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Bedienungsanleitung - Scan

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Verbindungsstück (Abgasrohr)- Das Verbindungsstück muss mit Schornstein und Kaminkassette technisch abgestimmt und entsprechendden Anforderungen der DIN 18 160 Teil 2 ausgeführt sein.- Bei metallischen Verbindungsstücken muss die Wandstärke mindestens 2 mm betragen.- Außerhalb des Konvektionsraumes ist das Verbindungsstück mit 3 cm dicken Dämmstoff zu ummanteln.Wenn die Kaminverkleidung (Schürze) des Abgassammlers aus Metall besteht, muss das Verbindungsstückmit 6 cm dicken Dämmstoff ummantelt werden.- Innerhalb des Konvektionsluftraumes darf das Verbindungsstück nicht verkleidet werden, wenn das Verbindungsstückzur konvektiven Erwärmung der Raumluft bestimmt ist.- Führt das Verbindungsstück durch Bauteilen mit brennbaren Baustoffen, z. B. zu schützende Wände, sosind Schutzmaßnahmen entsprechend DIN 18 160 Teil 1 und Teil 2 vorzunehmen.- Die Anschlüsse des Verbindungsstückes müssen formstabil (überschiebbare Mindestlänge am Abgasstutzenbzw. einschiebbare Mindestlänge am Anschlussformstück von jeweils 40 mm beachten) und dichtausgeführtsein. Wird vom Schornsteinfeger überprüft.- Die Kaminkassette SCAN DSA 8 & 8-5 hat einen Außendurchmesser von 149 mm.Schutz der Aufstelldecke (Boden)- Aufstelldecken ohne ausreichende Querverteilung (z. B. Holzdecken) müssen durch eine zusätzliche 60 mmdicke, bewehrte Betonplatte und einer Wärmedämmschicht, siehe Tabelle „“Notwendige Wärmedämmung“(siehe Seite 5) im Bereich des offenen Kamins geschützt werden.- Besitz der Aufstellboden eine ausreichende Querverteilung reicht die vorgeschriebene Wärmedämmschichtaus.Fußboden vor dem Kamin/Kaminkassette- Vor dem Kamin/Kaminkassette, muss der Fußboden aus brennbaren Materialien durch einen ausreichenddicken Belag aus nicht brennbaren Baustoffen geschützt oder ersetzt werden. Dabei betragen die Mindestabmessungdieser nicht brennbaren Fläche von Feuerraumöffnung bzw. sofern fest eingebaut von derraumseitigen Vorderkante des Feuerbockes:- nach vorne entsprechend der Höhe des Feuerraumbodensbzw. Feuerbock über dem Fußboden zuzüglich 30 cm,jedoch mindestens 50 cm.- nach den Seiten entsprechend der Höhe des Feuerraumbodensbzw. Feuerbock über dem Fußboden zuzüglich20 cm, jedoch mindestens 30 cm.- Wird ein Stehrost von mindestens 10 cm Höhe eingebaut,so genügen die vorgenannten Mindestabstände und zwarabweichend vom Stehrost gemessen.T = H + 30 cmB= H + 20 cmHTTBB5

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