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Ambulant betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit ... - Hamburg

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Foto: Nana Ziesche


Liebe Leserin, lieber Leser,wer möchte nicht auch im hohen Alter in seinen vertrauten vierWänden wohnen bleiben?Für pflegebedürftige, an Demenz erkrankte <strong>Menschen</strong> ist die VersorgungZuhause trotz liebevoller Angehöriger auf Dauer allerdingsnicht immer zu bewerkstelligen.<strong>Hamburg</strong> unterstützt seit mehreren Jahren die Gründung vonambulanten <strong>Wohngemeinschaft</strong>en, die eine neue Form des Wohnensfür <strong>Menschen</strong> darstellen. Hier können pflegebedürftige <strong>Menschen</strong>,die aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr allein in der eigenenWohnung leben können, dennoch in privater Atmosphärewohnen.Der vorliegende Leitfaden richtet sich an Angehörige und anderepersönliche Interessenvertreter von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz, diesich über diese neue Wohnform informieren und eventuell selbsteine solche Gemeinschaft gründen wollen. Die Broschüre enthältInformationen zum Aufbau der Gruppe, zur Finanzierung und zurEntlastung durch den Einsatz eines Pflegedienstes.Ich glaube, dass derartige <strong>Wohngemeinschaft</strong>en eine gute Alternativeauch zur Heimbetreuung darstellen können und möchte Sieermutigen, wenn Sie Angehörige <strong>mit</strong> Demenz betreuen, diesenSchritt zu gehen!Ihre Birgit Schnieber-JastramZweite Bürgermeisterin der Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>Grußwort


InhaltKosten und Finanzierung46 Welche Kosten fallen an?47 Miete und Nebenkosten48 Ausstattung der Wohnung49 Lebens<strong>mit</strong>tel, Hauswirtschaft und persönliche Bedürfnisse49 Rücklagen50 Pflege und Betreuung51 Die Pflegeversicherung52 Die Krankenversicherung53 Eigenes Einkommen und Vermögen53 Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) bei Bedürftigkeit54 Einsatz von eigenem Vermögen54 Einkommen und Vermögen der Kinder557 Schluss: Noch Zweifel?Anhang60 Übersicht über die Merkmale einer <strong>Wohngemeinschaft</strong>64 Schritte der Selbstorganisation von Angehörigen67 Muster einer Ausschreibung für den Pflegedienst70 Mustervertrag für Angehörige75 Muster einer Rahmenvereinbarung <strong>mit</strong> dem Vermieter76 Checkliste für den Einzug79 Weiterführende Literatur zum Thema80 Adressen88 Impressum6A


Noch ist diese Wohn- und Pflegeform für die meisten <strong>Menschen</strong>neu und <strong>mit</strong> vielen Fragen verbunden: Was bedeutet „ambulantbetreut“? Gibt es bestimmte Anforderungen an den Bau und dieAusstattung einer Wohnung? Wie kann der Alltag in der WG aussehen?Welche Kosten entstehen und wie kann das Ganze finanziertwerden? Was sind die Aufgaben des Pflegedienstes und desVermieters? Und vor allem: Welche Rolle, Einflussmöglichkeitenund Aufgaben haben die Angehörigen?Deshalb richtet sich dieser Leitfaden an Angehörige, die sich überambulant <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong>en für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong>Demenz in <strong>Hamburg</strong> informieren möchten. Er will Mut macheneine <strong>Wohngemeinschaft</strong> zu gründen und versteht sich als konkretePraxishilfe. Darüber hinaus bietet er Angehörigen von bereitsbestehenden <strong>Wohngemeinschaft</strong>en Anregungen. Und schließlichist der Leitfaden natürlich auch für andere Interessierte wie Pflegediensteoder Vermieter geeignet, die sich über <strong>Wohngemeinschaft</strong>enund die Rolle der verschiedenen Akteure informierenwollen.* Grundsätzlich richtet sich dieser Leitfaden an Männer und Frauen.Zum vereinfachten Lesen wird die männliche Schreibweise verwendet.Einleitung


1WarumAngehörigeentscheidenEinzelmietverträgeTrennung vonVermietungund PflegeHeimaufsichtachtet auf dieWahlfreiheit8Was ist eine <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong> für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz?„ambulant“?Wie in der ambulanten Versorgung üblich, bleibt die Verantwortungfür Pflege und Begleitung in der Hand der Erkrankten bzw.ihrer Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer. In einer ambulant<strong>betreute</strong>n <strong>Wohngemeinschaft</strong> wählt die Gruppe der Angehörigengemeinsam einen Pflegedienst aus, dem sie bei Unzufriedenheitauch wieder kündigen kann. Das hat den großen Vorteil, dass beiSchwierigkeiten <strong>mit</strong> dem Pflegedienst nicht der pflegebedürftigeMensch seinen Wohnort wechseln muss, sondern der Pflegedienstgewechselt werden kann.Angehörige suchen auch die Nachmieter für die <strong>Wohngemeinschaft</strong>in Zusammenarbeit <strong>mit</strong> dem Vermieter selbst aus und könnensich am Dienstplan des Pflegedienstes beteiligen. Da<strong>mit</strong>haben Angehörige die Möglichkeit, das Leben in der <strong>Wohngemeinschaft</strong>entscheidend zu gestalten.In <strong>Wohngemeinschaft</strong>en dieser Art gibt es keinen Einrichtungsträger.Die Umsetzung ist hier an eine partnerschaftliche Zusammenarbeitzwischen Vermieter, Angehörigen und Pflegedienst gebunden.Der Vermieter schließt <strong>mit</strong> allen Mietern bzw. stellvertretendihren Angehörigen Einzelmietverträge ab. Der Pflegedienst ist„Gast“ im Haus. Er darf ohne die Zustimmung der Angehörigenfremden <strong>Menschen</strong> keinen Zugang zur <strong>Wohngemeinschaft</strong>gewähren. Das bedeutet, dass alle <strong>Menschen</strong>, die die <strong>Wohngemeinschaft</strong>besichtigen oder aus anderen Gründen besuchen wollen,dazu immer die Erlaubnis der Angehörigen brauchen.Der Vermieter darf nicht gleichzeitig den Pflegedienst stellen. Istdies doch der Fall, muss der Vermieter sicherstellen, dass dieWahlfreiheit der Angehörigen gesichert ist. Dazu hat er dafürSorge zu tragen, dass die Gruppe der Angehörigen so organisiertwird, dass sie als Gruppe zusammenarbeiten kann, über ihreRechte Bescheid weiß und sich grundsätzlich auch für einen anderenPflegedienst entscheiden kann.<strong>Wohngemeinschaft</strong>en, die diese Kriterien nicht erfüllen, fallen in<strong>Hamburg</strong> unter das Heimgesetz, wodurch sie anderen rechtlichenBestimmungen unterliegen. Ob die Anforderungen an eine ambulante<strong>Wohngemeinschaft</strong> erfüllt sind, prüft die Heimaufsicht ausdem jeweils zuständigen Bezirksamt.Die Heimaufsicht schaut sich in der Regel die Miet- und Dienstleistungsverträgean und achtet darauf, dass diese im Sinne der


Was ist eine <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong> für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz?Wahlfreiheit unabhängig voneinander geschlossen werden können.Ferner klärt sie <strong>mit</strong> der Angehörigengruppe, ob sie Unterstützungbeim Aufbau benötigt und steht der Angehörigengruppeberatend zur Seite (siehe Adressen).Die ambulante Versorgung hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeitender Finanzierung. So können in ambulant <strong>betreute</strong>n<strong>Wohngemeinschaft</strong>en nur Leistungen der häuslichen Pflege ausder Pflegeversicherung abgerechnet werden. Nach geltendemRecht fallen diese gegenüber Leistungen der stationären Heimpflegedeutlich geringer aus. Dafür können – anders als in der stationärenPflege – Leistungen der Krankenpflege in Anspruchgenommen werden.1Kennzeichen von ambulant <strong>betreute</strong>n<strong>Wohngemeinschaft</strong>en:· Acht bis zehn <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz leben gemeinschaftlichals Mieter in einer großen Wohnung.· Jeder Erkrankte schließt, vertreten durch Angehörige,einen Einzelmietvertrag ab.· Die Wohnung ist <strong>mit</strong> den vertrauten Möbeln der Mieterausgestattet.· Im Mittelpunkt des Lebens steht die gemeinsameAlltagsgestaltung.· Die Mieter können bis an ihr Lebensende in der WG wohnen.· Die Verantwortung für die <strong>Wohngemeinschaft</strong> bleibt in derHand der Mieter bzw. ihrer Angehörigen.· Die Angehörigen wählen gemeinsam einen Pflegedienst aus,der die 24-stündige Pflege und Betreuung der Gruppeübernimmt.· Die Angehörigen haben vielfältige Einflussmöglichkeiten.Sie suchen neue Mitbewohner aus, sie richten die Wohnungein und können das Alltagsgeschehen <strong>mit</strong>gestalten.· Der Pflegedienst ist „Gast“ in der WG und kann auchwieder abgewählt werden.· Vermietung und Pflege sind getrennt.Zusammenfassung


1Foto: Nana ZiescheFür wen ist eine <strong>Wohngemeinschaft</strong> geeignet?<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz (Mieter)Eine <strong>Wohngemeinschaft</strong> eignet sich vor allem für demenzkranke<strong>Menschen</strong>, die gerne in Gemeinschaft leben. Die Demenz solltevom Facharzt diagnostiziert sein. Darüber hinaus ist von Vorteil,wenn die Erkrankten beim Einzug noch so mobil sind, dass sie amLeben in der Gruppe teilnehmen können. Wenn möglich solltendie Mieter aus der näheren Umgebung kommen, um weiterhin inihrem vertrauten Umfeld wohnen zu können. Die Aufnahme von<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> einem ausgeprägten Bewegungsdrang und schwerenVerhaltensstörungen ist nicht problemlos und hängt von denindividuellen Bedingungen der <strong>Wohngemeinschaft</strong> ab. Schließlichsollten zur Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung durch einenPflegedienst möglichst zwei Drittel der Bewohner in Pflegestufe IIeingestuft sein.10


Was ist eine <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong> für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz?Angehörige bzw. persönliche InteressenvertreterEine ambulant <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong> ist eine sinnvolleAlternative für Angehörige, die Entlastung suchen, aber weiterhinEinfluss nehmen wollen. Sie sollten in räumlicher Nähe zur <strong>Wohngemeinschaft</strong>wohnen und gerne <strong>mit</strong> anderen <strong>Menschen</strong> zusammenarbeiten.Angehörige sollten bedenken, dass sie eine Bevollmächtigungbenötigen oder vom Amtsgericht zum Betreuerbestellt sein müssen, um den Erkrankten wirkungsvoll vertretenzu können (Adressen finden Sie im Anhang).Es gibt viele Gründe, warum Angehörige das Engagement für eine<strong>Wohngemeinschaft</strong> nicht selbst übernehmen können. In so einemFall können Angehörige aber auch andere Personen, wie Verwandte,Freunde oder ehrenamtlich tätige <strong>Menschen</strong>, als Stellvertreterbestimmen.1<strong>Ambulant</strong>er PflegedienstEin Pflegedienst, der eine ambulant <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong>übernehmen möchte, sollte in der Lage sein, eine 24-stündigeBetreuung sicherzustellen und ein festes Team einzusetzen. Jenach Auftrag übernimmt der Pflegedienst die Pflege, Alltagsgestaltungund die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in der <strong>Wohngemeinschaft</strong>.Alle Mitarbeiter des Pflegedienstes müssen imUmgang <strong>mit</strong> demenziell erkrankten <strong>Menschen</strong> geschult und erfahrensein. Zudem sollten sie bereit sein, <strong>mit</strong> den Angehörigen partnerschaftlichzusammenzuarbeiten.VermieterEin Vermieter sollte die Wohnform einer ambulant <strong>betreute</strong>n<strong>Wohngemeinschaft</strong> befürworten und <strong>mit</strong> ihren Besonderheitenvertraut sein. Der Vermieter sollte außerdem bereit sein, die Nachbesetzungfrei werdender Zimmer in Zusammenarbeit <strong>mit</strong> denAngehörigen zu regeln. Zur Vertragsunterzeichnung werden ambesten bewährte Formularmietverträge wie der „<strong>Hamburg</strong>erMietvertrag“ verwendet, in die besondere Regelungen zur Zusammenarbeit<strong>mit</strong> den Angehörigen aufgenommen werden (sieheAnhang).11


1EineZusammenfassung<strong>Wohngemeinschaft</strong> ist geeignet für:<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz, die· vom Facharzt diagnostiziert wurde;· gerne in Gemeinschaft leben;· möglichst Pflegestufe II haben;· möglichst aus der näheren Umgebung kommen;· beim Einzug noch mobil sind.Angehörige, die· Entlastung suchen, aber weiterhin Verantwortungübernehmen wollen;· Interesse haben, sich für die <strong>Wohngemeinschaft</strong> zuengagieren;· gerne <strong>mit</strong> anderen Angehörigen zusammenarbeiten;· möglichst aus der näheren Umgebung kommen.Pflegedienste, die· kompetent sind im Umgang <strong>mit</strong> <strong>Menschen</strong><strong>mit</strong> Demenz;· gerne partnerschaftlich <strong>mit</strong> Angehörigenzusammenarbeiten;· <strong>mit</strong> einem festem Team in der WG arbeiten können;· je nach Auftrag Pflege, Alltagsgestaltung undHauswirtschaft übernehmen können.Vermieter, die· geeigneten Wohnraum zur Verfügung stellen können;· bereit sind, die Nachbesetzung in Zusammenarbeit<strong>mit</strong> den Angehörigen zu regeln.


2DieWohnung· Standort der <strong>Wohngemeinschaft</strong>· Raumaufteilung und Ausstattung· Zimmer der Mieter· Bad· Küche und Wohnzimmer· Terrasse oder Garten· Wirtschaftsfläche· Brandschutz


2Die WohnungFoto: Jörn WiekingFoto: Thorsten Wieking<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz leben in einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> weiterhinin ihrem eigenen Zuhause. Da in der <strong>Wohngemeinschaft</strong> achtbis zehn pflegebedürftige <strong>Menschen</strong> wohnen, häufig Angehörigezu Besuch kommen und die 24-stündige Anwesenheit eines Pflegediensteserforderlich ist, müssen die Architektur und Ausstattungder Wohnung bestimmten Anforderungen gerecht werden.So brauchen die Mieter genügend Platz für gemeinsame Aktivitätenund ihre Gäste. Sie sollen sich innerhalb des Hauses freibewegen und bei Bedarf zurückziehen können. Außerdem mussder Pflegedienst die Möglichkeit haben, die Betreuung und diehauswirtschaftliche Versorgung dieser Gruppe sicherzustellen undalle anfallenden pflegerischen Maßnahmen durchzuführen. Ausdiesen vielfältigen Ansprüchen ergeben sich konkrete Anforderungenan den Standort der <strong>Wohngemeinschaft</strong>, das Gebäude sowiedie Wohnungsausstattung.Standort der <strong>Wohngemeinschaft</strong>Stadtteilbezug14Wünschenswert ist eine <strong>Wohngemeinschaft</strong> in dem Stadtteil, ausdem die Mehrheit der Mieter kommt. Das hat den Vorteil, dass dieMieter nicht aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen werden.Dadurch können sie sich bis zu einem gewissen Stadiumihrer Erkrankung besser orientieren. Für Freunde und Familie ist eseinfacher, zu Besuch zu kommen, und die Nachbarschaft kenntunter Umständen den einen oder anderen Mieter noch von früher.Ideal ist es darüber hinaus, wenn die <strong>Wohngemeinschaft</strong> in einemlebendigen Stadtteil liegt, in dem es Einkaufsmöglichkeiten,Cafés, Ärzte und Apotheken gibt. Die <strong>Wohngemeinschaft</strong> sollte<strong>mit</strong> öffentlichen Verkehrs<strong>mit</strong>teln zu erreichen sein.


