7. Dresdner Betontag - Beton und Sichtbeton
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<strong>7.</strong> <strong>Dresdner</strong> <strong><strong>Beton</strong>tag</strong><br />
- Fachtagung der Bauakademie Sachsen -<br />
„Hat sich das DBV – Merkblatt „<strong>Sichtbeton</strong>“ bewährt?“<br />
Referent<br />
Tagungsort<br />
Termin<br />
Leitung<br />
Seite 1 von 21<br />
Dr.-Ing. Klaus-Reiner Goldammer<br />
Deutscher <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Bautechnik-Verein E. V.<br />
Kurfuerstenstrasse 129<br />
10785 Berlin<br />
Tel.: 030. 23 60 96 52<br />
Fax: 030. 23 60 96 46<br />
goldammer@betonverein.de<br />
Ramada Hotel Dresden<br />
Wilhelm-Franke-Straße 90<br />
01219 Dresden<br />
Tel.: 0351.47 82-0<br />
3. März 2010<br />
Dipl.-Ing. Uwe Schicke<br />
Bauakademie Sachsen<br />
Neuländer Str. 29<br />
01129 Dresden<br />
Tel.: 0351.202 72-0<br />
Fax: 0351.202 72-25<br />
info@bauakademie-sachsen.de<br />
www.bauakademie-sachsen.de
Hat sich das DBV-Merkblatt „<strong>Sichtbeton</strong>“ bewährt ?<br />
Seit der Veröffentlichung des DBV-Merkblattes „<strong>Sichtbeton</strong>“, Ausgabe 2004 [1] sind nunmehr<br />
über 5 Jahr verstrichen <strong>und</strong> zu Recht wird die Frage gestellt, ob es sich bewährt hat <strong>und</strong> welche<br />
neuen Aspekte sich inzwischen ergeben haben.<br />
Die aufgeworfenen Fragen möchte ich unter folgenden Gesichtspunkten beantworten:<br />
1. Akzeptanz auf dem Markt<br />
2. Hinweise zur Anwendung des Merkblattes, wenn der Vertrag „<strong>Sichtbeton</strong>“ nicht konkretisiert<br />
3. Besondere Aspekte im Nicht-Hochbau, z. B. bei Infrastrukturbauten<br />
4. Besondere Aspekte bei Fertigteilen<br />
5. Besondere Aspekte bei hochwertigen <strong>Sichtbeton</strong>flächen<br />
6. Vorrangige Beurteilung der Gesamtansicht<br />
1. Akzeptanz auf dem Markt<br />
Die Philosophie des Merkblattes [1] besteht darin, den Dialog <strong>und</strong> die Kommunikation der an der<br />
Bauaufgabe Beteiligten durch die Vorgabe von „<strong>Sichtbeton</strong>klassen“ im Sinne der Tabelle 1 zu<br />
fördern. Die Tabelle 1 (siehe Seite 19) hat unmittelbare Auswirkungen für die Planung, die Ausschreibung,<br />
die Baustoffwahl, die Preisfindung sowie für die Ausführung. Bei der abschließenden<br />
Abnahme ist festzustellen, ob die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit unter Berücksichtigung<br />
unvermeidlicher Abweichungen <strong>und</strong> des Gesamteindrucks der „<strong>Sichtbeton</strong>“- Fläche erreicht<br />
wurde. Durch diese kurze Beschreibung lässt sich der Aufbau <strong>und</strong> der Inhalt des Merkblattes<br />
[1] umreißen (siehe Anhang Tabelle 1 bis 4).<br />
Adressaten des Merkblattes sind Architekten, Planer, Bauunternehmer <strong>und</strong> Bauüberwacher, denen<br />
mit diesem Merkblatt erstmalig in Deutschland ein zusammenhängendes Rüstzeug für die<br />
Planung, den Bau <strong>und</strong> die Beurteilung von <strong>Sichtbeton</strong>flächen an die Hand gegeben wurde.<br />
In den nun mehr als 5 Jahren, seit denen das Merkblatt zur Verfügung steht, kann festgestellt<br />
werden, dass es eine breite Akzeptanz erreicht hat. Zum einen liegt es an der klaren Vorgehensweise,<br />
die das Merkblatt beschreibt. Es ist dem Architekten oder dem Ausschreibenden<br />
tatsächlich möglich, <strong>Sichtbeton</strong> in diversen Qualitätsstufen allgemeinverständlich auszuschreiben.<br />
Zum anderen ist die Akzeptanz auch deswegen gegeben, weil es zurzeit kein anderes<br />
deutsches Werk gibt, das <strong>Sichtbeton</strong> derart umfangreich <strong>und</strong> fachk<strong>und</strong>ig formuliert.<br />
Während früher oft von <strong>Sichtbeton</strong> II oder III gesprochen wurde, ohne dessen Eigenschaften<br />
genau, d. h. eindeutig, zu formulieren, bieten heute die <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB1 bis SB4 des<br />
Merkblattes dem Planer Sicherheit (siehe Tabelle 1 auf Seite 19). Die kaskadenförmige Anordnung<br />
der einzelnen Anforderungsklassen FT, P, AF, E, T <strong>und</strong> SH ist überschaubar <strong>und</strong> leicht<br />
verständlich. Die bildliche Zuordnung der <strong>Sichtbeton</strong>klassen in eine geringe, eine normale, eine<br />
hohe oder eine besonders hohe gestalterische Qualität überzeugt viele Architekten, weil die<br />
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handwerkliche Umsetzung der ausgeschriebenen Qualität bewusst dem ausführenden Unternehmen<br />
überlassen werden kann. Folglich wird der Planer davon befreit, planerische Details z.<br />
B. zum <strong>Beton</strong> oder zur Schalung anzugeben, die er in der Regel nur ungenügend beherrscht.<br />
Nachfragen bei den Schalungslieferanten <strong>und</strong> Schalungsvermietern zeigen, dass inzwischen<br />
mehr als die Hälfte aller Anfragen im <strong>Sichtbeton</strong>bereich nach den Kriterien des Merkblattes [1]<br />
gestellt werden.<br />
Auf diversen Veranstaltungen <strong>und</strong> in vielen Veröffentlichungen wird immer wieder Bezug auf das<br />
Merkblatt genommen; auch das zeigt die große Akzeptanz, die das Merkblatt inzwischen gef<strong>und</strong>en<br />
hat.<br />
Mit Ende 2009 waren ca. 15.000 Exemplare des Heftes verteilt. Im August 2008 erfolgte bereits<br />
der 2. korrigierte Nachdruck, der allerdings nur einige redaktionelle Anpassungen <strong>und</strong> Korrekturen<br />
<strong>und</strong> keine Neuerungen enthielt.<br />
2. Hinweise zur Anwendung des Merkblattes, wenn der Vertrag<br />
<strong>Sichtbeton</strong> nicht konkretisiert<br />
Ein besonderer Aspekt des Merkblattes ergibt sich dann, wenn der Bauvertrag nichts Genaues<br />
zur Qualität des <strong>Sichtbeton</strong>objektes aussagt. Nicht gerade selten findet man Verträge, in denen<br />
<strong>Sichtbeton</strong> ohne jede weitere Spezifikation der optischen Eigenschaften gefordert wird. Weder<br />
wird der Schalhauttyp, die Färbung des <strong>Beton</strong>s, noch die Ausbildung der Fugen, noch vieles<br />
andere mehr beschrieben.<br />
