02.12.2012 Aufrufe

7. Dresdner Betontag - Beton und Sichtbeton

7. Dresdner Betontag - Beton und Sichtbeton

7. Dresdner Betontag - Beton und Sichtbeton

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>7.</strong> <strong>Dresdner</strong> <strong><strong>Beton</strong>tag</strong><br />

- Fachtagung der Bauakademie Sachsen -<br />

„Hat sich das DBV – Merkblatt „<strong>Sichtbeton</strong>“ bewährt?“<br />

Referent<br />

Tagungsort<br />

Termin<br />

Leitung<br />

Seite 1 von 21<br />

Dr.-Ing. Klaus-Reiner Goldammer<br />

Deutscher <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Bautechnik-Verein E. V.<br />

Kurfuerstenstrasse 129<br />

10785 Berlin<br />

Tel.: 030. 23 60 96 52<br />

Fax: 030. 23 60 96 46<br />

goldammer@betonverein.de<br />

Ramada Hotel Dresden<br />

Wilhelm-Franke-Straße 90<br />

01219 Dresden<br />

Tel.: 0351.47 82-0<br />

3. März 2010<br />

Dipl.-Ing. Uwe Schicke<br />

Bauakademie Sachsen<br />

Neuländer Str. 29<br />

01129 Dresden<br />

Tel.: 0351.202 72-0<br />

Fax: 0351.202 72-25<br />

info@bauakademie-sachsen.de<br />

www.bauakademie-sachsen.de


Hat sich das DBV-Merkblatt „<strong>Sichtbeton</strong>“ bewährt ?<br />

Seit der Veröffentlichung des DBV-Merkblattes „<strong>Sichtbeton</strong>“, Ausgabe 2004 [1] sind nunmehr<br />

über 5 Jahr verstrichen <strong>und</strong> zu Recht wird die Frage gestellt, ob es sich bewährt hat <strong>und</strong> welche<br />

neuen Aspekte sich inzwischen ergeben haben.<br />

Die aufgeworfenen Fragen möchte ich unter folgenden Gesichtspunkten beantworten:<br />

1. Akzeptanz auf dem Markt<br />

2. Hinweise zur Anwendung des Merkblattes, wenn der Vertrag „<strong>Sichtbeton</strong>“ nicht konkretisiert<br />

3. Besondere Aspekte im Nicht-Hochbau, z. B. bei Infrastrukturbauten<br />

4. Besondere Aspekte bei Fertigteilen<br />

5. Besondere Aspekte bei hochwertigen <strong>Sichtbeton</strong>flächen<br />

6. Vorrangige Beurteilung der Gesamtansicht<br />

1. Akzeptanz auf dem Markt<br />

Die Philosophie des Merkblattes [1] besteht darin, den Dialog <strong>und</strong> die Kommunikation der an der<br />

Bauaufgabe Beteiligten durch die Vorgabe von „<strong>Sichtbeton</strong>klassen“ im Sinne der Tabelle 1 zu<br />

fördern. Die Tabelle 1 (siehe Seite 19) hat unmittelbare Auswirkungen für die Planung, die Ausschreibung,<br />

die Baustoffwahl, die Preisfindung sowie für die Ausführung. Bei der abschließenden<br />

Abnahme ist festzustellen, ob die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit unter Berücksichtigung<br />

unvermeidlicher Abweichungen <strong>und</strong> des Gesamteindrucks der „<strong>Sichtbeton</strong>“- Fläche erreicht<br />

wurde. Durch diese kurze Beschreibung lässt sich der Aufbau <strong>und</strong> der Inhalt des Merkblattes<br />

[1] umreißen (siehe Anhang Tabelle 1 bis 4).<br />

Adressaten des Merkblattes sind Architekten, Planer, Bauunternehmer <strong>und</strong> Bauüberwacher, denen<br />

mit diesem Merkblatt erstmalig in Deutschland ein zusammenhängendes Rüstzeug für die<br />

Planung, den Bau <strong>und</strong> die Beurteilung von <strong>Sichtbeton</strong>flächen an die Hand gegeben wurde.<br />

In den nun mehr als 5 Jahren, seit denen das Merkblatt zur Verfügung steht, kann festgestellt<br />

werden, dass es eine breite Akzeptanz erreicht hat. Zum einen liegt es an der klaren Vorgehensweise,<br />

die das Merkblatt beschreibt. Es ist dem Architekten oder dem Ausschreibenden<br />

tatsächlich möglich, <strong>Sichtbeton</strong> in diversen Qualitätsstufen allgemeinverständlich auszuschreiben.<br />

Zum anderen ist die Akzeptanz auch deswegen gegeben, weil es zurzeit kein anderes<br />

deutsches Werk gibt, das <strong>Sichtbeton</strong> derart umfangreich <strong>und</strong> fachk<strong>und</strong>ig formuliert.<br />

Während früher oft von <strong>Sichtbeton</strong> II oder III gesprochen wurde, ohne dessen Eigenschaften<br />

genau, d. h. eindeutig, zu formulieren, bieten heute die <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB1 bis SB4 des<br />

Merkblattes dem Planer Sicherheit (siehe Tabelle 1 auf Seite 19). Die kaskadenförmige Anordnung<br />

der einzelnen Anforderungsklassen FT, P, AF, E, T <strong>und</strong> SH ist überschaubar <strong>und</strong> leicht<br />

verständlich. Die bildliche Zuordnung der <strong>Sichtbeton</strong>klassen in eine geringe, eine normale, eine<br />

hohe oder eine besonders hohe gestalterische Qualität überzeugt viele Architekten, weil die<br />

Seite 2 von 21


handwerkliche Umsetzung der ausgeschriebenen Qualität bewusst dem ausführenden Unternehmen<br />

überlassen werden kann. Folglich wird der Planer davon befreit, planerische Details z.<br />

B. zum <strong>Beton</strong> oder zur Schalung anzugeben, die er in der Regel nur ungenügend beherrscht.<br />

Nachfragen bei den Schalungslieferanten <strong>und</strong> Schalungsvermietern zeigen, dass inzwischen<br />

mehr als die Hälfte aller Anfragen im <strong>Sichtbeton</strong>bereich nach den Kriterien des Merkblattes [1]<br />

gestellt werden.<br />

Auf diversen Veranstaltungen <strong>und</strong> in vielen Veröffentlichungen wird immer wieder Bezug auf das<br />

Merkblatt genommen; auch das zeigt die große Akzeptanz, die das Merkblatt inzwischen gef<strong>und</strong>en<br />

hat.<br />

Mit Ende 2009 waren ca. 15.000 Exemplare des Heftes verteilt. Im August 2008 erfolgte bereits<br />

der 2. korrigierte Nachdruck, der allerdings nur einige redaktionelle Anpassungen <strong>und</strong> Korrekturen<br />

<strong>und</strong> keine Neuerungen enthielt.<br />

2. Hinweise zur Anwendung des Merkblattes, wenn der Vertrag<br />

<strong>Sichtbeton</strong> nicht konkretisiert<br />

Ein besonderer Aspekt des Merkblattes ergibt sich dann, wenn der Bauvertrag nichts Genaues<br />

zur Qualität des <strong>Sichtbeton</strong>objektes aussagt. Nicht gerade selten findet man Verträge, in denen<br />

