Anlage 54.3 - Gemeinde Salem
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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung: Höhenweg in Mittelstenweiler,<br />
88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. ALLGEMEINES.................................................................................... 3<br />
1.1 Aufgabenstellung.................................................................................. 3<br />
1.2 Rechtsgrundlagen................................................................................ 4<br />
1.3 Plangrundlagen.................................................................................... 5<br />
2. BESTANDSAUFNAHME...................................................................... 5<br />
2.1 Kurzcharakterisierung.......................................................................... 5<br />
2.2 Bewertung der Schutzgüter................................................................ 6<br />
2.2.1 Boden.................................................................................................. 6<br />
2.2.2 Flora/Fauna......................................................................................... 6<br />
2.2.3 Biotopverbund...................................................................................... 6<br />
2.2.4 Klima/Luft............................................................................................. 7<br />
2.2.5 Wasser................................................................................................. 7<br />
2.2.6 Landschafts-/Ortsbild........................................................................... 7<br />
2.2.7 Naherholung/Wohnumfeld/Erholungsvorsorge.................................... 7<br />
3. ERFASSUNG DER PLANUNG............................................................ 8<br />
3.1 Landschaftsplanerische Zielsetzung.................................................... 9<br />
3.2 Feststellung und Bewertung des Eingriffs............................................ 9<br />
3.2.1 Boden................................................................................................... 9<br />
3.2.2 Flora/Fauna......................................................................................... 9<br />
3.2.3 Biotopverbund...................................................................................... 10<br />
3.2.4 Klima/Luft............................................................................................. 10<br />
3.2.5 Wasser................................................................................................. 10<br />
3.2.6 Landschafts-/Ortsbild........................................................................... 10<br />
3.2.7 Naherholung/Wohnumfeld/Erholungsvorsorge.................................... 10<br />
3.3 Ermittlung des Eingriffsschwerpunktes................................................ 11<br />
4. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN........................................ 12<br />
4.1 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und<br />
Kompensation des Eingriffs.................................................................. 12<br />
Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung, Umweltmanagement und Baumgutachten<br />
Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />
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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />
Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
4.1.1 Maßnahmen zur MINIMIERUNG des Eingriffs..................................... 12<br />
4.1.2 Maßnahmen zur KOMPENSATION des Eingriffs.................................. 13<br />
5. ERMITTLUNG DES AUSGLEICHSBEDARFS.................................... 14<br />
5.1 Maßnahmen bezüglich der einzelnen Schutzgüter.............................. 14<br />
5.1.1 Boden................................................................................................... 14<br />
5.1.2 Flora/Fauna.......................................................................................... 14<br />
5.1.3 Biotopverbund...................................................................................... 14<br />
5.1.4 Klima/Luft............................................................................................. 14<br />
5.1.5 Wasser................................................................................................. 14<br />
5.1.6 Landschafts-/Ortsbild........................................................................... 15<br />
