Beurteilung, Beförderung, Zeugnis neu: Prädikat: „n“ (noch nicht ...

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13.07.2015 Aufrufe

lvb.informBeurteilung, Beförderung, Zeugnis neu:Prädikat: „n“ (noch nicht erreicht)Sowohl die Einführung in Kindergarten und Primarschule als auch die Zeugnisaussstellung imübrigen Schulbereich lässt gravierende Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Unternehmung bestehen.Deshalb interessiert das den LVBDas Interesse des Personalverbands leitet sich primär abaus den zu erwartenden unmittelbaren Konsequenzen fürdie Arbeitsverhältnisse für die Lehrpersonen, aus denlängerfristigen Perspektiven für die Leistungsfähigkeit desöffentlichen Schulsystems und aus der Absicht, für die Ausbildungder Schülerinnen und Schüler realistische Bedingungenzu erhalten.Die Lernleistungs-Messung soll den subjektiv deutlichwahrgenommenen Absturz der letzten Jahre objektiviert erkennenlassen. Auf solche Erkenntnisse gestützt wären Instrumentezu entwickeln, die den Trend gegebenenfalls umkehren.Der LVB sieht die Gefahr, dass bei weitergehenderInflation der Infarkt der öffentlichen Schule droht und dasssich an die Spitze der Skala Privatschulsysteme setzen.Er ist überzeugt, dass sich diese Interessen mit einer aufPraxiserfahrung abgestützten Regelung vereinbaren lassen.Der LVB stützt sich dabei auf einen Auftrag der Mitgliederversammlungvom 8.9.04, der explizit fordert:▪ die Aussagekraft der Zeugnisse zh. Schülerschaft, Eltern,Berufsausbildung und weiterführenden Schulen mussgegenüber dem heutigen Stand verbessert werden.▪ Für die Zeugnisausstellung müssen der Aufwand für dieBeteiligten und die Aussagekraft des Zeugnisses in einemvertretbaren Verhältnis stehen.▪ Angesichts der grassierenden Verrechtlichung des Schulwesenssollen keine zusätzlichen konfliktträchtigenBeurteilungsformen verordnet werden.▪ Instrumentarien zur Durchsetzung von Leistungsmessungensollen zur Verfügung gestellt werden, von derNachprüfung bis zur verweigerten Promotion bzw. zumSchulausschluss.▪ Kantonale klassenübergreifende Orientierungsprüfungensollen – professionell angelegt und ausgewertet – Erkenntnissezum Lernerfolg liefern.Unverzichtbar, aber nicht erfüllt:Die Regelung muss es der Lehrperson möglich machen,sich bei zumutbarem Aufwand im Bewertungsvorgangnachvollziehbar und belegbar korrekt zuverhalten.In Betrieb auf Kindergarten und Primar: ZahlreicheRückmeldungenSeit September 2004 wird das System im Kindergarten undin der Primarschule instruiert, im Moment laufen die ersten„Beurteilungsgespräche“. Seit geraumer Zeit erreichen denLVB immer wieder Rückmeldungen einzelner Lehrpersonen,aber auch geschlossener Kollegien, die Protest anmeldengegen die Art und Weise, wie die neue Verordnung umgesetztwerden soll; man sei bereit, „sich seriös und professionellmit Neuerungen auseinanderzusetzen“, heisst es in einemder Schreiben, „aber nur unter den dafür nötigen Rahmenbedingungenwie entsprechende Zeitressourcen, fundierteUnterlagen und Möglichkeiten zur gezielten Überarbeitung.