2012, Heft 18, S. 5-15 - PRuF
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MIP <strong>2012</strong> <strong>18</strong>. Jhrg. Hana Kühr – Die Erscheinungsformen von Mandatsträgerbeiträgen Aufsätze<br />
tags- oder Fraktionsbeschlüsse, Vereinbarungen<br />
mit den jeweiligen Parteivorständen oder etwaige<br />
einseitige Zusagen der Mandatsträger selbst. 12<br />
Der Befund über die parteilichen Regelwerke<br />
zeigt: Es bestehen nicht nur interparteiliche sondern<br />
auch intraparteiliche Unterschiede in der<br />
Praxis der Mandatsträgerbeiträge. Gerade die<br />
Delegation an die Parteiuntergliederungen bildet<br />
die Grundlage für den Flickenteppich an Regelungen<br />
sogar innerhalb einer Partei.<br />
III. Ratio der Sonderbeiträge<br />
Zur Einordnung besonderer Modi von Mandatsträgerbeiträgen<br />
verhilft die Darstellung ihres<br />
Existenzgrundes, denn dieser zieht sich als roter<br />
Faden durch alle Erscheinungsformen. Hinter<br />
der Forderung gegenüber der besonderen Kategorie<br />
von Parteimitgliedern verbergen sich zum<br />
einen das besondere Verhältnis des Mandatsträgers<br />
zur Partei und zum anderen das praktische<br />
Interesse der Parteien an einer solchen Einnahmeform.<br />
Der Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes verdankt<br />
den Erfolg – nämlich die Erlangung seines<br />
Mandates – in der Regel zu einem wesentlichen<br />
Teil der Anstrengung der Partei, welcher er angehört.<br />
Der Abgeordnete in Bundes- oder Landtag<br />
bedarf der Unterstützung durch seine Partei;<br />
parteilose Kandidaten haben es ungleich schwerer,<br />
in ein Parlament gewählt zu werden. 13 Aber<br />
auch die Präsenz eines Kandidaten bei den<br />
Wahlberechtigten spielt eine entscheidende Rolle<br />
für die Erlangung eines Mandates. Je bekannter<br />
ein Wahlbewerber bei den Bürgern ist, desto<br />
größer sind dessen Chancen auf einen Erfolg.<br />
Der Kandidat einer politischen Partei kann zur<br />
Förderung der Unterstützung bei den Wählern<br />
auf die Organisation seiner Partei zurückgreifen.<br />
Auch nach der Wahl ist insbesondere der Abgeordnete<br />
auf die Unterstützung seiner Partei ange-<br />
12 A. Krumbholz, Finanzierung und Rechnungslegung der<br />
politischen Parteien und deren Umfeld, 2010, S. 64.<br />
13 Hans Meyer, Wahlgrundsätze und Wahlverfahren, in:<br />
Isensee/Kirchhof (Hrsg.), HStR III, 3. Aufl. 2005, § 38<br />
Rn. 10; H. v. Arnim, Volksparteien ohne Volk. Das<br />
Versagen der Politik, 2009, S. 85 ff.<br />
wiesen. Sie bietet außerhalb der parlamentarischen<br />
Arbeit einen Vorteil, indem sie Bürgermeinungen<br />
auf unterschiedliche Weise zum Abgeordneten<br />
hin transportiert. 14 Der fördernde Effekt<br />
der Parteizugehörigkeit endet nicht bei diesen<br />
quantifizierbaren Einzelleistungen. Der Kandidat<br />
kann für sich ebenso den Wert der Partei<br />
als „Marke“, mit der sich der Wähler identifiziert,<br />
zunutze machen.<br />
Es ist von parteitypischen Loyalitätserwartungen<br />
getragen, wenn ein Mandatsträger, der von den<br />
Anstrengungen der Partei als Organisation im<br />
Wahlkampf und auch danach profitiert, eine<br />
Äquivalenzleistung in Form der Zahlung erbringt.<br />
Der Mandatsträgerbeitrag stellt mit Blick<br />
auf den Charakter einer Partei als Zusammenschluss<br />
mehrerer Personen zu einer Gemeinschaft<br />
ein Gebot der ökonomischen Vernunft<br />
dar. Eine Verteilung der Kosten ist wirtschaftlich<br />
sinnvoll und gerechtfertigt, soweit demjenigen,<br />
der einen besonderen Vorteil erhält, eine besondere<br />
Zahlungspflicht obliegt. <strong>15</strong><br />
Dass gerade Mandatsträgern ein besonderer Beitrag<br />
abverlangt wird, liegt an ihrer Attraktivität<br />
als Schuldner der Partei. Zum einen sind etwa<br />
Abgeordnete in den Parlamenten dank ihrer beträchtlichen<br />
staatlichen Entschädigung zahlungskräftig.<br />
16 Zum anderen gelingt es im Vergleich<br />
zu den einfachen Mitgliedern weitaus leichter,<br />
sie zu disziplinieren. Gerade die solidarische<br />
Verbundenheit des erfolgreichen Kandidaten mit<br />
der ihn unterstützenden Parteigemeinschaft mag<br />
zu einer ordnungsgemäßen Zahlung der monatlichen<br />
Beiträge veranlassen. Parteimitglieder, die<br />
ein öffentliches Wahlamt bekleiden – so zumindest<br />
die aus theoretischer Sicht naheliegende Vermutung<br />
– müssen nicht erst durch Anstrengungen<br />
des Vorstands zur Zahlung angeregt werden.<br />
14 Ph. Austermann, Die Anrechnungsbestimmungen im<br />
Abgeordnetenrecht des Bundes und der Länder, 2011,<br />
S. 63.<br />
<strong>15</strong> So auch M. Morlok, Thesen zu Einzelaspekten der Politikfinanzierung,<br />
in: D. Tsatsos (Hrsg.), Politikfinanzierung<br />
in Deutschland und Europa, 1997, S. 77 (82,<br />
84, 86).<br />
16 R. Ebbighausen, Die Kosten der Parteiendemokratie,<br />
1996, S. 207 spricht davon, dass erhöhte Diäten die<br />
Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen „erleichtert“ haben.<br />
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