5.1.7 Naherholung/Wohnumfeld/Erholungsvorsorge.................................... 15<br />
5.2 Bilanzierungsmethodik für das Schutzgut Flora/Fauna........................ 16<br />
5.2.1 Bewertung – Bestand.......................................................................... 16<br />
5.2.2 Bewertung – Planung/Maßnahmen..................................................... 16<br />
5.3 Gegenüberstellung der Biotopwertdifferenzen..................................... 17<br />
5.3.1 Ermittlung des Ausgleichs im Schutzgut Flora/Fauna......................... 17<br />
5.4 Ermittlung der Ausgleichsfläche für das Schutzgut Boden (1:1)........... 17<br />
6 Zusammenfassung............................................................................. 18<br />
6.1 Ausgleich Schutzgut Flora und Fauna................................................ 18<br />
6.2 Ausgleich Schutzgut Boden................................................................. 18<br />
6.3 Ergebnis................................................................................................ 18<br />
7. PFLANZENLISTEN............................................................................. 19<br />
Annhang:<br />
Bestandsplan M 1: 500<br />
Maßnahmenplan M 1: 500<br />
Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung, Umweltmanagement und Baumgutachten<br />
Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />
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1. ALLGEMEINES<br />
Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />
Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
1.1 AUFGABENSTELLUNG<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> beabsichtigt durch die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergän-<br />
zungssatzung am Ortsrand von Mittelstenweiler, entlang dem Höhenweg ein Baugebiet mit<br />
Wohnbebauung auszuweisen, sowie im Bereich der Grundstücke Flst.-Nr. 7 und 10, Gemar-<br />
kung Mittelstenweiler die Grenze des Innenbereichs klarzustellen.<br />
Im Folgenden wird nur die Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 12, die in den im Zusammen-<br />
hang bebauten Teilort einbezogen werden soll, betrachtet, da es sich bei den Teilflächen der<br />
Grundstücke Flst.-Nr. 7 und 10, die innerhalb der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />
liegen, bereits um Innenbereichsflächen nach § 34 BauGB handelt.<br />
Das Plangebiet liegt nordöstlich vom Höhenweg und grenzt an den bestehenden Ortsteil im<br />
Süden und Westen an. Die Bebauung ist als einreihige Häuserzeile vorgesehen und wird<br />
über den Höhenweg erschlossen.<br />
Das Ingenieurbüro Matscher wurde damit beauftragt, die Eingriffsregelung einschließlich der<br />
daraus resultierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß § 1a BauGB und § 18<br />
BNatSchG durchzuführen.<br />
Übersichtskarte: Lage des Planungsgebiets<br />
Ausschnitt aus der TK 1: 25 000<br />
Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung, Umweltmanagement und Baumgutachten<br />
Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />
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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />
Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
1.2 RECHTSGRUNDLAGEN<br />
§ 34 Abs. 4 BauGB<br />
Gemäße § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB kann die <strong>Gemeinde</strong> die Grenzen für im Zu-<br />
sammenhang bebaute Ortsteile festlegen und gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB<br />
einzelne Außenbereichsflächen, die in Zusammenhang mit den bebauten Ortsteile stehen, in<br />
den Innenbereich mit einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nut-<br />
zung des angrenzenden Bereichs geprägt sind. Die Satzungen können miteinander verbun-<br />
den werden.<br />
Bei Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB sind die Belange von Naturschutz und<br />
Landschaftspflege eingehend zu betrachten (§§1a (2) und 9 (1a) BauGB geltend entspre-<br />
chend).<br />
§ 1a BauGB Umweltschützende Belange in der Abwägung<br />
Gemäß § 1a BauGB (1) soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen<br />
werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendigste Maß zu begrenzen.<br />
(2) In der Abwägung sind u.a. zu berücksichtigen:<br />
- die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
(Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz)<br />
- die Bewertung der ermittelten und beschriebenen Auswirkungen eines Vorhabens auf die<br />
Umwelt.<br />
Außerdem können in Satzungen nach § 34 (1) Nr. 2 und 3 BauGB einzelne Festsetzungen<br />