In diesen Fällen stellen sich unter anderem dann die Fragen: Was wird hier eigentlich vom Auftragnehmer<br />
geschuldet? Worauf haben sich Arbeitsvorbereitung <strong>und</strong> Baustelle einzustellen?<br />
Welcher Aufwand ist zu treiben? Sind z. B. Schüttlagenabzeichnungen oder Hell-Dunkel-Verfärbungen,<br />
wie in Bild 1 dargestellt, bei <strong>Sichtbeton</strong> zulässig? Darf man Rahmenschalung mit ihren<br />
typischen Abzeichnungen auf der <strong>Beton</strong>oberfläche (Bild 2) verwenden oder muss es immer Trägerschalung<br />
sein? Sind Schmutzflecken auf der fertigen Oberfläche (Bild 3) oder Reparaturstellen<br />
an der Schalhaut erlaubt?<br />
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Seite 4 von 21<br />
Bild 1: Hell-Dunkel-Verfärbungen<br />
Das Merkblatt kann dann im Sinne der VOB/B zur Festlegung dessen gebraucht werden, was<br />
üblich ist <strong>und</strong> was man erwarten kann. Im Einzelnen können<br />
- handwerkliche Festlegungen (Was ist vermeidbar, nur eingeschränkt vermeidbare oder<br />
nicht zielsicher herstellbar ?),<br />
- bauteilabhängige Festlegungen (Wie hat ein Kellerraum, ein Treppenhaus oder Fassade<br />
auszusehen ?) <strong>und</strong><br />
- formulierungsabhängige Festlegungen (Was ist eine geringe, normale, hohe oder sehr<br />
hohe Qualität ?)<br />
des Merkblattes verwendet <strong>und</strong> immer dann herangezogen werden, wenn der Bauvertrag Konkretes<br />
nicht aussagt. Nachfolgend sei dies eingehend erläutert:<br />
Wenn der Ausschreibende eine ganz bestimmte <strong>Sichtbeton</strong>qualität verfolgt, muss er die erwartete<br />
Leistung beschreiben <strong>und</strong> anschließend bauvertraglich verankern lassen. Ansonsten ist es<br />
dem Bauunternehmer im Rahmen der gesetzlichen <strong>und</strong> behördlichen Bestimmungen <strong>und</strong> der<br />
anerkannten Regeln der Technik freigestellt, zur Erbringung der Leistung Baustoffe, Bauverfahren<br />
<strong>und</strong> Bauhilfsstoffe zu wählen. Im ersten Schritt, d.h. zur Definition dessen, was verlangt wird,<br />
benötigt man also eine hinreichend genaue <strong>und</strong> praxisnahe Beschreibung der Bauaufgabe.<br />
Diese zu erbringen, ist für den ausschreibenden Architekten oder Ingenieur regelmäßig schwieriger<br />
als man vermutet. Aus bauvertraglicher Sicht ist der Begriff „<strong>Sichtbeton</strong>“ nämlich vor der<br />
Hand inhaltsleer. Weder die einschlägigen DIN-Normen noch die Vorschriften der Verdingungsordnung<br />
für Bauleistungen (VOB) helfen brauchbar weiter.
Gemäß VOB/B § 13 Nr. 1 hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt<br />
der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung muss dabei zu allererst<br />
der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Hierbei handelt es sich um einen Begriff, der mit<br />
der Schuldrechtsreform in das Bürgerliche Gesetzbuch eingebracht wurde <strong>und</strong> hier nicht diskutiert<br />
werden soll.<br />
Seite 5 von 21<br />
Bild 2: Abdrücke von Rahmenschalung<br />
Bild 3: oberflächliche Verschmutzung <strong>und</strong> Reparatur einer Schalhaut
Es geht um die Frage, was vertraglich vereinbart ist. Was ist geschuldet? Wenn der Vertrag<br />
hierzu klare, allgemeinverständliche Angaben enthält z. B. eine <strong>Sichtbeton</strong>klasse nach dem<br />
DBV-Merkblatt „<strong>Sichtbeton</strong>“ [1] oder wenn bestimmte Ebenheitsanforderungen an die <strong>Beton</strong>oberfläche<br />
nach DIN 18202 [2] gefordert sind, ist die Frage relativ einfach zu beantworten. Häufig<br />
allerdings fehlen im Bauvertrag klare, technisch verwertbare Angaben.<br />
Ist eine Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung nach VOB/B § 13 Nr. 1 dann frei von<br />
Sachmängeln, wenn sie für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung sonst für die gewöhnliche<br />
Verwendung geeignet ist <strong>und</strong> eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art<br />
üblich ist <strong>und</strong> die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann. Der Autor von [6]<br />
erläutert dies für den Anwendungsfall „<strong>Sichtbeton</strong>“: „Werden an die <strong>Beton</strong>flächen keine besonderen<br />
Anforderungen gestellt, dann ist das Aussehen nicht gleichgültig. Es werden lediglich die<br />
gewöhnlichen Anforderungen gestellt“. Im Einzelfall wird dann z. B. in Abhängigkeit von der vorgesehenen<br />
Nutzung abzuwägen sein, was man unter einer „gewöhnlichen“ oder einer „üblichen“<br />
Anforderung zu verstehen hat.<br />
Nach VOB/B § 13 Nr. 1 gehört zur Mängelfreiheit des Weiteren die Einhaltung der anerkannten<br />
Regeln der Technik. Im Stahlbetonbau sind dies insbesondere die DIN 1045 [3], die DIN 18217<br />
[4] <strong>und</strong> die DIN 18331 [5].<br />
DIN 1045, Teil 3 [3] definiert unter Nr. 3.4 <strong>Beton</strong> mit gestalteten Ansichtsflächen als "<strong>Beton</strong> mit in<br />
der Projektbeschreibung angegebenen Anforderungen an das Aussehen". Nr. 5.3 (4) besagt<br />
darüber hinaus: "Bei Schalungen für <strong>Beton</strong> mit gestalteten Ansichtsflächen sind die in den bautechnischen<br />
Unterlagen gestellten besonderen Anforderungen an die Schalhaut bei der Ausführung<br />
zu berücksichtigen (siehe z. B. DBV-Merkblatt <strong>Sichtbeton</strong>)." Es bleibt festzuhalten, dass<br />
zumindest hinsichtlich der Schalung auf eine technisch weiterführende Veröffentlichung [1] hingewiesen<br />
wird.<br />
Gemäß DIN 18217 [4], Nr. 2.1 ist die <strong>Beton</strong>oberfläche das Spiegelbild der Schalhaut oder das<br />
Ergebnis nachträglicher Bearbeitung. Laut Nr. 2.2 bleibt bei <strong>Beton</strong>flächen die Wahl der Schalung<br />
dem Bauunternehmer überlassen. Eine Oberflächenbearbeitung <strong>und</strong> -behandlung wird nicht verlangt.<br />
Ausbesserungen sind zulässig.<br />
Seit der 2005-er Ausgabe ist in DIN 18331 [5], Nr. 0.2.4 festgelegt, dass bei <strong>Sichtbeton</strong> bereits<br />
in der Leistungsbeschreibung Ansichtsflächen zu klassifizieren sind. Die Oberflächentextur, das<br />
Schalungs- <strong>und</strong> Schalhautsystem, die Farbtönung, die Flächengliederung, die Ausbildung von<br />
