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2012, Heft 18, S. 5-15 - PRuF

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Aufsätze Sebastian Roßner – Von Töchtern und Enkelinnen MIP <strong>2012</strong> <strong>18</strong>. Jhrg.<br />

Von Töchtern und Enkelinnen<br />

– Zum Spendenannahmeverbot nach<br />

§ 25 II Nr. 5 PartG * –<br />

Dr. Sebastian Roßner, M.A. 1<br />

I. Einführung<br />

Unter Parteienrechtlern kursiert das Bonmot,<br />

beim Parteiengesetz handele es sich tatsächlich<br />

um ein Parteienfinanzierungsgesetz. Nach Regelungsdichte<br />

und Frequenz der Novellierungen,<br />

nach der Häufigkeit des verfassungsgerichtlichen<br />

Einschreitens und nach dem Potential zum politischen<br />

Skandal zu urteilen, trifft dieser Satz<br />

einen wesentlichen Punkt. Die Finanzierungsregeln<br />

des PartG stehen im Rampenlicht, weil sie<br />

einen harten Interessenkonflikt betreffen: Politik<br />

zielt auf Machtausübung und Geld vermittelt bekanntlich<br />

Macht. Sich in hinreichendem Maße<br />

Geld zu verschaffen ist also eine Erfolgsbedingung<br />

für Politik. Dies gilt insbesondere für die<br />

politischen Parteien, die in der Demokratie zur<br />

beherrschenden Gattung unter den politischen<br />

Lebensformen aufgestiegen sind. Im demokratischen<br />

Rechtsstaat aber wird der Wettbewerb um<br />

die politische Macht durch Regulierungen dieses<br />

Wettbewerbs und durch Begrenzungen der politischen<br />

Macht offengehalten. In dieser rechtlichen<br />

Einhegung von Politik stellen die Grundsätze<br />

der Staatsfreiheit und der Gleichheit von<br />

Parteien wesentliche Elemente dar.<br />

Dies zeigt sich im großen wie im kleinen:<br />

Die IDR, ein Immobilienunternehmen, das vollständig<br />

im Eigentum der Stadt Düsseldorf steht,<br />

hat im Sommer 2009 6.000 Euro an die Düssel-<br />

* Einen herzlichen Dank möchte ich meinen Kollegen<br />

Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bäcker, Hattingen, und<br />

Herrn Moritz Kalb aussprechen für viele anregende<br />

Gespräche im Zusammenhang mit diesem Aufsatz.<br />

1 Der Verfasser ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am<br />

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und<br />

Rechtssoziologie an der Heinrich-Heine-Universität<br />

Düsseldorf.<br />

116<br />

dorfer CDU gespendet. Im Herbst desselben Jahres<br />

wurde das Geld jedoch zurücküberwiesen,<br />

weil § 25 II Nr. 5 PartG den Parteien die Annahme<br />

von Spenden untersagt, falls Unternehmen<br />

als Spender auftreten, die im Eigentum der öffentlichen<br />

Hand sind.<br />

Offenbar faßten die Verantwortlichen zum neuen<br />

Jahr den guten Vorsatz, die Scharte vom vergangenen<br />

Herbst wieder auszuwetzen. Jedenfalls hat<br />

die CDU der Landeshauptstadt die 6.000 Euro<br />

im Januar 2010 erneut erhalten, diesmal jedoch<br />

nicht unmittelbar von besagter IDR sondern von<br />

einem 100prozentigen Tochterunternehmen der<br />

IDR2 .<br />

Rechtlicher Hintergrund dieser überraschenden<br />

Wendung ist § 25 II Nr. 5 PartG. Danach dürfen<br />

Parteien keine Spenden annehmen von „Unternehmen,<br />

die ganz oder teilweise im Eigentum<br />

der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr<br />

verwaltet oder betrieben werden, sofern die direkte<br />

Beteiligung der öffentlichen Hand 25 vom<br />

Hundert übersteigt“. Als Folge eines Verstoßes<br />

gegen die Spendenannahmeverbote des § 25 II<br />

PartG ordnet § 31c PartG für die Partei eine<br />

Strafzahlung in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig<br />

erlangten Betrages an. Diese Strafe wird<br />

allerdings nur fällig, wenn die fragliche Spende<br />

weder unverzüglich an den Spender zurückgegeben,<br />

§ 25 I 4 2. HS PartG, noch unverzüglich an<br />

den Bundestagspräsidenten weitergeleitet wurde,<br />

§ 25 IV PartG.<br />

In Düsseldorf las man also den Normtext mit<br />

spitzem Bleistift und verfiel auf die Tochtergesellschaft<br />

der IDR als Spenderin, um dem Spendenannahmeverbot<br />

nach § 25 II Nr. 5 PartG aus<br />

dem Weg zu gehen. Der Düsseldorfer Spendenpraxis<br />

liegt demnach eine Lesart der Norm zu<br />

Grunde, nach der Parteien zwar nicht von den<br />

Tochterunternehmen, wohl aber von den „Enkelinnen“<br />

der öffentlichen Hand Spenden entgegennehmen<br />

können: Eine lediglich indirekte Beteiligung<br />

des Staates am spendenden Unternehmen<br />

gleich welcher Höhe schließe die Annahme<br />

2 Zum Sachverhalt http://www.wz-newsline.de/lokales/<br />

duesseldorf/spendenskandal-bei-der-duesseldorfer-cdu-<br />

1.891341; http://www.derwesten.de/politik/parteispendesetzt-duesseldorfs-ob-elvers-unter-druck-id6310594.<br />

html; beide recherchiert am 25.02.<strong>2012</strong>.

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