nach § 9 (1) BauGB getroffen werden.<br />
gemäß § 9 (1) 20 BauGB<br />
- Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft,<br />
und gemäß § 9 (1) 25 BauGB<br />
- das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
- die Bindung für Bepflanzungen und die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonsti-<br />
gen Bepflanzungen sowie Gewässern.<br />
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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung: Höhenweg in Mittelstenweiler,<br />
88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
BNatschG (vom 1. März 2010)<br />
§ 18 BNatSchG Verhältnis zum Baurecht<br />
(1) Sind auf Grund der Aufstellung, Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung<br />
von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Bauge-<br />
setzbuches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den<br />
Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden.<br />
Ziel ist es, die Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt möglichst gering zu halten<br />
sowie für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-<br />
men zu finden, um diese Eingriffe zu kompensieren. Als Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
gelten nach § 14 BNatSchG die Veränderung der Gestalt oder die Nutzung von Grundflä-<br />
chen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden<br />
Grundwasserspiegels, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das<br />
Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.<br />
1.3 PLANGRUNDLAGE<br />
Plangrundlage für die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung ist der Städtebauliche Entwurf vom<br />
14.02.2011 (M 1:500), gezeichnet vom Büro H. Hornstein, Freier Landschaftsarchitekt und<br />
Stadtplaner, Aufkircher Str. 25, 88662 Überlingen.<br />
Die Käufer der späteren Baugrundstücke sollen durch Regelungen im Kaufvertrag an diesen<br />
Städtebaulichen Entwurf gebunden werden.<br />
2. BESTANDSAUFNAHME<br />
2.1 KURZCHARAKTERISIERUNG<br />
Das Planungsgebiet liegt auf einer Höhe von ca. 497 m NN und befindet sich am nordöstli-<br />
chen Ortsrand von Mittelstenweiler auf einem Teilbereich des Flurstücks Nr. 12. Momentan<br />
wird auf der Fläche Ackerbau betrieben.<br />
Es grenzt direkt an den Höhenweg und hat eine Breite von ca. 40 m, die Gesamtfläche be-<br />
trägt ca. 6989 m².<br />
Die Landschaft um Mittelstenweiler ist sehr hügelig und das Gelände liegt auf einer Anhöhe.<br />
Die gesamte Fläche ist relativ eben, wobei es im Nordwesten zum Höhenweg hin stark ab-<br />
geböscht ist, da der Höhenweg zum Ort hin abfällt.<br />
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Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />
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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />
Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Im Südwesten grenzt an den Höhenweg ein bestehendes Wohngebiet. Hier fällt das Gelände<br />
Richtung <strong>Salem</strong>er Becken ab.<br />
Der Höhenweg führt auf dem Hügel weiter nach Südosten bis Bermatingen. Hier ist die<br />
Landschaft sehr strukturreich und es öffnet sich ein weiter Blick auf das <strong>Salem</strong>er Tal, den<br />
Bodensee und die Alpen.<br />
Im Nordosten steigt das Gelände in kleinen Hügeln bis Oberstenweiler an. Das Landschafts-<br />
bild ist hier sehr abwechslungsreich.<br />
Nordwestlich schließt ebenfalls Wohnbebauung an und der Höhenweg führt in dieser Rich-<br />
tung zum Ort.<br />
2.2 BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER<br />
2.2.1 BODEN<br />
Die geologischen Gegebenheiten des Planungsgebietes werden überwiegend durch Morä-<br />
nenmaterial der Würm-Eiszeit geprägt.<br />
Durch die intensive landwirtschaftliche Ackernutzung des Grundstückes kommt es zu Nähr-<br />
stoffeinträgen und Bodenverdichtungen. Dies führt zur Beeinträchtigung von natürlichen Bo-<br />
denfunktionen. Das Schutzgut Boden ist hier für den Naturhaushalt von mittlerer Bedeu-<br />
tung.<br />
2.2.2 FLORA / FAUNA<br />
Der Bestand der Pflanzen- und Tierwelt wird anhand der entsprechenden Biotoptypen ermit-<br />
telt. Diese werden nach dem, für den Bodenseekreis üblichen, System bewertet und in der<br />
Biotopwerttabelle dargestellt.<br />
Biotoptypen:<br />
Ackerland, intensiv genutzt<br />
Aufgrund seiner intensiven Nutzung hat das Ackerland für die heimische Tier- und Pflanzen-<br />
welt als Lebensraum kaum Bedeutung. Insgesamt sind intensiv genutzte Ackerflächen für<br />
den Naturhaushalt von geringer Bedeutung.<br />
Wiese als Böschung<br />