“Es fehlten (Zitat)▪ „eine klar durchdachte und fundierte Überarbeitung derHandreichungen durch das AVS,▪ ein genügend grosses Zeitgefäss für die Überarbeitungdieser Handreichungen,▪ eine frühzeitige Aushändigung der unter Punkt 10. Administrationaufgeführten Formulare zum Schuljahresbeginn.“Zahlreiche Rückmeldungen gab es auch zum Procedere derEinführung:▪ Der Ordner sei viel zu spät zugestellt worden, der Inhaltsei weitgehend und Seite für Seite als „Entwurf“ qualifiziert,die definitive Verordnung enthalte gegenüber der im Ordnerenthaltenen bereits wieder namhafte Änderungen, dazufehlten erforderliche Dokumente.▪ Das Ansinnen, jeweils die aktuellste Version aus dem Internetabzurufen und Punkt für Punkt auf allfällige Änderungenzu prüfen, sei eine Zumutung, und im übrigen sei dieNachrüstung der Ordner mit den dannzumal definitiven Dokumentennicht nur organisatorisch, sondern auch ökonomischbedenklich.18

lvb.inform<strong>Beurteilung</strong>, <strong>Beförderung</strong>, <strong>Zeugnis</strong> <strong>neu</strong>:<strong>Prädikat</strong>: <strong>„n“</strong> (<strong>noch</strong> <strong>nicht</strong> erreicht)Sowohl die Einführung in Kindergarten und Primarschule als auch die <strong>Zeugnis</strong>aussstellung imübrigen Schulbereich lässt gravierende Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Unternehmung bestehen.Deshalb interessiert das den LVBDas Interesse des Personalverbands leitet sich primär abaus den zu erwartenden unmittelbaren Konsequenzen fürdie Arbeitsverhältnisse für die Lehrpersonen, aus denlängerfristigen Perspektiven für die Leistungsfähigkeit desöffentlichen Schulsystems und aus der Absicht, für die Ausbildungder Schülerinnen und Schüler realistische Bedingungenzu erhalten.Die Lernleistungs-Messung soll den subjektiv deutlichwahrgenommenen Absturz der letzten Jahre objektiviert erkennenlassen. Auf solche Erkenntnisse gestützt wären Instrumentezu entwickeln, die den Trend gegebenenfalls umkehren.Der LVB sieht die Gefahr, dass bei weitergehenderInflation der Infarkt der öffentlichen Schule droht und dasssich an die Spitze der Skala Privatschulsysteme setzen.Er ist überzeugt, dass sich diese Interessen mit einer aufPraxiserfahrung abgestützten Regelung vereinbaren lassen.Der LVB stützt sich dabei auf einen Auftrag der Mitgliederversammlungvom 8.9.04, der explizit fordert:▪ die Aussagekraft der <strong>Zeugnis</strong>se zh. Schülerschaft, Eltern,Berufsausbildung und weiterführenden Schulen mussgegenüber dem heutigen Stand verbessert werden.▪ Für die <strong>Zeugnis</strong>ausstellung müssen der Aufwand für dieBeteiligten und die Aussagekraft des <strong>Zeugnis</strong>ses in einemvertretbaren Verhältnis stehen.▪ Angesichts der grassierenden Verrechtlichung des Schulwesenssollen keine zusätzlichen konfliktträchtigen<strong>Beurteilung</strong>sformen verordnet werden.▪ Instrumentarien zur Durchsetzung von Leistungsmessungensollen zur Verfügung gestellt werden, von derNachprüfung bis zur verweigerten Promotion bzw. zumSchulausschluss.