<strong>Sichtbeton</strong> ohne jede weitere Spezifikation der optischen Eigenschaften gefordert wird. Weder<br />

wird der Schalhauttyp, die Färbung des <strong>Beton</strong>s, noch die Ausbildung der Fugen, noch vieles<br />

andere mehr beschrieben.<br />

In diesen Fällen stellen sich unter anderem dann die Fragen: Was wird hier eigentlich vom Auftragnehmer<br />

geschuldet? Worauf haben sich Arbeitsvorbereitung <strong>und</strong> Baustelle einzustellen?<br />

Welcher Aufwand ist zu treiben? Sind z. B. Schüttlagenabzeichnungen oder Hell-Dunkel-Verfärbungen,<br />

wie in Bild 1 dargestellt, bei <strong>Sichtbeton</strong> zulässig? Darf man Rahmenschalung mit ihren<br />

typischen Abzeichnungen auf der <strong>Beton</strong>oberfläche (Bild 2) verwenden oder muss es immer Trägerschalung<br />

sein? Sind Schmutzflecken auf der fertigen Oberfläche (Bild 3) oder Reparaturstellen<br />

an der Schalhaut erlaubt?<br />

Seite 3 von 21


Seite 4 von 21<br />

Bild 1: Hell-Dunkel-Verfärbungen<br />

Das Merkblatt kann dann im Sinne der VOB/B zur Festlegung dessen gebraucht werden, was<br />

üblich ist <strong>und</strong> was man erwarten kann. Im Einzelnen können<br />

- handwerkliche Festlegungen (Was ist vermeidbar, nur eingeschränkt vermeidbare oder<br />

nicht zielsicher herstellbar ?),<br />

- bauteilabhängige Festlegungen (Wie hat ein Kellerraum, ein Treppenhaus oder Fassade<br />

auszusehen ?) <strong>und</strong><br />

- formulierungsabhängige Festlegungen (Was ist eine geringe, normale, hohe oder sehr<br />

hohe Qualität ?)<br />

des Merkblattes verwendet <strong>und</strong> immer dann herangezogen werden, wenn der Bauvertrag Konkretes<br />

nicht aussagt. Nachfolgend sei dies eingehend erläutert:<br />

Wenn der Ausschreibende eine ganz bestimmte <strong>Sichtbeton</strong>qualität verfolgt, muss er die erwartete<br />

Leistung beschreiben <strong>und</strong> anschließend bauvertraglich verankern lassen. Ansonsten ist es<br />

dem Bauunternehmer im Rahmen der gesetzlichen <strong>und</strong> behördlichen Bestimmungen <strong>und</strong> der<br />

anerkannten Regeln der Technik freigestellt, zur Erbringung der Leistung Baustoffe, Bauverfahren<br />

<strong>und</strong> Bauhilfsstoffe zu wählen. Im ersten Schritt, d.h. zur Definition dessen, was verlangt wird,<br />

benötigt man also eine hinreichend genaue <strong>und</strong> praxisnahe Beschreibung der Bauaufgabe.<br />

Diese zu erbringen, ist für den ausschreibenden Architekten oder Ingenieur regelmäßig schwieriger<br />

als man vermutet. Aus bauvertraglicher Sicht ist der Begriff „<strong>Sichtbeton</strong>“ nämlich vor der<br />

Hand inhaltsleer. Weder die einschlägigen DIN-Normen noch die Vorschriften der Verdingungsordnung<br />

für Bauleistungen (VOB) helfen brauchbar weiter.


Gemäß VOB/B § 13 Nr. 1 hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt<br />

der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung muss dabei zu allererst<br />

der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Hierbei handelt es sich um einen Begriff, der mit<br />

der Schuldrechtsreform in das Bürgerliche Gesetzbuch eingebracht wurde <strong>und</strong> hier nicht diskutiert<br />

werden soll.<br />

Seite 5 von 21<br />

Bild 2: Abdrücke von Rahmenschalung<br />

Bild 3: oberflächliche Verschmutzung <strong>und</strong> Reparatur einer Schalhaut


Es geht um die Frage, was vertraglich vereinbart ist. Was ist geschuldet? Wenn der Vertrag<br />

hierzu klare, allgemeinverständliche Angaben enthält z. B. eine <strong>Sichtbeton</strong>klasse nach dem<br />

DBV-Merkblatt „<strong>Sichtbeton</strong>“ [1] oder wenn bestimmte Ebenheitsanforderungen an die <strong>Beton</strong>oberfläche<br />

nach DIN 18202 [2] gefordert sind, ist die Frage relativ einfach zu beantworten. Häufig<br />

allerdings fehlen im Bauvertrag klare, technisch verwertbare Angaben.<br />

Ist eine Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung nach VOB/B § 13 Nr. 1 dann frei von<br />

Sachmängeln, wenn sie für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung sonst für die gewöhnliche<br />

Verwendung geeignet ist <strong>und</strong> eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art<br />

üblich ist <strong>und</strong> die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann. Der Autor von [6]<br />

erläutert dies für den Anwendungsfall „<strong>Sichtbeton</strong>“: „Werden an die <strong>Beton</strong>flächen keine besonderen<br />

Anforderungen gestellt, dann ist das Aussehen nicht gleichgültig. Es werden lediglich die<br />

gewöhnlichen Anforderungen gestellt“. Im Einzelfall wird dann z. B. in Abhängigkeit von der vorgesehenen<br />

Nutzung abzuwägen sein, was man unter einer „gewöhnlichen“ oder einer „üblichen“<br />

Anforderung zu verstehen hat.<br />

Nach VOB/B § 13 Nr. 1 gehört zur Mängelfreiheit des Weiteren die Einhaltung der anerkannten<br />

Regeln der Technik. Im Stahlbetonbau sind dies insbesondere die DIN 1045 [3], die DIN 18217<br />

[4] <strong>und</strong> die DIN 18331 [5].<br />

DIN 1045, Teil 3 [3] definiert unter Nr. 3.4 <strong>Beton</strong> mit gestalteten Ansichtsflächen als "<strong>Beton</strong> mit in<br />

der Projektbeschreibung angegebenen Anforderungen an das Aussehen". Nr. 5.3 (4) besagt<br />

darüber hinaus: "Bei Schalungen für <strong>Beton</strong> mit gestalteten Ansichtsflächen sind die in den bautechnischen<br />

Unterlagen gestellten besonderen Anforderungen an die Schalhaut bei der Ausführung<br />

zu berücksichtigen (siehe z. B. DBV-Merkblatt <strong>Sichtbeton</strong>)." Es bleibt festzuhalten, dass<br />

zumindest hinsichtlich der Schalung auf eine technisch weiterführende Veröffentlichung [1] hingewiesen<br />

wird.<br />

Gemäß DIN 18217 [4], Nr. 2.1 ist die <strong>Beton</strong>oberfläche das Spiegelbild der Schalhaut oder das<br />

Ergebnis nachträglicher Bearbeitung. Laut Nr. 2.2 bleibt bei <strong>Beton</strong>flächen die Wahl der Schalung<br />

dem Bauunternehmer überlassen. Eine Oberflächenbearbeitung <strong>und</strong> -behandlung wird nicht verlangt.<br />

Ausbesserungen sind zulässig.<br />

Seit der 2005-er Ausgabe ist in DIN 18331 [5], Nr. 0.2.4 festgelegt, dass bei <strong>Sichtbeton</strong> bereits<br />

in der Leistungsbeschreibung Ansichtsflächen zu klassifizieren sind. Die Oberflächentextur, das<br />

