BR-Wahl Handbuch - WAF

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13.07.2015 Aufrufe

Bitte an den Betriebsratbzw. Wahlvorstandweiterleiten.BetriebsRatGeberArbeitsanleitungzur BetriebsratswahlHandbuchfür den Betriebsrat/Wahlvorstandmit Wahlordnung und CD-ROMAuf der CDpraktische Arbeitshilfenelektronischer Wahl-Termin-Kalenderviele Formulare, Checklisten,Musterbriefesuper Wahl-Ergebnis-RechnerWahlordnung digitalBetriebsverfassungsgesetzdigital

Bitte an den Betriebsratbzw. <strong>Wahl</strong>vorstandweiterleiten.BetriebsRatGeberArbeitsanleitungzur Betriebsratswahl<strong>Handbuch</strong>für den Betriebsrat/<strong>Wahl</strong>vorstandmit <strong>Wahl</strong>ordnung und CD-ROMAuf der CDpraktische Arbeitshilfenelektronischer <strong>Wahl</strong>-Termin-Kalenderviele Formulare, Checklisten,Musterbriefesuper <strong>Wahl</strong>-Ergebnis-Rechner<strong>Wahl</strong>ordnung digitalBetriebsverfassungsgesetzdigital


EditorialEditorialBitte an den Betriebsrat bzw.<strong>Wahl</strong>vorstand weiterleiten.Sehr geehrte Damen und Herren,liebe Kolleginnen und Kollegen,die W.A.F. ist ein neutrales und unabhängigesDienstleistungsunternehmen für Betriebsräte.Wir bieten unseren Kunden seitüber 25 Jahren solide, praxisgerechte undoptimale Informations-Plattformen an.Wir helfen Ihnen bei der Durchführung IhrerBetriebsratswahl. Unsere Seminare, dieses<strong>Handbuch</strong>, die Software zur <strong>Wahl</strong> und dieInternetplattform (www.betriebsratswahl.de)erleichtern Ihre Arbeit erheblich.Wir können Ihnen leider die vom Gesetzgebervorgeschriebenen <strong>Wahl</strong>prozedurennicht ersparen – aber erleichtern. UnsereArbeitshilfen sollen Ihnen jedoch wenigereine juristische Kommentierung als vielmehreine Handlungshilfe für die Arbeit im <strong>Wahl</strong>vorstandsein.Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtesgehört zur Betätigung im <strong>Wahl</strong>vorstand auchdie Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung,um in die übernommenen Aufgabeneingeführt zu werden. Die Kosten derBetriebsratswahl, zu denen auch ein Schulungsbesuchder Mitglieder des <strong>Wahl</strong>vorstandsgehört, trägt nach § 20 BetrVG derArbeitgeber.Profitieren Sie von unserer 25-jährigenErfahrung in der Schulung von Betriebsräten.Rufen Sie uns an unter Telefon 08157 4000.Wir unterstützen und beraten Sie gerne.Wir wünschen Ihnen eine unproblematischeund konfliktfreie Betriebsratswahl und denneu gewählten Betriebsräten für das kommendeAmt viel Kraft und Erfolg!Mit kollegialen GrüßenPeter BrittingBetriebsRatGeber!WICHTIGER HINWEIS:>> Sie haben einen Betrieb mit in der Regel über 50 ArbeitnehmerInnen:Für Sie gilt das normale <strong>Wahl</strong>verfahren. Sie können mit dieser Anleitung sehrgut arbeiten.>> Wenn Sie im Betrieb in der Regel zwischen 51 und 100 wahlberechtigteArbeitnehmerInnen haben, kann der <strong>Wahl</strong>vorstand mit dem Arbeitgeber dasvereinfachte <strong>Wahl</strong>verfahren vereinbaren (siehe § 14a Abs. 5 BetrVG aufunserer Software). Sollte der Arbeitgeber mit dem vereinfachten <strong>Wahl</strong>verfahrennicht einverstanden sein oder der <strong>Wahl</strong>vorstand es nicht wollen, führtder <strong>Wahl</strong>vorstand die Betriebsratswahl im normalen <strong>Wahl</strong>verfahren durch.Auch in diesem Fall können Sie mit dieser Anleitung weiterarbeiten.>> Betriebe unter 50 Beschäftigten, die bereits einen Betriebsrat haben, undBetriebe unter 50 Beschäftigten, die bisher keinen Betriebsrat haben, könnenmit unserer Software die <strong>Wahl</strong> bequem vorbereiten.


<strong>Wahl</strong>helfer zur Betriebsratswahl01Shareware*: <strong>Wahl</strong>helferCD-ROMSIE DÜRFEN DIESE SOFTWARE KOSTENFREI KOPIERENUND WEITERGEBENFalls die CD-ROM nicht mehr vorhanden ist:>> Laden Sie sich die Software im Internet herunter unter www.betriebsrat.com/wahlhelfer>> Fragen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen im Gremium. Sie können die CD mit derSoftware „<strong>Wahl</strong>helfer“ jederzeit kopieren.>> Oder rufen Sie uns an unter 08157 4000 und bestellen Sie sich kostenlos Ihre neue CD.>> CD in das CD-Laufwerk einlegen. Schacht schließen. Es öffnet sich automatisch einFenster (auf Ihrem PC werden keine Veränderungen am System vorgenommen) undlos geht´s.Installationshinweis:>> Diese CD ist eine netzwerkfähige Freeware-Version und kann dauerhaft für Firmen bzw.deren Betriebsräte kopiert und weitergegeben werden.*Shareware ist Prüf-vor-Kauf-Software! Bei dieser Software handelt es sich um eine Vollversion,die 10-mal benutzt und getestet werden kann. Möchten Sie dauerhaft mit dieser Software arbeiten,können Sie sich kostenpflichtig registrieren lassen. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber nach§ 40 BetrVG wie für <strong>BR</strong>-Fachliteratur. Sie erhalten dann eine Lizenznummer, die Ihnen die zeitlichunbeschränkte Nutzung des Programms freischaltet.


02Informationen rund um die BetriebsratswahlCD-ROMIhr Wegweiser für die BetriebsratswahlDie Betriebsratswahlen allein nach dem Gesetz bzw. nach der <strong>Wahl</strong>ordnungdurchzuführen ist sehr schwierig. Sie müssen sich jedoch strikt andas Gesetz halten!Als „Arbeitshilfe“ haben wir für Sie dieseAnleitung für eine erfolgreiche Durchführungder Betriebsratswahl erstellt.Video-Leitfaden zur <strong>BR</strong>-<strong>Wahl</strong>Mit praktischen Arbeitshilfen(26 Schritte zur Betriebsratswahl).Schritt für Schritt durch die <strong>Wahl</strong>Inklusive Arbeitsanweisungen undTerminüberwachung.Terminliste(digitaler <strong>Wahl</strong>kalender)Unser elektronischer <strong>Wahl</strong>-Termin-Kalender berechnet für Sie alleTermine für eine erfolgreiche <strong>Wahl</strong>.Berechnung derStimmen und SitzeMit dem <strong>Wahl</strong>-Ergebnis-Rechnerberechnen Sie die Anzahl derBetriebsratsmitglieder.StimmauszählungDie Stimmen werden ausgezählt.Die Sitzverteilung wird ermittelt.Fragen & AntwortenIn diesem Forum finden Siekostenfrei Hilfe rund um die<strong>BR</strong>-<strong>Wahl</strong>.BetriebsRatGeberVordrucke zur <strong>Wahl</strong>Alle Muster-Formulare (inkl. Checklistenund Musterbriefen) auf einenBlick.Schulung/SeminareUnsere Seminare helfen Ihnenbei der korrekten DurchführungIhrer <strong>Wahl</strong>.


<strong>Wahl</strong>helfer zur Betriebsratswahl03CD-ROMAlle Grundlagen für die Betriebsratswahl2010 auf einer CD-ROM>> Mit praktischen Arbeitshilfen(26 Schritte zur Betriebsratswahl)>> Mit <strong>Wahl</strong>helfer zur Betriebsratswahlinkl. Arbeitsanweisungenund Terminüberwachung>> Mit elektronischem<strong>Wahl</strong>-Termin-Kalender>> Dazu den super<strong>Wahl</strong>-Ergebnis-Rechner>> Mit <strong>Wahl</strong>ordnung digital>> Mit Betriebsverfassungsgesetzdigital>> Mit Link zur kostenlosenHilfe zur BetriebsratswahlGesetze & UrteileIn digitaler Form zur <strong>BR</strong>-<strong>Wahl</strong>.>> Einschließlich aller Formulare,Checklisten und Musterbriefe,Stimmzettel, <strong>Wahl</strong>kalender,<strong>Wahl</strong>unterlagen uvm. rundum die <strong>Wahl</strong>


04Voraussetzungen für eine erfolgreiche DurchführungInfoVoraussetzungen für eineerfolgreiche DurchführungDamit die Betriebsratswahl erfolgreich durchgeführt werden kann,sollte der Betriebsrat sich bereits jetzt mit ersten Vorbereitungen befassen.1. Information der Kolleginnen undKollegen über die Tätigkeit und dieErfolge des Betriebsrats>> Sagen Sie der Belegschaft, wasder Betriebsrat für die Beschäftigtengeleistet hat>> Welche Maßnahmen er beim Arbeitgeberdurchsetzen konnte>> Nutzen Sie die Kommunikationsmediendes Betriebsrats2. Gewinnen von ArbeitnehmerInnenfür die Tätigkeit als Betriebsrat>> Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken,wie der Betriebsrat Kolleginnen undKollegen für die Mitarbeit im Betriebsratgewinnen kann>> Entkräften Sie Vorurteile über die Tätigkeitdes Betriebsrats durch Informationund Transparenz3. Bestellung des <strong>Wahl</strong>vorstandsSpätestens zehn Wochen vor Ablauf seinerAmtszeit muss der Betriebsrat einen, ausmindestens drei <strong>Wahl</strong>berechtigten bestehenden,<strong>Wahl</strong>vorstand bestellen. In vielenBetrieben wird der <strong>Wahl</strong>vorstand bereits imSommer/Herbst 2009 bestellt.4. Festlegen des richtigen <strong>Wahl</strong>verfahrensIn Betrieben bis zu 50 wahlberechtigtenArbeitnehmern ist stets das vereinfachte<strong>Wahl</strong>verfahren anzuwenden. In Betriebenzwischen 51 und 100 Beschäftigten kannebenfalls nach dem vereinfachten <strong>Wahl</strong>verfahrengewählt werden, falls dieszwischen <strong>Wahl</strong>vorstand und Arbeitgeberso vereinbart wurde.In Betrieben ab 101 Beschäftigten wird dieBetriebsratswahl in jedem Fall im normalen<strong>Wahl</strong>verfahren durchgeführt.BetriebsRatGeber


Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung05Info5. Kostentragung für dieBetriebsratswahl-SchulungZu den Kosten für die Vorbereitung undDurchführung der Betriebsratswahl, die derArbeitgeber gemäß § 20 Abs. 3 BetrVG zutragen hat, zählt auch die Übernahme derSeminarkosten und die Freistellung für denBesuch einer Schulung zur Vorbereitungder Betriebsratswahl. Um Verfahrensfehlerbei der schwierigen <strong>Wahl</strong>rechtsmaterie zuvermeiden, ist es ratsam, dass mindestenszwei der ArbeitnehmerInnen, die mit derDurchführung der <strong>Wahl</strong> betraut sind, amSeminar teilnehmen.6. Unterstützung für Ihre Betriebsratswahldurch die W.A.F.>> Seminare zur Betriebsratswahl(s. Seite 56-61)>> Software für den <strong>Wahl</strong>vorstand/Betriebsrat unterwww.betriebsrat.com/wahlhelfer>> Fragen zur Betriebsratswahl:<strong>Wahl</strong>-Hotline 0800 278 73 33>> <strong>Wahl</strong>paket zur Betriebsratswahl(s. Seite 2)


06InhaltsverzeichnisInhalt26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>Arbeitsanleitung zur1. Schritt: Betriebsrat muss den <strong>Wahl</strong>vorstand gründen > 082. Schritt: Die erste Sitzung des <strong>Wahl</strong>vorstands > 093. Schritt: Aufgaben des <strong>Wahl</strong>vorstands > 104. Schritt: Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens > 115. Schritt: Bekanntmachung der Wählerliste und der <strong>Wahl</strong>ordnung > 126. Schritt: Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste > 137. Schritt: Einreichung von <strong>Wahl</strong>vorschlägen > 148. Schritt: Prüfung der <strong>Wahl</strong>vorschläge > 159. Schritt: Mitteilung an Listenvertreter, ob <strong>Wahl</strong>vorschläge gültig sind > 1610. Schritt: Bekanntgabe, wenn kein gültiger <strong>Wahl</strong>vorschlag eingereicht wurde > 1711. Schritt: Einladung an die Listenvertreter zur Auslosung der Listennummern > 1812. Schritt: Bekanntmachung der <strong>Wahl</strong>vorschläge > 1913. Schritt: Weitere wahlvorbereitende Maßnahmen > 2014. Schritt: Briefwahl > 2215. Schritt: Abschließende Überprüfung der Wählerliste > 2316. Schritt: Die Stimmabgabe am <strong>Wahl</strong>tag > 2417. Schritt: Öffnen der Briefwahlumschläge > 2518. Schritt: Öffentliche Auszählung der Stimmen > 2619. Schritt: Feststellung des <strong>Wahl</strong>ergebnisses > 2720. Schritt: Anfertigen der <strong>Wahl</strong>niederschrift und Benachrichtigung der Gewählten > 2821. Schritt: Annahme oder Ablehnung der <strong>Wahl</strong> durch die Gewählten > 2922. Schritt: Bekanntmachung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder > 3023. Schritt: Einladung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder zur ersten Sitzung > 3124. Schritt: Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats > 3225. Schritt: Ablauf der Anfechtungsfrist > 3326. Schritt: Vernichtung der verspätet eingegangenen Briefwahlumschläge > 33Haftungsausschluss > 34BetriebsRatGeber


Inhaltsverzeichnis07Betriebsratswahl<strong>Wahl</strong>ordnungInhaltErster Teil:Normales <strong>Wahl</strong>verfahren§ 1 <strong>Wahl</strong>vorstand > 36§ 2 Wählerliste > 36§ 3 <strong>Wahl</strong>ausschreiben > 37§ 4 Einspruch gegen die Wählerliste > 38§ 5 Bestimmung der Mindestsitze fürdas Geschlecht in der Minderheit > 38§ 6 Vorschlagslisten > 39§ 7 Prüfung der Vorschlagslisten > 39§ 8 Ungültige Vorschlagslisten > 40§ 9 Nachfrist für Vorschlagslisten > 40§ 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten> 40§ 11 Stimmabgabe > 41§ 12 <strong>Wahl</strong>vorgang > 41§ 13 Öffentliche Stimmauszählung > 42§ 14 Verfahren bei der Stimmauszählung> 42§ 15 Verteilung der Betriebsratssitzeauf die Vorschlagslisten > 42§ 16 <strong>Wahl</strong>niederschrift > 43§ 17 Benachrichtigung derGewählten > 43§ 18 Bekanntmachung derGewählten > 43§ 19 Aufbewahrung der <strong>Wahl</strong>akten > 43§ 20 Stimmabgabe > 44§ 21 Stimmauszählung > 44§ 22 Ermittlung der Gewählten > 44§ 23 <strong>Wahl</strong>niederschrift, Bekanntmachung> 44§ 24 Voraussetzungen > 45§ 25 Stimmabgabe > 45§ 26 Verfahren bei der Stimmabgabe > 45§ 27 Voraussetzungen, Verfahren > 46Zweiter Teil:Vereinfachtes <strong>Wahl</strong>verfahren§ 28 Einladung zur <strong>Wahl</strong>versammlung > 46§ 29 <strong>Wahl</strong> des <strong>Wahl</strong>vorstands > 46§ 30 <strong>Wahl</strong>vorstand, Wählerliste > 47§ 31 <strong>Wahl</strong>ausschreiben > 47§ 32 Bestimmung der Mindestsitze fürdas Geschlecht in der Minderheit > 48§ 33 <strong>Wahl</strong>vorschläge > 48§ 34 <strong>Wahl</strong>verfahren > 49§ 35 Nachträgliche schriftlicheStimmabgabe > 49§ 36 <strong>Wahl</strong>vorstand, <strong>Wahl</strong>verfahren > 50§ 37 <strong>Wahl</strong>verfahren > 51Dritter Teil:<strong>Wahl</strong> der JAV§ 38 <strong>Wahl</strong>vorstand, <strong>Wahl</strong>vorbereitung > 51§ 39 Durchführung der <strong>Wahl</strong> > 51§ 40 <strong>Wahl</strong> der JAV Jugend- undAuszubildendenvertretung imvereinfachten <strong>Wahl</strong>verfahren > 51Vierter Teil:Übergangs- und Schlussvorschriften§ 41 Berechnung der Fristen > 52§ 42 Bereich der Seeschifffahrt > 52§ 43 Inkrafttreten > 52Seminare zur <strong>BR</strong>-<strong>Wahl</strong> 2010Betriebsratswahl 2010 > 56Betriebsratswahl 2010 – Vereinfachtes <strong>Wahl</strong>verfahren > 58Betriebsratswahl 2010 – <strong>Wahl</strong>kampf > 60Auffrischungsseminar zum normalen <strong>Wahl</strong>verfahren NEU> 61Seminarbedingungen, Teilnahmegebühren, Vertrauensgarantie > 62W.A.F.-Seminaranmeldung > 63Drei Schritte zum Seminarbesuch > 64W.A.F.-Seminaranmeldung > 65


0826 Schritte zur <strong>Wahl</strong>1.Schritt1. Schritt:Betriebsrat muss den <strong>Wahl</strong>vorstand gründenMuster-Formular024aDamit Sie einen Betriebsrat wählen können, benötigen Sie einen<strong>Wahl</strong>vorstand.Muster-Formular030aMuster-Formular030bMuster-Formular030cWICHTIG: Dieser <strong>Wahl</strong>vorstand wirdnicht vom Arbeitgeber, sondern vomBetriebsrat bestellt.Der amtierende Betriebsrat ist verpflichtet,spätestens zehn (besser 14) Wochen vordem Ende seiner Amtszeit einen <strong>Wahl</strong>vorstandzu bestellen (§§ 16, 21 BetrVG).Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:>> Laden Sie zu einer Betriebsratssitzungein, auf der ein <strong>Wahl</strong>vorstand bestelltwird. Den Vorschlag für die richtigeTagesordnung finden Sie in unserer Softwareim Muster-Formular 024a.>> Legen Sie die Zusammensetzung des<strong>Wahl</strong>vorstands fest. Siehe § 16 Abs.1BetrVG.Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)finden Sie in unserer Software.>> Erstellen Sie hierüber ein Protokoll.Einen Textvorschlag finden Sie in unsererSoftware im Muster-Formular 030a.>> Nun informieren Sie den Arbeitgeberüber die Bestellung des <strong>Wahl</strong>vorstands.Einen Textvorschlag finden Sie in unsererSoftware im Muster-Formular 030b.>> Jetzt benachrichtigen Sie die bestellten<strong>Wahl</strong>vorstandsmitglieder.Textvorschlag siehe Software Muster-Formular 030c.Wenn Sie alles wie beschrieben durchgeführthaben, ist der <strong>Wahl</strong>vorstand mit seinerBestellung für die Betriebsratswahl verantwortlich.Der Betriebsrat hat nun mit derVorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahlenjuristisch nichts mehr zu tun.HINWEIS: In unserer Software können Sieunter der Rubrik „Schritt für Schritt durchdie <strong>Wahl</strong>“ bequem alle Schritte systematischnacheinander bearbeiten. Die Terminewerden automatisch gepflegt, und alle Vordruckesind den Schritten zugeordnet.NeuArbeitsschritteals Kurzvideo!WICHTIGER TIPP: Übergeben Sie dem <strong>Wahl</strong>vorstand dieses <strong>Handbuch</strong>und die Software, damit er die Betriebsratswahl weiter vorbereiten underfolgreich durchführen kann.BetriebsRatGeber


26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>09Erlass 2. Schritt: des <strong>Wahl</strong>ausschreibensDie erste Sitzung des <strong>Wahl</strong>vorstands2.SchrittMuster-Formular040aAls erste Amtshandlung müssen Sie alsVorsitzende/-r des <strong>Wahl</strong>vorstands die Mitgliederdes <strong>Wahl</strong>vorstands sofort zur erstenSitzung einladen. Einen Textvorschlagfinden Sie in unserer Software im Muster-Formular 040a.Auf dieser ersten Sitzung müssen Sie auchden verbindlichen Termin für die Betriebsratswahlfestlegen und einen Arbeitsplanfür den <strong>Wahl</strong>vorstand aufstellen. Den Tagder Betriebsratswahl sollten Sie mindestenseine Woche vor den Ablauf der Amtszeitdes jetzigen Betriebsrats legen (§ 3 Abs. 1S. 3 WO). Hinweise dazu finden Sie in unsererSoftware im Muster-Formular 500.Damit Sie wissen, wie der <strong>Wahl</strong>vorstandarbeiten muss und welche Unterstützung ervom Arbeitgeber erwarten kann, lesen Siebitte die Hinweise für den <strong>Wahl</strong>vorstand inunserer Software im Muster-Formular 502.Auf der ersten Sitzung des <strong>Wahl</strong>vorstandsmüssen Sie noch festlegen, unter welcherAdresse (Raum) der <strong>Wahl</strong>vorstand im Betrieberreichbar ist. Außerdem sind die Ortefür Aushänge und Bekanntmachungen des<strong>Wahl</strong>vorstands zu bestimmen. Diese solltenso ausgesucht sein, dass sie für die Beschäftigtenohne besonderen Aufwand erreichbarsind.Bei der Festlegung des Termin- und Arbeitsplansfür die Betriebsratswahl müssen Sieviele Termine und Fristen berücksichtigen.Klicken Sie einfach in unserer Software denButton „Terminliste“ an. Dort sind alleTermine und Fristen aufgeführt.Wenn Fragen zur Betriebsratswahl auftauchen,klicken Sie einfach in unserer Softwareden Button „Fragen & Antworten“.Dort erhalten Sie Hilfe.Muster-Formular500Muster-Formular502NeuArbeitsschritteals Kurzvideo