Die Wiese im Böschungsbereich wird nicht landwirtschaftlich genutzt und 2-3 mal pro Jahr<br />
gemäht. Dadurch können sich die Gräser bis zum Samenstand entwickeln und können vor<br />
allem Insekten und andere Kleinlebewesen als Nahrungsquelle und Lebensraum dienen. Die<br />
Böschung ist für das Schutzgut Flora / Fauna von mittlerer Bedeutung.<br />
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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />
Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
2.2.3 BIOTOPVERBUND<br />
Der landwirtschaftlich intensiv genutzte Landschaftsteil ist als Verbindungselement und Tritt-<br />
steinbiotop zur freien Landschaft von geringer Bedeutung.<br />
Die Böschung nimmt nur eine kleine Fläche ein, ist aber als Trittsteinbiotop für Kleinlebewe-<br />
sen von mittlerer Bedeutung.<br />
2.2.4 KLIMA / LUFT<br />
Die Ackerfläche liegt in einem Gelände, welches insgesamt vom höher gelegenen Ort Obers-<br />
tenweiler zum <strong>Salem</strong>er Tal hin abfällt. Hangbereiche beeinflussen Kaltluftströmungen. Da es<br />
sich hier um eine unbebaute und emittentenarme Fläche handelt, ist diese für das Klima von<br />
mittlerer Bedeutung.<br />
2.2.5 WASSER<br />
Grundwasser<br />
Durch die intensive Ackernutzung kommt es zu einer Verdichtung der Böden. Der Abfluss<br />
des Oberflächenwassers wird gestört, da der Boden an Retentionsfähigkeit verliert. Durch<br />
eine geringere Pufferfähigkeit des Bodens gelangen auch, die durch die Ackernutzung zu-<br />
sätzliche Nährstoffe, vermehrt in das Grundwasser.<br />
Insgesamt ist das Schutzgut Wasser für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes von<br />
mittlerer Bedeutung.<br />
Oberflächenwasser<br />
Ein Oberflächenwasser ist nicht vorhanden.<br />
2.2.6 LANDSCHAFTS-/ ORTSBILD<br />
Das abwechslungsreiche Landschaftsbild mit Streuobstwiesen und Heckenstrukturen sowie<br />
die Blickbeziehungen in die freie Landschaft sind durch die hügelige Landschaft geprägt.<br />
Das Landschaftsbild ist hier von hoher Bedeutung.<br />
2.2.7 NAHERHOLUNG / WOHNUMFELD / ERHOLUNGSVORSORGE<br />
Der Höhenweg führt vom Ort Mittelstenweiler auf dem Bergrücken bis nach Bermatingen.<br />
Durch die struktur- und abwechslungsreiche Landschaft und die Blickbezüge zum <strong>Salem</strong>er<br />
Tal, den Bodensee und die Alpen ist der Höhenweg für die Naherholung von hoher Bedeu-<br />
tung<br />
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Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
3. ERFASSUNG DER PLANUNG<br />
Das geplante Baugebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 6.989 m² und betrifft den südwestli-<br />
chen Teil des Flurstückes Nr.12 in 88682 <strong>Salem</strong>-Mittelstenweiler.<br />
Bebauung:<br />
Die Planung sieht 8 Grundstücke mit 600 m² bis 660 m² Fläche vor.<br />
Die Bebauung soll durch freistehende Einfamilienhäuser mit ca. 120 m² Grundfläche und<br />
einer Garage mit ca. 48 m².Grundfläche erfolgen.<br />
Daraus ergibt sich eine Bebauung mit einer Gesamtfläche von: 1264,00 m².<br />
Straßen und Wege<br />
Das Wohngebiet wird vom Höhenweg her erschlossen.<br />
Die Zugangswege und befahrbaren Vorplätze werden als wasserdurchlässiger Belag ausge-<br />
bildet. Hierfür wird eine Fläche von ca. 612 m² veranschlagt.<br />
Oberflächenwasser<br />
Das Dachregenwasser wird über Retentionsmulden, die sich auf den jeweiligen Grundstü-<br />
cken befinden, rückgehalten oder versickert. Anfallendes Überschusswasser wird in den Re-<br />
genwasserkanal abgeleitet.<br />
Grünordnerische Maßnahmen, Eingrünung der Bebauung<br />
Ein 9 m breiter Streifen nordöstlich der Bebauung wird als Ausgleichsfläche extensiviert und<br />
mit Streuobstbäumen bepflanzt.<br />
Diese Fläche dient der Eingrünung der Bebauung und hat 1911 m².<br />
Die Nutzung wird von einer intensiven Ackernutzung in eine extensive Wiesennutzung um-<br />
gewandelt.<br />
Dadurch entsteht auch ein Puffer zur angrenzenden landwirtschaftlich intensiv genutzten<br />
Ackerfläche.<br />
Eine örtliche Durchgrünung erfolgt durch das Pflanzen standortgerechter Bäume, in den<br />
Vorgärten, entlang dem Höhenweg, die eine Baumreihe bilden.<br />
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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />
Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
3.1 LANDSCHAFTSPLANERISCHE ZIELSETZUNG<br />
Auf der Basis der kartierten Biotoptypen und der vorhandenen Schutzgüter werden die örtli-<br />
chen Ziele der Landschaftsplanung dargestellt:<br />
� Größtmöglicher Schutz der natürlichen Bodenstrukturen<br />
� Minimierung der Versiegelung<br />