▪ Kantonale klassenübergreifende Orientierungsprüfungensollen – professionell angelegt und ausgewertet – Erkenntnissezum Lernerfolg liefern.Unverzichtbar, aber <strong>nicht</strong> erfüllt:Die Regelung muss es der Lehrperson möglich machen,sich bei zumutbarem Aufwand im Bewertungsvorgangnachvollziehbar und belegbar korrekt zuverhalten.In Betrieb auf Kindergarten und Primar: ZahlreicheRückmeldungenSeit September 2004 wird das System im Kindergarten undin der Primarschule instruiert, im Moment laufen die ersten„<strong>Beurteilung</strong>sgespräche“. Seit geraumer Zeit erreichen denLVB immer wieder Rückmeldungen einzelner Lehrpersonen,aber auch geschlossener Kollegien, die Protest anmeldengegen die Art und Weise, wie die <strong>neu</strong>e Verordnung umgesetztwerden soll; man sei bereit, „sich seriös und professionellmit Neuerungen auseinanderzusetzen“, heisst es in einemder Schreiben, „aber nur unter den dafür nötigen Rahmenbedingungenwie entsprechende Zeitressourcen, fundierteUnterlagen und Möglichkeiten zur gezielten Überarbeitung.“Es fehlten (Zitat)▪ „eine klar durchdachte und fundierte Überarbeitung derHandreichungen durch das AVS,▪ ein genügend grosses Zeitgefäss für die Überarbeitungdieser Handreichungen,▪ eine frühzeitige Aushändigung der unter Punkt 10. Administrationaufgeführten Formulare zum Schuljahresbeginn.“Zahlreiche Rückmeldungen gab es auch zum Procedere derEinführung:▪ Der Ordner sei viel zu spät zugestellt worden, der Inhaltsei weitgehend und Seite für Seite als „Entwurf“ qualifiziert,die definitive Verordnung enthalte gegenüber der im Ordnerenthaltenen bereits wieder namhafte Änderungen, dazufehlten erforderliche Dokumente.▪ Das Ansinnen, jeweils die aktuellste Version aus dem Internetabzurufen und Punkt für Punkt auf allfällige Änderungenzu prüfen, sei eine Zumutung, und im übrigen sei dieNachrüstung der Ordner mit den dannzumal definitiven Dokumenten<strong>nicht</strong> nur organisatorisch, sondern auch ökonomischbedenklich.18


4.04/05Angesichts der Verrechtlichung des Schulwesens sollten keinederart konfliktträchtigen <strong>neu</strong>en <strong>Beurteilung</strong>sformen etabliertwerden.Die Auseinandersetzung zu LAS mit dem Schüler und denEltern ist natürlich längst pädagogisches Thema. SchwerwiegendeVerstösse gegen LAS gehören in eine Disziplinarregelungund <strong>nicht</strong> in dieser Form ins <strong>Zeugnis</strong>. Deshalb verlangtder LVB ja auch verbesserte Disziplinarkompetenzenfür die Lehrpersonen und Schulen.Der LVB empfahl dringend, von diesem Instrument Abstandzu nehmen und seine Anwendung auch auf Primar <strong>noch</strong>einmal zu überprüfen.Unter diesen Bedingungen nur die Bestbewertungankreuzen!Jetzt wo das trotzdem kommt, kann den Lehrpersnennur empfohlen werden, im eigenen und vor allemim Interesse des Schülers bzw. der Schülerindurchgehend die Bestqualifikation auszustellen. Jedeandere zerstört die die Chancen des 15-jährigen Jugendlichenauf dem Lehrstellenmarkt unwiderruflich.Bemängelt hatte der LVB auch das exzessive Ausnehmenvon den <strong>Beförderung</strong>snormen für Schülerinnenund Schüler mit Integrativer Schulungsform (diese sollte jagerade dazu befähigen, die Anforderungen zu erfüllen), fürFremdsprachige (statt zwei Jahre lang keine Deutschnote zubekommen müssten diese in Intensivklassen in Deutsch gefordertwerden) und bei „Leistungsstörungen“. Eine solchefalsch verstandene „Schonung“ beschädigt