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National & International Seite 4Was bringt das Versorgungsgesetz?Die demografische Entwicklung, der<strong>med</strong>izinisch-technische Fortschrittund das steigende Gesundheitsbewusstseinder Bevölkerung lassendie Nachfrage nach ärztlichen Leistungenkontinuierlich steigen.Gleichzeitig scheiden in den kommendenzehn Jahren viele Mediziner ausAltersgründen aus der Versorgung aus(vgl. Grafik). Insbesondere in strukturschwachenGebieten zeichnet sich einzunehmendes Nachwuchsproblem,vor allem bei den Hausärzten ab.Anreize auf dem Landwerden immer wichtigerUm funktionierende Anreize für eineNiederlassung auf dem Land zu schaffen,fordert die KBV deshalb u.a.einen umfassenden Bürokratieabbau,die Befreiung von Regressen und eineangemessene Vergütung der Vertragsärzte.Mit dem für 2012 geplantenVersorgungsgesetz will nun die Bundesregierungdie Voraussetzung fürein flächendeckendes, wohnortnahesund zukunftsfähiges Versorgungskonzeptschaffen. Anfang April haben sichdie Koalition und die Gesundheitsministerder Länder auf die grundlegendenInhalte des geplanten Gesetzesgeeinigt (vgl. Infobox).Eckpunkte des Versorgungsgesetzes – April 2011■ Realistischere Bedarfseinschätzung und Berücksichtigung der demografischenEntwicklung: Hierzu sind neue Verhältniszahlen (Ärzte je Einwohner)durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) festzulegen.■ Flexibilisierung der regionalen Bedarfsplanung: Der GBA definiert neuePlanbereiche, die sich gegebenenfalls hinsichtlich der haus-, fach- undspezialärztlichen Versorgung unterscheiden. Bei den Verhandlungen aufLänderebene zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen(KVen) darf von den GBA-Vorgaben abgewichen werden, um lokaleVersorgungsbedürfnisse zu berücksichtigen. Auch Krankenhäuser oderähnliche Einrichtungen sollen in die regionale Bedarfsplanung einbezogenwerden. Geplant ist eine Ausweitung der Ermächtigung, die künftig auchauf Verlangen des Landesausschusses erteilt werden kann.■ Mitspracherecht der Bundesländer: Die Länder haben künftig ein Teilnahmerechtan den GBA-Sitzungen, sofern sie die Bedarfsplanung betreffen.Sie haben jedoch kein Stimmrecht sondern nur ein Beanstandungsrecht.■ Niederlassungsanreize für unterversorgte Regionen: Hierbei sollen z.B.durch eine Aussetzung der Abstaffelung der Regelleistungsvolumina (RLV)vor allem junge Ärzte zur Niederlassung in strukturschwachen Gebietenbewogen werden. Ein spezieller Strukturfonds von KV und Kassen dientder Finanzierung von Investitionskostenzuschüssen, Vergütungs- undAusbildungszuschlägen und der Studentenförderung.■ Regressforderungen bei Arznei- und Heilmitteln: Künftig sollen besondereBelastungen (z.B. Langzeitverschreibungen und Praxisbesonderheiten)berücksichtigt und diesbezüglich keine Rückzahlungsforderungen mehrerhoben werden. Sofern im vorherigen Prüfzeitraum (Jahr) keine Beratungstattgefunden hat, darf künftig im laufenden Prüfzeitraum (Jahr) keinRegress festgesetzt werden.■ Frauenförderung: Vertragsärztinnen haben künftig ein Recht sich bis zu12 Monate (bisher 6) nach der Entbindung vertreten zu lassen. Für dieKindererziehung können Entlastungsassistenten für bis zu 36 MonateDie Eckpunkte des für 2012 geplantenVersorgungsgesetzes, auf die sich dieKoalition und die Gesundheitsministerder Länder jüngst geeinigt haben, bildeneine gute inhaltliche Grundlagefür die Verbesserung der Situation derMediziner in ländlichen Regionen.Spannend bleibt die Frage, welche derausgehandelten Eckpunkte sich tatsächlichim Versorgungsgesetz wiederfindenwerden. Wie aus der aktuellenBerichterstattung zu entnehmenwar, hat der Bundesgesundheitsministerauf Druck der Koalitionsfraktionenaktuell die ursprünglichen Mitbestimmungsrechteder Länder wieder ge-kappt. Der erste Entwurf sah ein Beanstandungs-und Initiativrecht in Bezugauf Selektivverträge und ihre Auswirkungenauf die regionale Versorgungvor, was direkte Gespräche zwischenBundesländern und Kassen ermöglichthätte. Ferner sieht der neue Entwurfkeine Berücksichtigung der Morbiditätin den jeweiligen Regionen bei der Bedarfsplanungmehr vor. Die Länder habennun mit einer Ablehnung des Gesetzesim Bundesrat gedroht, weshalbmit erneuten Verhandlungen zu rechnenist. Den Vertragsärzten dürfte diesteigende Konkurrenz durch die Klinikenbezüglich der Leistungen nach§ 116 b SGB V ein Dorn im Auge sein.Fakt ist auch, dass das neue Gesetzdas grundlegende Knappheitsproblembei steigender Nachfrage nach ärztlichenLeistungen nicht zu lösen vermag.Somit ist davon auszugehen,dass die in den Eckpunkten vorgesehenefinanzielle Stärkung der Landarzttätigkeitmit Einschnitten bei anderenArztgruppen einhergehen wird.Der „schwarze Peter“ könnte dann beiden Kassenärztlichen Vereinigungenliegen: Diese sollen künftig wiedereigene Honorarverteilungsmaßstäbefestlegen dürfen.

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