Schalungs- <strong>und</strong> Schalhautsystem, die Farbtönung, die Flächengliederung, die Ausbildung von<br />

Fugen, Kanten <strong>und</strong> Ankern sind zu benennen. Was allerdings hierunter im Detail zu verstehen<br />

ist, geht explizit aus [5] nicht hervor. Folgt man jedoch der Wortwahl der Norm, beziehen sich die<br />

dort genannten Klassifizierungen exakt auf die des DBV-Merkblatts „<strong>Sichtbeton</strong>“ [1].<br />

Darüber hinaus sind nach [5], Nr. 0.2.4 Angaben zur Anzahl der Erprobungsflächen <strong>und</strong> der<br />

Auswahl der Referenzflächen erforderlich.<br />

Nach [5], Nr. 3.2, bleibt es ansonsten dem Auftragnehmer überlassen, wie er den <strong>Beton</strong> zur Erreichung<br />

der geforderten Güte zusammensetzt, mischt, verarbeitet <strong>und</strong> nachbehandelt. Nach Nr.<br />

Seite 6 von 21


3.3 bleibt ihm darüber hinaus auch die Wahl der Schalung nach Art <strong>und</strong> Stoffen überlassen. Geschalte<br />

Flächen werden nach dem Ausschalen roh zurückgelassen.<br />

Einen besonderen Hinweis zur <strong>Beton</strong>oberfläche enthält DIN 18331 [5] indes in Nr. 3.1.2: Hinsichtlich<br />

der Ebenheit gelten nach dieser Norm erst einmal die Anforderungen des Rohbaus,<br />

nämlich die der DIN 18202 [2], Tabelle 3 Zeile 1 oder 5 für „nicht flächenfertige“ Wände oder<br />

Decken. Darüber hinaus gehende Anforderungen an die Ebenheit der <strong>Beton</strong>oberfläche gelten<br />

als Besondere Leistungen.<br />

Hinweise insbesondere zur Definition einer bestimmten optischen Oberflächenqualität enthalten<br />

die oben angegebenen DIN-Normen [2] bis [5] also nicht (Ausnahme: Ebenheit nach DIN<br />

18202). Die Vorschriften sind mit Blick auf <strong>Sichtbeton</strong> allgemein gehalten.<br />

Juristisch gesehen nähern wir uns nun schwierigem Terrain: Was sind z. B. die üblichen <strong>Sichtbeton</strong>-Anforderungen<br />

an eine Treppenhauswand (siehe z. B. Bild 4) oder an eine Fassade (Bild<br />

8)?<br />

In [7] hebt der Autor in diesem Zusammenhang insbesondere das DBV-Merkblatt „<strong>Sichtbeton</strong>“<br />

[1] hervor. Zwar besitzt [1] nicht die umfassende Verbindlichkeit wie z. B. eine DIN-Norm, dennoch<br />

wird es von einer überwiegenden Mehrheit der Fachleute bei Ortbetonbauteilen anerkannt<br />

<strong>und</strong> angewendet. Dem Merkblatt kommt daher eine gewisse Leitwirkung zu, wenn es darum<br />

geht, <strong>Sichtbeton</strong> zu beurteilen. Insbesondere können dem Merkblatt eine Reihe von Hinweisen<br />

entnommen werden, zu dem, was „üblich“ ist, oder zu dem, was „der Auftraggeber nach der Art<br />

der Leistung erwarten kann“.<br />

Bild 4: Sieht so ein „übliches“ Treppenhaus in <strong>Sichtbeton</strong> aus ?<br />

Bildquelle: Westag & Getalit AG<br />

Aus [7] zitiert: „Merkblättern … kommt bei der Beurteilung von <strong>Sichtbeton</strong>mängeln ein hoher<br />

Stellenwert zu. Ihnen kann die Qualität eines vorgezogenen, abstrakten Sachverständigengut-<br />

Seite 7 von 21


achtens beigemessen werden …“. Der Leitwirkung des DBV-Merkblattes „<strong>Sichtbeton</strong>“ darf überall<br />

dort unterstellt werden, wo der Bauvertrag zu <strong>Sichtbeton</strong> schweigt. Guten Gewissens geht<br />

das aber nur für Bauwerke <strong>und</strong> Bauteile in Ortbetonbauweise. Denn [1] bezieht sich im Wesentlichen<br />

nicht auf Fertigteile.<br />

Als wesentliche Angaben enthält das Merkblatt [1] neben technischen <strong>und</strong> bauvertraglichen Hinweisen<br />

zu Planung, Ausführung, Beurteilung <strong>und</strong> Abnahme eine Einteilung in vier <strong>Sichtbeton</strong>klassen.<br />

So wird unterschieden in die <strong>Sichtbeton</strong>klassen<br />

- SB1 für <strong>Beton</strong>flächen mit geringen gestalterischen Anforderungen,<br />

- SB2 für <strong>Beton</strong>flächen mit normalen gestalterischen Anforderungen,<br />

- SB3 für <strong>Beton</strong>flächen mit hohen gestalterischen Anforderungen <strong>und</strong><br />

- SB4 für <strong>Beton</strong>flächen mit besonders hoher gestalterischer Bedeutung.<br />

Die Qualität von <strong>Sichtbeton</strong> wird nach [1] anhand technisch eindeutiger Kriterien festgelegt.<br />

Hierzu werden je <strong>Sichtbeton</strong>klasse jeweils drei oder vier Anforderungsklassen an die Textur, die<br />

Ebenheit, die Porigkeit, die Farbtongleichheit, die Schalhaut <strong>und</strong> die Arbeits- <strong>und</strong> Schalhautfugen<br />

definiert. In den auszugsweise beigefügten Tabellen 1 bis 4 des Merkblattes [1] sind die Anforderungsmerkmale<br />

<strong>und</strong> in den Tabellen A1 bis A6 die Anforderungen an die Bauausführung<br />

aufgelistet.<br />

Gr<strong>und</strong>legendes Abnahmekriterium für eine Ansichtsfläche ist nach [1] allerdings die Gesamtansicht.<br />

Dieser Kernsatz aus [1], Nr. <strong>7.</strong>1 kennzeichnet das wichtigste Element jedweder Beurteilung<br />

von <strong>Sichtbeton</strong>flächen. Dabei ist der Gesamteindruck einer Ansichtsfläche aus dem üblichen<br />

Betrachtungsabstand maßgebend. Bei der Beurteilung des Gesamteindruckes hat man<br />

einen üblichen Nutzer unter üblichen Bedingungen <strong>und</strong> einem üblichen Betrachtungsabstand zu<br />

unterstellen. Der übliche Betrachter ist zwar kein <strong>Sichtbeton</strong>fachmann, aber er soll für ästhetische<br />

Eindrücke durchaus aufgeschlossen sein.<br />

Einzelkriterien im Sinne von [1], Tabelle 1 werden dann geprüft, wenn der Gesamteindruck der<br />

Ansichtsflächen den vereinbarten Anforderungen nicht entspricht. Nur wenn die Gesamtansicht<br />

nicht in Ordnung ist, also von ihr eine Störwirkung ausgeht, fragt man danach, welche Einzelkriterien<br />

verletzt wurden. Zufällige Unregelmäßigkeiten in der Struktur oder Farbe sind für die<br />