1026 Schritte zur <strong>Wahl</strong>3.Schritt3. Schritt:Aufgaben des <strong>Wahl</strong>vorstandsMuster-Formular500Bevor Sie als <strong>Wahl</strong>vorstand die Betriebsratswahl durch den Erlass des<strong>Wahl</strong>ausschreibens einleiten können, müssen Sie noch einige Aufgabenerledigen. Dazu gehören vor allem:Muster-Formular504510Muster-Formular506Muster-Formular507Muster-Formular508>> den verbindlichen Termin der Betriebsratswahlfestlegen (§ 3 Abs. 1 S. 3 WO).Hinweise dazu finden Sie in unsererSoftware im Muster-Formular 500.>> eine Wählerliste aufstellen (§ 2 Abs. 1WO). Hinweise finden Sie in unsererSoftware im Muster-Formular 504 undim Muster-Formular 510.>> nicht Deutsch sprechende ArbeitnehmerInnenüber die Betriebsratswahlunterrichten (§ 2 Abs. 5 WO). Hinweisehierzu finden Sie in unserer Software imMuster-Formular 506.>> falls Ihr Betrieb einen oder mehrere Betriebsteilehat, prüfen, ob die dortigenArbeitnehmer an der <strong>Wahl</strong> des Hauptbetriebsteilnehmen wollen (§ 4 BetrVG).Hinweise dazu finden Sie in unsererSoftware im Muster-Formular 507.>> die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitgliederfeststellen (§ 9 BetrVG)und die Mindestsitze für das Geschlechtin der Minderheit berechnen (§ 15Abs. 2 BetrVG, § 5 WO). Klicken Sieeinfach in unserer Software den Button„Berechnung der Sitze“. Der integrierteRechner ermittelt für Sie automatisch dieAnzahl der Betriebsratssitze und die Anzahlder Sitze für das Geschlecht in derMinderheit. Wenn Sie die Berechnungennachvollziehen möchten, lesen Sie bittedazu in unserer Software das Muster-Formular 508.>> beschließen, an welchem Ort <strong>Wahl</strong>vorschläge,Einsprüche und sonstige Erklärungengegenüber dem <strong>Wahl</strong>vorstandabzugeben sind (§ 3 Abs. 2 Nr. 12 WO).>> den <strong>Wahl</strong>ort, den <strong>Wahl</strong>tag und die <strong>Wahl</strong>zeitfestlegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 11 WO).NeuArbeitsschritteals Kurzvideo!WICHTIG: Sollten Sie ermittelt haben, dass Sie in der Regel 100 oderweniger Arbeitnehmer im Betrieb haben, und das vereinfachte <strong>Wahl</strong>verfahrenmit dem Arbeitgeber vereinbaren, führen Sie dieses <strong>Wahl</strong>verfahren durch.In unserer Software klicken Sie einfach den Button „Schritt für Schritt“.BetriebsRatGeber


26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>114. Schritt:Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens4.SchrittAls <strong>Wahl</strong>vorstand müssen Sie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben spätestens sechsWochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe aushängen und durch denVorsitzenden des <strong>Wahl</strong>vorstands und mindestens ein weiteres <strong>Wahl</strong>vorstandsmitgliedunterschreiben lassen.Muster-Formular115a!WICHTIG: Bei der Berechnung der Sechs-Wochen-Frist wird der Tag, andem das <strong>Wahl</strong>ausschreiben ausgehängt wird, nicht mitgezählt. Klicken Sie einfachin unserer Software den Button „Terminliste“. Dort sind alle Termine undFristen aufgeführt.Mit dem Aushang des <strong>Wahl</strong>ausschreibens ist die Betriebsratswahl eingeleitet.Achten Sie darauf, dass Sie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben am Tag des Erlasses auchtatsächlich aushängen. Für die Fristen, die durch das <strong>Wahl</strong>ausschreiben ausgelöstwerden, zählt allein der Tag des Aushangs. Die Angaben, die im <strong>Wahl</strong>ausschreibenenthalten sein müssen, sind zwingend (§ 3 Abs. 2 BetrVG). AlleAngaben finden Sie in unserer Software im Muster-Formular 115a.Muster-Formular520TIPP: Für die Bearbeitung empfehlen wirIhnen in unserer Software die Arbeitshilfezur Bearbeitung des <strong>Wahl</strong>ausschreibensMuster-Formular 520.WICHTIG: Sie können das <strong>Wahl</strong>ausschreibennur ändern oder ergänzen, wenneindeutige Schreib- oder Rechenfehler vorliegen.Wenn gegen gesetzliche Vorschriften verstoßenwird, können Sie als <strong>Wahl</strong>vorstand das<strong>Wahl</strong>ausschreiben einziehen und die <strong>Wahl</strong>erneut einleiten. Es müssen aber wesentlicheVerstöße gegen <strong>Wahl</strong>vorschriften vorliegen,die zu einer Anfechtung der Betriebsratswahlführen können, z.B. eine falsche Berechnungder Sitzverteilung auf die Geschlechter odereine zu hoch/zu niedrig angesetzte Anzahlder Betriebsratsmitglieder.Wenn Sie die <strong>Wahl</strong> durch ein erneutes<strong>Wahl</strong>ausschreiben neu einleiten, müssen Sieals <strong>Wahl</strong>vorstand einen neuen Termin fürdie Betriebsratswahl festlegen.NeuArbeitsschritteals Kurzvideo


1226 Schritte zur <strong>Wahl</strong>5.Schritt5. Schritt:Bekanntmachung der Wählerlisteund der <strong>Wahl</strong>ordnungMuster-Formular510Gleichzeitig mit der Bekanntmachung des<strong>Wahl</strong>ausschreibens müssen Sie die Wählerlisteund die <strong>Wahl</strong>ordnung öffentlich auslegenoder aushängen. Jeder <strong>Wahl</strong>berechtigtemuss ohne besonderen Aufwand vonseinem Einsichtsrecht in die WählerlisteGebrauch machen können.WICHTIG: Sie können die Wählerlisteauch im Intranet veröffentlichen. Wenn Siedie Wählerliste ausschließlich in elektronischerForm bekannt machen, ist das nurzulässig, wenn alle ArbeitnehmerInnen Zugangzum Intranet haben. Wir empfehlenIhnen, sicherheitshalber immer noch einenAushang zu machen.Auch nach der Auslegung der Wählerliste,bis zum Tag vor der Stimmabgabe kann eszu Einstellungen oder Kündigungen kommen.Sie müssen deshalb die Wählerlistelaufend berichtigen und ergänzen(§ 4 Abs. 3 WO).Diese Veränderungen der Wählerliste habenaber keinen Einfluss auf die bereits ermittelteVerteilung der Sitze im Betriebsrat, aufdie Geschlechter und die Anzahl der Betriebsratsmitglieder.Eine aktuelle Fassung der <strong>Wahl</strong>ordnung zurBetriebsratswahl finden Sie in unserer Softwareunter „Gesetze & Urteile“.TIPP: Für die Bearbeitung der Wählerliste empfehlen wir Ihnen die „Arbeitshilfe zurBearbeitung der Wählerliste“ Muster-Formular 510.NeuArbeitsschritteals KurzvideoBetriebsRatGeber


26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>13Erlass 6. Schritt: des <strong>Wahl</strong>ausschreibensEinsprüche gegen die Richtigkeitder Wählerliste6.SchrittMuster-Formular120cAlle ArbeitnehmerInnen können gegen dieWählerliste Einspruch einlegen. Der Arbeitgeberhat kein Einspruchsrecht. Einsprüchegegen die Wählerliste können nur vor Ablaufvon zwei Wochen seit Aushang des <strong>Wahl</strong>ausschreibensbeim <strong>Wahl</strong>vorstand schriftlicheingereicht werden (§ 4 Abs. 1 WO).Die Zwei-Wochen-Frist ist gesetzlich festgelegtund kann nicht verändert werden.Wird die Wählerliste an einem Dienstagausgehängt, läuft die Frist für Einsprüchegegen die Wählerliste Dienstag in zweiWochen ab. Entscheidend ist dabei dasEnde der betriebsüblichen Arbeitszeit,nicht 24:00 Uhr an diesem Tag.Sie müssen über den Einspruch durch Beschlussentscheiden. Der Arbeitnehmerinoder dem Arbeitnehmer, die oder der denEinspruch eingelegt hat, müssen Sie unverzüglich,spätestens aber am Tag vor demBeginn der <strong>Wahl</strong>, schriftlich die Entscheidungdes <strong>Wahl</strong>vorstands mitteilen(§ 4 Abs. 2 WO).Zur Bearbeitung der Einsprüche gegen dieWählerliste verwenden Sie in unserer Softwaredas Muster-Formular 120c.Nach Ablauf der Einspruchsfrist eingegangeneEinsprüche müssen Sie zurückweisen.NeuArbeitsschritteals Kurzvideo


1426 Schritte zur <strong>Wahl</strong>7.Schritt7. Schritt:Einreichung von <strong>Wahl</strong>vorschlägenMuster-Formular115bSpätestens zwei Wochen nach Aushangdes <strong>Wahl</strong>ausschreibens müssen die <strong>Wahl</strong>vorschlägebeim <strong>Wahl</strong>vorstand eingereichtworden sein (§ 6 Abs. 1 S. 2 WO). <strong>Wahl</strong>vorschlagsiehe Software Muster-Formular115b.Wird das <strong>Wahl</strong>ausschreiben an einemDienstag ausgehängt, läuft die Frist zurEinreichung von <strong>Wahl</strong>vorschlägen Dienstagin zwei Wochen ab. Entscheidend ist dabeidas Ende der betriebsüblichen Arbeitszeit,nicht 24:00 Uhr an diesem Tag. Wann dieseFrist abläuft, muss im <strong>Wahl</strong>ausschreibenaufgeführt sein (§ 3 Abs. 2 Nr. 8 WO).Verspätet eingegangene <strong>Wahl</strong>vorschlägemüssen Sie wegen Fristablauf zurückweisen.NeuArbeitsschritteals KurzvideoBetriebsRatGeber


26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>15Erlass 8. Schritt: des <strong>Wahl</strong>ausschreibensPrüfung der <strong>Wahl</strong>vorschläge8.SchrittMuster-Formular120aWerden innerhalb der Zwei-Wochen-Frist<strong>Wahl</strong>vorschläge eingereicht, müssen Siemöglichst innerhalb von zwei Arbeitstagenprüfen, ob diese gültig sind, denn nur gültige<strong>Wahl</strong>vorschläge dürfen an der Betriebsratswahlteilnehmen (§§ 6, 7 WO). Fallsmehrere <strong>Wahl</strong>vorschläge (Vorschlagslisten)eingereicht werden, können Sie als <strong>Wahl</strong>vorstanderst nach Ablauf der Einreichungsfristprüfen, ob <strong>Wahl</strong>berechtigte mehrere<strong>Wahl</strong>vorschläge unterzeichnet haben oderein Bewerber auf mehreren Vorschlagslistenkandidiert. Deshalb ist die Einhaltung derZwei-Tages-Frist nicht zwingend vorgeschrieben.>> Wird eine Vorschlagsliste eingereicht,verwenden Sie bitte das Muster-Formular 120a aus unserer Software.>> Für die Eingangsbestätigung der <strong>Wahl</strong>vorschlagslistebenutzen Sie Muster-Formular 120b.Beachten Sie weiter:>> Wird nur ein Betriebsratsmitglied gewählt,spricht man von einem <strong>Wahl</strong>vorschlag.Werden mehrere Betriebsratsmitgliedergewählt, spricht man vonVorschlagslisten.>> Auch Mitglieder des <strong>Wahl</strong>vorstandsdürfen <strong>Wahl</strong>vorschläge (Vorschlagslisten)unterschreiben und selbst alsBewerber kandidieren.>> Hat ein Kandidat mit seiner Unterschriftseine Zustimmung zur Bewerbung gegeben,so zählt diese Unterschrift gleichzeitigals Stützunterschrift.>> Jugendliche unter 18 Jahren und leitendeAngestellte dürfen <strong>Wahl</strong>vorschläge(Vorschlagslisten) nicht unterschreiben.>> Zieht ein Kandidat seine Unterschriftzurück, ist das unerheblich. Der eingereichteVorschlag behält seine Gültigkeit(§ 8 Abs.1 Nr. 3 S. 2 WO). Entscheidendist, ob zum Zeitpunkt der Einreichunggenügend (Stütz-)Unterschriften unterdem <strong>Wahl</strong>vorschlag standen. Der Kandidathat die Möglichkeit, im Falle seiner<strong>Wahl</strong> das Mandat abzulehnen.Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaftenkönnen eigene <strong>Wahl</strong>vorschläge einreichen(§ 14 Abs. 5 BetrVG). Die Gewerkschaftbenötigt für ihren <strong>Wahl</strong>vorschlag keineUnterschriften von Beschäftigten des Betriebes.<strong>Wahl</strong>vorschläge einer Gewerkschaftmüssen von zwei Beauftragten unterzeichnetsein. Dabei gilt der an erster Stelle unterzeichneteBeauftragte als Listenvertreter.<strong>Wahl</strong>vorschläge von Gewerkschaften prüfenSie wie andere Vorschlagslisten auch. Unterschied:Es sind keine Stützunterschriften von<strong>Wahl</strong>berechtigten des Betriebes erforderlich.Es genügt die Unterschrift von zwei Beauftragtender Gewerkschaft. Sie prüfen aberdie Beauftragung und ob mindestens ein/-eArbeitnehmerInnen im Betrieb der Gewerkschaftangehört (vgl. § 2 BetrVG).Muster-Formular120bNeuArbeitsschritteals Kurzvideo


1626 Schritte zur <strong>Wahl</strong>9.Schritt9. Schritt:Mitteilung an Listenvertreter, ob<strong>Wahl</strong>vorschläge gültig sindMuster-Formular120dMuster-Formular120eMuster-Formular120fWenn Sie eine <strong>Wahl</strong>vorschlagsliste für ungültig(§ 8 Abs. 1 WO) erklären oder diesebeanstanden (§ 8 Abs. 2 WO), müssen Siesofort den oder die Listenvertreter/-in überden entsprechenden Beschluss des <strong>Wahl</strong>vorstandsschriftlich unterrichten und dieGründe dafür angeben (§ 7 Abs. 2 WO).>> Wenn Sie feststellen, dass eine <strong>Wahl</strong>vorschlagslisteungültig ist, verwendenSie unser Muster-Formular 120d.>> Falls ein Bewerber auf mehreren <strong>Wahl</strong>vorschlagslistenkandidiert, nehmen Sieunser Muster-Formular 120e.>> Wenn ein <strong>Wahl</strong>berechtigter mehrere<strong>Wahl</strong>vorschlagslisten durch seine Unterschriftunterstützt, benutzen Sie unserMuster-Formular 120f.!WICHTIG: Ungültige <strong>Wahl</strong>vorschlagslisten, auf denen die Bewerberinnenoder Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind oder dienicht die erforderliche Zahl von Stützunterschriften aufweisen, dürfen Sienicht zum Korrigieren zurückgeben. Sollte innerhalb der Zwei-Wochen-Fristnoch Zeit sein, kann eine neue Liste eingereicht werden.NeuArbeitsschritteals KurzvideoBetriebsRatGeber


26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>1710. Schritt:Bekanntgabe, wenn kein gültiger<strong>Wahl</strong>vorschlag eingereicht wurdeFalls bis zu der im <strong>Wahl</strong>ausschreiben festgesetzten Frist bei Ihnenentweder überhaupt keine Vorschlagslisten eingereicht worden sindoder die Zahl der KandidatInnen auf den eingereichten Listen nichtausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederzahl desBetriebsrats zu erreichen, müssen Sie wie folgt vorgehen:>> Sie setzen sofort eine Nachfrist voneiner Woche, in der neue oder weitere<strong>Wahl</strong>vorschläge eingereicht werdenkönnen, und veröffentlichen dies in einerBekanntmachung an denselben Stellen,an denen Sie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben bekanntgemacht haben. Siehe in der SoftwareMuster-Formular 125a. Diese Fristkann nicht geändert werden.>> Werden während der Nachfrist eineoder mehrere <strong>Wahl</strong>vorschlagslisten eingereicht,behandeln Sie diese folgendermaßen:siehe Checkliste im Muster-Formular 120a in der Software.>> Ist bis zum Ende der Nachfrist wenigstensein <strong>Wahl</strong>vorschlag mit einerausreichenden Anzahl von Kandidat-Innen eingegangen, können Sie einenBetriebsrat wählen.>> Werden keine <strong>Wahl</strong>vorschläge eingereicht,geben Sie als <strong>Wahl</strong>vorstandbekannt, dass die Betriebsratswahlnicht stattfindet. Siehe Muster-Formular127a.>> Falls sich nach Ihrer Meinung zu wenigKandidaten des Geschlechts in der Minderheitauf den Vorschlagslisten befinden,ist dies nicht nachteilig (§ 15 Abs.5 WO). Eine Nachfrist ist dann nichterforderlich.>> Jede Vorschlagsliste soll mindestensdoppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerberaufweisen, wie Betriebsratsmitgliederzu wählen sind (§ 6 Abs. 2 WO).Dies ist jedoch nur eine Soll-Vorschrift.Sie brauchen keine Nachfrist zu setzen,wenn insgesamt in allen Vorschlagslistenmindestens so viele Bewerberinnen oderBewerber vorgeschlagen sind, wie Betriebsratsmitgliederzu wählen sind.10.SchrittMuster-Formular125aMuster-Formular120aMuster-Formular127aNeuArbeitsschritteals Kurzvideo


1826 Schritte zur <strong>Wahl</strong>11.Schritt11. Schritt:Einladung an die Listenvertreter zurAuslosung der ListennummernMuster-Formular130aFalls Sie mehrere gültige <strong>Wahl</strong>vorschlagslistenerhalten haben, dürfen Sie niemandenbenachteiligen. Deshalb müssen Sie auslosen,in welcher Reihenfolge die Listen aufdem Aushang bzw. auf dem Stimmzettelaufgeführt werden (Ordnungsnummer).Zur Verlosung der Reihenfolge müssen Siedie Listenvertreter drei oder vier Arbeitstagevor der Bekanntmachung der gültigen<strong>Wahl</strong>vorschläge (siehe auch Schritt 12) einladen.Siehe auch Muster-Formular 130a.Die Verlosung führt der <strong>Wahl</strong>vorstanddurch. Die genaue Art und Weise ist nichtvorgeschrieben.NeuArbeitsschritteals KurzvideoBetriebsRatGeber


26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>19Erlass 12. Schritt: des <strong>Wahl</strong>ausschreibensBekanntmachung der <strong>Wahl</strong>vorschläge12.SchrittSie müssen nun alle beim <strong>Wahl</strong>vorstand eingereichten und gültigen<strong>Wahl</strong>vorschläge bekannt machen.Muster-Formular530Spätestens eine Woche vor Beginn derStimmabgabe müssen Sie die gültigen<strong>Wahl</strong>vorschläge bekannt machen. Wirempfehlen Ihnen allerdings, dies bereitszwei Wochen vor der Betriebsratswahlzu erledigen (§ 10 Abs. 2 WO).Die <strong>Wahl</strong>vorschläge (Vorschlagslisten) müssenSie, ebenso wie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben,deutlich und für jedermann, ohne besonderenAufwand erreichbar, auslegen oderaushängen bzw. im Intranet zur Verfügungstellen (§ 10 Abs. 2, § 3 Abs. 4 WO).TIPP: Für die Bekanntmachung der <strong>Wahl</strong>vorschläge empfehlen wir Ihnen in unsererSoftware die Arbeitshilfe Muster-Formular 530.NeuArbeitsschritteals Kurzvideo


2026 Schritte zur <strong>Wahl</strong>13.Schritt13. Schritt:Weitere wahlvorbereitende MaßnahmenMuster-Formular140aDamit Sie die <strong>Wahl</strong> richtig durchführen können, müssen Sie als<strong>Wahl</strong>vorstand jetzt dafür sorgen, dass ...>> <strong>Wahl</strong>lokale, <strong>Wahl</strong>kabinen, <strong>Wahl</strong>urnenund Stimmzettel vorhanden sind>> alle <strong>Wahl</strong>zeiten bekannt sind>> alle Unterlagen vorhanden sind>> jeder Wähler unbeobachtet und unbeeinflussbarwählen kann>> Sie als <strong>Wahl</strong>vorstand bei der Abwicklungder Stimmabgabe und der Stimmauszählungdurch <strong>Wahl</strong>helfer unterstütztwerden (§ 12 Abs. 2 WO).Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:Zur organisatorischen Vorbereitung sieheCheckliste im Muster-Formular 140a.<strong>Wahl</strong>raum (<strong>Wahl</strong>lokal)Sie als <strong>Wahl</strong>vorstand entscheiden, wie viele<strong>Wahl</strong>räume erforderlich sind. Jeder <strong>Wahl</strong>berechtigtemuss ohne besonderen Aufwanddas <strong>Wahl</strong>lokal erreichen können. Der<strong>Wahl</strong>raum muss so gestaltet sein, dass einegeheime, demokratische <strong>Wahl</strong> möglich ist.Eine <strong>Wahl</strong> durch öffentliche Abstimmungin einer Betriebsversammlung ist unzulässig.<strong>Wahl</strong>urneDie <strong>Wahl</strong>urnen müssen so beschaffen sein,dass an den Stimmzetteln nicht manipuliertwerden kann. Die Stimmzettel dürfen nichtentnommen werden können, ohne dassdie <strong>Wahl</strong>urne geöffnet werden muss. Wirdüber mehrere Tage gewählt, müssen die<strong>Wahl</strong>urnen in einem verschlossenen Raumuntergebracht werden, zu dem währendder Dauer der <strong>Wahl</strong> nur <strong>Wahl</strong>vorstandsmitgliederZutritt haben.StimmzettelDie Stimmabgabe erfolgt durch Abgabevon Stimmzetteln in den hierfür bestimmten<strong>Wahl</strong>umschlägen (§ 11 Abs.1 WO).Die Stimmabgabe muss geheim erfolgen(§ 12 Abs. 1 WO). Der <strong>Wahl</strong>umschlag gehörtin eine <strong>Wahl</strong>urne (§ 12 Abs. 1 WO).NeuArbeitsschritteals KurzvideoBetriebsRatGeber