Raumaufteilung und AusstattungDie Wohnung2Die Gesamtfläche der Wohnung sollte 30 m 2 pro Mieter nichtunterschreiten. So<strong>mit</strong> benötigen acht Mieter mindestens 240 m 2Wohnraum. Die Gemeinschaftsfläche, also Küche, Wohnzimmerund die Flure, sollten bei acht Mietern mindestens 80 m 2 betragen.Die Zimmer der Mieter sollten um den Gemeinschaftsbereichangeordnet sein, so dass es den Mietern leicht fällt, von ihren Zimmernin die Gemeinschaft zu finden. Besonders günstig ist es deshalb,wenn die Wohnung auf einer Etage im Erdgeschoss liegt undstufenlos erreichbar ist. Viele <strong>Wohngemeinschaft</strong>en werden jedochin alten Häusern eingerichtet, in denen zwei oder drei Etagendurch Treppen verbunden sind. In diesem Fall ist ein Aufzug oderTreppenlifter nötig, so dass auch immobile Mieter weiterhin amGemeinschaftsleben teilhaben können.Grundsätzlich sollte die Wohnung viel Tageslicht hereinlassen undgut beleuchtet sein. Für die Wände empfehlen sich warme helleFarben. Der Fußboden sollte hell, matt und einfarbig gehaltensein. Muster irritieren <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz oft, weil sie beispielsweiseals „Löcher“ oder „Hindernisse“ wahrgenommenwerden. Es sollte möglichst keine Stolperfallen wie Türschwellenoder Teppichkanten geben. Die Türen müssen breit genug sein,um <strong>mit</strong> einem Rollstuhl hindurchzufahren und Balkonbrüstungenmüssen den Sicherheitsnormen entsprechen. Es empfiehlt sichaußerdem die Einrichtung einer Klingelanlage, die automatischden Pflegedienst alarmiert, sobald ein Mieter die Wohnung verlässt.mindestens30 m 2 Wohnraumpro PersonGemeinschaftsräumeleichterreichbarhell undbarrierefreiZimmer der MieterJeder Mieter hat ein eigenes Zimmer. Idealerweise finden ein Bett– unter Umständen ein Pflegebett –, ein Kleiderschrank und eineSitzgelegenheit im Zimmer Platz. Deshalb sollte ein Zimmer mindestens12 m 2 groß sein. Die Angehörigen können die Zimmer derMieter <strong>mit</strong> deren Lieblingsmöbeln und Bildern aus der früherenWohnung einrichten, da<strong>mit</strong> diese vertraute Gegenstände vorfindenund sich wohl fühlen. Ein Einzelzimmer ermöglicht den Mietern,sich zurückziehen zu können.15


2Die WohnungBadbarrierefrei In Neubauten gehört zu jedem Zimmer ein eigenes Bad <strong>mit</strong> WC.In Altbauten ist das nicht immer zu verwirklichen, denn ein Bad fürjeden Mieter würde die Wohnfläche häufig empfindlich verkleinern.In der Regel ist es für die Erkrankten auch kein Problem, sich<strong>mit</strong> zwei oder drei anderen Mietern ein Bad zu teilen. Wenn möglichsollten in einem Badezimmer, das sich Mieter teilen, mehrereWaschbecken vorhanden sein. Die Badezimmer sollten so normalwie möglich ausgestattet sein und zugleich die Versorgungschwer pflegebedürftiger <strong>Menschen</strong> ermöglichen. Zur Ausstattungder Bäder gehören deshalb wenigstens eine bodengleicheDusche, ein erhöhter Toilettensitz, Haltegriffe sowie ein angemessenpositionierter Spiegel. Der Wendekreis im Bad muss mindestens1,20 m betragen, da<strong>mit</strong> auch Rollstuhlfahrer das Bad benutzenkönnen. Der Boden im Badezimmer muss rutschfest sein. Inder Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen, wenn es zusätzlich zuden Badezimmern der Mieter eine Gästetoilette gibt.Küche und WohnzimmerWohnküche –das Herz der WG16Eine große gemütliche Wohnküche ist das Herzstück einer WG.Hier spielt sich das Alltagsleben ab. Die Küche sollte deshalb beiacht Mietern Platz für einen großen Tisch <strong>mit</strong> mindestens zwölfSitzplätzen bieten. Ob diese Möbel aus den Beständen einzelnerMieter kommen oder von der Gruppe der Angehörigen gemeinsamneu angeschafft werden, müssen die Angehörigen untereinanderklären.Die Küche wird i.d.R. vom Vermieter gestellt. Erforderlich sind injedem Fall genügend Stauraum und Arbeitsflächen, sowie einHerd <strong>mit</strong> Umluftmöglichkeit und Einschaltschutz. Wie die Kücheim Einzelnen ausgestattet werden soll, hängt von den architektonischenGegebenheiten der Wohnung und den konkreten Bedürfnissender Mieter ab. Wichtig ist, dass die Küche genügend Platzfür viele Helfer bietet und die hauswirtschaftliche Versorgungeiner so großen Gruppe von <strong>Menschen</strong> gewährleistet.Die Bedeutung des Wohnzimmers hängt auch davon ab, ob eineWohnküche vorhanden ist. Ist die Küche sehr klein, spielen sichviele der Alltagsaktivitäten im Wohnzimmer ab. Ist die Küche groß,wird das Wohnzimmer oft als ruhigere Alternative genutzt.Das Wohnzimmer sollte in jedem Fall hell und freundlich sein,


Die Wohnung2Grundriss der<strong>Wohngemeinschaft</strong>Pauline-Mariannen-Stift der Amalie-Sieveking-Stiftung.Architekt:Dipl. Ing. H. Philippinach dem Geschmack der Mieter eingerichtet werden und Rückzugsmöglichkeitenbieten. Genügend Platz für einige Liegesesselund eine direkte Verbindung zur Küche ermöglicht es auch Mietern,die nicht mehr mobil sind, am Gemeinschaftsleben teilzunehmen.Terrasse oder GartenGünstig ist es, wenn die Mieter die Möglichkeit haben, direkt vonWohnzimmer oder Küche aus auf eine Terrasse, einen geschütztenGarten oder zumindest einen Balkon zu gelangen. In jedemFall benötigen auch <strong>Menschen</strong>, die die Wohnung aufgrund ihrerErkrankung kaum mehr verlassen können, die Möglichkeit, sichregelmäßig im Freien aufzuhalten.WirtschaftsflächeEin Haushalt <strong>mit</strong> acht und mehr Personen ist darüber hinaus aufgenügend Wirtschaftsfläche angewiesen. Insbesondere die anfallendenWäschemengen erfordern das Aufstellen mehrererWaschmaschinen und Trockner. Zudem wird Platz für Putzutensilienund Pflegehilfs<strong>mit</strong>tel benötigt.17


2Die WohnungGrundriss der <strong>Wohngemeinschaft</strong> Langenhorn.Baugenossenschaft Fluwog-Nordmark · Architektin: Dipl.-Ing. B. Huke-SchubertEin Teil des Wirtschaftsbereiches sollte un<strong>mit</strong>telbar in der <strong>Wohngemeinschaft</strong>liegen, da<strong>mit</strong> sich die Mieter an Haushaltstätigkeitenbeteiligen können. Räume für weitere Waschmaschinen odereine Kühltruhe können sich auch außerhalb der Wohnung, zumBeispiel im Keller, befinden.Ist die Wohnung groß genug, ist es sehr praktisch, ein flexibelnutzbares Zimmer zu haben: als Rückzugsraum, als weiteren Wirtschaftsraumoder als Gästezimmer für Besucher der Mieter. DerPflegedienst könnte dort seine Besprechungen abhalten, solangesichergestellt ist, dass der Raum in erster Linie den Mietern undihren Angehörigen zu Verfügung steht.Ansonsten empfiehlt es sich für den Pflegedienst, eine „kleineEcke“ im Wohnzimmer einzurichten, in der er seine Dokumentationerledigen kann.18


BrandschutzDie Wohnung2Im Interesse der pflegebedürftigen Mieter sollte alles unternommenwerden, um einen Brand in einer Wohnung dieser Größe zuvermeiden. Mit dem Start der <strong>Wohngemeinschaft</strong> ist es daherwichtig, dass der Vermieter die Feuerwehr über die Adresse,Größe der Wohnung und die Anzahl der Mieter <strong>mit</strong> Demenz informiert,da<strong>mit</strong> sie sich im Brandfall auf die Rettung der hilfebedürftigen<strong>Menschen</strong> einstellen kann.Als Interessenvertreter der <strong>Wohngemeinschaft</strong> sollten Sie inZusammenarbeit <strong>mit</strong> dem Pflegedienst dafür Sorge tragen, dassalle Mitarbeiter und Angehörigen über die Möglichkeiten einerBrandverhütung informiert sind.Die Informationsveranstaltungen werden auf Anfrage von derFeuerwehr <strong>Hamburg</strong> in den Räumen der <strong>Wohngemeinschaft</strong>durchgeführt (siehe Adressteil: Feuerwehr).Ausführlichere Informationen über die baulichen Anforderungenund sinnvolle Ausstattung einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> für<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz erhalten Sie in der Arbeitshilfe fürInitiatoren „Leben und Wohnen im Alter“, Band 6 der BertelsmannStiftung und des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. DieBroschüre ist unter www.kda.de zu beziehen.19Tipp


2Die WohnungZusammenfassungEmpfehlungen für die Wohnung:Größe einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> für acht Mieter· die Gesamtfläche beträgt mindestens 30 qm pro Mieter;· jeder Mieter hat ein privates Zimmer <strong>mit</strong> mindestens 12 qm;· die Gemeinschaftsfläche (Küche und Wohnzimmer) beträgtmindestens 80 m 2 .Raumaufteilung· im Neubau hat jeder Mieter ein eigenes Bad bzw.im Altbau teilen sich maximal drei Mieter ein Bad;· Wohnküche und Wohnzimmer bilden das „Herzstück“der WG;· die Einzelzimmer sind um die Gemeinschaftsräumeangeordnet;· die Wohnung befindet sich ebenerdig auf einer Etageohne Barrieren;· es gibt genügend Platz für einen Wirtschaftsraum;· es gibt ein Gästezimmer, in dem Angehörige und Besucherübernachten können;· es gibt eine Gästetoilette;· es gibt einen barrierefreien Zugang zu geschütztemGarten, Hof, Balkon oder Terrasse.Einzelzimmer· ein (Pflege-)Bett;· ein Schrank;· eine Sitzecke;· Möbel und vertraute Gegenstände der Mieter.Wohnküche· ein großer Tisch für mindestens 12 Personen;· genügend Arbeitsfläche;· ein Umluftherd <strong>mit</strong> Einschaltschutz;· genügend Stauraum;· Inventar und Geräte, die so weit wie möglich aus denBeständen der Mieter stammen.


Die WohnungZusammenfassung2Wohnzimmer· Möbel aus den Beständen der Mieter;· mehrere Liegesessel.Badezimmer· eine bodengleiche Dusche;· ein erhöhter Toilettensitz;· Haltegriffe;· ein angemessen positionierter Spiegel;· ein rutschfester Bodenbelag;· eine Badewanne (wünschenswert);· ein Wendekreis von 1,20 m.Ausstattung· die Ausstattung der Wohnung orientiert sich am Privathaushalt,um ein Gefühl der Vertrautheit zu erzeugen;· die Mieter bringen ihre eigenen Möbel <strong>mit</strong> und stattendie Gemeinschaftsräume aus;· die Ausstattung eignet sich für die Versorgung einergroßen Gruppe;· die Ausstattung ermöglicht die Pflege schwer kranker<strong>Menschen</strong>;· die Wohnung ist in warmen hellen Farben gehalten,ohne Muster an Wänden und Böden;· Stolperfallen werden vermieden;· die Türen sind breit genug für Rollstühle;· die Brüstungen befinden sich in angemessener Höhe;· eine Klingelanlage fungiert als „Warnsystem“.Brandschutz· der Vermieter informiert die Feuerwehr über den Standortund die Gegebenheiten der <strong>Wohngemeinschaft</strong>;· die Mitarbeiter des Pflegedienstes und die Angehörigeninformieren sich bei der Feuerwehr über Brandverhütungsmaßnahmen.


3Begleitungund Pflege· Die Vorteile des Zusammenlebensin einer kleinen Gruppe· Der Alltag in der <strong>Wohngemeinschaft</strong>· Die Bedeutung der Lebensgeschichte· Die Pflege von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz


3Foto: Nana ZiescheBegleitung und PflegeDie Vorteile des Zusammenlebens in einer kleinen GruppeFür <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz ist die Nähe zu anderen <strong>Menschen</strong>besonders wichtig. Sie brauchen das Gefühl, Teil einer Gemeinschaftzu sein und sind auf die Unterstützung anderer <strong>Menschen</strong>angewiesen, um sich selbst noch als Person erleben zu können.Angehörige beobachten immer wieder, dass die Erkrankten allesozialen Kontakte abbrechen. Zu Beginn der Erkrankung ist diesoft <strong>mit</strong> dem Erleben der eigenen Beeinträchtigung und der Schamverbunden, diese vor anderen zu offenbaren. Später fällt es <strong>Menschen</strong><strong>mit</strong> Demenz dann zunehmend schwerer, von sich aus inKontakt <strong>mit</strong> anderen <strong>Menschen</strong> zu treten.In einer <strong>Wohngemeinschaft</strong>, in der die Kontakte der Mieter untereinandergezielt gefördert werden und Vertrauen entsteht, könnensich <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz in allen Stadien der Erkrankung in derGemeinschaft sehr wohl fühlen. Sie benötigen dabei aber andere<strong>Menschen</strong>, die ihnen Halt und Orientierung geben und die auf ihrebesonderen Bedürfnisse eingehen. Dies können vor allem dieAngehörigen gut leisten, wenn sie eine positive emotionale Bindungzum Erkrankten haben und dessen Lebensgeschichte gutkennen. Aber auch Pflegekräfte, die sich regelmäßig um dieErkrankten kümmern, sind in der Lage, eine vertrauensvolle Beziehungherzustellen. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes und dieAngehörigen haben in der kleinen Gruppe die Möglichkeit, dasGemeinschaftsgefühl durch gemeinsame Aktivitäten zu fördernund zugleich auf die Bedürfnisse der einzelnen Mieter einzugehen.Leben inGemeinschaftGeborgenheitund Orientierung23


3DerGemeinsameAlltagsgestaltungeigeneInteressenHaustiereBegleitung und PflegeAlltag in der <strong>Wohngemeinschaft</strong><strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz können sich nur schwer auf Neues einstellen.Deshalb ist es für sie wichtig, dass sie auch in einer neuenUmgebung möglichst an ihr bisheriges Leben anknüpfen können.Aus diesem Grund orientiert sich der Alltag in der <strong>Wohngemeinschaft</strong>an typischen Aktivitäten in einem Privathaushalt. Der Alltagwird durch die täglich anfallenden Hausarbeiten und Gewohnheitender Mieter bestimmt. Im Rahmen ihrer Fähigkeiten könnensich die Mieter an den anfallenden Arbeiten, wie Einkaufen, EssenKochen, Backen, Wäschewaschen, -aufhängen und -falten,Bügeln, Fegen oder Staubwischen beteiligen. Der Pflegediensthat dabei die Aufgabe, zum Mitmachen anzuregen und dieErkrankten in ihren Bemühungen zu unterstützen. Dabei ist esnicht wichtig, dass alle Mieter überall <strong>mit</strong>machen. Wer noch kannund Lust dazu hat, schneidet das Gemüse, ein anderer wäscht aboder steht am Herd. Das Ergebnis ist nicht so entscheidend. VonBedeutung ist, dass die Erkrankten an der Tätigkeit Spaß haben,sie als sinnvoll ansehen, persönliche Erfolge erleben und dasGefühl haben, noch für Andere nützlich zu sein. Wer nicht mehr<strong>mit</strong>machen kann, sitzt dabei, sieht zu und riecht, was gekochtwird. Auch <strong>Menschen</strong>, die nicht mehr mobil sind, können in Liegesesselnin Küche oder Wohnzimmer dabei sein, solange ihnen dasgut tut. Wer nicht gerne im Haushalt arbeitet, kann – sofern vorhanden– im Garten <strong>mit</strong>helfen und die Blumen gießen, Unkrautjäten oder Laub harken.Ansonsten verbringen die Mieter ihre Zeit wie zu Hause auch <strong>mit</strong>Klönen, Dösen, Spazierengehen, Fernsehen, Handarbeiten oderMusikhören. Manchmal singt vielleicht eine Mitarbeiterin <strong>mit</strong> derGruppe, ein andermal spielt die Gruppe zusammen ein Spiel.Wann immer sie wollen, ziehen sich die Mieter in ihre Zimmerzurück. Möglichst häufig kommen die Angehörigen und verbringenauch Zeit <strong>mit</strong> der ganzen Gruppe. Sei es, dass sie sich <strong>mit</strong>allen in den Garten setzen und den gemeinsam gebackenenKuchen essen, ein paar Mieter <strong>mit</strong> auf einen Spaziergang nehmenoder nach dem gemeinsamen Abendessen zusammen singen.In einigen <strong>Wohngemeinschaft</strong>en hat man sehr gute Erfahrungen<strong>mit</strong> Haustieren gemacht, wenn es Mitarbeiter im Pflegedienstgibt, die dies unterstützen und die Tiere im Auge behalten. Viele24


3Fotos: Jörn Wieking<strong>Menschen</strong> besaßen früher einen Hund oder eine Katze, andere gareinen ganzen Stall voller Tiere. In jedem Fall wird es von vielen<strong>Menschen</strong> als sehr befriedigend empfunden, sich um ein Tierkümmern zu können. Eine Katze zum Beispiel braucht nicht sonderlichviel Pflege, aber Mieter können die Aufgabe übernehmen,sie zu versorgen. Und selbst <strong>Menschen</strong>, die in ihrer Erkrankungweit fortgeschritten sind, streicheln gerne eine Katze und spüren,wie warm und weich sich ihr Fell anfühlt.Ein geregelter Tagesablauf ist für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz sehr hilfreich.Das muss aber nicht bedeuten, dass alle Mieter denselbenTagesablauf haben. Jeder Mieter soll einen Tagesrhythmus beibehalten,der seinen Vorlieben und Neigungen entspricht. Wernachts gerne lange wach bleibt, findet im Nachtdienst einen Gesprächspartner,wer schon immer gerne lange ausgeschlafen hat,kann dies beibehalten und später frühstücken. Für die Tagesstrukturund das Gemeinschaftsleben der Mieter hat es sich allerdingsals günstig erwiesen, wenn die Mieter das Mittag- und Abendessengemeinsam einnehmen.geregelterTagesablauf25


3DielebenslangeGewohnheitenindividuelleBedürfnisse26Begleitung und PflegeBedeutung der LebensgeschichteDie Möglichkeit, ihre lebenslangen Gewohnheiten so lange wiemöglich fortzuführen, ver<strong>mit</strong>telt <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz dasGefühl der Sicherheit und Geborgenheit. Oft können die Erkranktenihre Wünsche und Bedürfnisse allerdings nicht mehr selbstäußern. Dann ist es besonders wichtig, dass Mitarbeiter der Pflegeund Betreuung Lebensthemen ansprechen und in die Alltagsaktivitäteneinbeziehen. Aus der Lebensgeschichte können auchErklärungen für Verhaltensweisen gewonnen werden, die ansonstenunverständlich blieben. Vieles wird verständlich, wenn mansich bewusst macht, dass sich <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz häufig ineiner Zeit erleben, in der sie selbst jung waren, im Berufslebenstanden oder einen eigenen Haushalt führten.Gelegentlich entwickeln <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz im Verlauf ihrerErkrankung aber auch neue und für ihre Umwelt erstaunliche Vorlieben.Sehr gut ist es, wenn die Pflegedienst<strong>mit</strong>arbeiter aufSignale der Erkrankten reagieren können und daraus entwederspontan Aktivitäten für alle entwickeln, wie gemeinsames Singenoder Erzählen, oder sich immer wieder gezielt <strong>mit</strong> einem Erkranktenbeschäftigen. Viele Tätigkeiten demenzkranker <strong>Menschen</strong> führenzu keinem Ziel mehr, sind aber für die Erkrankten selbst vonBedeutung und fördern ihr Wohlbefinden. Manchmal geht es fürdie Angehörigen oder den Pflegedienst auch „einfach“ darum, <strong>mit</strong>den Erkrankten nur da zu sein und auszuhalten, dass nichts ausihrer Sicht Sinnvolles geschieht.Das Befinden und Verhalten von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz ist häufigunberechenbar und von ihrer jeweiligen Tagesform abhängig. Wassich an einem Tag bewährt hat, kann am nächsten Tag hinfälligsein.Für diejenigen, die früher einen eigenen Haushalt geführt habenoder einen großen Garten hatten, wird es vermutlich leichter sein,in der <strong>Wohngemeinschaft</strong> eine Beschäftigung zu finden, die ihrenalten Gewohnheiten entspricht. Schwieriger wird es für <strong>Menschen</strong>,die nie Haus- oder Gartenarbeit verrichtet haben und dasauch niemals als ihre Aufgabe betrachten würden. Es wird, daraufsei noch einmal nachdrücklich hingewiesen, nicht immer leichtsein, die richtige Anregung zu finden, zumal sich auch die Fähigkeitenim Verlauf der Erkrankung verändern. Aber wenn man dieLebensgeschichte der Erkrankten gut kennt, finden sich meistensAnknüpfungspunkte.


