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Anlage 54.3 - Gemeinde Salem

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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung: Höhenweg in Mittelstenweiler,<br />

88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. ALLGEMEINES.................................................................................... 3<br />

1.1 Aufgabenstellung.................................................................................. 3<br />

1.2 Rechtsgrundlagen................................................................................ 4<br />

1.3 Plangrundlagen.................................................................................... 5<br />

2. BESTANDSAUFNAHME...................................................................... 5<br />

2.1 Kurzcharakterisierung.......................................................................... 5<br />

2.2 Bewertung der Schutzgüter................................................................ 6<br />

2.2.1 Boden.................................................................................................. 6<br />

2.2.2 Flora/Fauna......................................................................................... 6<br />

2.2.3 Biotopverbund...................................................................................... 6<br />

2.2.4 Klima/Luft............................................................................................. 7<br />

2.2.5 Wasser................................................................................................. 7<br />

2.2.6 Landschafts-/Ortsbild........................................................................... 7<br />

2.2.7 Naherholung/Wohnumfeld/Erholungsvorsorge.................................... 7<br />

3. ERFASSUNG DER PLANUNG............................................................ 8<br />

3.1 Landschaftsplanerische Zielsetzung.................................................... 9<br />

3.2 Feststellung und Bewertung des Eingriffs............................................ 9<br />

3.2.1 Boden................................................................................................... 9<br />

3.2.2 Flora/Fauna......................................................................................... 9<br />

3.2.3 Biotopverbund...................................................................................... 10<br />

3.2.4 Klima/Luft............................................................................................. 10<br />

3.2.5 Wasser................................................................................................. 10<br />

3.2.6 Landschafts-/Ortsbild........................................................................... 10<br />

3.2.7 Naherholung/Wohnumfeld/Erholungsvorsorge.................................... 10<br />

3.3 Ermittlung des Eingriffsschwerpunktes................................................ 11<br />

4. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN........................................ 12<br />

4.1 Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und<br />

Kompensation des Eingriffs.................................................................. 12<br />

Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung, Umweltmanagement und Baumgutachten<br />

Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />

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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />

Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

4.1.1 Maßnahmen zur MINIMIERUNG des Eingriffs..................................... 12<br />

4.1.2 Maßnahmen zur KOMPENSATION des Eingriffs.................................. 13<br />

5. ERMITTLUNG DES AUSGLEICHSBEDARFS.................................... 14<br />

5.1 Maßnahmen bezüglich der einzelnen Schutzgüter.............................. 14<br />

5.1.1 Boden................................................................................................... 14<br />

5.1.2 Flora/Fauna.......................................................................................... 14<br />

5.1.3 Biotopverbund...................................................................................... 14<br />

5.1.4 Klima/Luft............................................................................................. 14<br />

5.1.5 Wasser................................................................................................. 14<br />

5.1.6 Landschafts-/Ortsbild........................................................................... 15<br />

5.1.7 Naherholung/Wohnumfeld/Erholungsvorsorge.................................... 15<br />

5.2 Bilanzierungsmethodik für das Schutzgut Flora/Fauna........................ 16<br />

5.2.1 Bewertung – Bestand.......................................................................... 16<br />

5.2.2 Bewertung – Planung/Maßnahmen..................................................... 16<br />

5.3 Gegenüberstellung der Biotopwertdifferenzen..................................... 17<br />

5.3.1 Ermittlung des Ausgleichs im Schutzgut Flora/Fauna......................... 17<br />

5.4 Ermittlung der Ausgleichsfläche für das Schutzgut Boden (1:1)........... 17<br />

6 Zusammenfassung............................................................................. 18<br />

6.1 Ausgleich Schutzgut Flora und Fauna................................................ 18<br />

6.2 Ausgleich Schutzgut Boden................................................................. 18<br />

6.3 Ergebnis................................................................................................ 18<br />

7. PFLANZENLISTEN............................................................................. 19<br />

Annhang:<br />

Bestandsplan M 1: 500<br />

Maßnahmenplan M 1: 500<br />

Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung, Umweltmanagement und Baumgutachten<br />

Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />

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1. ALLGEMEINES<br />

Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />

Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

1.1 AUFGABENSTELLUNG<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong> beabsichtigt durch die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergän-<br />

zungssatzung am Ortsrand von Mittelstenweiler, entlang dem Höhenweg ein Baugebiet mit<br />

Wohnbebauung auszuweisen, sowie im Bereich der Grundstücke Flst.-Nr. 7 und 10, Gemar-<br />

kung Mittelstenweiler die Grenze des Innenbereichs klarzustellen.<br />

Im Folgenden wird nur die Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 12, die in den im Zusammen-<br />

hang bebauten Teilort einbezogen werden soll, betrachtet, da es sich bei den Teilflächen der<br />

