GO!Gynäkologischer Onkologischer Newsletter des BNGO eV

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09_2006<br />

www.bngo.de<br />

<strong>GO</strong>!<strong>Gynäkologischer</strong> <strong>Onkologischer</strong> <strong>Newsletter</strong> <strong>des</strong> BN<strong>GO</strong> e.V.<br />

FOKUS ARBEITSRECHT<br />

“Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“


ngo 09_2006 / inhalt<br />

2<br />

Inhalt<br />

<strong>GO</strong>! <strong>Newsletter</strong> 02


Dr. Hans-Joachim Hindenburg<br />

Stellv. Vorsitzender <strong>des</strong> BN<strong>GO</strong> e.V.<br />

bngo 09_2006 / vorwort<br />

Chaostage<br />

bei der Gesundheitsreform<br />

im Augenblick geht es in der Koalition bei der geplanten Gesundheitsreform drunter und drüber.<br />

Vorab-Veröffentlichungen und daraus resultierende Rücktrittsforderungen durch die CDU an die<br />

Ministerin werden teilweise von der SPD zurückgewiesen und andererseits auch positiv<br />

kommentiert. Herr Lauterbach und die Ministerin fechten amüsanter Weise einen Strauß über<br />

die Medien aus, offenbar ist er in Ungnade gefallen.<br />

Mit massivem Widerstand gegen die Gesundheitsreform droht der Kollege Hoppe von der<br />

Bun<strong>des</strong>ärztekammer, dagegen seien die bisherigen Proteste nur ein kleiner Aufgalopp.<br />

Zu guter Letzt bekommt die Ministerin noch reichlich Zunder für ihre Pläne zur Privatversicherung.<br />

Hier kann kein Arzt mehr ruhig bleiben, da es hier wirklich für Viele um die Existenz geht.<br />

Die innerärztliche Zerrissenheit wird immer größer. Ausstieg aus dem Kassensystem, oder doch<br />

nicht? Es wird über den neuen EBM gestritten, soll am Sachleistungsprinzip festgehalten werden<br />

oder besser Kostenerstattung? Die KBV will eine Laborreform, die soll die ausufernden Ausgaben<br />

im Labor einschränken und die Teilradiologie soll abgeschafft werden. Also alle Ärzte mit<br />

Genehmigungen für O III-Leistungen, die Reproduktionsmediziner und Gynäkologen mit<br />

Mammographen werden davon betroffen sein.<br />

Die Umsetzung der Berufs-Weiterbildungsordnung kommt langsam voran. Wie man ein<br />

„<strong>Gynäkologischer</strong> Onkologe“ wird, ist aber in verschiedenen Bun<strong>des</strong>ländern unterschiedlich<br />

ausgelegt worden. Was in Bayern und Baden-Württemberg einigermaßen unkompliziert geregelt<br />

wurde, wird in Berlin ein echtes Problem. Es wird von den Ordinarien eher als ein Elite-Club<br />

interpretiert, für uns soll es aber eine breit gestreute Spezialisierung in der Gynäkologie sein, die<br />

zum Erhalt <strong>des</strong> Faches beiträgt. Machen Sie sich bei Ihrer Ärztekammer sachkundig und stellen<br />

