GO!Gynäkologischer Onkologischer Newsletter des BNGO eV
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09_2006 www.bngo.de GO!Gynäkologischer Onkologischer Newsletter des BNGO e.V. FOKUS ARBEITSRECHT “Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“
- Seite 2 und 3: ngo 09_2006 / inhalt 2 Inhalt GO! N
- Seite 4 und 5: ngo 09_2006 / odm-quasi ODM-QuaSi V
- Seite 6 und 7: + I N F O T I C K E R + Abrechnung
- Seite 8 und 9: S P E Z I A L + + + S P E Z I A L +
- Seite 10: Das neue Gesicht von OnkoDataMed IM
09_2006<br />
www.bngo.de<br />
<strong>GO</strong>!<strong>Gynäkologischer</strong> <strong>Onkologischer</strong> <strong>Newsletter</strong> <strong>des</strong> BN<strong>GO</strong> e.V.<br />
FOKUS ARBEITSRECHT<br />
“Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“
ngo 09_2006 / inhalt<br />
2<br />
Inhalt<br />
<strong>GO</strong>! <strong>Newsletter</strong> 02
Dr. Hans-Joachim Hindenburg<br />
Stellv. Vorsitzender <strong>des</strong> BN<strong>GO</strong> e.V.<br />
bngo 09_2006 / vorwort<br />
Chaostage<br />
bei der Gesundheitsreform<br />
im Augenblick geht es in der Koalition bei der geplanten Gesundheitsreform drunter und drüber.<br />
Vorab-Veröffentlichungen und daraus resultierende Rücktrittsforderungen durch die CDU an die<br />
Ministerin werden teilweise von der SPD zurückgewiesen und andererseits auch positiv<br />
kommentiert. Herr Lauterbach und die Ministerin fechten amüsanter Weise einen Strauß über<br />
die Medien aus, offenbar ist er in Ungnade gefallen.<br />
Mit massivem Widerstand gegen die Gesundheitsreform droht der Kollege Hoppe von der<br />
Bun<strong>des</strong>ärztekammer, dagegen seien die bisherigen Proteste nur ein kleiner Aufgalopp.<br />
Zu guter Letzt bekommt die Ministerin noch reichlich Zunder für ihre Pläne zur Privatversicherung.<br />
Hier kann kein Arzt mehr ruhig bleiben, da es hier wirklich für Viele um die Existenz geht.<br />
Die innerärztliche Zerrissenheit wird immer größer. Ausstieg aus dem Kassensystem, oder doch<br />
nicht? Es wird über den neuen EBM gestritten, soll am Sachleistungsprinzip festgehalten werden<br />
oder besser Kostenerstattung? Die KBV will eine Laborreform, die soll die ausufernden Ausgaben<br />
im Labor einschränken und die Teilradiologie soll abgeschafft werden. Also alle Ärzte mit<br />
Genehmigungen für O III-Leistungen, die Reproduktionsmediziner und Gynäkologen mit<br />
Mammographen werden davon betroffen sein.<br />
Die Umsetzung der Berufs-Weiterbildungsordnung kommt langsam voran. Wie man ein<br />
„<strong>Gynäkologischer</strong> Onkologe“ wird, ist aber in verschiedenen Bun<strong>des</strong>ländern unterschiedlich<br />
ausgelegt worden. Was in Bayern und Baden-Württemberg einigermaßen unkompliziert geregelt<br />
wurde, wird in Berlin ein echtes Problem. Es wird von den Ordinarien eher als ein Elite-Club<br />
interpretiert, für uns soll es aber eine breit gestreute Spezialisierung in der Gynäkologie sein, die<br />
zum Erhalt <strong>des</strong> Faches beiträgt. Machen Sie sich bei Ihrer Ärztekammer sachkundig und stellen<br />
