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2012, Heft 18, S. 5-15 - PRuF

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MIP <strong>2012</strong> <strong>18</strong>. Jhrg. Parteienrecht im Spiegel der Rechtsprechung<br />

der Urabstimmungen in beiden beteiligten Parteien,<br />

und zwar jeweils zustande gekommen unter<br />

Beachtung demokratischer Grundsätze. Die<br />

Einhaltung dieser Voraussetzungen bereitete offenbar<br />

Schwierigkeiten. Jedenfalls hatten die<br />

DVU-Landesverbände Niedersachsen, Schleswig-Holstein,<br />

Nordrhein-Westfalen und Berlin<br />

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Urabstimmung,<br />

die unter den rund 4000 Mitgliedern der<br />

DVU durchgeführt worden war. Zu Recht, wie<br />

das LG München<strong>18</strong> den klagenden Landesverbänden<br />

der DVU bestätigt hat. Das Gericht stellte<br />

in dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes<br />

fest, dass „hinsichtlich der durchgeführten<br />

Urabstimmung […] erhebliche, mit den Anforderungen<br />

an demokratische Abstimmungen<br />

unvereinbare Mängel vorgetragen und glaubhaft<br />

gemacht“ wurden. Folglich durfte unter Androhung<br />

eines Ordnungsgeldes in Höhe von<br />

250.000 € der Verschmelzungsvertrag vor erneuter<br />

Durchführung einer ordnungsgemäßen Urabstimmung<br />

nicht unterzeichnet werden.<br />

Das LG Berlin19 hat die Klage eines aus der<br />

CDU ausgeschlossenen Landtagsabgeordneten<br />

aus Sachsen-Anhalt gegen seinen Parteiausschluss<br />

abgewiesen. Der CDU-Landtagsabgeordnete<br />

hatte jahrelang auf Kosten der Landtagsverwaltung<br />

eine Wahlkreismitarbeiterin in Vollzeit<br />

angestellt, die gleichzeitig Vollzeitbeschäftigte<br />

der Verwaltungsgemeinschaft Nördlicher Saalkreis<br />

in Löbejün war. Der Landtagsabgeordnete<br />

übte dort zugleich das Amt des ehrenamtlichen<br />

Bürgermeisters aus. Ein Strafverfahren wegen<br />

Betruges wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft<br />

aufgrund der „unklaren Rechtslage“<br />

bei der Beschäftigung von Wahlkreismitarbeitern<br />

nach dem einschlägigen Abgeordnetengesetz<br />

eingestellt. Hatte zunächst noch das Landesparteigericht<br />

eine Rüge als mildere Ordnungsmaßnahme<br />

für sachangemessen erachtet, zog das<br />

Bundesparteigericht jedoch angesichts der anhaltenden<br />

negativen Berichterstattung in den Medien<br />

deutliche Konsequenzen und schloss den<br />

<strong>18</strong> LG München, Beschluss vom 25.01.2011 – 20 O<br />

25065/10, online veröffentlicht bei Beck, BeckRS<br />

2011, 02177.<br />

19 LG Berlin, Urteil vom 23.03.2011 – 20 O 335/10, veröffentlicht<br />

auf der Internetseite des Gerichts.<br />

CDU-Landtagsabgeordneten wegen parteischädigenden<br />

Verhaltens aus20 – zu Recht, wie das<br />

LG Berlin feststellte. Das LG ist als staatliches<br />

Gericht in seinem Prüfungsumfang auf eine Evidenz-<br />

und Willkürkontrolle beschränkt, prüft<br />

also nur, ob die Entscheidung des Bundesparteigerichts<br />

auf einer zutreffend festgestellten Tatsachengrundlage<br />

beruht, gesetzes- und satzungskonform<br />

ergangen und nicht grob unbillig oder<br />

willkürlich ist. Danach war die Entscheidung des<br />

Bundesparteigerichts nicht zu beanstanden und<br />

der Ausschluss wirksam21 .<br />

Dr. Alexandra Bäcker<br />

2. Chancengleichheit<br />

Inhalt, Umfang und Reichweite der Ansprüche<br />

politischer Parteien auf Zugang zu und Überlassung<br />

von öffentlichen Einrichtungen sind in<br />

Rechtsprechung und Literatur hinreichend geklärt.<br />

Dies gilt insbesondere auch für die Voraussetzungen<br />

einer Widmungsänderung: „Die<br />

kurzfristige Änderung der Miet- und Benutzungsordnung<br />

einer Stadthalle ist teilweise unwirksam,<br />

soweit sie – ohne eine Übergangsregelung,<br />

die bereits gestellte Überlassungsanträge<br />

von der Anwendung der Neuregelungen ausnimmt<br />

– gezielt erfolgt, um den bereits gestellten<br />

Überlassungsantrag einer politischen Partei ablehnen<br />

zu können.“ An diese in zahlreichen Gerichtsentscheidungen<br />

22 bereits bestätigten Anforderungen<br />

an die Rechtmäßigkeit nachträglicher<br />

Änderungen von Benutzungsordnungen oder die<br />

Überlassungspraxis öffentlicher Einrichtungen<br />

20 Zu den Hintergründen s. Hendrik Kranert-Rydzy, Thomas<br />

Madl aus Partei ausgeschlossen, in: Mitteldeutsche<br />

Zeitung vom 25. August 2010, online unter<br />

http://www.mz-web.de/ abrufbar.<br />

21 In einem weiteren, auf die Rückzahlung der Landeszuschüsse<br />

für die Wahlkreismitarbeiterin gerichteten verwaltungsgerichtlichen<br />

Verfahren einigten sich der klagende<br />

Landtag und der Landtagsabgeordnete im Juni<br />

2011 vergleichsweise. Dazu Hendrik Kranert-Rydzy,<br />

Doppeljob kostet Madl 86.000 Euro, in: Mitteldeutsche<br />

Zeitung vom 29. Juni 2011, online unter<br />

http://www.mz-web.de/ abrufbar.<br />

22 S. nur die Rechtsprechungsnachweise in den vorangegangenen<br />

Ausgaben des MIP, online unter http://www.<br />

uni-duesseldorf.de/pruf/mip/mip-download.html.<br />

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