Stellung und Stellenwert des Militärmediziners im ÖBH und in der ...

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13.07.2015 Aufrufe

Als Soldatin ist man in allen Rechten, Pflichten und Ansprüchen(Besoldung, Familienunterhalt, Wohnkostenbeihilfe) einemGrundwehrdiener gleichgestellt. Der Ausbildungsdienst verläuftanalog zum Präsenzdienst (allgemeine Basisausbildung und MMBA-Funktionsverwendung „ Feldarzt“). Während der verbleibenden vierMonate absolviert man sein Praktikum im Vier-Wochenrhythmus anunterschiedlichen militärischen Dienststellen im gesamtenBundesgebiet. Zwischenzeitlich kann und wird man in Rahmen vonÜbungen als Notarzt oder zu truppenärztlicher Tätigkeitherangezogen. Der Zweck dieser Rotationen darin besteht darin, denSanitätsdienst des ÖBH und den Aufgabenbereich des Militärarzteskennen zulernen und schrittweise in die Kaderfunktionhineinzuwachsen. Im Österreichischen Bundesheer dienen derzeitzehn Ärztinnen als Offiziere des militärmedizinischen Dienstes.3.3.3 Ausbildung im MilizstandWehrpflichtige treten nach der Entlassung aus dem vollständiggeleisteten Grundwehrdienst ex lege in den Milizstand über. EineVersetzung in den Reservestand ist von Amts wegen mangelsEignung oder Bedarf in der Einsatzorganisation durch Bescheid zuverfügen (§ 31 Wehrgesetz 2001).Zum besseren Verständnis werden diesem Subkapitel diewesentlichsten Begriffsbestimmungen vorangestellt:Truppenübungen (TÜ): TÜ-Verpflichtung für alle Wehrpflichtigen,die mindestens sechs, jedoch weniger als acht Monate geleistet haben.Kaderübungen (KÜ): Zweck ist die Heranbildung vonKaderfunktionen (Kommandanten und Fachfunktionen), sowie dieErhaltung und Vertiefung der erworbenen Fähigkeiten.Voraussetzungen dafür sind die Annahme einer Freiwilligenmeldungbeim zuständigen Militärkommando (MilKdo) und die Verpflichtungdurch Auswahlbescheid, welche die erfolgreiche Absolvierung dervbK während des Präsenzdienstes bestätigt. Als Voraussetzung gelten29

die festgestellte Eignung des Wehrpflichtigen und der militärischenBedarf.Die Gesamtdauer der KÜ für Offiziersfunktionen beträgt 90 Tage, fürandere Funktionen 60 Tage. Grundsätzlich ist die Beorderung als Arztauf einen Offiziersarbeitsplatz in der Einsatzorganisation vorgesehen.Wehrpflichtige die zum Zeitpunkt der Beendigung desGrundwehrdienstes zur selbständigen Berufsausübung berechtigtsind, erfüllen die Voraussetzung für die Heranziehung zu einerOffiziersfunktion und sind daher nach Sicherstellung einer KÜ-Pflicht auf einen Offiziersarbeitsplatz in der Einsatzorganisationeinzuteilen. Ohne ius practicandi wird der Aspirant auf einenSanitätsgehilfenarbeitsplatz verwendet. Wenn er zwischenzeitlich dasselbständige Berufsrecht erwirbt und bereit ist eineFreiwilligenmeldung zu weiteren KÜ abzugeben, erhöht sich die KÜ-Pflicht von 60 auf 90 Tage und es kann die Ausbildung zum OdmmDabsolviert werden. Für die Erstellung des Laufbahnbildes ist derzuständige OdmmD im Einvernehmen mit dem mobverantwortlichenKommandanten verantwortlich. Der Ausbildungslehrgang zumMilizoffizier des militärmedizinischen Dienstes unterliegt eigenenDurchführungsbestimmungen und wird an der Sanitätsschuledurchgeführt. Er gliedert sich in einen militärischen und denfachlichen Teil, die Dauer beträgt 22 Werktage (Aufteilung möglich)und wird mit einer kommissionellen Prüfung abgeschlossen. Mit dernachfolgenden Beorderten Waffenübung (BWÜ) sind diemilitärischen Ausbildungsvoraussetzungen für die Ernennung zumOdmmD erfüllt. (Kursziel: Sanitätsversorgung im kleinen Verband -Bataillonsebene im Einsatz; Kursvoraussetzungen sind die Ausübungder Mobfunktion, einefreiwillige Meldung zu KÜ und dieFunktionsbezeichnung „Feldarzt“). Im Rahmen von freiwilligenWaffenübungen und Kaderübungen wird die Ausbildung zumOffizier fortgesetzt.30