Sie den Antrag.<br />
3
ngo 09_2006 / odm-quasi<br />
ODM-QuaSi<br />
Von den inzwischen 92 BN<strong>GO</strong>-Mitgliedern sind<br />
gegenwärtig 49 Praxen mit 60 dokumentierenden<br />
Mitgliedern an unser Dokumentationssystem<br />
ODM-QuaSi angeschlossen.<br />
Wir arbeiten weiter mit Hochdruck an der Anbindung<br />
weitere Mitglieder. Insgesamt wurden<br />
inzwischen über 3.000 Mamma–Ca–Patienten<br />
mit weit über 20.000 Therapien im System<br />
dokumentiert. Durch die kontinuierliche Ausweitung<br />
der Anzahl der angeschlossenen Praxen<br />
und eine weitere Verbesserung der Dokumentationsquantität<br />
und -qualität durch zahlreiche<br />
Softwareverbesserungen, Schulungen,<br />
User-Konferenzen, Einsatz von Dokumentationsassistentinnen<br />
u.ä. rechnen wir inzwischen<br />
mit einer Anzahl von ca. 3.000 neuen<br />
Patientinnen pro Jahr (Tendenz sicher weiter<br />
steigend). Das bedeutet, dass wir Ende 2006<br />
schon über 4.000 Patientinnen im System zur<br />
Auswertung verfügbar haben werden.<br />
Diese enorme fachspezifische und bun<strong>des</strong>weite<br />
medizinisch-onkologische Datenbank ist in<br />
Deutschland einzigartig. Wir haben gemeinsam<br />
ein Projekt geschaffen, das dem BN<strong>GO</strong> und<br />
seinen Mitgliedern zu hohem Ansehen und<br />
Gehör in der onkologischen Szene verhilft.<br />
4<br />
ODM QuaSi®<br />
Ein wichtiger Beitrag zum geforderten praxisinternen Qualitätsmanagement.<br />
Diese Datenbank gibt dem BN<strong>GO</strong> darüber hinaus<br />
zukünftig auch die Möglichkeit sich für<br />
seine Mitglieder um innovative Studienprojekte<br />
zu bewerben bzw. anfragespezifisch geeignete<br />
Studienzentren zu finden und ansprechen zu<br />
können und eigene Publikationen zu veröffentlichen.<br />
Diese überaus positive Entwicklung versetzt<br />
uns insgesamt in die Lage, die geforderte<br />
Qualitätssicherung und das Benchmarking<br />
konkret in Angriff zu nehmen. Damit setzen wir<br />
aktiv die Qualitätsmanagement-Richtlinie für die<br />
vertragsärztliche Versorgung <strong>des</strong> Gemeinsamen<br />
Bun<strong>des</strong>ausschusses vom 18.10.2005 (in Kraft<br />
getreten am 1.1.2006), veröffentlicht im Bun<strong>des</strong>anzeiger<br />
2005, Nr. 248, S. 17 329, um und können<br />
somit mit ODM-QuaSi Bestandteil und Vorreiter<br />
<strong>des</strong> darin geforderten einrichtungsinternen<br />
Qualitätsmanagements sein.<br />
Die KVen fordern jährlich min<strong>des</strong>tens 2,5%<br />
zufällig ausgewählte Vertragsärzte zu einer<br />
schriftlichen Darlegung <strong>des</strong> erreichten Einführungs-<br />
und Entwicklungsstan<strong>des</strong> <strong>des</strong> einrichtungsinternen<br />
Qualitätsmanagements ihrer Praxis<br />
auf. Der Dokumentation kommt dabei eine<br />
entscheidende Rolle zu. Darüber hinaus wird am<br />
01.01.2007 die neue Qualitätsprüfungs-Richtlinie<br />
vertragsärztliche Versorgung <strong>des</strong> Gemeinsamen<br />
Bun<strong>des</strong>ausschusses vom 18.4.2006 (veröffentlicht<br />
