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2012, Heft 18, S. 5-15 - PRuF

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Rezensionen MIP <strong>2012</strong> <strong>18</strong>. Jhrg.<br />

insbesondere das Aktenvorlagerecht (§§ <strong>15</strong>, 17).<br />

Auch hier hat das BVerfG in seiner BND-Entscheidung<br />

neue Maßstäbe gesetzt. Für wissenschaftliche<br />

und praktische Zwecke wird das Verhältnis<br />

des Untersuchungsausschusses zum Parlament<br />

und zu anderen Verfassungsorganen<br />

deutlich. Die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung<br />

zu parlamentarischen Minderheitenrechten<br />

ist ebenfalls aufgearbeitet (§ 27).<br />

Ein vielversprechendes Werk zu einer Materie,<br />

die angesichts auch künftiger Untersuchungsausschüsse<br />

mit neuen Rechtsfragen in Bewegung<br />

bleibt, was schon jetzt auf die dritte Auflage hoffen<br />

lässt.<br />

Dr. Marcus Hahn-Lorber,<br />

LL.M. (Edinburgh)<br />

Georg Kirschniok-Schmidt: Das Informationsrecht<br />

des Abgeordneten nach der brandenburgischen<br />

Landesverfassung, Peter Lang<br />

Verlag, Frankfurt u. a. 2010, 438 S., ISBN<br />

978-3-631-59955-6, 90,80 €.<br />

Das Buch von Georg Kirschniok-Schmidt beruht<br />

auf einer Dissertation, die im WS 2009/10 der<br />

Juristischen Fakultät der Universität Potsdam<br />

vorlag. Sie ist eine umfassende monographische<br />

Aufarbeitung des Informationsrechts des Abgeordneten<br />

auf Grundlage der brandenburgischen<br />

Landesverfassung. Sie behandelt damit die gleiche,<br />

in Bewegung geratene Thematik wie das aktualisierte<br />

Werk von Glauben und Brocker (Besprechung<br />

in diesem <strong>Heft</strong>). Dabei fokussiert sie<br />

sich nicht auf das Untersuchungsausschussrecht,<br />

sondern arbeitet allgemein Informationsansprüche<br />

des Abgeordneten auf. Die materiellen Problemlagen<br />

sind jedoch ähnlich gestaltet.<br />

Kirschniok-Schmidt hat die Arbeit aus seiner Tätigkeit<br />

als Referatsleiter im brandenburgischen<br />

Justizministerium heraus entwickelt und betrachtet<br />

damit das Informationsrecht des Abgeordneten<br />

aus dem Blickwinkel der Exekutive. Neu ist,<br />

dass diese Arbeit nicht allein auf Frage- und Untersuchungsrechte<br />

beschränkt ist, sondern umfassend<br />

jegliche Ansprüche des Abgeordneten als<br />

Subjekt in Informationsflüssen zwischen Parlament<br />

und Regierung untersucht. Zunächst berei-<br />

172<br />

chert Kirschniok-Schmidt die Literatur mit einer<br />

wissenschaftlichen, spezialisierten Abhandlung<br />

über Informationsrechte. Anders als Glauben<br />

und Brocker legt er damit kein Handbuch vor,<br />

sondern treibt das Thema „Informationsrechte“<br />

erschöpfend in die Tiefe. Als Praktiker der Exekutive<br />

verbindet er immer wieder die rechtliche<br />

Tragweite des Themas mit den tatsächlichen Gegebenheiten<br />

des politischen Prozesses (S. 161 ff.<br />

u.ö.). Im Zusammenspiel mit dem Standardwerk<br />

von Glauben und Brocker wird es damit zur<br />

praktischen Arbeitshilfe und zum Ausgangspunkt<br />

wissenschaftlichen Weiterarbeitens an diesem<br />

umfangreichen Thema.<br />

Ausgangspunkt ist Art. 56 VerfBbg, der neben<br />

der in anderen Verfassungen bekannten Regelung<br />

des Abgeordnetenstatus auch ein Zugangsrecht<br />

der Abgeordneten zu Behörden und Dienststellen<br />

sowie auf Vorlage von Akten regelt. Diese<br />

Besonderheit ist auch der Wendezeit geschuldet<br />

und macht die Beschäftigung mit Informationsrechten<br />

des Abgeordneten im Jahr 2010<br />

umso spannender. Wie Glauben und Brocker<br />

lässt es Kirschniok-Schmidt nicht dabei bewenden,<br />

den Abgeordnetenstatus (S. 23 ff.) zu untersuchen,<br />

sondern geht auf das mit Informationsansprüchen<br />

verbundene Problem der Gewaltenteilung<br />

als zentrales Thema ein (S. 3). Nach einem<br />

historischen Abriss (S. 5 ff.) beginnt er mit<br />

einem innerstaatlichen Verfassungsvergleich und<br />

nimmt den Bestand der deutschen Verfassungssubstanz<br />

auf. Zu Recht sieht er Informationsansprüche<br />

der Abgeordneten im gesamten deutschen<br />

Bundes- und Landesverfassungsrecht verankert<br />

(S. 19 ff., 40 ff.). Er arbeitet heraus, dass<br />

es verschiedene Generationen oder „Textstufen“<br />

des Verfassungsrechts gibt, wobei die Nachwendeverfassungen<br />

besondere Ausgestaltungen aufweisen<br />

(S. 48 ff., 61 ff.). Dabei verankert er Informationsansprüche<br />

von Abgeordneten auch im<br />

Demokratieprinzip im Allgemeinen (S. 27 ff.).<br />

Ausführlich erarbeitet er die Entstehung von<br />

Art. 56 VerfBbg als Nachwendeverfassungsrecht,<br />

das auch die Reichweite der Informationsansprüche<br />

bestimmt (S. 64 ff.). Zur Debatte stand eine Harmonisierung<br />

des Informationsrechts der Abgeordneten<br />

mit neu geschaffenen Akteneinsichts-

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