26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>2113.SchrittMuster-Formular140cWenn Listenwahl (Verhältniswahl) durchgeführtwird, müssen auf den Stimmzettelndie Vorschlagslisten in der Reihenfolge derOrdnungsnummern aufgeführt sein, die Siezuvor (siehe Schritt 11) durch Los ermittelthaben.Die beiden Bewerber, die an erster Stellestehen, müssen mit Familiennamen, Vornamen,Art der Beschäftigung im Betrieb unduntereinander aufgeführt sein. Hat die Listezusätzlich ein Kennwort, müssen Sie diesesauf dem Stimmzettel mit angeben (§ 11Abs. 2 WO).Siehe Muster-Formular 140c.Bei einer Personenwahl (Mehrheitswahl)müssen Sie alle Bewerber auf den Stimmzettelnauflisten. Eine Personenwahl(Mehrheitswahl) dürfen Sie nur durchführen,wenn Sie nur eine <strong>Wahl</strong>vorschlagslistevorliegen haben. Dabei müssen jeweilsFamilienname, Vorname, Art der Beschäftigungim Betrieb angegeben werden. DieReihenfolge der Bewerber richtet sich nachder Reihenfolge auf dem eingereichten<strong>Wahl</strong>vorschlag (§ 20 Abs. 2 WO).Siehe Muster-Formular 140b.Wenn Sie zu Ihrer Unterstützung <strong>Wahl</strong>helferbestellt haben, weisen Sie diesejetzt ein, wie die Wähler ihre Stimmeabgeben (siehe Schritt 16) und wie dieStimmen ausgezählt werden(siehe Schritt 18).Muster-Formular140b!WICHTIG: Wenn zwei oder mehrere gültige <strong>Wahl</strong>vorschlagslisten eingereichtwurden, müssen Sie die <strong>Wahl</strong> als Verhältniswahl (Listenwahl) durchführen.Der <strong>Wahl</strong>vorstand kann in diesen Fällen keine Personenwahl (Mehrheitswahl)beschließen!NeuArbeitsschritteals Kurzvideo


2226 Schritte zur <strong>Wahl</strong>14.Schritt14. Schritt:BriefwahlMuster-Formular540Damit möglichst viele ArbeitnehmerInnen an der Betriebsratswahlteilnehmen können, haben Sie als <strong>Wahl</strong>vorstand die Möglichkeit, fürWählerInnen, die am Tag der Betriebsratswahl nicht im Betrieb seinkönnen, Briefwahl (schriftliche Stimmabgabe) zu beschließen.Muster-Formular150aMuster-Formular150bMuster-Formular150cGehen Sie dabei folgendermaßen vor:>> Prüfen Sie anhand der Wählerliste, obSie <strong>Wahl</strong>berechtigte haben, die am<strong>Wahl</strong>tag nicht im Betrieb anwesend seinkönnen oder werden.>> Fassen Sie im <strong>Wahl</strong>vorstand einen entsprechendenBeschluss und begründenSie, warum in diesen Fällen Briefwahlnotwendig ist.>> Ist Ihnen im <strong>Wahl</strong>vorstand bekannt,dass einzelne ArbeitnehmerInnen am<strong>Wahl</strong>tag nicht im Betrieb anwesendsind, müssen Sie von sich aus die Briefwahlunterlagenan die betreffendenArbeitnehmerInnen übersenden(§ 24 Abs. 2 WO).Siehe Arbeitshilfe zur BriefwahlMuster-Formular 540.>> Ob Briefwahl auf Beschluss des <strong>Wahl</strong>vorstandsoder Briefwahl auf Antrag – dieentsprechenden Arbeitnehmer erhaltenvon Ihnen die Briefwahlunterlagen.Diese müssen Sie jetzt vorbereiten. Dazuhaben wir für Sie die Muster-Formulare150a, 150b und 150c vorbereitet.NeuArbeitsschritteals KurzvideoBetriebsRatGeber


26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>23Erlass 15. Schritt: des <strong>Wahl</strong>ausschreibensAbschließende Überprüfungder WählerlisteSpätestens am Tag vor der Betriebsratswahl müssen Sie über alle Einsprüchegegen die Wählerliste entschieden und die Wählerliste nochmals aufden aktuellen Stand gebracht haben.15.SchrittMuster-Formular510Gehen Sie wie folgt vor:Beachten Sie:Muster-Formular120c>> Prüfen Sie, ob Sie über alle Einsprüchegegen die Wählerliste entschieden haben(siehe Schritt 6).>> Spätestens am Tag vor der <strong>Wahl</strong> müssenSie über jeden Einspruch entschiedenhaben und der Einspruchsführer IhreEntscheidung schriftlich in den Händenhalten (§ 4 Abs. 2 S. 5 WO).>> Ist die Wählerliste auf dem aktuellenStand (§ 4 Abs. 3 WO)? Hat der ArbeitgeberSie über jede Personalveränderunginformiert? Fragen Sie nochmalsnach. Das letzte Mal am Tag vor derBetriebsratswahl. Berichtigen Sie dieWählerliste, wenn erforderlich.Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist eine Berichtigungder Wählerliste nur noch zulässigbei>> Schreibfehlern, z.B. Name oder Geburtsdatumfalsch geschrieben>> offensichtlichen Unrichtigkeiten, z.B.Arbeitnehmer ist bereits aus dem Betriebausgeschieden>> Berichtigung wegen eines begründeten,fristgerechten Einspruchs>> Eintritt eines/einer Arbeitnehmers/-in>> Eintritt eines Leiharbeitnehmers, wenner länger als drei Monate im Betriebbleiben sollFür jede Berichtigung oder Ergänzung derWählerliste brauchen Sie einen Beschlussdes <strong>Wahl</strong>vorstands. Das gilt selbst bei derBerichtigung von Schreibfehlern.TIPP: Für die Bearbeitung der Wählerliste empfehlen wir Ihnen in unserer Softwaredas Muster-Formular 510. Zur Bearbeitung der Einsprüche gegen die Wählerlisteverwenden Sie bitte das Muster-Formular 120c.NeuArbeitsschritteals Kurzvideo


2426 Schritte zur <strong>Wahl</strong>16.Schritt16. Schritt:Die Stimmabgabe am <strong>Wahl</strong>tagMuster-Formular140aDer erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor Ablauf derAmtszeit des bestehenden Betriebsrats liegen (§ 3 Abs. 1 S. 3 WO).Muster-Formular140bAm <strong>Wahl</strong>tag haben Sie als <strong>Wahl</strong>vorstand den<strong>Wahl</strong>vorgang zu leiten und zu überwachen.Muster-Formular140cNeuArbeitsschritteals Kurzvideo>> Achten Sie darauf, dass immer zweistimmberechtigte <strong>Wahl</strong>vorstandsmitgliederim <strong>Wahl</strong>raum anwesend sindoder ein stimmberechtigtes <strong>Wahl</strong>vorstandsmitgliedund ein <strong>Wahl</strong>helfer(§ 12 Abs. 2 WO).>> Jeder Wähler erhält einen Stimmzettelund einen <strong>Wahl</strong>umschlag (§ 11 Abs. 1S. 2 WO). Achten Sie bei der Stimmabgabedarauf, dass jeder <strong>Wahl</strong>berechtigtegeheim wählen kann und dies auchmacht.>> Durch das Ankreuzen auf dem Stimmzettelist die <strong>Wahl</strong> faktisch vollzogen.>> Die Wähler stecken den angekreuztenStimmzettel in den <strong>Wahl</strong>umschlag undbegeben sich zur <strong>Wahl</strong>urne. Dort nennensie ihren Namen. Das <strong>Wahl</strong>vorstandsmitgliedoder der <strong>Wahl</strong>helfer prüft inder Wählerliste nach, ob die ArbeitnehmerInnenwahlberechtigt sind. DerName wird in der Wählerliste abgehakt.Erst dann dürfen die Wähler den <strong>Wahl</strong>umschlagin die Urne werfen. Ein <strong>Wahl</strong>vorstandsmitgliedhat dabei den Einwurfin die Urne zu überwachen.>> Die <strong>Wahl</strong>urne darf selbst dann nichtunbeaufsichtigt sein, wenn keine Wählerim <strong>Wahl</strong>raum sind.>> Gewählt werden darf nur in der Zeit,die im <strong>Wahl</strong>ausschreiben angegebenist. Wenn z.B. 16:30 Uhr als <strong>Wahl</strong>endeangegeben ist, kann um 16:31 Uhr nichtmehr gewählt werden.>> Nutzen Sie zur Vorbereitung und Durchführungder <strong>Wahl</strong> die Checkliste Muster-Formular 140a und die StimmzettelMuster-Formular 140b und Muster-Formular 140c.BetriebsRatGeber


26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>25Erlass 17. Schritt: des <strong>Wahl</strong>ausschreibensÖffnen der Briefwahlumschläge17.SchrittUnmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe müssen Sie als <strong>Wahl</strong>vorstanddie Freiumschläge der Briefwahl öffnen, die <strong>Wahl</strong>umschläge entnehmenund prüfen, ob die schriftliche Stimmabgabe korrekt erfolgt ist(§ 26 Abs. 1 WO).Diese Prüfung führen Sie wie folgt durch:>> Ist der Freiumschlag rechtzeitig vor Abschlussder Stimmabgabe eingegangen?>> Ist die vorgeschriebene Erklärung vorhandenund unterschrieben?>> Der <strong>Wahl</strong>umschlag selbst darf keineKennzeichnung tragen.>> Eine Stimmabgabe, der nicht die unterschriebeneErklärung mit der persönlichenKennzeichnung beiliegt, ist auchdann unwirksam, wenn Sie vermuten,dass sich diese Erklärung im <strong>Wahl</strong>umschlagbei dem Stimmzettel befindet. Siedürfen den <strong>Wahl</strong>umschlag nicht öffnen,um nachzusehen.>> Ist die schriftliche Stimmabgabe korrekterfolgt, vermerken Sie die Stimmabgabein der Wählerliste und legen den <strong>Wahl</strong>umschlagungeöffnet in die <strong>Wahl</strong>urne.Die schriftlich abgegebenen Stimmenwerden so mit den persönlich abgegebenenStimmen vermischt(§ 26 Abs. 1 WO).Eine gesonderte Auszählung der Briefwahlstimmenist unzulässig.Alle Freiumschläge (<strong>Wahl</strong>briefe), die nachBeendigung der Stimmabgabe bei Ihneneingehen, sind ungültig. Sie müssen dieseungeöffnet mit einem Eingangsstempel versehenund zu den <strong>Wahl</strong>unterlagen fügen(§ 26 Abs. 2 WO).NeuArbeitsschritteals Kurzvideo


2626 Schritte zur <strong>Wahl</strong>18.Schritt18. Schritt:Öffentliche Auszählung der StimmenMuster-Formular140gUnverzüglich nach Abschluss der <strong>Wahl</strong> (§§ 13, 14 WO).Muster-Formular140f!HINWEIS: Bei der Durchführung der Stimmabgabe am <strong>Wahl</strong>tag und derStimmauszählung können Sie als <strong>Wahl</strong>vorstand, durch Beschluss, <strong>Wahl</strong>helferheranziehen (§ 1 Abs. 2 S. 2 WO). <strong>Wahl</strong>helfer können nur wahlberechtigteArbeitnehmer sein. Den Einsatz und die Personen der <strong>Wahl</strong>helfer bestimmenSie als <strong>Wahl</strong>vorstand. Den <strong>Wahl</strong>helfern muss der Arbeitgeber ebenfalls denLohn bzw. das Gehalt ohne Minderung fortzahlen.NeuArbeitsschritteals KurzvideoBetriebsRatGeberDie Auszählung muss unmittelbar nachdem Ende der Stimmabgabe erfolgen(§§ 13, 14, 21 WO). Wenn mehrere gültige<strong>Wahl</strong>vorschlagslisten bei Ihnen eingereichtwurden, müssen Sie zunächst feststellen,wie viele gültige Stimmen auf welche<strong>Wahl</strong>vorschlagsliste entfallen.Beachten Sie folgende Grundsätze:>> Die Auszählung muss unverzüglich nachSchließung der <strong>Wahl</strong>lokale erfolgen.>> Die Stimmauszählung muss durch dengesamten <strong>Wahl</strong>vorstand erfolgen.>> Wurde in mehreren <strong>Wahl</strong>lokalengewählt, so müssen alle <strong>Wahl</strong>urnen inein <strong>Wahl</strong>lokal gebracht werden.>> Die Auszählung kann erst dann beginnen,wenn der gesamte <strong>Wahl</strong>vorstandanwesend ist.Gehen Sie bei der Auszählung der Stimmenfolgendermaßen vor:>> Wenn Sie zwei oder mehrere <strong>Wahl</strong>vorschlagslistenhaben und somit Listenwahldurchführen müssen, verwendenSie bitte die Checkliste in der SoftwareMuster-Formular 140f.>> Wenn Sie nur eine <strong>Wahl</strong>vorschlagslistevorliegen haben und damit Persönlichkeitswahl(Mehrheitswahl) durchzuführenist, verwenden Sie bitte die Checkliste inder Software Muster-Formular 140g.Stimmzettel sind ungültig, wenn>> diese nicht in einem <strong>Wahl</strong>umschlag abgegebenwurden,>> diese ein besonderes Merkmal, einen Zusatz,eine Einschränkung zum angekreuztenKandidaten bzw. der Liste haben,>> nicht einwandfrei festgestellt werdenkann, wie der Wähler abstimmen wollte,>> der Stimmzettel unterschrieben ist,>> mehr Kandidaten oder Listen angekreuztwurden, als zu wählen sind.Sind in einem <strong>Wahl</strong>umschlag mehrereStimmzettel, gibt es zwei Möglichkeiten:>> Wenn die Stimmzettel übereinstimmen,werden sie als eine Stimme gewertet.>> Weichen die Stimmzettel voneinander ab,ist die gesamte Stimmabgabe ungültig.Liegen in einem <strong>Wahl</strong>umschlag mehrereStimmzettel, von denen nur ein Stimmzettelangekreuzt ist, so ist die Stimme gültig.Stimmzettel, auf denen alle Bewerber, bisauf einen, durchgestrichen sind bzw. wennbei Listenwahl alle Vorschlagslisten, bisauf eine, durchgestrichen sind, können alsgültig gewertet werden.


26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>27Erlass 19. Schritt: des <strong>Wahl</strong>ausschreibensFeststellung des <strong>Wahl</strong>ergebnisses19.SchrittMuster-Formular140f!WICHTIG: Erfassen Sie in der Software rechtzeitig vor der Stimmauszählungdie Listen und die Kandidaten. Dies spart Zeit und Ärger bei der Auszählung.Muster-Formular140gNachdem Sie festgestellt haben, wie vieleStimmen auf die einzelnen <strong>Wahl</strong>vorschlagslistenentfallen sind, müssen Sie jetztermitteln,>> wie die Betriebsratssitze auf die Vorschlagslistenverteilt werden müssen,>> welche Bewerber dabei einenBetriebsratssitz erhalten,>> ob das Geschlecht in der Minderheit ausreichendberücksichtigt worden ist.Wenn Sie nur eine gültige <strong>Wahl</strong>vorschlagslistevorliegen haben und deshalb Personenwahl(Mehrheitswahl) durchführen,verwenden Sie bitte die Checkliste in derSoftware Muster-Formular 140g.GUT GEMEINTER RAT: Benutzen Siezur Ermittlung des <strong>Wahl</strong>ergebnisses, derSitzverteilung etc. in unserer Software denButton „Stimmauszählung“.Zur Berechnung des <strong>Wahl</strong>ergebnisses beiListenwahl von Hand verwenden Sie bittedie Checkliste in der SoftwareMuster-Formular 140f.TIPP: Wir empfehlen Ihnen, einen Drucker und einen PC mit unserer Software im<strong>Wahl</strong>lokal zu installieren.NeuArbeitsschritteals Kurzvideo


2826 Schritte zur <strong>Wahl</strong>20.Schritt20. Schritt:Anfertigen der <strong>Wahl</strong>niederschriftund Benachrichtigung der GewähltenMuster-Formular140eMuster-Formular140dMuster-Formular160aSobald Sie das <strong>Wahl</strong>ergebnis festgestellthaben, müssen Sie als <strong>Wahl</strong>vorstand eine<strong>Wahl</strong>niederschrift erstellen.>> Wenn Sie zwei oder mehr gültige <strong>Wahl</strong>vorschlagslistenhaben (Listenwahl),siehe Muster-Formular 140e.>> Wenn Sie nur eine gültige <strong>Wahl</strong>vorschlagslistehaben (Persönlichkeits-/Mehrheitswahl),siehe Muster-Formular 140d.Diese muss vom Vorsitzenden und mindestenseinem weiteren stimmberechtigtenMitglied unterschrieben sein.Die <strong>Wahl</strong>niederschrift (Original) übergebenSie zusammen mit den <strong>Wahl</strong>akten dem neugewählten Betriebsrat auf seiner konstituierendenSitzung. Der neu gewählte Betriebsratmuss die <strong>Wahl</strong>akten mindestens bis zurBeendigung seiner Amtszeit aufbewahren(§ 19 WO).Gleichzeitig müssen Sie die neu gewähltenMitglieder des Betriebsrats sofort offiziellvon ihrer <strong>Wahl</strong> informieren.Siehe Muster-Formular 160a.Eine Benachrichtigung ist nicht erforderlich,wenn ein gewählter Bewerber unmittelbarnach Abschluss der Stimmauszählung gegenüberdem <strong>Wahl</strong>vorstand erklärt, dass erdie <strong>Wahl</strong> annimmt. Diese Erklärung müssenSie in der <strong>Wahl</strong>niederschrift ausdrücklichanführen oder, wenn die Erklärung schriftlichabgegeben worden ist, der <strong>Wahl</strong>niederschriftbeifügen.NeuArbeitsschritteals KurzvideoBetriebsRatGeber


26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>29Erlass 21. Schritt: des <strong>Wahl</strong>ausschreibensAnnahme oder Ablehnung der <strong>Wahl</strong> durchdie GewähltenAls <strong>Wahl</strong>vorstand müssen Sie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben spätestens sechsWochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe aushängen und durch denVorsitzenden des <strong>Wahl</strong>vorstands und mindestens ein weiteres <strong>Wahl</strong>vorstandsmitgliedunterschreiben.21.SchrittDie vom <strong>Wahl</strong>vorstand über ihre <strong>Wahl</strong>benachrichtigten <strong>Wahl</strong>bewerber könneninnerhalb von drei Arbeitstagen nachZugang der Benachrichtigung erklären,dass sie die <strong>Wahl</strong> ablehnen.Geht innerhalb dieser Frist keine Ablehnungbei Ihnen im <strong>Wahl</strong>vorstand ein, gilt die<strong>Wahl</strong> als angenommen (§ 17 Abs. 1 WO).Lehnt eine gewählte Person die <strong>Wahl</strong> ab,tritt an ihre Stelle die nach § 17 Abs. 2 WOgenannte Person.1. Tag2. Tag3. Tag


3026 Schritte zur <strong>Wahl</strong>22.Schritt22. Schritt:Bekanntmachung der neu gewähltenBetriebsratsmitgliederMuster-Formular160cMuster-Formular160bSobald die Namen der neu gewählten Betriebsratsmitgliederendgültig feststehen(siehe Schritt 21), müssen Sie diese sofortdurch einen zweiwöchigen Aushangöffentlich bekannt machen.Siehe Muster-Formular 160c.Diesen Aushang müssen Sie an denselbenStellen anbringen wie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben.Mit der Bekanntgabe des <strong>Wahl</strong>ergebnissesbeginnen folgende Fristen:>> Die Anfechtung der Betriebsratswahl istinnerhalb von zwei Wochen möglich(§ 19 BetrVG).>> Ist der alte Betriebsrat nicht mehr imAmt, beginnt die neue Amtszeit erstjetzt.Dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenenGewerkschaften müssen Sie unverzüglicheine Kopie der <strong>Wahl</strong>niederschriftzuschicken. Siehe Muster-Formular 160b.NeuArbeitsschritteals KurzvideoBetriebsRatGeber


26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>31Erlass 23. Schritt: des <strong>Wahl</strong>ausschreibensEinladung der neu gewähltenBetriebsratsmitglieder zur ersten Sitzung23.SchrittMuster-Formular160dInnerhalb von einer Woche nach dem <strong>Wahl</strong>tagmüssen Sie als <strong>Wahl</strong>vorstand die Mitgliederdes neu gewählten Betriebsrats zu derkonstituierenden Sitzung einladen (§ 29Abs. 1 S. 1 BetrVG).Siehe Muster-Formular 160d.Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen,können die gewählten Betriebsratsmitgliederselbst die Initiative ergreifenund sich über den Zeitpunkt der Sitzungverständigen.Wenn ein <strong>Wahl</strong>bewerber die <strong>Wahl</strong> nicht angenommenhat, laden Sie das nachgerückteErsatzmitglied ein (§ 17 Abs. 2 WO).Berücksichtigen Sie hierbei das Geschlecht inder Minderheit (§ 17 Abs. 2 WO, § 15 Abs.2 BetrVG).NeuArbeitsschritteals Kurzvideo