Sie den Antrag.<br />

3


ngo 09_2006 / odm-quasi<br />

ODM-QuaSi<br />

Von den inzwischen 92 BN<strong>GO</strong>-Mitgliedern sind<br />

gegenwärtig 49 Praxen mit 60 dokumentierenden<br />

Mitgliedern an unser Dokumentationssystem<br />

ODM-QuaSi angeschlossen.<br />

Wir arbeiten weiter mit Hochdruck an der Anbindung<br />

weitere Mitglieder. Insgesamt wurden<br />

inzwischen über 3.000 Mamma–Ca–Patienten<br />

mit weit über 20.000 Therapien im System<br />

dokumentiert. Durch die kontinuierliche Ausweitung<br />

der Anzahl der angeschlossenen Praxen<br />

und eine weitere Verbesserung der Dokumentationsquantität<br />

und -qualität durch zahlreiche<br />

Softwareverbesserungen, Schulungen,<br />

User-Konferenzen, Einsatz von Dokumentationsassistentinnen<br />

u.ä. rechnen wir inzwischen<br />

mit einer Anzahl von ca. 3.000 neuen<br />

Patientinnen pro Jahr (Tendenz sicher weiter<br />

steigend). Das bedeutet, dass wir Ende 2006<br />

schon über 4.000 Patientinnen im System zur<br />

Auswertung verfügbar haben werden.<br />

Diese enorme fachspezifische und bun<strong>des</strong>weite<br />

medizinisch-onkologische Datenbank ist in<br />

Deutschland einzigartig. Wir haben gemeinsam<br />

ein Projekt geschaffen, das dem BN<strong>GO</strong> und<br />

seinen Mitgliedern zu hohem Ansehen und<br />

Gehör in der onkologischen Szene verhilft.<br />

4<br />

ODM QuaSi®<br />

Ein wichtiger Beitrag zum geforderten praxisinternen Qualitätsmanagement.<br />

Diese Datenbank gibt dem BN<strong>GO</strong> darüber hinaus<br />

zukünftig auch die Möglichkeit sich für<br />

seine Mitglieder um innovative Studienprojekte<br />

zu bewerben bzw. anfragespezifisch geeignete<br />

Studienzentren zu finden und ansprechen zu<br />

können und eigene Publikationen zu veröffentlichen.<br />

Diese überaus positive Entwicklung versetzt<br />

uns insgesamt in die Lage, die geforderte<br />

Qualitätssicherung und das Benchmarking<br />

konkret in Angriff zu nehmen. Damit setzen wir<br />

aktiv die Qualitätsmanagement-Richtlinie für die<br />

vertragsärztliche Versorgung <strong>des</strong> Gemeinsamen<br />

Bun<strong>des</strong>ausschusses vom 18.10.2005 (in Kraft<br />

getreten am 1.1.2006), veröffentlicht im Bun<strong>des</strong>anzeiger<br />

2005, Nr. 248, S. 17 329, um und können<br />

somit mit ODM-QuaSi Bestandteil und Vorreiter<br />

<strong>des</strong> darin geforderten einrichtungsinternen<br />

Qualitätsmanagements sein.<br />

Die KVen fordern jährlich min<strong>des</strong>tens 2,5%<br />

zufällig ausgewählte Vertragsärzte zu einer<br />

schriftlichen Darlegung <strong>des</strong> erreichten Einführungs-<br />

und Entwicklungsstan<strong>des</strong> <strong>des</strong> einrichtungsinternen<br />

Qualitätsmanagements ihrer Praxis<br />

auf. Der Dokumentation kommt dabei eine<br />

entscheidende Rolle zu. Darüber hinaus wird am<br />

01.01.2007 die neue Qualitätsprüfungs-Richtlinie<br />

vertragsärztliche Versorgung <strong>des</strong> Gemeinsamen<br />

Bun<strong>des</strong>ausschusses vom 18.4.2006 (veröffentlicht<br />

im Bun<strong>des</strong>anzeiger 2006, S. 5141) in<br />

Kraft treten. Danach sind die KVen verpflichtet,<br />

die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen<br />

von Ärzten zu überprüfen (Stichprobenprüfungen).<br />

Diese Stichprobenprüfungen führen<br />

durch die KVen einzurichtende Qualitätssicherungs-Kommissionen<br />

durch. Pro Jahr werden<br />

in der Regel min<strong>des</strong>tens 4% der den betreffenden<br />

Leistungsbereich abrechnenden Ärzte<br />

überprüft. Eine Dokumentationen mit erheblichen<br />

oder schwerwiegenden Beanstandungen<br />

können dabei zur Nichtvergütung oder<br />

Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen<br />

der beanstandeten Leistungen führen!<br />

Diesen Anforderungen wollen und können wir<br />

mit ODM-QuaSi Rechnung tragen. In Kürze wird<br />

jede angeschlossene Praxis die Möglichkeit<br />

haben, sich per Passwort online über ihre<br />

Kerndaten zu informieren und eigene graphische<br />

Auswertungen zu generieren (siehe Abb.). Diese<br />

praxisspezifischen Auswertungs- und Vergleichsmöglichkeiten<br />

werden sukzessiv entsprechend<br />

der Mitgliederbedürfnisse erweitert.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze über<br />

