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Sicherheitskonzept-Otto-Fuchs KG aktuell

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<strong>Sicherheitskonzept</strong> Final 21.09.2011 ; 02/22, UF <strong>Otto</strong> <strong>Fuchs</strong> <strong>KG</strong> Meinerzhagen1. Ziel und Zweck (Grundsätze und Gesamtziele)Der Umgang mit störfallrelevanten Stoffen bedeutet ein erhöhtes Gefahrenpotentialfür die unmittelbare Nachbarschaft, die Mitarbeiter, die Umwelt und die Produktionsstätten.Das hier vorliegende <strong>Sicherheitskonzept</strong> sowie das für die Umsetzung des<strong>Sicherheitskonzept</strong>s einzuführende Managementsystem beschreiben die möglichenGefahren und die daraus resultierenden störfallverhindernden und störfallbegrenzendenMaßnahmen.Um der Verantwortung dieses erhöhten Risikos gerecht zu werden, hat die Geschäftsleitungder <strong>Otto</strong> <strong>Fuchs</strong> <strong>KG</strong> im Folgenden für alle Mitarbeiter des Betriebsbereichsverbindliche Sicherheitsleitlinien sowie Umweltschutzleitlinien und Arbeitssicherheitsleitlinienerstellt.Sicherheitsleitlinien der sichere und zuverlässige Anlagenbetrieb ist für uns von elementarer Bedeutung.Mögliche innerbetriebliche oder außerbetriebliche Gefährdungendurch Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs oder Störfälle im Sinneder Störfallverordnung sind wirtschaftlichen Interessen übergeordnet. Die Anforderungen der Störfall-Verordnung an unseren Betriebsbereich werdendurch ein geprüftes und inkraftgesetztes <strong>Sicherheitskonzept</strong> (SK) sowieein bis 04/2012 noch zu erstellendes Sicherheitsmanagementsystem (SMS)und einer Sicherheitsbetrachtung für sicherheitsrelevante Anlagen (Grundpflichten)nachhaltig erfüllt. Eingeführte, zertifizierte und langjährig existierende weitere Managementsystemegemäß ISO 14.001, OHSAS 18.001 (zurzeit in Umsetzung), ISO 9001und ISO TS 16949 unterstützen bei der Festigung und weiteren Optimierungdes sicheren Anlagenbetriebs. Die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen für unseren Betriebsbereich istzwingende und verpflichtende Grundlage für unsere Anlagensicherheit. Unsere technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung undBegrenzung von Störfällen, insbesondere an sicherheitsrelevanten Anlagen(SRA), orientieren sich an dem Stand der Sicherheitstechnik. Der Umgang mit gefährlichen Stoffen gemäß Anhang 1 der Störfallverordnung,Gefahrstoffen und wassergefährdenden Stoffen basiert auf den einschlägigenVorschriften und technischen Regelwerken, so dass die Folgenvon Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes und von Störfällen für dieBelegschaft, die Anwohner und die Nachbarschaft sowie auf die Umwelt sogering wie möglich gehalten werden. Besonderer Aufmerksamkeit unterliegt in unserem Betriebsbereich die Änderungan bestehenden Anlagen. Diese Änderungen werden systematisch erfasstund dokumentiert, sicherheitstechnisch geplant, mit evtl. erforderlicherBehördenbeteiligung genehmigt oder angezeigt, fachgerecht errichtet und mitqualifiziertem und ausgebildeten Fachpersonal betrieben.Erstellt: 02/22, U. Faust Revision: 1 Stand: 25.09.2013 Seite 14 von 39

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