unter demRubrum von „Toleranz“ und „Integration“ die Lerngruppeund die Interessen des zu fördernden Kindes.Nicht erbrachte LeistungenDer LVB hatte verlangt, dass „nach Möglichkeit“ und „in derKompetenz der Lehrperson“ „während des Semesters“ Leistungennachzuverlangen sind. Es könne aber keinen generellenAnspruch auf Nachholen der Prüfungen geben. DiePromotionsverweigerung müsse in jedem Semester greifenkönnen.Für das Nachholen von <strong>nicht</strong> erbrachten Leistungen musseine Frist gesetzt werden, und zwar im Einvernehmen mitder Lehrpersonen. Es soll kein Recht auf Nachprüfung geben.Eventuelle Nachprüfungen müssen spätestens bis zumAbgabetermin des <strong>Zeugnis</strong>ses erfüllt worden sein, sonstkönnten Lehrpersonen bis weit in die Schulferien hinein zurAbhaltung von Nachprüfungen verpflichtet werden.In der Rechtsmittelbelehrung für den Laien-Anwender wärezudem zu klären, welche „Entscheide“ rekursfähig seien.Hier versagt die Verordnung!▪ Was ist rekursfähig? Die Einzelnote oder der <strong>Beförderung</strong>sentscheid?▪ Welche Entscheide haben aufschiebende Wirkung?Die aufschiebende Wirkung muss garantieren, dass rascheine Zweitbeurteilung durch eine übergeordnete Instanz erfolgt.Nachfolgend ist sicherzustellen, dass – bei äusserstgeringer Chance einer Änderung des Entscheids – diese Planungssicherheitdurch fortgesetzte aufschiebende Wirkungenfür Schüler und Schule <strong>nicht</strong> unverhältnismässig eingeschränktwird.Praktisch <strong>nicht</strong>s davon wurde vom Bildungsrat berücksichtigt.Mit der bisherigen Praxis der Orientierungsarbeitensetzt sich ein separater Artikel in diesem Heft er<strong>neu</strong>tauseinander. Von seriöser Lernleistungsmessung istbisher wenig zu erkennen. Der Aufwand ist aber nurzumutbar, wenn die Prüfungen von der zuständigenStelle künftig korrekt gestaltet werden.Im übrigen liegen die Orientierungsarbeiten bezüglicheines Einsatzes bei der Lehrstellenfindung völligfalsch im Termin.Warum hat man keine Beratung und Abstimmungmit Ausbildern in der Berufswelt gesucht? Warumgab es keine realistische Auseinandersetzung mitdem Stellenwert, den heutige Schulzeugnisse beiden Lehrmeistern und Ausbildern für Berufslehren<strong>noch</strong> haben?Was wird das mit dem Abschlusszeugnis auf SekundarstufeI? Welchen Wert hat ein Dokument, das fürdie Findung eines Ausbildungsplatzes oder die Qualifikationfür eine Weiterführende Schule alle relevantenTermine verpasst?LVB-<strong>Prädikat</strong>: mangelhaft.19


lvb.informDer LVB hatte bereits im Frühjahr 2004 moniert, dass fürdie vorgezogene Einführung der Regelung für Kindergartenund Primar die erforderlichen Ausführungsdokumente<strong>nicht</strong> zur <strong>Beurteilung</strong> vorlägen.Sekundarstufe IAuch da fehlten▪ die <strong>Zeugnis</strong>formular-Entwürfe▪ die Entwürfe der <strong>Beurteilung</strong>sbögen▪ der Entwurf Abschlusszeugnis Sekundarschule▪ die Entwürfe für die Ausführungsbestimmungender Notengebung. Falls sich dazu, wie auf Anfrage zuerfahren war, vorerst in der Praxis <strong>nicht</strong>s ändern soll,hätten die Bestimmungen den<strong>noch</strong> zusammengefasstin die Gesamtbeurteilung einbezogen werden müssen.