Technologie des <strong>Sichtbeton</strong>s charakteristisch <strong>und</strong> bei der Beurteilung des Gesamteindruckes zu<br />

berücksichtigen.<br />

Der Leitbildfunktion des DBV-Merkblattes „<strong>Sichtbeton</strong>“ [1] entsprechend darf bei <strong>Sichtbeton</strong>,<br />

dessen Eigenschaften vertraglich nicht spezifiziert sind, mindestens die <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB1<br />

unterstellt werden. Dies ist die unterste Stufe, dessen, was man nach Merkblatt unter <strong>Sichtbeton</strong><br />

verstehen kann: <strong>Beton</strong>flächen mit geringen gestalterischen Anforderungen, z. B. für Kellerwände<br />

oder Bereiche mit vorwiegend gewerblicher Nutzung.<br />

Im Einzelnen wären hierfür nachfolgende Anforderungsklassen einzuhalten: Texturklasse T1,<br />

Porigkeitsklasse P1, Farbtongleichheitsklasse FT1, Ebenheitsklasse E1, Arbeits- <strong>und</strong> Schalhautfugenklasse<br />

AF1 <strong>und</strong> Schalhauklasse SH1. Zu näheren Details siehe die Tabellen 1 bis 4<br />

<strong>und</strong> Tabellen A1 bis A6 des DBV-Merkblattes [1].<br />

Seite 8 von 21


Das Erscheinungsbild von <strong>Sichtbeton</strong> muss allerdings unabhängig von der <strong>Sichtbeton</strong>klasse <strong>und</strong><br />

den o. a. Merkmalen professionell sein. Allein aus der Erwähnung des Begriffes „<strong>Sichtbeton</strong>“ im<br />

Vertrag, darf geschlossen werden, dass eine optisch gefällige, handwerklich akzeptable <strong>und</strong><br />

professionell erscheinende <strong>Beton</strong>oberfläche geschuldet ist. <strong>Sichtbeton</strong>oberflächen jeder Qualität<br />

müssen daher handwerklich gekonnt aussehen <strong>und</strong> dürfen keine Verarbeitungsfehler aufweisen<br />

(siehe [8]). Das Merkblatt [1] enthält deshalb in Abschnitt 5.1.2 darüber hinaus einige Passagen,<br />

die erläutern, was akzeptabel oder mangelhaft ist.<br />

Im Allgemeinen vermeidbar sind folgende handwerkliche Fehler:<br />

- Fehler beim Einbringen <strong>und</strong> Verdichten des <strong>Beton</strong>s („Kiesnester“, stark sichtbare<br />

Schüttlagen u. ä.),<br />

- Verschmutzungen der Oberfläche,<br />

- Häufung von Rostfahnen an vertikalen Bauteilen sowie von Rostspuren durch<br />

zurückgelassene Bewehrungsreste an den Untersichten horizontaler Bauteile,<br />

- herunter gelaufene Mörtelreste („Nasen“) durch <strong>und</strong>ichte Arbeitsfugen an vertikalen Bauteilen,<br />

- willkürliche, ungeordnete Anordnung von Schalungsankern,<br />

- unsaubere Kantenausbildung durch beschädigte, verrutschte oder ungeeignete Dreikantbzw.<br />

Trapezleisten,<br />

- Versätze über 10 mm zwischen Schalelementstößen <strong>und</strong> an Bauteilanschlüssen,<br />

- starke Ausblutungen an Schalbrett- u. Schalelementstößen sowie an Bauteilanschlüsse<br />

<strong>und</strong> Ankerlöchern (z.B. freiliegende Kornstruktur nach Austreten von Zementleim),<br />

- stark ausgeprägte Schleppwassereffekte,<br />

- unterschiedliche Oberflächenqualitäten (Farbton/Textur) durch unsachgemäß gelagerte<br />

Schalung,<br />

- unsauberer oder uneinheitlicher Verschluss von Ankerlöchern (falls gefordert).<br />

Folgende Abweichungen können dagegen nur eingeschränkt vermieden werden:<br />

- leichte Farbunterschiede zwischen aufeinander folgenden Schüttlagen,<br />

- Porenanhäufung im oberen Teil vertikaler Bauteile,<br />

- Abzeichnung der Bewehrung oder des Grobkorns,<br />

- geringfügige Ausblutungen an Stößen zwischen Schalbrettern bzw. -elementen, Ankerlöchern<br />

u. ä.,<br />

- Schleppwassereffekte in geringer Anzahl <strong>und</strong> Ausdehnung,<br />

- Wolkenbildungen <strong>und</strong> Marmorierungen,<br />

- einzelne Kalk- <strong>und</strong> Rostfahnen an vertikalen Bauteilen,<br />

- Rostspuren an Untersichten von horizontalen Bauteilen.<br />

Unabhängig von jedweder <strong>Sichtbeton</strong>klasse sind nach [1], Abschnitt 5.1.2 folgende Merkmale<br />

technisch nicht oder nicht zielsicher herstellbar <strong>und</strong> deshalb nach der Art der Leistung nicht unbedingt<br />

zu erwarten:<br />

- gleichmäßiger Farbton aller Ansichtsflächen im Bauwerk,<br />

Seite 9 von 21


- porenfreie Ansichtsflächen,<br />

- gleichmäßige Porenstruktur (Porengröße u. -verteilung) in einer Einzelfläche sowie in allen<br />

Ansichtsflächen im Bauwerk,<br />

- ausblühungsfreie Ansichtsflächen von Ortbetonbauteilen,<br />

- ungefaste, scharfe Kanten ohne kleinere Abbrüche <strong>und</strong> Ausblutungen,<br />

- Farbton- <strong>und</strong> Texturgleichheit im Bereich von Schalungsstößen.<br />

Wir erinnern uns: Für den Fall, dass die Beschaffenheit der Sache nicht vereinbart wurde, muss<br />

der <strong>Sichtbeton</strong> für die vorausgesetzte Verwendung sonst für die gewöhnliche Verwendung geeignet<br />

sein <strong>und</strong> eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Werken der gleichen Art üblich ist <strong>und</strong><br />

die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.<br />

Bild 5: Warzenbildung durch Beschädigungen der Schalhaut ist bei SB1 noch zulässig<br />

Seite 10 von 21<br />

Bild 6: <strong>Beton</strong>ierfehler sind vermeidbar<br />

Unter diesen Aspekten kann es folglich geschehen, dass der Auftragnehmer <strong>Sichtbeton</strong>bauteile<br />

schuldet, die für die vorausgesetzte Verwendung geeignet oder „üblich“ sind. Über diese Regelung<br />

der VOB wird man projekt- <strong>und</strong> bauteilbezogen nachzudenken haben. Können damit stets<br />

nur geringe gestalterische Anforderungen gemeint sein? Oder wurde z. B. vielleicht die Herstellung<br />

eines „üblichen“ <strong>Sichtbeton</strong>-Treppenhauses oder die Herstellung einer „gewöhnlichen“


<strong>Sichtbeton</strong>fassade vereinbart? Aber was ist das? Im Einzelnen wird es u. a. auf die genaue<br />

Formulierung des Vertrages <strong>und</strong> die Art <strong>und</strong> Weise des Zustandekommens des Vertrages ankommen.<br />

In Zweifelsfällen sollte ein Jurist/eine Juristin befragt werden.<br />

Bild 7: Schleppwassereffekte sind eingeschränkt vermeidbar<br />

Unterstellt, dass dem so ist: Aber was ist denn ein „übliches“ Treppenhaus, einen „übliche“ Fassade?<br />