� Aufwertung und Extensivierung intensiv genutzter Flächen<br />
� Ein- und Durchgrünung der Bebauung mit ortstypischen Gehölzen<br />
� Wiederherstellung der beeinträchtigten Biotoptypen<br />
� Rückhaltung von gefasstem Niederschlagswasser<br />
� Schutz des Grundwassers durch Abstandsflächen<br />
� Gebäudestellungen, die klimatisch bedingte Luftströme gewährleisten<br />
� Schaffung eines Pufferstreifens zur angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung<br />
� Schaffung von Vernetzungsstrukturen zur angrenzenden Landschaft<br />
� Eingrünung der Bebauung mit ortstypischen Gehölzen<br />
3.2 FESTSTELLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS<br />
3.2.1 BODEN<br />
Die Planung greift in das Naturgefüge ein. Durch die baulichen Maßnahmen kommt es zu<br />
negativen Auswirkungen auf den Bodenhaushalt. Die versiegelten Flächen werden dem Na-<br />
turhaushalt dauerhaft entzogen und gehen als landwirtschaftliche Nutzfläche und Lebens-<br />
raum für Pflanzen und Tiere verloren.<br />
Dadurch ist der Eingriff von hoher Bedeutung.<br />
Bei der Erfassung der versiegelten Flächen wird von der größtmöglichen Flächeninan-<br />
spruchnahme ausgegangen.<br />
3.2.2 FLORA / FAUNA<br />
Die Ermittlung des Eingriffes auf die Pflanzen- und Tierwelt erfolgt anhand der Biotopwert-<br />
liste, wobei jedes Biotoptyp aufgelistet und bewertet wird.<br />
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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />
Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Laut dem Bundesamt für Naturschutz ist hierbei folgender Grundsatz zu berücksichtigen:<br />
„Die Beeinträchtigungen der Pflanzen- und Tierwelt können als ausgeglichen betrachtet wer-<br />
den, wenn im Einflussgebiet der Bebauungsplanung nach deren Realisierung die wertbe-<br />
stimmenden Arten- und Lebensgemeinschaften in annähernd gleichen Populationshöhen mit<br />
gleichen Überlebenswahrscheinlichkeiten erhalten bleiben.“<br />
Die Eingriffe auf die bestehenden Biotoptypen sind von mittlerer Bedeutung, da die Fläche,<br />
welche bebaut wird, hauptsächlich als intensives Ackerland genutzt wird, welches sehr ar-<br />
tenarm ist.<br />
3.2.3 BIOTOPVERBUND<br />
Von der Baumaßnahme ist die Böschung als Trittsteinbiotop betroffen. Die vorhandenen<br />
Biotoptypen sind jedoch für den Biotopverbund von geringer Bedeutung.<br />
3.2.4 KLIMA / LUFT<br />
Die Bebauung kann das Kleinklima beeinflussen und die Bildung von Kaltluft und Kaltluftab-<br />
flüssen beeinträchtigen. Der Eingriff ist von mittlerer Bedeutung.<br />
3.2.5 WASSER<br />
Das Dachregenwasser wird über Retentionsmulde in den Regenwasserkanal geleitet. Dieser<br />
mündet in einen Vorfluter. Durch die Rückführung des Regenwassers in den natürlichen<br />
Kreislauf ist der Eingriff für den Wasserhaushalt von mittlerer Bedeutung.<br />
3.2.6 LANDSCHAFTS-/ ORTSBILD<br />
Das Bauvorhaben am Ortsrand von Mittelstenweiler schließt an die vorhandene Bebauung<br />
an. Durch die Einzelstellung der Häuser wirkt die Bebauung nicht massiv und fügt sich in das<br />
Ortsbild ein.<br />
Aus Nordosten von Oberstenweiler her ist die Bebauung aufgrund der exponierten Lage gut<br />
sichtbar. Der Eingriff ist aufgrund der Anbindung an den bestehenden Ortsrand von mittlerer<br />
Bedeutung.<br />
3.2.7 NAHERHOLUNG / WOHNUMFELD / ERHOLUNGSVORSORGE<br />
Der Torkelweg führt Richtung Südosten in eine abwechslungsreiche Landschaft und wird von<br />
der ortsansässigen Bevölkerung gerne als Spazierweg genutzt. Eine Bebauung schränkt die<br />
Blickbezüge nach Nordwest, in ein strukturreiches Landschaftsbild geprägt durch Streuobst-<br />
wiesen und Hecken, ein. Der Eingriff ist daher von mittlerer Bedeutung.<br />
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Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
3.3 ERMITTLUNG DES EINGRIFFSSCHWERPUNKTES<br />
Planung Boden Klima / Luft Wasser Landschaftsbild Biotopverbund Naherholung<br />
Bebauung von intensi-<br />
ven Ackerflächen<br />
Bebauung von exten-<br />
siver Wiese, Böschung<br />
Eingriffsschwer-<br />
Punkt<br />
4 2 3 4 1 2<br />
4 2 3 2 3 2<br />
x X X<br />
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Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />
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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />
Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
4. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN<br />
4.1 MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINIMIERUNG UND KOMPENSATION<br />
DES EINGRIFFS<br />