Foto: Nana Ziesche· Das Leben in der <strong>Wohngemeinschaft</strong> orientiert sich an denLebensumständen in einem Privathaushalt.· Die normalen Alltagsaktivitäten strukturieren den Tag (hauswirtschaftlicheTätigkeiten wie Kochen, Wäschewaschen,Gartenarbeit, gemeinsames Essen, Gäste empfangen,Spazierengehen, Musikhören, etc.).· Die Mieter beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeitenund Bedürfnisse an den Alltagsaktivitäten und werden dabeivon den Angehörigen und den Pflegediensten unterstützt.· Die Tagesgestaltung richtet sich nach dem individuellenRhythmus der WG-Bewohner (Aufstehen und Schlafengehen,Frühstücken, Besuch haben, etc.).· Die Lebensgeschichte der Einzelnen, ihre Vorlieben undAbneigungen werden berücksichtigt und ihre Gewohnheitenin den Alltag integriert.· Gemeinsame Aktivitäten (Mittag- und Abendessen, Singen,im Garten sitzen, Feste feiern) fördern das Zusammenlebenund Wohlbefinden.· Auch <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz im fortgeschrittenen Stadiumkönnen am Gemeinschaftsleben teilnehmen (Liegesessel).· Ein Haustier (Vogel, Katze, Hund) kann anregend wirken.Zusammenfassung


Foto: Jörn Wieking3 DiePflege von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> DemenzIm Laufe der Erkrankung werden <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz auchzunehmend auf Pflege angewiesen sein. Vor allem der Hilfebedarfbeim Waschen, An- und Ausziehen und Probleme der Inkontinenzwerden zunehmen. In Abstimmung <strong>mit</strong> den Angehörigen übernimmtder Pflegedienst alle anfallenden Aufgaben der Grundpflegeund führt die ärztlichen Verordnungen durch. Die Pflegeabläufesollten aber den Alltag der Mieter auch bei zunehmender Pflegebedürftigkeitnicht dominieren. Tagesrhythmus und Vorlieben werdenauch dann weiter berücksichtigt, wenn die erforderlichen Pflegetätigkeitenan Umfang zunehmen. Die Anforderungen an diePflege ändern sich dabei im Laufe der Zeit immer wieder.Niemand muss jedoch aufgrund fortschreitender Pflegebedürftigkeitaus der <strong>Wohngemeinschaft</strong> ausziehen. Die Praxis zeigt, dassMieter bis zu ihrem Lebensende in der <strong>Wohngemeinschaft</strong> bleibenkönnen, wenn sie rund um die Uhr von einem Pflegedienstversorgt werden. In ihrer Sterbephase werden die Erkrankten vonAngehörigen und Pflegedienst<strong>mit</strong>arbeitern begleitet.28


4Wie funktioniert’s?· Was ist bei der Gründung einer<strong>Wohngemeinschaft</strong> zu tun?· Was muss ein Pflegedienst <strong>mit</strong>bringen?· Tipps für die Zusammenarbeit der Angehörigen· Die <strong>Wohngemeinschaft</strong> läuft!


4Wiefunktioniert’s?Der Unterschied zwischen einer ambulant <strong>betreute</strong>n <strong>Wohngemeinschaft</strong>und einer Pflege im Heim wird vor allem an der Rollenverteilungzwischen Angehörigen, Pflegedienst und Vermietersowie den da<strong>mit</strong> verbundenen Aufgaben deutlich.In einer ambulant <strong>betreute</strong>n <strong>Wohngemeinschaft</strong> finden Sie alsAngehörige Entlastung, weil Sie die tägliche praktische Pflege undBegleitung der Erkrankten abgeben können. Die Verantwortungfür eine gute Versorgung bleibt aber weiterhin in Ihren Händen.Dadurch haben Sie die Möglichkeit, großen Einfluss auf dieZusammensetzung der Mieter, die Atmosphäre und das Leben inder Gemeinschaft zu nehmen. Wie das konkret funktionierenkann, wird im Folgenden von der Gründung einer <strong>Wohngemeinschaft</strong>bis zur Organisation des Alltags dargestellt.Was ist bei der Gründung einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> zu tun?<strong>Hamburg</strong>erKoordinationsstellefürWohn-Pflege-GemeinschaftenregelmäßigeTreffen in derVorbereitungsphase30Angehörige können sich selbst auf den Weg machen, andere Mitstreitersuchen und die Gründung einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> in dieHand nehmen. Die „<strong>Hamburg</strong>er Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften“ (Adresse siehe Anhang) bietet dabei ihreUnterstützung an. Sie berät Angehörige und ver<strong>mit</strong>telt den Kontaktzu interessierten Vermietern, wie zum Beispiel Baugenossenschaftenund Begleitern.Häufig geht die Initiative zur Gründung von <strong>Wohngemeinschaft</strong>envon einem Vermieter, einem Verein oder Pflegedienst aus, diebereits über geeigneten Wohnraum verfügen. Der jeweilige Initiatorlädt dann zur Besichtigung der Wohnung und zu einem erstenAngehörigentreffen ein. Dort werden Informationen zum Wohnraum,zu den Kosten und Zusammenhängen des gemeinschaftlichenWohnens <strong>mit</strong> ambulanter Betreuung gegeben.Wenn Sie sich dafür entscheiden, sich an der Gründung einer<strong>Wohngemeinschaft</strong> zu beteiligen, dann kennen Sie zunächstwahrscheinlich nur die Baupläne oder die leere Wohnung und dieübrigen Angehörigen. Über alles andere verständigen Sie sichdann innerhalb der Angehörigengruppe, die sich am besten ca.vier bis sechs Monate vor dem Einzug zum ersten Mal trifft. Es hatsich als hilfreich erwiesen, wenn an diesen Treffen außer dem Ver-


Wie funktioniert’s?mieter auch eine Person teilnimmt, die Erfahrung bei der Gründungvon <strong>Wohngemeinschaft</strong>en hat und den Gründungsprozessberatend begleiten kann. Diese Begleiter können ebenfalls überdie Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften ver<strong>mit</strong>teltwerden. In dieser Vorbereitungsphase sollten sich die Angehörigenetwa alle zwei Wochen treffen.Wenn ein Pflegedienst die Initiative zur Gründung ergriffen hat,sollte grundsätzlich kein Mitarbeiter an den Angehörigentreffenteilnehmen, weil ansonsten die erforderliche freie Wahl des Pflegedienstesdurch die Angehörigen beeinträchtigt ist. Es sprichtaber auch nichts dagegen, dass Angehörige sich schließlich füreben diesen Pflegedienst entscheiden. Wesentlich ist, dass dieAngehörigen tatsächlich die Möglichkeit hatten, zwischen mehrerenPflegediensten zu wählen und sich am Ende für den Dienstentscheiden können, der ihren Vorstellungen am ehesten entspricht.Der Pflegedienst sollte deshalb auch erst wieder in Kontakt<strong>mit</strong> der Gruppe der Angehörigen treten, wenn er zum Bewerbungsgesprächeingeladen worden ist.Nachdem geklärt ist, wer in die <strong>Wohngemeinschaft</strong> einziehenmöchte, sollten sich die Angehörigen zunächst darüber einigen,wer welches Zimmer bewohnen wird. Angehörige brauchen Klarheitund Verlässlichkeit. Sie können sich verständlicherweise erstdann intensiv an der Gestaltung beteiligen, wenn sie wissen, dassihr Familien<strong>mit</strong>glied auch sicher einen Platz in der <strong>Wohngemeinschaft</strong>erhält. Außerdem vermeidet ein solches Vorgehen, dass beiNeueintritten in die Gruppe während der Gründungsphase dieZimmerfrage immer wieder neu diskutiert wird.Wie die Entscheidung ausfällt, ist für die Lebensqualität desErkrankten oft gar nicht so bedeutsam. Da aber Lage und Preiseder Zimmer innerhalb einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> manchmal sehrunterschiedlich ausfallen, kann es hilfreich sein, wenn die GruppeKriterien aufstellt, nach denen die Zimmer vergeben werden. SolcheKriterien können zum Beispiel der Zeitpunkt der Anmeldung,der Grad der Hilfebedürftigkeit und die finanziellen Spielräume dereinzelnen Mieter sein.Im nächsten Schritt sollten Sie überlegen, wie Sie sich das Lebenin der <strong>Wohngemeinschaft</strong> vorstellen. Welche Atmosphäre soll inder <strong>Wohngemeinschaft</strong> herrschen? Wie könnte ein typischerTagesablauf aussehen? Welche Aufgaben wollen Sie selbst, welchesoll der Pflegedienst übernehmen? Hilfreich ist es, wenn dieDiskussionsergebnisse schriftlich festgehalten werden.Begleitung inder GründungsphaseVerfahren zurZimmerbelegungGemeinsamePlanungdes Lebensin der WG31


4ImAuswahl desPflegedienstesWie funktioniert’s?Anschluss daran formulieren Sie gemeinsam einen Brief, denSie an Pflegedienste verschicken, oder nutzen das Muster für eineAusschreibung, das Sie im Anhang finden (siehe S.67). Meist werdensich auf eine Ausschreibung hin mehrere Dienste bewerbenund sich der Gruppe der Angehörigen vorstellen. Nach den Auswahlgesprächenist es unbedingt notwendig, dass Sie sich aufeinen gemeinsamen Dienst einigen, um eine 24-stündige Betreuungder <strong>Wohngemeinschaft</strong> zu gewährleisten.Dieses Verfahren ist auch dann zu empfehlen, wenn ein Pflegedienstdas Projekt initiiert hat, der Vermieter einen Pflegedienstkennt, den er empfiehlt, oder Angehörige bereits gute Erfahrungen<strong>mit</strong> einem bestimmten Dienst gemacht haben. Sie sollten injedem Fall mehrere Dienste einladen, um einen Vergleich zuhaben und sich ein besseres Bild machen zu können.Was muss ein Pflegedienst <strong>mit</strong>bringen?Versorgungsvertrag<strong>mit</strong> derPflegekasseBereitschaft zurZusammenarbeit<strong>mit</strong>bringenUm die vielfältigen Aufgaben in einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> bewältigenzu können, müssen die Mitarbeiter des Pflegedienstesbestimmte Fähigkeiten und Qualifikationen <strong>mit</strong>bringen oder imVerlauf der Gründung erwerben. Eine formale Voraussetzung ist,dass der Pflegedienst einen sogenannten Versorgungsvertrag <strong>mit</strong>den Kranken- bzw. Pflegekassen abgeschlossen hat. Andernfallskönnen die Pflege- und Behandlungskosten nicht <strong>mit</strong> den Kostenträgernabgerechnet werden (Näheres siehe Kapitel 5 ab S.50).Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass der Pflegedienst bereitist, partnerschaftlich <strong>mit</strong> den Angehörigen zusammenzuarbeiten.Viele Pflegedienst<strong>mit</strong>arbeiter sind <strong>mit</strong> der Pflege von <strong>Menschen</strong><strong>mit</strong> Demenz aus ambulanten Einsätzen vertraut. Diese pflegerischenKompetenzen werden <strong>mit</strong> Fortschreiten der Erkrankungauch in der WG benötigt. Die kontinuierliche Begleitung einerGruppe von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz über viele Stunden des Tagesist für die Mitarbeiter aus der ambulanten Pflege allerdings ofteine ebenso neue Erfahrung, wie die Arbeit in einem festen Teaman einem Ort.Auch das Führen eines großen Haushalts ist für viele Pflegedienst<strong>mit</strong>arbeiterein relativ neues Aufgabenfeld: In einer WG muss täglichfür eine große Gruppe gekocht werden. Es gilt die Wäschemengenzu bewältigen, die in einer Gemeinschaft <strong>mit</strong> Pflegebedürftigenund unter Umständen inkontinenten <strong>Menschen</strong> entstehenkönnen. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter für die Sauberkeit32


4Foto: Nana Zieschein der WG zuständig. Und schließlich ist ein gewisses Organisationstalentvonnöten, um beispielsweise den Tagesablauf, den Einkaufund die Mahlzeiten zu planen.Natürlich müssen nicht alle Mitarbeiter alle Aufgaben übernehmenkönnen. Der Pflegedienst braucht Mitarbeiter, die unterschiedlicheFähigkeiten <strong>mit</strong>bringen und gut in einem Team zusammenarbeitenkönnen. Die Startphase in der WG verläuft erfahrungsgemäß reibungsloser,wenn die Pflegedienstleitung die Mitarbeiter bereitsim Vorfeld auf diese Teamarbeit vorbereitet hat.Es ist allerdings nicht nur examiniertes Altenpflegepersonalgefragt. Die „Hauptarbeit“ liegt in der Alltagsbegleitung, der Hauswirtschaftund der Grundpflege. Das Betreuungsteam setzt sichdeshalb am besten aus Betreuungs-, Hauswirtschafts- und Pflegekräftenzusammen.Pflege,Alltagsbegleitung,HauswirtschaftBeispiel für den Personaleinsatz <strong>mit</strong> Doppelbesetzungfür den Tagdienst und Einfachbesetzung für die Nacht:*· 1 bis 2 examinierte Pflegekräfte (meist Altenpflegerin/Altenpfleger als interne Teamleitung);· 4 bis 5 Hauspflegekräfte <strong>mit</strong> ausgeprägter hauswirtschaftlicherErfahrung;· 2 „Low Budget“-Kräfte (Praktikanten, Zivildienstleistende);· 5 Studenten <strong>mit</strong> Pflegeerfahrung für die Nachtbereitschaft.*Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugende 2004„<strong>Ambulant</strong> <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong>en für demenziell erkrankte <strong>Menschen</strong>“Siehe auch www.bmfsfj.deInfo33


4DiePflegedienstsichertKontinuitätWie funktioniert’s?Leitung des Pflege- und Betreuungsteams sollte über eineZusatzqualifikation im Bereich Demenz und eine mindestens zweijährigeErfahrung im Umgang <strong>mit</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz verfügen.Darauf wird deshalb so viel Wert gelegt, weil die Teamleitunghauptverantwortlich ist für die Gestaltung des Lebens in der<strong>Wohngemeinschaft</strong> und ihre Haltung das Verhalten aller anderenMitarbeiter maßgeblich beeinflusst. Es gehört außerdem mindestenseine Altenpflegefachkraft zum Betreuungsteam, die regelmäßiganwesend ist und die Mieter dadurch gut kennt. Auch alle übrigenMitarbeiter können in der WG nur gute Arbeit leisten, wennsie wissen, welche Auswirkungen eine Demenzerkrankung habenkann, und sie die Anforderungen an den richtigen Umgang <strong>mit</strong> denErkrankten kennen. Erst dann können sie auch die Lebensthemender <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz in die Alltagsgestaltung aufnehmenund den Erkrankten ein Gefühl von Sicherheit, Geborgenheit undOrientierung ver<strong>mit</strong>teln.Es liegt auf der Hand, dass die Arbeit in einer <strong>Wohngemeinschaft</strong>nicht ohne eine Portion Humor, Gelassenheit, Toleranz, Kreativitätund der Fähigkeit zur Konfliktlösung gelingen kann. <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong>Demenz verhalten sich nicht immer so, wie es den eigenen Vorstellungenvon gut und richtig entspricht. Dies gilt es zu verstehenund auszuhalten. Ein derartiges Arbeitsfeld ist gewiss nicht fürjeden Pflegedienst<strong>mit</strong>arbeiter das Richtige. Wichtig ist, dass dieMitarbeiter, die sich für den Einsatz in der <strong>Wohngemeinschaft</strong> entscheiden,gerne dort arbeiten und Interesse an dieser Arbeit <strong>mit</strong>bringen.Alle Mitarbeiter, auch Studenten und Praktikanten, solltenregelmäßig und dauerhaft in der <strong>Wohngemeinschaft</strong> eingesetztwerden.Der Pflege- und Begleitungsbedarf der einzelnen Mieter und da<strong>mit</strong>für die ganze Gruppe kann sich im Laufe der Zeit stark verändern.So wird <strong>mit</strong> dem Fortschreiten der Erkrankung die Grundpflegeimmer größeren Raum einnehmen. Immer wieder werden Mieterversterben oder durch Krankenhausaufenthalte über längere Zeitnicht in der <strong>Wohngemeinschaft</strong> wohnen. Das stellt den Pflegedienstvor besondere finanzielle Herausforderungen. Es empfiehltsich deshalb, einen Pflegedienst auszuwählen, der sich nicht erstfür die Tätigkeit in der <strong>Wohngemeinschaft</strong> gegründet hat, sondernder bereits eine ganze Weile besteht und neben der <strong>Wohngemeinschaft</strong>auch noch über einen Stamm anderer Kunden verfügt.Ist der Pflegedienst ausgewählt, erarbeitet er Leitlinien für diePflege und Betreuung der Gruppe. In den Wochen bis zum Einzug34


Wie funktioniert’s?ist es dann durchaus sinnvoll, wenn sich die Angehörigen und derPflegedienst in Abständen mehrmals treffen, um gemeinsam anihren jeweiligen Vorstellungen vom Leben in der <strong>Wohngemeinschaft</strong>zu arbeiten, erste Absprachen über den Einzug und die Tagedanach zu treffen und Regelungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeitaufzustellen. In der Regel muss der Dienst in dieserPhase weiteres Personal zur Versorgung der <strong>Wohngemeinschaft</strong>suchen und einstellen. Die Mitarbeiter sollten in Fortbildungen aufihre Aufgabe vorbereitet werden. Dies wird jedoch in der Praxisoft erst nach Bezug der <strong>Wohngemeinschaft</strong> möglich sein.4Der Pflegedienst· darf <strong>mit</strong> den Kassen abrechnen (Versorgungsvertrag);· ist bereit, partnerschaftlich <strong>mit</strong> den Angehörigen zusammenzuarbeiten;· erarbeitet ein Pflege- und Betreuungskonzept, das <strong>mit</strong>den Angehörigen abgestimmt wird;· garantiert die regelmäßige Anwesenheit einer Altenpflegefachkraft.Die Leitung des Pflegeteams· hat eine Zusatzqualifikation im Bereich Demenz und einemindestens zweijährige berufliche Erfahrung im Umgang<strong>mit</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz.Das Pflegeteam besteht aus Mitarbeitern, dieZusammenfassung· unterschiedliche Fähigkeiten und Qualifikationen haben;· große Gruppen betreuen und den Alltag gestalten können;· hauswirtschaftliche Kenntnisse <strong>mit</strong>bringen;· das nötige Wissen über die demenzielle Erkrankungund deren Auswirkungen verfügen;· die Lebensthemen der Mieter aufgreifen und in den Alltagintegrieren können (Biographiearbeit);· humorvoll, tolerant, gelassen, kreativ und fähig sind,Konflikte zu lösen;· gerne in der WG arbeiten.