im Bun<strong>des</strong>anzeiger 2006, S. 5141) in<br />
Kraft treten. Danach sind die KVen verpflichtet,<br />
die schriftlichen und bildlichen Dokumentationen<br />
von Ärzten zu überprüfen (Stichprobenprüfungen).<br />
Diese Stichprobenprüfungen führen<br />
durch die KVen einzurichtende Qualitätssicherungs-Kommissionen<br />
durch. Pro Jahr werden<br />
in der Regel min<strong>des</strong>tens 4% der den betreffenden<br />
Leistungsbereich abrechnenden Ärzte<br />
überprüft. Eine Dokumentationen mit erheblichen<br />
oder schwerwiegenden Beanstandungen<br />
können dabei zur Nichtvergütung oder<br />
Rückforderung bereits geleisteter Vergütungen<br />
der beanstandeten Leistungen führen!<br />
Diesen Anforderungen wollen und können wir<br />
mit ODM-QuaSi Rechnung tragen. In Kürze wird<br />
jede angeschlossene Praxis die Möglichkeit<br />
haben, sich per Passwort online über ihre<br />
Kerndaten zu informieren und eigene graphische<br />
Auswertungen zu generieren (siehe Abb.). Diese<br />
praxisspezifischen Auswertungs- und Vergleichsmöglichkeiten<br />
werden sukzessiv entsprechend<br />
der Mitgliederbedürfnisse erweitert.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze über<br />
unseren Email-<strong>Newsletter</strong>.<br />
Lutz Reimer
» Schritt 1<br />
Die EORTC hat neue Empfehlungen herausgegeben<br />
für den Einsatz Granulozytenkoloniestimulierender<br />
Faktoren (G-CSF) bei erwachsenen<br />
Patienten mit Lymphomen und soliden Tumoren,<br />
die mit Chemotherapie behandelt werden.<br />
Chemotherapie-induzierte Neutropenie ist ein<br />
wichtiger Risikofaktor für potentiell lebensbedrohliche<br />
Infektionen und die wichtigste<br />
dosislimitierende Toxizität der Chemotherapie.<br />
Auf Basis einer systematischen Literaturübersicht<br />
empfiehlt die EORTC die Prophylaxe mit G-CSF<br />
bei Chemotherapie-Protokollen, die mit einem<br />
Risiko für febrile Neutropenie (FN) von ≥20%<br />
verbunden sind (Abbildung). Bei einem<br />
Chemotherapie-bedingten FN-Risiko von 10-<br />
20% sind zusätzlich Patienten-individuelle<br />
Risikofaktoren zu berücksichtigen, z. B. Alter >65<br />
Bewertung <strong>des</strong> FN-Risikos<br />
verbunden mit dem Chemotherapie-Regime<br />
FN-Risiko ≥ 20% FN-Risiko 10-20%<br />
FN-Risiko < 10%<br />
» Schritt 2<br />
Neue EORTC-Guidelines<br />
zum Einsatz von G-CSF<br />
Bewertung von patientenbezogenen<br />
Risikofaktoren für FN*<br />
» Schritt 3 Festlegung <strong>des</strong> Gesamtrisikos für FN<br />
FN-Gesamt-Risiko ≥ 20%<br />
Jahre, Vorgeschichte mit FN oder fortgeschrittene<br />
Tumorerkrankung. Ergibt die Beurteilung der<br />
geplanten Chemotherapie und der individuellen<br />
Patientenfaktoren ein FN-Gesamtrisiko von<br />
≥20%, dann wird G-CSF auch für diese moderat<br />
myelotoxischen Regimen empfohlen. Bei einer<br />
Chemotherapie-bedingten FN-Rate von 65 Jahre<br />
Erhöhtes Risiko (Evidenzstufe I & II)<br />
Fortgeschrittene Erkrankung; Vorgeschichte<br />
mit Auftreten einer FN; keine Antibiotika-<br />