Als Soldat<strong>in</strong> ist man <strong>in</strong> allen Rechten, Pflichten <strong>und</strong> Ansprüchen(Besoldung, Familienunterhalt, Wohnkostenbeihilfe) e<strong>in</strong>emGr<strong>und</strong>wehrdiener gleichgestellt. Der Ausbildungsdienst verläuftanalog zum Präsenzdienst (allgeme<strong>in</strong>e Basisausbildung <strong>und</strong> MMBA-Funktionsverwendung „ Feldarzt“). Während <strong>der</strong> verbleibenden vierMonate absolviert man se<strong>in</strong> Praktikum <strong>im</strong> Vier-Wochenrhythmus anunterschiedlichen militärischen Dienststellen <strong>im</strong> gesamtenB<strong>und</strong>esgebiet. Zwischenzeitlich kann <strong>und</strong> wird man <strong>in</strong> Rahmen vonÜbungen als Notarzt o<strong>der</strong> zu truppenärztlicher Tätigkeitherangezogen. Der Zweck dieser Rotationen dar<strong>in</strong> besteht dar<strong>in</strong>, denSanitätsdienst <strong>des</strong> <strong>ÖBH</strong> <strong>und</strong> den Aufgabenbereich <strong>des</strong> Militärarzteskennen zulernen <strong>und</strong> schrittweise <strong>in</strong> die Ka<strong>der</strong>funktionh<strong>in</strong>e<strong>in</strong>zuwachsen. Im Österreichischen B<strong>und</strong>esheer dienen <strong>der</strong>zeitzehn Ärzt<strong>in</strong>nen als Offiziere <strong>des</strong> militärmediz<strong>in</strong>ischen Dienstes.3.3.3 Ausbildung <strong>im</strong> MilizstandWehrpflichtige treten nach <strong>der</strong> Entlassung aus dem vollständiggeleisteten Gr<strong>und</strong>wehrdienst ex lege <strong>in</strong> den Milizstand über. E<strong>in</strong>eVersetzung <strong>in</strong> den Reservestand ist von Amts wegen mangelsEignung o<strong>der</strong> Bedarf <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>satzorganisation durch Bescheid zuverfügen (§ 31 Wehrgesetz 2001).Zum besseren Verständnis werden diesem Subkapitel diewesentlichsten Begriffsbest<strong>im</strong>mungen vorangestellt:Truppenübungen (TÜ): TÜ-Verpflichtung für alle Wehrpflichtigen,die m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens sechs, jedoch weniger als acht Monate geleistet haben.Ka<strong>der</strong>übungen (KÜ): Zweck ist die Heranbildung vonKa<strong>der</strong>funktionen (Kommandanten <strong>und</strong> Fachfunktionen), sowie dieErhaltung <strong>und</strong> Vertiefung <strong>der</strong> erworbenen Fähigkeiten.Voraussetzungen dafür s<strong>in</strong>d die Annahme e<strong>in</strong>er Freiwilligenmeldungbe<strong>im</strong> zuständigen Militärkommando (MilKdo) <strong>und</strong> die Verpflichtungdurch Auswahlbescheid, welche die erfolgreiche Absolvierung <strong>der</strong>vbK während <strong>des</strong> Präsenzdienstes bestätigt. Als Voraussetzung gelten29

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