4DerWie funktioniert’s?hier beschriebene Ansatz der ambulanten Begleitung einer<strong>Wohngemeinschaft</strong> durch einen Pflegedienst wird in der Praxisam häufigsten gewählt. Daneben gibt es jedoch noch weitereMöglichkeiten der Zusammenarbeit in <strong>Wohngemeinschaft</strong>en. Jenach gewähltem Modell verschieben sich die Aufgabenschwerpunkteder beteiligten Akteure (andere Modelle werden im Band6 des Kuratoriums Deutsche Altershilfe beschrieben - siehe S.79).Tipps für die Zusammenarbeit der AngehörigenRegelnvereinbarenVertragaufsetzenAls Angehörige verfügen Sie in der <strong>Wohngemeinschaft</strong> über einengroßen Gestaltungsspielraum. Dieser bezieht sich nicht nur auf dieWahl eines Pflegedienstes, sondern auf eine Vielzahl von Angelegenheiten.Für ein harmonisches Miteinander ist es wichtig, dass Sie nichtnur die Bedürfnisse Ihres eigenen Familien<strong>mit</strong>gliedes im Blickhaben, sondern ihn auch immer als Teil einer Gruppe sehen, fürderen Wohlergehen die Angehörigen gemeinsam verantwortlichsind. Alle Entscheidungen, die nicht nur Ihren Angehörigen, sonderndie ganze Gruppe betreffen, können Sie nur gemeinsam <strong>mit</strong>den anderen treffen. Dabei müssen Sie häufig unterschiedlicheErwartungen und Bedürfnisse unter einen Hut bringen. Das wirdzwar nicht immer leicht sein, kann aber gelingen, wenn Sie sichbereits im Vorfeld <strong>mit</strong> den anderen Akteuren darüber verständigen,wie Entscheidungen gefällt sowie Aufgaben verteilt werdenund wie bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Angehörigengruppezu verfahren ist. Ratsam ist es, gemeinsame Regeln zuvereinbaren, in denen festgelegt wird, wie man (insbesondere imFall von Konflikten) <strong>mit</strong>einander umgehen möchte. Diese Regelnsollten immer schriftlich festgehalten werden, da<strong>mit</strong> sie nachvollziehbarbleiben.Eine weitere Möglichkeit besteht darin, diese Regelungen in Formeines Vertrages zu einer „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ zuformulieren. Im Anhang befindet sich dazu ein Musterbeispiel(siehe S.70), das Sie direkt übernehmen oder aber nach Ihren eigenenVorstellungen verändern können.In solch einem Vertrag wird zum Beispiel festgelegt, über welcheBereiche sich die Angehörigen absprechen müssen, nach welchemVerfahren Abstimmungen laufen sollen, was im Falle vonUnzufriedenheit <strong>mit</strong> dem Pflegedienst passieren soll und wieAngehörige <strong>mit</strong> Konflikten umgehen, die immer mal wieder ent-36


Foto: Jörn Wieking4stehen werden. Konflikte können sich zum Beispiel am Verhalteneines Mieters entzünden, der durch sein krankheitsbedingtes Verhaltendie Gruppe über einen längeren Zeitraum massiv stört. Inso einem Fall sollten Angehörige gemeinsam <strong>mit</strong> dem Pflegedienstüber eine Klärung der Situation nachdenken. Manchmal helfenbereits kleine Veränderungen im Tagesablauf, um die Situationzu entschärfen. Es ist in der Praxis zwar selten, aber es kann vorkommen,dass innerhalb der <strong>Wohngemeinschaft</strong> keine Lösung fürdas Problem gefunden wird. Dann sollten alle Akteure dazu beitragen,eine alternative Betreuungsmöglichkeit für die betreffendePerson zu suchen. Vor so einem Schritt sollten aber alle Beteiligtenbedenken, dass die Krankheit in Phasen verläuft und sich mancheProbleme im Laufe der Zeit von selbst wieder lösen.Neben regelmäßigen Treffen hat sich die Wahl eines Sprechersbewährt. Ein Angehöriger wird für einen bestimmten Zeitraumzum Sprecher gewählt und übernimmt da<strong>mit</strong> verschiedene Aufgaben,die vorher festgelegt werden. Zur Aufgabe des Sprecherskann es gehören, die Angehörigentreffen zu planen und zu leiten,erster Ansprechpartner für den Pflegedienst und Kontaktadressefür neue Mieter zu sein oder Werbung für die <strong>Wohngemeinschaft</strong>zu machen. Diese Aufgaben können natürlich auch auf mehrereSchultern verteilt werden.RegelmäßigeTreffen undWahl einesSprechersWenn Angehörige das erste Mal von all den vielen Aufgabenhören, die da im Vorfeld auf sie zukommen, dann sind sie zumeistziemlich verunsichert, ob all das für sie überhaupt zu bewältigenist. Die Praxis hat aber gezeigt, dass eine gelungene Gründungsphaseeine sehr gute Basis für eine anschließende gute Zusammenarbeitin der <strong>Wohngemeinschaft</strong> ist. Außerdem erleben Angehörigediese Treffen oft als sehr positiv, weil sie sich <strong>mit</strong> anderenAngehörigen austauschen können, sich in ihrer schwierigen Pflegesituationnicht mehr so allein fühlen und nach und nach Mitgliedeiner neuen Gemeinschaft werden.37


Fotos v.l.n.r. obere Reihe: 1. Nana Ziesche, 2. - 5. Jörn Wieking / Fotos v.l.n.r. untere Reihe: 1. - 6. Nana Ziesche


Foto: Jörn Wieking4Vorbereitung des EinzugsMöbel undGegenständeGestaltung derUmzugsphase40In einem nächsten Arbeitsschritt bereiten die Angehörigen dengemeinsamen Einzug vor. Dazu sollten Sie besprechen, wie und<strong>mit</strong> welchen Möbeln und Gegenständen Sie die Gemeinschaftsbereichewie Küche und Wohnzimmer möblieren und ausstattenwollen. Da es <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz oft gut tut, vertraute Gegenständeum sich zu haben, müssen Sie nicht unbedingt viele neueMöbel kaufen. Viel sinnvoller ist es, wenn sich die Angehörigendarauf einigen, wer einen Schrank und ein Sofa, wer Stühle, Bilder,den Schreibtisch oder die Lampen <strong>mit</strong>bringt. Das Gleiche giltfür die Küchenutensilien. In vielen Fällen eignen sich die Töpfe unddas Geschirr, das die Mieter zu Hause benutzt haben. Es machtnichts, wenn das dann ein Sammelsurium ergibt. Wichtiger ist es,dass die Mieter ihr vertrautes Geschirr benutzen können. LediglichKüchenmöbel und der unbedingt notwendige große Esstisch müssenunter Umständen neu gekauft werden.Schließlich sollte die Woche des Umzugs gut geplant werden.Dies geschieht am besten zusammen <strong>mit</strong> den Mitarbeitern deszukünftigen Pflegedienstes. Da gilt es so pragmatische Fragen zuklären wie die, ob alle Mieter am selben Tag einziehen oder liebernacheinander, wo die Mieter während des Umzugs untergebrachtwerden können, was es die ersten Tage zu essen geben soll, werden Einkauf dafür erledigt usw. (siehe Anhang „Checkliste für denEinzug S.76).


4Wie funktioniert’s?ZusammenfassungWas ist in der Gründungsphase zu tun?· Treffen Sie sich, wenn möglich, bereits einige Monatevor dem Einzug regelmäßig <strong>mit</strong> den anderen Angehörigen.· Einigen Sie sich möglichst frühzeitig über die Kriteriender Zimmervergabe.· Überlegen Sie zusammen, wie das Leben in der<strong>Wohngemeinschaft</strong> aussehen soll.· Beauftragen Sie den Pflegedienst möglichst3 bis 4 Monate vor Arbeitsbeginn.· Führen Sie Auswahlgespräche <strong>mit</strong> mehreren Pflegedienstenund einigen Sie sich dann auf einengemeinsamen Pflegedienst.· Bereiten Sie gemeinsam den Einzug vor (Möblierung,Ablauf, Umzugstag usw.).· Wählen Sie einen Sprecher.· Stellen Sie gemeinsame Regeln für Ihre Zusammenarbeitauf (Vertrag, Vereinbarung).· Notieren Sie Vereinbarungen, da<strong>mit</strong> Entscheidungenauch später und für Nachmieter nachvollziehbar bleiben.Die <strong>Wohngemeinschaft</strong> läuft!Nun haben Sie’s geschafft! Der Umzug hat geklappt, Ihr Familienangehörigerhat den Neuanfang gut verkraftet und das Lebenin der <strong>Wohngemeinschaft</strong> hat sich eingespielt. Sie sind von dertäglichen Pflege und Betreuung entbunden und haben wiedermehr Zeit für sich. Sie sind bei der Betreuung nicht mehr alleinauf sich gestellt, sondern haben durch die Gruppe der anderenAngehörigen ein Netzwerk von <strong>Menschen</strong>, die sich in einer ähnlichenSituation befinden wie Sie selbst. Die WG können Siebesuchen, sooft Sie wollen, und Sie können sich so viel im WG-Alltag engagieren, wie Ihnen gut tut. Wenn Sie ab und zu in derWG <strong>mit</strong>essen wollen, dann können Sie das tun. Sie dürfen aber41


4auchGemeinsameTeamsitzungenÜbergabebücherführenWie funktioniert’s?beschließen, dass Sie zunächst einmal ein bisschen Abstandbrauchen.Je nach Auftrag durch die Angehörigen übernimmt nun der Pflegedienstdie vielfältigen Aufgaben, die in einer <strong>Wohngemeinschaft</strong>anfallen und sorgt dafür, dass die Mieter sich geborgen fühlen undrund um die Uhr gut versorgt werden.Die Qualität einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> hängt entscheidend davonab, inwieweit sich Angehörige und Pflegedienst als Partner verstehen,die zwar unterschiedliche Voraussetzungen <strong>mit</strong>bringen, sichaber dennoch gegenseitig wertschätzen. Der Pflegedienst verfügtüber spezifische Erfahrungen im Umgang <strong>mit</strong> und der Pflege von<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz, führt den großen Haushalt und sorgt fürdie Betreuung. Sie als Angehörige haben eine besondere gefühlsmäßigeBindung zum Erkrankten und kennen seine Lebensgeschichte,seine Gewohnheiten, Vorlieben und Abneigungen.Da<strong>mit</strong> können sich Pflegedienst und Angehörige wunderbarergänzen. Als Auftraggeber des Pflegedienstes sollten Sie ihm alsAnsprechpartner zur Verfügung stehen, denn viele Entscheidungenkann der Dienst nur in Absprache <strong>mit</strong> den Angehörigen treffen.Der Pflegedienst wiederum informiert die Angehörigen überalle wichtigen Ereignisse in der <strong>Wohngemeinschaft</strong>, trifft seineEntscheidungen nach Rücksprache <strong>mit</strong> den Angehörigen und istbereit, auf Wünsche und Anregungen von Angehörigen einzugehen.Es ist deshalb sehr sinnvoll, wenn in regelmäßigen Abständenein Vertreter der Angehörigen an den Besprechungen desPflegedienstes teilnehmen kann. Und umgekehrt sollte ein Pflegedienst<strong>mit</strong>arbeiterbei Bedarf bei den Treffen der Angehörigengruppedabei sein.In einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> müssen viele Informationen ausgetauschtund Absprachen getroffen werden. Aus diesem Grunde istes sinnvoll, Regelungen für die Ver<strong>mit</strong>tlung von Informationen aufzustellen.Neben der Teilnahme an den Dienstbesprechungen desPflegedienstes ist auch das Führen eines Übergabebuchs einegute Möglichkeit, um Informationen zwischen Dienst und Angehörigenauszutauschen. Jede Mitteilung, über die andere Bescheidwissen sollen, wird in dieses Buch geschrieben, das regelmäßigvon allen gelesen wird. Sinnvoll ist zudem, dass in der <strong>Wohngemeinschaft</strong>der Dienstplan des Pflegedienstes ausliegt, da<strong>mit</strong> dieAngehörigen immer wissen, welche Mitarbeiter Dienst haben.42


Wie funktioniert’s?Als „Hausherr“ sind Sie für die Haushaltskasse verantwortlich,aus der die hauswirtschaftliche Versorgung und Verpflegung derGruppe bezahlt wird. Für die Haushaltskasse richten Sie ambesten ein eigenes Konto ein, auf das alle Mieter monatlich einenfestgelegten Betrag einzahlen (Näheres siehe Kapitel 5 Finanzierung,ab S.49). Die Haushaltskasse kann von einem Angehörigengeführt werden. Sie können die Verwaltung aber auch einem Mitarbeiterdes Pflegedienst übertragen, der die Buchführung übernimmtund Ihnen regelmäßig Rechenschaft ablegt.Wenn ein Mieter auszieht oder verstirbt, haben Sie als Angehörigengruppedie Möglichkeit, einen Nachmieter auszusuchen, dergut in die Gemeinschaft passt und außerdem einen Angehörigen<strong>mit</strong>bringt, <strong>mit</strong> dem Sie sich die Zusammenarbeit gut vorstellenkönnen. Wer diese Kriterien erfüllt, darüber können nur Sie befinden.Deshalb ist es sinnvoll, wenn sich zunächst die Angehörigenin Absprache <strong>mit</strong> dem Pflegedienst für einen Nachmieter entscheidenund dann der Vermieter die formalen Voraussetzungenprüft. Sind diese in Ordnung, gibt der Vermieter seine Zustimmungund der Mietvertrag kann unterschrieben werden. Grundsätzlichist es zu empfehlen, <strong>mit</strong> dem Vermieter zur Nachvermietung einegenerelle Vereinbarung (Muster siehe Anhang S. 75) zu treffen.Gegenstand der Vereinbarung könnte sein, wer die Warteliste <strong>mit</strong>interessierten Nachmietern führt oder bei Anfragen über die WGinformiert. Zu klären ist aber auch, wie viel Zeit der Vermieter denAngehörigen zugesteht, die Nachfolge zu regeln, bevor er eventuellselbst entscheidet.Schließlich kann es vorkommen, dass Sie <strong>mit</strong> einzelnen Mitarbeiternoder dem ganzen Pflegedienst unzufrieden sind. Handelt essich nur um einzelne Mitarbeiter, die nicht den Anforderungen entsprechen,können Sie das <strong>mit</strong> dem Pflegedienst besprechen undeine Umbesetzung vereinbaren. Es kann aber auch vorkommen,dass Sie als Gruppe auch nach mehreren Gesprächen <strong>mit</strong> demPflegedienst grundsätzlich nicht zufrieden sind. Dann können Sieden Pflegedienst gemeinschaftlich abwählen und einen neuenDienst engagieren. Nach dem gemeinsamen Beschluss zur Abwahlkündigt jeder Mieter seinen individuellen Pflegevertrag undunterzeichnet <strong>mit</strong> dem neu gewählten Dienst einen Vertrag.4HaushaltskasseAuswahlneuer MieterAbwahl desPflegedienstes43


4WieGemeinsamfeiernWie funktioniert’s?viele und welche Aufgaben Sie als Angehörige im Alltag der<strong>Wohngemeinschaft</strong> übernehmen, bleibt Ihnen überlassen.Die <strong>Wohngemeinschaft</strong> soll nicht nur dazu beitragen, dass die<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz sich wohl fühlen, sondern auch dazu dienen,dass Sie als Angehörige sich entlastet fühlen. Unabhängigvon der Häufigkeit, <strong>mit</strong> der Sie in der <strong>Wohngemeinschaft</strong> sind, istes für die Atmosphäre sehr förderlich, wenn Sie bei Besuchennicht nur Ihr Familien<strong>mit</strong>glied, sondern immer wieder auch dieGruppe im Blick haben, indem Sie zum Beispiel andere Mieter <strong>mit</strong>ins Gespräch einbeziehen, <strong>mit</strong> mehreren Mietern spazieren gehenoder <strong>mit</strong> der Gruppe gemeinsam singen. Das Gemeinschaftsgefühlwächst insbesondere durch schöne gemeinsame Erlebnissewie Feste oder gelegentliche Ausflüge.ZusammenfassungWenn die <strong>Wohngemeinschaft</strong> läuft:· Erholen Sie sich!· Kommen Sie sooft in die <strong>Wohngemeinschaft</strong> und nehmenSie am Alltag teil, wie Sie es für richtig halten!·Betrachten Sie den Pflegedienst als Partner!Besprechen Sie sich <strong>mit</strong>einander!· Überlegen Sie sich praktikable Lösungen für den reibungslosenund schnellen Informationsaustausch (Übergabebücher,Dienstbesprechungen).· Legen Sie wichtige Entscheidungen schriftlich nieder,da<strong>mit</strong> diese auch später und für Neue nachvollziehbar sind.· Regeln Sie, wer die Haushaltskasse führen soll.· Nutzen Sie die Chance, <strong>mit</strong>zubestimmen, wer neu indie WG ziehen soll.· Feiern Sie ab und zu <strong>mit</strong>einander!44


5Kosten undFinanzierung· Welche Kosten fallen an?· Miete und Nebenkosten· Ausstattung der Wohnung· Lebens<strong>mit</strong>tel, Hauswirtschaft und persönliche Bedürfnisse· Rücklagen· Pflege und Betreuung· Die Pflegeversicherung· Die Krankenversicherung· Eigenes Einkommen und Vermögen· Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) bei Bedürftigkeit


5 KostenZusammensetzungderKostenund FinanzierungWelche Kosten fallen an?Die Frage, ob diese Wohnform das Richtige für Sie und denErkrankten ist, hängt nicht zuletzt auch von den Kosten und denFinanzierungsmöglichkeiten ab. Anders als für Alten- und Pflegeheimegibt es für <strong>Wohngemeinschaft</strong>en keine festen Preise für diePflege und Betreuung. Die Kosten, die für den einzelnen Mieterentstehen, hängen in erster Linie von seinem persönlichen Pflegebedarfund der Höhe der Miete ab und können dadurch für denEinzelnen sehr unterschiedlich ausfallen. Erste Erfahrungen zeigenaber, dass die Betreuung in einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> in <strong>Hamburg</strong>in etwa den Kosten einer „Besonderen stationären Dementenbetreuung“entspricht.Für <strong>Menschen</strong>, die sich das erste Mal <strong>mit</strong> den Kosten und Finanzierungsmöglichkeitenin ambulant <strong>betreute</strong>n <strong>Wohngemeinschaft</strong>enbefassen, ist es <strong>mit</strong>unter nicht ganz einfach nachzuvollziehen,wie sich die Kosten im Einzelnen zusammensetzen und welcheMöglichkeiten der Finanzierung bestehen. Wir haben versucht, dieeinzelnen Kostenpunkte und ihr Zustandekommen möglichst verständlichzu erläutern und die Möglichkeiten der Finanzierunganschaulich an einem Fallbeispiel darzustellen.Frau Meier ist 88 Jahre alt und verwitwet. Seit fünf Jahren leidetsie an einer Demenz vom Alzheimer-Typ. Bis vor einem Jahr lebtesie in ihrer eigenen Wohnung und wurde von ihrer Tochter versorgt,die in der Nachbarschaft lebt. In den letzten Monaten vordem Umzug kam morgens und abends eine Mitarbeiterin einesPflegedienstes. Als es für Frau Meier nicht mehr möglich war,allein in ihrer Wohnung zu leben, entschied sich die Tochter füreine ambulant <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong>. Frau Meier teilt sichnun <strong>mit</strong> sieben anderen Mietern eine große Wohnung. Die Tochterist Sprecherin der Angehörigengruppe.46In <strong>Wohngemeinschaft</strong>en setzen sich die Kosten in der Regel ausfolgenden Einzelposten zusammen:· Miete und Nebenkosten;· Ausstattung der Wohnung;· Lebens<strong>mit</strong>tel, Hauswirtschaft und persönliche Bedürfnisse;· Rücklagenbildung;· Pflege und Betreuung.


