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Sicherheitskonzept-Otto-Fuchs KG aktuell

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<strong>Sicherheitskonzept</strong> Final 21.09.2011 ; 02/22, UF <strong>Otto</strong> <strong>Fuchs</strong> <strong>KG</strong> Meinerzhagen6 Dokumentation3. externe Betreiberpflichten - SchulungenDurch eine geeignete und dokumentierte Sicherheitsplanung wird sichergestellt, dassdie Sicherheitsanforderungen an den Betriebsbereich erfüllt werden. Die Basis für dieDokumentation der Sicherheitsanforderungen bilden die Festlegungen in den nachfolgendbeschriebenen Dokumenten und Anweisungen.6.1 VerfahrensanweisungenDie standardisierten Verfahrensanweisungen beschreiben einzelne Elemente des SKund SMS mit den dazugehörigen Abläufen, Tätigkeiten und den zu verwendendenArbeitsmitteln (Formulare, zu verwendende Software, usw.). Sie werden durch denbefähigten Mitarbeiter der Abteilung Umweltschutz erstellt bzw. bei allgemein gültigenAnweisungen des integrierten Managementsystems (QM / UM / OHSAS) ergänzt.Die einzelnen Fachbereiche haben hierbei eine unterstützende Funktion. DieVerfahrensanweisungen werden grundsätzlich nicht an Dritte abgegeben, da sie unterUmständen technisches Fachwissen und Firmen Know-how enthalten. NachRücksprache mit der Geschäftsleitung und dem befähigten Mitarbeiter der AbteilungUmweltschutz ist eine Abgabe möglich, sofern dies zur Erfüllung von Behördenanforderungenoder auch gesetzlichen Auflagen erforderlich ist.6.2 ArbeitsanweisungenIn Arbeitsanweisungen werden, wenn erforderlich, konkrete Festlegungen getroffen,die beschreiben, in welcher Art und Weise sicherheitsrelevante Tätigkeiten auszuführensind. Innerhalb der Verfahrensanweisungen wird auf vorhandene Arbeitsanweisungenhingewiesen. Für die Erstellung von Arbeitsanweisungen sind die jeweiligenFachbereiche verantwortlich. Der befähigte Mitarbeiter der Abteilung Umweltschutzhat hierbei eine unterstützende und beratende Funktion.Der befähigte Mitarbeiter der Abteilung Umweltschutz ist berechtigt, von den Fachbereichendie Erstellung gezielter Arbeitsanweisungen anzufordern.Die Arbeitsanweisungen werden grundsätzlich nicht an Dritte abgegeben, da sie unterUmständen technisches Fachwissen und Firmen Know-how enthalten. NachRücksprache mit der Geschäftsleitung und dem befähigten Mitarbeiter der AbteilungUmweltschutz ist eine Abgabe möglich, sofern dies zur Erfüllung von Behördenanforderungenoder auch gesetzlichen Auflagen erforderlich ist.6.3 PrüfanweisungenPrüfanweisungen sind spezielle Arbeitsanweisungen, in denen die Art und Weise derdurchzuführenden Prüfungen festgelegt sind. Sie beziehen sich insbesondere aufPrüfungen hinsichtlich- MSR und Prozessleittechnik etc.- Anlagentechnik- Transport- und LagereinrichtungenErstellt: 02/22, U. Faust Revision: 1 Stand: 25.09.2013 Seite 32 von 39

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