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Sicherheitskonzept-Otto-Fuchs KG aktuell

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<strong>Sicherheitskonzept</strong> Final 21.09.2011 ; 02/22, UF <strong>Otto</strong> <strong>Fuchs</strong> <strong>KG</strong> Meinerzhagen- Konstruktive Auslegung der Anlagenbereiche- Druckbehälterprüfungen- Brandschutzeinrichtungen6.4 Sicherheitsrelevante ÄnderungenJede Änderung (z.B. technisch, baulich, organisatorisch) der Anlagen des Betriebsbereichswird dem befähigten Mitarbeiter der Abteilung Umweltschutz vor der Durchführungder Änderung, durch den entsprechenden Abteilungsleiter oder Projektleiterschriftlich mittels Formular mitgeteilt.Der befähigte Mitarbeiter der Abteilung Umweltschutz prüft in Zusammenarbeit mitdem Leiter der Abteilung Arbeitssicherheit und dem mitteilenden AbteilungsoderProjektleiter unter Hinzuziehung evtl. weiteren Fachpersonals (intern und / oderextern) die Änderung in Bezug auf ihre sichere Umsetzung (Störfallverhinderung,Störfallbegrenzung) und evtl. zu berücksichtigender Verwaltungsverfahren (z.B. Änderungsgenehmigunggemäß § 16 BImSchG, Anzeige gemäß § 15 BImSchG, Anzeigegemäß § 7 Abs. 2 Störfallverordnung, Bauantrag) sowie Berücksichtigung desStands der Technik.Erst nach Freigabe durch den befähigten Mitarbeiter der Abteilung Umweltschutz undden Leiter der Abteilung Arbeitssicherheit darf die Änderung durchgeführt werden.Bei einer Änderung gemäß § 7 Abs. 21. des Betriebsbereichs,2. eines Verfahrens, bei dem ein gefährlicher Stoff eingesetzt wird,3. der Menge, Art oder physikalischen Form eines gefährlichen Stoffesgegenüber den Angaben nach § 7 Abs. 1,aus der sich erhebliche Auswirkungen hinsichtlich der mit einem Störfall verbundenenGefahren ergeben könnten sowie,4. die endgültige Stilllegung des Betriebsbereichs oder einer Anlage desBetriebsbereichswird der Betreiber dies der zuständigen Behörde mindestens einen Monat vorherschriftlich anzeigen.Die Anzeige entfällt, soweit der Betreiber die entsprechenden Angaben der zuständigenBehörde nach Absatz 1 im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrensvorgelegt hat.7 Verbindlichkeit / Inkraftsetzung der DokumentationDas SK und SMS wird durch die Unterschriften der Geschäftsführung ab dem genanntenDatum in Kraft gesetzt.Alle anderen Dokumente werden durch die Freigabevermerke der in der Dokumentenmatrixbenannten Verantwortlichen in Kraft gesetzt.Erstellt: 02/22, U. Faust Revision: 1 Stand: 25.09.2013 Seite 33 von 39

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