Grundstücke Flst.-Nr. 7 und 10, die innerhalb der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />

liegen, bereits um Innenbereichsflächen nach § 34 BauGB handelt.<br />

Das Plangebiet liegt nordöstlich vom Höhenweg und grenzt an den bestehenden Ortsteil im<br />

Süden und Westen an. Die Bebauung ist als einreihige Häuserzeile vorgesehen und wird<br />

über den Höhenweg erschlossen.<br />

Das Ingenieurbüro Matscher wurde damit beauftragt, die Eingriffsregelung einschließlich der<br />

daraus resultierenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß § 1a BauGB und § 18<br />

BNatSchG durchzuführen.<br />

Übersichtskarte: Lage des Planungsgebiets<br />

Ausschnitt aus der TK 1: 25 000<br />

Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung, Umweltmanagement und Baumgutachten<br />

Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />

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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />

Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

1.2 RECHTSGRUNDLAGEN<br />

§ 34 Abs. 4 BauGB<br />

Gemäße § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB kann die <strong>Gemeinde</strong> die Grenzen für im Zu-<br />

sammenhang bebaute Ortsteile festlegen und gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB<br />

einzelne Außenbereichsflächen, die in Zusammenhang mit den bebauten Ortsteile stehen, in<br />

den Innenbereich mit einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nut-<br />

zung des angrenzenden Bereichs geprägt sind. Die Satzungen können miteinander verbun-<br />

den werden.<br />

Bei Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB sind die Belange von Naturschutz und<br />

Landschaftspflege eingehend zu betrachten (§§1a (2) und 9 (1a) BauGB geltend entspre-<br />

chend).<br />

§ 1a BauGB Umweltschützende Belange in der Abwägung<br />

Gemäß § 1a BauGB (1) soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen<br />

werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendigste Maß zu begrenzen.<br />

(2) In der Abwägung sind u.a. zu berücksichtigen:<br />

- die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

(Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz)<br />

- die Bewertung der ermittelten und beschriebenen Auswirkungen eines Vorhabens auf die<br />

Umwelt.<br />

Außerdem können in Satzungen nach § 34 (1) Nr. 2 und 3 BauGB einzelne Festsetzungen<br />

nach § 9 (1) BauGB getroffen werden.<br />

gemäß § 9 (1) 20 BauGB<br />

- Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft,<br />

und gemäß § 9 (1) 25 BauGB<br />

- das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

- die Bindung für Bepflanzungen und die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonsti-<br />

gen Bepflanzungen sowie Gewässern.<br />

Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung, Umweltmanagement und Baumgutachten<br />

Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />

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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung: Höhenweg in Mittelstenweiler,<br />

88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

BNatschG (vom 1. März 2010)<br />

§ 18 BNatSchG Verhältnis zum Baurecht<br />

(1) Sind auf Grund der Aufstellung, Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung<br />

von Bauleitplänen oder von Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Bauge-<br />

setzbuches Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den<br />

Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden.<br />

Ziel ist es, die Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt möglichst gering zu halten<br />

sowie für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-<br />

men zu finden, um diese Eingriffe zu kompensieren. Als Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

gelten nach § 14 BNatSchG die Veränderung der Gestalt oder die Nutzung von Grundflä-<br />

chen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden<br />

Grundwasserspiegels, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das<br />

Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.<br />

1.3 PLANGRUNDLAGE<br />

Plangrundlage für die Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung ist der Städtebauliche Entwurf vom<br />

14.02.2011 (M 1:500), gezeichnet vom Büro H. Hornstein, Freier Landschaftsarchitekt und<br />

Stadtplaner, Aufkircher Str. 25, 88662 Überlingen.<br />

Die Käufer der späteren Baugrundstücke sollen durch Regelungen im Kaufvertrag an diesen<br />

Städtebaulichen Entwurf gebunden werden.<br />

2. BESTANDSAUFNAHME<br />

2.1 KURZCHARAKTERISIERUNG<br />

Das Planungsgebiet liegt auf einer Höhe von ca. 497 m NN und befindet sich am nordöstli-<br />

chen Ortsrand von Mittelstenweiler auf einem Teilbereich des Flurstücks Nr. 12. Momentan<br />

wird auf der Fläche Ackerbau betrieben.<br />

Es grenzt direkt an den Höhenweg und hat eine Breite von ca. 40 m, die Gesamtfläche be-<br />

trägt ca. 6989 m².<br />

Die Landschaft um Mittelstenweiler ist sehr hügelig und das Gelände liegt auf einer Anhöhe.<br />

Die gesamte Fläche ist relativ eben, wobei es im Nordwesten zum Höhenweg hin stark ab-<br />

geböscht ist, da der Höhenweg zum Ort hin abfällt.<br />

Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung, Umweltmanagement und Baumgutachten<br />

Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />

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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />

Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Im Südwesten grenzt an den Höhenweg ein bestehendes Wohngebiet. Hier fällt das Gelände<br />

Richtung <strong>Salem</strong>er Becken ab.<br />

Der Höhenweg führt auf dem Hügel weiter nach Südosten bis Bermatingen. Hier ist die<br />