Was kann der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten?<br />

Folgt man bei der Beantwortung dieser Fragen auch dem Leitbildcharakter des Merkblattes [1],<br />

so kommt man zu der Konsequenz, dass gemäß dortigen Definitionen folgende<br />

Klassifizierungen zu beachten sind:<br />

- SB1 für <strong>Beton</strong>flächen mit geringen gestalterischen Anforderungen, z. B.: für Kellerwände<br />

oder für Bereiche mit vorwiegend gewerblicher Nutzung,<br />

- SB2 für <strong>Beton</strong>flächen mit normalen gestalterischen Anforderungen, z. B.: für Treppenhausräume<br />

oder Stützwände,<br />

- SB3 für <strong>Beton</strong>flächen mit hohen gestalterischen Anforderungen, z. B.: für Fassaden im<br />

Hochbau <strong>und</strong><br />

- SB4 für <strong>Beton</strong>flächen mit besonders hoher gestalterischer Bedeutung, z. B. für repräsentative<br />

Bauteile im Hochbau<br />

Also wird bei unseren Beispielen für ein „übliches“ Treppenhaus die <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB2 <strong>und</strong><br />

für eine „übliche“ <strong>Sichtbeton</strong>fassade die <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB3 geschuldet sein. Der Bauunternehmer<br />

wird dann in der Gesamtansicht bzw. in den einzelnen Anforderungsklassen die Kriterien<br />

des DBV-Merkblattes [1] zu beachten haben.<br />

Zusammenfassend gilt: Wenn der Bauvertrag keine konkreten Hinweise zur Qualität des <strong>Sichtbeton</strong>s<br />

enthält, dann kommt dem DBV-Merkblatt „<strong>Sichtbeton</strong>“ [1] bei Ortbeton ein gewisser Leitbildcharakter<br />

zu:<br />

Seite 11 von 21


Bild 8: Fertigteil-Fassadenelemente in <strong>Sichtbeton</strong><br />

Das Merkblatt kann im Sinne der VOB/B zur Festlegung dessen, was man unter einer “vorausgesetzten<br />

Verwendung“ oder einer „üblichen Beschaffenheit“ versteht, oder zur<br />

Festlegung dessen, was man „nach Art der Leistung erwarten darf“, herangezogen werden.<br />

Im Einzelnen können<br />

- handwerkliche Festlegungen (vermeidbar, nur eingeschränkt vermeidbare oder<br />

nicht zielsicher herstellbar) nach [1] Nr. 5.1.2,<br />

- bauteilabhängige Festlegungen (Kellerraum, Treppenhaus, Fassade u. a.) nach [1]<br />

Tabelle 1 <strong>und</strong><br />

- formulierungsabhängige Festlegungen (geringe, normale, hohe, sehr hohe Qualität)<br />

nach [1] Tabelle 1<br />

verwendet werden. Die gestellten Ansprüche sind in der Gesamtansicht bzw. in den einzelnen<br />

Anforderungsklassen des DBV-Merkblattes [1] zu erfüllen. Einzelheiten sind den<br />

dortigen Abschnitten 5.1.2 <strong>und</strong> 7 <strong>und</strong> den Tabellen 1 bis 4 (siehe Anhang) <strong>und</strong> den Anhängen<br />

A1 bis A6 aus [1] zu entnehmen.<br />

3. Besondere Aspekte bei Nicht-Hochbau, z.B. Infrastrukturbauten<br />

Bereits in der Erläuterung der Begriffe in [1] wird deutlich, dass man unter <strong>Sichtbeton</strong> im Merkblatt<br />

[1] allein auf die architektonische Wirkung abhebt. Das Merkblatt gilt deshalb vordringlich<br />

für gestalterische Belange.<br />

Es ist deshalb unangemessen, wenn die Qualifikationen einer <strong>Sichtbeton</strong>klasse nach [1] auch<br />

dort angewendet werden, wo nur technische Aspekte ausschlaggebend sind. Beispielhaft macht<br />

Seite 12 von 21


es keinen Sinn, die dem Wasser zugewandte Seite der Wandung eines Trinkwasserbehälters<br />

nach [1] zu beschreiben, wo es in diesem Fall doch auf hygienische <strong>und</strong> nicht auf ästhetische<br />

Aspekte ankommt.<br />

Auch im Wasserbau oder im Brückenbau trifft man <strong>Sichtbeton</strong>flächen an. Obwohl bei diesen<br />

Bauwerken meist die technischen (infrastrukturellen) Aspekte überwiegen, gibt es doch diverse<br />

Flächen, an die architektonische Anforderungen gestellt werden; beispielsweise an Widerlagerwände,<br />

Seitenansichten von Brückenüberbauten, Trogwände u. a. m. Die Entscheidung zur<br />

Wahl der <strong>Sichtbeton</strong>klasse muss der Bauherrenvertreter schlussendlich selbst treffen. Analytische<br />

Preisauswertungen, Bewertungen von <strong>Beton</strong>ansichtsflächen verschiedenster Schalungsarten<br />

<strong>und</strong> <strong>Beton</strong>sorten sowie die vergleichende Auswertung der turnusmäßig durchzuführenden<br />

Brückenprüfungen sind neben einer Portion Fingerspitzengefühl Gr<strong>und</strong>voraussetzungen für die<br />

optimale Wahl der <strong>Sichtbeton</strong>klasse eines technischen Bauteils. Ziel ist die Symbiose von Funktionalität,<br />

Gestaltung, Dauerhaftigkeit <strong>und</strong> Preis. Entscheidungen <strong>und</strong> Vorgaben zum <strong>Sichtbeton</strong><br />

können weder dem planenden Ingenieur aufgebürdet noch dem bauausführenden Unternehmen<br />

überlassen werden (Zitat aus [9]).<br />

Hier sollte man jedoch so vernünftig sein <strong>und</strong> die Priorität der technischen Aspekte anerkennen<br />

<strong>und</strong> in der Regel nach [1] die <strong>Sichtbeton</strong>qualität SB2 ausschreiben. Für Bauwerke, welche im<br />

Außenbereich hergestellt werden <strong>und</strong> keinen außergewöhnlichen Mehraufwand für den anspruchsvollen<br />

Betrachter (wie etwa in Treppenaufgängen, Schulungs- oder Empfangsräumen)<br />

rechtfertigen, ist aus Bauherrensicht die <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB2 für „<strong>Beton</strong>flächen mit normalen<br />

gestalterischen Anforderungen“ ausreichend [9]. Weitere Verschärfungen der Anforderungen<br />

sind meist weder notwendig noch erwünscht.<br />

4. Besondere Aspekte bei Fertigteilen<br />

Das Merkblatt [1] gilt - wie bereits in seinem Abschnitt 1 beschrieben - für Ortbeton <strong>und</strong> erläutert:<br />

„Die werkmäßige Herstellung von <strong>Beton</strong>bauteilen im Fertigteilwerk bietet gute Voraussetzungen<br />

für eine gleichmäßige Qualität der Oberfläche. Aufgr<strong>und</strong> weitgehend witterungsunabhängiger<br />

<strong>und</strong> gleich bleibender Herstellungsbedingungen sowie der in der Regel ortsfesten Lage der<br />

Schalung kann es vorteilhaft sein, Fertigteile einzusetzen. Hierfür gilt das Merkblatt über<br />