Fugen, Kanten <strong>und</strong> Ankern sind zu benennen. Was allerdings hierunter im Detail zu verstehen<br />
ist, geht explizit aus [5] nicht hervor. Folgt man jedoch der Wortwahl der Norm, beziehen sich die<br />
dort genannten Klassifizierungen exakt auf die des DBV-Merkblatts „<strong>Sichtbeton</strong>“ [1].<br />
Darüber hinaus sind nach [5], Nr. 0.2.4 Angaben zur Anzahl der Erprobungsflächen <strong>und</strong> der<br />
Auswahl der Referenzflächen erforderlich.<br />
Nach [5], Nr. 3.2, bleibt es ansonsten dem Auftragnehmer überlassen, wie er den <strong>Beton</strong> zur Erreichung<br />
der geforderten Güte zusammensetzt, mischt, verarbeitet <strong>und</strong> nachbehandelt. Nach Nr.<br />
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3.3 bleibt ihm darüber hinaus auch die Wahl der Schalung nach Art <strong>und</strong> Stoffen überlassen. Geschalte<br />
Flächen werden nach dem Ausschalen roh zurückgelassen.<br />
Einen besonderen Hinweis zur <strong>Beton</strong>oberfläche enthält DIN 18331 [5] indes in Nr. 3.1.2: Hinsichtlich<br />
der Ebenheit gelten nach dieser Norm erst einmal die Anforderungen des Rohbaus,<br />
nämlich die der DIN 18202 [2], Tabelle 3 Zeile 1 oder 5 für „nicht flächenfertige“ Wände oder<br />
Decken. Darüber hinaus gehende Anforderungen an die Ebenheit der <strong>Beton</strong>oberfläche gelten<br />
als Besondere Leistungen.<br />
Hinweise insbesondere zur Definition einer bestimmten optischen Oberflächenqualität enthalten<br />
die oben angegebenen DIN-Normen [2] bis [5] also nicht (Ausnahme: Ebenheit nach DIN<br />
18202). Die Vorschriften sind mit Blick auf <strong>Sichtbeton</strong> allgemein gehalten.<br />
Juristisch gesehen nähern wir uns nun schwierigem Terrain: Was sind z. B. die üblichen <strong>Sichtbeton</strong>-Anforderungen<br />
an eine Treppenhauswand (siehe z. B. Bild 4) oder an eine Fassade (Bild<br />
8)?<br />
In [7] hebt der Autor in diesem Zusammenhang insbesondere das DBV-Merkblatt „<strong>Sichtbeton</strong>“<br />
[1] hervor. Zwar besitzt [1] nicht die umfassende Verbindlichkeit wie z. B. eine DIN-Norm, dennoch<br />
wird es von einer überwiegenden Mehrheit der Fachleute bei Ortbetonbauteilen anerkannt<br />
<strong>und</strong> angewendet. Dem Merkblatt kommt daher eine gewisse Leitwirkung zu, wenn es darum<br />
geht, <strong>Sichtbeton</strong> zu beurteilen. Insbesondere können dem Merkblatt eine Reihe von Hinweisen<br />
entnommen werden, zu dem, was „üblich“ ist, oder zu dem, was „der Auftraggeber nach der Art<br />
der Leistung erwarten kann“.<br />
Bild 4: Sieht so ein „übliches“ Treppenhaus in <strong>Sichtbeton</strong> aus ?<br />
Bildquelle: Westag & Getalit AG<br />
Aus [7] zitiert: „Merkblättern … kommt bei der Beurteilung von <strong>Sichtbeton</strong>mängeln ein hoher<br />
Stellenwert zu. Ihnen kann die Qualität eines vorgezogenen, abstrakten Sachverständigengut-<br />
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achtens beigemessen werden …“. Der Leitwirkung des DBV-Merkblattes „<strong>Sichtbeton</strong>“ darf überall<br />
dort unterstellt werden, wo der Bauvertrag zu <strong>Sichtbeton</strong> schweigt. Guten Gewissens geht<br />
das aber nur für Bauwerke <strong>und</strong> Bauteile in Ortbetonbauweise. Denn [1] bezieht sich im Wesentlichen<br />
nicht auf Fertigteile.<br />
Als wesentliche Angaben enthält das Merkblatt [1] neben technischen <strong>und</strong> bauvertraglichen Hinweisen<br />
zu Planung, Ausführung, Beurteilung <strong>und</strong> Abnahme eine Einteilung in vier <strong>Sichtbeton</strong>klassen.<br />
So wird unterschieden in die <strong>Sichtbeton</strong>klassen<br />
- SB1 für <strong>Beton</strong>flächen mit geringen gestalterischen Anforderungen,<br />
- SB2 für <strong>Beton</strong>flächen mit normalen gestalterischen Anforderungen,<br />
- SB3 für <strong>Beton</strong>flächen mit hohen gestalterischen Anforderungen <strong>und</strong><br />
- SB4 für <strong>Beton</strong>flächen mit besonders hoher gestalterischer Bedeutung.<br />
Die Qualität von <strong>Sichtbeton</strong> wird nach [1] anhand technisch eindeutiger Kriterien festgelegt.<br />
Hierzu werden je <strong>Sichtbeton</strong>klasse jeweils drei oder vier Anforderungsklassen an die Textur, die<br />
Ebenheit, die Porigkeit, die Farbtongleichheit, die Schalhaut <strong>und</strong> die Arbeits- <strong>und</strong> Schalhautfugen<br />
definiert. In den auszugsweise beigefügten Tabellen 1 bis 4 des Merkblattes [1] sind die Anforderungsmerkmale<br />
<strong>und</strong> in den Tabellen A1 bis A6 die Anforderungen an die Bauausführung<br />
aufgelistet.<br />
Gr<strong>und</strong>legendes Abnahmekriterium für eine Ansichtsfläche ist nach [1] allerdings die Gesamtansicht.<br />
Dieser Kernsatz aus [1], Nr. <strong>7.</strong>1 kennzeichnet das wichtigste Element jedweder Beurteilung<br />
von <strong>Sichtbeton</strong>flächen. Dabei ist der Gesamteindruck einer Ansichtsfläche aus dem üblichen<br />
Betrachtungsabstand maßgebend. Bei der Beurteilung des Gesamteindruckes hat man<br />
einen üblichen Nutzer unter üblichen Bedingungen <strong>und</strong> einem üblichen Betrachtungsabstand zu<br />
unterstellen. Der übliche Betrachter ist zwar kein <strong>Sichtbeton</strong>fachmann, aber er soll für ästhetische<br />
Eindrücke durchaus aufgeschlossen sein.<br />
Einzelkriterien im Sinne von [1], Tabelle 1 werden dann geprüft, wenn der Gesamteindruck der<br />
Ansichtsflächen den vereinbarten Anforderungen nicht entspricht. Nur wenn die Gesamtansicht<br />
nicht in Ordnung ist, also von ihr eine Störwirkung ausgeht, fragt man danach, welche Einzelkriterien<br />
verletzt wurden. Zufällige Unregelmäßigkeiten in der Struktur oder Farbe sind für die<br />
Technologie des <strong>Sichtbeton</strong>s charakteristisch <strong>und</strong> bei der Beurteilung des Gesamteindruckes zu<br />
berücksichtigen.<br />
Der Leitbildfunktion des DBV-Merkblattes „<strong>Sichtbeton</strong>“ [1] entsprechend darf bei <strong>Sichtbeton</strong>,<br />
