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Rente mit 67 - IG Metall

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616) Beitragssatz.Der Beitragssatz zur gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung wird ab 2007 auf 19,9 % angehoben.Kurzbewertung der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>:Die Festlegung des Beitragssatzes auf 19,9 % ist grundsätzlich positiv. Sie führt zurStabilität der Finanzlage der <strong>Rente</strong>nversicherung und ist geeignet, eine weitere Beitragsdiskussionfür die Jahre 2008 und 2009 zu unterbinden. Ungeachtet dessen istdie bisherige Finanzierung der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherung ungerecht, weilnicht alle Erwerbstätigen einbezogen worden sind. Zusätzliche Belastungen müssenkünftig durch alle Gruppen der Erwerbstätigen getragen werden (Erwerbstätigenversicherung).Weitere relevante Entscheidungen und Vorhaben:‣ Betriebliche AlterssicherungDie Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen <strong>Rente</strong>nversicherungwird in den Systemen der zusätzlichen Altersvorsorge nachvollzogen. Dies betrifftinsbesondere die Altersuntergrenze im Rahmen der Riesterförderung, derstaatlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge als auch der steuerlichenFörderung im Rahmen der Rürup-<strong>Rente</strong> sowie die Altersuntergrenze beider Besteuerung der privaten Lebensversicherungen. Daher wird das BMFaufgefordert, entsprechende Gesetzesänderungen zu erarbeiten.‣ Übertragen auf die Beamtenversorgung.Das BMI wird aufgefordert die für die gesetzliche <strong>Rente</strong>nversicherung vereinbartenVeränderungen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.‣ Zweite und dritte Säule.Ergänzend zur gesetzlichen Alterssicherung muss zunehmend eine zusätzlicheprivate Altersvorsorge, z.B. durch Betriebsrenten und/oder die Riester-<strong>Rente</strong>, erfolgen.Kurzbewertung der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>:Die Anpassung weiterer Bereiche wie der betrieblichen Altersversorgung, der Riester-Förderungund der Beamtenversorgung an die Heraufsetzung der Regelaltersrentesind zwar folgerichtig, aber vor dem Hintergrund unserer Ablehnung des Grundkonzeptesebenfalls abzulehnen.Da die weiteren Maßnahmen für die zweite und dritte Säule der Alterssicherung ineigenständigen Gesetzesvorhaben erfolgte bzw. erfolgen wird (zweites Gesetz zurÄnderung des Betriebsrentengesetzes, Wohn-Riester-Gesetz) ist auf die dafür abgegebenenbzw. abzugebenden Stellungnahmen zu verweisen.Fazit:Die geplante Heraufsetzung des <strong>Rente</strong>nalters ohne Sicherstellung der tatsächlichenMöglichkeit, bis zum <strong>67</strong>. Lebensjahr in einem Beschäftigungsverhältnis zu stehen,verbunden <strong>mit</strong> den negativen arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen kann nur zu einerAblehnung des Vorhabens führen. Es erweist sich im Ergebnis als eine erneute<strong>Rente</strong>nkürzung zu Lasten der Versicherten.

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