Landschaft sehr strukturreich und es öffnet sich ein weiter Blick auf das <strong>Salem</strong>er Tal, den<br />

Bodensee und die Alpen.<br />

Im Nordosten steigt das Gelände in kleinen Hügeln bis Oberstenweiler an. Das Landschafts-<br />

bild ist hier sehr abwechslungsreich.<br />

Nordwestlich schließt ebenfalls Wohnbebauung an und der Höhenweg führt in dieser Rich-<br />

tung zum Ort.<br />

2.2 BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER<br />

2.2.1 BODEN<br />

Die geologischen Gegebenheiten des Planungsgebietes werden überwiegend durch Morä-<br />

nenmaterial der Würm-Eiszeit geprägt.<br />

Durch die intensive landwirtschaftliche Ackernutzung des Grundstückes kommt es zu Nähr-<br />

stoffeinträgen und Bodenverdichtungen. Dies führt zur Beeinträchtigung von natürlichen Bo-<br />

denfunktionen. Das Schutzgut Boden ist hier für den Naturhaushalt von mittlerer Bedeu-<br />

tung.<br />

2.2.2 FLORA / FAUNA<br />

Der Bestand der Pflanzen- und Tierwelt wird anhand der entsprechenden Biotoptypen ermit-<br />

telt. Diese werden nach dem, für den Bodenseekreis üblichen, System bewertet und in der<br />

Biotopwerttabelle dargestellt.<br />

Biotoptypen:<br />

Ackerland, intensiv genutzt<br />

Aufgrund seiner intensiven Nutzung hat das Ackerland für die heimische Tier- und Pflanzen-<br />

welt als Lebensraum kaum Bedeutung. Insgesamt sind intensiv genutzte Ackerflächen für<br />

den Naturhaushalt von geringer Bedeutung.<br />

Wiese als Böschung<br />

Die Wiese im Böschungsbereich wird nicht landwirtschaftlich genutzt und 2-3 mal pro Jahr<br />

gemäht. Dadurch können sich die Gräser bis zum Samenstand entwickeln und können vor<br />

allem Insekten und andere Kleinlebewesen als Nahrungsquelle und Lebensraum dienen. Die<br />

Böschung ist für das Schutzgut Flora / Fauna von mittlerer Bedeutung.<br />

Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung, Umweltmanagement und Baumgutachten<br />

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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />

Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

2.2.3 BIOTOPVERBUND<br />

Der landwirtschaftlich intensiv genutzte Landschaftsteil ist als Verbindungselement und Tritt-<br />

steinbiotop zur freien Landschaft von geringer Bedeutung.<br />

Die Böschung nimmt nur eine kleine Fläche ein, ist aber als Trittsteinbiotop für Kleinlebewe-<br />

sen von mittlerer Bedeutung.<br />

2.2.4 KLIMA / LUFT<br />

Die Ackerfläche liegt in einem Gelände, welches insgesamt vom höher gelegenen Ort Obers-<br />

tenweiler zum <strong>Salem</strong>er Tal hin abfällt. Hangbereiche beeinflussen Kaltluftströmungen. Da es<br />

sich hier um eine unbebaute und emittentenarme Fläche handelt, ist diese für das Klima von<br />

mittlerer Bedeutung.<br />

2.2.5 WASSER<br />

Grundwasser<br />

Durch die intensive Ackernutzung kommt es zu einer Verdichtung der Böden. Der Abfluss<br />

des Oberflächenwassers wird gestört, da der Boden an Retentionsfähigkeit verliert. Durch<br />

eine geringere Pufferfähigkeit des Bodens gelangen auch, die durch die Ackernutzung zu-<br />

sätzliche Nährstoffe, vermehrt in das Grundwasser.<br />

Insgesamt ist das Schutzgut Wasser für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes von<br />

mittlerer Bedeutung.<br />

Oberflächenwasser<br />

Ein Oberflächenwasser ist nicht vorhanden.<br />

2.2.6 LANDSCHAFTS-/ ORTSBILD<br />

Das abwechslungsreiche Landschaftsbild mit Streuobstwiesen und Heckenstrukturen sowie<br />

die Blickbeziehungen in die freie Landschaft sind durch die hügelige Landschaft geprägt.<br />

Das Landschaftsbild ist hier von hoher Bedeutung.<br />

2.2.7 NAHERHOLUNG / WOHNUMFELD / ERHOLUNGSVORSORGE<br />

Der Höhenweg führt vom Ort Mittelstenweiler auf dem Bergrücken bis nach Bermatingen.<br />

Durch die struktur- und abwechslungsreiche Landschaft und die Blickbezüge zum <strong>Salem</strong>er<br />

Tal, den Bodensee und die Alpen ist der Höhenweg für die Naherholung von hoher Bedeu-<br />

tung<br />

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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />

Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

3. ERFASSUNG DER PLANUNG<br />

Das geplante Baugebiet hat eine Gesamtfläche von ca. 6.989 m² und betrifft den südwestli-<br />

chen Teil des Flurstückes Nr.12 in 88682 <strong>Salem</strong>-Mittelstenweiler.<br />

Bebauung:<br />

Die Planung sieht 8 Grundstücke mit 600 m² bis 660 m² Fläche vor.<br />

Die Bebauung soll durch freistehende Einfamilienhäuser mit ca. 120 m² Grundfläche und<br />

einer Garage mit ca. 48 m².Grundfläche erfolgen.<br />

Daraus ergibt sich eine Bebauung mit einer Gesamtfläche von: 1264,00 m².<br />

Straßen und Wege<br />

Das Wohngebiet wird vom Höhenweg her erschlossen.<br />

Die Zugangswege und befahrbaren Vorplätze werden als wasserdurchlässiger Belag ausge-<br />

bildet. Hierfür wird eine Fläche von ca. 612 m² veranschlagt.<br />

Oberflächenwasser<br />

Das Dachregenwasser wird über Retentionsmulden, die sich auf den jeweiligen Grundstü-<br />

cken befinden, rückgehalten oder versickert. Anfallendes Überschusswasser wird in den Re-<br />

genwasserkanal abgeleitet.<br />

Grünordnerische Maßnahmen, Eingrünung der Bebauung<br />

Ein 9 m breiter Streifen nordöstlich der Bebauung wird als Ausgleichsfläche extensiviert und<br />

mit Streuobstbäumen bepflanzt.<br />

Diese Fläche dient der Eingrünung der Bebauung und hat 1911 m².<br />

Die Nutzung wird von einer intensiven Ackernutzung in eine extensive Wiesennutzung um-<br />

gewandelt.<br />

Dadurch entsteht auch ein Puffer zur angrenzenden landwirtschaftlich intensiv genutzten<br />

Ackerfläche.<br />

Eine örtliche Durchgrünung erfolgt durch das Pflanzen standortgerechter Bäume, in den<br />

Vorgärten, entlang dem Höhenweg, die eine Baumreihe bilden.<br />

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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />

Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

3.1 LANDSCHAFTSPLANERISCHE ZIELSETZUNG<br />

Auf der Basis der kartierten Biotoptypen und der vorhandenen Schutzgüter werden die örtli-<br />

chen Ziele der Landschaftsplanung dargestellt:<br />

� Größtmöglicher Schutz der natürlichen Bodenstrukturen<br />

� Minimierung der Versiegelung<br />

� Aufwertung und Extensivierung intensiv genutzter Flächen<br />

� Ein- und Durchgrünung der Bebauung mit ortstypischen Gehölzen<br />

� Wiederherstellung der beeinträchtigten Biotoptypen<br />

� Rückhaltung von gefasstem Niederschlagswasser<br />

� Schutz des Grundwassers durch Abstandsflächen<br />

� Gebäudestellungen, die klimatisch bedingte Luftströme gewährleisten<br />

� Schaffung eines Pufferstreifens zur angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung<br />

� Schaffung von Vernetzungsstrukturen zur angrenzenden Landschaft<br />

� Eingrünung der Bebauung mit ortstypischen Gehölzen<br />

3.2 FESTSTELLUNG UND BEWERTUNG DES EINGRIFFS<br />

3.2.1 BODEN<br />

Die Planung greift in das Naturgefüge ein. Durch die baulichen Maßnahmen kommt es zu<br />

negativen Auswirkungen auf den Bodenhaushalt. Die versiegelten Flächen werden dem Na-<br />

turhaushalt dauerhaft entzogen und gehen als landwirtschaftliche Nutzfläche und Lebens-<br />

raum für Pflanzen und Tiere verloren.<br />

Dadurch ist der Eingriff von hoher Bedeutung.<br />

Bei der Erfassung der versiegelten Flächen wird von der größtmöglichen Flächeninan-<br />

spruchnahme ausgegangen.<br />

3.2.2 FLORA / FAUNA<br />

Die Ermittlung des Eingriffes auf die Pflanzen- und Tierwelt erfolgt anhand der Biotopwert-<br />

liste, wobei jedes Biotoptyp aufgelistet und bewertet wird.<br />

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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />

Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Laut dem Bundesamt für Naturschutz ist hierbei folgender Grundsatz zu berücksichtigen:<br />

„Die Beeinträchtigungen der Pflanzen- und Tierwelt können als ausgeglichen betrachtet wer-<br />

den, wenn im Einflussgebiet der Bebauungsplanung nach deren Realisierung die wertbe-<br />

stimmenden Arten- und Lebensgemeinschaften in annähernd gleichen Populationshöhen mit<br />

gleichen Überlebenswahrscheinlichkeiten erhalten bleiben.“<br />

Die Eingriffe auf die bestehenden Biotoptypen sind von mittlerer Bedeutung, da die Fläche,<br />

welche bebaut wird, hauptsächlich als intensives Ackerland genutzt wird, welches sehr ar-<br />

tenarm ist.<br />

3.2.3 BIOTOPVERBUND<br />

Von der Baumaßnahme ist die Böschung als Trittsteinbiotop betroffen. Die vorhandenen<br />