unseren Email-<strong>Newsletter</strong>.<br />

Lutz Reimer


» Schritt 1<br />

Die EORTC hat neue Empfehlungen herausgegeben<br />

für den Einsatz Granulozytenkoloniestimulierender<br />

Faktoren (G-CSF) bei erwachsenen<br />

Patienten mit Lymphomen und soliden Tumoren,<br />

die mit Chemotherapie behandelt werden.<br />

Chemotherapie-induzierte Neutropenie ist ein<br />

wichtiger Risikofaktor für potentiell lebensbedrohliche<br />

Infektionen und die wichtigste<br />

dosislimitierende Toxizität der Chemotherapie.<br />

Auf Basis einer systematischen Literaturübersicht<br />

empfiehlt die EORTC die Prophylaxe mit G-CSF<br />

bei Chemotherapie-Protokollen, die mit einem<br />

Risiko für febrile Neutropenie (FN) von ≥20%<br />

verbunden sind (Abbildung). Bei einem<br />

Chemotherapie-bedingten FN-Risiko von 10-<br />

20% sind zusätzlich Patienten-individuelle<br />

Risikofaktoren zu berücksichtigen, z. B. Alter >65<br />

Bewertung <strong>des</strong> FN-Risikos<br />

verbunden mit dem Chemotherapie-Regime<br />

FN-Risiko ≥ 20% FN-Risiko 10-20%<br />

FN-Risiko < 10%<br />

» Schritt 2<br />

Neue EORTC-Guidelines<br />

zum Einsatz von G-CSF<br />

Bewertung von patientenbezogenen<br />

Risikofaktoren für FN*<br />

» Schritt 3 Festlegung <strong>des</strong> Gesamtrisikos für FN<br />

FN-Gesamt-Risiko ≥ 20%<br />

Jahre, Vorgeschichte mit FN oder fortgeschrittene<br />

Tumorerkrankung. Ergibt die Beurteilung der<br />

geplanten Chemotherapie und der individuellen<br />

Patientenfaktoren ein FN-Gesamtrisiko von<br />

≥20%, dann wird G-CSF auch für diese moderat<br />

myelotoxischen Regimen empfohlen. Bei einer<br />

Chemotherapie-bedingten FN-Rate von 65 Jahre<br />

Erhöhtes Risiko (Evidenzstufe I & II)<br />

Fortgeschrittene Erkrankung; Vorgeschichte<br />

mit Auftreten einer FN; keine Antibiotika-<br />

Prophylaxe; kein G-CSF-Einsatz<br />

Andere Faktoren (Evidenzstufe III & IV)<br />

Schlechter Allgemeinzustand und/oder Ernährungsstatus;<br />

weibliches Geschlecht;<br />

Hämoglobin < 12 g/dL; Begleiterkrankung der<br />

Leber, der Nieren und <strong>des</strong> Herz-Kreislauf-<br />

Systems.<br />

FN-Risiko von 20% und betonen die hohe Bedeutung<br />

Patienten-spezifischer Risikofaktoren.<br />

Darüber hinaus berücksichtigen sie neben den<br />

konventionellen G-CSF-Wirkstoffen auch Pegfilgrastim.<br />

Nicht zuletzt die klinischen Daten zur<br />

Wirksamkeit von Pegfilgrastim (Vogel et al. J Clin<br />

Oncol. 2005;23) haben zu diesem bemerkenswert<br />

einheitlichen Bild der internationalen Leitlinienlandschaft<br />

für G-CSF beigetragen.<br />

5


+ I N F O T I C K E R +<br />

Abrechnung<br />

onkologischer Ziffern<br />

Wie bereits mehrfach besprochen, ist uns im<br />

neuen EBM durch Wegfall der alten<br />

Gebührenordnungsziffer 16 die Möglichkeit<br />

genommen, unsere onkologische Tätigkeit<br />

im arztgruppenspezifischen gynäkologischen<br />

Bereich adäquat darzustellen.<br />

Auch nach Rücksprache mit den uns beratenden<br />

Rechtsanwälten empfehlen wir folgen<strong>des</strong><br />

Vorgehen bei der Abrechnung: Obwohl<br />

derzeit im budjetierten Bereich vergütet,<br />

sollten Sie, entsprechend der Leistungslegende,<br />

bei gynäkologischen Tumorpatientinnen,<br />

die Ziffern 13500 bzw. 13502 ansetzen.<br />

