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Klassischer Eingriffsbegriff Eingriff ist: - finales staatliches Handeln ...

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„Moderner“/Weiter <strong><strong>Eingriff</strong>sbegriff</strong>Ausweitung aller o. g. Merkmale des klassischen<strong><strong>Eingriff</strong>sbegriff</strong>sD. h.:Ein <strong>Eingriff</strong> in den Schutzbereich liegt bei jederstaatlichen Maßnahme vor, die ein grundrechtlichgeschütztes Verhalten ganz oder teilweise unmöglichmacht, gleichgültig ob diese Wirkung final oderunbeabsichtigt, unmittelbar oder mittelbar, rechtlich odertatsächlich, mit oder ohne Befehl und Zwang erfolgt,sofern die Beeinträchtigung zurechenbar und von einigemGewicht <strong>ist</strong>.

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