Um den Belangen des Naturschutzes und der Landespflege gerecht zu werden, ist eine Ein-<br />
griffsregelung nach §§ 1a, 9 BauGB und §§14, 18 BNatSchG durchzuführen. Ziel der Rege-<br />
lung ist es, die Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt möglichst gering zu halten<br />
und für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
zu finden, die diese Eingriffe kompensieren.<br />
4.1.1 MASSNAHMEN ZUR MINIMIERUNG DES EINGRIFFS<br />
Schutz des Mutterbodens<br />
Die Erdbewegungen, zu denen es aufgrund der Bebauung kommt, bewirken einen Eingriff in<br />
den Bodenhaushalt. Hierbei sind die Grundsätze des sparsamen und schonenden Umgangs<br />
mit Boden (§ 4(2) BodSchG; §§ 1, 202 BauGB; §§ 1, 2 NatSchG) zu berücksichtigen.<br />
Ableitung des Oberflächenwassers in Retentionsmulden<br />
Das Oberflächenwasser der Bebauung wird in einer Versickerungsmulde rückgehalten. So<br />
kann ein Teil des Regenwassers, das durch Versiegelung dem natürlichen Kreislauf entzo-<br />
gen wurde, versickern oder verdunsten. Überschüssiges Regenwasser wird in den Regen-<br />
wasserkanal abgeleitet und in einen Vorfluter geleitet. Dadurch kann das Regenwasser in<br />
den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.<br />
Gestaltung der Zufahrten mit offenporigen wasserdurchlässigen Belägen (Kiesbelag,<br />
Schotterrasen, Rasenpflaster, Rasengittersteine, wasserdurchlässiges Pflaster)<br />
Durch die Bebauung ist ein Teil der Fläche versiegelt. Oberflächen- bzw. Regenwasser kann<br />
auf diesen Flächen nicht mehr in den Boden abfließen. Der natürliche Wasserhaushalt soll<br />
auf den nicht überbauten Bereichen soweit wie möglich erhalten bleiben. Dies kann nur<br />
durch die Verwendung von offenporigen, wasserdurchlässigen Materialien gewährleistet<br />
werden. Dadurch werden auch die Abflussspitzen bei starken Regenfällen verringert.<br />
Des Weiteren bedeuten offenporige Beläge eine vergleichsweise geringe Belastung für<br />
sämtliche Bodenfunktionen.<br />
Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung, Umweltmanagement und Baumgutachten<br />
Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />
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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />
Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
4.1.2 MASSNAHMEN ZUR KOMPENSATION DES EINGRIFFS<br />
Gartennutzung mit Pflanzgebot für Bäume und Sträucher gemäß Pflanzenliste 1<br />
Straßenbegleitend, entlang dem Höhenweg, sind alle ca. 15 m im Abstand von 2,5 m zur<br />
Straße und pro Grundstück ein Laubbaum gemäß der Pflanzenliste zu pflanzen.<br />
Ein weiterer Laubbaum gemäß Pflanzenliste sollte im Garten gepflanzt werden. Hecken-<br />
pflanzen, Sträucher und Kletterpflanzen sollten standortgerecht und heimisch sein, gemäß<br />
der Pflanzenliste 1.<br />
Durch eine extensivere Gartennutzung entstehen mögliche Ersatzlebensräume für die heimi-<br />
sche Tier- und Pflanzenwelt. Ein strukturreicheres Erscheinungsbild wertet die Wohnqualität<br />
auf. Dadurch wird das Wohngebiet durchgrünt und das Kleinklima verbessert.<br />
<strong>Anlage</strong> von extensivem Grünland mit einer Obstbaumreihe gemäß Pflanzenliste 2<br />
Diese Ausgleichsfläche wird auf der nordwestlichen Seite der Bebauung angelegt.<br />
Als Maßnahme ist die Umwandlung von bisher intensiv genutzten Ackerflächen in eine ex-<br />
tensive Grünlandnutzung vorgesehen.<br />
Um die Bebauung besser in das Landschaftsbild einzugliedern wird entlang der Baugebiets-<br />
grenze eine Reihe regionaltypischer Obstbäume gepflanzt. Dadurch wird das Baugebiet ein-<br />
gegrünt und eine langfristige extensive Nutzung des Grünlandes gewährleistet, die den öko-<br />
logischen Wert dieser Fläche steigert. Des Weiteren wird die Verbundfunktion zur freien<br />
Landschaft verbessert und es können Ersatzlebensräume für Tiere- und Pflanzen entstehen.<br />
Diese Fläche ist Teil der Ausgleichsmaßnahme für die Eingriffe in die Schutzgüter Boden,<br />
Flora und Fauna, Biotopverbund und sowie Landschaftsbild.<br />
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Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />
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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />
Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
5. ERMITTLUNG DES AUSGLEICHSBEDARFS<br />
5.1 MASSNAHMEN BEZÜGLICH DER EINZELNEN SCHUTZGÜTER<br />
5.1.1 BODEN<br />
Geplante versiegelte Flächen müssen 1:1 ausgeglichen werden. Eine Entsiegelung kann in<br />
diesem Fall nicht in Betracht gezogen werden. Der Ausgleich dieser Flächen erfolgt über die<br />
