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2012, Heft 18, S. 5-15 - PRuF

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Rezensionen MIP <strong>2012</strong> <strong>18</strong>. Jhrg.<br />

teien, Korruption oder Good Governance werden<br />

an mehr als einer Stelle angesprochen, aber nicht<br />

ausdiskutiert.<br />

Dem Autor ist zugute zu halten, dass er seine<br />

Doktorarbeit, die sich ursprünglich nur auf die<br />

Jahre 1964 bis 2005 erstreckte, bis ins Jahr 2010<br />

aktualisiert hat, ist doch die Parteienfinanzierung<br />

in den letzten Jahren vermehrt öffentlich diskutiert<br />

worden. Im Frühling 2009 gab nämlich die<br />

Großbank UBS bekannt, ab sofort keine Parteispenden<br />

mehr auszurichten. Diese Ankündigung<br />

war nicht nur deshalb brisant, weil sie das Budget<br />

der betroffenen bürgerlichen Parteien durcheinander<br />

brachte, sondern weil die UBS erst im<br />

Oktober 2008 mit dem Segen des bürgerlich dominierten<br />

Parlaments eine Staatshilfe zur Bewältigung<br />

der Finanzkrise erhalten hatte.<br />

Zur Lektüre empfohlen ist das Buch von Gernet<br />

allen, die sich einen Überblick verschaffen wollen<br />

über die Diskussionen über die private und<br />

staatliche Finanzierung der Schweizer Parteien<br />

in den letzten fünf Jahrzehnten. Das grösste Kapitel<br />

(S. 103-193) ist denn auch dasjenige mit<br />

der Übersicht und Würdigung der entsprechenden<br />

politischen Vorstöße.<br />

PD Dr. iur. Patricia M. Schiess Rütimann,<br />

Zürich<br />

Paul Glauben/Lars Brocker (Hrsg.): Das<br />

Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse<br />

in Bund und Ländern, Carl Heymanns<br />

Verlag, 2. Aufl. Köln 2011, 467 S.,<br />

ISBN 978-3-452-27421-2, 128 €.<br />

Informationsansprüche des Abgeordneten, von<br />

Gruppen und Fraktionen und des Parlaments als<br />

Gesamtheit gegenüber der Regierung sind Element<br />

des Status des Abgeordneten, der in den<br />

Verfassungen des Bundes und der Länder gleichermaßen<br />

verankert ist. Sie sind darüber hinaus<br />

eng mit dem Demokratieprinzip verbunden. Dabei<br />

sind verschiedene Typen von Informationsrechten<br />

zu unterscheiden. Unmittelbar im Status<br />

des Abgeordneten verankert ist das Interpellationsrecht<br />

des Abgeordneten, das ihm ein jederzeitiges<br />

Fragerecht verschafft. Durch Geschäftsordnungsrecht<br />

wird dieses Fragerecht in Abstu-<br />

170<br />

fungen ausgestaltet. Bekannt sind Kleine Anfragen,<br />

die der Abgeordnete selbst gebündelt an die<br />

Regierung richten kann, sowie Große Anfragen,<br />

die den Fraktionen zustehen. Das Zitierrecht<br />

(Art. 43 GG) steht dagegen dem Parlament als<br />

Mehrheitsrecht gegenüber der Regierung zu. Das<br />

„schärfste Schwert“ parlamentarischer Informationsansprüche<br />

ist die Möglichkeit, einen Untersuchungsausschuss<br />

einzusetzen (Art. 44 GG). Er<br />

verlässt sich nicht auf die Fremdinformation des<br />

Parlaments durch die Regierung, sondern informiert<br />

sich selbst zu einem definierten Untersuchungsauftrag<br />

und erhebt nach modifizierten<br />

Verfahrensregeln der Strafprozessordnung die<br />

erforderlichen Beweise.<br />

In das im Detail schwierige Gebiet der parlamentarischen<br />

Informationsrechte bringt die Neuerscheinung<br />

von Paul Glauben und Lars Brocker<br />

neues Licht, indem sie die Strukturen der<br />

parlamentarischen Informationsrechte aufzeigt<br />

und ihre Dogmatik weiterentwickelt. Bei dem<br />

Werk handelt es sich um die zweite Auflage des<br />

2004 zum ersten Mal erschienenen Standardwerkes<br />

zum Untersuchungsausschussrecht. In der<br />

Zwischenzeit haben die Rechtsprechung des<br />

Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes<br />

das parlamentarische Untersuchungsrecht<br />

erheblich weiter entwickelt. Die Autoren<br />

bewältigen die Aufgabe, in der Neuauflage diese<br />

Rechtsprechung und neu hinzugetretene Literatur<br />

zu verarbeiten. Im Anschluss an die Grundlagen,<br />

die zu Recht nur wenig angepasst wurden,<br />

betrafen die ersten großen Änderungen den Untersuchungsgegenstand<br />

parlamentarischer Informations-<br />

und Kontrollrechte (§ 5). Auffallend ist<br />

nämlich, dass die jüngere Rechtsprechung des<br />

BVerfG und der Landesverfassungsgerichte parlamentarische<br />

Informationsrechte aus dem Status<br />

des Abgeordneten entwickelt, aber daraus kein<br />

absolutes Recht auf Information entwickelt. Es<br />

erlaubt, auf Grundlage eines umfassenden und<br />

zunehmend differenzierten Abwägungs- und Begründungsansatzes,<br />

auch die bedingte Zurückhaltung<br />

von Informationen, aber nicht ihre strikte<br />

Verweigerung, gegenüber dem Parlament.<br />

Neuere Entscheidungen stellten Wissenschaft<br />

und Praxis vor das Problem, wie das Verfassungsrechtsverhältnis<br />

zwischen Regierung und

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