Prophylaxe; kein G-CSF-Einsatz<br />
Andere Faktoren (Evidenzstufe III & IV)<br />
Schlechter Allgemeinzustand und/oder Ernährungsstatus;<br />
weibliches Geschlecht;<br />
Hämoglobin < 12 g/dL; Begleiterkrankung der<br />
Leber, der Nieren und <strong>des</strong> Herz-Kreislauf-<br />
Systems.<br />
FN-Risiko von 20% und betonen die hohe Bedeutung<br />
Patienten-spezifischer Risikofaktoren.<br />
Darüber hinaus berücksichtigen sie neben den<br />
konventionellen G-CSF-Wirkstoffen auch Pegfilgrastim.<br />
Nicht zuletzt die klinischen Daten zur<br />
Wirksamkeit von Pegfilgrastim (Vogel et al. J Clin<br />
Oncol. 2005;23) haben zu diesem bemerkenswert<br />
einheitlichen Bild der internationalen Leitlinienlandschaft<br />
für G-CSF beigetragen.<br />
5
+ I N F O T I C K E R +<br />
Abrechnung<br />
onkologischer Ziffern<br />
Wie bereits mehrfach besprochen, ist uns im<br />
neuen EBM durch Wegfall der alten<br />
Gebührenordnungsziffer 16 die Möglichkeit<br />
genommen, unsere onkologische Tätigkeit<br />
im arztgruppenspezifischen gynäkologischen<br />
Bereich adäquat darzustellen.<br />
Auch nach Rücksprache mit den uns beratenden<br />
Rechtsanwälten empfehlen wir folgen<strong>des</strong><br />
Vorgehen bei der Abrechnung: Obwohl<br />
derzeit im budjetierten Bereich vergütet,<br />
sollten Sie, entsprechend der Leistungslegende,<br />
bei gynäkologischen Tumorpatientinnen,<br />
die Ziffern 13500 bzw. 13502 ansetzen.<br />
Diese Ziffern sind im EBM 2000 plus dem<br />
arztgruppenspezifischen Kapitel der Internisten<br />
zugeordnet. Je nach Lan<strong>des</strong>-KV könnten<br />
Ihnen dann diese Ziffern mit dem Hinweis<br />
auf eine „fachfremde Leistung“ gestrichen<br />
werden, bitte überprüfen Sie Ihre Abrechnungsunterlagen<br />
daraufhin.<br />
Sollte dieser Fall eintreten, empfehlen wir,<br />
gegen die entsprechende Abrechnung fristgerecht<br />
Widerspruch einzulegen und den<br />
Vorgang an die Geschäftsstelle <strong>des</strong> BN<strong>GO</strong><br />
weiterzuleiten, von wo aus die Angelegenheit<br />
an die betreuenden Rechtsanwälte übermittelt<br />
wird, die im Bun<strong>des</strong>land Sachsen diesbezüglich<br />
einen Musterprozess anstreben werden.<br />
Dadurch halten Sie sich den Weg offen, dass<br />
Ihre abgerechneten Leistungen zu einem<br />
späteren Zeitpunkt auch rückwirkend noch<br />
vergütet werden können, was in einigen<br />
Lan<strong>des</strong>-KVen bereits ohne juristische Intervention<br />
geschehen ist.<br />
Dr. Joachim Wagner<br />
6<br />
bngo 09_2006 / studie<br />
ICE-Studie<br />
Erste Erfahrungen in BN<strong>GO</strong>-Praxen<br />
“ICE“ – Ibandronate with or without Capecitabine<br />
in Elderly Patients with Early Breast Cancer<br />
Patientinnen mit Mammakarzinom jenseits <strong>des</strong><br />
65. Lebensjahres sind in den meisten adjuvanten<br />
Therapiestudien von einer Chemotherapie<br />
ausgeschlossen. Darum gibt es keine Evidenz<br />
für deren Nutzen. Die ICE-Studie der A<strong>GO</strong>,<br />
NOG<strong>GO</strong>, GBG und WSG untersucht den klinischen<br />
