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Sicherheitskonzept-Otto-Fuchs KG aktuell

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<strong>Sicherheitskonzept</strong> Final 21.09.2011 ; 02/22, UF <strong>Otto</strong> <strong>Fuchs</strong> <strong>KG</strong> MeinerzhagenArbeitssicherheits- und GesundheitsschutzleitlinienDer Arbeits- und Gesundheitsschutz wird bei <strong>Otto</strong> <strong>Fuchs</strong> nicht nur als Rechtspflichtverstanden, sondern nimmt einen besonderen Stellenwert ein.Unser Unternehmen ist sich bewusst, dass die Gesundheit und das Wohlergehenaller Mitarbeiter von <strong>Otto</strong> <strong>Fuchs</strong> unser höchstes und wertvollstes Gut ist und eine besonderesoziale Verantwortung mit sich bringt.Dies gilt selbstverständlich ebenfalls für alle bei uns beschäftigten Leiharbeiter, Mitarbeitervon Fremdfirmen und Besucher.Wir sind davon überzeugt, dass konsequent angewendeter Arbeits- und Gesundheitsschutzeine Investition in die betriebliche Zukunft und ein Schlüssel zum Erfolgdes Unternehmens ist.Aufgrund dieses Bewusstseins handeln wir entsprechend folgender Leitlinien: Die Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzpolitik unseres Unternehmenshat zum Ziel unsere Mitarbeiter vor Gefährdungen am Arbeitsplatz und durchdie Tätigkeit mit den zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln nachhaltig zuschützen. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist Führungsaufgabe. Alle Führungsebenensind verantwortlich, dass die gesetzlichen Anforderungen und die Arbeitssicherheits-und Gesundheitspolitik sowie alle vorgegeben Sicherheitsstandardsvon <strong>Otto</strong> <strong>Fuchs</strong> umgesetzt werden. Die Vorbildsfunktion unserer Führungskräfteund deren konsequentes Handeln bei sicherheitswidrigem Verhaltensind von besonderer Bedeutung. Die Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzpolitik hat die Zielsetzung derVermeidung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzbelastungen sowiesich daraus ergebende mögliche Gefährdungen (Verletzungen und Erkrankungen)für die Mitarbeiter und Fremdfirmenmitarbeiter. Die Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzpolitik unseres Unternehmensbeinhaltet die Ermittlung, Bewertung, Einhaltung und Umsetzung der Arbeits- /Gesundheitsschutzvorschriften (Staat und BG) und anderer Anforderungen(z.B. Behörde, Kunden, Selbstverpflichtung). Durch dokumentierte Gefährdungsbeurteilungen, die für jeden Arbeitsplatzund jedes Arbeitsmittel tätigkeitsbezogen durchgeführt werden, wird der sichereUmgang am Arbeitsplatz mit Geräten und Maschinen gewährleistet. Die Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze ist Führungsaufgabe und wirdkontinuierlich kontrolliert und überarbeitet. Fremdfirmen und Dritte werden indie Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen. Hierbei wird mit den Sicherheitsfachkräften,dem betriebsärztlichen Dienst und dem Betriebrat eng zusammengearbeitet.Erstellt: 02/22, U. Faust Revision: 1 Stand: 25.09.2013 Seite 18 von 39

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