2012, Heft 18, S. 5-15 - PRuF
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Aufsätze Sebastian Roßner – Von Töchtern und Enkelinnen MIP <strong>2012</strong> <strong>18</strong>. Jhrg.<br />
Von Töchtern und Enkelinnen<br />
– Zum Spendenannahmeverbot nach<br />
§ 25 II Nr. 5 PartG * –<br />
Dr. Sebastian Roßner, M.A. 1<br />
I. Einführung<br />
Unter Parteienrechtlern kursiert das Bonmot,<br />
beim Parteiengesetz handele es sich tatsächlich<br />
um ein Parteienfinanzierungsgesetz. Nach Regelungsdichte<br />
und Frequenz der Novellierungen,<br />
nach der Häufigkeit des verfassungsgerichtlichen<br />
Einschreitens und nach dem Potential zum politischen<br />
Skandal zu urteilen, trifft dieser Satz<br />
einen wesentlichen Punkt. Die Finanzierungsregeln<br />
des PartG stehen im Rampenlicht, weil sie<br />
einen harten Interessenkonflikt betreffen: Politik<br />
zielt auf Machtausübung und Geld vermittelt bekanntlich<br />
Macht. Sich in hinreichendem Maße<br />
Geld zu verschaffen ist also eine Erfolgsbedingung<br />
für Politik. Dies gilt insbesondere für die<br />
politischen Parteien, die in der Demokratie zur<br />
beherrschenden Gattung unter den politischen<br />
Lebensformen aufgestiegen sind. Im demokratischen<br />
Rechtsstaat aber wird der Wettbewerb um<br />
die politische Macht durch Regulierungen dieses<br />
Wettbewerbs und durch Begrenzungen der politischen<br />
Macht offengehalten. In dieser rechtlichen<br />
Einhegung von Politik stellen die Grundsätze<br />
der Staatsfreiheit und der Gleichheit von<br />
Parteien wesentliche Elemente dar.<br />
Dies zeigt sich im großen wie im kleinen:<br />
Die IDR, ein Immobilienunternehmen, das vollständig<br />
im Eigentum der Stadt Düsseldorf steht,<br />
hat im Sommer 2009 6.000 Euro an die Düssel-<br />
* Einen herzlichen Dank möchte ich meinen Kollegen<br />
Rechtsanwältin Dr. Alexandra Bäcker, Hattingen, und<br />
Herrn Moritz Kalb aussprechen für viele anregende<br />
Gespräche im Zusammenhang mit diesem Aufsatz.<br />
1 Der Verfasser ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am<br />
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und<br />
Rechtssoziologie an der Heinrich-Heine-Universität<br />
Düsseldorf.<br />
116<br />
dorfer CDU gespendet. Im Herbst desselben Jahres<br />
wurde das Geld jedoch zurücküberwiesen,<br />
weil § 25 II Nr. 5 PartG den Parteien die Annahme<br />
von Spenden untersagt, falls Unternehmen<br />
als Spender auftreten, die im Eigentum der öffentlichen<br />
Hand sind.<br />
Offenbar faßten die Verantwortlichen zum neuen<br />
Jahr den guten Vorsatz, die Scharte vom vergangenen<br />
Herbst wieder auszuwetzen. Jedenfalls hat<br />
die CDU der Landeshauptstadt die 6.000 Euro<br />
im Januar 2010 erneut erhalten, diesmal jedoch<br />
nicht unmittelbar von besagter IDR sondern von<br />
einem 100prozentigen Tochterunternehmen der<br />
IDR2 .<br />
Rechtlicher Hintergrund dieser überraschenden<br />
Wendung ist § 25 II Nr. 5 PartG. Danach dürfen<br />
Parteien keine Spenden annehmen von „Unternehmen,<br />
die ganz oder teilweise im Eigentum<br />
der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr<br />
verwaltet oder betrieben werden, sofern die direkte<br />
Beteiligung der öffentlichen Hand 25 vom<br />
Hundert übersteigt“. Als Folge eines Verstoßes<br />
gegen die Spendenannahmeverbote des § 25 II<br />
PartG ordnet § 31c PartG für die Partei eine<br />
Strafzahlung in Höhe des Dreifachen des rechtswidrig<br />
erlangten Betrages an. Diese Strafe wird<br />
allerdings nur fällig, wenn die fragliche Spende<br />
weder unverzüglich an den Spender zurückgegeben,<br />
§ 25 I 4 2. HS PartG, noch unverzüglich an<br />
den Bundestagspräsidenten weitergeleitet wurde,<br />
§ 25 IV PartG.<br />
In Düsseldorf las man also den Normtext mit<br />
spitzem Bleistift und verfiel auf die Tochtergesellschaft<br />
der IDR als Spenderin, um dem Spendenannahmeverbot<br />
nach § 25 II Nr. 5 PartG aus<br />
dem Weg zu gehen. Der Düsseldorfer Spendenpraxis<br />
liegt demnach eine Lesart der Norm zu<br />
Grunde, nach der Parteien zwar nicht von den<br />
Tochterunternehmen, wohl aber von den „Enkelinnen“<br />
der öffentlichen Hand Spenden entgegennehmen<br />
können: Eine lediglich indirekte Beteiligung<br />
des Staates am spendenden Unternehmen<br />
gleich welcher Höhe schließe die Annahme<br />
2 Zum Sachverhalt http://www.wz-newsline.de/lokales/<br />
duesseldorf/spendenskandal-bei-der-duesseldorfer-cdu-<br />
1.891341; http://www.derwesten.de/politik/parteispendesetzt-duesseldorfs-ob-elvers-unter-druck-id6310594.<br />
html; beide recherchiert am 25.02.<strong>2012</strong>.