<strong>Sichtbeton</strong>flächen von Fertigteilen aus <strong>Beton</strong> <strong>und</strong> Stahlbeton“.<br />

Im Jahr 2005 hat die Fachvereinigung Deutscher <strong>Beton</strong>fertigteilbau e.V. als Reaktion auf [1] für<br />

ihren Bereich ein eigenes „Merkblatt Nr. 1 über <strong>Sichtbeton</strong>flächen von Fertigteilen aus <strong>Beton</strong><br />

<strong>und</strong> Stahlbeton“ herausgegeben [10]. Dieses anerkennt eine Gültigkeit des DBV-Merkblattes nur<br />

für Ortbetonbauteile. Die Fachvereinigung hebt dazu hervor, dass ihrer Meinung nach, für Fertigteile<br />

eine Einteilung in Klassen in der Regel nicht erforderlich ist. Die in [1] vorgesehenen<br />

meist messbaren Einzelkriterien, die zu einer Objektivierung des <strong>Sichtbeton</strong>s beitragen, werden<br />

von der Fachvereinigung deshalb nicht mit getragen.<br />

Seite 13 von 21


Allerdings zeichnet sich in letzter Zeit ab, dass auch für Fertigteile vermehrt Verträge nach [1], d.<br />

h. mit der Vereinbarung von <strong>Sichtbeton</strong>klassen, abgeschlossen werden. Es ist einzig <strong>und</strong> allein<br />

die Sache des Marktes, die unterschiedlichen Auffassungen beizubehalten oder aneinander anzupassen.<br />

Es bleibt abzuwarten, ob hier eine Annäherung der Standpunkte stattfinden wird.<br />

5. Besondere Aspekte bei hochwertigen <strong>Sichtbeton</strong>flächen<br />

In einigen Fällen kam es auch vor, dass Werte des Merkblattes ohne Gr<strong>und</strong> verschärft wurden.<br />

So wurde z. B. die Porigkeit herabgesetzt oder die Toleranzen der Ebenheit halbiert. Hierzu ist<br />

zu sagen, dass dies vertragsrechtlich zwar zulässig meist jedoch sinnwidrig ist, weil der Aufwand<br />

zum Erreichen der erhöhten Ziele regelmäßig nicht im Einklang mit den anderen Qualitätsmerkmalen<br />

steht. So ist es beispielsweise abwegig, die Ebenheit innerhalb einer Schalfläche<br />

zu erhöhen, wenn die Toleranz an der Arbeitsfuge weiterhin groß genug bleibt.<br />

Erst recht ist es bei der <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB4 unsinnig, die dort angegebenen Werte noch zu<br />

verschärfen. <strong>Sichtbeton</strong> ist Zimmerarbeit <strong>und</strong> sie wird meist auch so bezahlt. Höhere Genauigkeit<br />

wäre theoretisch nur durch Schreiner- oder Bootsbauerarbeit zu erzielen. Allerdings bleibt<br />

zu bezweifeln, ob angesichts der auftretenden Schalungsdrücke <strong>und</strong> der Einflüsse des Wetters<br />

eine vom Schreiner auf der Baustelle gefertigte Ortbetonschalung letztlich bessere Bauteile liefern<br />

würde. Teurer wäre sie in jedem Fall.<br />

Es ergeben sich bei hohen <strong>Sichtbeton</strong>anforderungen aber noch andere Aspekte: In den hohen<br />

<strong>Sichtbeton</strong>klassen ist die Verwendung von Mietschalung problematisch, weil diese regelmäßig<br />

Verletzungen <strong>und</strong> Ausbesserungsstellen enthält. Das vom Güteschutzverband <strong>Beton</strong>schalungen<br />

e. V. herausgegebene GSV-Merkblatt Mietschalung [8] gestattet mehr bzw. größere Unregelmäßigkeiten<br />

an der Schalhaut als dies nach [1], Tabelle 3 zulässig wäre. Im Ergebnis führt dies<br />

in einigen Fällen dazu, dass der Unternehmer für Bauteile in SB3 <strong>und</strong> SB4 Schalhaut nicht mieten<br />

konnten, sondern entgegen seiner Kalkulation nur neue Schalhaut verwenden darf.<br />

Auch soll nicht unterschlagen werden, dass die Herstellung von Ortbetonbauteilen in SB4 äußerst<br />

aufwendig ist <strong>und</strong> besondere Organisationsformen benötigt.<br />

Hinsichtlich der Organisation von SB4-Baustellen gilt folgendes: Es ist erforderlich, dass sich<br />

alle am Bau Beteiligten dem vereinbarten Ziel „<strong>Sichtbeton</strong>“ unterordnen <strong>und</strong> gemeinsam ein<br />

„<strong>Sichtbeton</strong>team“ bilden. Nur wenn der Architekt, der Tragwerksplaner, die Lieferanten für<br />

Schalung, <strong>Beton</strong>, Trennmittel <strong>und</strong> der Rohbauunternehmer zusammenarbeiten, lässt sich guter<br />

<strong>Sichtbeton</strong> erstellen. Ein Versäumnis eines dieser Partner kann durch Mehraufwand eines anderen<br />

nur selten kompensiert werden. Bei anspruchsvollen <strong>Sichtbeton</strong>-Bauvorhaben hat es sich für<br />

den Bauunternehmer darüber hinaus bewährt, einen Fachbauleiter zu bestellen. Dieser sollte<br />

alle <strong>Sichtbeton</strong>arbeiten koordinieren <strong>und</strong> alle Probleme rechtzeitig aufgreifen.<br />

Seite 14 von 21


Beim Aufwand für SB4 wird häufig Folgendes nicht beachtet: Planung <strong>und</strong> Arbeitsvorbereitung<br />

werden meist sehr kompliziert <strong>und</strong> zeitraubend, weil das <strong>Sichtbeton</strong>-System erst gef<strong>und</strong>en werden<br />

muss. Üben <strong>und</strong> Ausprobieren ist in diesem Zusammengang unerlässlich. In jedem Fall ist<br />

es für den Unternehmer bzw. für seine Mannschaft <strong>und</strong> seine Zulieferer hilfreich - meist sogar<br />

unumgänglich -, die <strong>Sichtbeton</strong>aufgabe bereits während der Arbeitsvorbereitung an untergeordneten<br />

Bauteilen oder auf dem Bauhof zu erproben. Auch sollte man genügend Zeit <strong>und</strong> Raum<br />

zur Verfügung stellen, um die Planung zu verifizieren <strong>und</strong> um wichtige Details festzulegen.<br />

Darüber hinaus sollte man bei SB4 genügend Zeit <strong>und</strong> Kosten für betonkosmetische Maßnahmen<br />

bereitstellen. Nur in den seltensten Fällen gelingt eine Herstellung hochwertiger <strong>Sichtbeton</strong>flächen<br />

in allen Teilen im ersten Anlauf. <strong>Beton</strong>kosmetische Maßnahmen sind im Stahlbetonbau<br />

gängig <strong>und</strong> in den meisten mir persönlich bekannten Fällen durchaus üblich. Der zeitliche<br />

<strong>und</strong> finanzielle Aufwand ist jedoch gerade in der <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB4 sehr hoch <strong>und</strong> sollte in<br />

der Kalkulation nicht vernachlässigt oder unterschätzt werden.<br />

6. Vorrangige Beurteilung der Gesamtansicht<br />

Hinsichtlich der Abnahme ist allerdings festzustellen, dass sich der gr<strong>und</strong>legende Gedanke des<br />