3226 Schritte zur <strong>Wahl</strong>24.Schritt24. Schritt:Konstituierende Sitzung des neuenBetriebsratsAn der konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats nimmt nur derVorsitzende, nicht der gesamte <strong>Wahl</strong>vorstand teil.Die konstituierende Sitzung läuft folgendermaßenab (§ 29 Abs. 1. S. 2 BetrVG):>> Der Vorsitzende des <strong>Wahl</strong>vorstands leitetzunächst die Sitzung. Der Betriebsratwählt aus seiner Mitte einen <strong>Wahl</strong>leiterfür die <strong>Wahl</strong> des/der Betriebsratsvorsitzendenund seines/ihrer Stellvertreters/-in. Der Vorsitzende des <strong>Wahl</strong>vorstandskann nicht zum <strong>Wahl</strong>leiter gewählt werden,es sei denn, er ist gleichzeitig neuesBetriebsratsmitglied.>> Ist der <strong>Wahl</strong>leiter gewählt, übernimmter die weitere Leitung der Sitzung. DerVorsitzende des <strong>Wahl</strong>vorstands übergibtihm die <strong>Wahl</strong>akten der Betriebsratswahlund verlässt den Sitzungsraum. Der<strong>Wahl</strong>leiter lässt den/die Betriebsratsvorsitzende/-nund seine/-n Stellvertreter/-inwählen.>> Der/die neu gewählte Betriebsratsvorsitzendeübernimmt dann die weitereLeitung der konstituierenden Sitzung.In dem Moment, in dem der/die Betriebsratsvorsitzendeund sein/ihre Stellvertreter/-ingewählt sind, ist der neueBetriebsrat konstituiert und voll handlungsfähig,es sei denn, die Amtszeit desbisherigen Betriebsrats ist noch nichtabgelaufen.Die vom <strong>Wahl</strong>vorstand übergebenen <strong>Wahl</strong>aktenmuss der neue Betriebsrat mindestensbis zum Ende seiner Amtszeit aufbewahren(§ 19 WO).!HINWEIS: Haben Sie die Einberufung korrekt durchgeführt, ist aber nichtwenigstens die Hälfte der neu gewählten Betriebsratsmitglieder erschienen,müssen Sie als <strong>Wahl</strong>vorstand erneut zur konstituierenden Sitzung einladen.NeuArbeitsschritteals KurzvideoBetriebsRatGeber


26 Schritte zur <strong>Wahl</strong>33Erlass 25. Schritt: des <strong>Wahl</strong>ausschreibensAblauf der Anfechtungsfrist25.SchrittDie Betriebsratswahl kann nur innerhalbvon zwei Wochen (§ 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG)vom Tag der Bekanntgabe des <strong>Wahl</strong>ergebnisses(§ 18 WO) beim Arbeitsgerichtangefochten werden.Anfechten dürfen mindestens drei <strong>Wahl</strong>berechtigte,eine im Betrieb vertreteneGewerkschaft und der Arbeitgeber.In extremen Ausnahmefällen ist eine Betriebsratswahlnichtig. Die gerichtliche Feststellung,dass eine Betriebsratswahl nichtigist, hat, anders als bei der erfolgreichenAnfechtung, sogar rückwirkende Kraft.Ein Betriebsrat, dessen <strong>Wahl</strong> gerichtlich fürnichtig erklärt wird, hat von Anfang annicht bestanden.26. Schritt:Vernichtung der verspäteteingegangenen Briefwahlumschläge26.SchrittDie verspätet eingegangenen Briefwahlumschlägehaben Sie im <strong>Wahl</strong>vorstandmit einem Eingangsstempel versehenund ungeöffnet zu den <strong>Wahl</strong>unterlagengenommen, die der <strong>Wahl</strong>vorstanddem Betriebsrat auf der konstituierendenSitzung übergeben hat.Ist die Betriebsratswahl nicht angefochtenworden, muss der neue Betriebsrat dieseBriefwahlumschläge, einen Monat nachdemSie als <strong>Wahl</strong>vorstand das <strong>Wahl</strong>ergebnis bekanntgegeben haben, ungeöffnet vernichten(§ 26 Abs. 2 WO).NeuArbeitsschritteals Kurzvideo


34 HaftungsausschlussInfoHaftungsausschlussDie Betriebsratswahlen allein nach dem Gesetz bzw. nach der<strong>Wahl</strong>ordnung durchzuführen ist sehr schwierig.Sie müssen sich jedoch strikt an das Gesetzhalten! Als „Arbeitshilfe“ haben wir für Siedieses <strong>Handbuch</strong> mit Software erstellt.Unser <strong>Handbuch</strong> und die Software ersetzennicht die Gesetze und Verordnungen, diebei der Durchführung der Betriebsratswahlzu beachten sind.Bevor Sie mit dem <strong>Handbuch</strong> und derSoftware arbeiten können, müssen Sie ausrechtlichen Gründen den folgenden Haftungsausschlussgelesen haben.Das <strong>Handbuch</strong> und das PC-Programm„<strong>Wahl</strong>helfer“ wurden mit Sorgfalt unterMitwirkung erfahrener Juristen und Praktikererstellt. Es wird von vielen Betriebsräten/<strong>Wahl</strong>vorständen benutzt. Dennoch sindFehler in den Texten, Programmen, Fristen,den Gesetzen, der Rechtsprechung usw. nievollständig auszuschließen. Daher machenwir Sie auf Folgendes aufmerksam:Dieses <strong>Handbuch</strong> und die Software wendensich ausschließlich an Betriebsräte in Firmen(nicht an Privatpersonen).Die Inhalte – insbesondere Fristen und Berechnungenusw. – sind ohne jede Garantieund Gewähr.Wir übernehmen keine Haftung bzw. Verantwortungfür Schäden, die durch dieBenutzung dieses <strong>Handbuch</strong>es/Programmsentstehen, insbesondere für die Durchführungder Betriebsratswahlen.Jegliche Ersatzansprüche usw. sind ausgeschlossen.Gerichtsstand ist 82319 Starnberg.Wir hoffen, dass Sie eine unproblematischeund konfliktfreie Betriebsratswahl hatten,und wünschen den neu gewählten Betriebsrätenfür das neue Amt viel Kraft und vielErfolg.BetriebsRatGeberAlle Angaben ohne Gewähr!©W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung


Inhaltsverzeichnis <strong>Wahl</strong>ordnung35<strong>Wahl</strong>ordnung§Erster Teil:Normales <strong>Wahl</strong>verfahren§ 1 <strong>Wahl</strong>vorstand > 36§ 2 Wählerliste > 36§ 3 <strong>Wahl</strong>ausschreiben > 37§ 4 Einspruch gegen die Wählerliste > 38§ 5 Bestimmung der Mindestsitze fürdas Geschlecht in der Minderheit > 38§ 6 Vorschlagslisten > 39§ 7 Prüfung der Vorschlagslisten > 39§ 8 Ungültige Vorschlagslisten > 40§ 9 Nachfrist für Vorschlagslisten > 40§ 10 Bekanntmachung derVorschlagslisten > 40§ 11 Stimmabgabe > 41§ 12 <strong>Wahl</strong>vorgang > 41§ 13 Öffentliche Stimmauszählung > 42§ 14 Verfahren bei der Stimmauszählung> 42§ 15 Verteilung der Betriebsratssitzeauf die Vorschlagslisten > 42§ 16 <strong>Wahl</strong>niederschrift > 43§ 17 Benachrichtigung derGewählten > 43§ 18 Bekanntmachung derGewählten > 43§ 19 Aufbewahrung der <strong>Wahl</strong>akten > 43§ 20 Stimmabgabe > 44§ 21 Stimmauszählung > 44§ 22 Ermittlung der Gewählten > 44§ 23 <strong>Wahl</strong>niederschrift, Bekanntmachung> 44§ 25 Stimmabgabe > 45§ 26 Verfahren bei der Stimmabgabe > 45§ 27 Voraussetzungen, Verfahren > 46Zweiter Teil:Vereinfachtes <strong>Wahl</strong>verfahren§ 28 Einladung zur <strong>Wahl</strong>versammlung > 46§ 29 <strong>Wahl</strong> des <strong>Wahl</strong>vorstands > 46§ 30 <strong>Wahl</strong>vorstand, Wählerliste > 47§ 31 <strong>Wahl</strong>ausschreiben > 47§ 32 Bestimmung der Mindestsitze fürdas Geschlecht in der Minderheit > 48§ 33 <strong>Wahl</strong>vorschläge > 48§ 34 <strong>Wahl</strong>verfahren > 49§ 35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe> 49§ 36 <strong>Wahl</strong>vorstand, <strong>Wahl</strong>verfahren > 50§ 37 <strong>Wahl</strong>verfahren > 51Dritter Teil:<strong>Wahl</strong> der JAV§ 38 <strong>Wahl</strong>vorstand, <strong>Wahl</strong>vorbereitung > 51§ 39 Durchführung der <strong>Wahl</strong> > 51§ 40 <strong>Wahl</strong> der Jugend- und Auszubildendenvertretungim vereinfachten<strong>Wahl</strong>verfahren > 51Vierter Teil:Übergangs- und Schlussvorschriften§ 41 Berechnung der Fristen > 52§ 42 Bereich der Seeschifffahrt > 52§ 43 Inkrafttreten > 52§ 24 Voraussetzungen > 45


36<strong>Wahl</strong>ordnung§1-2Erste Verordnung zur Durchführungdes Betriebsverfassungsgesetzes(<strong>Wahl</strong>ordnung – WO)Aufgrund des § 126 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung derBekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518) verordnetdas Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.Erster Teil<strong>Wahl</strong> des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften§ 1§ 2BetriebsRatGeber§ 1 <strong>Wahl</strong>vorstand(1) Die Leitung der <strong>Wahl</strong> obliegt dem <strong>Wahl</strong>vorstand.(2) Der <strong>Wahl</strong>vorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Er kann <strong>Wahl</strong>berechtigte als <strong>Wahl</strong>helferinnenund <strong>Wahl</strong>helfer zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei der Stimmenzählungheranziehen.(3) Die Beschlüsse des <strong>Wahl</strong>vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit seiner stimmberechtigten Mitgliedergefasst. Über jede Sitzung des <strong>Wahl</strong>vorstands ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens denWortlaut der gefassten Beschlüsse enthält. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigtenMitglied des <strong>Wahl</strong>vorstands zu unterzeichnen.§ 2 Wählerliste(1) Der <strong>Wahl</strong>vorstand hat für jede Betriebsratswahl eine Liste der <strong>Wahl</strong>berechtigten (Wählerliste), getrenntnach den Geschlechtern, aufzustellen. Die <strong>Wahl</strong>berechtigten sollen mit Familienname, Vorname und Geburtsdatumin alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden. Die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzesnicht passiv <strong>Wahl</strong>berechtigten sind in der Wählerliste auszuweisen.(2) Der Arbeitgeber hat dem <strong>Wahl</strong>vorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünftezu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er hat den <strong>Wahl</strong>vorstand insbesonderebei Feststellung der in § 5 Abs. 3 des Gesetzes genannten Personen zu unterstützen.(3) Das aktive und passive <strong>Wahl</strong>recht steht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, die in die Wählerlisteeingetragen sind. <strong>Wahl</strong>berechtigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzessteht nur das aktive <strong>Wahl</strong>recht zu (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes).(4) Ein Abdruck der Wählerliste und ein Abdruck dieser Verordnung sind vom Tage der Einleitung der <strong>Wahl</strong>(§ 3 Abs. 1) bis zum Abschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen.Der Abdruck der Wählerliste soll die Geburtsdaten der <strong>Wahl</strong>berechtigten nicht enthalten. Abweichend vonSatz 1 können der Abdruck der Wählerliste und die Verordnung mittels der im Betrieb vorhandenen Informations-und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden. Diese Form der Bekanntmachung ist nur zulässig,wenn alle Arbeitnehmer von der Bekanntmachung Kenntnis erlangen können und Vorkehrungen getroffenwerden, dass Änderungen der Bekanntmachung nur vom <strong>Wahl</strong>vorstand vorgenommen werden können.(5) Der <strong>Wahl</strong>vorstand soll dafür sorgen, dass ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die der deutschenSprache nicht mächtig sind, vor Einleitung der Betriebsratswahl über <strong>Wahl</strong>verfahren, Aufstellung derWähler- und Vorschlagslisten, <strong>Wahl</strong>vorgang und Stimmabgabe in geeigneter Weise unterrichtet werden.


<strong>Wahl</strong>ordnung37§3§ 3 <strong>Wahl</strong>ausschreiben(1) Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erlässt der <strong>Wahl</strong>vorstand ein <strong>Wahl</strong>ausschreiben,das vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des <strong>Wahl</strong>vorstandszu unterschreiben ist. Mit Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens ist die Betriebsratswahl eingeleitet. Der ersteTag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des Betriebsratsabläuft.(2) Das <strong>Wahl</strong>ausschreiben muss folgende Angaben enthalten:1. das Datum seines Erlasses;2. die Bestimmung des Orts, an dem die Wählerliste und diese Verordnung ausliegen sowie im Fall der Bekanntmachungin elektronischer Form (§ 2 Abs. 4 Satz 3 und 4) wo und wie von der Wählerliste und derVerordnung Kenntnis genommen werden kann;3. dass nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen oder gewählt werden können, die in die Wählerlisteeingetragen sind, und dass Einsprüche gegen die Wählerliste (§ 4) nur vor Ablauf von zwei Wochen seitdem Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens schriftlich beim <strong>Wahl</strong>vorstand eingelegt werden können; der letzte Tag derFrist ist anzugeben;4. den Anteil der Geschlechter und den Hinweis, dass das Geschlecht in der Minderheit im Betriebsrat mindestensentsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein muss, wenn der Betriebsrat aus mindestensdrei Mitgliedern besteht (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes);5. die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder (§ 9 des Gesetzes) sowie die auf das Geschlecht in derMinderheit entfallenden Mindestsitze im Betriebsrat (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes);6. die Mindestzahl von <strong>Wahl</strong>berechtigten, von denen ein <strong>Wahl</strong>vorschlag unterzeichnet sein muss (§ 14 Abs. 4des Gesetzes);7. dass der <strong>Wahl</strong>vorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft von zwei Beauftragten unterzeichnetsein muss (§ 14 Abs. 5 des Gesetzes);8. dass <strong>Wahl</strong>vorschläge vor Ablauf von zwei Wochen seit dem Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens beim <strong>Wahl</strong>vorstandin Form von Vorschlagslisten einzureichen sind, wenn mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählensind; der letzte Tag der Frist ist anzugeben;9. dass die Stimmabgabe an die <strong>Wahl</strong>vorschläge gebunden ist und dass nur solche <strong>Wahl</strong>vorschläge berücksichtigtwerden dürfen, die fristgerecht (Nr. 8) eingereicht sind;10. die Bestimmung des Orts, an dem die <strong>Wahl</strong>vorschläge bis zum Abschluss der Stimmabgabe aushängen;11. Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe sowie die Betriebsteile und Kleinstbetriebe, für die schriftliche Stimmabgabe(§ 24 Abs. 3) beschlossen ist;12. den Ort, an dem Einsprüche, <strong>Wahl</strong>vorschläge und sonstige Erklärungen gegenüber dem <strong>Wahl</strong>vorstandabzugeben sind (Betriebsadresse des <strong>Wahl</strong>vorstands);13. Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung.(3) Sofern es nach Größe, Eigenart oder Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft des Betriebs zweckmäßigist, soll der <strong>Wahl</strong>vorstand im <strong>Wahl</strong>ausschreiben darauf hinweisen, dass bei der Aufstellung von <strong>Wahl</strong>vorschlägendie einzelnen Organisationsbereiche und die verschiedenen Beschäftigungsarten berücksichtigt werdensollen.(4) Ein Abdruck des <strong>Wahl</strong>ausschreibens ist vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tage der Stimmabgabe aneiner oder mehreren geeigneten, den <strong>Wahl</strong>berechtigten zugänglichen Stellen vom <strong>Wahl</strong>vorstand auszuhängenund in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Abweichend von Satz 1 kann das <strong>Wahl</strong>ausschreiben mittels der imBetrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden, § 2 Abs. 4 Satz 4gilt entsprechend.§ 3


38<strong>Wahl</strong>ordnung§4-5§ 4§ 5§ 4 Einspruch gegen die Wählerliste(1) Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können mit Wirksamkeit für die Betriebsratswahl nur vorAblauf von zwei Wochen seit Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens beim <strong>Wahl</strong>vorstand schriftlich eingelegt werden.(2) Über Einsprüche nach Absatz 1 hat der <strong>Wahl</strong>vorstand unverzüglich zu entscheiden. Der Einspruch ist ausgeschlossen,soweit er darauf gestützt wird, dass die Zuordnung nach § 18 a des Gesetzes fehlerhaft erfolgtsei. Satz 2 gilt nicht, soweit die nach § 18 a Abs. 1 oder 4 Satz 1 und 2 des Gesetzes am ZuordnungsverfahrenBeteiligten die Zuordnung übereinstimmend für offensichtlich fehlerhaft halten. Wird der Einspruch für begründeterachtet, so ist die Wählerliste zu berichtigen. Die Entscheidung des <strong>Wahl</strong>vorstands ist der Arbeitnehmerinoder dem Arbeitnehmer, die oder der den Einspruch eingelegt hat, unverzüglich schriftlich mitzuteilen; die Entscheidungmuss der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer spätestens am Tage vor dem Beginn der Stimmabgabezugehen.(3) Nach Ablauf der Einspruchsfrist soll der <strong>Wahl</strong>vorstand die Wählerliste nochmals auf ihre Vollständigkeit hinüberprüfen. Im Übrigen kann nach Ablauf der Einspruchsfrist die Wählerliste nur bei Schreibfehlern, offenbarenUnrichtigkeiten, in Erledigung rechtzeitig eingelegter Einsprüche oder bei Eintritt von <strong>Wahl</strong>berechtigten in denBetrieb oder bei Ausscheiden aus dem Betrieb bis zum Tage vor dem Beginn der Stimmabgabe berichtigt oderergänzt werden.§ 5 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit(1) Der <strong>Wahl</strong>vorstand stellt fest, welches Geschlecht von seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betrieb in derMinderheit ist. Sodann errechnet der <strong>Wahl</strong>vorstand den Mindestanteil der Betriebsratssitze für das Geschlechtin der Minderheit (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zu diesem Zweckwerden die Zahlen der am Tage des Erlassens des <strong>Wahl</strong>ausschreibens im Betrieb beschäftigten Frauen undMänner in einer Reihe nebeneinandergestellt und beide durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. Die ermittelten Teilzahlensind nacheinander reihenweise unter den Zahlen der ersten Reihe aufzuführen, bis höhere Teilzahlen für dieZuweisung der zu verteilenden Sitze nicht mehr in Betracht kommen.(2) Unter den so gefundenen Teilzahlen werden so viele Höchstzahlen ausgesondert und der Größe nach geordnet,wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Das Geschlecht in der Minderheit erhält so viele Mitgliedersitzezugeteilt, wie Höchstzahlen auf es entfallen. Wenn die niedrigste in Betracht kommende Höchstzahl aufbeide Geschlechter zugleich entfällt, so entscheidet das Los darüber, welchem Geschlecht dieser Sitz zufällt.BetriebsRatGeber


<strong>Wahl</strong>ordnung39Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens§6-7Zweiter Abschnitt<strong>Wahl</strong> von mehr als drei Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)Erster UnterabschnittEinreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten§ 6 Vorschlagslisten(1) Sind mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählen, so erfolgt die <strong>Wahl</strong> aufgrund von Vorschlagslisten.Die Vorschlagslisten sind von den wahlberechtigten Arbeitnehmern vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlassdes <strong>Wahl</strong>ausschreibens beim <strong>Wahl</strong>vorstand einzureichen.(2) Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen, wieBetriebsratsmitglieder zu wählen sind.(3) In jeder Vorschlagsliste sind die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber in erkennbarer Reihenfolgeunter fortlaufender Nummer und unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art derBeschäftigung im Betrieb aufzuführen. Die schriftliche Zustimmung der Bewerber zur Aufnahme in dieListe ist beizufügen.(4) Wenn kein anderer Unterzeichner der Vorschlagsliste ausdrücklich als Listenvertreter bezeichnet ist, wirdder an erster Stelle Unterzeichnete als Listenvertreterin oder Listenvertreter angesehen. Diese Person ist berechtigtund verpflichtet, dem <strong>Wahl</strong>vorstand die zur Beseitigung von Beanstandungen erforderlichen Erklärungenabzugeben sowie Erklärungen und Entscheidungen des <strong>Wahl</strong>vorstands entgegenzunehmen.(5) Die Unterschrift eines <strong>Wahl</strong>berechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste. Hat ein <strong>Wahl</strong>berechtigter mehrereVorschlagslisten unterzeichnet, so hat er auf Aufforderung des <strong>Wahl</strong>vorstands binnen einer ihm gesetztenangemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift eraufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagslistegezählt und auf den übrigen Listen gestrichen; sind mehrere Vorschlagslisten, die von demselben<strong>Wahl</strong>berechtigten unterschrieben sind, gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los darüber, aufwelcher Vorschlagsliste die Unterschrift gilt.(6) Eine Verbindung von Vorschlagslisten ist unzulässig.(7) Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann nur auf einer Vorschlagsliste vorgeschlagen werden. Ist der Namedieser Person mit ihrer schriftlichen Zustimmung auf mehreren Vorschlagslisten aufgeführt, so hat sie auf Aufforderungdes <strong>Wahl</strong>vorstands vor Ablauf von drei Arbeitstagen zu erklären, welche Bewerbung sie aufrechterhält.Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so ist die Bewerberin oder der Bewerber auf sämtlichen Listen zustreichen.§ 7 Prüfung der Vorschlagslisten(1) Der <strong>Wahl</strong>vorstand hat bei Überbringen der Vorschlagsliste oder, falls die Vorschlagsliste auf eine andereWeise eingereicht wird, der Listenvertreterin oder dem Listenvertreter den Zeitpunkt der Einreichung schriftlichzu bestätigen.(2) Der <strong>Wahl</strong>vorstand hat die eingereichten Vorschlagslisten, wenn die Liste nicht mit einem Kennwort versehenist, mit Familienname und Vorname der beiden in der Liste an erster Stelle Benannten zu bezeichnen. Erhat die Vorschlagsliste unverzüglich, möglichst binnen einer Frist von zwei Arbeitstagen nach ihrem Eingang,zu prüfen und bei Ungültigkeit oder Beanstandung einer Liste die Listenvertreterin oder den Listenvertreterunverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe zu unterrichten.§ 6§ 7