Diese Ziffern sind im EBM 2000 plus dem<br />

arztgruppenspezifischen Kapitel der Internisten<br />

zugeordnet. Je nach Lan<strong>des</strong>-KV könnten<br />

Ihnen dann diese Ziffern mit dem Hinweis<br />

auf eine „fachfremde Leistung“ gestrichen<br />

werden, bitte überprüfen Sie Ihre Abrechnungsunterlagen<br />

daraufhin.<br />

Sollte dieser Fall eintreten, empfehlen wir,<br />

gegen die entsprechende Abrechnung fristgerecht<br />

Widerspruch einzulegen und den<br />

Vorgang an die Geschäftsstelle <strong>des</strong> BN<strong>GO</strong><br />

weiterzuleiten, von wo aus die Angelegenheit<br />

an die betreuenden Rechtsanwälte übermittelt<br />

wird, die im Bun<strong>des</strong>land Sachsen diesbezüglich<br />

einen Musterprozess anstreben werden.<br />

Dadurch halten Sie sich den Weg offen, dass<br />

Ihre abgerechneten Leistungen zu einem<br />

späteren Zeitpunkt auch rückwirkend noch<br />

vergütet werden können, was in einigen<br />

Lan<strong>des</strong>-KVen bereits ohne juristische Intervention<br />

geschehen ist.<br />

Dr. Joachim Wagner<br />

6<br />

bngo 09_2006 / studie<br />

ICE-Studie<br />

Erste Erfahrungen in BN<strong>GO</strong>-Praxen<br />

“ICE“ – Ibandronate with or without Capecitabine<br />

in Elderly Patients with Early Breast Cancer<br />

Patientinnen mit Mammakarzinom jenseits <strong>des</strong><br />

65. Lebensjahres sind in den meisten adjuvanten<br />

Therapiestudien von einer Chemotherapie<br />

ausgeschlossen. Darum gibt es keine Evidenz<br />

für deren Nutzen. Die ICE-Studie der A<strong>GO</strong>,<br />

NOG<strong>GO</strong>, GBG und WSG untersucht den klinischen<br />

Nutzen einer Therapie mit Capecitabine<br />

(2000 mg/ m2, Tage 1 – 14, q21d, 6 Zyklen).<br />

Diese Substanz wurde aufgrund Ihrer Wirksamkeit,<br />

ihres akzeptablen Nebenwirkungsprofils<br />

und ihrer oralen Verfügbarkeit gewählt. Zusätzlich<br />

wird der adjuvante Effekt eines Bisphosphonats<br />

(Ibandronat 50 mg p.o. täglich oder 6 mg i.v.<br />

für 2 Jahre) auf Brustkrebsereignisse und Osteoporose<br />

untersucht.<br />

Als antihormonelle Therapie bei hormonrezeptorpositiven<br />

Patientinnen ist Anastrozol als Up-<br />

Front-Therapie vorgegeben.<br />

Die Medikamente im nicht zugelassenen Bereich<br />

werden von der Industrie zur Verfügung gestellt.<br />

Die Studie ist ambulant problemlos durchführbar,<br />

wobei ein logistischer Aufwand (Organisation<br />

<strong>des</strong> Follow-Ups, Medikamentenbestellung, Dokumentation<br />

der Lebensqualität, Bestimmung <strong>des</strong><br />

VES-Scores und der Charlson-Scale) für den Prüfarzt<br />

unverzichtbar ist.<br />

Für ältere Patientinnen über 64 Jahre in gutem<br />

bis moderatem Allgemeinzustand ist die ICE-<br />

Studie eine mögliche und praktikable Therapieoption.<br />

Dr. Georg Heinrich


+ S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A<br />

Thema Arbeitsrecht: Das Allgemeine<br />

Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />

„Kein schönes, aber ein tragfähiges Gesetz“<br />

Mit Zitaten dieser Art beschloss der Bun<strong>des</strong>tag am 29.6.2006 mit absoluter Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das am 18.8.2006<br />

in Kraft getreten ist und weitreichende Folgen auch für die Arztpraxis haben wird.<br />