▪ die Auflistung der <strong>Beförderung</strong>sfächer,▪ die Stundentafel.Die Formulare und die Ausführungsbestimmungen fehlen<strong>noch</strong> immer.In der Vernehmlassung wurde der LVB zu einer Aussprachemit den Projektverfassern eingeladen; diese fand am 10.September 2004 statt.Angesprochen wurden dort, vor allem in Bezug auf die SekundarstufeI, schwergewichtig diese Punkte:Die <strong>Beurteilung</strong> des Lern-, Arbeits- und SozialverhaltensLAS einmalig im 3. SchuljahrLern-, Arbeits- und Sozialverhalten und Persönlichkeitsentwicklungsind kaum gerecht und vor allem <strong>nicht</strong> belegbarzu beurteilen.Es erhebt sich er<strong>neu</strong>t die Frage, ob die Schule solche Charakter-und Verhaltensbeurteilungen in den Rang von <strong>Zeugnis</strong>qualitätanheben muss.Eine Bewertung ist in schriftlicher wie Notenform konfliktträchtig,da sie natürlich in Rekursen, auch via Anwalt, angefochtenwerden kann.Es ist zu befürchten, dass sich deshalb sehr bald Zuständewie im Bereich der Arbeitszeugnisse ergeben werden:Schön-Formulierungen und Diskret-Codes.20Es ist verständlich, dass Lehrmeister Aussagen dieser Artwünschen. Die <strong>Beurteilung</strong> trifft den Schüler aber imschwierigsten Alter, eine <strong>Beurteilung</strong> kann ihn nachhaltigschädigen.Die Schule muss prinzipiell nur so viel LAS-Verhalten herstellen,als für einen lerngünstigen Unterricht nötig ist. Dazusind die Schulen mit den erforderlichen Disziplinarkompetenzenauszustatten, was der LVB seit langem anmahnt.Der Rest ergibt sich über die Leistungsbewertung.Lehrmeister sind in der Lage, sich im Bewerbungs- und imVorstellungsverfahren ein Bild zu machen. Ausserdem gibtes nach wie vor das Instrument der Referenzeinholung.Der LVB tritt ausdrücklich für die Rückgewinnungvon Disziplin an den Schulen ein. Dabei sind aber dieangemessenen Methoden anzuwenden.Das hingegen ist eine verfehlte Form von Disziplinierung,die dem <strong>nicht</strong> optimal beurteilten Schüler jedeAussicht auf eine Lehrstelle verbaut.Während die Bewertung über Tests und Noten im Rahmender bisherigen Praxis wenigstens nachvollziehbar begründetund vertreten werden kann, sind Charakterbeurteilungenkaum belegbar. Von Eltern bestellte Anwälte werden dieLehrpersonen bzw. den Klassenkonvent auffordern, ihre <strong>Beurteilung</strong>ennachzuweisen. Das wäre allenfalls mit einemunendlich aufwändigen Fichensystem <strong>noch</strong> möglich (Orte,Daten und Umstände von subjektiv wahrgenommen Vorfällen,die z.B. „Konfliktlösefähigkeiten“ belegen), und selbstdann <strong>noch</strong>, weil extrem subjektiv und immer bestreitbar,praktisch und mit vernünftigem Aufwand <strong>nicht</strong> durchzustehen.Zudem muss eine solche Bewertung mit einem DutzendFachlehrpersonen abgestimmt werden. Es liegt auf derHand, dass dies aufgrund der unterschiedlichen Erfahrungenmit dem Schüler ein verzweifeltes Unternehmen werdenmuss.Zusätzlich wäre diese einmalige LAS-Bewertung in der 3.Klasse der Sekundarschule ausgesprochen unpädagogisch,da der Schüler ja keine Verbesserungsmöglichkeit zugestandenerhält, sondern einmalig stigmatisiert ist.


