Sicherheitskonzept-Otto-Fuchs KG aktuell
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Sicherheitskonzept Final 21.09.2011 ; 02/22, UF Otto Fuchs KG Meinerzhagen3. Sicherheitsrelevante Anlagenteile (SRA) des BetriebsbereichsDie Festlegungen des Sicherheitskonzeptes und des Sicherheitsmanagementsystemsbetreffen insbesondere die Anlagenbereiche mit gefährlichen Stoffen des Betriebsbereicheswo die Richtwerte der Stoffmengen laut KAS-01-Leitfaden erreichtoder überschritten werden (siehe Kapitel 3.2.1 Auszug einzelner SRA - Bereiche.Eine Komplettübersicht ist als Datenbankbericht in der Anwendung zum Umweltmanagement„DIN14001.MDB \ Bericht:VAwS-Einstufung Anlagen-StörfallV-K“ tagesaktuellverfügbar).3.1 AllgemeinesDer in § 6 Abs. 1 Nr. 1 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 der Störfall-Verordnung festgelegteBegriff „sicherheitsrelevantes Anlagenteil“ (SRA) ist gemäß Leitfaden KAS-01„Richtwerte für sicherheitsrelevante Anlagenteile (SRA) und sicherheitsrelevante Teiledes Betriebsbereichs“ des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheitgleichbedeutend mit dem Begriff „sicherheitstechnisch bedeutsames Anlagenteil“der Störfall-Verordnung 1991 identisch. Als sicherheitsrelevante Anlagenteile sindalle Apparate, Maschinen, Systeme, Ausrüstungsteile und Einrichtungen anzusehen,von deren Auslegung, Beschaffenheit und Funktionsweise in besonderer Weise dieSicherheit der Anlage und die Begrenzung der Störfallauswirkungen abhängen.Wie in der 2. Verwaltungsvorschrift (Erkenntnisquelle) bzw. der Vollzugshilfe (März2004) zur Störfall-Verordnung aufgeführt, sind sicherheitsrelevante Anlagenteile:1. Anlagenteile mit besonderem Stoffgehalt2. Schutzeinrichtungen (bzw. Anlagenteile mit besonderer Funktion)3. Sonstige für die Betriebssicherheit erforderliche Anlagenteile (bzw. Anlagenteilemit besonderer Funktion)3.2 Sicherheitsrelevante Anlagenteile und sicherheitsrelevante Teile des Betriebsbereichesmit besonderem StoffinhaltAnlagenteile mit besonderem Stoffinhalt sind solche Anlagenteile, in denen ein Stoff,der in Anhang I der Störfall-Verordnung genannt ist, in sicherheitstechnisch relevanterMenge vorhanden sein kann oder entstehen kann.Die sicherheitstechnisch relevante Menge ist insbesondere abhängig von den Stoffeigenschaften(z.B.: explosiv, explosionsfähig, leichtentzündlich), dem Aggregatzustand(z.B. fest, flüssig oder gasförmig) der Stoffe sowie den Randbedingungen desEntstehungs- und Freisetzungsprozesses (z.B.: stark exotherme Reaktion möglich,Bildungsmöglichkeit einer großen Lache, hoher Stoffaustritt wegen Druckbeaufschlagung).Aufgrund der seit Jahren gemachten Erfahrungen mit Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, werden als sicherheitstechnisch relevante Mengen Richtwertefür sicherheitsrelevante Anlagenteile aufgestellt, die in Tabelle 1 des KAS-01Erstellt: 02/22, U. Faust Revision: 1 Stand: 25.09.2013 Seite 24 von 39
Sicherheitskonzept Final 21.09.2011 ; 02/22, UF Otto Fuchs KG MeinerzhagenLeitfaden für die Kategorien (Nr. 1-10) und Einzelstoffe (Nr. 11-39) festgeschriebensind. Die Richtwerte für SRA betragen 0,5 % bzw. 2 % von den in Anhang I Spalte 4der Störfall-Verordnung aufgeführten Stoffen bzw. Stoffgruppen. Die Richtwerte fürSRA gelten auch für das Durchflusskriterium kg/10 min für kontinuierlich durchflosseneSysteme, wie Apparate, Maschinen und Rohrleitungen.Für den Betriebsbereich der Otto Fuchs KG in Meinerzhagen ergeben sich folglichmehrere SRA – Bereiche, die unter den innerbetrieblichen Kostenstellenbezeichnungenzusammengehalten werden.Zur Darstellung wird hier auf die Übersicht der Eingruppierung von VAwS – Anlagenzurückgegriffen, die um notwendige störfallrelevante Informationen ergänzt wurde.3.2.1 SRA - Anlagen AuszugAuf den folgenden Seiten sind einige Anlagen dargestellt, die als Lager- und / oderals Produktionsanlagen genutzt werden.Es wird immer die gesamte Anlage dargestellt. Dort können gefährliche und nichtgefährliche Stoffe gemäß Anhang 1 der Störfallverordnung in unterschiedlichen Mengenvorhanden sein.Neben den in nachfolgend auszugsweise dargestellten Übersichten mit störfallrelevantenStoffmengen (SRA) gemäß