Der Schwerpunkt <strong>des</strong> AGG liegt in der<br />

Verwirklichung <strong>des</strong> Gleichbehandlungsgrundsatzes<br />

in Beschäftigung und Beruf.<br />

Das AGG schützt u.a. Arbeitnehmer/innen, Auszubildende<br />

und Bewerber/innen vor Benachteiligungen<br />

aufgrund ihrer Rasse, ethnischen<br />

Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung,<br />

ihres Alters und Geschlechts sowie ihrer<br />

sexuellen Identität in nahezu allen Bereichen <strong>des</strong><br />

Arbeitslebens. Anders als das Kündigungsschutzgesetz<br />

(KSchG) ist die Geltung <strong>des</strong> AGG unabhängig<br />

von der Anzahl der Beschäftigten.<br />

Damit hält das AGG auch in die Arztpraxis Einzug,<br />

denn in der Regel ist jeder niedergelassene Arzt<br />

auch gleichzeitig Arbeitgeber. Die stärksten Auswirkungen<br />

mit Inkrafttreten <strong>des</strong> AGG erwarten<br />

wir im Bereich der Personaleinstellung, der Beendigung<br />

von Arbeitsverhältnissen und bei dem<br />

Umgang mit dem Personal bzw. dem Umgang<br />

<strong>des</strong> Personals miteinander. In diesen Bereichen<br />

hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass eine<br />

Ungleichbehandlung aufgrund der Rasse, ethni-<br />

schen Herkunft, Religion oder Weltanschauung,<br />

Behinderung, <strong>des</strong> Alters und Geschlechts sowie<br />

der sexuellen Identität von Arbeitnehmern und<br />

Bewerbern unterbleibt. Als Diskriminierungshandlungen<br />

kommen bspw. die benachteiligende<br />

Ablehnung eines Bewerbers sowie benachteiligende<br />

Arbeitsanweisungen an eigenes Personal<br />

in Betracht. Das AGG schützt Arbeitnehmer vor<br />

Belästigungen, auch sexueller Belästigung. Nur<br />

in Ausnahmefällen bei Einstellungen bspw. hinsichtlich<br />

<strong>des</strong> Kriteriums <strong>des</strong> Alters lässt das AGG<br />

jedoch auch weiterhin die Möglichkeiten einer<br />

Bevorzugung bei Vorliegen berechtigter Gründe<br />

zu.<br />

Kommt es zu Benachteiligungen aufgrund eines<br />

der oben genannten Merkmale, haftet der Arbeitgeber.<br />

Dabei haftet der Arbeitgeber nicht nur<br />

dann, wenn er selbst die Benachteiligung vornimmt,<br />

sondern auch dann, wenn einer seiner<br />

Angestellten einen anderen Angestellten benachteiligt.<br />

Eine sexuelle Belästigung unter Arbeitnehmern<br />

reicht hierfür. Die Folgen für den Arbeit-<br />

7


S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L +<br />

»<br />

Dieser Artikel stellt nur einen Überblick über<br />

die Neuerungen durch das AGG dar.<br />

Keinesfalls wird der Anspruch der Vollständigkeit<br />

erhoben. Allerdings zeigt bereits dieser<br />

kurze Abriss, mit welchem Mehr an Bürokratie<br />

und Organisationsaufwand, auch der<br />

niedergelassene Arzt aufgrund <strong>des</strong> AGG<br />

künftig zu tun hat.<br />

Die den Benachteiligten vom Gesetz gewährten<br />

Schadenersatzansprüche sind von<br />

einer Schärfe, bei der es sich kein Arbeitgeber<br />

leisten kann, die Forderungen <strong>des</strong> AGG nach<br />

Gleichbehandlung unberücksichtigt zu lassen.<br />

Für weitere Informationen wenden Sie<br />

sich gerne an den Autor <strong>des</strong> Artikels.<br />

Rechtsanwalt Thorsten Klemt<br />

Vogt & Kollegen Rechtsanwälte<br />

Robert Schumann-Str. 13<br />

04107 Leipzig<br />

Tel.: +49 341 21 33 650<br />

Fax: +49 341 21 33 651<br />

info@vogt-rechtsanwaelte.eu<br />

8<br />

Fortsetzung…<br />