5Miete und NebenkostenJeder Mieter zahlt an den Vermieter die Miet- und Nebenkostenfür sein Zimmer sowie anteilig die Kosten für die Gemeinschaftsfläche.Miet- und Nebenkosten zahlen die Mieter grundsätzlich aus eigenemEinkommen oder Vermögen. Wenn das Einkommen oderVermögen der Mieter nicht ausreicht, können diese Kosten vonder Sozialhilfe (Grundsicherung nach dem SGB XII) übernommenwerden.Das Zimmer, das Frau Meier in der WG bewohnt, hat 29 m 2 . DieGemeinschaftsfläche beträgt 170 m 2 . Ihr Zimmer und die anteiligeGemeinschaftsfläche kosten 290,00 Euro. Die Nebenkosten belaufensich auf 115,00 Euro pro Monat.Der Vermieter hat die Möglichkeit, den Mietvertrag <strong>mit</strong> einemBetreuungszuschlag zu verbinden und da<strong>mit</strong> zusätzliche Dienstleistungenfür die Mieter anzubieten. Dies können sein: Eine Beratungder Mieter bzw. Angehörigen in Mietangelegenheiten, Hilfestellungbei Anträgen und Schriftwechsel zur Absicherung der Versorgung,aber auch eine Unterstützung bei der Nachbesetzungfreier Zimmer oder Schlichtung von Konflikten. Ein Betreuungszuschlagkann allerdings nur erhoben werden, wenn diese Dienstleistungennicht vom beauftragten Pflegedienst erbracht wird. DerVermieter kann die Höhe des Betreuungszuschlages selbst festsetzen.Leben <strong>Menschen</strong> in der Wohnung, die auf eine Förderungdurch das Grundsicherungs- und Sozialamt angewiesen sind, darfder Betreuungszuschlag maximal 44,78 Euro pro Monat und Mieter(Stand Januar 2007) betragen.BetreuungszuschlagAuch der Betreuungszuschlag muss von den Mietern aus eigenemEinkommen oder Vermögen beglichen werden. Das Grundsicherungs-und Sozialamt übernimmt die Kosten nur bei Bedürftigkeit,wenn also das eigene Vermögen bis auf einen festgelegtenBetrag aufgebraucht und das Einkommen zu gering ist.47


5FrauKosten und FinanzierungMeiers Vermieter berechnet 38,00 Euro Betreuungszuschlagpro Person im Monat. Als Gegenleistung führt er die Warteliste fürneue Interessenten und bietet Unterstützung bei Anträgen sowieeine unabhängige Moderation im Fall von Konflikten in der <strong>Wohngemeinschaft</strong>an.Ausstattung der WohnungVerantwortungfür dieAusstattungEine Wohnung, in der <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz gemeinschaftlichwohnen, sollte über eine Grundausstattung verfügen, die auf dieBedürfnisse von pflegebedürftigen <strong>Menschen</strong> ausgerichtet ist.Dazu gehören in <strong>Hamburg</strong> ein barrierefreier Zugang zur Wohnungund zu den Bädern sowie die Einrichtung einer geeignetenGemeinschaftsküche. Diese Grundausstattung stellt in der Regelder Vermieter bereit. Darüber hinaus ist es, wie in jeder Privatwohnungauch, Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter,über welche Ausstattung die Wohnung beim Einzug verfügt undwer für die Kosten aufkommt. Für alle Möbel und sonstigenGebrauchsgegenstände sind die Mieter selbst verantwortlich. Vieleswerden sie aus ihren eigenen Beständen <strong>mit</strong>bringen, aber eswird in jeder <strong>Wohngemeinschaft</strong> vorkommen, dass einzelneGegenstände gemeinsam neu angeschafft werden müssen, wiez.B. ein großer Eßtisch, Vorhänge oder leistungsfähige Waschmaschinen.In <strong>Hamburg</strong> besteht für Vermieter von neu gegründeten <strong>Wohngemeinschaft</strong>endie Möglichkeit, bei der Behörde für Soziales, Familie,Gesundheit und Verbraucherschutz eine sogenannte investiveFörderung am Bau zu beantragen (der Kontakt wird über die Koordinationsstellefür Wohn-Pflege-Gemeinschaften ver<strong>mit</strong>telt.Adresse siehe Anhang). Mit diesen Mitteln kann insbesondere dieEinrichtung wie z.B. die Küche finanziell gefördert werden. DieKosten für die übrigen Ausstattungsgegenstände müssen die Mieterselbst tragen. Reichen das eigene Einkommen und Vermögeneines Mieters nicht aus, ist auch hier eine Übernahme der Kostendurch das Grundsicherungs- und Sozialamt in angemessenemUmfang für diese Person möglich.48


Kosten und FinanzierungFrau Meier ist eines der Gründungs<strong>mit</strong>glieder der <strong>Wohngemeinschaft</strong>.Ihr Zimmer konnte weitgehend <strong>mit</strong> ihren eigenen Möbelneingerichtet werden. Die Tochter hat lediglich noch ein kleinesSofa gekauft. Für die Einrichtung der Gemeinschaftsräume beteiligtesich Frau Meier zusammen <strong>mit</strong> den anderen Mietern an derAnschaffung neuer Vorhänge und eines geeigneten Staubsaugers.5Lebens<strong>mit</strong>tel, Hauswirtschaft und persönliche BedürfnisseWie zu Hause entsteht für jeden Mieter ein Bedarf an Lebens<strong>mit</strong>telnund Hauswirtschaftsartikeln. Es ist zu empfehlen, dass dieAngehörigen gemeinsam eine feste Summe veranschlagen, diepro Monat für jeden Mieter in die Haushaltskasse eingezahlt wird.Daraus können dann alle Einkäufe für Tagesmahlzeiten undGetränke sowie allgemeine Hygiene- und Haushaltsartikel für dieganze Gruppe bezahlt werden. Erfahrungsgemäß entstehen hierKosten in Höhe von ca. 6 bis 7 Euro je Mieter und Tag, pro Personim Monat also in etwa zwischen 180 und 210 Euro.Hinzu kommen die Ausgaben für persönliche Bedürfnisse der Mieter,wie Hygieneartikel oder Frisörbesuche, deren Höhe in Abhängigkeitvon den Bedürfnissen der Einzelnen sehr unterschiedlichausfallen wird.So kommtdas Geld in dieKasseIn die Gemeinschaftskasse zahlt Frau Meier gemäß der Abspracheder Angehörigen pro Monat 200,00 Euro. Frau Meier benötigt fürihre persönlichen Bedürfnisse im Monat ungefähr 50,00 Euro.Davon werden der regelmäßige Frisörbesuch, die Fußpflege undihr abendliches Glas Rotwein bezahlt.RücklagenEs hat sich als sinnvoll erwiesen, wenn die Angehörigen monatlicheinen kleinen Betrag als Rücklage erheben, um im Laufe der Zeitfällige Anschaffungen oder Instandhaltungen tätigen zu können,wie z.B. eine neue Waschmaschine oder eine neue Tapete imWohnzimmer.Es ist außerdem sinnvoll, <strong>mit</strong> dem Pflegedienst eine Regelung fürAusfallzeiten auszuhandeln. Kommt ein Mieter z.B. für vierWochen ins Krankenhaus, fällt der Mieter als zahlende Person aus.49


5DennochKosten und Finanzierungmuss die Betreuung für die Gruppe weiterhin sichergestelltsein. Daher ist es dringend zu empfehlen, dass sich Angehörigeund Pflegedienst bereits im Vorfeld um eine Regelung bemühen.In der <strong>Wohngemeinschaft</strong> von Frau Meier haben die Angehörigen<strong>mit</strong> dem Pflegedienst eine Übergangsfrist von 4 Wochen vereinbart,in der der Pflegedienst trotz Verdienstausfall wie gewohntweiterarbeitet. Anschließend muss neu verhandelt werden. In denRücklagentopf zahlt Frau Meier nach Vereinbarung <strong>mit</strong> den übrigenMietern 30,00 Euro pro Monat.Pflege und BetreuungDer finanzielle Löwenanteil entsteht in einer <strong>Wohngemeinschaft</strong>im Bereich der Pflege und Betreuung der Mieter. Für jeden Mieterwird, wie in der ambulanten Versorgung üblich, sein individuellerPflege- und Betreuungsbedarf vom Pflegedienst erhoben. Daraufhinschließt der Pflegedienst <strong>mit</strong> jedem einzelnen Mieter einenPflegevertrag ab, in dem genau festgelegt wird, welche Pflegeleistungender Pflegebedürftige vom Pflegedienst erhält und welcheKosten dafür entstehen.Sicherstellen dergemeinsamenPflegeAus der Summe der Leistungen aller Mieter bildet der Pflegedienstdas Budget, aus dem er das Pflegeteam bezahlen kann, dasin der <strong>Wohngemeinschaft</strong> eingesetzt wird. Da<strong>mit</strong> er <strong>mit</strong> der vorhandenenSumme auskommt und gleichzeitig die Qualität der Versorgunggewährleistet ist, stellt der Pflegedienst ein Team ausMitarbeitern zusammen, die unterschiedliche Qualifikationen <strong>mit</strong>bringen(und dadurch auch unterschiedlich teuer sind) und derenWochenarbeitszeiten variieren (siehe auch Kapitel 4: PersonaleinsatzPflegedienst).Eine Rund-um-die-Uhr Pflege und Betreuung durch einen Pflegedienstwird in einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> deshalb möglich, weil alleMieter gemeinsam denselben Pflegedienst engagieren. Durch dieVersorgung von acht <strong>Menschen</strong> in einer gemeinsamen Wohnungentstehen für den Pflegedienst sogenannte Synergieeffekte.Ursache dafür sind z.B. die gemeinsame Zubereitung der Mahlzeitenfür alle acht Mieter oder die Minimierung von Wegezeiten.50


Kosten und FinanzierungPflegebedürftige <strong>Menschen</strong> müssen die Kosten für Pflege undBetreuung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht komplettaus eigener Tasche bezahlen. Die Finanzierung setzt sich in derRegel folgendermaßen zusammen:· Ansprüche aus der Pflegeversicherung(Häusliche Pflege nach SGB XI);· Ansprüche aus der Krankenversicherung(Häusliche Krankenpflege nach SGB V);· eigenes Einkommen oder Vermögen:· ergänzende Ansprüche aus der Sozialhilfe(Hilfe zur Pflege nach SGB XII) bei Bedürftigkeit.5Die PflegeversicherungJeder Versicherte, der vom Medizinischen Dienst der Krankenkassenals pflegebedürftig eingestuft wurde, erhält Leistungen ausder Pflegeversicherung, und zwar unabhängig von seinem Einkommen.Wird die <strong>Wohngemeinschaft</strong> ambulant betreut, könnenaus der Pflegeversicherung allerdings nur Leistungen der häuslichenPflege eingesetzt werden. Diese Leistungen der häuslichenPflege werden entweder in Form von Geldleistungen, dem sogenanntenPflegegeld (§37 SGB XI) ausgezahlt oder als sogenannteSachleistungen (§36 SGB XI) gewährt. Die Vergabe von Pflegegeldsetzt voraus, dass ein Angehöriger die Pflege übernimmt, währenddie Gewährung von Sachleistungen daran gebunden ist, dassein professioneller Dienst die Pflege leistet. Für die Finanzierungder Pflege und Betreuung in <strong>Wohngemeinschaft</strong>en werden deshalbin der Regel Sachleistungen beantragt.SachleistungenoderPflegegeldGeldleistungenSachleistungenPflegestufe IEUR 205,00 EUR 384,00Pflegestufe IIPflegestufe IIIHärtefallEUR 410,00EUR 665,00EUR 665,00EUR 921,00EUR 1.432,00EUR 1.918,00Abb.: Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung im Bereich der häuslichen Pflege.Stand Januar 200751


5AngehörigeKosten und Finanzierungvon <strong>Wohngemeinschaft</strong>en können demnach je nachPflegestufe des Erkrankten Sachleistungen in unterschiedlicherHöhe zur Finanzierung der Pflege einsetzen. Allerdings könnenhier nur Leistungen abgerechnet werden, die im Leistungskatalogder Pflegekassen enthalten sind.Der Medinizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hatFrau Meier nach der Begutachtung in Pflegestufe II eingestuft.Der Pflegedienst hat bei seiner Bedarfsanalyse festgestellt, dassFrau Meier Hilfe benötigt bei der Körperpflege, beim Aufstehenund Zubettgehen, bei der Zubereitung von Mahlzeiten, dem Treppensteigenund der Reinigung der Wohnung.Für alle diese Leistungen berechnet der Pflegedienst im Monat2.800,00 Euro. Für Pflegestufe II erhält Frau Meier 921,00 Euroaus der Pflegeversicherung.Ihr Eigenanteil an der Pflege beträgt nach Abzug der Pflegeversicherungsleistungalso noch 1.879,00 Euro pro Monat.Leistungen fürPersonen <strong>mit</strong>erheblichemBetreuungsbedarfUm die besonderen Bedürfnisse von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz inder Pflegeversicherung wenigstens ansatzweise zu berücksichtigen,hat der Gesetzgeber im Jahr 2001 das sogenannte Pflegeleistungsergänzungsgesetz(PflEG § 45 SGB XI) eingeführt, das Leistungenfür Personen <strong>mit</strong> erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarfin Höhe von 460,00 Euro pro Jahr und Person bereit hält.Nach diesem Gesetz können vor allem Leistungen der allgemeinenAnleitung und Betreuung von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz abgerechnetwerden, die nicht zur Grundpflege gehören. Ob einAnspruch auf diese Leistungen besteht, wird bei der Begutachtungder Pflegebedürftigkeit durch den MDK geprüft.Frau Meier erhält pro Jahr 460 Euro über das Pflegeleistungsergänzungsgesetz.Dadurch verringert sich ihr monatlicher Eigenanteilan den Kosten für Pflege und Betreuung noch einmal um38,30 Euro auf 1.840,70 Euro.Die KrankenversicherungIn ambulant <strong>betreute</strong>n <strong>Wohngemeinschaft</strong>en können pflegebedürftigePersonen auch Leistungen der Krankenversicherung inAnspruch nehmen, wenn dieser Bedarf besteht. Zur so genanntenBehandlungspflege (§37 SGB V) gehören Verrichtungen wie Medi-Behandlungspflege52


Kosten und Finanzierungkamentengabe und -kontrolle, Blutzuckerkontrolle und Insulingabe.Der Pflegedienst darf diese Leistungen nur nach ärztlicher Verordnungdurchführen. Wie viel er für die einzelnen Verrichtungabrechnen kann, hängt von den Vereinbarungen <strong>mit</strong> den Krankenkassenab.5Als Diabetikerin braucht Frau Meier vor jeder Mahlzeit eine Insulinspritze,sie bekommt Medikamente gegen Bluthochdruck undbraucht eine Wundbehandlung für ihr offenes Bein.Diese Maßnahmen hat ihr Hausarzt verordnet, der in der WGarbeitende Pflegedienst führt sie aus. Der Pflegedienst bekommtvon der Krankenkasse 400,00 Euro für diese Pflegeleistungen.Dadurch reduziert sich der Eigenanteil von Frau Meier für die Pflegeund Betreuung auf 1.440,70 Euro pro Monat.Eigenes Einkommen und VermögenNachdem die Leistungen aus Pflege- und Krankenversicherungvon den Pflege- und Betreuungskosten abgezogen sind, lässt sichder verbleibende Eigenanteil der pflegebedürftigen Personberechnen. Dieser verbleibende Anteil muss aus eigenem Einkommenund Vermögen bezahlt werden.Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) bei BedürftigkeitNiemand muss aus der <strong>Wohngemeinschaft</strong> ausziehen, weil seinEinkommen zu gering und das eigene Vermögen aufgebraucht ist.Reicht das eigene Einkommen und/oder Vermögen nicht aus, umdie verbleibenden Kosten für die Pflege zu bezahlen, kann beimGrundsicherungs- und Sozialamt ein Antrag auf Übernahme dieserKosten gestellt werden.In <strong>Hamburg</strong> wird der Anspruch auf Sozialhilfe im Fall von Pflegebedürftigkeitvon der bezirklichen Seniorenberatung geprüft.Zuständig ist immer das Grundsicherungs- und Sozialamt desBezirks, in dem der Pflegebedürftige vor dem Umzug in die <strong>Wohngemeinschaft</strong>gewohnt hat. Bei der Prüfung des Anspruchs aufeine Übernahme der Pflege- und Betreuungskosten durch dasGrundsicherungs- und Sozialamt wird er<strong>mit</strong>telt, ob und in welcherHöhe sich die pflegebedürftige Person an den Kosten beteiligenmuss.Kein Auszugbei zu geringemEinkommen53