dessen Eigenschaften vertraglich nicht spezifiziert sind, mindestens die <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB1<br />
unterstellt werden. Dies ist die unterste Stufe, dessen, was man nach Merkblatt unter <strong>Sichtbeton</strong><br />
verstehen kann: <strong>Beton</strong>flächen mit geringen gestalterischen Anforderungen, z. B. für Kellerwände<br />
oder Bereiche mit vorwiegend gewerblicher Nutzung.<br />
Im Einzelnen wären hierfür nachfolgende Anforderungsklassen einzuhalten: Texturklasse T1,<br />
Porigkeitsklasse P1, Farbtongleichheitsklasse FT1, Ebenheitsklasse E1, Arbeits- <strong>und</strong> Schalhautfugenklasse<br />
AF1 <strong>und</strong> Schalhauklasse SH1. Zu näheren Details siehe die Tabellen 1 bis 4<br />
<strong>und</strong> Tabellen A1 bis A6 des DBV-Merkblattes [1].<br />
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Das Erscheinungsbild von <strong>Sichtbeton</strong> muss allerdings unabhängig von der <strong>Sichtbeton</strong>klasse <strong>und</strong><br />
den o. a. Merkmalen professionell sein. Allein aus der Erwähnung des Begriffes „<strong>Sichtbeton</strong>“ im<br />
Vertrag, darf geschlossen werden, dass eine optisch gefällige, handwerklich akzeptable <strong>und</strong><br />
professionell erscheinende <strong>Beton</strong>oberfläche geschuldet ist. <strong>Sichtbeton</strong>oberflächen jeder Qualität<br />
müssen daher handwerklich gekonnt aussehen <strong>und</strong> dürfen keine Verarbeitungsfehler aufweisen<br />
(siehe [8]). Das Merkblatt [1] enthält deshalb in Abschnitt 5.1.2 darüber hinaus einige Passagen,<br />
die erläutern, was akzeptabel oder mangelhaft ist.<br />
Im Allgemeinen vermeidbar sind folgende handwerkliche Fehler:<br />
- Fehler beim Einbringen <strong>und</strong> Verdichten des <strong>Beton</strong>s („Kiesnester“, stark sichtbare<br />
Schüttlagen u. ä.),<br />
- Verschmutzungen der Oberfläche,<br />
- Häufung von Rostfahnen an vertikalen Bauteilen sowie von Rostspuren durch<br />
zurückgelassene Bewehrungsreste an den Untersichten horizontaler Bauteile,<br />
- herunter gelaufene Mörtelreste („Nasen“) durch <strong>und</strong>ichte Arbeitsfugen an vertikalen Bauteilen,<br />
- willkürliche, ungeordnete Anordnung von Schalungsankern,<br />
- unsaubere Kantenausbildung durch beschädigte, verrutschte oder ungeeignete Dreikantbzw.<br />
Trapezleisten,<br />
- Versätze über 10 mm zwischen Schalelementstößen <strong>und</strong> an Bauteilanschlüssen,<br />
- starke Ausblutungen an Schalbrett- u. Schalelementstößen sowie an Bauteilanschlüsse<br />
<strong>und</strong> Ankerlöchern (z.B. freiliegende Kornstruktur nach Austreten von Zementleim),<br />
- stark ausgeprägte Schleppwassereffekte,<br />
- unterschiedliche Oberflächenqualitäten (Farbton/Textur) durch unsachgemäß gelagerte<br />
Schalung,<br />
- unsauberer oder uneinheitlicher Verschluss von Ankerlöchern (falls gefordert).<br />
Folgende Abweichungen können dagegen nur eingeschränkt vermieden werden:<br />
- leichte Farbunterschiede zwischen aufeinander folgenden Schüttlagen,<br />
- Porenanhäufung im oberen Teil vertikaler Bauteile,<br />
- Abzeichnung der Bewehrung oder des Grobkorns,<br />
- geringfügige Ausblutungen an Stößen zwischen Schalbrettern bzw. -elementen, Ankerlöchern<br />
u. ä.,<br />
- Schleppwassereffekte in geringer Anzahl <strong>und</strong> Ausdehnung,<br />
- Wolkenbildungen <strong>und</strong> Marmorierungen,<br />
- einzelne Kalk- <strong>und</strong> Rostfahnen an vertikalen Bauteilen,<br />
- Rostspuren an Untersichten von horizontalen Bauteilen.<br />
Unabhängig von jedweder <strong>Sichtbeton</strong>klasse sind nach [1], Abschnitt 5.1.2 folgende Merkmale<br />
technisch nicht oder nicht zielsicher herstellbar <strong>und</strong> deshalb nach der Art der Leistung nicht unbedingt<br />
zu erwarten:<br />
- gleichmäßiger Farbton aller Ansichtsflächen im Bauwerk,<br />
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- porenfreie Ansichtsflächen,<br />
- gleichmäßige Porenstruktur (Porengröße u. -verteilung) in einer Einzelfläche sowie in allen<br />
Ansichtsflächen im Bauwerk,<br />
- ausblühungsfreie Ansichtsflächen von Ortbetonbauteilen,<br />
- ungefaste, scharfe Kanten ohne kleinere Abbrüche <strong>und</strong> Ausblutungen,<br />
- Farbton- <strong>und</strong> Texturgleichheit im Bereich von Schalungsstößen.<br />
Wir erinnern uns: Für den Fall, dass die Beschaffenheit der Sache nicht vereinbart wurde, muss<br />
der <strong>Sichtbeton</strong> für die vorausgesetzte Verwendung sonst für die gewöhnliche Verwendung geeignet<br />
sein <strong>und</strong> eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Werken der gleichen Art üblich ist <strong>und</strong><br />
die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.<br />
Bild 5: Warzenbildung durch Beschädigungen der Schalhaut ist bei SB1 noch zulässig<br />
Seite 10 von 21<br />
Bild 6: <strong>Beton</strong>ierfehler sind vermeidbar<br />
Unter diesen Aspekten kann es folglich geschehen, dass der Auftragnehmer <strong>Sichtbeton</strong>bauteile<br />
schuldet, die für die vorausgesetzte Verwendung geeignet oder „üblich“ sind. Über diese Regelung<br />
der VOB wird man projekt- <strong>und</strong> bauteilbezogen nachzudenken haben. Können damit stets<br />
nur geringe gestalterische Anforderungen gemeint sein? Oder wurde z. B. vielleicht die Herstellung<br />
eines „üblichen“ <strong>Sichtbeton</strong>-Treppenhauses oder die Herstellung einer „gewöhnlichen“
<strong>Sichtbeton</strong>fassade vereinbart? Aber was ist das? Im Einzelnen wird es u. a. auf die genaue<br />
Formulierung des Vertrages <strong>und</strong> die Art <strong>und</strong> Weise des Zustandekommens des Vertrages ankommen.<br />
In Zweifelsfällen sollte ein Jurist/eine Juristin befragt werden.<br />
Bild 7: Schleppwassereffekte sind eingeschränkt vermeidbar<br />
Unterstellt, dass dem so ist: Aber was ist denn ein „übliches“ Treppenhaus, einen „übliche“ Fassade?<br />
Was kann der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten?<br />
Folgt man bei der Beantwortung dieser Fragen auch dem Leitbildcharakter des Merkblattes [1],<br />