Nutzen einer Therapie mit Capecitabine<br />
(2000 mg/ m2, Tage 1 – 14, q21d, 6 Zyklen).<br />
Diese Substanz wurde aufgrund Ihrer Wirksamkeit,<br />
ihres akzeptablen Nebenwirkungsprofils<br />
und ihrer oralen Verfügbarkeit gewählt. Zusätzlich<br />
wird der adjuvante Effekt eines Bisphosphonats<br />
(Ibandronat 50 mg p.o. täglich oder 6 mg i.v.<br />
für 2 Jahre) auf Brustkrebsereignisse und Osteoporose<br />
untersucht.<br />
Als antihormonelle Therapie bei hormonrezeptorpositiven<br />
Patientinnen ist Anastrozol als Up-<br />
Front-Therapie vorgegeben.<br />
Die Medikamente im nicht zugelassenen Bereich<br />
werden von der Industrie zur Verfügung gestellt.<br />
Die Studie ist ambulant problemlos durchführbar,<br />
wobei ein logistischer Aufwand (Organisation<br />
<strong>des</strong> Follow-Ups, Medikamentenbestellung, Dokumentation<br />
der Lebensqualität, Bestimmung <strong>des</strong><br />
VES-Scores und der Charlson-Scale) für den Prüfarzt<br />
unverzichtbar ist.<br />
Für ältere Patientinnen über 64 Jahre in gutem<br />
bis moderatem Allgemeinzustand ist die ICE-<br />
Studie eine mögliche und praktikable Therapieoption.<br />
Dr. Georg Heinrich
+ S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A<br />
Thema Arbeitsrecht: Das Allgemeine<br />
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />
„Kein schönes, aber ein tragfähiges Gesetz“<br />
Mit Zitaten dieser Art beschloss der Bun<strong>des</strong>tag am 29.6.2006 mit absoluter Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das am 18.8.2006<br />
in Kraft getreten ist und weitreichende Folgen auch für die Arztpraxis haben wird.<br />
Der Schwerpunkt <strong>des</strong> AGG liegt in der<br />
Verwirklichung <strong>des</strong> Gleichbehandlungsgrundsatzes<br />
in Beschäftigung und Beruf.<br />
Das AGG schützt u.a. Arbeitnehmer/innen, Auszubildende<br />
und Bewerber/innen vor Benachteiligungen<br />
aufgrund ihrer Rasse, ethnischen<br />
Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung,<br />
ihres Alters und Geschlechts sowie ihrer<br />
sexuellen Identität in nahezu allen Bereichen <strong>des</strong><br />
Arbeitslebens. Anders als das Kündigungsschutzgesetz<br />
(KSchG) ist die Geltung <strong>des</strong> AGG unabhängig<br />
von der Anzahl der Beschäftigten.<br />
Damit hält das AGG auch in die Arztpraxis Einzug,<br />
denn in der Regel ist jeder niedergelassene Arzt<br />
auch gleichzeitig Arbeitgeber. Die stärksten Auswirkungen<br />
mit Inkrafttreten <strong>des</strong> AGG erwarten<br />
wir im Bereich der Personaleinstellung, der Beendigung<br />
von Arbeitsverhältnissen und bei dem<br />
Umgang mit dem Personal bzw. dem Umgang<br />
<strong>des</strong> Personals miteinander. In diesen Bereichen<br />
hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass eine<br />
Ungleichbehandlung aufgrund der Rasse, ethni-<br />
schen Herkunft, Religion oder Weltanschauung,<br />
Behinderung, <strong>des</strong> Alters und Geschlechts sowie<br />
der sexuellen Identität von Arbeitnehmern und<br />