40<strong>Wahl</strong>ordnung§8-10§ 8§ 9§ 10§ 8 Ungültige Vorschlagslisten(1) Ungültig sind Vorschlagslisten,1. die nicht fristgerecht eingereicht worden sind,2. auf denen die Bewerberinnen oder Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind,3. die bei der Einreichung nicht die erforderliche Zahl von Unterschriften (§ 14 Abs. 4 des Gesetzes) aufweisen.Die Rücknahme von Unterschriften auf einer eingereichten Vorschlagsliste beeinträchtigt deren Gültigkeitnicht; § 6 Abs. 5 bleibt unberührt.(2) Ungültig sind auch Vorschlagslisten,1. auf denen die Bewerberinnen oder Bewerber nicht in der in § 6 Abs. 3 bestimmten Weise bezeichnet sind,2. wenn die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder Bewerber zur Aufnahme in die Vorschlagslistenicht vorliegt,3. wenn die Vorschlagsliste infolge von Streichung gemäß § 6 Abs. 5 nicht mehr die erforderliche Zahl vonUnterschriften aufweist,4. falls diese Mängel trotz Beanstandung nicht binnen einer Frist von drei Arbeitstagen beseitigt werden.§ 9 Nachfrist für Vorschlagslisten(1) Ist nach Ablauf der in § 6 Abs. 1 genannten Frist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht, so hat dies der<strong>Wahl</strong>vorstand sofort in gleicher Weise bekannt zu machen wie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben und eine Nachfrist voneiner Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten zu setzen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,dass die <strong>Wahl</strong> nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist mindestens eine gültige Vorschlagslisteeingereicht wird.(2) Wird trotz Bekanntmachung nach Absatz 1 eine gültige Vorschlagsliste nicht eingereicht, so hat der <strong>Wahl</strong>vorstandsofort bekannt zu machen, dass die <strong>Wahl</strong> nicht stattfindet.§ 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten(1) Nach Ablauf der in § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 1 genannten Fristen ermittelt der <strong>Wahl</strong>vorstanddurch das Los die Reihenfolge der Ordnungsnummern, die den eingereichten Vorschlagslisten zugeteilt werden(Liste 1 usw.). Die Listenvertreterin oder der Listenvertreter sind zu der Losentscheidung rechtzeitig einzuladen.(2) Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe hat der <strong>Wahl</strong>vorstand die als gültig anerkanntenVorschlagslisten bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise bekannt zu machen wie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben(§ 3 Abs. 4).BetriebsRatGeber


<strong>Wahl</strong>ordnung41Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens§11-12Zweiter Unterabschnitt<strong>Wahl</strong>verfahren bei mehreren Vorschlagslisten(§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)§ 11 Stimmabgabe(1) Die Wählerin oder der Wähler kann ihre oder seine Stimme nur für eine der als gültig anerkannten Vorschlagslistenabgeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln in den hierfür bestimmtenUmschlägen (<strong>Wahl</strong>umschlägen).(2) Auf den Stimmzetteln sind die Vorschlagslisten nach der Reihenfolge der Ordnungsnummern sowie unterAngabe der beiden an erster Stelle benannten Bewerberinnen oder Bewerber mit Familienname, Vorname undArt der Beschäftigung im Betrieb untereinander aufzuführen; bei Listen, die mit Kennworten versehen sind, istauch das Kennwort anzugeben. Die Stimmzettel für die Betriebsratswahl müssen sämtlich die gleiche Größe,Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben. Das Gleiche gilt für die <strong>Wahl</strong>umschläge.(3) Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet die von ihm gewählte Vorschlagsliste durch Ankreuzen an derim Stimmzettel hierfür vorgesehenen Stelle.(4) Stimmzettel, die mit einem besonderen Merkmal versehen sind oder aus denen sich der Wille der Wählerinoder des Wählers nicht unzweifelhaft ergibt oder die andere Angaben als die in Absatz 1 genannten Vorschlagslisten,einen Zusatz oder sonstige Änderungen enthalten, sind ungültig.§ 12 <strong>Wahl</strong>vorgang(1) Der <strong>Wahl</strong>vorstand hat geeignete Vorkehrungen für die unbeobachtete Bezeichnung der Stimmzettel im<strong>Wahl</strong>raum zu treffen und für die Bereitstellung einer <strong>Wahl</strong>urne oder mehrerer <strong>Wahl</strong>urnen zu sorgen. Die <strong>Wahl</strong>urnemuss vom <strong>Wahl</strong>vorstand verschlossen und so eingerichtet sein, dass die eingeworfenen <strong>Wahl</strong>umschlägenicht herausgenommen werden können, ohne dass die Urne geöffnet wird.(2) Während der <strong>Wahl</strong> müssen immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des <strong>Wahl</strong>vorstands im<strong>Wahl</strong>raum anwesend sein; sind <strong>Wahl</strong>helfer bestellt (§ 1 Abs. 2), so genügt die Anwesenheit eines stimmberechtigtenMitglieds des <strong>Wahl</strong>vorstands und einer <strong>Wahl</strong>helferin oder eines <strong>Wahl</strong>helfers.(3) Die Wählerin oder der Wähler gibt ihren oder seinen Namen an und wirft den <strong>Wahl</strong>umschlag, in den derStimmzettel eingelegt ist, in die <strong>Wahl</strong>urne ein, nachdem die Stimmabgabe in der Wählerliste vermerkt worden ist.(4) Wer infolge seiner Behinderung bei der Stimmabgabe beeinträchtigt ist, kann eine Person seines Vertrauensbestimmen, die ihm bei der Stimmabgabe behilflich sein soll, und teilt dies dem <strong>Wahl</strong>vorstand mit. <strong>Wahl</strong>bewerberinnenoder <strong>Wahl</strong>bewerber, Mitglieder des <strong>Wahl</strong>vorstands sowie <strong>Wahl</strong>helferinnen und <strong>Wahl</strong>helfer dürfennicht zur Hilfeleistung herangezogen werden. Die Hilfeleistung beschränkt sich auf die Erfüllung der Wünscheder Wählerin oder des Wählers zur Stimmabgabe; die Person des Vertrauens darf gemeinsam mit der Wählerinoder dem Wähler die <strong>Wahl</strong>zelle aufsuchen. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie beider Hilfestellung zur Stimmabgabe erlangt hat. Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für des Lesens unkundigeWählerinnen und Wähler.(5) Nach Abschluss der Stimmabgabe ist die <strong>Wahl</strong>urne zu versiegeln, wenn die Stimmenzählung nicht unmittelbarnach Beendigung der <strong>Wahl</strong> durchgeführt wird. Gleiches gilt, wenn die Stimmabgabe unterbrochenwird, insbesondere wenn sie an mehreren Tagen erfolgt.§ 11§ 12


42<strong>Wahl</strong>ordnung§13-15§ 13§ 14§ 15§ 13 Öffentliche StimmauszählungUnverzüglich nach Abschluss der <strong>Wahl</strong> nimmt der <strong>Wahl</strong>vorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vorund gibt das aufgrund der Auszählung sich ergebende <strong>Wahl</strong>ergebnis bekannt.§ 14 Verfahren bei der Stimmauszählung(1) Nach Öffnung der <strong>Wahl</strong>urne entnimmt der <strong>Wahl</strong>vorstand die Stimmzettel den <strong>Wahl</strong>umschlägen und zähltdie auf jede Vorschlagsliste entfallenden Stimmen zusammen. Dabei ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen.(2) Befinden sich in einem <strong>Wahl</strong>umschlag mehrere gekennzeichnete Stimmzettel (§ 11 Abs. 3), so werden sie,wenn sie vollständig übereinstimmen, nur einfach gezählt, andernfalls als ungültig angesehen.§ 15 Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten(1) Die Betriebsratssitze werden auf die Vorschlagslisten verteilt. Dazu werden die den einzelnen Vorschlagslistenzugefallenen Stimmenzahlen in einer Reihe nebeneinandergestellt und sämtlich durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt.Die ermittelten Teilzahlen sind nacheinander reihenweise unter den Zahlen der ersten Reihe aufzuführen, bishöhere Teilzahlen für die Zuweisung der zu verteilenden Sitze nicht mehr in Betracht kommen.(2) Unter den so gefundenen Teilzahlen werden so viele Höchstzahlen ausgesondert und der Größe nach geordnet,wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Jede Vorschlagsliste erhält so viele Mitgliedersitze zugeteilt,wie Höchstzahlen auf sie entfallen. Entfällt die niedrigste in Betracht kommende Höchstzahl auf mehrere Vorschlagslistenzugleich, so entscheidet das Los darüber, welcher Vorschlagsliste dieser Sitz zufällt.(3) Wenn eine Vorschlagsliste weniger Bewerber enthält, als Höchstzahlen auf sie entfallen, so gehen die überschüssigenMitgliedersitze auf die folgenden Höchstzahlen der anderen Vorschlagslisten über.(4) Die Reihenfolge der Bewerberinnen oder Bewerber innerhalb der einzelnen Vorschlagslisten bestimmt sichnach der Reihenfolge ihrer Benennung.(5) Befindet sich unter den auf die Vorschlagslisten entfallenden Höchstzahlen nicht die erforderliche Mindestzahlvon Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes, so gilt Folgendes:1. An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl benannten Person, die nicht demGeschlecht in der Minderheit angehört, tritt die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte,nicht berücksichtigte Person des Geschlechts in der Minderheit.2. Enthält diese Vorschlagsliste keine Person des Geschlechts in der Minderheit, so geht dieser Sitz auf die Vorschlagslistemit der folgenden, noch nicht berücksichtigten Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechtsin der Minderheit über. Entfällt die folgende Höchstzahl auf mehrere Vorschlagslisten zugleich, so entscheidetdas Los darüber, welcher Vorschlagsliste dieser Sitz zufällt.3. Das Verfahren nach den Nummern 1 und 2 ist so lange fortzusetzen, bis der Mindestanteil der Sitze desGeschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes erreicht ist.4. Bei der Verteilung der Sitze des Geschlechts in der Minderheit sind auf den einzelnen Vorschlagslisten nurdie Angehörigen dieses Geschlechts in der Reihenfolge ihrer Benennung zu berücksichtigen.5. Verfügt keine andere Vorschlagsliste über Angehörige des Geschlechts in der Minderheit, verbleibt der Sitzbei der Vorschlagsliste, die zuletzt ihren Sitz zu Gunsten des Geschlechts in der Minderheit nach Nummer 1hätte abgeben müssen.BetriebsRatGeber


<strong>Wahl</strong>ordnung43Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens§ 16 <strong>Wahl</strong>niederschrift(1) Nachdem ermittelt ist, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder gewähltsind, hat der <strong>Wahl</strong>vorstand in einer Niederschrift festzustellen:1. die Gesamtzahl der abgegebenen <strong>Wahl</strong>umschläge und die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen;2. die jeder Liste zugefallenen Stimmenzahlen;3. die berechneten Höchstzahlen;4. die Verteilung der berechneten Höchstzahlen auf die Listen;5. die Zahl der ungültigen Stimmen;6. die Namen der in den Betriebsrat gewählten Bewerberinnen und Bewerber;7. gegebenenfalls besondere während der Betriebsratswahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.(2) Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigtenMitglied des <strong>Wahl</strong>vorstands zu unterschreiben.§ 17 Benachrichtigung der Gewählten(1) Der <strong>Wahl</strong>vorstand hat die als Betriebsratsmitglieder gewählten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzüglichschriftlich von ihrer <strong>Wahl</strong> zu benachrichtigen. Erklärt die gewählte Person nicht binnen drei Arbeitstagennach Zugang der Benachrichtigung dem <strong>Wahl</strong>vorstand, dass sie die <strong>Wahl</strong> ablehne, so gilt die <strong>Wahl</strong> alsangenommen.(2) Lehnt eine gewählte Person die <strong>Wahl</strong> ab, so tritt an ihre Stelle die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolgenach ihr benannte, nicht gewählte Person. Gehört die gewählte Person dem Geschlecht in der Minderheitan, so tritt an ihre Stelle der in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihm benannte, nichtgewählte Person desselben Geschlechts, wenn ansonsten das Geschlecht in der Minderheit nicht die ihm nach§ 15 Abs. 2 des Gesetzes zustehenden Mindestsitze erhält. § 15 Abs. 5 Nr. 2 bis 5 gilt entsprechend.§ 18 Bekanntmachung der GewähltenSobald die Namen der Betriebsratsmitglieder endgültig feststehen, hat der <strong>Wahl</strong>vorstand sie durch zweiwöchigenAushang in gleicher Weise bekannt zu machen wie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben (§ 3 Abs. 4). Je eine Abschriftder <strong>Wahl</strong>niederschrift (§ 16) ist dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften unverzüglichzu übersenden.§ 19 Aufbewahrung der <strong>Wahl</strong>aktenDer Betriebsrat hat die <strong>Wahl</strong>akten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufzubewahren.§ 16§ 17§ 18§ 19§16-19


44<strong>Wahl</strong>ordnung§20-23Dritter Unterabschnitt<strong>Wahl</strong>verfahren bei nur einer Vorschlagsliste(§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)§ 20§ 21§ 22§ 23BetriebsRatGeber§ 20 Stimmabgabe(1) Ist nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht, so kann die Wählerin oder der Wähler ihre oder seine Stimmenur für solche Bewerberinnen oder Bewerber abgeben, die in der Vorschlagsliste aufgeführt sind.(2) Auf den Stimmzettel sind die Bewerberinnen oder Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname undArt der Beschäftigung im Betrieb in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf der Vorschlagsliste benannt sind.(3) Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet die von ihr oder ihm gewählten Bewerberinnen oder Bewerberdurch Ankreuzen an der hierfür im Stimmzettel vorgesehenen Stelle; es dürfen nicht mehr Bewerberinnen oderBewerber angekreuzt werden, als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. § 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 und3, Abs. 4, §§ 12 und 13 gelten entsprechend.§ 21 StimmauszählungNach Öffnung der <strong>Wahl</strong>urne entnimmt der <strong>Wahl</strong>vorstand die Stimmzettel den <strong>Wahl</strong>umschlägen und zähltdie auf jede Bewerberin oder jeden Bewerber entfallenden Stimmen zusammen, § 14 Abs. 1 Satz 2 undAbs. 2 gilt entsprechend.§ 22 Ermittlung der Gewählten(1) Zunächst werden die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden Mindestsitze (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes)verteilt. Dazu werden die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden Mindestsitze mit den Angehörigendieses Geschlechts in der Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmenzahlen besetzt.(2) Nach der Verteilung der Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit nach Absatz 1 erfolgt die Verteilungder weiteren Sitze. Die weiteren Sitze werden mit den Bewerbern, unabhängig von ihrem Geschlecht, inder Reihenfolge der jeweils höchsten auf sie entfallenden Stimmenzahlen besetzt.(3) Haben in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 für den zuletzt zu vergebenden Betriebsratssitz mehrere Bewerberinnenoder Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, so entscheidet das Los darüber, wer gewählt ist.(4) Haben sich weniger Angehörige des Geschlechts in der Minderheit zur <strong>Wahl</strong> gestellt oder sind weniger Angehörigedieses Geschlechts gewählt worden, als ihm nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes Mindestsitze zustehen, sosind die insoweit überschüssigen Mitgliedersitze des Geschlechts in der Minderheit bei der Sitzverteilung nachAbsatz 2 Satz 2 zu berücksichtigen.§ 23 <strong>Wahl</strong>niederschrift, Bekanntmachung(1) Nachdem ermittelt ist, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder gewählt sind,hat der <strong>Wahl</strong>vorstand eine Niederschrift anzufertigen, in der außer den Angaben nach § 16 Abs. 1 Nr. 1, 5 bis7 die jeder Bewerberin und jedem Bewerber zugefallenen Stimmenzahlen festzustellen sind. § 16 Abs. 2, § 17Abs. 1, §§ 18 und 19 gelten entsprechend.(2) Lehnt eine gewählte Person die <strong>Wahl</strong> ab, so tritt an ihre Stelle die nicht gewählte Person mit der nächsthöchstenStimmenzahl. Gehört die gewählte Person dem Geschlecht in der Minderheit an, so tritt an ihre Stelledie nicht gewählte Person dieses Geschlechts mit der nächsthöchsten Stimmenzahl, wenn ansonsten das Geschlechtin der Minderheit nicht die ihm nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes zustehenden Mindestsitze erhaltenwürde. Gibt es keine weiteren Angehörigen dieses Geschlechts, auf die Stimmen entfallen sind, geht dieserSitz auf die nicht gewählte Person des anderen Geschlechts mit der nächsthöchsten Stimmenzahl über.


<strong>Wahl</strong>ordnung45Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibensDritter AbschnittSchriftliche Stimmabgabe§ 24 Voraussetzungen(1) <strong>Wahl</strong>berechtigten, die im Zeitpunkt der <strong>Wahl</strong> wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert sind, ihreStimme persönlich abzugeben, hat der <strong>Wahl</strong>vorstand auf sein Verlangen1. das <strong>Wahl</strong>ausschreiben,2. die Vorschlagslisten,3. den Stimmzettel und den <strong>Wahl</strong>umschlag,4. eine vorgedruckte vom Wähler abzugebende Erklärung, in der dieser gegenüber dem <strong>Wahl</strong>vorstand versichert,dass er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat, sowie5. einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des <strong>Wahl</strong>vorstands und als Absender den Namen und dieAnschrift der oder des <strong>Wahl</strong>berechtigten sowie den Vermerk „Schriftliche Stimmabgabe“ trägt, auszuhändigenoder zu übersenden. Der <strong>Wahl</strong>vorstand soll der Wählerin oder dem Wähler ferner ein Merkblatt über die Artund Weise der schriftlichen Stimmabgabe (§ 25) aushändigen oder übersenden. Der <strong>Wahl</strong>vorstand hat dieAushändigung oder die Übersendung der Unterlagen in der Wählerliste zu vermerken.(2) <strong>Wahl</strong>berechtigte, von denen dem <strong>Wahl</strong>vorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der <strong>Wahl</strong> nach der Eigenartihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondereim Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichnetenUnterlagen, ohne dass es eines Verlangens des <strong>Wahl</strong>berechtigten bedarf.(3) Für Betriebsteile und Kleinstbetriebe, die räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind, kann der <strong>Wahl</strong>vorstanddie schriftliche Stimmabgabe beschließen. Absatz 2 gilt entsprechend.§ 25 StimmabgabeDie Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin oder der Wähler1. den Stimmzettel unbeobachtet persönlich kennzeichnet und in dem <strong>Wahl</strong>umschlag verschließt,2. die vorgedruckte Erklärung unter Angabe des Orts und des Datums unterschreibt und3. den <strong>Wahl</strong>umschlag und die unterschriebene vorgedruckte Erklärung in dem Freiumschlag verschließt unddiesen so rechtzeitig an den <strong>Wahl</strong>vorstand absendet oder übergibt, dass er vor Abschluss der Stimmabgabevorliegt.Die Wählerin oder der Wähler kann unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 4 die in den Nummern 1 bis 3bezeichneten Tätigkeiten durch eine Person des Vertrauens verrichten lassen.§ 26 Verfahren bei der Stimmabgabe(1) Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe öffnet der <strong>Wahl</strong>vorstand in öffentlicher Sitzung die bis zu diesemZeitpunkt eingegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die <strong>Wahl</strong>umschläge sowie die vorgedrucktenErklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt (§ 25), so legt der <strong>Wahl</strong>vorstand den<strong>Wahl</strong>umschlag nach Vermerk der Stimmabgabe in der Wählerliste ungeöffnet in die <strong>Wahl</strong>urne.(2) Verspätet eingehende Briefumschläge hat der <strong>Wahl</strong>vorstand mit einem Vermerk über den Zeitpunkt desEingangs ungeöffnet zu den <strong>Wahl</strong>unterlagen zu nehmen. Die Briefumschläge sind einen Monat nach Bekanntgabedes <strong>Wahl</strong>ergebnisses ungeöffnet zu vernichten, wenn die <strong>Wahl</strong> nicht angefochten worden ist.§ 24§ 25§ 26§24-26