geber sind beträchtlich. Wird bspw. ein Bewerber<br />

aufgrund seines Geschlechts bei der Bewerbung<br />

benachteiligt und abgelehnt, kann der abgelehnte<br />

Bewerber einen Schadenersatzanspruch in Höhe<br />

von (max.) 3 Monatsgehältern geltend machen.<br />

In allen übrigen Fällen einer Benachteiligung<br />

sieht das AGG keine Begrenzung der Schadenshöhe<br />

nach oben vor. Der Gesetzgeber spricht in<br />

der Gesetzesbegründung jedoch von „empfindliche<br />

Schadenshöhen“.<br />

Das AGG verpflichtet den Arbeitgeber ferner, in<br />

seinem Betrieb (z.B. Arztpraxis) eine Beschwer<strong>des</strong>telle<br />

einzurichten. Dadurch soll benachteiligten<br />

Arbeitnehmern die Möglichkeit eingeräumt<br />

werden, etwaige Beschwerden anzubringen. Zwar<br />

bedeutet die Einrichtung der Beschwer<strong>des</strong>telle<br />

organisatorischen Mehraufwand. Allerdings verschafft<br />

sich der Arbeitgeber damit die Möglichkeit<br />

der Kenntnisnahme, um auf Benachteiligungen<br />

zu reagieren. Reagieren muss der Arbeitgeber<br />

mit geeigneten Maßnahmen. Bei Benachteiligungen<br />

von Arbeitnehmern untereinander<br />

werden in § 12 Abs. 3 AGG Maßnahmen wie Versetzung<br />

oder sogar Kündigung aufgezählt. Das<br />

AGG lässt offen, wie weit der Arbeitgeber mit<br />

seiner Reaktion tatsächlich gehen muss. Da<br />

Rechtsprechung zu dieser Frage noch nicht vorliegt,<br />

gilt es die geeigneten Maßnahmen selbst<br />

zu finden. In jedem Fall aber muss die Reaktion<br />

ausgewogen sein, d.h. erforderlich und angemessen.<br />

Um seine Haftung im Bereich der Benachteiligung<br />

durch angestelltes Personal von vornherein<br />

beschränken zu können, eröffnet das AGG<br />

die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber sein Personal<br />

ausreichend schult. Dazu gehört die Information<br />

der Arbeitnehmer über den Inhalt <strong>des</strong><br />

AGG. Die bloße Übergabe der Gesetzesmaterialien<br />

wird allerdings nicht genügen. Vielmehr<br />

wird der Arbeitgeber die Haftungsprivilegierung<br />

nur bei Durchführung einer fachlich<br />

qualifizierten Schulung für sich in Anspruch<br />

nehmen können. Für solche Schulungen<br />

kommen unter anderem Antidiskriminierungsverbände<br />

oder Rechtsanwälte in Betracht.<br />

Sprechen Sie den Autor <strong>des</strong> Artikels hierzu gerne<br />

an. Neben der Schulung <strong>des</strong> Personals gewinnt<br />

die Dokumentation insbesondere zur Beweissicherung<br />

an Bedeutung. So sollte künftig wenigstens<br />

der Postausgang bei Ablehnungen von Bewerbern<br />

schriftlich dokumentiert werden, denn<br />

die Ausschlussfrist, innerhalb derer ein aufgrund<br />

Ungleichbehandlung abgelehnter Bewerber seine<br />

Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber<br />

geltend machen kann, beginnt mit dem Zugang<br />

<strong>des</strong> Ablehnungsschreibens beim Bewerber.


Möllendorffstraße 52<br />

10367 Berlin<br />

Tel.: 030 982 1286<br />

Fax.: 030 982 4096<br />

www.berlin-brustzentrum.de<br />

BN<strong>GO</strong>-Mitglieder<br />

stellen sich vor<br />

Unsere Praxisklinik besteht nunmehr seit April<br />

2004. Sie ist aus den Einzelpraxen von Dr.<br />

Kornelia Kittel und Dr. Peter Klare hervorgegangen.<br />

Seit April 2006 gehört auch Dr. Antje<br />

Wetzel zum Ärzteteam. Neben den 3 Ärzten,<br />

die alle Mitglied im BN<strong>GO</strong> sind, arbeiten 7 Arzthelferinnen<br />

