2012, Heft 18, S. 5-15 - PRuF
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Rezensionen MIP <strong>2012</strong> <strong>18</strong>. Jhrg.<br />
insbesondere das Aktenvorlagerecht (§§ <strong>15</strong>, 17).<br />
Auch hier hat das BVerfG in seiner BND-Entscheidung<br />
neue Maßstäbe gesetzt. Für wissenschaftliche<br />
und praktische Zwecke wird das Verhältnis<br />
des Untersuchungsausschusses zum Parlament<br />
und zu anderen Verfassungsorganen<br />
deutlich. Die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung<br />
zu parlamentarischen Minderheitenrechten<br />
ist ebenfalls aufgearbeitet (§ 27).<br />
Ein vielversprechendes Werk zu einer Materie,<br />
die angesichts auch künftiger Untersuchungsausschüsse<br />
mit neuen Rechtsfragen in Bewegung<br />
bleibt, was schon jetzt auf die dritte Auflage hoffen<br />
lässt.<br />
Dr. Marcus Hahn-Lorber,<br />
LL.M. (Edinburgh)<br />
Georg Kirschniok-Schmidt: Das Informationsrecht<br />
des Abgeordneten nach der brandenburgischen<br />
Landesverfassung, Peter Lang<br />
Verlag, Frankfurt u. a. 2010, 438 S., ISBN<br />
978-3-631-59955-6, 90,80 €.<br />
Das Buch von Georg Kirschniok-Schmidt beruht<br />
auf einer Dissertation, die im WS 2009/10 der<br />
Juristischen Fakultät der Universität Potsdam<br />
vorlag. Sie ist eine umfassende monographische<br />
Aufarbeitung des Informationsrechts des Abgeordneten<br />
auf Grundlage der brandenburgischen<br />
Landesverfassung. Sie behandelt damit die gleiche,<br />
in Bewegung geratene Thematik wie das aktualisierte<br />
Werk von Glauben und Brocker (Besprechung<br />
in diesem <strong>Heft</strong>). Dabei fokussiert sie<br />
sich nicht auf das Untersuchungsausschussrecht,<br />
sondern arbeitet allgemein Informationsansprüche<br />
des Abgeordneten auf. Die materiellen Problemlagen<br />
sind jedoch ähnlich gestaltet.<br />
Kirschniok-Schmidt hat die Arbeit aus seiner Tätigkeit<br />
als Referatsleiter im brandenburgischen<br />
Justizministerium heraus entwickelt und betrachtet<br />
damit das Informationsrecht des Abgeordneten<br />
aus dem Blickwinkel der Exekutive. Neu ist,<br />
dass diese Arbeit nicht allein auf Frage- und Untersuchungsrechte<br />
beschränkt ist, sondern umfassend<br />
jegliche Ansprüche des Abgeordneten als<br />
Subjekt in Informationsflüssen zwischen Parlament<br />
und Regierung untersucht. Zunächst berei-<br />
172<br />
chert Kirschniok-Schmidt die Literatur mit einer<br />
wissenschaftlichen, spezialisierten Abhandlung<br />
über Informationsrechte. Anders als Glauben<br />
und Brocker legt er damit kein Handbuch vor,<br />
sondern treibt das Thema „Informationsrechte“<br />
erschöpfend in die Tiefe. Als Praktiker der Exekutive<br />
verbindet er immer wieder die rechtliche<br />
Tragweite des Themas mit den tatsächlichen Gegebenheiten<br />
des politischen Prozesses (S. 161 ff.<br />
u.ö.). Im Zusammenspiel mit dem Standardwerk<br />
von Glauben und Brocker wird es damit zur<br />
praktischen Arbeitshilfe und zum Ausgangspunkt<br />
wissenschaftlichen Weiterarbeitens an diesem<br />
umfangreichen Thema.<br />
Ausgangspunkt ist Art. 56 VerfBbg, der neben<br />
der in anderen Verfassungen bekannten Regelung<br />
des Abgeordnetenstatus auch ein Zugangsrecht<br />
der Abgeordneten zu Behörden und Dienststellen<br />
sowie auf Vorlage von Akten regelt. Diese<br />
Besonderheit ist auch der Wendezeit geschuldet<br />
und macht die Beschäftigung mit Informationsrechten<br />
des Abgeordneten im Jahr 2010<br />
umso spannender. Wie Glauben und Brocker<br />
lässt es Kirschniok-Schmidt nicht dabei bewenden,<br />
den Abgeordnetenstatus (S. 23 ff.) zu untersuchen,<br />
sondern geht auf das mit Informationsansprüchen<br />
verbundene Problem der Gewaltenteilung<br />
als zentrales Thema ein (S. 3). Nach einem<br />
historischen Abriss (S. 5 ff.) beginnt er mit<br />
einem innerstaatlichen Verfassungsvergleich und<br />
nimmt den Bestand der deutschen Verfassungssubstanz<br />
auf. Zu Recht sieht er Informationsansprüche<br />
der Abgeordneten im gesamten deutschen<br />
Bundes- und Landesverfassungsrecht verankert<br />
(S. 19 ff., 40 ff.). Er arbeitet heraus, dass<br />
es verschiedene Generationen oder „Textstufen“<br />
des Verfassungsrechts gibt, wobei die Nachwendeverfassungen<br />
besondere Ausgestaltungen aufweisen<br />
(S. 48 ff., 61 ff.). Dabei verankert er Informationsansprüche<br />
von Abgeordneten auch im<br />
Demokratieprinzip im Allgemeinen (S. 27 ff.).<br />
Ausführlich erarbeitet er die Entstehung von<br />
Art. 56 VerfBbg als Nachwendeverfassungsrecht,<br />
das auch die Reichweite der Informationsansprüche<br />
bestimmt (S. 64 ff.). Zur Debatte stand eine Harmonisierung<br />
des Informationsrechts der Abgeordneten<br />
mit neu geschaffenen Akteneinsichts-