46<strong>Wahl</strong>ordnung§27-29Vierter Abschnitt<strong>Wahl</strong>vorschläge der Gewerkschaften§ 27§ 27 Voraussetzungen, Verfahren(1) Für den <strong>Wahl</strong>vorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft (§ 14 Abs. 3 des Gesetzes) gelten die§§ 6 bis 26 entsprechend.(2) Der <strong>Wahl</strong>vorschlag einer Gewerkschaft ist ungültig, wenn er nicht von zwei Beauftragten der Gewerkschaftunterzeichnet ist (§ 14 Abs. 5 des Gesetzes).(3) Die oder der an erster Stelle unterzeichnete Beauftragte gilt als Listenvertreterin oder Listenvertreter. DieGewerkschaft kann hierfür eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer des Betriebs, die oder der Mitgliedder Gewerkschaft ist, als Listenvertreter benennen.Zweiter Teil<strong>Wahl</strong> des Betriebsrats im vereinfachten <strong>Wahl</strong>verfahren (§ 14 a des Gesetzes)Erster Abschnitt<strong>Wahl</strong> des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 4 a Abs. 1 des Gesetzes)Erster Unterabschnitt<strong>Wahl</strong> des <strong>Wahl</strong>vorstands§ 28§ 29BetriebsRatGeber§ 28 Einladung zur <strong>Wahl</strong>versammlung(1) Zu der <strong>Wahl</strong>versammlung, in der der <strong>Wahl</strong>vorstand nach § 17 a Nr. 3 des Gesetzes (§ 14 a Abs. 1 des Gesetzes)gewählt wird, können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertreteneGewerkschaft einladen (einladende Stelle) und Vorschläge für die Zusammensetzung des <strong>Wahl</strong>vorstands machen.Die Einladung muss mindestens sieben Tage vor dem Tag der <strong>Wahl</strong>versammlung erfolgen. Sie ist durchAushang an geeigneten Stellen im Betrieb bekannt zu machen. Ergänzend kann die Einladung mittels der imBetrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden. § 2 Abs. 4 Satz 4gilt entsprechend. Die Einladung muss folgende Hinweise enthalten:a) Ort, Tag und Zeit der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des <strong>Wahl</strong>vorstands;b) dass <strong>Wahl</strong>vorschläge zur <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats bis zum Ende der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des <strong>Wahl</strong>vorstandsgemacht werden können (§ 14 a Abs. 2 des Gesetzes);c) dass <strong>Wahl</strong>vorschläge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats mindestens von einemZwanzigstel der <strong>Wahl</strong>berechtigten, mindestens jedoch von drei <strong>Wahl</strong>berechtigten unterzeichnet sein müssen; in Betriebenmit in der Regel bis zu zwanzig <strong>Wahl</strong>berechtigten reicht die Unterzeichnung durch zwei <strong>Wahl</strong>berechtigte;d) dass <strong>Wahl</strong>vorschläge zur <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats, die erst in der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des <strong>Wahl</strong>vorstandsgemacht werden, nicht der Schriftform bedürfen.(2) Der Arbeitgeber hat unverzüglich nach Aushang der Einladung zur <strong>Wahl</strong>versammlung nach Absatz 1 dereinladenden Stelle alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Unterlagen in einem verschlossenenUmschlag auszuhändigen.§ 29 <strong>Wahl</strong> des <strong>Wahl</strong>vorstandsDer <strong>Wahl</strong>vorstand wird in der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des <strong>Wahl</strong>vorstands von der Mehrheit der anwesendenArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewählt (§ 17 a Nr. 3 Satz 1 des Gesetzes). Er besteht aus drei Mitgliedern(§ 17 a Nr. 2 des Gesetzes). Für die <strong>Wahl</strong> der oder des Vorsitzenden des <strong>Wahl</strong>vorstands gilt Satz 1 entsprechend.


<strong>Wahl</strong>ordnung47Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens§30-31Zweiter Unterabschnitt<strong>Wahl</strong> des Betriebsrats§ 30 <strong>Wahl</strong>vorstand, Wählerliste(1) Unmittelbar nach seiner <strong>Wahl</strong> hat der <strong>Wahl</strong>vorstand in der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des <strong>Wahl</strong>vorstandsdie <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats einzuleiten. § 1 gilt entsprechend. Er hat unverzüglich in der <strong>Wahl</strong>versammlung eineListe der <strong>Wahl</strong>berechtigten (Wählerliste), getrennt nach den Geschlechtern, aufzustellen. Die einladende Stellehat dem <strong>Wahl</strong>vorstand den ihr nach § 28 Abs. 2 ausgehändigten verschlossenen Umschlag zu übergeben. Die<strong>Wahl</strong>berechtigten sollen in der Wählerliste mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum in alphabetischerReihenfolge aufgeführt werden. § 2 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.(2) Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste können mit Wirksamkeit für die Betriebsratswahl nur vorAblauf von drei Tagen seit Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens beim <strong>Wahl</strong>vorstand schriftlich eingelegt werden. § 4Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.§ 31 <strong>Wahl</strong>ausschreiben(1) Im Anschluss an die Aufstellung der Wählerliste erlässt der <strong>Wahl</strong>vorstand auf der <strong>Wahl</strong>versammlung das<strong>Wahl</strong>ausschreiben, das von der oder dem Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigtenMitglied des <strong>Wahl</strong>vorstands zu unterschreiben ist. Mit Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens ist die Betriebsratswahleingeleitet. Das <strong>Wahl</strong>ausschreiben muss folgende Angaben enthalten:1. das Datum seines Erlasses;2. die Bestimmung des Orts, an dem die Wählerliste und diese Verordnung ausliegen sowie im Fall der Bekanntmachungin elektronischer Form (§ 2 Abs. 4 Satz 3 und 4) wo und wie von der Wählerliste und der VerordnungKenntnis genommen werden kann;3. dass nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen oder gewählt werden können, die in die Wählerliste eingetragensind, und dass Einsprüche gegen die Wählerliste (§ 4) nur vor Ablauf von drei Tagen seit dem Erlass des<strong>Wahl</strong>ausschreibens schriftlich beim <strong>Wahl</strong>vorstand eingelegt werden können; der letzte Tag der Frist ist anzugeben;4. den Anteil der Geschlechter und den Hinweis, dass das Geschlecht in der Minderheit im Betriebsrat mindestensentsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein muss, wenn der Betriebsrat aus mindestensdrei Mitgliedern besteht (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes);5. die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder (§ 9 des Gesetzes) sowie die auf das Geschlecht in derMinderheit entfallenden Mindestsitze im Betriebsrat (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes);6. die Mindestzahl von <strong>Wahl</strong>berechtigten, von denen ein <strong>Wahl</strong>vorschlag unterzeichnet sein muss (§ 14 Abs. 4des Gesetzes) und den Hinweis, dass <strong>Wahl</strong>vorschläge, die erst auf der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des <strong>Wahl</strong>vorstandsgemacht werden, nicht der Schriftform bedürfen (§ 14 a Abs. 2 zweiter Halbsatz des Gesetzes);7. dass der <strong>Wahl</strong>vorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft von zwei Beauftragten unterzeichnetsein muss (§ 14 Abs. 5 des Gesetzes);8. dass <strong>Wahl</strong>vorschläge bis zum Abschluss der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des <strong>Wahl</strong>vorstands bei diesem einzureichensind (§ 14 a Abs. 2 erster Halbsatz des Gesetzes);9. dass die Stimmabgabe an die <strong>Wahl</strong>vorschläge gebunden ist und dass nur solche <strong>Wahl</strong>vorschläge berücksichtigtwerden dürfen, die fristgerecht (Nr. 8) eingereicht sind;10. die Bestimmung des Orts, an dem die <strong>Wahl</strong>vorschläge bis zum Abschluss der Stimmabgabe aushängen;11. Ort, Tag und Zeit der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats (Tag der Stimmabgabe – § 14 a Abs. 1Satz 3 und 4 des Gesetzes);§ 30§ 31


48<strong>Wahl</strong>ordnung§31-33§ 31§ 32§ 33Fortsetzung § 31 <strong>Wahl</strong>ausschreiben12. dass <strong>Wahl</strong>berechtigten, die an der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats nicht teilnehmen können,Gelegenheit zur nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe gegeben wird (§ 14 a Abs. 4 des Gesetzes); dasVerlangen auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe muss spätestens drei Tage vor dem Tag der <strong>Wahl</strong>versammlungzur <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats dem <strong>Wahl</strong>vorstand mitgeteilt werden;13. Ort, Tag und Zeit der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe (§ 14 a Abs. 4 des Gesetzes) sowie die Betriebsteileund Kleinstbetriebe, für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe entsprechend § 24 Abs. 3 beschlossen ist;14. den Ort, an dem Einsprüche, <strong>Wahl</strong>vorschläge und sonstige Erklärungen gegenüber dem <strong>Wahl</strong>vorstandabzugeben sind (Betriebsadresse des <strong>Wahl</strong>vorstands);15. Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung.(2) Ein Abdruck des <strong>Wahl</strong>ausschreibens ist vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tag der Stimmabgabe an eineroder mehreren geeigneten, den <strong>Wahl</strong>berechtigten zugänglichen Stellen vom <strong>Wahl</strong>vorstand auszuhängen undin gut lesbarem Zustand zu erhalten. Ergänzend kann das <strong>Wahl</strong>ausschreiben mittels der im Betrieb vorhandenenInformations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht werden. § 2 Abs. 4 Satz 4 gilt entsprechend.§ 32 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der MinderheitBesteht der zu wählende Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern, so hat der <strong>Wahl</strong>vorstand den Mindestanteilder Betriebsratssitze für das Geschlecht in der Minderheit (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes) gemäß § 5 zuerrechnen.§ 33 <strong>Wahl</strong>vorschläge(1) Die <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats erfolgt aufgrund von <strong>Wahl</strong>vorschlägen. Die <strong>Wahl</strong>vorschläge sind von den <strong>Wahl</strong>berechtigtenund den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften bis zum Ende der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong>des <strong>Wahl</strong>vorstands bei diesem einzureichen. <strong>Wahl</strong>vorschläge, die erst in dieser <strong>Wahl</strong>versammlung gemachtwerden, bedürfen nicht der Schriftform (§ 14 a Abs. 2 des Gesetzes).(2) Für <strong>Wahl</strong>vorschläge gilt § 6 Abs. 2 bis 4 entsprechend. § 6 Abs. 5 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dassein <strong>Wahl</strong>berechtigter, der mehrere <strong>Wahl</strong>vorschläge unterstützt, auf Aufforderung des <strong>Wahl</strong>vorstands in der<strong>Wahl</strong>versammlung erklären muss, welche Unterstützung er aufrechterhält. Für den <strong>Wahl</strong>vorschlag einer imBetrieb vertretenen Gewerkschaft gilt § 27 entsprechend.(3) § 7 gilt entsprechend. § 8 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass Mängel der <strong>Wahl</strong>vorschläge nach § 8Abs. 2 nur in der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des <strong>Wahl</strong>vorstands beseitigt werden können.(4) Unmittelbar nach Abschluss der <strong>Wahl</strong>versammlung hat der <strong>Wahl</strong>vorstand die als gültig anerkannten <strong>Wahl</strong>vorschlägebis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise bekannt zu machen wie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben(§ 31 Abs. 2).(5) Ist in der <strong>Wahl</strong>versammlung kein <strong>Wahl</strong>vorschlag zur <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats gemacht worden, hat der <strong>Wahl</strong>vorstandbekannt zu machen, dass die <strong>Wahl</strong> nicht stattfindet. Die Bekanntmachung hat in gleicher Weise wiedas <strong>Wahl</strong>ausschreiben (§ 31 Abs. 2) zu erfolgen.BetriebsRatGeber


<strong>Wahl</strong>ordnung49Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens§ 34 <strong>Wahl</strong>verfahren(1) Die Wählerin oder der Wähler kann ihre oder seine Stimme nur für solche Bewerberinnen und Bewerberabgeben, die in einem <strong>Wahl</strong>vorschlag benannt sind. Auf den Stimmzetteln sind die Bewerberinnen oderBewerber in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigungim Betrieb aufzuführen. Die Wählerin oder der Wähler kennzeichnet die von ihm Gewählten durch Ankreuzenan der hierfür im Stimmzettel vorgesehenen Stelle; es dürfen nicht mehr Bewerberinnen oder Bewerber angekreuztwerden, als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. § 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 4 und§ 12 gelten entsprechend.(2) Im Fall der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe (§ 35) hat der <strong>Wahl</strong>vorstand am Ende der <strong>Wahl</strong>versammlungzur <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats die <strong>Wahl</strong>urne zu versiegeln und aufzubewahren.(3) Erfolgt keine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe, hat der <strong>Wahl</strong>vorstand unverzüglich nach Abschlussder <strong>Wahl</strong> die öffentliche Auszählung der Stimmen vorzunehmen und das sich daraus ergebende <strong>Wahl</strong>ergebnisbekannt zu geben. Die §§ 21, 23 Abs. 1 gelten entsprechend.(4) Ist nur ein Betriebsratsmitglied zu wählen, so ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Lehnt eine gewählte Person die <strong>Wahl</strong> ab, so tritt an ihre Stelle dienicht gewählte Person mit der nächsthöchsten Stimmenzahl.(5) Sind mehrere Betriebsratsmitglieder zu wählen, gelten für die Ermittlung der Gewählten die §§ 22 und23 Abs. 2 entsprechend.§ 35 Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe(1) Können <strong>Wahl</strong>berechtigte an der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats nicht teilnehmen, um ihreStimme persönlich abzugeben, können sie beim <strong>Wahl</strong>vorstand die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragen(§ 14 a Abs. 4 des Gesetzes). Das Verlangen auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe muss der<strong>Wahl</strong>berechtigte dem <strong>Wahl</strong>vorstand spätestens drei Tage vor dem Tag der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> desBetriebsrats mitgeteilt haben. Die §§ 24, 25 gelten entsprechend.(2) Wird die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe aufgrund eines Antrags nach Absatz 1 Satz 1 erforderlich,hat dies der <strong>Wahl</strong>vorstand unter Angabe des Orts, des Tags und der Zeit der öffentlichen Stimmauszählung ingleicher Weise bekannt zu machen wie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben (§ 31 Abs. 2).(3) Unmittelbar nach Ablauf der Frist für die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe öffnet der <strong>Wahl</strong>vorstandin öffentlicher Sitzung die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die<strong>Wahl</strong>umschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen. Ist die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäßerfolgt (§ 25), so legt der <strong>Wahl</strong>vorstand den <strong>Wahl</strong>umschlag nach Vermerk der Stimmabgabe inder Wählerliste in die bis dahin versiegelte <strong>Wahl</strong>urne.(4) Nachdem alle ordnungsgemäß nachträglich abgegebenen <strong>Wahl</strong>umschläge in die <strong>Wahl</strong>urne gelegt wordensind, nimmt der <strong>Wahl</strong>vorstand die Auszählung der Stimmen vor. § 34 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend.§ 34§ 35§34-35


50<strong>Wahl</strong>ordnung§36Zweiter Abschnitt<strong>Wahl</strong> des Betriebsrats im einstufigen Verfahren(§ 14 a Abs. 3 des Gesetzes)§ 36§ 36 <strong>Wahl</strong>vorstand, <strong>Wahl</strong>verfahren(1) Nach der Bestellung des <strong>Wahl</strong>vorstands durch den Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat oderdas Arbeitsgericht (§§ 14 a Abs. 3, 17 a des Gesetzes) hat der <strong>Wahl</strong>vorstand die <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats unverzüglicheinzuleiten. Die <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats findet auf einer <strong>Wahl</strong>versammlung statt (§ 14 a Abs. 3 des Gesetzes).Die §§ 1 und 2 und § 30 Abs. 2 gelten entsprechend.(2) Im Anschluss an die Aufstellung der Wählerliste erlässt der <strong>Wahl</strong>vorstand das <strong>Wahl</strong>ausschreiben, das vonder oder dem Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des <strong>Wahl</strong>vorstandszu unterschreiben ist. Mit Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens ist die Betriebsratswahl eingeleitet. Besteht imBetrieb ein Betriebsrat, soll der letzte Tag der Stimmabgabe (nachträgliche schriftliche Stimmabgabe) eineWoche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des Betriebsrats abläuft.(3) Das <strong>Wahl</strong>ausschreiben hat die in § 31 Abs. 1 Satz 3 vorgeschriebenen Angaben zu enthalten, soweitnachfolgend nichts anderes bestimmt ist:1. Abweichend von Nummer 6 ist ausschließlich die Mindestzahl von <strong>Wahl</strong>berechtigten anzugeben, von denenein <strong>Wahl</strong>vorschlag unterzeichnet sein muss (§ 14 Abs. 4 des Gesetzes).2. Abweichend von Nummer 8 hat der <strong>Wahl</strong>vorstand anzugeben, dass die <strong>Wahl</strong>vorschläge spätestens eineWoche vor dem Tag der <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats beim <strong>Wahl</strong>vorstand einzureichen sind(§ 14 a Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes); der letzte Tag der Frist ist anzugeben. Für die Bekanntmachung des<strong>Wahl</strong>ausschreibens gilt § 31 Abs. 2 entsprechend.(4) Die Vorschriften über die Bestimmung der Mindestsitze nach § 32, das <strong>Wahl</strong>verfahren nach § 34 und dienachträgliche Stimmabgabe nach § 35 gelten entsprechend.(5) Für <strong>Wahl</strong>vorschläge gilt § 33 Abs. 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass die <strong>Wahl</strong>vorschläge von den<strong>Wahl</strong>berechtigten und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften spätestens eine Woche vor der <strong>Wahl</strong>versammlungzur <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats beim <strong>Wahl</strong>vorstand schriftlich einzureichen sind (§ 14 a Abs. 3 Satz 2zweiter Halbsatz des Gesetzes). § 6 Abs. 2 bis 5 und die §§ 7 und 8 gelten entsprechend mit der Maßgabe,dass die in § 6 Abs. 5 und § 8 Abs. 2 genannten Fristen nicht die gesetzliche Mindestfrist zur Einreichung der<strong>Wahl</strong>vorschläge nach § 14 a Abs. 3 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes überschreiten dürfen. Nach Ablauf dergesetzlichen Mindestfrist zur Einreichung der <strong>Wahl</strong>vorschläge hat der <strong>Wahl</strong>vorstand die als gültig anerkannten<strong>Wahl</strong>vorschläge bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise bekannt zu machen wie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben(Absatz 3).(6) Ist kein <strong>Wahl</strong>vorschlag zur <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats gemacht worden, hat der <strong>Wahl</strong>vorstand bekannt zu machen,dass die <strong>Wahl</strong> nicht stattfindet. Die Bekanntmachung hat in gleicher Weise wie das <strong>Wahl</strong>ausschreiben(Absatz 3) zu erfolgen.BetriebsRatGeber


<strong>Wahl</strong>ordnung51Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens§37-40Dritter Abschnitt<strong>Wahl</strong> des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern(§ 14 a Abs. 5 des Gesetzes)§ 37 <strong>Wahl</strong>verfahrenHaben Arbeitgeber und <strong>Wahl</strong>vorstand in einem Betrieb mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerndie <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats im vereinfachten <strong>Wahl</strong>verfahren vereinbart (§ 14 a Abs. 5 des Gesetzes),richtet sich das <strong>Wahl</strong>verfahren nach § 36.§ 37Dritter Teil<strong>Wahl</strong> der Jugend- und Auszubildendenvertretung§ 38 <strong>Wahl</strong>vorstand, <strong>Wahl</strong>vorbereitungFür die <strong>Wahl</strong> der Jugend- und Auszubildendenvertretung gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 5 über den<strong>Wahl</strong>vorstand, die Wählerliste und das <strong>Wahl</strong>ausschreiben entsprechend. Dem <strong>Wahl</strong>vorstand muss mindestenseine nach § 8 des Gesetzes wählbare Person angehören.§ 39 Durchführung der <strong>Wahl</strong>(1) Sind mehr als drei Jugend- und Auszubildendenvertreter zu wählen, so erfolgt die <strong>Wahl</strong> aufgrund vonVorschlagslisten. § 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 4 bis 7, die §§ 7 bis 10 und § 27 gelten entsprechend.§ 6 Abs. 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass in jeder Vorschlagsliste auch der Ausbildungsberuf dereinzelnen Bewerberinnen oder Bewerber aufzuführen ist.(2) Sind mehrere gültige Vorschlagslisten eingereicht, so kann der Wähler seine Stimme nur für eine Vorschlagslisteabgeben. § 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 und 4, § 12 bis 19 gelten entsprechend. § 11 Abs. 2 gilt entsprechendmit der Maßgabe, dass auf den Stimmzetteln auch der Ausbildungsberuf der einzelnen Bewerberinnenoder Bewerber aufzuführen ist.(3) Ist nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht, so kann der Wähler eine Stimme nur für solche Bewerberinnenoder Bewerber abgeben, die in der Vorschlagsliste aufgeführt sind. § 20 Abs. 3, die §§ 21 bis 23 geltenentsprechend. § 20 Abs. 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass auf den Stimmzetteln auch der Ausbildungsberufder einzelnen Bewerber aufzuführen ist.(4) Für die schriftliche Stimmabgabe gelten die §§ 24 bis 26 entsprechend.§ 40 <strong>Wahl</strong> der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten <strong>Wahl</strong>verfahren(1) In Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig der in § 60 Abs. 1 des Gesetzes genannten Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmern wird die Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten <strong>Wahl</strong>verfahrengewählt. (§ 63 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes). Für das <strong>Wahl</strong>verfahren gilt § 36 entsprechend mit der Maßgabe,dass in den <strong>Wahl</strong>vorschlägen und auf den Stimmzetteln auch der Ausbildungsberuf der einzelnen Bewerberinnenoder Bewerber aufzuführen ist. § 38 Satz 2 gilt entsprechend.(2) Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend, wenn in einem Betrieb mit in der Regel 51 bis 100 der in § 60Abs. 1 des Gesetzes genannten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Arbeitgeber und <strong>Wahl</strong>vorstand dieAnwendung des vereinfachten <strong>Wahl</strong>verfahrens vereinbart haben (§ 63 Abs. 5 des Gesetzes).§ 38§ 39§ 40


52<strong>Wahl</strong>ordnung§41-43Vierter TeilÜbergangs- und Schlussvorschriften§ 41§ 42§ 43§ 41 Berechnung der FristenFür die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchesentsprechende Anwendung.§ 42 Bereich der SeeschifffahrtDie Regelung der <strong>Wahl</strong>en für die Bordvertretung und den Seebetriebsrat (§§ 115 und 116 des Gesetzes) bleibt einer besonderenRechtsverordnung vorbehalten.§ 43 Inkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung 1 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführungdes Betriebsverfassungsgesetzes vom 16. Januar 1972 (BGBl. I S. 49), zuletzt geändert durch Verordnung vom16. Januar 1995 (BGBl. I S. 43) außer Kraft.(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung finden die Vorschriften der Ersten Rechtsverordnung zur Durchführung desBetriebsverfassungsgesetzes vom 18. März 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 58), geändert durch die Verordnung zur Änderungder Ersten Rechtsverordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes vom 7. Februar 1962 (Bundesgesetzbl. IS. 64), nur noch auf die in den §§ 76 und 77 des Betriebsverfassungsgesetzes 1952 bezeichneten <strong>Wahl</strong>en Anwendung.1 Verkündet am 14. Dezember 2001BetriebsRatGeber


www.waf-seminar.de53Informieren Sie sich rund um die Uhrüber unsere Seminare:www.waf-seminar.deServicePer Webcode (Seminarnummer)direkt zum Seminar:So kommen Sie direkt zu demgewünschten Seminar.Einfach www.waf-seminar.de/163(163 = jeweilige Gruppennummer oderTerminnummer des Seminars) eingeben.Alle Informationen wie Themen, Termine,Hotels, Referenten und Rahmenprogrammwerden sofort angezeigt. Einfacher geht esnicht.Auf unseren Internetseiten finden Sie:>> Unser aktuelles Seminarangebot: alle Termine und Themen>> Formulare zur Schulungsteilnahme>> Online-Buchung>> und vieles mehr!Besuchen Sie unsere Internetseiten und informieren Sie sich über aktuelleThemen und unsere Qualitäts-Seminare.


