Kein Weg ist uns zu weit. Und kein Winkel zu entlegen. - BRK Erding

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13.07.2015 Aufrufe

InlandsrückholungKein Weg ist uns zu weit.Und kein Winkel zu entlegen.Bodengebundene Rückholungin Deutschland.

Inlandsrückholung<strong>Kein</strong> <strong>Weg</strong> <strong>ist</strong> <strong>uns</strong> <strong>zu</strong> <strong>weit</strong>.<strong>Und</strong> <strong>kein</strong> <strong>Winkel</strong> <strong>zu</strong> <strong>entlegen</strong>.Bodengebundene Rückholungin Deutschland.


Gehen Sie auf Nummer sicherfür den Fall der Fälle.Ohne Kostenrisiko in Deutschland unterwegsReisen in Deutschland wird immer beliebter. Was aber <strong>ist</strong>, wenndie Tour durch Unfall oder Krankheit ein jähes Ende nimmt?Am Urlaubsort trägt die Krankenversicherung die Kosten. Für denRettungsdienst ebenso wie für stationäre und ambulante Behandlungen.Anders, wenn ein längerer Krankenhausaufenthalt erforderlichwird:Kann man aufgrund des Gesundheits<strong>zu</strong>standes nicht alleine nachHause reisen, sind die Rückholkosten nicht durch die Krankenversicherungabgedeckt!Für DRK-Mitglieder <strong>ist</strong> diese Lücke im System geschlossen –vorausgesetzt, deren DRK-Verband hat einen Rahmenvertrag mit<strong>uns</strong>. Dann <strong>ist</strong> im DRK-Mitgliedsbeitrag automatisch eine entsprechendeVersicherung enthalten. Ehegatten oder Lebensgefährtensowie Kinder, für die es Kindergeld gibt, sind bei <strong>uns</strong> übrigensgleich mitversichert. Außerdem spielen Alterund Vorerkrankungen überhaupt <strong>kein</strong>e Rolle.Die DRK-Qualität macht den Unterschied:• <strong>Kein</strong>e Altersbegren<strong>zu</strong>ng.• <strong>Kein</strong> Ausschluss bei Vorerkrankungen.• Kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern oder Lebensgefährtensowie von Kindern, für die es Kindergeld gibt.• Garantierte Rückholung ab dem elften Krankenhaustag.• Jährlich unbegrenzte Anzahl an Reisen mit mehr als einerÜbernachtung.• Über 25 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der welt<strong>weit</strong>enPatientenrückholung.• Jährlich einmalige Selbstbeteiligung von 100,00 € imLe<strong>ist</strong>ungsfall.• Transport auch ohne Anordnung der medizinischenNotwendigkeit!


Starke Partner bringen Patienten wohlbehalten nach HauseEgal, ob eine <strong>weit</strong>ere stationäre oder ambulante Behandlung erforderlich<strong>ist</strong> oder pflegerische Betreuung: Ab dem elften Krankenhaustagam Urlaubsort holen wir Patienten <strong>zu</strong>rück an ihren Heimatort.Unsere Leitstelle organisiert die Rückholung und kooperiert dabeimit den örtlichen DRK-Rettungsdiensten. So können wir auf eindichtes Netz von Leitstellen und modernen Rettungsmitteln bauen.Verlässlich wie die Technik, die wir einsetzen, sind die Menschen, diesie anwenden: Im Rettungsdienst erfahrene Ärzte sorgen <strong>zu</strong>sammenmit medizinischem Ass<strong>ist</strong>enzpersonal für bestmögliche Betreuungund einen schonenden Transport.Welt<strong>weit</strong>e Solidarität im Dienst der MenschenAls Mitglied im Deutschen Roten Kreuz tun Sie Gutes für sich und IhreFamilie. Aber nicht nur das. Sie unterstützen auch die welt<strong>weit</strong>en undvielfältigen humanitären Hilfele<strong>ist</strong>ungen des Roten Kreuzes und desRoten Halbmondes. Weit über 200 Millionen Menschen rund um denErdball, davon gut fünf Millionen in Deutschland, sind heute Mitgliedin dieser welt<strong>weit</strong>en Solidargemeinschaft.Ausführliche Informationen über die Vorteile, die Sie haben,und die Hilfen, die Sie mit Ihrem Beitrag unterstützen, erhalten Sievon Ihrem DRK-Verband:Oder informieren Sie sich unter www.drk.de im Internet.Deutsches Rotes Kreuz Flugdienst GmbH · Auf’m Hennekamp 71 · 40225 DüsseldorfTelefon: +49 (0) 211 917499-0 · Telefax: +49 (0) 211 917499-21E-Mail: info@drkflugdienst.de · Internet: www.drkflugdienst.deKonzept und Realisierung: www.clausen-reitsma.de · Fotos: Chr<strong>ist</strong>ian Beier, Solingen


So wird die Rückholung des Patienten von <strong>uns</strong> geregelt:• Notruf an die DRK Flugdienst-Leitstelle.• Kontakt mit dem behandelnden Arzt bzw. der Klinik <strong>zu</strong>r Feststellungder Transportfähigkeit und der Dauer des Krankenhausaufenthaltes.• Auswahl des geeigneten Transportmittels.• Kontakt mit dem Heimatkrankenhaus, dem Hausarzt oder beiBedarf einer Sozialstation <strong>zu</strong>r Sicherstellung der Weiterbehandlungdes Patienten.• Information der medizinischen Crew.• Organisation und Durchführung des Transportes, in der Regeldurch den Rotkreuz-Verband des Patienten.• Benachrichtigung sowie ständige zeitnahe Information desPatienten und auf W<strong>uns</strong>ch seiner Angehörigen.So fordern Sie den DRK Flugdienst an:Ist im Notfall eine Rückholung erforderlich, gibt es zweiMöglichkeiten, den DRK Flugdienst an<strong>zu</strong>fordern:• Telefonisch unter 0228 230023 (Tag und Nacht).• Per Telefax unter 0228 230027 (Tag und Nacht).Um im Notfall schnell helfen <strong>zu</strong> können, benötigen wir dieseInformationen:• Name, Adresse, Telefonnummer des Anrufers.• Name, Alter, Heimatanschrift des Patienten.• Gegenwärtiger Aufenthaltsort des Patienten.• Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes.• Angaben über die DRK-Mitgliedschaft.