KAS-01 (früher TAA-GS-24) sind auch im BetriebsbereichStörfallstoffe gemäß Anhang 1 der 12. BImSchV vorhanden, die unterhalbder sicherheitsrelevanten Richtwertemengen gemäß KAS-01 liegen. Diese Stoffesind in der Übersicht links mit einem roten Ausrufezeichen (!) versehen.Hierbei handelt es sich um Kleinmengen, die in den unterschiedlichen Produktionsbereichengelagert, für den täglichen Bedarf vorgehalten und / oder permanent gehandhabtwerden.Eine durchgängige Bewertung der nicht als SRA gekennzeichneten Anlagenteile ergab,dass die aufgrund ihres Handlings, der Verwendung, der Lagerung vernünftigerweisejedoch nicht Auslöser eines Störfalls werden können.Eine Beeinträchtigung der Stoffe untereinander und mit angrenzenden ProduktionsoderLagerbereichen ist ebenfalls vernünftigerweise auszuschließen.Begründung der vorgenannten Aussage :• Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV• Ex-Schutzdokumente• Genehmigungen• Brandschutzkonzept (Standort)• Interne Auditberichte zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz• Wartungen intern / externVorgenannte Dokumente haben ergeben, dass keine sicherheitsrelevanten Mängelgegeben sind.Ein Aktualisierungsdienst ist eingeführt durch das Formular „Abweichung von bestehenderGenehmigung/Abweichung von Änderungen Neuerungen“Erstellt: 02/22, U. Faust Revision: 1 Stand: 25.09.2013 Seite 25 von 39
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<strong>Sicherheitskonzept</strong> Final 21.09.2011 ; 02/22, UF <strong>Otto</strong> <strong>Fuchs</strong> <strong>KG</strong> MeinerzhagenLeitfaden für die Kategorien (Nr. 1-10) und Einzelstoffe (Nr. 11-39) festgeschriebensind. Die Richtwerte für SRA betragen 0,5 % bzw. 2 % von den in Anhang I Spalte 4der Störfall-Verordnung aufgeführten Stoffen bzw. Stoffgruppen. Die Richtwerte fürSRA gelten auch für das Durchflusskriterium kg/10 min für kontinuierlich durchflosseneSysteme, wie Apparate, Maschinen und Rohrleitungen.Für den Betriebsbereich der <strong>Otto</strong> <strong>Fuchs</strong> <strong>KG</strong> in Meinerzhagen ergeben sich folglichmehrere SRA – Bereiche, die unter den innerbetrieblichen Kostenstellenbezeichnungenzusammengehalten werden.Zur Darstellung wird hier auf die Übersicht der Eingruppierung von VAwS – Anlagenzurückgegriffen, die um notwendige störfallrelevante Informationen ergänzt wurde.3.2.1 SRA - Anlagen AuszugAuf den folgenden Seiten sind einige Anlagen dargestellt, die als Lager- und / oderals Produktionsanlagen genutzt werden.Es wird immer die gesamte Anlage dargestellt. Dort können gefährliche und nichtgefährliche Stoffe gemäß Anhang 1 der Störfallverordnung in unterschiedlichen Mengenvorhanden sein.Neben den in nachfolgend auszugsweise dargestellten Übersichten mit störfallrelevantenStoffmengen (SRA) gemäß KAS-01 (früher TAA-GS-24) sind auch im BetriebsbereichStörfallstoffe gemäß Anhang 1 der 12. BImSchV vorhanden, die unterhalbder sicherheitsrelevanten Richtwertemengen gemäß KAS-01 liegen. Diese Stoffesind in der Übersicht links mit einem roten Ausrufezeichen (!) versehen.Hierbei handelt es sich um Kleinmengen, die in den unterschiedlichen Produktionsbereichengelagert, für den täglichen Bedarf vorgehalten und / oder permanent gehandhabtwerden.Eine durchgängige Bewertung der nicht als SRA gekennzeichneten Anlagenteile ergab,dass die aufgrund ihres Handlings, der Verwendung, der Lagerung vernünftigerweisejedoch nicht Auslöser eines Störfalls werden können.Eine Beeinträchtigung der Stoffe untereinander und mit angrenzenden ProduktionsoderLagerbereichen ist ebenfalls vernünftigerweise auszuschließen.Begründung der vorgenannten Aussage :• Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV• Ex-Schutzdokumente• Genehmigungen• Brandschutzkonzept (Standort)• Interne Auditberichte zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz• Wartungen intern / externVorgenannte Dokumente haben ergeben, dass keine sicherheitsrelevanten Mängelgegeben sind.Ein Aktualisierungsdienst ist eingeführt durch das Formular „Abweichung von bestehenderGenehmigung/Abweichung von Änderungen Neuerungen“Erstellt: 02/22, U. Faust Revision: 1 Stand: 25.09.2013 Seite 25 von 39