Bewerbern unterbleibt. Als Diskriminierungshandlungen<br />
kommen bspw. die benachteiligende<br />
Ablehnung eines Bewerbers sowie benachteiligende<br />
Arbeitsanweisungen an eigenes Personal<br />
in Betracht. Das AGG schützt Arbeitnehmer vor<br />
Belästigungen, auch sexueller Belästigung. Nur<br />
in Ausnahmefällen bei Einstellungen bspw. hinsichtlich<br />
<strong>des</strong> Kriteriums <strong>des</strong> Alters lässt das AGG<br />
jedoch auch weiterhin die Möglichkeiten einer<br />
Bevorzugung bei Vorliegen berechtigter Gründe<br />
zu.<br />
Kommt es zu Benachteiligungen aufgrund eines<br />
der oben genannten Merkmale, haftet der Arbeitgeber.<br />
Dabei haftet der Arbeitgeber nicht nur<br />
dann, wenn er selbst die Benachteiligung vornimmt,<br />
sondern auch dann, wenn einer seiner<br />
Angestellten einen anderen Angestellten benachteiligt.<br />
Eine sexuelle Belästigung unter Arbeitnehmern<br />
reicht hierfür. Die Folgen für den Arbeit-<br />
7
S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L + + + S P E Z I A L +<br />
»<br />
Dieser Artikel stellt nur einen Überblick über<br />
die Neuerungen durch das AGG dar.<br />
Keinesfalls wird der Anspruch der Vollständigkeit<br />
erhoben. Allerdings zeigt bereits dieser<br />
kurze Abriss, mit welchem Mehr an Bürokratie<br />
und Organisationsaufwand, auch der<br />
niedergelassene Arzt aufgrund <strong>des</strong> AGG<br />
künftig zu tun hat.<br />
Die den Benachteiligten vom Gesetz gewährten<br />
Schadenersatzansprüche sind von<br />
einer Schärfe, bei der es sich kein Arbeitgeber<br />
leisten kann, die Forderungen <strong>des</strong> AGG nach<br />
Gleichbehandlung unberücksichtigt zu lassen.<br />
Für weitere Informationen wenden Sie<br />
sich gerne an den Autor <strong>des</strong> Artikels.<br />
Rechtsanwalt Thorsten Klemt<br />
Vogt & Kollegen Rechtsanwälte<br />
Robert Schumann-Str. 13<br />
04107 Leipzig<br />
Tel.: +49 341 21 33 650<br />
Fax: +49 341 21 33 651<br />
info@vogt-rechtsanwaelte.eu<br />
8<br />
Fortsetzung…<br />
geber sind beträchtlich. Wird bspw. ein Bewerber<br />
aufgrund seines Geschlechts bei der Bewerbung<br />
benachteiligt und abgelehnt, kann der abgelehnte<br />
Bewerber einen Schadenersatzanspruch in Höhe<br />
von (max.) 3 Monatsgehältern geltend machen.<br />
In allen übrigen Fällen einer Benachteiligung<br />
sieht das AGG keine Begrenzung der Schadenshöhe<br />
nach oben vor. Der Gesetzgeber spricht in<br />
der Gesetzesbegründung jedoch von „empfindliche<br />
Schadenshöhen“.<br />
Das AGG verpflichtet den Arbeitgeber ferner, in<br />
seinem Betrieb (z.B. Arztpraxis) eine Beschwer<strong>des</strong>telle<br />
einzurichten. Dadurch soll benachteiligten<br />
Arbeitnehmern die Möglichkeit eingeräumt<br />
werden, etwaige Beschwerden anzubringen. Zwar<br />
bedeutet die Einrichtung der Beschwer<strong>des</strong>telle<br />
organisatorischen Mehraufwand. Allerdings verschafft<br />
sich der Arbeitgeber damit die Möglichkeit<br />
der Kenntnisnahme, um auf Benachteiligungen<br />
zu reagieren. Reagieren muss der Arbeitgeber<br />
