungen finden nichtstatt, die AnhörerIn stellt nur wenig Nachfragen.Durch die schnellen Anhörungstermine habendie Betroffenen außerdem kaum Zeit, um gesundheitlicheAtteste und Gutachten erstellenlassen oder Übersetzungen bereits vorhandenerGutachten beizubringen. Nach Äußerungen leitenderMitarbeiter des Bundesamtes wird voneiner grundsätzlich aussichtslosen Asylantragstellungbei Serben und Mazedoniern ausgegangen.Eine solche Ausgangsposition widersprichtder zentralen Verpflichtung des Bundesamtes,jeden Einzelfall unvoreingenommen zu prüfen.Angesichts dieser Direktverfahren ist die fehlendeAsylverfahrensberatung in den meisten derneuen Berliner Notunterkünfte fatal. Die überwiegendeMehrzahl der Asylsuchenden aus demBalkan sind Angehörige der Roma-Minderheit,die unter schwierigsten Bedingungen leben undvielfacher Diskriminierung ausgesetzt sind. Mitausreichender Vorbereitung bestünde nach Ansichtvon AnwältInnen Aussicht zumindest aufdie Gewährung eines subsidiären Schutzstatus.Es ist zu befürchten, dass die Unionsparteiendas Thema „Asylsuchende aus den Balkanstaaten“zum Wahlkampfthema machen werden.Schon jetzt hetzen der Bundesinnenminister undeinige seiner Länderkollegen öffentlich gegenangebliche „Asylmissbrauch“ und fordern dieWidereinführung der Visumspflicht für Serbienund Mazedonien. Im FR-Plenum wurde die Meinungvertreten, man müsse dieser Hetze offensiventgegen treten zum Beispiel mit der Forderungnach einer Kontingentregelung für Roma-Angehörige, wie sie für jüdische EmigrantInnenaus der ehem. Sowjetunion Anfang der 90erJahre eingeführt wurde. Dabei müsse besondersauf die historische Verantwortung Deutschlandsgegenüber den Sinti und Roma abgestellt werden.Vgl. u.a. Entscheiderbrief des BAMF 9/2012www.bamf.de/DE/Infothek/infothek-node.html> Publikationen > Entscheiderbrief5