5Kosten und FinanzierungEinsatz von eigenem VermögenWenn das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht, umdie Kosten für Leben und Pflege in der <strong>Wohngemeinschaft</strong> zubezahlen, muss er sein eigenes Vermögen dafür einsetzen. DasGrundsicherungs- und Sozialamt übernimmt die Kosten erst dann,wenn das Vermögen des Pflegebedürftigen bis zur sogenanntenVermögensfreigrenze in Höhe von 3.350 Euro aufgebraucht ist.Frau Meier hat kein eigenes Vermögen. Sie hat eine Rente von800,00 Euro pro Monat. Die Summe, die Frau Meier für Miete,Nebenkosten, Betreuungszuschlag, Haushaltskasse, Rücklagenund persönliche Bedürfnisse ausgeben muss, beträgt 723,00 Europro Monat. Diese kann sie also <strong>mit</strong> ihrer Rente bezahlen. Siebraucht keine Unterstützung durch den Sozialhilfeträger.Die Kosten für Pflege und Betreuung belaufen sich nach Abzug derPflege- und Krankenversicherung auf 1.440,70 Euro. Frau Meierstellt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ zur Übernahme dieserKosten beim Grundsicherungs- und Sozialamt.Einkommen und Vermögen der KinderUnterhaltspflicht54Ist das Vermögen des Pflegebedürftigen bis zur Vermögensfreigrenzeaufgebraucht und sein Einkommen zu gering, prüft dasGrundsicherungs- und Sozialamt, ob die Kinder des Betroffenen inder Lage sind, für die Kosten aufzukommen. Für Enkel, Geschwister,Schwäger oder Schwiegertöchter bzw. -söhne der pflegebedürftigenPerson besteht grundsätzlich keine Unterhaltspflicht. DieHöhe der Zuzahlung von Kindern zur Finanzierung der Pflege- undBetreuungskosten ihrer Eltern in einer ambulant <strong>betreute</strong>n <strong>Wohngemeinschaft</strong>richtet sich nach dem Einkommen und Vermögender Kinder sowie ihrer familiären Situation. Im Grundsatz gilt aber,dass niemand dauerhaft auf seinen bisherigen Lebensstandardverzichten muss, es sei denn, er verfügt über ein großes Vermögen.Die Kinder sind zwar zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet,allerdings muss gewährleistet sein, dass ihnen weiterhin genügendGeld für den eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Injedem Fall dürfen unterhaltspflichtige Kinder pro Monat 1.400,00Euro ihres Einkommens behalten. Außerdem werden so genannteberufsbedingte Aufwendungen, laufende Kredite, Betreuungskostenfür eigene Kinder usw. zu diesem Selbstbehalt hinzugerech-


Kosten und Finanzierungnet. Vom verbleibenden Rest müssen die Kinder dann 50% fürden Unterhalt der eigenen Eltern ausgeben. Ein eigenes Haus dürfendie Kinder in jedem Fall weiterhin selber bewohnen. WelcherAnteil von eventuell vorhandenem Vermögen zum Unterhalt derEltern eingesetzt werden muss, hängt von den Lebensumständenund sonstigen finanziellen Belastungen ab und kann im Einzelfallsehr unterschiedlich ausfallen. Es ist an dieser Stelle unmöglichalle Details zu berücksichtigen. Es ist deshalb dringend zu empfehlen,dass Sie sich in diesen Fragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternder bezirklichen Seniorenberatung in ihrem Bezirksamtberaten lassen (Adressen siehe Anhang).5Die Tochter von Frau Meier wohnt <strong>mit</strong> ihrem Mann in einem Reihenhaus.Sie haben kein Vermögen. Herr Meier verdient 3.000,00Euro. Das Einkommen des Ehemannes bleibt unberührt. Die Tochterverdient 2.000,00 Euro. Von diesen 2.000,00 Euro werden95,00 Euro an berufsbedingten Aufwendungen und 150,00 Eurofür sogenannte ständige Lasten abgezogen. Das verbleibende Einkommenbeläuft sich dann auf 1.755,00 Euro. Davon wird der üblicheSelbstbehalt von 1.400,00 Euro abgezogen. Das verbleibendeEinkommen beläuft sich dann noch auf 355,00 Euro. Davon mussdie Tochter die Hälfte an Unterhalt für ihre Mutter bezahlen, also177,50 Euro pro Monat.55


5Tabelle zur eigenen KostenkalkulationEinzelpostenKostenMieteWohnung m 2 inkl. GemeinschaftsflächeNebenkostenBetreuungszuschlagLebens<strong>mit</strong>tel und HauswirtschaftPersönliche BedürfnisseRücklagenAnschaffungen, InstandhaltungenZwischensummePflege- und BetreuungskostenEvtl. Rücklagen Ausfallzeit PflegedienstGesamtkosten- Abzug Leistungen Pflegeversicherung(SGB XI) entsprechend PflegestufeEUREUREUREUREUREUREUREUREUREUREUR- Abzug Leistungen PflEG EUR- Abzug Leistungen Krankenkasse(SGB V) je nach ärztlicher VerordnungRestkosten als Eigenanteilbzw. Übernahme durch dasGrundsicherungs- und SozialamtEUREUR


Noch Zweifel?6Vielleicht haben Sie nach allem, was Sie nun gelesen haben Zweifel,ob eine <strong>Wohngemeinschaft</strong> in Ihrem Fall das Richtige ist.Angehörige äußern oft die Befürchtung, dass der Erkrankte derVeränderung auf gar keinen Fall zustimmen wird. Sie haben Sorge,dass der Erkrankte den Umzug nicht gut übersteht, nicht mehr inder Lage ist, sich an eine neue Umgebung zu gewöhnen undSchwierigkeiten haben wird, <strong>mit</strong> den Mitbewohnern auszukommen– kurz, dass der Erkranke gegen seinen Willen zu etwas überredetwird, was ihm vielleicht nicht gut tut.Insbesondere der Umzug und die Phase der Eingewöhnung sindin der Tat nicht immer einfach. Die Praxis zeigt aber auch, dasssich die meisten <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz gerade in das so überschaubareUmfeld einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> gut einleben können.Sie fühlen sich in der <strong>Wohngemeinschaft</strong> wohl und oft werdensogar noch einmal Interessen wach, die man längst verlorenglaubte.Zweifel können aber auch entstehen, weil der Umzug für Sieselbst <strong>mit</strong> großen Veränderungen einhergehen kann. Viele Angehörigehaben sich jahrelang liebevoll um den Erkrankten gekümmertund dabei ihre eigenen Bedürfnisse hintangestellt. Nun wirdimmer spürbarer, dass es so wie bisher einfach nicht mehr geht.Es kommt vor, dass Angehörige diese Erkenntnis als persönlichesVersagen deuten. Manchmal fällt es Angehörigen auch nichtleicht, die Pflege und Betreuung Anderen zu überlassen, weil siedem Erkrankten einst das Versprechen gegeben haben, ihn niemals„abzuschieben“. Für Paare, die lange zusammengelebthaben, ist der Einschnitt besonders groß, denn die Partner bleibenallein zurück. Auch wenn die Entlastung dringend nötig ist, wirdder Auszug des erkrankten Partners vor allem als großer Verlusterlebt.Die Entscheidung, Pflege und Betreuung in „fremde Hände“ zugeben, ist für Angehörige nie leicht, auch dann nicht, wenn Sieeigentlich selbst gar keine Kraft mehr haben. Sie sollten aberbedenken, dass Sie für Ihren Familienangehörigen vor allem danngut sorgen können, wenn es Ihnen selbst gut geht. Unabhängig57


6davon,Noch Zweifel?ob Ihr Angehöriger in ein Alten- und Pflegeheim oder ineine <strong>Wohngemeinschaft</strong> zieht, benötigt er weiterhin Ihre Unterstützung.Der Erkrankte zieht um, aber das bedeutet nicht zwangsläufig,dass sich an Ihrer Beziehung etwas ändern muss. Sie können weiterhindie wichtigste Bezugsperson für Ihren Partner oder IhrElternteil bleiben. Der Vorteil einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> liegt darin,dass Sie vieles abgeben können, was Sie als Belastung empfundenhaben, aber gleichzeitig Dinge, die Sie gerne zusammengemacht haben, weiterhin tun können. Sie haben keine gestörteNachtruhe mehr, müssen nicht mehr 24 Stunden am Tag anwesendsein. Statt dessen können Sie wieder verstärkt auch Ihreneigenen Interessen nachgehen. Zugleich haben Sie jetzt die Muße,zusammen <strong>mit</strong> Ihrem Angehörigen spazieren zu gehen, Musikzu hören, einfach nur zusammen zu sein oder was immer sonstSie gerne zusammen tun.„Der Umzug war sehr schwierig. Ich schildere nur die persönlicheSituation für meine Mutter. Sie zu überzeugen, umzuziehen, warfast unmöglich. (...). Sie wollte ihre häusliche Umgebung nicht verlassen.(...) Jetzt hat sie sich eingewöhnt und die anderen <strong>Menschen</strong>,so wie sie sind, angenommen. Es ist jetzt ihre Wohnungund sie fühlt sich dort wohl und sie genießt es, sich zurückziehenzu können in ihre Wohnung. Aber sie genießt es ebenso, im Rahmenaller dort zu sitzen, zuzuhören oder irgendetwas zu tun, wasangeregt wird.“Herr S., Angehöriger, November 2004Quelle: „Es findet sich so Stück für Stück...“,Graue Panther <strong>Hamburg</strong> e.V. (Hrsg.), <strong>Hamburg</strong> 200458


AAnhang· Übersicht über die Merkmale einer <strong>Wohngemeinschaft</strong>· Schritte der Selbstorganisation von Angehörigen· Muster einer Ausschreibung für den Pflegedienst· Mustervertrag für Angehörige· Muster einer Rahmenvereinbarung <strong>mit</strong> dem Vermieter· Checkliste für den Einzug· Weiterführende Literatur zum Thema· Adressen


AnhangAÜbersicht über die Merkmale einer<strong>Wohngemeinschaft</strong> (Checkliste)1. Die Rolle der Angehörigen als Vertreter der WG-MitgliederDie Verantwortung für die <strong>Wohngemeinschaft</strong> sowie das Hausrechtliegen in der Hand der Mieter bzw. stellvertretend ihrer Angehörigen.Daraus entstehen für die Angehörigen bestimmte Aufgaben:mmmmmmDie Angehörigen stellen gemeinsame Regeln für ihreZusammenarbeit auf (Vertrag, Vereinbarung), legen Abstimmungsmodalitätenfest und halten wichtige Vereinbarungenschriftlich fest, da<strong>mit</strong> Entscheidungen auch später und fürNachmieter nachvollziehbar bleiben. Die Angehörigen wähleneinen Sprecher und legen seine Aufgaben fest.Die Angehörigen erstellen 3 bis 4 Monate vor dem Einzug derMieter eine Ausschreibung für die Auswahl eines Pflegedienstes, führen Auswahlgespräche <strong>mit</strong> mehreren Pflegedienstenund einigen sich auf einen gemeinsamen Pflegedienst.Die Angehörigen überlegen sich praktikable Lösungen für denreibungslosen und schnellen Informationsaustausch untereinanderund <strong>mit</strong> dem Pflegedienst (Übergabebücher,Dienstbesprechungen).Die Angehörigen regeln, wer die Haushaltskasse führen soll.Die Angehörigen entscheiden in Absprache <strong>mit</strong> dem Vermieterund dem Pflegedienst darüber, wer in die <strong>Wohngemeinschaft</strong>einziehen soll, und einigen sich über die Kriterien der Zimmervergabe.Die Angehörigen treffen sich auch nach dem Einzug regelmäßig<strong>mit</strong>einander und stehen dem Pflegedienst alsAnsprechpartner zur Verfügung.2. Der WohnraummmmDer Vermieter schließt <strong>mit</strong> jedem Mieter, vertreten durchseinen Angehörigen, einen Einzelmietvertrag ab.An den Mietvertrag ist keine Verpflichtung zur Beauftragungeines Pflegedienstes geknüpft.Die Gesamtfläche der Wohnung sollte mindestens 30 m 2 proMieter betragen. Jeder Mieter hat ein Einzelzimmer. Küche,Wohnzimmer und Bad sind Gemeinschaftsräume.60


mmmAnhangDie Einzelzimmer sind mindestens 12 m 2 groß und <strong>mit</strong> denvertrauten Möbeln der Mieter eingerichtet. Sie bieten Platz fürein (Pflege-)Bett, einen Schrank und eine Sitzecke.Steht nicht für jeden Mieter ein eigenes Bad zur Verfügung,sollten sich nicht mehr als 3 Mieter ein Bad teilen müssen.Jeder Mieter hat die Gelegenheit, von der Wohnung aus insFreie zu gelangen (Garten, Terrasse oder Balkon).AAusstattungm Möbel und sonstige Gebrauchsgegenstände stammen ausdem Bestand der Mieter bzw. werden bei Bedarf von den Angehörigenbesorgt. Die Ausstattung der Wohnung orientiertsich am vertrauten Privathaushalt.mmDer Vermieter stellt eine geeignete Gemeinschaftsküchebereit und sorgt für einen barrierefreien Zugang zur Wohnungund zu den Bädern.Die Wohnung ist in warmen hellen Farben gehalten, ohneMuster an Wänden und Böden, hat keine Stolperfallen wieTeppichenden oder Türschwellen, die Türen sind breit genugfür Rollstühle, Brüstungen befinden sich in angemessenerHöhe.Wohnküche und Wohnzimmerm Wohnküche und Wohnzimmer bilden das „Herz“ der WG undsind für alle Mieter jederzeit erreichbar.mmDie Wohnküche hat Platz für einen großen Tisch, an dem mindestens12 Personen sitzen können, genügend Arbeitsflächenund Stauraum sowie einen Umluftherd <strong>mit</strong> Einschaltschutz.Das Wohnzimmer bietet Platz für mehrere Liegesessel.Badezimmerm Bodengleiche Duschenm Erhöhte Toilettensitzem Haltegriffem Angemessen positionierte Spiegelm Rutschfeste Bodenbelägem Wenn möglich eine Badewannem Wendekreis von 1,20 m61


Anhang: Übersicht über die Merkmale einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> (Checkliste)A3. Alltagsgestaltung und Pflege62mmmmmmmDer Alltag in der <strong>Wohngemeinschaft</strong> orientiert sich am Lebenim Privathaushalt.Alltagsaktivitäten wie Kochen, Gartenarbeit, gemeinsamesEssen, Gäste empfangen, Spazierengehen, Musikhören, etc.strukturieren den Tag.Die Mieter beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten undBedürfnisse an diesen Alltagsaktivitäten und werden darinvom Pflegedienst unterstützt.Die Tagesgestaltung richtet sich nach dem individuellenRhythmus der WG-Bewohner (Aufstehen und Schlafengehen,Frühstücken, Besuch haben, etc.).Die Pflege muss sach- und personengerecht durchgeführtwerden, soll aber den Tagesablauf nicht bestimmen.Die Lebensgeschichte der Einzelnen, ihre Vorlieben undAbneigungen werden berücksichtigt und ihre Gewohnheiten inden Alltag integriert.Die Mieter können bis zu ihrem Lebensende in der WGbleiben. Der Pflegedienst unterstützt die Begleitung inder Sterbephase.4. Der PflegedienstmmmmmmDer von den Angehörigen gewählte Pflegedienst übernimmtdie 24-stündige Pflege und Betreuung der Gruppe.Jeder Mieter schließt <strong>mit</strong> dem Pflegedienst einen individuellenPflegevertrag ab.Der Pflegedienst ist bereit, partnerschaftlich <strong>mit</strong> den Angehörigenzusammenzuarbeiten, und ist sich seiner Rolle als„Gast“ in der WG bewusst.Der Pflegedienst erarbeitet <strong>mit</strong> den Angehörigen ein PflegeundBetreuungskonzept.Der Pflegedienst setzt ein festes Team in der WG ein, dasaus Mitarbeitern <strong>mit</strong> unterschiedlichen Fähigkeiten undQualifikationen besteht.Die Leitung des Pflegeteams hat eine Zusatzqualifikation imBereich Demenz und eine mindestens zweijährige beruflicheErfahrung im Umgang <strong>mit</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz.