mit geeigneten Maßnahmen. Bei Benachteiligungen<br />
von Arbeitnehmern untereinander<br />
werden in § 12 Abs. 3 AGG Maßnahmen wie Versetzung<br />
oder sogar Kündigung aufgezählt. Das<br />
AGG lässt offen, wie weit der Arbeitgeber mit<br />
seiner Reaktion tatsächlich gehen muss. Da<br />
Rechtsprechung zu dieser Frage noch nicht vorliegt,<br />
gilt es die geeigneten Maßnahmen selbst<br />
zu finden. In jedem Fall aber muss die Reaktion<br />
ausgewogen sein, d.h. erforderlich und angemessen.<br />
Um seine Haftung im Bereich der Benachteiligung<br />
durch angestelltes Personal von vornherein<br />
beschränken zu können, eröffnet das AGG<br />
die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber sein Personal<br />
ausreichend schult. Dazu gehört die Information<br />
der Arbeitnehmer über den Inhalt <strong>des</strong><br />
AGG. Die bloße Übergabe der Gesetzesmaterialien<br />
wird allerdings nicht genügen. Vielmehr<br />
wird der Arbeitgeber die Haftungsprivilegierung<br />
nur bei Durchführung einer fachlich<br />
qualifizierten Schulung für sich in Anspruch<br />
nehmen können. Für solche Schulungen<br />
kommen unter anderem Antidiskriminierungsverbände<br />
oder Rechtsanwälte in Betracht.<br />
Sprechen Sie den Autor <strong>des</strong> Artikels hierzu gerne<br />
an. Neben der Schulung <strong>des</strong> Personals gewinnt<br />
die Dokumentation insbesondere zur Beweissicherung<br />
an Bedeutung. So sollte künftig wenigstens<br />
der Postausgang bei Ablehnungen von Bewerbern<br />
schriftlich dokumentiert werden, denn<br />
die Ausschlussfrist, innerhalb derer ein aufgrund<br />
Ungleichbehandlung abgelehnter Bewerber seine<br />
Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber<br />
geltend machen kann, beginnt mit dem Zugang<br />
<strong>des</strong> Ablehnungsschreibens beim Bewerber.
Möllendorffstraße 52<br />
10367 Berlin<br />
Tel.: 030 982 1286<br />
Fax.: 030 982 4096<br />
www.berlin-brustzentrum.de<br />
BN<strong>GO</strong>-Mitglieder<br />
stellen sich vor<br />
Unsere Praxisklinik besteht nunmehr seit April<br />
2004. Sie ist aus den Einzelpraxen von Dr.<br />
Kornelia Kittel und Dr. Peter Klare hervorgegangen.<br />
Seit April 2006 gehört auch Dr. Antje<br />
Wetzel zum Ärzteteam. Neben den 3 Ärzten,<br />
die alle Mitglied im BN<strong>GO</strong> sind, arbeiten 7 Arzthelferinnen<br />
und 1 Arzthelfer, außerdem eine<br />
Psychologin, die auch gleichzeitig alle Studienprojekte<br />
und das Dokumentationsprojekt <strong>des</strong><br />
BN<strong>GO</strong> „ODM-QuaSi“ in unserer Praxisklinik<br />
betreut.<br />
Wir widmen derzeit etwa 80% unserer Arbeit<br />
der gynäkologischen Onkologie. Dabei können<br />
wir das gesamte Spektrum der Möglichkeiten<br />
unseren Patientinnen anbieten. Uns ist es immer<br />
besser gelungen, Frauenärzte aber auch Allgemeinmediziner<br />
zu überzeugen, Patientinnen<br />
schon bei Verdacht auf eine Tumorerkrankung<br />
zu uns zu schicken. Dadurch haben wir auch<br />
den Anteil von Primärbehandlungen in unserer<br />