Extensivierung bisher intensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen im Plangebiet. Eine<br />
ausführliche Berechnung erfolgt unter Punkt 5.4.<br />
5.1.2 FLORA / FAUNA<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen für Flora und Fauna finden durch das Pflanzen von heimischen<br />
und standortgerechten Gehölzen und eine Umwandlung in eine extensive Nutzung statt. Um<br />
einen Ausgleich zu erzielen wird ein 9 m breiter Streifen entlang der nordöstlichen Grenze<br />
extensiviert und mit Streuobstbäumen bepflanzt. Die Ermittlung des Bedarfs erfolgt anhand<br />
der Biotoptypenliste.<br />
5.1.3 BIOTOPVERBUND<br />
Durch das Anpflanzen von Streuobstbäumen und heimischen Gehölzen sowie der Extensi-<br />
vierung des Grünlandes können Ersatzlebensräume für Flora und Fauna entstehen, die Ver-<br />
bundfunktionen mit der angrenzenden freien Landschaft haben. Es entstehen neue Über-<br />
gangsbereiche, wodurch neue Verbundfunktionen hergestellt werden.<br />
5.1.3 KLIMA / LUFT<br />
Die Eingrünungen und Begrünungsmaßnahmen bewirken eine Verbesserung des Kleinkli-<br />
mas in unmittelbarer Umgebung.<br />
5.1.4 WASSER<br />
Der Eingriff, der durch die versiegelten Flächen auf das Schutzgut Wasser entsteht, kann<br />
durch das Ableiten des Regenwassers in Retentionsmulden minimiert werden. Ebenso trägt<br />
das Extensivieren von zuvor intensiv genutzten Grünlandflächen dazu bei, dass der Schad-<br />
stoffeintrag in die Oberflächengewässer und das Grundwasser minimiert werden.<br />
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Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
5.1.5 LANDSCHAFTS-/ ORTSBILD<br />
Die Eingrünung der Bebauung erfolgt durch das Anpflanzen heimischer, standortgerechter<br />
Gehölzpflanzungen entlang der nordöstlichen Grenze. Dadurch wird die Bebauung einge-<br />
grünt fügt sich besser in die Landschaft ein.<br />
Entlang des Höhenwegs wird eine Baumreihe gepflanzt. Dadurch wird das Ortsbild struktu-<br />
riert und das Landschaftsbild bereichert.<br />
5.1.6 NAHERHOLUNG / WOHNUMFELD / ERHOLUNGSVORSORGE<br />
Das Anpflanzen heimischer Gehölze trägt zu einer Durchgrünung und damit zu einer Ver-<br />
besserung des Wohnumfelds bei. Die Baumreihe entlang dem Höhenweg wertet diesen als<br />
beliebten Spazierweg auf<br />
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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />
Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
5.2 BILANZIERUNGSMETHODIK FÜR DAS SCHUTZGUT FLORA / FAUNA<br />
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind in der Planung berücksichtigt, fließen aber<br />
nicht in die Berechnung der Ausgleichsmaßnahmen ein.<br />
Ziel der zu ermittelnden Ausgleichsmaßnahmen ist die Wiederherstellung der Leistungsfä-<br />
higkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.<br />
Für die Bewertung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde ein biotoptypenbezogenes<br />
Berechnungsmodell nach dem „Bewertungssystem Bodenseekreis“ (Stand: Dezember 2000)<br />
verwendet. Die jeweiligen Biotoptypen erhalten hierbei eine bestimmte Wertpunktezahl, wel-<br />
che die Bedeutung des Biotoptyps für die Tier- und Pflanzenwelt, die Seltenheit und Ersetz-<br />
barkeit im Verhältnis zu anderen Biotoptypen widerspiegelt.<br />
5.2.1 BEWERTUNG – BESTAND<br />
Biotoptyp Wertpunkt x Fläche (m²) =<br />
Biotopwert<br />
Ackerland, intensiv genutzt 13 6.641 m² 86.333<br />
Wiese extensiv, Böschung 24 384 m² 8.352<br />
Summe: Biotopwert des Bestands 6.989 m² 94.685<br />
5.2.2 BEWERTUNG - PLANUNG/MASSNAHMEN<br />
Biotoptyp Wertpunkt x Fläche (m²) =<br />
Biotopwert<br />
Voll versiegelte Flächen, Gebäude 0 1.264 m² 0<br />
Wege / Zufahrten offenporiger Belag 0 612 m² 0<br />
Hausgarten 20 3.202 m² 64.040<br />
Wiese extensiv 24 1.911 m² 45.864<br />
Streuobstbäume (16 Stk. x 7 m²) 27 (112 m²) 3024<br />
Summe: Biotopwert der Planung 6.989 m² 112.928<br />
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5.3 GEGENÜBERSTELLUNG DER BIOTOPWERTDIFFERENZEN<br />
5.3.1 ERMITTLUNG DES AUSGLEICHS IM SCHUTZGUT FLORA / FAUNA<br />
Die Differenz Bestand/Planung innerhalb des Plangebietes im Schutzgut Flora/Fauna be-<br />
trägt:<br />
94.685 – 112.928 = - 18.243 Biotopwertpunkte.<br />
Es entsteht ein Überschuss von 18.243 Biotopwertpunkten im Schutzgut Flora/Fauna.<br />
5.4 ERMITTLUNG DER AUSGLEICHSFLÄCHE FÜR DAS SCHUTZGUT BODEN<br />
(1:1)<br />
Erfassung der versiegelten und aufgefüllten Flächen:<br />
Versiegelung durch Fläche (m²)<br />
voll versiegelte Fläche im Plangebiet 1.264 m²<br />
