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INNOVATIVE MESSTECHNIK IN DER WASSERWIRTSCHAFT ...

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Vergleich mit bisherigen Monitoringstrategien in der Praxis8.2 FLIESSGEWÄSSERMONITOR<strong>IN</strong>GDas Ziel der Erhebung der Fließgewässergüte in Österreich ist es, die wesentlichenpunktförmigen und diffusen Verschmutzungsquellen oder Schadstoffeinträge zuerfassen. Um einen Überblick über die maßgeblichen quantitativen und qualitativenMengen an Emissionen in die Donau zu haben, ist die Erstellung einesEmissionsregisters Voraussetzung (Hefler, 2002). Dabei erfolgen eine Identifikation derArten von Punktquellen und diffusen Quellen (Flächenquellen) sowie die Auswahlmaßgeblicher Güteparameterkriterien für die Signifikanz der einzelnen Belastung.Die Eigenschaften von Punktquellen sind neben dem geplanten Vorsatz und derBewilligung durch die zuständige Behörde (§§ 32 oder 32b WRG 1959), diebewilligungsgemäße Ausführung und der bewilligungsgemäße Betrieb. Die Arten vonPunktquellen sind (i) Einleitungen von Abwasser (einschließlichMischwasserentlastungen) sowie punktförmige Einleitungen (ii) von belastetemNiederschlagswasser sowie (iii) aus Deponien und Altlasten.Bei den Flächenquellen können folgende Eigenschaften angeführt werden: keinebeabsichtigte Einwirkung auf die Gewässerbeschaffenheit, kein gezielter Durchgriff derBehörde auf die einzelne Einwirkung möglich und schließlich die Summenwirkungzahlreicher gleichgearteter Einwirkungen. Die Arten von Flächenquellen sind (i)Auswirkungen der Land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung sowie flächenhafteBelastungen aus (ii) Altlasten, (iii) Bergbaugebieten und (iv) von Flughäfen.Ein Monitoring der Fließgewässergüte ist heutzutage grundsätzlich keine Schwierigkeitmehr. Es stehen eine Vielzahl von Hilfsgeräten und Detektionseinheiten zur Verfügung.Damit ist es möglich, robuste Messtellen für den kontinuierlichen Bypass-Betriebauszurüsten. Diese Art des Monitorings benötigt jedoch eine umfassende Infrastruktur.8.2.1 GESETZLICHE VORGABEN FÜR E<strong>IN</strong> GEWÄSSERMONITOR<strong>IN</strong>G‣ Überwachung der Oberflächengewässer laut EU-WasserrahmenrichtlinieDas Netz zur Überwachung des Zustands der Oberflächengewässer muss lt. AnhangV.1.3 der WRRL (EUROPÄISCHE UNION, 2000) so ausgelegt sein, dass sich darausein kohärenter und umfassender Überblick über den ökologischen und chemischenZustand in jedem Einzugsgebiet gewinnen lässt.Mit den gewählten Überwachungsfrequenzen muss der Schwankungsbreite bei denParametern, die sowohl auf natürliche als auch auf anthropogene Ursachenzurückgehen, Rechnung getragen werden. Die Zeitpunkte, zu denen die Überwachungdurchgeführt wird, sind so zu wählen, dass die Auswirkungen jahreszeitlich bedingterSchwankungen auf die Ergebnisse so gering wie möglich sind und somit gesichert wird,dass Veränderungen des Wasserkörpers als Veränderungen infolge anthropogenerBelastungen in den Ergebnissen ausgewiesen werden. Erforderlichenfalls sind inverschiedenen Jahreszeiten des gleichen Jahres zusätzliche Überwachungendurchzuführen, um dieses Ziel zu erreichen.‣ Erhebung der Wassergüte in ÖsterreichDie rechtliche Basis für die Festlegung des Zustands von Oberflächengewässern bildetdas Wasserrechtsgesetz (WRG; BGBl. Nr. 215/1959 i.d.F. BGBl. I Nr. 112/2003). SeitEndbericht IMW Seite 160

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