"Mein Zuhause." 2010.pdf - Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG
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10 bwv ratgeber<br />
inFoRmAT ion<br />
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Wir sagen Ihnen wie Sie<br />
Steuern sparen können.<br />
Rat und Tat<br />
_ HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN<br />
Bundesfinanzministerium veröffentlicht Katalog von<br />
begünstigten Einzelmaßnahmen<br />
Mit Wirkung <strong>zu</strong>m 01. Januar 2009 wurde <strong>zu</strong>r Stärkung des<br />
Mittelstandes die Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen<br />
durch weitere Steuererleichterungen ausgeweitet.<br />
Der Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen umfasst<br />
dabei nicht nur begünstigte Handwerkerleistungen, sondern<br />
auch genutzte Dienstleistungen wie Pflege- und Betreuungsangebote,<br />
als auch Leistungen, über welche zwischen <strong>Wohnungs</strong>nutzern<br />
und Vermietern in Form der Umlagenabrechnungen<br />
abgerechnet wird.<br />
oft wird uns in diesem Zusammenhang die Frage gestellt,<br />
welche Leistungen steuerliche Berücksichtigung finden können.<br />
Eindeutige Antworten waren oft schwierig, weil vielfach<br />
Abgren<strong>zu</strong>ngsschwierigkeiten <strong>zu</strong> nicht begünstigten Leistungen<br />
bestanden. Hilfe bietet nunmehr ein Anwendungsschreiben<br />
des Bundesfinanzministeriums vom 15.02.2010, welches zahlreiche<br />
Auslegungsfragen beantwortet.<br />
Aber fassen wir vorerst das Grundsätzliche <strong>zu</strong>sammen:<br />
Für haushaltsnahe geringfügige Beschäftigungsverhält-<br />
nisse (sog. Minijobs) können 20% der Aufwendungen,<br />
höchstens jedoch 510,00 EUR von der Steuerschuld<br />
abgezogen werden.<br />
Aufwendungen für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse<br />
und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher<br />
Dienstleistungen (z.B. Pflege- und Betreuung)<br />
können bis <strong>zu</strong> 20% der Aufwendungen, höchstens jedoch<br />
4.000,00 EUR von der Steuerschuld abgezogen werden.<br />
Steuerliche Berücksichtigung finden auch Aufwendungen<br />
im Zusammenhang mit Handwerkerrechnungen, die ins-<br />
besondere für Renovierungs-, Erhaltungs- und Moderni-<br />
sierungsarbeiten erbracht werden. Hier liegt der Steuer-<br />
bonus bei 20% der Aufwendungen bis <strong>zu</strong> einer<br />
Höchstgrenze von 1.200,00 EUR. Begünstigt sind die<br />
Arbeitskosten einschließlich Umsatzsteuer, nicht jedoch<br />
die Materialkosten.<br />
Auch <strong>Wohnungs</strong>nutzer können haushaltsnahe Dienstleistungen<br />
und handwerkliche Tätigkeiten von der Steuer<br />
absetzen. Basis für die steuerliche Anerkennung sind die<br />
jeweiligen Umlagenabrechnungen bzw. entsprechende<br />
Erklärungen des Vermieters.<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Berücksichtigung der Regelsätze ist,<br />
dass die <strong>zu</strong>grunde liegenden Leistungen im Jahre 2009<br />
erbracht und bezahlt wurden. Die Handwerkerrechnungen<br />
müssen bargeldlos, also durch Überweisung, Ein<strong>zu</strong>g oder<br />
mittels online-Banking beglichen worden sein.<br />
Der Steuerbonus wird in der jährlichen Einkommensteuererklärung<br />
geltend gemacht und direkt von der<br />
Steuerschuld in Ab<strong>zu</strong>g gebracht. Es handelt sich somit<br />
um eine Steuerersparnis von 100%.<br />
Für den Bereich der steuerbegünstigten Leistungen im Zusam-<br />
menhang eines Mietverhältnisses finden Sie nachstehend eine<br />
exemplarische Aufzählung begünstigter Einzelmaßnahmen<br />
(Quelle: Das Grundeigentum, Heft 5/2010 S. 317ff.):