AAnhang: Übersicht über die Merkmale einer <strong>Wohngemeinschaft</strong> (Checkliste)Die Mitarbeiterm arbeiten gerne in der WG.mhaben das nötige Wissen über Ursache und Auswirkungendemenzieller Erkrankung und sind im Umgang <strong>mit</strong> denErkrankten geschult.m sind in der Lage, die erkrankten Mieter gezielt als Gruppe zubetreuen und in die Alltagsgestaltung einzubeziehen.mkönnen eine große Gruppe hauswirtschaftlich versorgen.m greifen die Lebensthemen der Mieter auf und integrieren siein den Alltag (Biographiearbeit).mmmsind humorvoll, tolerant, gelassen, kreativ und fähig, Konfliktezu lösen.Der Pflegedienst garantiert die regelmäßige Anwesenheiteiner Altenpflegefachkraft.Die Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und habenGelegenheit zur Supervision.5. Kosten und FinanzierungDie Höhe der Kosten ergibt sich aus den Kosten für Wohnraum unddem individuellen Bedarf der Mieter und sind von Vermieter, Pflegedienstund Angehörigengruppe transparent darzustellen:mmmKosten für Wohnraum (Miete, Nebenkosten,Betreuungszuschlag)Kosten für Lebens<strong>mit</strong>tel und Hauswirtschaft undpersönliche BedürfnisseKosten für Rücklagen (Anschaffungen, Instandhaltung,Ausfallzeit Pflegedienst)m Kosten für Pflege und BetreuungEine Kostenübernahme durch gesetzliche Kostenträger wie Pflegeversicherung,Krankenkasse und Sozialhilfe ist gegeben:m Leistungen durch die Pflegeversicherung (SGB XI)entsprechend PflegestufemmLeistungen durch die Krankenkasse (SGB V) je nachärztlicher VerordnungEigenanteil bzw. Sozialhilfeträger63


AnhangSelbstorganisation von Angehörigen inambulant <strong>betreute</strong>n <strong>Wohngemeinschaft</strong>envor dem Erstbezug: EntwicklungsschritteAZeitraumBeginn der Bildung einer Gruppe interessierter Angehöriger ca. 8Monate vor dem Bezug der <strong>Wohngemeinschaft</strong> (Der Zeitraum kannkürzer ausfallen, es sollte jedoch mindestens 6 Monate vor Bezugbegonnen werden).AnsatzAngehörige erhalten eine fachliche Begleitung, die Informationenund Erfahrungen in die Gruppe gibt. Wichtig ist, dass die Angehörigenaktiv in die Vereinbarung der jeweiligen Punkte einbezogenwerden und am Ende eine funktionierende Arbeitsorganisation entwickelthaben.64Entwicklungsschritte und Zeitraum1. bis 3. Monat1. Schritt Information über den Ansatz „ambulant <strong>betreute</strong><strong>Wohngemeinschaft</strong>“· Hintergründe ambulant <strong>betreute</strong>r <strong>Wohngemeinschaft</strong>en alsLebensmilieu für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz;· Qualitätsmerkmale ambulant <strong>betreute</strong>r <strong>Wohngemeinschaft</strong>en;· Rolle und Aufgabe von Angehörigen, Pflegedienst undVermieter;· Vorstellung des konkreten WG-Projekts: Lage, baulicheGestaltung, Konzept, Kosten, Entwicklungszeitraum bis zumBezug der WG.2. Schritt Datenerfassung der Angehörigen und Bildungeiner Arbeitsstruktur· Erfassung von Daten der zukünftigen Mieter: Name,Alter, Diagnose, aktuelle Betreuungssituation, gesetzlicheVertretung, Leistungsanspruch bei Kranken- bzw. Pflegeversicherungoder Sozialhilfe, etc.· Vorstellung und Absprache der Entwicklungsphasen zurSelbstorganisation der Angehörigen bis zum Einzug;


AAnhang3. Schritt Kriterien zur Aufnahme von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong>Demenz in die WG· Vorstellung, Diskussion und Ranking von Kriterien zur Aufnahmevon Personen in die WG: „Welche Personen sollenaufgenommen werden?“;· Vorstellung und Diskussion von Kriterien zur Vergabe vonZimmern in der WG beim Erstbezug;· Klärung der Verbindlichkeit des Interesses am Bezug der WG;· Vormerkung von Zimmern;· Welche rechtlichen Grundlagen und Leistungsansprüchesind bis zum Einzug noch zu klären?3. bis 6. Monat4. Schritt Klärung und Absprache konzeptionellerLeitlinien der WG· Erwartungen an die WG und <strong>mit</strong> der WG verbundene Zielefür die WG-Mieter;· Vorstellungen über einen typischen Tagesablauf undAktivitäten in der WG;· Inhalte und Anforderungen an die Begleitung und Betreuungder WG-Mieter;· Aufgaben und Organisation für Angehörige, Vermieter undPflegedienst;5. Schritt Erstellung einer Ausschreibung für den Pflegedienst· Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen undFinanzierung ambulanter Pflege;· Vorstellung und Absprache möglicher Kriterien zur Auswahleines Pflegedienstes;· Erstellung einer Ausschreibung und Abstimmung derVerbreitung der Ausschreibung unter Pflegediensten;· Abstimmung von Termin und Ort der Auswahlgespräche.65


Anhang: Selbstorganisation von Angehörigen in ambulant <strong>betreute</strong>n<strong>Wohngemeinschaft</strong>en vor dem Erstbezug: EntwicklungsschritteA6. Schritt Klärung und Vereinbarung der Zusammenarbeitunter den Angehörigen· Vorstellung typischer Probleme in der WG-Praxis unterden Angehörigen;· Vorstellung und Diskussion möglicher Regelungen und Verfahrenzur Handhabung der Problemfelder;· Vorstellung eines Beispiels einer Vereinbarung vonAngehörigen einer <strong>Wohngemeinschaft</strong>;· Klärung der Entwicklung und Vornahme einer schriftlichenVereinbarung zur Regelung der Zusammenarbeit unter denAngehörigen.7. Schritt Auswahl des Pflegedienstes· Vorbereitung der Auswahlgespräche und Einladung vonPflegediensten;· Ranking von Auswahlkriterien;· Diskussion und Entscheidung für einen Pflegedienst.7. bis 8. Monat8. Schritt Zusammenarbeit Vermieter und Pflegedienst· Vorstellung und Diskussion typischer Regelungsbereiche<strong>mit</strong> Vermieter und Pflegedienst;· Absprache und Festlegung von Regelungen zur Zusammenarbeit<strong>mit</strong> Vermieter und Pflegedienst.669. Schritt Vorbereitung des Einzugs in die <strong>Wohngemeinschaft</strong>· Vorstellung typischer Punkte, die zum Bezug der<strong>Wohngemeinschaft</strong> geklärt sein sollten;· Er<strong>mit</strong>tlung bestehender Ausstattungsbestände der zukünftigenWG-Mieter und Absprache der Übernahme in die WG;· Er<strong>mit</strong>tlung der Ausstattungsgegenstände, die zusätzlicheingekauft werden müssen;· Planung und Festlegung der ersten WG-Woche <strong>mit</strong> demPflegedienst.


AnhangMuster einer PflegedienstausschreibungA<strong>Hamburg</strong>, …<strong>Ambulant</strong>er Pflegedienst für die Betreuung der <strong>Wohngemeinschaft</strong>XY gesucht. Bitte um Abgabe eines Angebots.Sehr geehrte/r…...................wir sind eine Gemeinschaft von Angehörigen bzw. gesetzlichen Vertreternvon <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> einer Demenz, die ab dem Datum X als<strong>Wohngemeinschaft</strong> in dem Name des Projekts, Anschrift XY wohnenund leben werden.Als gesetzliche Vertreter schließen wir für unsere Angehörigen <strong>mit</strong>dem Vermieter einen Mietvertrag und beabsichtigen für die Betreuungeinen Pflegedienst gemeinsam auszuwählen. Bei der WG handeltes sich also nicht um ein Heim, sondern um eine <strong>Wohngemeinschaft</strong>,die ambulant betreut werden soll.Dabei sollen die erkrankten Mieter <strong>mit</strong> Unterstützung eines Pflegediensteseinen möglichst selbstbestimmten Alltag verleben. In derWG soll eine familiäre Atmosphäre wie in einem Privathaushalt bestehen.Tagesrhythmus, Gewohnheiten und Vorlieben der Mieter sollenin der Betreuung beachtet, gestützt und erhalten werden. Im Vordergrundsollen übliche alltägliche Verrichtungen eines Privathaushaltsstehen, pflegerische Aktivitäten sollen im Hintergrund bleiben.Als gesetzliche Vertreter der erkrankten Mieter sehen wir uns nicht alsBesucher, sondern als aktive Begleiter im Alltag und vertrauensvollePartner des Pflegedienstes. Zur gemeinsamen Abstimmung und Vertretungnach außen haben wir uns organisiert und wünschen uns einestrukturierte und partnerschaftliche Zusammenarbeit <strong>mit</strong> dem Pflegedienst.Die <strong>Wohngemeinschaft</strong> liegt im Parterre /Etage XY und umfasstAnzahl XY qm. Jedes Mitglied verfügt über ein eigenes Zimmer <strong>mit</strong>Bad/WC (?). Ausgestattet ist die WG <strong>mit</strong> einem zentralen Küchenbereich,Wirtschaftsraum etc.Insgesamt werden dort XXX Personen leben. Die Personen sind in folgendePflegestufen eingestuft:Anzahl Pflegestufe 1Anzahl Pflegestufe 2Anzahl Pflegestufe 3AnzahlKeine PflegestufeMUSTER67


Anhang: Muster einer PflegedienstausschreibungAVon den Personen sind Anzahl XY Selbstzahler, Anzahl XY beziehenergänzende Leistungen des Sozialhilfeträgers.Für die Pflege und Betreuung der WG-Mitglieder suchen wir einenPflegedienst, der grundsätzlich:· im Bezirk der WG bereits <strong>Menschen</strong> pflegerisch versorgt;· <strong>mit</strong> Ärzten, Behörden und anderen Fachdiensten des Bezirkskooperativ zusammenarbeitet;∑ · Erfahrungen in der Zusammenarbeit und dem Einsatz vonEhrenamtlichen sowie Mitarbeitern <strong>mit</strong> öffentlicherFörderung hat;∑ · ein praxisnahes Qualitätsmanagement betreibt;∑ · Vertragspartner der gesetzlichen Kassen und desSozialhilfeträgers ist;∑ · eine Berechtigung hat zur Abrechnung von Leistungen nach§45b SGB XI (Betreuungsangebote für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong>erheblichem Betreuungsbedarf).Speziell für die Betreuung der <strong>Wohngemeinschaft</strong> erwarten wir vondem Pflegedienst:· die Übernahme einer 24-stündigen qualifizierten Versorgungder Gruppe;∑ · eine fachliche Überzeugung von dem Ansatz der ambulantenBetreuung von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz in <strong>Wohngemeinschaft</strong>enund ihre praktische Umsetzung;∑ · eine Bereitschaft zur abgestimmten und partnerschaftlichen· Zusammenarbeit <strong>mit</strong> den Angehörigen bzw. dengesetzlichen Vertretern;∑ · fundierte Kenntnis der ambulanten Betreuung von <strong>Wohngemeinschaft</strong>en;∑ · eine Betreuung der erkrankten Mieter auf Grundlageeiner personenzentrierten Pflege nach T. Kitwood;∑ · Mitarbeiter, die speziell geschult und erfahren sind in derBetreuung von Demenzkranken und Pflege älterer <strong>Menschen</strong>;∑ · fachliche Kenntnisse und Erfahrungen in der hauswirtschaftlichenVersorgung von Kleingruppen unter Einbeziehung derGruppen<strong>mit</strong>glieder;∑ · eine gesichtete Arbeitsorganisation (als „Betreuungsteam“)zur alltäglichen Versorgung der <strong>Wohngemeinschaft</strong>.MUSTER68


AAnhang: Muster einer PflegedienstausschreibungHinsichtlich der personellen Besetzung zur Betreuung der WG bestehenfolgende Vorstellungen (die grau unterlegten Felder weisen aufden Personalbedarf während der Tageszeiten hin):MUSTERPK = Pflegefachkraft, PH= Pflegehilfskraft, HW = HauswirtschaftND = Nachtdienst (StudentIn)Bitte geben Sie uns ein schriftliches Angebot bis zum Datum XY<strong>mit</strong> kurzer Beschreibung bezüglich:· Grundverständnis zur Betreuung der <strong>Wohngemeinschaft</strong>;· Arbeitsorganisation der Betreuung;· fachliche personelle Besetzung;· Kosten und Finanzierung der Betreuung.Bitte senden Sie das Angebot an folgende Anschrift:Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen69


A<strong>Wohngemeinschaft</strong>s-VereinbarungAnhangMustervertrag für Angehörigezwischen(Vorname, Nachname, bisherige Anschrift des Mieters,vertreten durch: Vorname, Nachname, Anschrift des Vertreters*)(Vorname, Nachname, bisherige Anschrift des Mieters,vertreten durch: Vorname, Nachname, Anschrift des Vertreters*)(Vorname, Nachname, bisherige Anschrift des Mieters,vertreten durch: Vorname, Nachname, Anschrift des Vertreters*)(Vorname, Nachname, bisherige Anschrift des Mieters,vertreten durch: Vorname, Nachname, Anschrift des Vertreters*)(Vorname, Nachname, bisherige Anschrift des Mieters,vertreten durch: Vorname, Nachname, Anschrift des Vertreters*)(Vorname, Nachname, bisherige Anschrift des Mieters,vertreten durch: Vorname, Nachname, Anschrift des Vertreters*)(Vorname, Nachname, bisherige Anschrift des Mieters,vertreten durch: Vorname, Nachname, Anschrift des Vertreters*)im Nachfolgenden „Mieter“ genannt.VorbemerkungDie oben genannten Mieter sind demenziell erkrankt. Ziel dieser<strong>Wohngemeinschaft</strong> ist es, den häuslichen und pflegerischen Alltagder Mieter im Hinblick auf ihre Erkrankung möglichst optimal und wirtschaftlichzu gestalten.Die Mieter haben ein besonderes Bedürfnis nach einer gewohntenund gleich bleibenden Umgebung sowie einer kontinuierlichenBetreuung durch eine möglichst geringe Anzahl unterschiedlicher Personen.Die Angehörigen und gesetzlichen Betreuer der Mieter sind zu einemkontinuierlichen und verbindlichen Engagement in der Tagesgestaltungund in den Angelegenheiten der <strong>Wohngemeinschaft</strong> aufgefordert.Dies fördert die Gemeinschaft und hilft, Kosten zu senken.Die <strong>Wohngemeinschaft</strong> ist eine selbständige und unabhängige Gruppe,die – unter Berücksichtigung der Vertretungsverhältnisse – inallen das Zusammenleben betreffenden Fragen eigenverantwortlichentscheidet und autonom über ihre Betreuung und die da<strong>mit</strong> zusammenhängendenFragen bestimmt.MUSTER70


AAnhang§ 1 Gesellschaftsform, Name, ZweckDie Mieter schließen sich zu einer Gesellschaft des bürgerlichenRechts zusammen. Die Gesellschaft führt den Namen <strong>Wohngemeinschaft</strong>Name.Zweck der <strong>Wohngemeinschaft</strong> ist das Ermöglichen des gemeinschaftlichenZusammenlebens in dem Haus Straße, Hausnummer nachMaßgabe der Vorbemerkung.Soweit diese Vereinbarung keine abweichende Regelung trifft, geltendie Vorschriften der §§ 705ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs.§ 2 InkrafttretenDiese <strong>Wohngemeinschaft</strong>s-Vereinbarung tritt am Datum in Kraft.§ 3 Geschäftsführung, MieterversammlungDie Führung der Geschäfte der <strong>Wohngemeinschaft</strong> steht den Mieterngemeinschaftlich zu. Die Mieter treten hierzu nach Bedarf, jedochmindestens vierteljährlich, zu einer Mieterversammlung zusammen.Die Mieterversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:· Absprache der Tagesgestaltung;· Sicherung vertragsgemäßer Leistungen des Pflegedienstes;· Entscheidung über die Anschaffung gemeinschaftlicherGegenstände sowie die Durchführung von InstandhaltungsundRenovierungsarbeiten;· Wahl des Sprechers (§ 4);· Wahl des Kassenführers (§ 5);· Wahl des gemeinsamen Pflegedienstes (§ 6);· Festsetzung von monatlichen Zahlungen in die Haushaltskasse;· Entscheidung über das Anwesenheitsrecht von Dritten (§ 7);· Entscheidung über die Neuaufnahme von Mietern (§ 8);· Lösung von Konflikten (§ 9);· Entscheidung über den Ausschluss von Mietern(§ 10).Die Frist zur Einberufung der Mieterversammlung beträgt zweiWochen. Die Mieterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestenszwei Drittel der Stimmberechtigten anwesend sind.Stimmberechtigt ist, wer als Betreuer oder Bevollmächtigter zur Vertretungdes Mieters ermächtigt ist. Andernfalls entscheiden die Mieterselbst. Zur Ausübung des Stimmrechts kann eine andere Personschriftlich bevollmächtigt werden.Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenenStimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sprechers.MUSTER71


Anhang: Mustervertrag für AngehörigeA§ 4 SprecherDer Sprecher hat folgende Aufgaben:· Einberufung und Leitung der Mieterversammlung;· Schriftliche Fixierung wichtiger Entscheidungen der Mieterversammlung;· Repräsentation der Mieterversammlung gegenüber demPflegedienst;· Ansprechpartner für Angehörige der Mieter, Bewerber undInteressenten.§ 5 HaushaltskasseDie <strong>Wohngemeinschaft</strong> führt eine Haushaltskasse. Hierzu wird eingesondertes Haushaltskonto eingerichtet. Die Haushaltskasse dientder Finanzierung gemeinschaftlicher Aufwendungen und Anschaffungensowie der Bildung von Rücklagen.Der Kassenführer verwaltet das Haushaltskonto und führt hierüberBuch. Jeder Mieter darf Einsicht in dieses Buch nehmen.Der Kassenführer ist berechtigt, Geschäfte <strong>mit</strong> Wirkung für die <strong>Wohngemeinschaft</strong>vorzunehmen, jedoch nur in dem Umfang, den die Mieterversammlungbestimmt.§ 6 Gemeinsamer PflegedienstDie Mieter sind verpflichtet, ausschließlich denjenigen Pflegedienst<strong>mit</strong> ihrer Versorgung zu beauftragen, den die Mieterversammlunggewählt hat. Die Mieter schließen hierzu individuelle Leistungsverträge<strong>mit</strong> dem Pflegedienst ab.Beschließt die Mieterversammlung einen Wechsel des Pflegedienstes,sind alle Mieter verpflichtet, ihre bisherigen Pflegedienstverträge<strong>mit</strong> diesem Anbieter zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.Sodann ist nach Absatz 1 zu verfahren.MUSTER72§ 7 Anwesenheit von DrittenDie Anwesenheit von behandelnden Ärzten, Familienangehörigen,Betreuern und Bevollmächtigten der Mieter ist jederzeit uneingeschränktmöglich.Die Anwesenheit von sonstigen Dritten, insbesondere von Besuchernund Dienstleistern, ist unter den Mietern zu koordinieren, um übermäßigesund unübersichtliches Kommen und Gehen von Personen zuvermeiden und Sicherheit im Haus zu gewährleisten.


