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Teilzeitarbeitsvertrag – Muster 3.2 - Viscom

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10. Stundenlohn:Basisstundenlohn:Zuschlag für Ferien- und Feiertagslohn:Anteil 13. Monatslohn:Brutto-Stundenlohn:CHF0,00% = CHF0,00% = CHFCHFAbzüge:AHV/IV/EO/AVIG:6,05% = CHFAltersvorsorge (BVG)0.00% = CHFPrämie Krankentaggeldversicherung 0.00% =Prämie Nichtberufsunfall:0.00% = CHFNetto-StundenlohnBildungsbeitrag:(evt.) Solidaritätsbeitrag:Auszahlung:CHFCHFCHFCHF11. Krankheit und UnfallDie Lohnzahlung bei Arbeitsverhinderung infolge Krankheit und Unfall erfolgt gemäss GAV wie folgt:Krankheit:Bei ärztlich ausgewiesener, unverschuldeter Krankheit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn wiefolgt:– ab 1. bis 24. Monat: 90% des BruttolohnesDabei gilt als Bruttolohn der durchschnittliche Lohn, welcher in den letzten xy Monaten ausbezahltwurde.Die Hälfte der Prämie für die betriebliche Krankentaggeldversicherung wird direkt vom Lohnabgezogen.Unfall:– 1. Monat 100% des Nettolohnes– ab 2. Monat: 80% des BruttolohnesDie NBU-Prämie für die obligatorische Unfallversicherung wird vom Lohn abgezogen.Erhält der Arbeitnehmer Leistungen aus der Sozialversicherung (z.B. IV, BVG, Stiftung der Firma),verringert sich die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers entsprechend.Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 8 Stunden besteht kein Versicherungsschutzgegen die Folgen eines Nichtberufsunfalls (NBU). Andernfalls wird die NBU-Prämie direkt vom Stundenlohnabgezogen (siehe Ziff. 10).12. Altersvorsorge:Nach Massgabe des Reglements ist der Arbeitnehmer in der betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtungab 1. Tag versichert, falls die Bedingungen zur Aufnahme in die Versicherung erfüllt sind. VersichertenArbeitnehmern ist das Reglement abgegeben worden. Der entsprechende Beitrag wird direktvom Lohn abgezogen (vgl. Ziff. 10).13. MilitärdienstDie Lohnzahlung erfolgt gemäss GAV. Der massgebende Lohn entspricht dem durchschnittlicherzielten Lohn der letzten xy Monate.Die Erwerbsausfallentschädigung fällt dem Arbeitgeber zu, soweit sie die Lohnzahlung nichtübersteigt.2

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