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Seminare zur Betriebsratswahl55SeminareBetriebsRatGeberGehen Sie auf Nummer sichermit unseren <strong>Wahl</strong>seminarenSeminare zur BetriebsratswahlBetriebsratswahl 2010 > 56Betriebsratswahl 2010 – Vereinfachtes <strong>Wahl</strong>verfahren > 58Betriebsratswahl 2010 – <strong>Wahl</strong>kampf > 60Auffrischungsseminar zum normalen <strong>Wahl</strong>verfahren NEU> 61für wiederbestellte Mitglieder des <strong>Wahl</strong>vorstands!Bei der Durchführung der Betriebsratswahl sind viele Formvorschriftenstrikt zu beachten, da sonst Anfechtung und Nichtigkeit der <strong>Wahl</strong> drohen.In unseren W.A.F.-Spezial-Seminaren erfahren die Mitglieder des <strong>Wahl</strong>vorstandsund des Betriebsrats, welche Punkte zu beachten sind, damit dieBetriebsratswahl korrekt vorbereitet und durchgeführt werden kann.


56Seminare zur BetriebsratswahlSeminareBetriebsratswahl 2010So bereiten Sie die <strong>Wahl</strong>gezielt und richtig vorJeder Teilnehmererhält ein Starterpaketmit Software im Wertvon 98,- ! (siehe Seite 2)Wichtig fürjedes GremiumTeilnehmerkreisMitglieder des <strong>Wahl</strong>vorstands in Betrieben mit über50 Arbeitnehmern. Von 51-100 wahlberechtigtenArbeitnehmern kann der <strong>Wahl</strong>vorstand mit demArbeitgeber auch das vereinfachte <strong>Wahl</strong>verfahren(Seite 30) vereinbaren. Erfolgt keine Vereinbarung,ist das normale <strong>Wahl</strong>verfahren anzuwenden. DasSeminar richtet sich auch an Betriebsratsmitgliederdie bei der Organisation und Durchführung derBetriebsratswahl mitwirken. Dies gilt auch für<strong>Wahl</strong>vorstände, die ihre Kenntnisse seit der letztenBetriebsratswahl auffrischen möchten.Ihr Nutzen als <strong>Wahl</strong>vorstandBei der Durchführung der Betriebsratswahl sindviele Formvorschriften strikt zu beachten, weil sonstAnfechtung und Nichtigkeit der <strong>Wahl</strong> drohen. Indiesem Spezial-Seminar erfahren die Mitglieder des<strong>Wahl</strong>vorstands und des Betriebsrats, auf welcheDinge sie achten müssen, um die Betriebsratswahlkorrekt vorzubereiten und durchzuführen.§ 37 Abs. 6 BetrVGDie in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sindgem. § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 20Abs. 3 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich,die an der Vorbereitung und Durchführungder <strong>Wahl</strong> beteiligt sind. Dies gilt auch für <strong>Wahl</strong>vorstände,die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.Ihre ReferentenDie W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene undlangjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrechtsowie Experten für Arbeitsrecht ein.SeminarinhaltBestellung des <strong>Wahl</strong>vorstands> Aufgaben und Pflichten des <strong>Wahl</strong>vorstands> <strong>Wahl</strong>schutz und <strong>Wahl</strong>kostenErstellen der Wählerlisten> <strong>Wahl</strong>berechtigung und Wählbarkeit> Zuordnung von Betriebsteilen> Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht> Arbeitnehmer; Leiharbeitnehmer> Abgrenzung zu den leitenden Angestellten> Auslegung; Einspruch gegen die WählerlisteErlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens> Inhalt; Zeitpunkt des Erlasses; Bekanntmachung> Berichtigung und Neuerlass> Einzuhaltende Fristen> Information ausländischer Arbeitnehmer<strong>Wahl</strong>verfahren> Gemeinsame <strong>Wahl</strong>> Mehrheitswahl und VerhältniswahlEinreichung der Kandidatenlisten/<strong>Wahl</strong>vorschläge> Personenwahl oder Listenwahl> Einreichung von <strong>Wahl</strong>vorschlägen; Unterstützungsunterschriften> Widerspruch gegen die Kandidatenlisten> Prüfung und Aushang<strong>Wahl</strong>handlung> <strong>Wahl</strong>grundsätze, <strong>Wahl</strong>lokal und Öffnungszeiten> Spezielle <strong>Wahl</strong>möglichkeiten; <strong>Wahl</strong>überwachung> Ermittlung des <strong>Wahl</strong>ergebnissesNach der Betriebsratswahl> Öffentliche Stimmenauszählung; Sitzvergabe> Bekanntgabe des <strong>Wahl</strong>ergebnisses;<strong>Wahl</strong>niederschrift> Einberufung des neuen Betriebsrats> Anfechtung der Betriebsratswahl; Frist> Berechtigung zur AnfechtungBetriebsRatGeberSeminartermine Hotel Ort Seminar-Nr.Mo. 14.09. - Mi. 16.09.2009 Sauerland Stern Hotel Willingen/Sauerland <strong>BR</strong>156-5194-84Mi. 23.09. - Fr. 25.09.2009 Hotel Zugbrücke Grenzau Grenzhausen/Koblenz <strong>BR</strong>156-5245-84Mo. 05.10. - Mi. 07.10.2009 Seminaris Seehotel Potsdam Potsdam-Templiner See <strong>BR</strong>156-6205-84Mi. 07.10. - Fr. 09.10.2009 Seminaris Seehotel Potsdam Potsdam-Templiner See <strong>BR</strong>156-6209-84Mo. 12.10. - Mi. 14.10.2009 Ramada Hotel Hamburg-Bergedorf Hamburg-Bergedorf <strong>BR</strong>156-6214-84Mi. 14.10. - Fr. 16.10.2009 NH Hotel Hamburg-Horn Hamburg-Horn <strong>BR</strong>156-6234-84Mo. 19.10. - Mi. 21.10.2009 Hotel Zugbrücke Grenzau Grenzhausen/Koblenz <strong>BR</strong>156-6241-84Mi. 21.10. - Fr. 23.10.2009 NH Hotel Oberhausen Oberhausen <strong>BR</strong>156-6264-84


Seminare zur Betriebsratswahl57Seminartermine Hotel Ort Seminar-Nr.Mo. 26.10. - Mi. 28.10.2009 Ramada Landhotel Nürnberg Nürnberg <strong>BR</strong>156-6267-84Mo. 02.11. - Mi. 04.11.2009 Park Hotel Ahrensburg Ahrensburg b. Hamburg <strong>BR</strong>156-6292-84Mi. 04.11. - Fr. 06.11.2009 Park Hotel Ahrensburg Ahrensburg b. Hamburg <strong>BR</strong>156-6304-84Mi. 04.11. - Fr. 06.11.2009 Novotel Kaiserslautern Kaiserslautern <strong>BR</strong>156-6305-84Mo. 09.11. - Mi. 11.11.2009 NH Hotel Göttingen Göttingen <strong>BR</strong>156-6319-84Mo. 09.11. - Mi. 11.11.2009 Park Hotel Ahrensburg Ahrensburg b. Hamburg <strong>BR</strong>156-6320-84Mi. 11.11. - Fr. 13.11.2009 NH Hotel Göttingen Göttingen <strong>BR</strong>156-6329-84Mo. 16.11. - Mi. 18.11.2009 Grand City Hotel Berlin-Mitte <strong>BR</strong>156-6334-84Mi. 18.11. - Fr. 20.11.2009 Grand City Hotel Berlin-Mitte <strong>BR</strong>156-6348-84Mi. 18.11. - Fr. 20.11.2009 Holiday Inn München-Unterhaching München-Unterhaching <strong>BR</strong>156-6349-84Mo. 23.11. - Mi. 25.11.2009 NH Hotel Oberhausen Oberhausen <strong>BR</strong>156-6353-84Mi. 25.11. - Fr. 27.11.2009 Dorint Resort Bitburg/Südeifel Biersdorf am See <strong>BR</strong>156-6372-84Mi. 25.11. - Fr. 27.11.2009 Mercure Panorama Hotel Freiburg Freiburg <strong>BR</strong>156-6373-84Mo. 30.11. - Mi. 02.12.2009 Ramada Hotel Hamburg-Bergedorf Hamburg-Bergedorf <strong>BR</strong>156-6377-84Mi. 02.12. - Fr. 04.12.2009 Ramada Hotel Hamburg-Bergedorf Hamburg-Bergedorf <strong>BR</strong>156-6418-84Mo. 07.12. - Mi. 09.12.2009 Holiday Inn München-Unterhaching München-Unterhaching <strong>BR</strong>156-6476-84Mo. 07.12. - Mi. 09.12.2009 Ramada Hotel Stuttgart-Herrenberg Herrenberg b. Stuttgart <strong>BR</strong>156-6501-84Mi. 09.12. - Fr. 11.12.2009 Holiday Inn München-Unterhaching München-Unterhaching <strong>BR</strong>156-6670-84Mo. 14.12. - Mi. 16.12.2009 Sauerland Stern Hotel Willingen/Sauerland <strong>BR</strong>156-6671-84Mo. 14.12. - Mi. 16.12.2009 Ramada Hotel Dresden Dresden <strong>BR</strong>156-6673-84Mi. 16.12. - Fr. 18.12.2009 Ramada Hotel Dresden Dresden <strong>BR</strong>156-6816-84Mo. 04.01. - Mi. 06.01.2010 Hotel Der Achtermann Goslar <strong>BR</strong>156-6817-84Mo. 04.01. - Mi. 06.01.2010 Renaissance Hotel Bochum Bochum <strong>BR</strong>156-6846-84Mo. 11.01. - Mi. 13.01.2010 Holiday Inn München-Unterhaching München-Unterhaching <strong>BR</strong>156-6947-84Mo. 11.01. - Mi. 13.01.2010 NH Hotel Berlin Alexanderplatz Berlin-Friedrichshain <strong>BR</strong>156-6971-84Mi. 13.01. - Fr. 15.01.2010 Holiday Inn München-Unterhaching München-Unterhaching <strong>BR</strong>156-7024-84Mi. 13.01. - Fr. 15.01.2010 Ramada Hotel Leipzig Leipzig <strong>BR</strong>156-7033-84Mo. 18.01. - Mi. 20.01.2010 Bäder-Park-Hotel Rhön Therme Künzell/Fulda <strong>BR</strong>156-7046-84Mo. 18.01. - Mi. 20.01.2010 Mercure Hotel Bad Dürkheim Bad Dürkheim <strong>BR</strong>156-7081-84Mi. 20.01. - Fr. 22.01.2010 Bäder-Park-Hotel Rhön Therme Künzell/Fulda <strong>BR</strong>156-7108-84Mo. 25.01. - Mi. 27.01.2010 NH Hotel Berlin Alexanderplatz Berlin-Friedrichshain <strong>BR</strong>156-7111-84Mo. 25.01. - Mi. 27.01.2010 Ramada Hotel Hamburg-Bergedorf Hamburg-Bergedorf <strong>BR</strong>156-7112-84Mi. 27.01. - Fr. 29.01.2010 Ramada Hotel Hamburg-Bergedorf Hamburg-Bergedorf <strong>BR</strong>156-7124-84Mo. 01.02. - Mi. 03.02.2010 Holiday Inn München-Unterhaching München-Unterhaching <strong>BR</strong>156-7126-84Mi. 03.02. - Fr. 05.02.2010 Holiday Inn München-Unterhaching München-Unterhaching <strong>BR</strong>156-7141-84Mo. 08.02. - Mi. 10.02.2010 Seminaris Hotel Bad Honnef Bad Honnef <strong>BR</strong>156-7142-84Mo. 08.02. - Mi. 10.02.2010 Ramada Hotel Hamburg-Bergedorf Hamburg-Bergedorf <strong>BR</strong>156-7145-84Mi. 10.02. - Fr. 12.02.2010 Seminaris Hotel Bad Honnef Bad Honnef <strong>BR</strong>156-7159-84Mi. 10.02. - Fr. 12.02.2010 Ramada Hotel Hamburg-Bergedorf Hamburg-Bergedorf <strong>BR</strong>156-7160-84Mo. 15.02. - Mi. 17.02.2010 NH Hotel München-Neue Messe München-Riem <strong>BR</strong>156-7161-84Mo. 15.02. - Mi. 17.02.2010 Ramada Plaza Berlin Berlin-Wilmersdorf <strong>BR</strong>156-7163-84Mi. 17.02. - Fr. 19.02.2010 Ramada Hotel Dresden Dresden <strong>BR</strong>156-7178-84Mi. 17.02. - Fr. 19.02.2010 NH Hotel München-Neue Messe München-Riem <strong>BR</strong>156-7179-84Mo. 22.02. - Mi. 24.02.2010 NH Hotel Düsseldorf-City Düsseldorf <strong>BR</strong>156-7183-84Mi. 24.02. - Fr. 26.02.2010 Renaissance Hotel Bochum Bochum <strong>BR</strong>156-7196-84SeminareSeminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.00 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Hotel- und Seminarinformationenfinden Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/156. Preis (pro Teilnehmer) bei 3 TN aus einer Firma zu einemTermin 649,- , 2 TN 670,- , 1 TN 698,- .Weitere Infos und Reservierungen unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de


58Seminare zur BetriebsratswahlSeminareJeder Teilnehmererhält ein Starterpaketmit Software im Wertvon 98,- ! (siehe Seite 2)Betriebsratswahl 2010 –So bereiten Sie die <strong>Wahl</strong> in Betriebenunter 100 <strong>Wahl</strong>berechtigten richtig vorHinweis:Falls <strong>Wahl</strong>vorstand undArbeitgeber in Betriebenvon 51-100 wahlberechtigtenArbeitnehmernsich nicht auf dasvereinfachte <strong>Wahl</strong>verfahrenverständigen, giltdas normale <strong>Wahl</strong>verfahren(s. Seite 56).TeilnehmerkreisIn Betrieben mit bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmerngilt ein "vereinfachtes" <strong>Wahl</strong>verfahren.Von 51-100 wahlberechtigten Arbeitnehmern kannder <strong>Wahl</strong>vorstand mit dem Arbeitgeber auch dasvereinfachte <strong>Wahl</strong>verfahren vereinbaren. Bei unserhalten Sie umfassende Informationen rund umdie Betriebsratswahl. Das Seminar wendet sichan Mitglieder des <strong>Wahl</strong>vorstands sowie an Betriebsratsmitglieder,die bei der Organisation undDurchführung der "vereinfachten" Betriebsratswahlmitwirken.Ihr Nutzen als BetriebsratAuch bei der Durchführung der Betriebsratswahl imvereinfachten <strong>Wahl</strong>verfahren sind viele Formvorschriftenstrikt zu beachten, weil sonst Anfechtungund Nichtigkeit der <strong>Wahl</strong> drohen. In diesem W.A.F.-Seminar erfahren die Mitglieder des <strong>Wahl</strong>vorstandsund des Betriebsrats, auf welche Dinge sie achtenmüssen, um die Betriebsratswahl korrekt vorzubereitenund durchzuführen.§ 37 Abs. 6 BetrVGDie in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sindgem. § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 20Abs. 3 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich,die an der Vorbereitung und Durchführungder <strong>Wahl</strong> beteiligt sind. Dies gilt auch für <strong>Wahl</strong>vorstände,die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.Ihre ReferentenDie W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene undlangjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrechtsowie Experten für Arbeitsrecht ein.SeminarinhaltDie Vorbereitung der Betriebsratswahl nach dem zweistufigenVerfahren für Betriebe unter 100 wahlberechtigtenArbeitnehmern:> Die Grundlagen zur Betriebsratswahl> Die <strong>Wahl</strong>ordnung zur Betriebsratswahl> <strong>Wahl</strong>grundsätze für Betriebe mit maximal100 wahlberechtigten ArbeitnehmernDie erste <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des<strong>Wahl</strong>vorstandes> Einladung, Festlegung von Ort,Tag und Zeitpunkt> Fristen> Versammlungsleitung> <strong>Wahl</strong>verfahrenStatt erster <strong>Wahl</strong>versammlung: Bestellung des <strong>Wahl</strong>vorstandsdurch Betriebsrat, G<strong>BR</strong> oder K<strong>BR</strong>> Fristen> Unterlassen der Bestellung undderen FolgenAufgaben des <strong>Wahl</strong>vorstands> Erstellen und Auslegen der Wählerliste> Bearbeiten von Einsprüchen, Fristen> Erlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens> Verhältniswahl – MehrheitswahlDie zweite <strong>Wahl</strong>versammlung zur <strong>Wahl</strong> des Betriebsrats> Wer ist wahlberechtigt, wer wählbar?> Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht> Die <strong>Wahl</strong> (Briefwähler, <strong>Wahl</strong>urne usw.)> <strong>Wahl</strong>verfahren> Ermittlung des <strong>Wahl</strong>ergebnisses> Das <strong>Wahl</strong>protokollNach der Betriebsratswahl> Bekanntgabe des <strong>Wahl</strong>ergebnisses> Einberufung des neuen BetriebsratsAnfechtung der Betriebsratswahl> Frist> Berechtigung zur <strong>Wahl</strong>anfechtungBetriebsRatGeber


Seminare zur Betriebsratswahl59SeminareWichtig fürjedes GremiumSeminartermine Hotel Ort Seminar-Nr.Mo. 19.10. - Di. 20.10.2009 Ramada Landhotel Nürnberg Nürnberg <strong>BR</strong>256-6235-84Di. 20.10. - Mi. 21.10.2009 Ramada Landhotel Nürnberg Nürnberg <strong>BR</strong>256-6237-84Di. 27.10. - Mi. 28.10.2009 NH Hotel Göttingen Göttingen <strong>BR</strong>256-6285-84Mi. 28.10. - Do. 29.10.2009 NH Hotel Göttingen Göttingen <strong>BR</strong>256-6286-84Mo. 09.11. - Di. 10.11.2009 Ramada Hotel Dresden Dresden <strong>BR</strong>256-6316-84Di. 10.11. - Mi. 11.11.2009 Ramada Hotel Dresden Dresden <strong>BR</strong>256-6317-84Mo. 23.11. - Di. 24.11.2009 NH Hotel Oberhausen Oberhausen <strong>BR</strong>256-6350-84Di. 24.11. - Mi. 25.11.2009 Dorint Resort Bitburg/Südeifel Biersdorf am See <strong>BR</strong>256-6351-84Mo. 07.12. - Di. 08.12.2009 Seminaris Seehotel Potsdam Potsdam-Templiner See <strong>BR</strong>256-6485-84Mo. 07.12. - Di. 08.12.2009 Ramada Hotel Hamburg-Bergedorf Hamburg-Bergedorf <strong>BR</strong>256-6489-84Di. 15.12. - Mi. 16.12.2009 Sauerland Stern Hotel Willingen/Sauerland <strong>BR</strong>256-6787-84Di. 15.12. - Mi. 16.12.2009 Seminaris Hotel Bad Honnef Bad Honnef <strong>BR</strong>256-6802-84Mo. 11.01. - Di. 12.01.2010 Mercure Hotel Trier Porta Nigra Trier <strong>BR</strong>256-6956-84Mo. 11.01. - Di. 12.01.2010 Holiday Inn München-Unterhaching München-Unterhaching <strong>BR</strong>256-6942-84Mo. 18.01. - Di. 19.01.2010 Grand City Hotel Berlin-Mitte <strong>BR</strong>256-7047-84Mo. 18.01. - Di. 19.01.2010 Ramada Landhotel Nürnberg Nürnberg <strong>BR</strong>256-7065-84Di. 16.02. - Mi. 17.02.2010 NH Hotel Göttingen Göttingen <strong>BR</strong>256-7177-84Di. 16.02. - Mi. 17.02.2010 Ramada Hotel Dresden Dresden <strong>BR</strong>256-7176-84Mo. 22.02. - Di. 23.02.2010 Park Hotel Ahrensburg Ahrensburg b. Hamburg <strong>BR</strong>256-7180-84Mo. 22.02. - Di. 23.02.2010 Renaissance Hotel Bochum Bochum <strong>BR</strong>256-7181-84Seminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.00 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Hotel- und Seminarinformationenfinden Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/256. Preis (pro Teilnehmer) bei 3 TN aus einer Firma zu einemTermin 275,- , 2 TN 286,- , 1 TN 298,- .Weitere Infos und Reservierungen unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de


