02.12.2012 Aufrufe

2012, Heft 18, S. 5-15 - PRuF

2012, Heft 18, S. 5-15 - PRuF

2012, Heft 18, S. 5-15 - PRuF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

MIP <strong>2012</strong> <strong>18</strong>. Jhrg. Hana Kühr – Die Erscheinungsformen von Mandatsträgerbeiträgen Aufsätze<br />

tags- oder Fraktionsbeschlüsse, Vereinbarungen<br />

mit den jeweiligen Parteivorständen oder etwaige<br />

einseitige Zusagen der Mandatsträger selbst. 12<br />

Der Befund über die parteilichen Regelwerke<br />

zeigt: Es bestehen nicht nur interparteiliche sondern<br />

auch intraparteiliche Unterschiede in der<br />

Praxis der Mandatsträgerbeiträge. Gerade die<br />

Delegation an die Parteiuntergliederungen bildet<br />

die Grundlage für den Flickenteppich an Regelungen<br />

sogar innerhalb einer Partei.<br />

III. Ratio der Sonderbeiträge<br />

Zur Einordnung besonderer Modi von Mandatsträgerbeiträgen<br />

verhilft die Darstellung ihres<br />

Existenzgrundes, denn dieser zieht sich als roter<br />

Faden durch alle Erscheinungsformen. Hinter<br />

der Forderung gegenüber der besonderen Kategorie<br />

von Parteimitgliedern verbergen sich zum<br />

einen das besondere Verhältnis des Mandatsträgers<br />

zur Partei und zum anderen das praktische<br />

Interesse der Parteien an einer solchen Einnahmeform.<br />

Der Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes verdankt<br />

den Erfolg – nämlich die Erlangung seines<br />

Mandates – in der Regel zu einem wesentlichen<br />

Teil der Anstrengung der Partei, welcher er angehört.<br />

Der Abgeordnete in Bundes- oder Landtag<br />

bedarf der Unterstützung durch seine Partei;<br />

parteilose Kandidaten haben es ungleich schwerer,<br />

in ein Parlament gewählt zu werden. 13 Aber<br />

auch die Präsenz eines Kandidaten bei den<br />

Wahlberechtigten spielt eine entscheidende Rolle<br />

für die Erlangung eines Mandates. Je bekannter<br />

ein Wahlbewerber bei den Bürgern ist, desto<br />

größer sind dessen Chancen auf einen Erfolg.<br />

Der Kandidat einer politischen Partei kann zur<br />

Förderung der Unterstützung bei den Wählern<br />

auf die Organisation seiner Partei zurückgreifen.<br />

Auch nach der Wahl ist insbesondere der Abgeordnete<br />

auf die Unterstützung seiner Partei ange-<br />

12 A. Krumbholz, Finanzierung und Rechnungslegung der<br />

politischen Parteien und deren Umfeld, 2010, S. 64.<br />

13 Hans Meyer, Wahlgrundsätze und Wahlverfahren, in:<br />

Isensee/Kirchhof (Hrsg.), HStR III, 3. Aufl. 2005, § 38<br />

Rn. 10; H. v. Arnim, Volksparteien ohne Volk. Das<br />

Versagen der Politik, 2009, S. 85 ff.<br />

wiesen. Sie bietet außerhalb der parlamentarischen<br />

Arbeit einen Vorteil, indem sie Bürgermeinungen<br />

auf unterschiedliche Weise zum Abgeordneten<br />

hin transportiert. 14 Der fördernde Effekt<br />

der Parteizugehörigkeit endet nicht bei diesen<br />

quantifizierbaren Einzelleistungen. Der Kandidat<br />

kann für sich ebenso den Wert der Partei<br />

als „Marke“, mit der sich der Wähler identifiziert,<br />

zunutze machen.<br />

Es ist von parteitypischen Loyalitätserwartungen<br />

getragen, wenn ein Mandatsträger, der von den<br />

Anstrengungen der Partei als Organisation im<br />

Wahlkampf und auch danach profitiert, eine<br />

Äquivalenzleistung in Form der Zahlung erbringt.<br />

Der Mandatsträgerbeitrag stellt mit Blick<br />

auf den Charakter einer Partei als Zusammenschluss<br />

mehrerer Personen zu einer Gemeinschaft<br />

ein Gebot der ökonomischen Vernunft<br />

dar. Eine Verteilung der Kosten ist wirtschaftlich<br />

sinnvoll und gerechtfertigt, soweit demjenigen,<br />

der einen besonderen Vorteil erhält, eine besondere<br />

Zahlungspflicht obliegt. <strong>15</strong><br />

Dass gerade Mandatsträgern ein besonderer Beitrag<br />

abverlangt wird, liegt an ihrer Attraktivität<br />

als Schuldner der Partei. Zum einen sind etwa<br />

Abgeordnete in den Parlamenten dank ihrer beträchtlichen<br />

staatlichen Entschädigung zahlungskräftig.<br />

16 Zum anderen gelingt es im Vergleich<br />

zu den einfachen Mitgliedern weitaus leichter,<br />

sie zu disziplinieren. Gerade die solidarische<br />

Verbundenheit des erfolgreichen Kandidaten mit<br />

der ihn unterstützenden Parteigemeinschaft mag<br />

zu einer ordnungsgemäßen Zahlung der monatlichen<br />

Beiträge veranlassen. Parteimitglieder, die<br />

ein öffentliches Wahlamt bekleiden – so zumindest<br />

die aus theoretischer Sicht naheliegende Vermutung<br />

– müssen nicht erst durch Anstrengungen<br />

des Vorstands zur Zahlung angeregt werden.<br />

14 Ph. Austermann, Die Anrechnungsbestimmungen im<br />

Abgeordnetenrecht des Bundes und der Länder, 2011,<br />

S. 63.<br />

<strong>15</strong> So auch M. Morlok, Thesen zu Einzelaspekten der Politikfinanzierung,<br />

in: D. Tsatsos (Hrsg.), Politikfinanzierung<br />

in Deutschland und Europa, 1997, S. 77 (82,<br />

84, 86).<br />

16 R. Ebbighausen, Die Kosten der Parteiendemokratie,<br />

1996, S. 207 spricht davon, dass erhöhte Diäten die<br />

Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen „erleichtert“ haben.<br />

101

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!