Biotoptypen sind jedoch für den Biotopverbund von geringer Bedeutung.<br />

3.2.4 KLIMA / LUFT<br />

Die Bebauung kann das Kleinklima beeinflussen und die Bildung von Kaltluft und Kaltluftab-<br />

flüssen beeinträchtigen. Der Eingriff ist von mittlerer Bedeutung.<br />

3.2.5 WASSER<br />

Das Dachregenwasser wird über Retentionsmulde in den Regenwasserkanal geleitet. Dieser<br />

mündet in einen Vorfluter. Durch die Rückführung des Regenwassers in den natürlichen<br />

Kreislauf ist der Eingriff für den Wasserhaushalt von mittlerer Bedeutung.<br />

3.2.6 LANDSCHAFTS-/ ORTSBILD<br />

Das Bauvorhaben am Ortsrand von Mittelstenweiler schließt an die vorhandene Bebauung<br />

an. Durch die Einzelstellung der Häuser wirkt die Bebauung nicht massiv und fügt sich in das<br />

Ortsbild ein.<br />

Aus Nordosten von Oberstenweiler her ist die Bebauung aufgrund der exponierten Lage gut<br />

sichtbar. Der Eingriff ist aufgrund der Anbindung an den bestehenden Ortsrand von mittlerer<br />

Bedeutung.<br />

3.2.7 NAHERHOLUNG / WOHNUMFELD / ERHOLUNGSVORSORGE<br />

Der Torkelweg führt Richtung Südosten in eine abwechslungsreiche Landschaft und wird von<br />

der ortsansässigen Bevölkerung gerne als Spazierweg genutzt. Eine Bebauung schränkt die<br />

Blickbezüge nach Nordwest, in ein strukturreiches Landschaftsbild geprägt durch Streuobst-<br />

wiesen und Hecken, ein. Der Eingriff ist daher von mittlerer Bedeutung.<br />

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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung: Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

3.3 ERMITTLUNG DES EINGRIFFSSCHWERPUNKTES<br />

Planung Boden Klima / Luft Wasser Landschaftsbild Biotopverbund Naherholung<br />

Bebauung von intensi-<br />

ven Ackerflächen<br />

Bebauung von exten-<br />

siver Wiese, Böschung<br />

Eingriffsschwer-<br />

Punkt<br />

4 2 3 4 1 2<br />

4 2 3 2 3 2<br />

x X X<br />

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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />

Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

4. GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN<br />

4.1 MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINIMIERUNG UND KOMPENSATION<br />

DES EINGRIFFS<br />

Um den Belangen des Naturschutzes und der Landespflege gerecht zu werden, ist eine Ein-<br />

griffsregelung nach §§ 1a, 9 BauGB und §§14, 18 BNatSchG durchzuführen. Ziel der Rege-<br />

lung ist es, die Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt möglichst gering zu halten<br />

und für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

zu finden, die diese Eingriffe kompensieren.<br />

4.1.1 MASSNAHMEN ZUR MINIMIERUNG DES EINGRIFFS<br />

Schutz des Mutterbodens<br />

Die Erdbewegungen, zu denen es aufgrund der Bebauung kommt, bewirken einen Eingriff in<br />

den Bodenhaushalt. Hierbei sind die Grundsätze des sparsamen und schonenden Umgangs<br />

mit Boden (§ 4(2) BodSchG; §§ 1, 202 BauGB; §§ 1, 2 NatSchG) zu berücksichtigen.<br />

Ableitung des Oberflächenwassers in Retentionsmulden<br />

Das Oberflächenwasser der Bebauung wird in einer Versickerungsmulde rückgehalten. So<br />

kann ein Teil des Regenwassers, das durch Versiegelung dem natürlichen Kreislauf entzo-<br />

gen wurde, versickern oder verdunsten. Überschüssiges Regenwasser wird in den Regen-<br />

wasserkanal abgeleitet und in einen Vorfluter geleitet. Dadurch kann das Regenwasser in<br />

den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.<br />

Gestaltung der Zufahrten mit offenporigen wasserdurchlässigen Belägen (Kiesbelag,<br />

Schotterrasen, Rasenpflaster, Rasengittersteine, wasserdurchlässiges Pflaster)<br />

Durch die Bebauung ist ein Teil der Fläche versiegelt. Oberflächen- bzw. Regenwasser kann<br />

auf diesen Flächen nicht mehr in den Boden abfließen. Der natürliche Wasserhaushalt soll<br />

auf den nicht überbauten Bereichen soweit wie möglich erhalten bleiben. Dies kann nur<br />

durch die Verwendung von offenporigen, wasserdurchlässigen Materialien gewährleistet<br />

werden. Dadurch werden auch die Abflussspitzen bei starken Regenfällen verringert.<br />

