Stellung und Stellenwert des Militärmediziners im ÖBH und in der ...

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13.07.2015 Aufrufe

Seit dem Beitritt zur EU 1995 nimmt Österreich am europäischenIntegrationsprozess aktiv teil. Durch die Sicherheits- undfriedenspolitische Zielsetzung, welche die EU seit ihrer Existenzverfolgt, ist eine bewaffnete Auseinandersetzung zwischen EU-Staaten heute fast unmöglich geworden. Österreich wirkt an derGemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU aufGrund des Titels V des Vertrages über die EU mit. Seit 1997 hat dieEU die rechtlichen Grundlagen geschaffen, auch an „Petersberg-Aufgaben“ mitzuwirken (festgeschrieben im Art. 17 des EU-Vertrages). Eine solche Mitwirkung ist aufgrund eines EU-Beschlusses möglich (Voraussetzung: die Annahme und Ratifikationeines entsprechenden Beschlusses durch sämtliche EU-Mitgliedstaaten).2.1. Die Petersberg-AufgabenDiese Aufgaben umfassen:• Humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze;• Friedenserhaltende Aufgaben, (an dem sich dasÖsterreichische Bundesheer schon mehrfach beteiligt hat) und• Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlichfriedensschaffender Maßnahmen.2.2. Die Kräfte für internationale Operationen (KIOP)Österreich hat sich bereit erklärt, am Aufbau einer europäischenEingreiftruppe gemäß den Beschlüssen des EU-Gipfels von Helsinkiaus dem Jahr 1999 teilzunehmen. Das Ziel ist eine gemeinsameKrisenbewältigung der EU. Unter „Kräften für internationaleOperationen (KIOP)“, Kaderpräsenzeinheiten (KPE) sind jeneEinheiten und Personen zu verstehen, die nach dem KSE-BVG(Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei derEntsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland) in dasAusland entsendet werden. Sie bestehen aus Kaderpräsenzeinheiten(KPE), das sind definierte Einheiten in der Friedensorganisation.21

Darüber hinaus werden eigene „Formierte Einheiten“ gebildet, dienach gesonderter Aufnahme und Ausbildung von geeignetemPersonal aufgestellt werden.Die Entsendung zu Auslandseinsätzen erfolgt nach demverfassungsrechtlich verankerten Freiwilligenprinzip (gem. § 4 Abs 2KSE-BVG). Um die Aufstellung solcher Organisationseinheiten desBundesheeres mit hohem Bereitschaftsgrad zu ermöglichen, sindeigens dafür normierte, rasch verfügbare und entsprechendausgebildete, besonders vorbereitete und „hochprofessionelle“, d.h.stehende Truppen am „Friedenstandort“ notwendig. In die KIOP-KPEsind nur Soldaten einzuteilen bei denen ein Annahmebescheid durchdas Heerespersonalamt vorliegt. Voraussetzung dafür ist eineFreiwilligenmeldung und die positive Absolvierung derVorauswahluntersuchungen. Das dafür notwenige Personal sollhauptsächlich aus Berufssoldaten (Offiziere und Unteroffiziere) undzeitlich befristetem Personal („KIOP-Vertragsbedienstete“) für dieerforderlichen Mannschaftsfunktionen bestehen. DieErstverpflichtungsdauer für die Auslandsbereitschaft beträgt 3 Jahre,mit der Möglichkeit jährlicher Verlängerung bis maximal 6 Jahre (beiMannschaftsdienstgraden). Die generelle Personalgewinnung sollüber ein Anreizsystem (Zulagen, Prämien, …) erfolgen.Mit der Designierung der KPE soll sichergestellt werden, dass einekompaniestarke Einheit als österreichischer Beitrag amKrisenmanagement und zukünftigen FriedensunterstützendenOperationen der EU teilnehmen kann. Diese Einheiten sind bis Ende2005 ausbildungs- und ausrüstungsmäßig bzw. personaltechnisch soweit zu bringen, dass sie innerhalb von 5-30 Tagen eingesetzt werdenkönnen und zwar im gesamten Spektrum der PetersbergaufgabenDie Rolle des Militärarztes im Rahmen von KIOPDer Aufgabenbereich des Militärarztes innerhalb von KIOP lässt sichgrundsätzlich in zwei Bereiche gliedern:22

Seit dem Beitritt zur EU 1995 n<strong>im</strong>mt Österreich am europäischenIntegrationsprozess aktiv teil. Durch die Sicherheits- <strong>und</strong>friedenspolitische Zielsetzung, welche die EU seit ihrer Existenzverfolgt, ist e<strong>in</strong>e bewaffnete Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung zwischen EU-Staaten heute fast unmöglich geworden. Österreich wirkt an <strong>der</strong>Geme<strong>in</strong>samen Außen- <strong>und</strong> Sicherheitspolitik (GASP) <strong>der</strong> EU aufGr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Titels V <strong>des</strong> Vertrages über die EU mit. Seit 1997 hat dieEU die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen geschaffen, auch an „Petersberg-Aufgaben“ mitzuwirken (festgeschrieben <strong>im</strong> Art. 17 <strong>des</strong> EU-Vertrages). E<strong>in</strong>e solche Mitwirkung ist aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>es EU-Beschlusses möglich (Voraussetzung: die Annahme <strong>und</strong> Ratifikatione<strong>in</strong>es entsprechenden Beschlusses durch sämtliche EU-Mitgliedstaaten).2.1. Die Petersberg-AufgabenDiese Aufgaben umfassen:• Humanitäre Aufgaben <strong>und</strong> Rettungse<strong>in</strong>sätze;• Friedenserhaltende Aufgaben, (an dem sich dasÖsterreichische B<strong>und</strong>esheer schon mehrfach beteiligt hat) <strong>und</strong>• Kampfe<strong>in</strong>sätze bei <strong>der</strong> Krisenbewältigung e<strong>in</strong>schließlichfriedensschaffen<strong>der</strong> Maßnahmen.2.2. Die Kräfte für <strong>in</strong>ternationale Operationen (KIOP)Österreich hat sich bereit erklärt, am Aufbau e<strong>in</strong>er europäischenE<strong>in</strong>greiftruppe gemäß den Beschlüssen <strong>des</strong> EU-Gipfels von Hels<strong>in</strong>kiaus dem Jahr 1999 teilzunehmen. Das Ziel ist e<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>sameKrisenbewältigung <strong>der</strong> EU. Unter „Kräften für <strong>in</strong>ternationaleOperationen (KIOP)“, Ka<strong>der</strong>präsenze<strong>in</strong>heiten (KPE) s<strong>in</strong>d jeneE<strong>in</strong>heiten <strong>und</strong> Personen zu verstehen, die nach dem KSE-BVG(B<strong>und</strong>esverfassungsgesetz über Kooperation <strong>und</strong> Solidarität bei <strong>der</strong>Entsendung von E<strong>in</strong>heiten <strong>und</strong> E<strong>in</strong>zelpersonen <strong>in</strong> das Ausland) <strong>in</strong> dasAusland entsendet werden. Sie bestehen aus Ka<strong>der</strong>präsenze<strong>in</strong>heiten(KPE), das s<strong>in</strong>d def<strong>in</strong>ierte E<strong>in</strong>heiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Friedensorganisation.21

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