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Baugesuchsformular - Formular(PDF, 306.85 KB) - Departement ...

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24 GrundbuchauszugDer Grundbuchauszug ist beim zuständigen Grundbuchamtzu beziehen. Er darf in der Regel nicht älter als ein Jahrsein. Ein Original mit Kopien genügt. In Ausnahmefällenwird eine Kopie des öffentlich beurkundeten Kaufvertragsakzeptiert.25 NutzungsberechnungBei allen Neu- und Erweiterungsbauten ist eine Berechnungder Nutzungsziffern (Baumassen-, Freiflächen-, Überbauungsziffer)mit Schemaplan beizulegen. Bei Erweiterungsbautenist die Berechnung nach bestehendem undneuem Bestand zu gliedern.26 ParkplatznachweisBei Neubauten, bei allgemeinen baulichen Änderungen, dieeinen erheblichen Teil der Bauten oder Anlagen erfassenoder durch die eine wesentlich stärkere Nutzung als bisherermöglicht wird, und bei Nutzungsänderungen, dievoraussichtlich einen wesentlich stärkeren Verkehr nachsich ziehen, ist ein detaillierter Parkplatznachweis erforderlich.Die Zahl der erforderlichen bzw. zulässigen Abstellplätzefür Motorfahrzeuge richtet sich nach der geltendenAbstellplatzverordnung der Stadt Winterthur und der kantonalenWegleitung zur Regelung des Parkplatz-Bedarfs inkommunalen Erlassen.27 BrandschutznachweisBei allen Neu- und Umbauten sind die vorgesehenenBrandschutzmassnahmen in den Projektplänen anzugeben.Für Gebäude mit erhöhten Brandrisiko (nach § 3 der Verordnungüber den vorbeugenden Brandschutz, VVB) wieBauten mit Räumen mit grosser Personenbelegung, Beherbergungsbetriebe,Hochhäuser, Bauten zur Lagerungvon gefährlichen Stoffen, usw. ist ein Brandschutzkonzepteinzureichen. Dieses umfasst Brandschutzpläne sowieeinen ergänzenden Bericht. Das Konzept muss über Nutzungen,besondere Brandgefahren, Feuerwiderstand vonTragwerken, Brandabschnitte und Abschlüsse, Flucht- undRettungswege, Feuerwehrzufahrten, vorgesehene technischeBrandschutzeinrichtungen wie Brandmelde- undSprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzüge, Löscheinrichtungen,usw. Aufschluss geben.28 Kurzbericht StörfallsicherheitDer Inhaber/Die Inhaberin einer Anlage oder eines Betriebs,in dem die in der Eidgenössischen Störfallverordnung(StFV) festgelegten Mengenschwellen für Stoffe, Erzeugnisseoder Sonderabfälle überschritten werden, hateinen Kurzbericht zu erstellen. Dieser ist bei Neu-, UmoderErweiterungsbauten Bestandteil der Gesuchsunterlagen.Der Kurzbericht richtet sich nach den Vorgaben derkantonalen Koordinationsstelle für Störfallvorsorge, 8090Zürich. Reine Wohn- und/oder Bürobauten unterliegennicht der StFV.29 Ausnahmebewilligungsgesuch (§ 220 PBG)Ist für die Realisierung des Bauvorhabens eine Ausnahmebewilligungerforderlich, so ist diese im Gesuchsformularzu beantragen und auf einer separaten Beilage zu begründen.3 Weitere BewilligungenFür folgende Bereiche sind zusätzliche Bewilligungen erforderlich31 Ersatz/Neuinstallation FeuerungFeuerpolizei, Technikumstrasse 81, 8402 Winterthur(Tel. 052 267 62 62)32 Kanalisation/AbwasserinstallationTiefbau/Stadtentwässerung, Neumarkt 1, 8402 Winterthur(Tel. 052 267 54 77)33 ZivilschutzräumeFachstelle baulicher Zivilschutz, Rudolf Diesel-Strasse 8,8402 Winterthur(Tel. 052 267 57 94)34 Anschluss StromStadtwerk Winterthur, Hausanschluss-Management,Technik Elektrizität, Postfach, 8402 Winterthur(Tel. 052 267 60 52,E-Mail: stadtwerk.leitungsbau@win.ch)Anschluss Gas/WasserStadtwerk Winterthur, Projektierung / Hausanschluss-Management, Gas und Wasser, Postfach,8402 Winterthur(Tel. 052 267 61 44, E-Mail: albert.hobi@win.ch)Anschluss FernwärmeStadtwerk Winterthur, Verkauf, Postfach, 8402 Winterthur(Tel. 052 267 41 44, E-Mail: stadtwerk@win.ch)Anschluss TelekomStadtwerk Winterthur, Technik Elektrizität, Telekom,Postfach, 8402 Winterthur(Tel. 052 267 61 61, E-Mail: stadtwerk.telekom@win.ch)35 Anschluss TelefonSwisscom (Schweiz) AG Network & IT, Wireline Standard,Partner Contact Center, Postfach, 8021 ZürichAnmeldung Bauvorhaben: www.swisscom.ch/networks (Tel.0800 477 587)36 KabelfernsehenUpc cablecom GmbH, Industriestrasse 19, 8112 Otelfingen(Hauptnummer: 0800 66 88 66)(Meldung Neuanschlüsse: 044 488 15 11)37 AufzugsanlagenAufzugskontrolle, Technikumstrasse 81, 8402 Winterthur(Tel. 052 267 62 69)38 ReklamenFachstelle Reklamewesen, Neumarkt 4, 8402 Winterthur(Tel. 052 267 54 03)39 MutationenVermessungsamt, Technikumstrasse 81, 8402 Winterthur(Tel. 052 267 54 82)Termine / FristenVorprüfungSie erfolgt sofort; Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagensind innert 3 Wochen seit Eingang des Gesuchs anzuordnen(§ 313 PBG, § 11 BVV).Baurechtlicher EntscheidDer baurechtliche Entscheid erfolgt im Anzeigeverfahren innert30 Tagen ab Eingang des vollständigen Gesuchs (sofern dieBaubehörde keine andere Anordnung trifft / § 18 BVV) und imordentlichen Verfahren innert zwei bzw. vier Monaten, vomVorprüfungsentscheid an gerechnet (§ 319 PBG).(<strong>Baugesuchsformular</strong>_<strong>PDF</strong>-<strong>Formular</strong>/17.01.2013)Gültigkeit der BaubewilligungSie beträgt drei Jahre vom Eintritt der Rechtskraft an gerechnet.Eine Verlängerung ist nicht möglich (§ 322 PBG).

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