so kommt man zu der Konsequenz, dass gemäß dortigen Definitionen folgende<br />
Klassifizierungen zu beachten sind:<br />
- SB1 für <strong>Beton</strong>flächen mit geringen gestalterischen Anforderungen, z. B.: für Kellerwände<br />
oder für Bereiche mit vorwiegend gewerblicher Nutzung,<br />
- SB2 für <strong>Beton</strong>flächen mit normalen gestalterischen Anforderungen, z. B.: für Treppenhausräume<br />
oder Stützwände,<br />
- SB3 für <strong>Beton</strong>flächen mit hohen gestalterischen Anforderungen, z. B.: für Fassaden im<br />
Hochbau <strong>und</strong><br />
- SB4 für <strong>Beton</strong>flächen mit besonders hoher gestalterischer Bedeutung, z. B. für repräsentative<br />
Bauteile im Hochbau<br />
Also wird bei unseren Beispielen für ein „übliches“ Treppenhaus die <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB2 <strong>und</strong><br />
für eine „übliche“ <strong>Sichtbeton</strong>fassade die <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB3 geschuldet sein. Der Bauunternehmer<br />
wird dann in der Gesamtansicht bzw. in den einzelnen Anforderungsklassen die Kriterien<br />
des DBV-Merkblattes [1] zu beachten haben.<br />
Zusammenfassend gilt: Wenn der Bauvertrag keine konkreten Hinweise zur Qualität des <strong>Sichtbeton</strong>s<br />
enthält, dann kommt dem DBV-Merkblatt „<strong>Sichtbeton</strong>“ [1] bei Ortbeton ein gewisser Leitbildcharakter<br />
zu:<br />
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Bild 8: Fertigteil-Fassadenelemente in <strong>Sichtbeton</strong><br />
Das Merkblatt kann im Sinne der VOB/B zur Festlegung dessen, was man unter einer “vorausgesetzten<br />
Verwendung“ oder einer „üblichen Beschaffenheit“ versteht, oder zur<br />
Festlegung dessen, was man „nach Art der Leistung erwarten darf“, herangezogen werden.<br />
Im Einzelnen können<br />
- handwerkliche Festlegungen (vermeidbar, nur eingeschränkt vermeidbare oder<br />
nicht zielsicher herstellbar) nach [1] Nr. 5.1.2,<br />
- bauteilabhängige Festlegungen (Kellerraum, Treppenhaus, Fassade u. a.) nach [1]<br />
Tabelle 1 <strong>und</strong><br />
- formulierungsabhängige Festlegungen (geringe, normale, hohe, sehr hohe Qualität)<br />
nach [1] Tabelle 1<br />
verwendet werden. Die gestellten Ansprüche sind in der Gesamtansicht bzw. in den einzelnen<br />
Anforderungsklassen des DBV-Merkblattes [1] zu erfüllen. Einzelheiten sind den<br />
dortigen Abschnitten 5.1.2 <strong>und</strong> 7 <strong>und</strong> den Tabellen 1 bis 4 (siehe Anhang) <strong>und</strong> den Anhängen<br />
A1 bis A6 aus [1] zu entnehmen.<br />
3. Besondere Aspekte bei Nicht-Hochbau, z.B. Infrastrukturbauten<br />
Bereits in der Erläuterung der Begriffe in [1] wird deutlich, dass man unter <strong>Sichtbeton</strong> im Merkblatt<br />
[1] allein auf die architektonische Wirkung abhebt. Das Merkblatt gilt deshalb vordringlich<br />
für gestalterische Belange.<br />
Es ist deshalb unangemessen, wenn die Qualifikationen einer <strong>Sichtbeton</strong>klasse nach [1] auch<br />
dort angewendet werden, wo nur technische Aspekte ausschlaggebend sind. Beispielhaft macht<br />
Seite 12 von 21
es keinen Sinn, die dem Wasser zugewandte Seite der Wandung eines Trinkwasserbehälters<br />
nach [1] zu beschreiben, wo es in diesem Fall doch auf hygienische <strong>und</strong> nicht auf ästhetische<br />
Aspekte ankommt.<br />
Auch im Wasserbau oder im Brückenbau trifft man <strong>Sichtbeton</strong>flächen an. Obwohl bei diesen<br />
Bauwerken meist die technischen (infrastrukturellen) Aspekte überwiegen, gibt es doch diverse<br />
Flächen, an die architektonische Anforderungen gestellt werden; beispielsweise an Widerlagerwände,<br />
Seitenansichten von Brückenüberbauten, Trogwände u. a. m. Die Entscheidung zur<br />
Wahl der <strong>Sichtbeton</strong>klasse muss der Bauherrenvertreter schlussendlich selbst treffen. Analytische<br />
Preisauswertungen, Bewertungen von <strong>Beton</strong>ansichtsflächen verschiedenster Schalungsarten<br />
<strong>und</strong> <strong>Beton</strong>sorten sowie die vergleichende Auswertung der turnusmäßig durchzuführenden<br />
Brückenprüfungen sind neben einer Portion Fingerspitzengefühl Gr<strong>und</strong>voraussetzungen für die<br />
optimale Wahl der <strong>Sichtbeton</strong>klasse eines technischen Bauteils. Ziel ist die Symbiose von Funktionalität,<br />
Gestaltung, Dauerhaftigkeit <strong>und</strong> Preis. Entscheidungen <strong>und</strong> Vorgaben zum <strong>Sichtbeton</strong><br />
können weder dem planenden Ingenieur aufgebürdet noch dem bauausführenden Unternehmen<br />
überlassen werden (Zitat aus [9]).<br />
Hier sollte man jedoch so vernünftig sein <strong>und</strong> die Priorität der technischen Aspekte anerkennen<br />
<strong>und</strong> in der Regel nach [1] die <strong>Sichtbeton</strong>qualität SB2 ausschreiben. Für Bauwerke, welche im<br />
Außenbereich hergestellt werden <strong>und</strong> keinen außergewöhnlichen Mehraufwand für den anspruchsvollen<br />
Betrachter (wie etwa in Treppenaufgängen, Schulungs- oder Empfangsräumen)<br />
rechtfertigen, ist aus Bauherrensicht die <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB2 für „<strong>Beton</strong>flächen mit normalen<br />
gestalterischen Anforderungen“ ausreichend [9]. Weitere Verschärfungen der Anforderungen<br />
sind meist weder notwendig noch erwünscht.<br />
4. Besondere Aspekte bei Fertigteilen<br />
Das Merkblatt [1] gilt - wie bereits in seinem Abschnitt 1 beschrieben - für Ortbeton <strong>und</strong> erläutert:<br />
„Die werkmäßige Herstellung von <strong>Beton</strong>bauteilen im Fertigteilwerk bietet gute Voraussetzungen<br />
für eine gleichmäßige Qualität der Oberfläche. Aufgr<strong>und</strong> weitgehend witterungsunabhängiger<br />
<strong>und</strong> gleich bleibender Herstellungsbedingungen sowie der in der Regel ortsfesten Lage der<br />
Schalung kann es vorteilhaft sein, Fertigteile einzusetzen. Hierfür gilt das Merkblatt über<br />
<strong>Sichtbeton</strong>flächen von Fertigteilen aus <strong>Beton</strong> <strong>und</strong> Stahlbeton“.<br />