Offenporige Beläge: 612 m² x 0,25 = 153 m² 153 m²<br />
Summe: Versiegelte Fläche 1.417 m²<br />
Erfassung der extensivierten Flächen im Planungsgebiet und auf der Ausgleichsflä-<br />
che:<br />
Ausgleich durch: Fläche (m²)<br />
Grünland, extensiv genutzt; Ausgleichsfläche 1.911 m²<br />
Summe: Extensive Flächen 1.911 m²<br />
Ergebnis<br />
Aus der Summe der versiegelten und teilversiegelten Flächen ergibt sich ein Ausgleichsbe-<br />
darf im Schutzgut Boden von 1.417 m².<br />
Die Summe der Ausgleichsmaßnahmen durch Extensivierung ergibt 1.911 m².<br />
Für den Ausgleichsbedarf im Schutzgut Boden können die extensivierten Flächen gegenge-<br />
rechnet werden 1.911 m²– 1.417 m² = 494 m².<br />
Das Ergebnis zeigt, dass der Ausgleichsbedarf im Schutzgut Boden von 1.417 m² mit einem<br />
Überschuss von 494 m² ausgeglichen werden kann.<br />
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6. ZUSAMMENFASSUNG<br />
6.1 Ausgleich Schutzgut Flora und Fauna<br />
Für das Schutzgut Flora/Fauna erfolgt der Ausgleich durch die Extensivierung von Ackerland<br />
in Grünland, das Anpflanzen von Streuobstbeständen und heimischen, standortgerechten<br />
Laubbäumen und Sträucher in den Hausgärten. Der Ausgleich über die Biotopwertpunkte<br />
kann vollständig gedeckt werden:<br />
Es verbleibt ein Überschuss im Plangebiet von 18.243 Biotopwertpunkten.<br />
6.2 Ausgleich Schutzgut Boden<br />
Der Ausgleichsbedarf für das Schutzgut Boden beträgt 1.417 m². Für den Ausgleich werden<br />
die erforderlichen Flächen im Plangebiet von intensiv genutztem Ackerland in eine extensive<br />
Grünlandnutzung umgewandelt. Die extensivierten Flächen ergeben eine Gesamtfläche von<br />
1.911 m². Dadurch entsteht im Schutzgut Boden ein Überschuss von 494 m².<br />
6.3 Ergebnis<br />
Durch die aufgeführten Maßnahmen kann der Eingriff in Natur und Landschaft als ausgegli-<br />
chen angesehen werden.<br />
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7. PFLANZENLISTEN<br />
Pflanzenliste 1: Heimische und standortgerechte Gehölze<br />
Bäume 1. und 2. Ordnung:<br />
Acer campestre Feldahorn<br />
Acer platanoides Spitzahorn<br />
Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Corylus colurna Baumhasel<br />
Juglans regia Walnuss<br />
Prunus avium plena Vogelkirsche<br />
Prunus padus Trauben-Kirsche<br />
Quercus robur Stieleiche<br />
Tilia cordata Winterlinde<br />
Tilia platyphyllos Sommerlinde<br />
Sträucher / Kleinbäume:<br />
Buxus sempervirens Buchsbaum<br />
Carpinus betulus Hainbuche<br />
Cornus mas Kornelkirsche<br />
Cornus sanguinea Roter Hartriegel<br />
Corylus avellana Haselnuß<br />
Euonymus europaea Pfaffenhüttchen<br />
Ligustrum vulgare Liguster<br />
Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />
Philadelphus coronarius Bauern-Jasmin<br />
Rosa verschiedene Sorten Wild- und Strauchrosen<br />
Sambucus nigra Holunder<br />
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Taxus baccata Eibe<br />
Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />
Viburnum opulus Gemeiner Schneeball<br />
Kletterpflanzen:<br />
Aristolochia macrophylla Pfeifenwinde<br />
Campsis radicans Klettertrompete<br />
Clematis montana Anemonen-Waldrebe<br />
Clematis vitalba Waldrebe<br />
Hedera helix Efeu<br />
Lonicera tellmanniana Gold-Geißschlinge<br />
Parthenocissus tricuspidata Wilder Wein<br />
Parthenocissus quinquefolia Wilder Wein<br />
Vitus in Sorten Wein<br />
Wisteria sinensis Blauregen<br />
Pflanzenliste 2: Obst-Hochstämme als Einzelbäume<br />
Süß- und Sauerkirschen:<br />
Große Schwarze Knorpelkirsche<br />
Hedelfinger Riesenkirsche<br />
Kassins Frühe Herzkirsche<br />
Schattenmorelle<br />
Apfelbäume:<br />
Bittenfelder Sämling<br />
Blauacher Sämling<br />
Börtlinger Weinapfel<br />
Danziger Kant<br />
Gehrers Rambour<br />
Gewürzluiken<br />
Hauxapfel<br />
Jakob Fischer<br />
Kaiser Wilhelm<br />
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Maunzenapfel<br />
Rheinischer Bohnapfel<br />
Rote Sternrenette<br />
Birnbäume:<br />
Bayerische Weinbirne<br />
Kirchensaller Mostbirne<br />
Palmischbirne<br />
Schweizer Wasserbirne<br />
Sülibirne<br />
Zwetschgen:<br />
Hauszwetschge<br />
Lukas Frühzwetschge<br />
Reneklode<br />
Große Grüne Reneklode<br />
Oullins Reneklode<br />
Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />
Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />
Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung, Umweltmanagement und Baumgutachten<br />
Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />
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