Des Weiteren bedeuten offenporige Beläge eine vergleichsweise geringe Belastung für<br />

sämtliche Bodenfunktionen.<br />

Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftsplanung, Umweltmanagement und Baumgutachten<br />

Dipl.-Ing. (FH) Arnold Matscher, Seeblick 17, 88682 <strong>Salem</strong>, Tel. 0 7544-93 48 66,Fax 0 75 53-93 48 67<br />

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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />

Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

4.1.2 MASSNAHMEN ZUR KOMPENSATION DES EINGRIFFS<br />

Gartennutzung mit Pflanzgebot für Bäume und Sträucher gemäß Pflanzenliste 1<br />

Straßenbegleitend, entlang dem Höhenweg, sind alle ca. 15 m im Abstand von 2,5 m zur<br />

Straße und pro Grundstück ein Laubbaum gemäß der Pflanzenliste zu pflanzen.<br />

Ein weiterer Laubbaum gemäß Pflanzenliste sollte im Garten gepflanzt werden. Hecken-<br />

pflanzen, Sträucher und Kletterpflanzen sollten standortgerecht und heimisch sein, gemäß<br />

der Pflanzenliste 1.<br />

Durch eine extensivere Gartennutzung entstehen mögliche Ersatzlebensräume für die heimi-<br />

sche Tier- und Pflanzenwelt. Ein strukturreicheres Erscheinungsbild wertet die Wohnqualität<br />

auf. Dadurch wird das Wohngebiet durchgrünt und das Kleinklima verbessert.<br />

<strong>Anlage</strong> von extensivem Grünland mit einer Obstbaumreihe gemäß Pflanzenliste 2<br />

Diese Ausgleichsfläche wird auf der nordwestlichen Seite der Bebauung angelegt.<br />

Als Maßnahme ist die Umwandlung von bisher intensiv genutzten Ackerflächen in eine ex-<br />

tensive Grünlandnutzung vorgesehen.<br />

Um die Bebauung besser in das Landschaftsbild einzugliedern wird entlang der Baugebiets-<br />

grenze eine Reihe regionaltypischer Obstbäume gepflanzt. Dadurch wird das Baugebiet ein-<br />

gegrünt und eine langfristige extensive Nutzung des Grünlandes gewährleistet, die den öko-<br />

logischen Wert dieser Fläche steigert. Des Weiteren wird die Verbundfunktion zur freien<br />

Landschaft verbessert und es können Ersatzlebensräume für Tiere- und Pflanzen entstehen.<br />

Diese Fläche ist Teil der Ausgleichsmaßnahme für die Eingriffe in die Schutzgüter Boden,<br />

Flora und Fauna, Biotopverbund und sowie Landschaftsbild.<br />

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Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung:<br />

Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

5. ERMITTLUNG DES AUSGLEICHSBEDARFS<br />

5.1 MASSNAHMEN BEZÜGLICH DER EINZELNEN SCHUTZGÜTER<br />

5.1.1 BODEN<br />

Geplante versiegelte Flächen müssen 1:1 ausgeglichen werden. Eine Entsiegelung kann in<br />

diesem Fall nicht in Betracht gezogen werden. Der Ausgleich dieser Flächen erfolgt über die<br />

Extensivierung bisher intensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen im Plangebiet. Eine<br />

ausführliche Berechnung erfolgt unter Punkt 5.4.<br />

5.1.2 FLORA / FAUNA<br />

Die Ausgleichsmaßnahmen für Flora und Fauna finden durch das Pflanzen von heimischen<br />

und standortgerechten Gehölzen und eine Umwandlung in eine extensive Nutzung statt. Um<br />

einen Ausgleich zu erzielen wird ein 9 m breiter Streifen entlang der nordöstlichen Grenze<br />

extensiviert und mit Streuobstbäumen bepflanzt. Die Ermittlung des Bedarfs erfolgt anhand<br />

der Biotoptypenliste.<br />

5.1.3 BIOTOPVERBUND<br />

Durch das Anpflanzen von Streuobstbäumen und heimischen Gehölzen sowie der Extensi-<br />

vierung des Grünlandes können Ersatzlebensräume für Flora und Fauna entstehen, die Ver-<br />

bundfunktionen mit der angrenzenden freien Landschaft haben. Es entstehen neue Über-<br />

gangsbereiche, wodurch neue Verbundfunktionen hergestellt werden.<br />

5.1.3 KLIMA / LUFT<br />

Die Eingrünungen und Begrünungsmaßnahmen bewirken eine Verbesserung des Kleinkli-<br />

mas in unmittelbarer Umgebung.<br />

5.1.4 WASSER<br />

Der Eingriff, der durch die versiegelten Flächen auf das Schutzgut Wasser entsteht, kann<br />

durch das Ableiten des Regenwassers in Retentionsmulden minimiert werden. Ebenso trägt<br />

das Extensivieren von zuvor intensiv genutzten Grünlandflächen dazu bei, dass der Schad-<br />

stoffeintrag in die Oberflächengewässer und das Grundwasser minimiert werden.<br />

