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National & International Seite 8führen können, schlägt sich auch inder steigenden Anzahl der Anfragenbei den Verbraucherzentralen nieder.Umso wichtiger ist es für IGeL-Anbieter,sich an die Regeln für den Umgangmit den Selbstzahlerleistungenzu halten. Die Ergebnisse der WidO-Studie zeigen, dass viele Medizinertrotz zwischenzeitlicher Aufklärungskampagnennach wie vor grundlegenderechtliche Fehler begehen (vgl. Abbildung).So fehlte im Jahr 2010 in 54% der Fälledie erforderliche schriftliche Vereinbarungund in 15% der Fälle sogareine Rechnung. Da die Abrechnungder Selbstzahlerleistungen nach deramtlichen Gebührenordnung für Ärzte(GOÄ) zu erfolgen hat, sind diese Vorgabenaus rechtlicher Sicht jedochverbindlich und führen bei Nichteinhaltungzu einem Verlust des Honoraranspruchs.Um sowohl der Verunsicherungder Patienten als auch denVorwürfen gegenüber den Ärzten inZusammenhang mit IGeL zu begegnen,hat auch die Bundesärztekammerjüngst auf die Einhaltung des sogenanntenIGeL-Kodex hingewiesen, derbereits im Jahr 2006 vom DeutschenÄrztetag beschlossen wurde. Nebender Einverständniserklärung undRechnungsstellung bestehen bezüglichder Selbstzahlerleistungen eineganze Reihe weiter Pflichten (Vgl. Tabelle).Ein gesundes Vertrauensverhältnisentscheidet über den ErfolgMit Sicherheit zieht eine sorgfältigeEinhaltung der rechtlichen Regeln unddes Verhaltenskodex einen gewissenzeitlichen und bürokratischen Aufwandnach sich. Dennoch ist ein korrektesVerhalten der Anbieter vonSelbstzahlerleistungen der beste Weg,um sich von dem in den Medien aufkommendenBild des „Verkäufers vonGesundheitsleistungen“ zu befreien.Langfristig werden es die Patientenmit einem „gesunden Vertrauensverhältnis“danken.Deregulierung der Hemmung im Gehirn zählt zu den Auslösern eines epileptischenAnfalls. Die gelben Punkte im Bild deuten auf die Fehlfunktion der Hemmung imTemporallappen eines Patienten hin.

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