Im Jahr 2005 hat die Fachvereinigung Deutscher <strong>Beton</strong>fertigteilbau e.V. als Reaktion auf [1] für<br />
ihren Bereich ein eigenes „Merkblatt Nr. 1 über <strong>Sichtbeton</strong>flächen von Fertigteilen aus <strong>Beton</strong><br />
<strong>und</strong> Stahlbeton“ herausgegeben [10]. Dieses anerkennt eine Gültigkeit des DBV-Merkblattes nur<br />
für Ortbetonbauteile. Die Fachvereinigung hebt dazu hervor, dass ihrer Meinung nach, für Fertigteile<br />
eine Einteilung in Klassen in der Regel nicht erforderlich ist. Die in [1] vorgesehenen<br />
meist messbaren Einzelkriterien, die zu einer Objektivierung des <strong>Sichtbeton</strong>s beitragen, werden<br />
von der Fachvereinigung deshalb nicht mit getragen.<br />
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Allerdings zeichnet sich in letzter Zeit ab, dass auch für Fertigteile vermehrt Verträge nach [1], d.<br />
h. mit der Vereinbarung von <strong>Sichtbeton</strong>klassen, abgeschlossen werden. Es ist einzig <strong>und</strong> allein<br />
die Sache des Marktes, die unterschiedlichen Auffassungen beizubehalten oder aneinander anzupassen.<br />
Es bleibt abzuwarten, ob hier eine Annäherung der Standpunkte stattfinden wird.<br />
5. Besondere Aspekte bei hochwertigen <strong>Sichtbeton</strong>flächen<br />
In einigen Fällen kam es auch vor, dass Werte des Merkblattes ohne Gr<strong>und</strong> verschärft wurden.<br />
So wurde z. B. die Porigkeit herabgesetzt oder die Toleranzen der Ebenheit halbiert. Hierzu ist<br />
zu sagen, dass dies vertragsrechtlich zwar zulässig meist jedoch sinnwidrig ist, weil der Aufwand<br />
zum Erreichen der erhöhten Ziele regelmäßig nicht im Einklang mit den anderen Qualitätsmerkmalen<br />
steht. So ist es beispielsweise abwegig, die Ebenheit innerhalb einer Schalfläche<br />
zu erhöhen, wenn die Toleranz an der Arbeitsfuge weiterhin groß genug bleibt.<br />
Erst recht ist es bei der <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB4 unsinnig, die dort angegebenen Werte noch zu<br />
verschärfen. <strong>Sichtbeton</strong> ist Zimmerarbeit <strong>und</strong> sie wird meist auch so bezahlt. Höhere Genauigkeit<br />
wäre theoretisch nur durch Schreiner- oder Bootsbauerarbeit zu erzielen. Allerdings bleibt<br />
zu bezweifeln, ob angesichts der auftretenden Schalungsdrücke <strong>und</strong> der Einflüsse des Wetters<br />
eine vom Schreiner auf der Baustelle gefertigte Ortbetonschalung letztlich bessere Bauteile liefern<br />
würde. Teurer wäre sie in jedem Fall.<br />
Es ergeben sich bei hohen <strong>Sichtbeton</strong>anforderungen aber noch andere Aspekte: In den hohen<br />
<strong>Sichtbeton</strong>klassen ist die Verwendung von Mietschalung problematisch, weil diese regelmäßig<br />
Verletzungen <strong>und</strong> Ausbesserungsstellen enthält. Das vom Güteschutzverband <strong>Beton</strong>schalungen<br />
e. V. herausgegebene GSV-Merkblatt Mietschalung [8] gestattet mehr bzw. größere Unregelmäßigkeiten<br />
an der Schalhaut als dies nach [1], Tabelle 3 zulässig wäre. Im Ergebnis führt dies<br />
in einigen Fällen dazu, dass der Unternehmer für Bauteile in SB3 <strong>und</strong> SB4 Schalhaut nicht mieten<br />
konnten, sondern entgegen seiner Kalkulation nur neue Schalhaut verwenden darf.<br />
Auch soll nicht unterschlagen werden, dass die Herstellung von Ortbetonbauteilen in SB4 äußerst<br />
aufwendig ist <strong>und</strong> besondere Organisationsformen benötigt.<br />
Hinsichtlich der Organisation von SB4-Baustellen gilt folgendes: Es ist erforderlich, dass sich<br />
alle am Bau Beteiligten dem vereinbarten Ziel „<strong>Sichtbeton</strong>“ unterordnen <strong>und</strong> gemeinsam ein<br />
„<strong>Sichtbeton</strong>team“ bilden. Nur wenn der Architekt, der Tragwerksplaner, die Lieferanten für<br />
Schalung, <strong>Beton</strong>, Trennmittel <strong>und</strong> der Rohbauunternehmer zusammenarbeiten, lässt sich guter<br />
<strong>Sichtbeton</strong> erstellen. Ein Versäumnis eines dieser Partner kann durch Mehraufwand eines anderen<br />
nur selten kompensiert werden. Bei anspruchsvollen <strong>Sichtbeton</strong>-Bauvorhaben hat es sich für<br />
den Bauunternehmer darüber hinaus bewährt, einen Fachbauleiter zu bestellen. Dieser sollte<br />
alle <strong>Sichtbeton</strong>arbeiten koordinieren <strong>und</strong> alle Probleme rechtzeitig aufgreifen.<br />
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Beim Aufwand für SB4 wird häufig Folgendes nicht beachtet: Planung <strong>und</strong> Arbeitsvorbereitung<br />
werden meist sehr kompliziert <strong>und</strong> zeitraubend, weil das <strong>Sichtbeton</strong>-System erst gef<strong>und</strong>en werden<br />
muss. Üben <strong>und</strong> Ausprobieren ist in diesem Zusammengang unerlässlich. In jedem Fall ist<br />
es für den Unternehmer bzw. für seine Mannschaft <strong>und</strong> seine Zulieferer hilfreich - meist sogar<br />
unumgänglich -, die <strong>Sichtbeton</strong>aufgabe bereits während der Arbeitsvorbereitung an untergeordneten<br />
Bauteilen oder auf dem Bauhof zu erproben. Auch sollte man genügend Zeit <strong>und</strong> Raum<br />
zur Verfügung stellen, um die Planung zu verifizieren <strong>und</strong> um wichtige Details festzulegen.<br />
Darüber hinaus sollte man bei SB4 genügend Zeit <strong>und</strong> Kosten für betonkosmetische Maßnahmen<br />
bereitstellen. Nur in den seltensten Fällen gelingt eine Herstellung hochwertiger <strong>Sichtbeton</strong>flächen<br />
in allen Teilen im ersten Anlauf. <strong>Beton</strong>kosmetische Maßnahmen sind im Stahlbetonbau<br />
gängig <strong>und</strong> in den meisten mir persönlich bekannten Fällen durchaus üblich. Der zeitliche<br />
<strong>und</strong> finanzielle Aufwand ist jedoch gerade in der <strong>Sichtbeton</strong>klasse SB4 sehr hoch <strong>und</strong> sollte in<br />
der Kalkulation nicht vernachlässigt oder unterschätzt werden.<br />
6. Vorrangige Beurteilung der Gesamtansicht<br />
Hinsichtlich der Abnahme ist allerdings festzustellen, dass sich der gr<strong>und</strong>legende Gedanke des<br />