60Seminare zur BetriebsratswahlJeder Teilnehmererhält ein Starterpaketmit Software im Wertvon 98,- ! (siehe Seite 2)SeminareStrategien für die Betriebsratswahl 2010So begeistern Sie die gesamteBelegschaft für Ihre BetriebsratswahlenWichtig fürjedes GremiumTeilnehmerkreisDas Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder.Insbesondere sind Mitglieder des Betriebsratsangesprochen, die zu einer hohen <strong>Wahl</strong>beteiligungund einer erfolgreichen Betriebsratswahl beitragenmöchten.Ihr Nutzen als <strong>Wahl</strong>vorstandIn diesem Seminar lernen Sie, wie Sie geeigneteKandidaten für die Betriebsratswahl sichten und füreine Mitarbeit im Betriebsrat gewinnen. Sie erfahren,wie Sie durch eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit dieErfolge des Betriebsrats nach außen verkaufen unddie Belegschaft zur Teilnahme an der Betriebsratswahlmotivieren. Durch eine hohe <strong>Wahl</strong>beteiligungund eine große Anzahl an Kolleginnen und Kollegen,die bereit sind, für den Betriebsrat zu kandidieren,schaffen Sie eine wichtige Grundlage für die Tätigkeitdes <strong>Wahl</strong>vorstands. Außerdem geben Sie demneu zu wählenden Betriebsrat die notwendige Unterstützungdurch ein starkes Wählervotum.§ 37 Abs. 6 BetrVGDie in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse könnengem. § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit§ 20 Abs. 3 BetrVG für alle Betriebsratsmitgliedererforderlich sein, die an der Vorbereitung undDurchführung der <strong>Wahl</strong> beteiligt sind. Dies gilt auchfür <strong>Wahl</strong>vorstände, die ihre Kenntnisse auffrischenmöchten.Ihre ReferentenDie W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene undlangjährig tätige Rhetorik- und Kommunikationstrainerein.SeminarinhaltGesetzliche Grundlagen zur Gestaltung IhrerBetriebsratswahl> So dürfen Sie mögliche Kandidatenansprechen> Kündigungsschutz während der Betriebsratswahlen> Listen oder Persönlichkeitswahl – Gestaltungsmöglichkeitenzum Erfolg> <strong>Wahl</strong>werbung im Betrieb – was ist erlaubt,was verbotenDie Strategieplanung für Ihre erfolgreiche Betriebsratswahl> Aus Fehlern lernen – so analysieren Sie dieletzte <strong>BR</strong>-<strong>Wahl</strong>> Brainstorming zur <strong>Wahl</strong>werbung> Erfolg macht Spaß – so erstellen Sie To-do-,Material- und Termin-Listen> <strong>Wahl</strong>werbung kostet Geld – Finanzierungsmodellefür Ihren <strong>Wahl</strong>kampfSo bereiten Sie Ihre Betriebsratswahlen gezielt vor> So stellen Sie Ihre bisherige Arbeit im <strong>BR</strong>erfolgreich dar> Flugblätter, Handzettel, Plakate, <strong>Wahl</strong>aushänge– so gestalten Sie ein erfolgreichesLayout> Medieneinsatz zur Betriebsratswahl – Intranetoder Internet, E-Mail-Rundschreiben und<strong>Wahl</strong>-Newsletter> Die erfolgreiche Betriebsversammlung zur<strong>Wahl</strong>. Lernen Sie im Seminar neue WegekennenSo machen Sie einen guten <strong>Wahl</strong>kampf underhöhen die <strong>Wahl</strong>beteiligungSeminartermine Hotel Ort Seminar-Nr.Mo. 21.09. - Mi. 23.09.2009 Sauerland Stern Hotel Willingen/Sauerland <strong>BR</strong>365-8546-84Mo. 12.10. - Mi. 14.10.2009 Seminaris Hotel Lüneburg Lüneburg <strong>BR</strong>365-8550-84Mo. 16.11. - Mi. 18.11.2009 Ramada Hotel Stuttgart-Herrenberg Herrenberg b. Stuttgart <strong>BR</strong>365-8551-84Mo. 07.12. - Mi. 09.12.2009 Seminaris Seehotel Potsdam Potsdam-Templiner See <strong>BR</strong>365-8552-84Mo. 18.01. - Mi. 20.01.2010 Ramada Landhotel Nürnberg Nürnberg <strong>BR</strong>365-8553-84BetriebsRatGeberSeminarbeginn um 14.00 Uhr, Seminarende um 12.00 Uhr (somit sparen Sie zwei Übernachtungen). Hotel- und Seminarinformationenfinden Sie auch im Internet unter www.waf-seminar.de/365. Preis (pro Teilnehmer) bei 3 TN aus einer Firma zu einemTermin 553,- , 2 TN 571,- , 1 TN 595,- .


Seminare zur Betriebsratswahl61Jeder Teilnehmererhält ein Starterpaketmit Software im Wertvon 98,- ! (siehe Seite 2)Auffrischungsseminar zum normalen<strong>Wahl</strong>verfahren für wiederbestellteMitglieder des <strong>Wahl</strong>vorstandsSeminareTeilnehmerkreisWiederbestellte Mitglieder des <strong>Wahl</strong>vorstands inBetrieben mit über 100 Arbeitnehmern sowie Betriebsratsmitglieder,die bei der Organisation sowieDurchführung der Betriebsratswahl mitwirken undbereits bei der letzten <strong>Wahl</strong> eingesetzt waren.Ihr Nutzen als <strong>Wahl</strong>vorstand/BetriebsratSie frischen Ihre Kenntnisse über die strikten Formvorschriftenbei der Betriebsratswahl auf. Mit Hilfeder in diesem Seminar aufgefrischten bzw. vertieftenKenntnisse wissen Sie, worauf Sie achten müssen, umdie Betriebsratswahl korrekt vorzubereiten und durchzuführen.Damit tragen Sie dazu bei, einer Anfechtbarkeitoder gar Nichtigkeit der <strong>Wahl</strong> vorzubeugen.§ 37 Abs. 6 BetrVGDie in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sindgem. § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 20Abs. 3 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich,die an der Vorbereitung und Durchführungder <strong>Wahl</strong> beteiligt sind. Dies gilt auch für <strong>Wahl</strong>vorstände,die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.SeminarinhaltDas <strong>Wahl</strong>verfahren – Wiederholung im Überblick> <strong>Wahl</strong>ablauf; Kosten der <strong>Wahl</strong>> Bildung von Sparten-/Filialbetriebsräten> Bestellung des <strong>Wahl</strong>vorstands<strong>Wahl</strong>berechtigung und Wählbarkeit> Arbeitnehmer; Leiharbeitnehmer;leitende Angestellte> Mindestsitze Geschlecht in der MinderheitErlass des <strong>Wahl</strong>ausschreibens> Inhalt; Erlasszeitpunkt; Bekanntmachung> Fristen; Berichtigung; NeuerlassPrüfung von <strong>Wahl</strong>vorschlägen/KandidatenlistenWiederholung und Vertiefung> Vorschlagsrecht; Mangel in der Vorschlagsliste,Aushang> Personenwahl oder Listenwahl<strong>Wahl</strong>handlung> Stimmzettel; Briefwahl> <strong>Wahl</strong>lokal und ÖffnungszeitenStimmenauszählung und Einberufung des neuenBetriebsrats> Öffentliche Stimmenauszählung;<strong>Wahl</strong>niederschrift; <strong>Wahl</strong>anfechtung> Bekanntgabe von <strong>Wahl</strong>ergebnis undEinberufung des neuen BetriebsratsWichtiger Hinweis:Mitgliedern des <strong>Wahl</strong>vorstandsdie zum erstenMal eine <strong>BR</strong>-<strong>Wahl</strong> organisieren,empfehlen wirdringend die Teilnahmeam Seminar Betriebsratswahl2010 (s. Seite 56).Ihre ReferentenDie W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene undlangjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrechtsowie Experten für Arbeitsrecht ein.Seminartermine Hotel Ort Seminar-Nr.Mo. 12.10.2009 Atlantic Hotel Universum Bremen Bremen <strong>BR</strong>273-8501-84Mo. 26.10.2009 Holiday Inn München-Unterhaching München-Unterhaching <strong>BR</strong>273-8502-84Mo. 09.11.2009 NH Hotel Berlin Alexanderplatz Berlin-Friedrichshain <strong>BR</strong>273-8503-84Di. 24.11.2009 Treff Hansa Hotel Mettmann Mettmann-Düsseldorf <strong>BR</strong>273-8504-84Mo. 07.12.2009 Bäder-Park-Hotel Rhön Therme Künzell/Fulda <strong>BR</strong>273-8505-84Mo. 11.01.2010 NH Hotel Hamburg-Horn Hamburg-Horn <strong>BR</strong>273-8506-84Di. 26.01.2010 Ramada Hotel Stuttgart-Herrenberg Herrenberg b. Stuttgart <strong>BR</strong>273-8507-84Mo. 15.02.2010 NH Hotel Berlin Alexanderplatz Berlin-Friedrichshain <strong>BR</strong>273-8508-84Seminarbeginn um 9.00 Uhr, Seminarende um 17.00 Uhr. Hotel- und Seminarinformationen finden Sie auch im Internet unterwww.waf-seminar.de/273. Preis (pro Teilnehmer) bei 3 TN aus einer Firma zu einem Termin 185,- , 2 TN 191,- , 1 TN 199,- .Weitere Infos und Reservierungen unter Telefon 08157 4000 oder www.waf-seminar.de


62 Seminarbedingungen, Teilnahmegebühren, VertrauensgarantieSeminarbedingungenTeilnahmegebührenVertrauensgarantie1. SeminaranmeldungIhre telefonische Reservierung ist unverbindlich. Da die Teilnehmerzahlin unseren Qualitäts-Seminaren immer begrenztist, empfehlen wir Ihnen, eine frühzeitige Reservierungvorzunehmen. Anruf genügt! Umgehend erhalten Sie unserAnmeldeformular. Dieses schicken Sie uns bitte innerhalb von14 Tagen ausgefüllt zu. Schriftliche Anmeldungen werden inder Reihenfolge des Eingangsdatums bestätigt.Mit Kunden kommuniziert die W.A.F. auch per Telefax undE-Mail. Sollten Sie diesen Service nicht wünschen, bitten wirum einen Hinweis. Evtl. entstandener Materialaufwand wirdvon uns ggf. erstattet.2. Teilnahmebestätigung / Unterlagen14 Tage vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigungund weitere Informationen oder eine Nachricht, fallsdas Seminar nicht stattfindet. Nur diese Bestätigung berechtigtSie zur Teilnahme am Seminar. Vor Erhalt der Teilnahmebestätigunggetätigte Auslagen wie z.B. Fahrtkosten erfolgen aufeigenes Risiko.3. ZahlungDie Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung, also vorSeminarbeginn, zu entrichten. Preisänderungen sind vorbehalten.Die W.A.F. übernimmt für Sie die Abrechnung derSeminar- und Hotelkosten mit Ihrem Arbeitgeber.4. StornierungDurch eine schriftliche Stornierung bis zwei Wochen vor Seminarbeginnentstehen Ihnen von Seiten des W.A.F. Instituteskeine Kosten. Bei kurzfristiger Stornierung sowie bei Nichterscheinenzum Seminar ohne vorherige Stornierung ist dasW.A.F. Institut berechtigt, die volle Seminargebühr in Rechnungzu stellen. Darüber hinaus müssen Sie mit zusätzlichenStornokosten seitens des Hotels rechnen. Selbstverständlichbesteht jedoch immer die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmerzu benennen, wobei eventuelle Stornierungskosten entfallen.BetriebsRatGeber5. Rücktritt und Kündigung durch denSeminarveranstalterDie Referenten/Dozenten werden von uns für jedes Seminarspeziell ausgewählt, um die Praxisnähe unserer Seminaresicherzustellen. Ort, Inhalt und Ablauf des Programms sowieder Einsatz bestimmter Referenten/Dozenten können von derW.A.F., unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung,geändert werden. Wir behalten uns vor, aus wichtigenGründen – wie bei Erkrankung des Referenten/Dozentenoder bei zu geringer Teilnehmerzahl – ein Seminar abzusagen.Schadensersatz kann – gleich aus welchem Grund – nur biszur Höhe der Seminargebühr geltend gemacht werden. UnsereSeminarangebote richten sich nur an Firmen und derenangestellte Betriebsräte.6. Seminargebühren / HotelkostenDie Gebühren verstehen sich exkl. MwSt. sowie aller Nebenkosten,wie z.B. Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung etc.Preisabweichungen/-änderungen behalten wir uns vor. DieW.A.F. hat das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufDritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere für die Hotelreservierung.Seminarteilnahme ohne Übernachtung im Seminarhotel:Sollten Sie keine Hotelreservierung wünschen, kreuzen Siebitte auf dem Anmeldeformular das entsprechende Feld an. Indiesem Fall wird eine Tagespauschale berechnet. Diese beinhaltetu.a. Tagungsgetränke, Kaffeepausen und das Mittagesseninkl. einem alkoholfreien Getränk.7. Veranstalter und GerichtsstandVeranstalter/Vertragspartner ist immer unsere Betriebsgesellschaft:W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG,Eugen-Friedl-Str. 6, 82340 Feldafing. Für unsere Seminaregelten ausschließlich die Seminarbedingungen der W.A.F.Gerichtsstand ist 82319 Starnberg.8. Kostentragung im Streitfall –Rechtliche Durchsetzung durch denBetriebsrat im StreitfallDie W.A.F. akzeptiert auch dann die Seminarteilnahme, wennder/die ArbeitgeberIn die Kostenübernahme in Frage stellt.Wir gehen in diesen Fällen trotz der rechtlichen Unsicherheitenmit den Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. Im Falle desStreits um die Teilnahme am Seminar oder die Zahlungsverweigerungdurch den Arbeitgeber liegt es am Betriebsrat, sich umdie Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeberzu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat dasRecht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichenBeschlussverfahren durchzusetzen.


W.A.F. Seminaranmeldung63W.A.F. Seminaranmeldung (Bitte diesen Vordruck kopieren)Für die Rücksendung wählen Sie bitte Fax-Nr.: 08157 99690 oder senden Sie eine E-Mail an: mail@waf-seminar.deW.A.F. Institut für Betriebsräte-FortbildungSeminarbüroEugen-Friedl-Str. 682340 FeldafingUnverbindliche, kostenfreie ReservierungAnruf genügt!Telefon 08157 4000Anmeldung zu folgendem Seminarvon bis Seminar-Nr.: <strong>BR</strong> - - 84Wir melden heute, in ausdrücklicher Anerkennung Ihrer Seminarbedingungen, folgende TeilnehmerInnen verbindlich an:Frau/HerrnVorname, Name Tel.-Nr. im Betrieb E-Mail im BetriebFrau/HerrnVorname, Name Tel.-Nr. im Betrieb E-Mail im BetriebBitte buchen Sie folgende Leistungen für oben genannte TeilnehmerInnen auf Rechnung über das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung:Hotelbuchung mit Übernachtung:VollpensionHalbpensionHotelbuchung ohne Übernachtung:Tagesgast inkl. Mittagessen (T1) (obligatorisch)Tagesgast inkl. Mittag- und Abendessen (T2)W.A.F. – Service für Sie:Egal ob Sie Hotelgast oder Tagesgast sind, wir rechnen die Hotelund/oderVerpflegungskosten direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab.Ja, wir möchten Übernachtung/Verpflegungper Rechnung bezahlen.Ja, wir möchten Übernachtung/Verpflegungmit Kreditkarte bezahlen.Kreditkarte: Mastercard Visa American ExpressInhaber der Karte:Kartennummer:Prüfziffer:Gültig bis:AnreisetagAbreisetagFirmennameTelefon-Nr. des BetriebsratsFirma Straße Fax-Nr. des Betriebsrats *Firma PLZ, Ort E-Mail-Adresse des Betriebsrats *BrancheAnzahl MitarbeiterIhre Funktion im BetriebsratAnzahl der Mitglieder im BetriebsratDatum, Unterschrift des BetriebsratsFirmenstempel* Gerne informieren wir Sie künftig über unser Seminarangebot. Mit der Angabe Ihrer Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse erklären Sie Ihr Einverständnisfür den Erhalt von Informationen des W.A.F. Instituts für Betriebsräte-Fortbildung. Sollten Sie Ihre Einwilligung nicht in dieser Form geben wollen, streichenSie bitte die entsprechenden Satzteile oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.


64 Drei Schritte zu Ihrem SeminarbesuchInfoDrei Schrittezu Ihrem Seminarbesuch1.SchrittWählen Sie Ihr Seminar aus unserem Katalog undnotieren Sie die Seminarnummer. Rufen Sie uns anund reservieren Sie vorab unverbindlich IhrenSeminarplatz unter Telefon 08157 4000 oderim Internet: www.waf-seminar.de/reservierung2.SchrittStellen Sie Ihren Antrag zur nächsten Betriebsratssitzung.Hat der Betriebsrat zugestimmt, informierenSie den Arbeitgeber. W.A.F. Qualitäts-Seminarewerden nach § 37 Abs. 6 BetrVG vom Arbeitgebergetragen. Wenn Sie Hilfe benötigen:www.waf-seminar.de/info-hilfe3.SchrittFüllen Sie unsere Anmeldung aus und senden Siediese an: W.A.F. Institut für Betriebsräte-FortbildungEugen-Friedl-Str. 682340 FeldafingFax: 08157 99690E-Mail: mail@waf-seminar.deSie erhalten umgehend eineTeilnahmebestätigung.Rechtzeitig vor Seminarbeginnsenden wir Ihnen Ihre Unterlagen,Wegbeschreibung,Hotelprospekt etc. zu.Die komplette Abrechnungmit Ihrem Arbeitgebererledigen wir, sowohl für dieSeminargebühren als auchdie Hotelkosten.1. 2. 3.W.A.F. SeminarbüroBetriebsRatGeber


W.A.F. Seminaranmeldung65W.A.F. Seminaranmeldung (Bitte diesen Vordruck kopieren)Für die Rücksendung wählen Sie bitte Fax-Nr.: 08157 99690 oder senden Sie eine E-Mail an: mail@waf-seminar.deW.A.F. Institut für Betriebsräte-FortbildungSeminarbüroEugen-Friedl-Str. 682340 FeldafingUnverbindliche, kostenfreie ReservierungAnruf genügt!Telefon 08157 4000Anmeldung zu folgendem Seminarvon bis Seminar-Nr.: <strong>BR</strong> - - 84Wir melden heute, in ausdrücklicher Anerkennung Ihrer Seminarbedingungen, folgende TeilnehmerInnen verbindlich an:Frau/HerrnVorname, Name Tel.-Nr. im Betrieb E-Mail im BetriebFrau/HerrnVorname, Name Tel.-Nr. im Betrieb E-Mail im BetriebBitte buchen Sie folgende Leistungen für oben genannte TeilnehmerInnen auf Rechnung über das W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung:Hotelbuchung mit Übernachtung:VollpensionHalbpensionHotelbuchung ohne Übernachtung:Tagesgast inkl. Mittagessen (T1) (obligatorisch)Tagesgast inkl. Mittag- und Abendessen (T2)W.A.F. – Service für Sie:Egal ob Sie Hotelgast oder Tagesgast sind, wir rechnen die Hotelund/oderVerpflegungskosten direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab.AnreisetagAbreisetagJa, wir möchten Übernachtung/Verpflegungper Rechnung bezahlen.Ja, wir möchten Übernachtung/Verpflegungmit Kreditkarte bezahlen.Kreditkarte: Mastercard Visa American ExpressInhaber der Karte:Kartennummer:Prüfziffer:Gültig bis:FirmennameTelefon-Nr. des BetriebsratsFirma Straße Fax des Betriebsrats *Firma PLZ, Ort E-Mail-Adresse des Betriebsrats *BrancheAnzahl MitarbeiterIhre Funktion im BetriebsratAnzahl der Mitglieder im BetriebsratDatum, Unterschrift des BetriebsratsFirmenstempel* Gerne informieren wir Sie künftig über unser Seminarangebot. Mit der Angabe Ihrer Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse erklären Sie Ihr Einverständnisfür den Erhalt von Informationen des W.A.F. Instituts für Betriebsräte-Fortbildung. Sollten Sie Ihre Einwilligung nicht in dieser Form geben wollen, streichenSie bitte die entsprechenden Satzteile oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.


Wenn Sie Hilfe benötigenwww.betriebsratswahl.deWir wünschen Ihnen eineunproblematische und konfliktfreieBetriebsratswahl und denneu gewählten Betriebsräten fürdas kommende Amt viel Kraftund viel Erfolg.Mit freundschaftlichen GrüßenIhrW.A.F-TeamW.A.F. Institutfür Betriebsräte-FortbildungEugen-Friedl-Str. 682340 FeldafingReservierung und Seminarberatung08157 4000Fax: 08157 99690mail@waf-seminar.dewww.waf-seminar.de

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