4.04/05Angesichts der Verrechtlichung des Schulwesens sollten keinederart konfliktträchtigen <strong>neu</strong>en <strong>Beurteilung</strong>sformen etabliertwerden.Die Auseinandersetzung zu LAS mit dem Schüler und denEltern ist natürlich längst pädagogisches Thema. SchwerwiegendeVerstösse gegen LAS gehören in eine Disziplinarregelungund <strong>nicht</strong> in dieser Form ins <strong>Zeugnis</strong>. Deshalb verlangtder LVB ja auch verbesserte Disziplinarkompetenzenfür die Lehrpersonen und Schulen.Der LVB empfahl dringend, von diesem Instrument Abstandzu nehmen und seine Anwendung auch auf Primar <strong>noch</strong>einmal zu überprüfen.Unter diesen Bedingungen nur die Bestbewertungankreuzen!Jetzt wo das trotzdem kommt, kann den Lehrpersnennur empfohlen werden, im eigenen und vor allemim Interesse des Schülers bzw. der Schülerindurchgehend die Bestqualifikation auszustellen. Jedeandere zerstört die die Chancen des 15-jährigen Jugendlichenauf dem Lehrstellenmarkt unwiderruflich.Bemängelt hatte der LVB auch das exzessive Ausnehmenvon den <strong>Beförderung</strong>snormen für Schülerinnenund Schüler mit Integrativer Schulungsform (diese sollte jagerade dazu befähigen, die Anforderungen zu erfüllen), fürFremdsprachige (statt zwei Jahre lang keine Deutschnote zubekommen müssten diese in Intensivklassen in Deutsch gefordertwerden) und bei „Leistungsstörungen“. Eine solchefalsch verstandene „Schonung“ beschädigt unter demRubrum von „Toleranz“ und „Integration“ die Lerngruppeund die Interessen des zu fördernden Kindes.Nicht erbrachte LeistungenDer LVB hatte verlangt, dass „nach Möglichkeit“ und „in derKompetenz der Lehrperson“ „während des Semesters“ Leistungennachzuverlangen sind. Es könne aber keinen generellenAnspruch auf Nachholen der Prüfungen geben. DiePromotionsverweigerung müsse in jedem Semester greifenkönnen.Für das Nachholen von <strong>nicht</strong> erbrachten Leistungen musseine Frist gesetzt werden, und zwar im Einvernehmen mitder Lehrpersonen. Es soll kein Recht auf Nachprüfung geben.Eventuelle Nachprüfungen müssen spätestens bis zumAbgabetermin des <strong>Zeugnis</strong>ses erfüllt worden sein, sonstkönnten Lehrpersonen bis weit in die Schulferien hinein zurAbhaltung von Nachprüfungen verpflichtet werden.In der Rechtsmittelbelehrung für den Laien-Anwender wärezudem zu klären, welche „Entscheide“ rekursfähig seien.Hier versagt die Verordnung!▪ Was ist rekursfähig? Die Einzelnote oder der <strong>Beförderung</strong>sentscheid?▪ Welche Entscheide haben aufschiebende Wirkung?Die aufschiebende Wirkung muss garantieren, dass rascheine Zweitbeurteilung durch eine übergeordnete Instanz erfolgt.Nachfolgend ist sicherzustellen, dass – bei äusserstgeringer Chance einer Änderung des Entscheids – diese Planungssicherheitdurch fortgesetzte aufschiebende Wirkungenfür Schüler und Schule <strong>nicht</strong> unverhältnismässig eingeschränktwird.Praktisch <strong>nicht</strong>s davon wurde vom Bildungsrat berücksichtigt.Mit der bisherigen Praxis der Orientierungsarbeitensetzt sich ein separater Artikel in diesem Heft er<strong>neu</strong>tauseinander. Von seriöser Lernleistungsmessung istbisher wenig zu erkennen. Der Aufwand ist aber nurzumutbar, wenn die Prüfungen von der zuständigenStelle künftig korrekt gestaltet werden.Im übrigen liegen die Orientierungsarbeiten bezüglicheines Einsatzes bei der Lehrstellenfindung völligfalsch im Termin.Warum hat man keine Beratung und Abstimmungmit Ausbildern in der Berufswelt gesucht? Warumgab es keine realistische Auseinandersetzung mitdem Stellenwert, den heutige Schulzeugnisse beiden Lehrmeistern und Ausbildern für Berufslehren<strong>noch</strong> haben?Was wird das mit dem Abschlusszeugnis auf SekundarstufeI? Welchen Wert hat ein Dokument, das fürdie Findung eines Ausbildungsplatzes oder die Qualifikationfür eine Weiterführende Schule alle relevantenTermine verpasst?LVB-<strong>Prädikat</strong>: mangelhaft.21

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