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Gemeindeblatt 2013/01 - Oberhausen

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sentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können,ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalteauch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesemGrund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensuseine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar fürvier aufeinander folgende Jahre.Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungender amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet.Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuchebei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen undsich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sindzur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an derBefragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushaltdas Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Postan das Landesamt einzusenden.Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitungbittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres <strong>2<strong>01</strong>3</strong>eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, dieArbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

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