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FCR008 Klinische Bewertung Cerabone Final _14Nov08 - 3GO

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aap BiomaterialsGmbH & Co. KGLagerstr. 11-1564807 DieburgCERABONE ®<strong>Klinische</strong> <strong>Bewertung</strong>FCR 008Gültig ab14.11.2008Seite 42 von 58acht der insgesamt 27 gefundenen Studien wurde Hydroxylapatit verwendet. Dasbedeutet, dass fast ein Drittel der Implantationen mit Hydroxylapatitpräparatenerfolgte. Der Beobachtungszeitraum betrug zwischen vier und zwölf Monaten. DieAutoren betonen, dass der Vergleich von Studien verschiedener Arbeitsgruppen undAutoren lediglich Hinweise geben, nicht jedoch statistisch ausgewertet werdenkann. Es fällt auf, dass kein Zusammenhang zwischen der Menge des verwendetenKnochenersatzmaterials und der Zeit, die zur Einheilung des Implantats notwendigwar, gefunden wurde. Eine eindeutige <strong>Bewertung</strong>, welches das sicherste und effektivsteMaterial zur Füllung von Kieferhöhlendefekten ist, kann nicht abgeleitetwerden. Da Endobon ® erst seit Ende 2007 in Deutschland für den MKG –Bereichzugelassen ist, liegen noch keine Studien für diese Indikation vor.8.4 Studien mit weiteren bovinen KnochenersatzmaterialienNeben dem mit <strong>Cerabone</strong> ® weitgehend identischen Endobon ® gibt es weiterebovine Knochenersatzstoffe, die sich in ihrer Struktur und ihrer Herstellungverschieden stark von <strong>Cerabone</strong> ® bzw. Endobon ® unterscheiden. Die Ergebnissevon Studien mit anderen Knochenersatzstoffen können als Hinweise auf dieVerträglichkeit boviner Knochenersatzstoffe insgesamt herangezogen werden.Übersichten über verschiedene, in den USA gebräuchlichen, Knochenersatzmaterialienwerden von mehreren Autoren vorgestellt 8,36 . In USA werden neben allogenemKnochen hauptsächlich die humane Knochenmatrices Grafton ® (Osteotech),DynaGraft ® (GenSci Regeneation Science) und Opteform ® (Exactech) verwendet.An bovinem Material aus Kollagen, Hydroxylapatit und Trikalziumphosphat kommtCollagraft ® (Zimmer) häufig und mit guten Ergebnissen zum Einsatz. Ebenfalls alsImplantat wird ProOsteon ® (Interpore Cross) aus korallinem Hydroxylapatit verwendet.Des Weiteren gibt es einige synthetisch hergestellte Materialien wie z. B.das „bioaktive Glas“ NovaBone ® (UABiomaterials). Die Autoren der Literaturübersichtenbefinden, dass die beschriebenen Knochenersatzstoffe zwar die hartenAnforderungen bezüglich Sicherheit und Effektivität der FDA erfüllen, dass esjedoch keinen objektiven Standard zum quantitativen Vergleich der verschiedenenKnochenersatzstoffe gibt. Ein Vergleich findet daher meistens nur mit allogenemKnochen als Goldstandard statt. Da die Knochenersatzstoffe sehr verschieden sind,muss jeweils eine genaue Indikationsstellung beachtet werden.Wenz und Koch (2005) stellen eine Medline-Recherche zu Knochenersatzmaterialienim Dentalbereich als Entscheidungshilfe für den Zahnarzt vor 65,66 . Dies gibt einenHinweis auf die bis 2003 am häufigsten von Zahnärzten eingesetzten Knochenersatzstoffe.Die hier beschriebene Literaturrecherche ergab, dass das xenogeneKnochenmineral Bio-Oss ® unter den in Deutschland erhältlichen Ersatzmaterialienam besten dokumentiert ist. Zu Bio-Oss ® sind 213 Artikel in dentalen Zeitschriftenveröffentlicht. Davon sind 197 englischsprachig und somit international auswertbar.Das Produkt mit der zweitgrößten Publikationszahl im Dentalbereich ist Biogran ®mit 26 dentalen Artikeln. Osteograf N ® ist in 15, Pepgen 15 ® in 18 Artikelnbeschrieben. Für Cerasorb ® wurden 21 Studien gefunden, von denen zwölf inenglischsprachigen Journals aus dem Dentalbereich veröffentlicht sind.In Tabelle 9 sind Materialien aufgeführt, die entweder dem <strong>Cerabone</strong> ® vergleichbarsind oder besonders häufig in Studien erscheinen und eingesetzt werden. Die Angabenzur Herstellung und Resorbierbarkeit wurden einer zusammenfassenden Marktübersichtüber Knochenersatzmaterialien im Dentalbereich 17 und der jeweiligenWeitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung ihres Inhalts nichtgestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.Alle Rechte für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmuster-Eintragung vorbehalten.

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