Einrichtung kontinuierlich erhöhen können. Wir<br />
haben gute Kontakte zu einigen Kliniken in<br />
Berlin, besonders zur Frauenklinik <strong>des</strong> Sana<br />
Dr. Kornelia Kittel Dr. Peter Klare Dr. Antje Wetzel<br />
Klinikum Berlin Lichtenberg und zur Frauenklinik<br />
im Vivantes-Klinikum Berlin Hellersdorf. Frau<br />
Dr. Wetzel und Herr Dr. Klare sind selbst operativ<br />
in diesen Einrichtungen tätig. Frau Dr. Wetzel<br />
führt auch plastische Mammachirurgie durch.<br />
In einem Quartal sehen wir derzeit etwa 850<br />
Patientinnen mit gynäkologisch relevanten<br />
Tumorleiden in allen Phasen einer solchen Erkrankung.<br />
Pro Woche werden 80 bis 100 Infusionsbehandlungen<br />
einschließlich Transfusionen<br />
durchgeführt. Wir beteiligen uns an diversen<br />
klinischen Studien aller Phasen, wobei wir<br />
prinzipiell konkurrierende Protokolle vermeiden.<br />
Derzeit stehen uns 11 Infusionsplätze zur Verfügung.<br />
Wir können unseren Patientinnen wöchentlich<br />
eine spezielle Sprechstunde zur Ernährungsberatung/BIA-Messung<br />
anbieten, einen Gymnastikkurs<br />
und eine Selbsthilfgruppe. Mehrmals<br />
jährlich führen wir Veranstaltungen für die Patientinnen<br />
durch ( Ausflüge; Weiterbildungen; Epithesenberatung).<br />
Das Ärzteteam ist auf externen Tumorkonferenzen<br />
präsent und wir haben den Eindruck, das<br />
dort unsere fachlichen Beiträge geschätzt werden.<br />
Wir führen selbst regelmäßig und spontan interne<br />
Fallbesprechungen durch, organisieren Weiterbildungsangebote<br />
für Zuweiser, Kollegen und<br />
Hausärzte, halten Vorträge auf wissenschaftlichen<br />
Veranstaltungen und sind auch an Veröffentlichungen<br />
z.B. der NOG<strong>GO</strong> auf dem ASCO<br />
beteiligt. Dr. Klare ist Mitglied der Onkologie -<br />
Kommission der KV Berlin und Prüfer bei der<br />
Ärztekammer für das Fachgebiet und für die<br />
Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie.<br />
Unsere Praxisklinik unterliegt einem klar strukturierten<br />
Qualitätsmanagement, das nach ISO<br />
9001 zertifiziert ist.<br />
9
Das neue Gesicht<br />
von OnkoDataMed<br />
IMPRESSUM<br />
ODM<br />
ODM QuaSi®<br />
Herausgeber:<br />
Berufsverband niedergelassener gynäkologischer<br />
Onkologen in Deutschland e.V.<br />
Hermann-Löns-Straße 23<br />
D-15366 Neuenhagen b. Berlin<br />
Tel: (0 33 42) 2 49 94 88<br />
Fax: (0 33 42) 2 16 53<br />
E-Mail:info@bngo.de<br />
IMPRESSUM<br />
Vereinsregister:<br />
Der Berufsverband niedergelassener gynäkologischer<br />
Onkologen in Deutschland e.V. ist eingetragen beim<br />
Vereinsregister Amtsgericht Charlottenburg, VR 225<br />
70 Nz.<br />
Verantwortlich i.S.d. § 10 Abs. 3 MDStV:<br />
Herr Dr. Dimitrios Chatsiproios<br />
Vorsitzender <strong>des</strong> Vorstands<br />
IMPRESSUM<br />
Umsetzung:<br />
cortona | agentur für healthcare marketing<br />
Bahnhofstrasse 29<br />
D-69469 Weinheim<br />
Tel: (0 62 01) 60 20 9-0<br />
Fax: (0 62 01) 60 20 9-19<br />
www.cortona-medica.de<br />
Bildquelle<br />
Steuerbild: www.photocase.com