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Höhenweg in Mittelstenweiler, 88682 <strong>Salem</strong><br />

Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

5.1.5 LANDSCHAFTS-/ ORTSBILD<br />

Die Eingrünung der Bebauung erfolgt durch das Anpflanzen heimischer, standortgerechter<br />

Gehölzpflanzungen entlang der nordöstlichen Grenze. Dadurch wird die Bebauung einge-<br />

grünt fügt sich besser in die Landschaft ein.<br />

Entlang des Höhenwegs wird eine Baumreihe gepflanzt. Dadurch wird das Ortsbild struktu-<br />

riert und das Landschaftsbild bereichert.<br />

5.1.6 NAHERHOLUNG / WOHNUMFELD / ERHOLUNGSVORSORGE<br />

Das Anpflanzen heimischer Gehölze trägt zu einer Durchgrünung und damit zu einer Ver-<br />

besserung des Wohnumfelds bei. Die Baumreihe entlang dem Höhenweg wertet diesen als<br />

beliebten Spazierweg auf<br />

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Bauherr: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Salem</strong>, Leutkircherstr. 1, 88682 <strong>Salem</strong><br />

5.2 BILANZIERUNGSMETHODIK FÜR DAS SCHUTZGUT FLORA / FAUNA<br />

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind in der Planung berücksichtigt, fließen aber<br />

nicht in die Berechnung der Ausgleichsmaßnahmen ein.<br />

Ziel der zu ermittelnden Ausgleichsmaßnahmen ist die Wiederherstellung der Leistungsfä-<br />

higkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.<br />

Für die Bewertung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde ein biotoptypenbezogenes<br />

Berechnungsmodell nach dem „Bewertungssystem Bodenseekreis“ (Stand: Dezember 2000)<br />

verwendet. Die jeweiligen Biotoptypen erhalten hierbei eine bestimmte Wertpunktezahl, wel-<br />

che die Bedeutung des Biotoptyps für die Tier- und Pflanzenwelt, die Seltenheit und Ersetz-<br />

barkeit im Verhältnis zu anderen Biotoptypen widerspiegelt.<br />

5.2.1 BEWERTUNG – BESTAND<br />

Biotoptyp Wertpunkt x Fläche (m²) =<br />

Biotopwert<br />

Ackerland, intensiv genutzt 13 6.641 m² 86.333<br />

Wiese extensiv, Böschung 24 384 m² 8.352<br />

Summe: Biotopwert des Bestands 6.989 m² 94.685<br />

5.2.2 BEWERTUNG - PLANUNG/MASSNAHMEN<br />

Biotoptyp Wertpunkt x Fläche (m²) =<br />

Biotopwert<br />

Voll versiegelte Flächen, Gebäude 0 1.264 m² 0<br />

Wege / Zufahrten offenporiger Belag 0 612 m² 0<br />

Hausgarten 20 3.202 m² 64.040<br />

Wiese extensiv 24 1.911 m² 45.864<br />

Streuobstbäume (16 Stk. x 7 m²) 27 (112 m²) 3024<br />

Summe: Biotopwert der Planung 6.989 m² 112.928<br />

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5.3 GEGENÜBERSTELLUNG DER BIOTOPWERTDIFFERENZEN<br />

5.3.1 ERMITTLUNG DES AUSGLEICHS IM SCHUTZGUT FLORA / FAUNA<br />

Die Differenz Bestand/Planung innerhalb des Plangebietes im Schutzgut Flora/Fauna be-<br />

trägt:<br />

94.685 – 112.928 = - 18.243 Biotopwertpunkte.<br />

Es entsteht ein Überschuss von 18.243 Biotopwertpunkten im Schutzgut Flora/Fauna.<br />

5.4 ERMITTLUNG DER AUSGLEICHSFLÄCHE FÜR DAS SCHUTZGUT BODEN<br />

(1:1)<br />

Erfassung der versiegelten und aufgefüllten Flächen:<br />

Versiegelung durch Fläche (m²)<br />

voll versiegelte Fläche im Plangebiet 1.264 m²<br />

Offenporige Beläge: 612 m² x 0,25 = 153 m² 153 m²<br />

Summe: Versiegelte Fläche 1.417 m²<br />

Erfassung der extensivierten Flächen im Planungsgebiet und auf der Ausgleichsflä-<br />

che:<br />

Ausgleich durch: Fläche (m²)<br />

Grünland, extensiv genutzt; Ausgleichsfläche 1.911 m²<br />

Summe: Extensive Flächen 1.911 m²<br />

Ergebnis<br />

Aus der Summe der versiegelten und teilversiegelten Flächen ergibt sich ein Ausgleichsbe-<br />

darf im Schutzgut Boden von 1.417 m².<br />

Die Summe der Ausgleichsmaßnahmen durch Extensivierung ergibt 1.911 m².<br />

Für den Ausgleichsbedarf im Schutzgut Boden können die extensivierten Flächen gegenge-<br />

rechnet werden 1.911 m²– 1.417 m² = 494 m².<br />

Das Ergebnis zeigt, dass der Ausgleichsbedarf im Schutzgut Boden von 1.417 m² mit einem<br />