Merkblattes [1], insbesondere dass der Gesamteindruck das maßgebende Abnahmekriterium<br />
eines Bauteils oder eines Bauwerkes ist, noch nicht vollständig durchgesetzt hat.<br />
Nach [1] wird bei der Abnahme nicht vorrangig nach Verletzungen der Einzelkriterien gefragt.<br />
Man geht also nicht vom Kleinen ins Große. Wichtig ist zu allererst die Gesamtansicht. Nur<br />
wenn diese nicht in Ordnung ist, also von der Gesamtansicht eine Störwirkung ausgeht, fragt<br />
man danach, welche Einzelkriterien verletzt wurden. Die Einzelkriterien sind gemäß <strong>Sichtbeton</strong>merkblatt<br />
also nicht als Beschaffenheitsvereinbarung zu verstehen, sondern sie dienen im Wesentlichen<br />
dazu, die vereinbarte Verwendung näher zu beschreiben. Nicht jedem Auftraggeber<br />
oder jedem Gutachter war dies in der Vergangenheit klar. Deshalb empfehlen einige Juristen,<br />
diesen Gedanken bei Vertragsabschluss stärker herauszustellen.<br />
Ausblick<br />
Der Baustoff Stahlbeton erfüllt allein aus sich heraus alle technischen <strong>und</strong> optischen Funktionen,<br />
die man üblicherweise an ein Bauteil stellt: Standsicherheit, Wärmedämmung, Regen-, Wind-<br />
Feuchtigkeits- <strong>und</strong> Brandschutz, Dauerstandfestigkeit, Korrosionsbeständigkeit, Farbwirkung,<br />
Oberflächentextur, Nachhaltigkeit u. a. m.<br />
Stahlbeton benötigt, um seine Funktion zweckgemäß <strong>und</strong> dauerhaft ausüben zu können, keine<br />
weitere Bekleidung oder Beschichtung. Mit Hilfe moderner Schalungstechnik kann der Baustoff<br />
in großer Variationsbreite der jeweils vorgesehenen Verwendung <strong>und</strong> der Vorstellung des Ar-<br />
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chitekten entsprechend geformt werden. Im „gegossenem Stein“ bilden Form <strong>und</strong> Funktion eine<br />
Einheit.<br />
Diese Zusammenhänge erklären, warum architektonisch gestalteter <strong>Beton</strong> oder <strong>Sichtbeton</strong> zurzeit<br />
beliebt ist <strong>und</strong> häufig verwendet wird. Allerdings sind die technischen Zusammenhänge <strong>und</strong><br />
maßgebenden Einflüsse, die das optische Erscheinungsbild einer <strong>Sichtbeton</strong>oberfläche bestimmen,<br />
äußerst komplex <strong>und</strong> bislang nur wenig wissenschaftlich erforscht. Beispielhaft sei auf die<br />
Wechselwirkungen zwischen Schalhaut, Trennmittel <strong>und</strong> <strong>Beton</strong> verwiesen, die bis heute nicht für<br />
die Baustelle praktisch verwertbar beschrieben sind. So klärt sich z. B. durch laufende Forschungsvorhaben<br />
erst jetzt die Frage, durch welche Mechanismen die häufig als störend empf<strong>und</strong>enen<br />
farblichen Marmorierungen der Oberfläche hervorgerufen werden [13].<br />
Während der Planung <strong>und</strong> Herstellung eines Bauteils ist deshalb nur begrenzt prüf- <strong>und</strong> vorhersagbar,<br />
ob der angestrebte Erfolg erreicht wird. In fast allen Fällen kann nicht treffsicher prognostiziert<br />
werden, welche Auswirkung eine bestimmte Maßnahme oder Unterlassung während<br />
der Herstellung auf die Ansichtsfläche hat. Sowohl der Bauausführende als auch der Architekt<br />
müssen sich darüber im Klaren sein, dass trotz aller Ingenieurkunst vieles noch dem Zufall<br />
überlassen bleibt. Erst nach dem Abbinden <strong>und</strong> Ausschalen wird das wirkliche Bild der Oberfläche<br />
erkennbar. In vielen Fällen wird man erst danach entscheiden können, ob das optische Ergebnis<br />
akzeptabel <strong>und</strong> die gewählte Herstellungsmethode richtig sind.<br />
Wenn man sich - unter Umständen erst nach mehreren Versuchen – auf ein ganz bestimmtes<br />
<strong>Sichtbeton</strong>-System festgelegt hat, sollte man alle relevanten Baustoff- <strong>und</strong> Herstellungsdetails<br />
dokumentieren <strong>und</strong> für die beabsichtigte Produktion im Sinn von Qualitätsmanagement festschreiben<br />
[12]. Planung <strong>und</strong> Ausführung sollten darauf abzielen, größtmögliche Gleichmäßigkeit<br />
in allen baustofflichen <strong>und</strong> handwerklichen Komponenten zu erzielen, weil bekannt ist, dass bereits<br />
geringfügige Abweichungen vom festgeschriebenen Soll Abweichungen in der <strong>Sichtbeton</strong>oberfläche<br />
zur Folge haben können.<br />
Die Schwankungsbreiten um die festgeschriebene Herstellungsweise herum sollten deshalb so<br />
eng wie möglich gezogen werden. Messtoleranzen bei der Zumessung der <strong>Beton</strong>ausgangsstoffe<br />
spielen ebenso eine Rolle wie handwerkliche Toleranzen. Unterschiedliche Bauteilabmessungen<br />
<strong>und</strong> Bewehrungsgehalte werden sich gelegentlich zwar noch vermeiden lassen, völlig machtlos<br />
ist man auf einer Ortbetonbaustelle jedoch gegen unterschiedliches Wetter <strong>und</strong> variierende<br />
kleinklimatische Verhältnisse während des Abbindens <strong>und</strong> während der Nachbehandlung des<br />
<strong>Beton</strong>s. Alle diese Ursachen <strong>und</strong> viele andere mehr können sich auf die Farbtönungen der <strong>Beton</strong>oberflächen<br />
unvorhersagbar auswirken. Nicht alle Ursachen haben die Planer <strong>und</strong> der Bauleiter<br />
im Griff (vergleiche [13]).<br />
Weiterentwicklungen des <strong>Sichtbeton</strong>merkblattes sind bereits angedacht. Hierbei ist auch ein<br />
Blick über die Landesgrenzen nach Österreich gelegentlich hilfreich. Man sollte abwarten, wie<br />
sich die Akzeptanz zur Richtlinie [14] der Österreichischen Vereinigung für <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Bautechnik<br />
entwickelt.<br />
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Schrifttum:<br />
[1] Merkblatt <strong>Sichtbeton</strong>, Deutscher <strong>Beton</strong> -<strong>und</strong> Bautechnik-Verein E.V. <strong>und</strong> der<br />
B<strong>und</strong>esverband der Deutschen Zementindustrie e.V., Ausgabe 08/2008<br />
[2] DIN 18202: Toleranzen im Hochbau, Ausgabe 2005<br />
[3] DIN 1045: Tragwerke aus <strong>Beton</strong>, Stahlbeton <strong>und</strong> Spannbeton. Ausgabe 07/2001.<br />
Teil 1: Bemessung <strong>und</strong> Konstruktion.<br />