Das Wichtigste aus den AllgemeinenVersicherungsbedingungen für dieKrankenrücktransportkosten-Versicherungnach Tarif DRK Inland / Stand 20041. Wer <strong>ist</strong> versichert?Versichert nach dem Tarif DRK Inland sind ausschließlich die DRK-Mitglieder (sowie derenEhegatten und Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, sowie für den/die im Haushaltlebende/n Partner/in, wenn der/die Partner/in dem DRK-Verband namentlich gemeldetwurde) der DRK-Verbände, die der Rahmenvereinbarung beigetreten sind.Als DRK-Mitglieder gelten:a) Fördermitgliederb) ehrenamtliche Helferc) Jugendrotkreuz-Mitgliederd) Organmitglieder2. Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes(1) Der Versicherer bietet Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der BundesrepublikDeutschland haben bzw. grenznahen Pendlern (100 km Umkreis), Versicherungsschutz fürnotwendige Krankenrücktransporte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. fürgrenznahe Pendler an ihren Wohnsitz. Der Versicherer gewährt im Versicherungsfall Ersatzvon Aufwendungen für den notwendigen Krankenrücktransport auf dem Landweg durch denFlugdienst des Deutschen Roten Kreuzes bzw. im Auftrag der DRK Flugdienst GmbH.(2) Der Versicherungsschutz erstreckt sich während Reisen innerhalb der BundesrepublikDeutschland mit mehr als einer Übernachtung.(3) Versicherungsfall <strong>ist</strong> die notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegenKrankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf ein Krankenrücktransport innerhalb derBundesrepublik Deutschland bzw. für grenznahe Pendler an ihren Wohnsitz erforderlich wird.Die Anzahl der versicherten Reisen während der Versicherungsdauer <strong>ist</strong> nicht begrenzt.3. Umfang der Le<strong>ist</strong>ungspflichtBedingt eine akut aufgetretene Krankheit oder Unfallfolge den Rücktransport der versichertenPerson innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. bei grenznahen Pendlernan ihren Wohnsitz durch die DRK Flugdienst GmbH oder im Auftrag der DRK FlugdiensteGmbH, so werden die notwendigen Aufwendungen des Krankenrücktransportes vertragsgemäßerstattet.Akute Behandlungsbedürftigkeit liegt nur dann vor, wenn die versicherte Person bei Antrittder Reise noch <strong>kein</strong>e Kenntnis von der Notwendigkeit einer Behandlung hat.Vorausset<strong>zu</strong>ng für den Rücktransport <strong>ist</strong> ein vorausgegangener stationärer Krankenhausaufenthaltvon mindestens 10 Tagen Dauer sowie eine ambulante oder stationäre Anschluss-Heilbehandlung am Heimatort.Für den Rücktransport an den Wohnsitz trägt der Versicherte einen Selbstbehalt von 100,00 €.Dieser Selbstbehalt wird nur einmal jährlich berechnet.4. Beginn des VersicherungsschutzesDer Versicherungsschutz beginnt nicht vor Beginn der Mitgliedschaft im DRK und nicht vorZahlung des Förderbeitrages. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzeseingetreten sind, wird nicht gele<strong>ist</strong>et.5. Einschränkung der Le<strong>ist</strong>ungspflicht des Versicherers(1) <strong>Kein</strong>e Le<strong>ist</strong>ungspflicht besteht für Rücktransportea) aufgrund von Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen undTodesfälle, die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Teilnahme an innerenUnruhen verursacht worden sind;b) aufgrund von Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen und Todesfällen, dieauf Vorsatz oder Sucht beruhen, sowie für Ent<strong>zu</strong>gs- und Entwöhnungsbehandlungen;c) aufgrund von Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen, die auf eine beruflichausgeübte Sportart <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen sind. Auf Antrag hin kann der Versicherer jedoch vorBeginn der Reise dieses Risiko in seine Le<strong>ist</strong>ungspflicht mit einschließen;d) die nicht durch die DRK Flugdienst GmbH und auch nicht im Auftrag der DRK FlugdienstGmbH durchgeführt werden.


Mainau, sonntags um drei.Kurz danach: Ein falscher Schritt beimSpaziergang und Schlimmes passiert. Helga K.erleidet einen komplizierten Beinbruch.In Radolfzell wird sie operiert und stationärbetreut. Elf Tage später in Lübeck: Helga K.<strong>ist</strong> <strong>zu</strong>r <strong>weit</strong>eren Behandlung <strong>zu</strong>rück <strong>zu</strong> Hauseund auf dem besten <strong>Weg</strong> <strong>zu</strong> alter Fitness. Auch,weil wir sie medizinisch betreut von Radolfzellnach Lübeck holen konnten. Denn Helga K. <strong>ist</strong>Mitglied im Deutschen Roten Kreuz.

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