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2012, Heft 18, S. 5-15 - PRuF

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MIP <strong>2012</strong> <strong>18</strong>. Jhrg. Rezensionen<br />

Patricia M. Schiess Rütimann: Politische Parteien<br />

– Privatrechtliche Vereinigungen zwischen<br />

öffentlichem Recht und Privatrecht,<br />

Stämpfli Verlag AG Bern, gleichzeitig Bd. 41<br />

der Reihe Schriften zum Parteienrecht und<br />

zur Parteienforschung, Nomos Verlag, Baden-<br />

Baden 2011, 726 S., 145 CHF, 134 €, ISBN<br />

978-3-7272-8800-5 (Stämpfli), ISBN 978-3-<br />

8329-6959-2 (Nomos).<br />

Mit dem Buch von Patricia Schiess Rütimann<br />

liegt nunmehr eine weitere parteienrechtliche<br />

Habilitationsschrift vor, vorgelegt an der Universität<br />

Zürich. Wie auch die Habilitationsschrift<br />

von Foroud Shirvani10 aus dem letzten Jahr,<br />

wählt die Verfasserin eine interdisziplinäre Herangehensweise.<br />

Dies ist beim Betrachtungsgegenstand<br />

und Untersuchungsziel sicherlich sinnvoll,<br />

denn politische Parteien sind kein normatives<br />

Konstrukt des Staats- und Verfassungsrechts.<br />

Parteien haben sich weitestgehend außerhalb<br />

des Staatsrechts und gegen die dominierenden<br />

staatstheoretischen Konzepte und Ideologien<br />

entwickelt. Das Recht der politischen Parteien<br />

wird in der Praxis nur dann effektive Wirkungen<br />

entfalten, wenn es diejenigen Bezüge zu den<br />

Nachbardisziplinen herstellt, die es ermöglichen,<br />

auf einer empirisch tragfähigen Basis das Phänomen<br />

zu analysieren.<br />

Die Untersuchung von Patricia Schiess Rütimann<br />

geht über diesen interdisziplinären Ansatz<br />

allerdings noch hinaus und bezieht auch eine<br />

Rechtsvergleichung mit ein. Dies erklärt wohl<br />

auch den enormen Umfang der Arbeit von immerhin<br />

726 Seiten und 3849 Fußnoten.<br />

Die Habilitationsschrift konzentriert sich auf die<br />

Untersuchung der schweizerischen und der belgischen<br />

Parteien als privatrechtliche Vereinigungen,<br />

die durch ihre Aufgaben und Funktionen in<br />

einer Demokratie maßgeblich durch das öffentliche<br />

Recht geprägt und überformt sind. Die Organisation<br />

und Willensbildung der politischen Parteien<br />

sowie die Mitgliedschaft in den Parteien in<br />

der Schweiz und in Belgien stehen dabei im Fokus<br />

der Betrachtung. Dabei wird eine Gesamtschau<br />

der privat- und öffentlich-rechtlichen<br />

10 Foroud Shirvani, Das Parteienrecht und der Strukturwandel<br />

im Parteiensystem, 2010.<br />

Bestimmungen sowie der von den Parteien selbst<br />

getroffenen internen Regelungen vorgenommen.<br />

Mit der Schweiz betrachtet die Verfasserin ein<br />

Land, das kein spezielles Gesetzeswerk für die<br />

politischen Parteien vorweisen kann, und mit<br />

Belgien ein Land, das lediglich rudimentäre Spezialregelungen<br />

hat. Erkenntnisse zum deutschen<br />

Parteienrecht und zu den deutschen Parteien, die<br />

ja eine sehr spezielle und dichte Regelung erfahren<br />

haben, werden teilweise einbezogen. So etwa<br />

bei der verfassungsrechtlichen Stellung, der parteiinternen<br />

Schiedsgerichtsbarkeit und bei der inneren<br />

Ordnung der Parteien.<br />

Die Untersuchung gliedert sich in fünf Teile. Im<br />

ersten Teil werden die Grundlagen behandelt,<br />

wie etwa die verfassungsrechtliche Stellung und<br />

die Definition der politischen Parteien. Der<br />

zweite Teil befasst sich mit der Organisation der<br />

Parteien im weitesten Sinne, d.h. der Rechtsform,<br />

Gliederung, der Möglichkeit von Sanktionen<br />

insbesondere gegen Mitglieder. Erörtert wird<br />

in diesem Teil auch die Transparenz der Parteien<br />

im Hinblick auf ihre Tätigkeiten, aber auch auf<br />

die Parteifinanzen. Für die Schweiz, die keine<br />

öffentliche Finanzierung der Parteien kennt,<br />

wird dabei festgestellt, dass die finanzielle Situation<br />

der politischen Parteien, von einzelnen Presseberichten<br />

abgesehen, unbekannt ist. Es bestehen<br />

keine besonderen Vorgaben für die Buchführung<br />

und keine Offenlegungspflichten. Transparenz<br />

ist keinesfalls gegeben und wird gesetzlich<br />

auch nicht verlangt. Der Verhaltenskodex<br />

zur Parteienfinanzierung einer der politischen<br />

Parteien bringt es auf den Punkt: die finanzielle<br />

Unterstützung durch Unternehmen sei von<br />

großer Bedeutung und für die politische Arbeit<br />

sei wichtig, dass neben den Parteifunktionären<br />

niemand die Namen der Spender und die Höhe<br />

der Spende kenne (S. 353 Rn. 705 m.w.N.).<br />

Ganz anders die Situation in Belgien, wo eine<br />

gesetzliche Regelung zur öffentlichen Finanzierung<br />

der politischen Parteien mit darin verankerten<br />

Offenlegungspflichten besteht. Im dritten<br />

Teil wendet sich Schiess Rütimann dem Verhältnis<br />

der Parteien zu den Fraktionen und deren<br />

Mitgliedern, den gewählten Abgeordneten, zu<br />

und wagt damit einen Blick auf die an sich von<br />

den politischen Parteien abgekoppelten Politik-<br />

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