und 1 Arzthelfer, außerdem eine<br />

Psychologin, die auch gleichzeitig alle Studienprojekte<br />

und das Dokumentationsprojekt <strong>des</strong><br />

BN<strong>GO</strong> „ODM-QuaSi“ in unserer Praxisklinik<br />

betreut.<br />

Wir widmen derzeit etwa 80% unserer Arbeit<br />

der gynäkologischen Onkologie. Dabei können<br />

wir das gesamte Spektrum der Möglichkeiten<br />

unseren Patientinnen anbieten. Uns ist es immer<br />

besser gelungen, Frauenärzte aber auch Allgemeinmediziner<br />

zu überzeugen, Patientinnen<br />

schon bei Verdacht auf eine Tumorerkrankung<br />

zu uns zu schicken. Dadurch haben wir auch<br />

den Anteil von Primärbehandlungen in unserer<br />

Einrichtung kontinuierlich erhöhen können. Wir<br />

haben gute Kontakte zu einigen Kliniken in<br />

Berlin, besonders zur Frauenklinik <strong>des</strong> Sana<br />

Dr. Kornelia Kittel Dr. Peter Klare Dr. Antje Wetzel<br />

Klinikum Berlin Lichtenberg und zur Frauenklinik<br />

im Vivantes-Klinikum Berlin Hellersdorf. Frau<br />

Dr. Wetzel und Herr Dr. Klare sind selbst operativ<br />

in diesen Einrichtungen tätig. Frau Dr. Wetzel<br />

führt auch plastische Mammachirurgie durch.<br />

In einem Quartal sehen wir derzeit etwa 850<br />

Patientinnen mit gynäkologisch relevanten<br />

Tumorleiden in allen Phasen einer solchen Erkrankung.<br />

Pro Woche werden 80 bis 100 Infusionsbehandlungen<br />

einschließlich Transfusionen<br />

durchgeführt. Wir beteiligen uns an diversen<br />

klinischen Studien aller Phasen, wobei wir<br />

prinzipiell konkurrierende Protokolle vermeiden.<br />

Derzeit stehen uns 11 Infusionsplätze zur Verfügung.<br />

Wir können unseren Patientinnen wöchentlich<br />

eine spezielle Sprechstunde zur Ernährungsberatung/BIA-Messung<br />

anbieten, einen Gymnastikkurs<br />

und eine Selbsthilfgruppe. Mehrmals<br />

jährlich führen wir Veranstaltungen für die Patientinnen<br />

durch ( Ausflüge; Weiterbildungen; Epithesenberatung).<br />

Das Ärzteteam ist auf externen Tumorkonferenzen<br />

präsent und wir haben den Eindruck, das<br />

dort unsere fachlichen Beiträge geschätzt werden.<br />

Wir führen selbst regelmäßig und spontan interne<br />

Fallbesprechungen durch, organisieren Weiterbildungsangebote<br />

für Zuweiser, Kollegen und<br />

Hausärzte, halten Vorträge auf wissenschaftlichen<br />

Veranstaltungen und sind auch an Veröffentlichungen<br />

z.B. der NOG<strong>GO</strong> auf dem ASCO<br />

beteiligt. Dr. Klare ist Mitglied der Onkologie -<br />

Kommission der KV Berlin und Prüfer bei der<br />

Ärztekammer für das Fachgebiet und für die<br />

Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie.<br />

Unsere Praxisklinik unterliegt einem klar strukturierten<br />

Qualitätsmanagement, das nach ISO<br />

9001 zertifiziert ist.<br />

9


Das neue Gesicht<br />

von OnkoDataMed<br />

IMPRESSUM<br />

ODM<br />

ODM QuaSi®<br />

Herausgeber:<br />

Berufsverband niedergelassener gynäkologischer<br />

Onkologen in Deutschland e.V.<br />

Hermann-Löns-Straße 23<br />

D-15366 Neuenhagen b. Berlin<br />

Tel: (0 33 42) 2 49 94 88<br />

Fax: (0 33 42) 2 16 53<br />

E-Mail:info@bngo.de<br />

IMPRESSUM<br />

Vereinsregister:<br />

Der Berufsverband niedergelassener gynäkologischer<br />

Onkologen in Deutschland e.V. ist eingetragen beim<br />

Vereinsregister Amtsgericht Charlottenburg, VR 225<br />

70 Nz.<br />

Verantwortlich i.S.d. § 10 Abs. 3 MDStV:<br />

Herr Dr. Dimitrios Chatsiproios<br />

Vorsitzender <strong>des</strong> Vorstands<br />

IMPRESSUM<br />

Umsetzung:<br />

cortona | agentur für healthcare marketing<br />

Bahnhofstrasse 29<br />

D-69469 Weinheim<br />

Tel: (0 62 01) 60 20 9-0<br />

Fax: (0 62 01) 60 20 9-19<br />

www.cortona-medica.de<br />

Bildquelle<br />

Steuerbild: www.photocase.com

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