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Rente mit 67 - IG Metall

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2Zum 01.01.2012 wird eine neue Altersrente eingeführt. Danach können besonderslangjährig Versicherte abschlagsfrei <strong>mit</strong> Vollendung des 65. Lebensjahres in Altersrentegehen.Kurzbewertung der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>:Die Neueinführung dieser ungekürzten <strong>Rente</strong>neintrittsart <strong>mit</strong> Vollendung des 65. Lebensjahresist völlig unzureichend. Bereits jetzt erreichen nur ca. 1/3 der Männer undnur 11 % der Frauen diese Anspruchsvoraussetzungen. Die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> fordert dahereinen abschlagsfreien <strong>Rente</strong>nzugang auch vor dem 65. Lebensjahr bei 40 Versicherungsjahrenunter Einbeziehung von Beitragszeiten bei Arbeitslosigkeit und Krankheit.Auch für diese Zeiten wurde Beiträge und da<strong>mit</strong> Vorleistungen in der <strong>Rente</strong>nversicherungerbracht, die im Hinblick auf eine Wartezeit entwertet würden.3) Altersrente für langjährig Versicherte <strong>mit</strong> 35 Versicherungsjahren.Diese bereits bestehende Altersrentenart bleibt bestehen. Allerdings erhöhen sichdie <strong>Rente</strong>nabschläge auf maximal 14,4 %. Die im Gesetz angelegte Absenkung dieses<strong>Rente</strong>nzuganges auf das 62. Lebensjahr wird es <strong>mit</strong> Ausnahme einer Vertrauensschutzregelungnicht geben.Kurzbewertung der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>:Die bisherige Altersrente für langjährig Versicherte hätte nach der im Jahre 1996verabschiedeten Gesetzesfassung ein Absenken des <strong>Rente</strong>nzugangsalters für dieJahrgänge ab Dezember 1949 auf das 62. Lebensjahr vorgesehen. Derzeit liegt das<strong>Rente</strong>neintrittsalter für langjährig Versicherte <strong>mit</strong> <strong>Rente</strong>nabschlägen beim 63. Lebensjahr.Das Einfrieren dieses <strong>Rente</strong>neintrittsalters verkürzt ein sinnvolles Gestaltungsinstrumenteines sozialverträglichen Übergangs vom Erwerbsleben in die <strong>Rente</strong>.So wird beispielsweise älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit verkürzt, unter Inanspruchnahmeeiner Teilrente <strong>mit</strong> einer Teilzeitbeschäftigung länger im Erwerbslebenzu bleiben.4) Altersrente für schwerbehinderte Menschen <strong>mit</strong> 35 Versicherungsjahren.Schwerbehinderte Menschen werden künftig diese <strong>Rente</strong>nart erst ab Vollendung des62. Lebensjahres in Anspruch nehmen können. Da<strong>mit</strong> verbleibt es bei den maximalenAbschlägen von 10,8 % bei Inanspruchnahme ab dem 62. Lebensjahr.Kurzbewertung der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>:Schwerbehinderte Menschen haben es allgemein und da<strong>mit</strong> auch im Erwerbslebenschwerer als nicht behinderte Menschen. Die Heraufsetzung der Altersgrenze aufdas 65. Lebensjahr für einen abschlagsfreien <strong>Rente</strong>nzugang stellt die Aufkündigungeines sozialpolitischen, gesellschaftlichen Konsenses dar.Wichtiger Bestandteil der sozialen Integration schwerbehinderter und gleichgestellterbehinderter Menschen ist die Teilhabe am Arbeitsleben. Ihre Arbeitsmarktsituationhat sich jedoch in den vergangenen Jahren weiterhin negativ entwickelt, die spezifischeArbeitslosenquote erhöhte sich von 14,5 % im Jahre 2002 auf 18,2 % im Jahre2005. Wenn eine stärkere Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitslebenbis zum gesetzlichen <strong>Rente</strong>nalter nicht gelingt, bedeutet die Heraufsetzung der Altersgrenzenichts weiter als eine zusätzliche <strong>Rente</strong>nkürzung durch Abschläge.5) Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

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