Merkblattes [1], insbesondere dass der Gesamteindruck das maßgebende Abnahmekriterium<br />

eines Bauteils oder eines Bauwerkes ist, noch nicht vollständig durchgesetzt hat.<br />

Nach [1] wird bei der Abnahme nicht vorrangig nach Verletzungen der Einzelkriterien gefragt.<br />

Man geht also nicht vom Kleinen ins Große. Wichtig ist zu allererst die Gesamtansicht. Nur<br />

wenn diese nicht in Ordnung ist, also von der Gesamtansicht eine Störwirkung ausgeht, fragt<br />

man danach, welche Einzelkriterien verletzt wurden. Die Einzelkriterien sind gemäß <strong>Sichtbeton</strong>merkblatt<br />

also nicht als Beschaffenheitsvereinbarung zu verstehen, sondern sie dienen im Wesentlichen<br />

dazu, die vereinbarte Verwendung näher zu beschreiben. Nicht jedem Auftraggeber<br />

oder jedem Gutachter war dies in der Vergangenheit klar. Deshalb empfehlen einige Juristen,<br />

diesen Gedanken bei Vertragsabschluss stärker herauszustellen.<br />

Ausblick<br />

Der Baustoff Stahlbeton erfüllt allein aus sich heraus alle technischen <strong>und</strong> optischen Funktionen,<br />

die man üblicherweise an ein Bauteil stellt: Standsicherheit, Wärmedämmung, Regen-, Wind-<br />

Feuchtigkeits- <strong>und</strong> Brandschutz, Dauerstandfestigkeit, Korrosionsbeständigkeit, Farbwirkung,<br />

Oberflächentextur, Nachhaltigkeit u. a. m.<br />

Stahlbeton benötigt, um seine Funktion zweckgemäß <strong>und</strong> dauerhaft ausüben zu können, keine<br />

weitere Bekleidung oder Beschichtung. Mit Hilfe moderner Schalungstechnik kann der Baustoff<br />

in großer Variationsbreite der jeweils vorgesehenen Verwendung <strong>und</strong> der Vorstellung des Ar-<br />

Seite 15 von 21


chitekten entsprechend geformt werden. Im „gegossenem Stein“ bilden Form <strong>und</strong> Funktion eine<br />

Einheit.<br />

Diese Zusammenhänge erklären, warum architektonisch gestalteter <strong>Beton</strong> oder <strong>Sichtbeton</strong> zurzeit<br />

beliebt ist <strong>und</strong> häufig verwendet wird. Allerdings sind die technischen Zusammenhänge <strong>und</strong><br />

maßgebenden Einflüsse, die das optische Erscheinungsbild einer <strong>Sichtbeton</strong>oberfläche bestimmen,<br />

äußerst komplex <strong>und</strong> bislang nur wenig wissenschaftlich erforscht. Beispielhaft sei auf die<br />

Wechselwirkungen zwischen Schalhaut, Trennmittel <strong>und</strong> <strong>Beton</strong> verwiesen, die bis heute nicht für<br />

die Baustelle praktisch verwertbar beschrieben sind. So klärt sich z. B. durch laufende Forschungsvorhaben<br />

erst jetzt die Frage, durch welche Mechanismen die häufig als störend empf<strong>und</strong>enen<br />

farblichen Marmorierungen der Oberfläche hervorgerufen werden [13].<br />

Während der Planung <strong>und</strong> Herstellung eines Bauteils ist deshalb nur begrenzt prüf- <strong>und</strong> vorhersagbar,<br />

ob der angestrebte Erfolg erreicht wird. In fast allen Fällen kann nicht treffsicher prognostiziert<br />

werden, welche Auswirkung eine bestimmte Maßnahme oder Unterlassung während<br />

der Herstellung auf die Ansichtsfläche hat. Sowohl der Bauausführende als auch der Architekt<br />

müssen sich darüber im Klaren sein, dass trotz aller Ingenieurkunst vieles noch dem Zufall<br />

überlassen bleibt. Erst nach dem Abbinden <strong>und</strong> Ausschalen wird das wirkliche Bild der Oberfläche<br />

erkennbar. In vielen Fällen wird man erst danach entscheiden können, ob das optische Ergebnis<br />

akzeptabel <strong>und</strong> die gewählte Herstellungsmethode richtig sind.<br />

Wenn man sich - unter Umständen erst nach mehreren Versuchen – auf ein ganz bestimmtes<br />

<strong>Sichtbeton</strong>-System festgelegt hat, sollte man alle relevanten Baustoff- <strong>und</strong> Herstellungsdetails<br />

dokumentieren <strong>und</strong> für die beabsichtigte Produktion im Sinn von Qualitätsmanagement festschreiben<br />

[12]. Planung <strong>und</strong> Ausführung sollten darauf abzielen, größtmögliche Gleichmäßigkeit<br />

in allen baustofflichen <strong>und</strong> handwerklichen Komponenten zu erzielen, weil bekannt ist, dass bereits<br />

geringfügige Abweichungen vom festgeschriebenen Soll Abweichungen in der <strong>Sichtbeton</strong>oberfläche<br />

zur Folge haben können.<br />

Die Schwankungsbreiten um die festgeschriebene Herstellungsweise herum sollten deshalb so<br />

eng wie möglich gezogen werden. Messtoleranzen bei der Zumessung der <strong>Beton</strong>ausgangsstoffe<br />

spielen ebenso eine Rolle wie handwerkliche Toleranzen. Unterschiedliche Bauteilabmessungen<br />

<strong>und</strong> Bewehrungsgehalte werden sich gelegentlich zwar noch vermeiden lassen, völlig machtlos<br />

ist man auf einer Ortbetonbaustelle jedoch gegen unterschiedliches Wetter <strong>und</strong> variierende<br />

kleinklimatische Verhältnisse während des Abbindens <strong>und</strong> während der Nachbehandlung des<br />

<strong>Beton</strong>s. Alle diese Ursachen <strong>und</strong> viele andere mehr können sich auf die Farbtönungen der <strong>Beton</strong>oberflächen<br />

unvorhersagbar auswirken. Nicht alle Ursachen haben die Planer <strong>und</strong> der Bauleiter<br />

im Griff (vergleiche [13]).<br />

Weiterentwicklungen des <strong>Sichtbeton</strong>merkblattes sind bereits angedacht. Hierbei ist auch ein<br />

Blick über die Landesgrenzen nach Österreich gelegentlich hilfreich. Man sollte abwarten, wie<br />

sich die Akzeptanz zur Richtlinie [14] der Österreichischen Vereinigung für <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Bautechnik<br />

entwickelt.<br />

Seite 16 von 21


Schrifttum:<br />

[1] Merkblatt <strong>Sichtbeton</strong>, Deutscher <strong>Beton</strong> -<strong>und</strong> Bautechnik-Verein E.V. <strong>und</strong> der<br />

B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Zementindustrie e.V., Ausgabe 08/2008<br />

[2] DIN 18202: Toleranzen im Hochbau, Ausgabe 2005<br />

[3] DIN 1045: Tragwerke aus <strong>Beton</strong>, Stahlbeton <strong>und</strong> Spannbeton. Ausgabe 07/2001.<br />

Teil 1: Bemessung <strong>und</strong> Konstruktion.<br />

Teil 2: <strong>Beton</strong> - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung <strong>und</strong> Konformität –<br />

Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1.<br />

Teil 3: Bauausführung.<br />

Teil 4: Ergänzende Regeln für die Herstellung <strong>und</strong> die Konformität von Fertigteilen.<br />

[4] DIN 18 217: <strong>Beton</strong>flächen <strong>und</strong> Schalungshaut. Ausgabe 12/1981<br />

[5] DIN 18 331: VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische<br />

Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Stahlbetonarbeiten. Ausgabe<br />

2005<br />

[6] Motzke, G.: Beurteilung von <strong>Sichtbeton</strong>flächen aus vertragsrechtlicher Sicht. DBV-Heft Nr.<br />

5, <strong>Sichtbeton</strong> 2, Vorträge zur DBV-Arbeitstagung am 03.3.2002, Deutscher <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Bautechnik-Verein<br />

E.V., Berlin<br />

[7] Motzke, G.: Vertragsrechtliche Fragestellungen zu <strong>Sichtbeton</strong> <strong>und</strong> Probleme der<br />

Gewährleistung, Digitalmoderne in <strong>Sichtbeton</strong>, Tagungsband, Fraunhofer-IRB-Verlag, 2007<br />

[8] Goldammer, K.-R.: Qualitätssicherung von <strong>Sichtbeton</strong>arbeiten als Aufgabe der Bauleistung.<br />

<strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Stahlbetonbau 96 (2001), Heft 11, S. 725 – 731.<br />

[9] Goldammer, Just, Trillenberg: <strong>Sichtbeton</strong> im Konstruktiven Ingenieurbau, VSVI Freistaat<br />

Sachsen 2008, S. 55-60, Vereinigung der Straßenbau- <strong>und</strong> Verkehrsingenieure im Freistaat<br />

Sachsen e.V.<br />

[10] Fachvereinigung Deutscher <strong>Beton</strong>fertigteilbau e.V.: Merkblatt Nr. 1 über <strong>Sichtbeton</strong>flächen<br />

von Fertigteilen aus <strong>Beton</strong> <strong>und</strong> Stahlbeton. Ausgabe 2005<br />

[11] Güteschutzverband <strong>Beton</strong>schalungen e.V.: GSV-Merkblatt Mietschalung. Ausgabe 2006<br />

[12] Goldammer, K.-R.: Qualitätssicherung von <strong>Sichtbeton</strong>arbeiten als Aufgabe der Bauleistung,<br />

<strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Stahlbetonbau 96 (2001), Heft 11, S. 725–731<br />

[13] Strehlein, D.: Farbabweichungen an <strong>Sichtbeton</strong>flächen. DBV-Vortragsveranstaltung<br />

„<strong>Sichtbeton</strong>", München, Nov. 2004<br />

Seite 17 von 21


[14] Richtlinie „<strong>Sichtbeton</strong> – Geschalte <strong>Beton</strong>flächen" inkl. Gütezeichen „Fachbetrieb für <strong>Sichtbeton</strong>“<br />

+ Grautonskala, Nov. 2009, Österreichische Vereinigung für <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Bautechnik,<br />

Wien<br />

Dr.-Ing. Klaus-Reiner Goldammer<br />

von der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu Berlin öffentlich bestellter <strong>und</strong> vereidigter<br />

Sachverständiger für Schäden an Bauwerken <strong>und</strong> Bauteilen aus <strong>Beton</strong>, Stahlbeton<br />

<strong>und</strong> <strong>Sichtbeton</strong><br />

Mitglied der Baukammer Berlin<br />

Deutscher <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Bautechnik-Verein E.V.<br />

10785 Berlin, Kurfürstenstraße 129, 10835 Berlin, Postfach 110512,<br />

Tel. (0 30) 23 60 96-52, Fax (0 30) 23 60 96 46<br />

e-Mail: goldammer@betonverein.de<br />

www.betonverein.de<br />

Vita:<br />

geboren 1952<br />

1976 Dipl.-Ing., Konstruktiver Ingenieurbau, RWTH Aachen<br />

1980 Promotion RWTH Aachen, Stabilität von Schalentragwerken<br />

1980 - 1989 Tragwerks- <strong>und</strong> Projektplaner Hoch- <strong>und</strong> Tiefbau in der Industrie<br />

1990 - 2000 Bauleiter, Oberbauleiter, Technischer Leiter in mittelständischen<br />

Unternehmen<br />

seit 2000 Bauberater des DBV, Leiter der DBV-Bauberatung<br />

Seite 18 von 21


Tabelle 1: <strong>Sichtbeton</strong>klassen <strong>und</strong> deren Verknüpfung mit Anforderungen<br />

Seite 19 von 21


Tabelle 2: Anforderungen an geschalte <strong>Sichtbeton</strong>flächen<br />

Seite 20 von 21


Zeile<br />

Tabelle 3: Schalhautklassen<br />

1 Bohrlöcher<br />

Spalte 1 2 3<br />

Kriterium<br />

2 Nagel- <strong>und</strong> Schraublöcher zulässig<br />

3<br />

Beschädigung der Schalhaut<br />

durch Innenrüttler<br />

4 Kratzer zulässig<br />

5 <strong>Beton</strong>reste<br />

Seite 21 von 21<br />

Schalhautklasse<br />

SHK 1 SHK 2 SHK 3 2<br />

mit Kunststoffstöpseln<br />

verschließen<br />

als Reparaturstellen 1<br />

zulässig<br />

ohne Absplitterungen<br />

zulässig<br />

nicht zulässig<br />

als Reparaturstellen 1 in<br />

Abstimmung mit dem<br />

Auftraggeber zulässig<br />

zulässig nicht zulässig 3 nicht zulässig<br />

in Vertiefungen (Nagellöchern;<br />

Kratern etc.)<br />

zulässig, keine flächigen<br />

Anhaftungen<br />

6 Zementschleier zulässig zulässig<br />

7<br />

Aufquellen der Schalhaut im<br />

Schraub- bzw. Nagelbereich<br />

(„Ripplings“)<br />

als Reparaturstellen 1 zulässig<br />

als Reparaturstellen 1 in<br />

Abstimmung mit dem<br />

Auftraggeber zulässig<br />

nicht zulässig nicht zulässig<br />

in Abstimmung mit dem<br />

Auftraggeber zulässig<br />

zulässig nicht zulässig 3 nicht zulässig<br />

8 Reparaturstellen 1 zulässig zulässig<br />

in Abstimmung mit dem<br />

Auftraggeber zulässig<br />

1 Reparaturen an der Schalhaut sind sach- <strong>und</strong> fachgerecht durch qualifiziertes Personal vorzunehmen <strong>und</strong> vor jedem<br />

Einsatz auf ihren definierten Zustand hin zu überprüfen.<br />

2 Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass ein mehrfacher Einsatz der Schalhaut damit ausgeschlossen sein kann.<br />

3 nach Absprache mit dem Auftraggeber ggf. zulässig<br />

Tabelle 4: Porigkeitsklassen<br />

Zeile Spalte 1 2 3 4<br />

1 Porigkeitsklasse P1 P2 P3 P4<br />

2 maximaler Porenanteil 1 in<br />

mm²<br />

ca. 3000 ca. 2250 ca. 1500 ca. 750 2<br />

1 2<br />

Porenanteil in mm der Poren mit Durchmesser d in den Grenzen 2 mm < d < 15 mm<br />

2<br />

750 mm² entsprechen 0,30 % der Prüffläche (500 mm x 500 mm)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!