Teil 2: <strong>Beton</strong> - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung <strong>und</strong> Konformität –<br />
Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1.<br />
Teil 3: Bauausführung.<br />
Teil 4: Ergänzende Regeln für die Herstellung <strong>und</strong> die Konformität von Fertigteilen.<br />
[4] DIN 18 217: <strong>Beton</strong>flächen <strong>und</strong> Schalungshaut. Ausgabe 12/1981<br />
[5] DIN 18 331: VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische<br />
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Stahlbetonarbeiten. Ausgabe<br />
2005<br />
[6] Motzke, G.: Beurteilung von <strong>Sichtbeton</strong>flächen aus vertragsrechtlicher Sicht. DBV-Heft Nr.<br />
5, <strong>Sichtbeton</strong> 2, Vorträge zur DBV-Arbeitstagung am 03.3.2002, Deutscher <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Bautechnik-Verein<br />
E.V., Berlin<br />
[7] Motzke, G.: Vertragsrechtliche Fragestellungen zu <strong>Sichtbeton</strong> <strong>und</strong> Probleme der<br />
Gewährleistung, Digitalmoderne in <strong>Sichtbeton</strong>, Tagungsband, Fraunhofer-IRB-Verlag, 2007<br />
[8] Goldammer, K.-R.: Qualitätssicherung von <strong>Sichtbeton</strong>arbeiten als Aufgabe der Bauleistung.<br />
<strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Stahlbetonbau 96 (2001), Heft 11, S. 725 – 731.<br />
[9] Goldammer, Just, Trillenberg: <strong>Sichtbeton</strong> im Konstruktiven Ingenieurbau, VSVI Freistaat<br />
Sachsen 2008, S. 55-60, Vereinigung der Straßenbau- <strong>und</strong> Verkehrsingenieure im Freistaat<br />
Sachsen e.V.<br />
[10] Fachvereinigung Deutscher <strong>Beton</strong>fertigteilbau e.V.: Merkblatt Nr. 1 über <strong>Sichtbeton</strong>flächen<br />
von Fertigteilen aus <strong>Beton</strong> <strong>und</strong> Stahlbeton. Ausgabe 2005<br />
[11] Güteschutzverband <strong>Beton</strong>schalungen e.V.: GSV-Merkblatt Mietschalung. Ausgabe 2006<br />
[12] Goldammer, K.-R.: Qualitätssicherung von <strong>Sichtbeton</strong>arbeiten als Aufgabe der Bauleistung,<br />
<strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Stahlbetonbau 96 (2001), Heft 11, S. 725–731<br />
[13] Strehlein, D.: Farbabweichungen an <strong>Sichtbeton</strong>flächen. DBV-Vortragsveranstaltung<br />
„<strong>Sichtbeton</strong>", München, Nov. 2004<br />
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[14] Richtlinie „<strong>Sichtbeton</strong> – Geschalte <strong>Beton</strong>flächen" inkl. Gütezeichen „Fachbetrieb für <strong>Sichtbeton</strong>“<br />
+ Grautonskala, Nov. 2009, Österreichische Vereinigung für <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Bautechnik,<br />
Wien<br />
Dr.-Ing. Klaus-Reiner Goldammer<br />
von der Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer zu Berlin öffentlich bestellter <strong>und</strong> vereidigter<br />
Sachverständiger für Schäden an Bauwerken <strong>und</strong> Bauteilen aus <strong>Beton</strong>, Stahlbeton<br />
<strong>und</strong> <strong>Sichtbeton</strong><br />
Mitglied der Baukammer Berlin<br />
Deutscher <strong>Beton</strong>- <strong>und</strong> Bautechnik-Verein E.V.<br />
10785 Berlin, Kurfürstenstraße 129, 10835 Berlin, Postfach 110512,<br />
Tel. (0 30) 23 60 96-52, Fax (0 30) 23 60 96 46<br />
e-Mail: goldammer@betonverein.de<br />
www.betonverein.de<br />
Vita:<br />
geboren 1952<br />
1976 Dipl.-Ing., Konstruktiver Ingenieurbau, RWTH Aachen<br />
1980 Promotion RWTH Aachen, Stabilität von Schalentragwerken<br />
1980 - 1989 Tragwerks- <strong>und</strong> Projektplaner Hoch- <strong>und</strong> Tiefbau in der Industrie<br />
1990 - 2000 Bauleiter, Oberbauleiter, Technischer Leiter in mittelständischen<br />
Unternehmen<br />
seit 2000 Bauberater des DBV, Leiter der DBV-Bauberatung<br />
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Tabelle 1: <strong>Sichtbeton</strong>klassen <strong>und</strong> deren Verknüpfung mit Anforderungen<br />
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Tabelle 2: Anforderungen an geschalte <strong>Sichtbeton</strong>flächen<br />
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Zeile<br />
Tabelle 3: Schalhautklassen<br />
1 Bohrlöcher<br />
Spalte 1 2 3<br />
Kriterium<br />
2 Nagel- <strong>und</strong> Schraublöcher zulässig<br />
3<br />
Beschädigung der Schalhaut<br />
durch Innenrüttler<br />
4 Kratzer zulässig<br />
5 <strong>Beton</strong>reste<br />
Seite 21 von 21<br />
Schalhautklasse<br />
SHK 1 SHK 2 SHK 3 2<br />
mit Kunststoffstöpseln<br />
verschließen<br />
als Reparaturstellen 1<br />
zulässig<br />
ohne Absplitterungen<br />
zulässig<br />
nicht zulässig<br />
als Reparaturstellen 1 in<br />
Abstimmung mit dem<br />
Auftraggeber zulässig<br />
zulässig nicht zulässig 3 nicht zulässig<br />
in Vertiefungen (Nagellöchern;<br />
Kratern etc.)<br />
zulässig, keine flächigen<br />
Anhaftungen<br />
6 Zementschleier zulässig zulässig<br />
7<br />
Aufquellen der Schalhaut im<br />
Schraub- bzw. Nagelbereich<br />
(„Ripplings“)<br />
als Reparaturstellen 1 zulässig<br />
als Reparaturstellen 1 in<br />
Abstimmung mit dem<br />
Auftraggeber zulässig<br />
nicht zulässig nicht zulässig<br />
in Abstimmung mit dem<br />
Auftraggeber zulässig<br />
zulässig nicht zulässig 3 nicht zulässig<br />
8 Reparaturstellen 1 zulässig zulässig<br />
in Abstimmung mit dem<br />
Auftraggeber zulässig<br />
1 Reparaturen an der Schalhaut sind sach- <strong>und</strong> fachgerecht durch qualifiziertes Personal vorzunehmen <strong>und</strong> vor jedem<br />
Einsatz auf ihren definierten Zustand hin zu überprüfen.<br />
2 Praxiserfahrungen haben gezeigt, dass ein mehrfacher Einsatz der Schalhaut damit ausgeschlossen sein kann.<br />
3 nach Absprache mit dem Auftraggeber ggf. zulässig<br />
Tabelle 4: Porigkeitsklassen<br />
Zeile Spalte 1 2 3 4<br />
1 Porigkeitsklasse P1 P2 P3 P4<br />
2 maximaler Porenanteil 1 in<br />
mm²<br />
ca. 3000 ca. 2250 ca. 1500 ca. 750 2<br />
1 2<br />
Porenanteil in mm der Poren mit Durchmesser d in den Grenzen 2 mm < d < 15 mm<br />
2<br />
750 mm² entsprechen 0,30 % der Prüffläche (500 mm x 500 mm)