Überschuss von 494 m² ausgeglichen werden kann.<br />

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6. ZUSAMMENFASSUNG<br />

6.1 Ausgleich Schutzgut Flora und Fauna<br />

Für das Schutzgut Flora/Fauna erfolgt der Ausgleich durch die Extensivierung von Ackerland<br />

in Grünland, das Anpflanzen von Streuobstbeständen und heimischen, standortgerechten<br />

Laubbäumen und Sträucher in den Hausgärten. Der Ausgleich über die Biotopwertpunkte<br />

kann vollständig gedeckt werden:<br />

Es verbleibt ein Überschuss im Plangebiet von 18.243 Biotopwertpunkten.<br />

6.2 Ausgleich Schutzgut Boden<br />

Der Ausgleichsbedarf für das Schutzgut Boden beträgt 1.417 m². Für den Ausgleich werden<br />

die erforderlichen Flächen im Plangebiet von intensiv genutztem Ackerland in eine extensive<br />

Grünlandnutzung umgewandelt. Die extensivierten Flächen ergeben eine Gesamtfläche von<br />

1.911 m². Dadurch entsteht im Schutzgut Boden ein Überschuss von 494 m².<br />

6.3 Ergebnis<br />

Durch die aufgeführten Maßnahmen kann der Eingriff in Natur und Landschaft als ausgegli-<br />

chen angesehen werden.<br />

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7. PFLANZENLISTEN<br />

Pflanzenliste 1: Heimische und standortgerechte Gehölze<br />

Bäume 1. und 2. Ordnung:<br />

Acer campestre Feldahorn<br />

Acer platanoides Spitzahorn<br />

Acer pseudoplatanus Bergahorn<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Corylus colurna Baumhasel<br />

Juglans regia Walnuss<br />

Prunus avium plena Vogelkirsche<br />

Prunus padus Trauben-Kirsche<br />

Quercus robur Stieleiche<br />

Tilia cordata Winterlinde<br />

Tilia platyphyllos Sommerlinde<br />

Sträucher / Kleinbäume:<br />

Buxus sempervirens Buchsbaum<br />

Carpinus betulus Hainbuche<br />

Cornus mas Kornelkirsche<br />

Cornus sanguinea Roter Hartriegel<br />

Corylus avellana Haselnuß<br />

Euonymus europaea Pfaffenhüttchen<br />

Ligustrum vulgare Liguster<br />

Lonicera xylosteum Heckenkirsche<br />

Philadelphus coronarius Bauern-Jasmin<br />

Rosa verschiedene Sorten Wild- und Strauchrosen<br />

Sambucus nigra Holunder<br />

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Taxus baccata Eibe<br />

Viburnum lantana Wolliger Schneeball<br />

Viburnum opulus Gemeiner Schneeball<br />

Kletterpflanzen:<br />

Aristolochia macrophylla Pfeifenwinde<br />

Campsis radicans Klettertrompete<br />

Clematis montana Anemonen-Waldrebe<br />

Clematis vitalba Waldrebe<br />

Hedera helix Efeu<br />

Lonicera tellmanniana Gold-Geißschlinge<br />

Parthenocissus tricuspidata Wilder Wein<br />

Parthenocissus quinquefolia Wilder Wein<br />

Vitus in Sorten Wein<br />

Wisteria sinensis Blauregen<br />

Pflanzenliste 2: Obst-Hochstämme als Einzelbäume<br />

Süß- und Sauerkirschen:<br />

Große Schwarze Knorpelkirsche<br />

Hedelfinger Riesenkirsche<br />

Kassins Frühe Herzkirsche<br />

Schattenmorelle<br />

Apfelbäume:<br />

Bittenfelder Sämling<br />

Blauacher Sämling<br />

Börtlinger Weinapfel<br />

Danziger Kant<br />

Gehrers Rambour<br />

Gewürzluiken<br />

Hauxapfel<br />

Jakob Fischer<br />

Kaiser Wilhelm<br />

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Maunzenapfel<br />

Rheinischer Bohnapfel<br />

Rote Sternrenette<br />

Birnbäume:<br />

Bayerische Weinbirne<br />

Kirchensaller Mostbirne<br />

Palmischbirne<br />

Schweizer Wasserbirne<br />

Sülibirne<br />

Zwetschgen:<br />

Hauszwetschge<br />

Lukas Frühzwetschge<br />

Reneklode<br />

Große Grüne Reneklode<br />

Oullins Reneklode<br />

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