Bericht aus den Arbeitsgruppen des FlüchtlingsratsAK Junge FlüchtlingeDer Arbeitskreis beschäftigt sich seit 1986 mitThemen wie Altersfeststellung, Clearingverfahrenund Vormundschaften. Er trifft sich regelmäßigim Beratungs- und Betreuungszentrum fürjunge Flüchtlinge und MigrantInnen. Seit längerembefasst sich der Arbeitskreis mit derrechtswidrigen Inhaftierung und schikanösenBehandlung von unbegleiteten Minderjährigenwährend der Einreisebefragung und Identitätsfeststellungdurch die Berliner Polizei. Die Minderjährigenmüssen die Ergebnisse der erkennungsdienstlichenBehandlung ohne jede Veranlassungin der Polizeizelle abwarten, erhaltenwährend der stundenlangen Inhaftierung oft wederEssen noch Trinken, müssen sich bis auf dieUnterwäsche entkleiden und werden beschimpftoder bedroht. Ein Jugendlicher hat nun mit Unterstützungdes Arbeitskreises Strafanzeige erstattet.AG BildungDie Arbeitsgruppe „Bildung“ ist eine Unterarbeitsgruppedes AK Junge Flüchtlinge. Hier werdenalle Fragen rund um das Thema Schul- undAusbildung für Flüchtlingskinder und –jugendliche besprochen. Ein drängendes Problemderzeit ist, dass berlinweit Plätze inDeutschlernklassen fehlen und Flüchtlingskinderdeshalb oft monatelang warten, bevor sie zurSchule gehen können. Der Arbeitskreis hat sichdeshalb mit der Bitte um einen Gesprächsterminan die Schulsenatorin gewendet, eine Antwortsteht aus. Für den 15. Februar 2013 plant dieAG Bildung gemeinsam mit der GEW einen Fachtagzum Thema Bildungschancen für Flüchtlingskinder.AG WohnenAufgrund der aktuell schwierigen Unterbringungssituationin Berlin hat der Flüchtlingsrateine neue Arbeitsgruppe „Wohnen“ gegründet.Die AG beschäftigt sich vor allem mit der Frage,wie der Zugang zu privaten Mietwohnungen fürFlüchtlinge erleichtert werden kann. Außerdemmöchte die Arbeitsgruppe eine Bestandaufnahmeder Berliner Sammelunterkünfte vornehmen.Wer Interesse hat, in einer der genanntenArbeitsgruppen aktiv mitzuarbeiten, kannsich gerne an die Geschäftsstelle des Flüchtlingsratswenden.V. AktuellesBERLIN/BRANDENBURGRamiza soll bleiben / Flüchtlingsrat Berlinfordert Bleiberecht für hier lebende Romaaus Ex-JugoslawienPressemitteilung des Flüchtlingsrats Berlin vom18. Oktober 2012:Ramiza M. wurde 1998 in Berlin geboren undwuchs bei ihren Großeltern auf. Auf Druck derAusländerbehörde reiste die Familie nach Serbienaus, als Ramiza sechs Jahre alt war. Als Angehörigeder Roma-Minderheit lebten sie unterschwierigsten Bedingungen, ohne feste Wohnungund ohne Zugang zu medizinischer Versorgung.Ramiza konnte nicht an einer Schule angemeldetwerden, mit 12 Jahren war sie immernoch Analphabetin.2010 kehrten Ramiza und ihre Großmutter zurücknach Berlin, nachdem Ramiza aufgrund derfehlenden Gesundheitsversorgung in Serbienimmer kränker geworden war. Seither besuchtsie die Hemingway-Sekundarschule in Berlin-Mitte, wo sie lesen und schreiben lernte und festin den Klassenverbund integriert ist. Doch Ramizaund ihre Großmutter haben keine Aufenthaltserlaubnis,ihr Asylantrag wurde abgelehnt.Jetzt plant die Ausländerbehörde die Abschiebung.Dagegen wehren sich Ramizas KlassenkameradInnen.Sie fordern ein Bleiberecht für Ramizaund ihre Großmutter und haben einen Brief anden Innensenator verfasst, der in Kürze übergebenwerden soll. Darin heißt es:„Ramiza ist eine sehr nette und hilfsbereiteSchülerin. Wir haben sie sehr ins Herz geschlossen.Es wäre furchtbar, wenn Sie wieder in einLand zurück muss, in dem sie ausgegrenzt wird,und nicht die gleichen Chancen bekommt wieandere.“Auch der Flüchtlingsrat Berlin setzt sich für denVerbleib von Ramiza und ihrer Großmutter inBerlin ein, die faktische Inländerinnen gewordensind. Darüber hinaus verweist der Rat auf diehistorische Verantwortung Deutschlands gegenüberAngehörigen der Roma-Minderheit.Am 24. Oktober 2012 soll am Bundestag dasMahnmal zum Gedenken an die in der Nazizeit –auch in Serbien – ermordeten Sinti und Romaeröffnet werden. Gleichzeitig sind in Deutschlandtausende Roma aus dem ehemaligen Jugoslawienvon Abschiebung ins Elend bedroht. Es reichtnicht aus, Denkmäler einzuweihen. Aus den Verbrechender Vergangenheit ergibt sich auch eineVerantwortung zum Handeln in der Gegenwart.Wir fordern ein humanitäres Bleiberecht für hierlebenden Roma aus den Balkan-Staaten aufgrundder historischen Verantwortung, wie esauch jüdischen EmigrantInnen aus der ehemaligenSowjetunion gewährt wurde.Siehe www.fluechtlingsratberlin.de/presseerklaerungen.phpsowie Bericht im Tagesspiegel vom 24.10.2012unter www.tagesspiegel.de/zeitung/sinti-undroma-geraubte-kindheit-/7290432.htmlDEUTSCHLANDHaltung der Bundesregierung zu Sondergesetzenfür Flüchtlinge / Flüchtlingsprotestegehen weiterBei einer aktuellen Stunde im Bundestag am 7.November 2012 hat der Vertreter der Bundesregierung,StS Ole Schröder, die Residenzpflichtverteidigt. Die Bundesregierung werde an der6


VI. VerschiedenesFußballtraining für junge FlüchtlingeDer Verein „Weil Fußball verbindet e.V.“ bietetjeden Mittwoch von 15.30 – 17.00 Uhr amSportplatz Wrangelstraße/Skalitzerstraße einkostenloses Fußballtraining. Alle Flüchtlinge –Frauen wie Männer – sind herzlich willkommen!www.wefuve.blogspot.deOnline-Petition gegen „Racial/Ethnic Profiling“Die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland(ISD-Bund) und das Büro zur Umsetzung vonGleichbehandlung (BUG) haben eine Bundestags-Petitiongestartet gegen Polizeikontrollenaufgrund von Äußerlichkeiten wie der Hauptfarbe(Racial/Ethnic Profiling).https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_11/_07/Petition_37656.nc.htmlDie Termine für die Sitzungen des Flüchtlingsrats im Jahr 2013 finden Sie in Kürzeunter www.fluechtlingsrat-berlin.de/sitzungen.php.Die Sitzung am 12. Dezember 2012 entfällt!Für den Flüchtlingsrat Berlin Martina Mauer und Nina HagerBerlin, den 29. November 20128

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