§ 8 Neuaufnahme eines MietersDie Neuaufnahme eines Mieters in die <strong>Wohngemeinschaft</strong> ist von derMieterversammlung ausführlich zu beraten und erfolgt nur in Absprache<strong>mit</strong> dem Vermieter. Es sollen nur Mieter aufgenommen werden,von denen erwartet werden kann, dass sie sich in die <strong>Wohngemeinschaft</strong>gut einfügen.Die Neuaufnahme kann in der Weise vollzogen werden, dass die Mieterversammlungden Sprecher bevollmächtigt, im Namen der <strong>Wohngemeinschaft</strong><strong>mit</strong> dem neu Aufzunehmenden eine <strong>Wohngemeinschaft</strong>s-Vereinbarungabzuschließen.Neu aufgenommene Mieter haften nicht für die bis zum Zeitpunkt derAufnahme begründeten Verbindlichkeiten der <strong>Wohngemeinschaft</strong>.§ 9 KonfliktlösungAnhang: Mustervertrag für AngehörigeKonflikte innerhalb der <strong>Wohngemeinschaft</strong> oder <strong>mit</strong> dem Pflegedienstsind offen und sachlich in der Mieterversammlung zu besprechen. DieMieterversammlung sucht dabei unter Berücksichtigung der gegenläufigenInteressen nach einer geeigneten Kompromisslösung. Sollteein Kompromiss auch nach mehrfachen Versuchen nicht möglich sein,entscheidet die Mieterversammlung durch Beschlussfassung.§ 10 Kündigung, Ausschluss und Ausscheiden eines MietersAus der <strong>Wohngemeinschaft</strong> scheidet aus, wer kündigt, ausgeschlossenwird oder verstirbt. Scheidet ein Mieter aus der <strong>Wohngemeinschaft</strong>aus, besteht diese unter den übrigen Mietern fort.Die Kündigung der <strong>Wohngemeinschaft</strong> ist jederzeit unter Einhaltungeiner Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Voraussetzung hierfürist jedoch, dass der Kündigende zugleich sein Wohnraummietverhältniszum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt.Ein Mieter kann nur aus der <strong>Wohngemeinschaft</strong> ausgeschlossen werden,wenn ein wichtiger Grund vorliegt und eine Konfliktlösung nach§ 9 nicht möglich ist. Hierzu ist ein einstimmiger Beschluss der Mieterversammlung<strong>mit</strong> Ausnahme des Betroffenen erforderlich. Einwichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mieter entgegen§6 Abs.1 einen anderen als den gewählten Pflegedienst <strong>mit</strong> seinerVersorgung beauftragt.Wurde ein Mieter aus der <strong>Wohngemeinschaft</strong> ausgeschlossen, hat ersein Wohnraummietverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zukündigen.MUSTERA73


Anhang: Mustervertrag für AngehörigeADie Herausgabe- und Abfindungsansprüche eines ausgeschiedenenMieters oder seiner Erben richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.§ 11 Schriftform, Salvatorische KlauselMündliche Nebenabreden in Bezug auf die <strong>Wohngemeinschaft</strong> sindnicht getroffen. Änderungen dieser <strong>Wohngemeinschaft</strong>s-Vereinbarungbedürfen der Schriftform.Sollten einzelne Bestimmungen dieser <strong>Wohngemeinschaft</strong>s-Vereinbarungunwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit derübrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt werden. ImFalle einer Regelungslücke soll eine Regelung gelten, die dem vonden Vereinbarungspartner Gewollten inhaltlich und wirtschaftlich amnächsten kommt._____________________________________Ort, Datum, Unterschrift Mieter/Vertreter_____________________________________Ort, Datum, Unterschrift Mieter/VertreterMUSTER_____________________________________Ort, Datum, Unterschrift Mieter/Vertreter_____________________________________Ort, Datum, Unterschrift Mieter/Vertreter_____________________________________Ort, Datum, Unterschrift Mieter/Vertreter_____________________________________Ort, Datum, Unterschrift Mieter/Vertreter_____________________________________Ort, Datum, Unterschrift Mieter/Vertreter74


Vereinbarungzwischen(Name der <strong>Wohngemeinschaft</strong>, Anschrift)– nachfolgend <strong>Wohngemeinschaft</strong> genannt –und(Vermieter, Name, Anschrift)– nachfolgend Vermieter genannt –über die Vermietung von Räumlichkeiten in dem HausAnschrift, EtagePräambelFür die <strong>Wohngemeinschaft</strong> ist von besonderem Interesse, dass derVermieter freien Wohnraum nur an solche Personen vermietet, vondenen erwartet werden kann, dass sie sich in die Gemeinschaft guteinfügen. Für den Vermieter ist von besonderem Interesse, dass eskeinen Leerstand gibt, der zu finanziellen Einbußen führt. Aus diesenGründen ist die nachfolgende Vereinbarung notwendig.§ 1 InkrafttretenAnhangRahmenvereinbarung <strong>mit</strong> dem VermieterDiese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald die Räumlichkeiten des Hauses(Anschrift) erstmalig vollständig vermietet sind.§ 2 Einwilligung zur Vermietung und ErsatzleistungDer Vermieter vermietet Räumlichkeiten in dem Haus nur <strong>mit</strong> Einwilligungder Mieterversammlung der <strong>Wohngemeinschaft</strong>. Die Einwilligungist innerhalb von zwei Wochen seit der Aufforderung des Vermieterszur Erteilung der Einwilligung zu erklären; wird sie innerhalbdieser Frist nicht verweigert, so gilt sie als erteilt.Verweigert die Mieterversammlung die Einwilligung zur Vermietungder Räumlichkeiten, aber vermag sie nicht innerhalb von zwei weiterenWochen dem Vermieter einen geeigneten anderen Mieter aufzuzeigen,ist der Vermieter von der Verpflichtung nach Abs. 1 im Einzelfallfrei. Gleichzeitig ist die <strong>Wohngemeinschaft</strong> dem Vermieter zumErsatz von 50 v. H. des dem Vermieter durch die Verweigerung entgangenenMietzinses verpflichtet.MUSTERA_______________________Ort, Datum, Unterschrift Vermieter_______________________Ort, Datum, UnterschriftBevollmächtigter der <strong>Wohngemeinschaft</strong>75


AAnhangCheckliste für den EinzugVorbereitungen für den Einzug in eine ambulant <strong>betreute</strong><strong>Wohngemeinschaft</strong>76A Auflösung der bisherigen Wohnung der zukünftigen Mieter· Kontaktaufnahme <strong>mit</strong> dem bisherigen Vermieter;· Kündigungsfristen abklären;· Kündigung der Wohnung durch den Bevollmächtigten(Betreuungsvollmacht?);· In welchem Zustand ist die Wohnung zu übergeben;· ggf. Beteiligung bei der Suche nach einem Nachmietererforderlich;· Abrechnungsmodalitäten (Betriebskosten, Strom, Gas,Wasser, Heizung etc.).B Formalitäten im Zuge des Wohnungswechsels· Kündigung und Abschluss bzw. Änderung von VersorgungsundVersicherungsverträgen (Strom, Gas, Wasser, Heizung,Haftpflicht- und Hausratsversicherung usw.);· Unterrichtung der Sozialversicherungsträger, u.a. RentenundKrankenversicherung;· Kündigung bzw. Änderung der Einzugsermächtigungen undDaueraufträge;· Ab- bzw. Ummeldung von Telefon, Zeitschriften, GEZ etc.;· Nachsendeantrag;· Mitteilung der neuen Anschrift an Dienststellen, Ärzteund sonstige interessierte Stellen bzw. Personen;· ggf. Unterrichtung des bisherigen Pflegedienstes und imFalle des Pflegedienstwechsels Kündigung des laufendenPflegevertrags;· Festlegung der Höhe des Haushalts- und Taschengeldes(Abstimmung <strong>mit</strong> anderen Angehörigen ist möglicherweisesinnvoll);· behördliche Ummeldung nach Einzug und Vorliegen desMietvertrags.


AAnhangC Abstimmung der Ausstattung der <strong>Wohngemeinschaft</strong>· Abstimmung unter den Angehörigen <strong>mit</strong> Einbindung desbeauftragten Pflegedienstes über die Ausstattung derGemeinschaftsräume, Küche etc.;· Er<strong>mit</strong>tlung und Auswahl der Ausstattungsgegenstände(Haushaltsgeräte, Möbel, Waschmaschinen etc.) unter dengesetzlichen Vertretern, die eingebracht werden können bzw.gekauft werden müssen;· Die Einrichtung der gesamten <strong>Wohngemeinschaft</strong> muss vordem Einzug der Mieter vorgenommen werden.D Koordination des Einzugs der MieterDie nachfolgenden Punkte beziehen sich primär auf denErstbezug einer <strong>Wohngemeinschaft</strong>:· Vor dem Einzug ist zu prüfen, ob und welche Mängelvorliegen;· Erfassung aller Mängel und Absprache der Beseitigung <strong>mit</strong>dem Vermieter;· Abstimmung und Festlegung des genauen Einzugsterminsbzw. der Einzugstermine <strong>mit</strong> Vermieter und Pflegedienst;· Absprache des Ablaufs des Einzugs: Wie viele bzw. welcheMieter sollen zu einem bestimmten Zeitpunkt am Einzugstageingezogen sein; welche Ausstattung muss wann am Einzugstagvorhanden sein etc.;· Evtl. Absprache gemeinsamer Nutzung von Umzugstransporten;· Die Betreuung und Versorgung der erkrankten Mieter für denZeitraum vor dem Einzug und am Einzugstag in der WGmuss unter den gesetzlichen Vertretern und dem Pflegedienstgeplant und abgestimmt werden;77


AAnhang: Checkliste für den EinzugEPlanung und Festlegung der Betreuung und Pflege in derersten Woche nach dem Einzug· Spätestens zwei Wochen vor dem Einzug sollten die Aufnahmegesprächedes zukünftigen Pflegedienstes in der bisherigenHäuslichkeit der Mieter zur Vorbereitung der WG-Betreuungabgeschlossen sein;· Ansprechpartner und Kommunikation unter den gesetzlichenVertretern bzw. <strong>mit</strong> dem Pflegedienst sollten festgelegt undbekannt sein;· Er<strong>mit</strong>tlung und Abstimmung der Tagesstruktur unter dengesetzlichen Vertretern <strong>mit</strong> dem Pflegedienst unter Berücksichtigungder bisherigen Lebensgewohnheiten der Bewohner;· Absprache der individuellen Pflegeleistungen, insbesondereder Krankenpflege <strong>mit</strong> dem Pflegedienst;· Regelung von Arztbesuchen bzw. Besuchen des MDK solltenunter den gesetzlichen Vertretern bzw. <strong>mit</strong> dem Pflegediensterfolgt und bekannt sein;· Abstimmung der Mahlzeiten und des Einkaufs von Lebens<strong>mit</strong>telnfür die erste Woche sowie Absprache über zukünftigeZuständigkeiten.Wolfgang Denker (Angehöriger „Haus am Kanal“, April 2005)78


Weiterführende Literatur zum Thema· Alzheimer Gesellschaft Brandenburg e.V. / Institut fürGerontologie und Bildung (2005) „<strong>Ambulant</strong>e Betreuungvon <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz in <strong>Wohngemeinschaft</strong>en – Checklistezum Leitfaden zur Struktur und Prozessqualität“, Berlinwww.alzheimer-brandenburg.de, beratung@alzheimer.de· Bertelsmann Stiftung/Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.)(2003) „Leben und Wohnen im Alter. Neue Wohnkonzepte –Bestandsanalyse“, Bd. 1, Kölnwww.bertelsmann-stiftung.de, info@bertelsmann.de· Bertelsmann Stiftung/Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.)(2004) „Betreute Wohngruppen – Fallbeispiele und Adressenliste“,Bd. 5, Köln, www.kda.de, info@kda.de· Bertelsmann Stiftung/Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.)(2006) „Leben und Wohnen im Alter – <strong>Ambulant</strong> <strong>betreute</strong>Wohngruppen – Arbeitshilfe für Initiatoren“, Bd. 6, Köln· Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(Hrsg.) (2004) „<strong>Ambulant</strong> <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong>en fürdemenziell erkrankte <strong>Menschen</strong>“, Berlinwww.bmfsfj.de, poststelle@bmfsfj.bund.de· Deutsche Alzheimer Gesellschaft – Selbsthilfe Demenz e.V.(2006) Informationsblatt „Das Wichtigste“ Nr. 13: „<strong>Ambulant</strong><strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong>en für Demenzkranke“, Berlin· Freiburger Modell „Netzwerk Wohngruppen für <strong>Menschen</strong><strong>mit</strong> Demenz (Hrsg.) (2006) Freiburger Memorandum:„Wohngruppen in geteilter Verantwortung“, Freiburg,www.freiburger-modell.de, wohngruppen@efh-freiburg.de· Klie, Thomas(2002): „Wohngruppen für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz“,Vincentz Network, Hannover, klie@efh-freiburg.de· Verein für Selbstbestimmtes Wohnen im Alter e.V. (SWA)(2003) „Qualitätskriterien für ambulant <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong>en<strong>mit</strong> demenziell erkrankten <strong>Menschen</strong> – eine Orientierungs-und Entscheidungshilfe“, Berlin, www.swa-berlin.de,verein@swa-berlin.deEine Liste <strong>mit</strong> weiterführender Literatur zum Thema Demenzerhalten Sie z.B. bei derDeutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. / Selbsthilfe DemenzFriedrichstraße 236, 10969 BerlinTel 030 - 249 37 95 - 0 Fax 030 - 259 37 95 29E-Mail info@deutsche-alzheimer.deInternet www.deutsche-alzheimer.deAAnhang79


AnhangAdressenABeratungsstellen in <strong>Hamburg</strong><strong>Hamburg</strong>er Koordinationsstelle fürWohn-Pflege-GemeinschaftenDie <strong>Hamburg</strong>er Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschafteninformiert und berät Angehörige, Vereine und Institutionen,die auf der Suche nach alternativen Wohn- und Betreuungsformenfür pflegebedürftige ältere <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz sind.Die Koordinationsstelle wurde im Januar 2006 unter dem Dachvon STATTBAU HAMBURG eröffnet, um die Entwicklung neuerWohn-Pflege-Angebote und die Zusammenarbeit aller daran beteiligtenPersonen und Institutionen fachlich zu unterstützen. Alszentrales Serviceangebot für <strong>Hamburg</strong> wird die Koordinationsstelledurch die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutzfinanziell gefördert und von einem Experten-Netzwerkbegleitet.Die Koordinierungsstelle· informiert über Wohn-Pflege-Gemeinschaften in <strong>Hamburg</strong>;· ver<strong>mit</strong>telt unter interessierten Angehörigen den Kontakt;· gibt Auskunft über freie Zimmer;· berät Wohnungsunternehmen, Heimträger undPflegedienste, die eine Wohn-Pflege-Gemeinschaftgründen wollen.Stattbau <strong>Hamburg</strong> Stadtentwicklungsgesellschaft mbH<strong>Hamburg</strong>er Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-GemeinschaftenNeuer Kamp 25, 20359 <strong>Hamburg</strong>Ansprechpartner Ulrike Petersen · Josef BuraTel 040 - 43 29 42 - 23E-Mailkoordinationsstelle@stattbau-hamburg.deInternetÖffnungszeitenwww.stattbau-hamburg.deMo.- Do. 9.00 Uhr - 18.00 UhrFr. 9.00 Uhr - 16.00 Uhr80


AnhangAAlzheimer Gesellschaft <strong>Hamburg</strong> e.V.Die Alzheimer Gesellschaft <strong>Hamburg</strong> e.V. wurde 1994 als Selbsthilfeorganisationvon Angehörigen, Fachleuten und engagiertenBürgern gegründet.Hauptanliegen der Alzheimer Gesellschaft <strong>Hamburg</strong> e.V. ist es,pflegende Angehörige und Erkrankte durch Information, Gesprächsgruppenund praktische Betreuung zu unterstützen und zuentlasten. Verbunden da<strong>mit</strong> ist auch eine Interessenvertretung zurVerbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgungvon <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz.Die Angebote werden überwiegend ehrenamtlich getragen undrichten sich an Demenzkranke und ihre Angehörigen und an andereInteressierte.In diesem Sinne unterstützt die Alzheimer Gesellschaft <strong>Hamburg</strong>e.V. im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch die Gründung undBegleitung ambulant <strong>betreute</strong>r <strong>Wohngemeinschaft</strong>en für <strong>Menschen</strong><strong>mit</strong> Demenz.Alzheimer Gesellschaft <strong>Hamburg</strong> e.V.Wandsbeker Allee 75, 22041 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 68 91 36 25Fax 040 - 68 26 80 87E-Mail info@alzheimer-hamburg.deInternet www.alzheimer-hamburg.de<strong>Hamburg</strong>ische BrückeBeratungsstelle für ältere <strong>Menschen</strong> und ihre AngehörigenMartinistraße 29, 20251 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 460 21 58Internet www.hamburgische-bruecke.deE-Mail bst-epp@hamburgische-bruecke.deAngebot Beratung, Gesprächsgruppen, Kurse für Angehörige,Einzel- und Gruppenbetreuung von Erkrankten81


ABeratungsstellen in <strong>Hamburg</strong> (Fortsetzung)Anhang: AdressenPflegetelefonHammerbrookstr. 5, 22081 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 28 05 38 22E-Mail info@pflegetelefon-hamburg.deInternet www.pflegetelefon-hamburg.deAngebot Information über Ansprüche und Leistungen dergesetzlichen Pflegeversicherung, ambulantePflegedienste und HeimeBarrierefrei Leben e.V. · Beratungszentrum für technischeHilfen und WohnraumanpassungRichardstr. 45, 22081 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 29 99 56 56E-Mail beratung@barrierefrei-leben.deInternet www.barrierefrei-leben.deAngebot Beratung zu technischen Hilfen im Haushalt undWohnraumanpassung; Ausstellung verschiedener Hilfs<strong>mit</strong>tel,Information zu gesetzlichen Leistungen und FinanzierungBezirkliche Seniorenberatungen82Die bezirkliche Seniorenberatung befindet sich in den Bezirksämtern.Bitte wenden Sie sich bei Fragen jeweils an das Bezirksamt,in dessen Bezirk Ihr Angehöriger wohnt. Die Bezirksämter ver<strong>mit</strong>telndann die Beratungsstellen weiter.Angebot Beratung und Information zur Grundsicherung im Alter,Leistungsansprüchen und Finanzierung von Pflegeleistungen(auch im Rahmen der Sozialhilfe); Angebote für ältere <strong>Menschen</strong>und Anbieter von Pflege und Betreuungsleistungen im Bezirk. DieAdressen und Telefonnummern aller Bezirksämter sowie weitereAuskünfte zu den zuständigen Behörden erhalten Sie unter derServicenummer: 040 - 4 28 28 - 0Im Internet finden Sie außerdem über den Zuständigkeitsfinder(DiBIS®) alle behördlichen Dienstleistungen, die Zuständigkeitenund Öffnungszeiten und erfahren, welche Dokumente Sie <strong>mit</strong>bringenmüssen:http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/hamburgservice/zustaendigkeitsfinder/start.html


Anhang: AdressenAHeimaufsichtDie Heimaufsichten finden Sie in den Bezirksämtern. Die Heimaufsicht,die für Ihren Bezirk zuständig ist, finden Sie ebenfalls überden Zuständigkeitsfinder (siehe linke Seite unten) oder die dortangegebene Servicenummer.Bezirksamt <strong>Hamburg</strong> Mitte - Dezernat Soziales, Jugend undGesundheitBesenbinderhof 41, 20097 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 428 54 - 46 42Fax 040 - 428 54 - 30 79Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend undGesundheitRobert-Schuman-Brücke 8, 22041 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 428 81 - 32 52040 - 428 81 - 33 19040 - 428 81 - 33 40040 - 428 81 - 24 34Fax 040 - 428 81 - 35 49Bezirksamt Altona - Dezernat Soziales, Jugend undGesundheitJessenstr. 19, 22767 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 428 11 - 24 20040 - 428 11 - 28 07Fax 040 - 4 28 11 -16 56Bezirksamt Eimsbüttel - Dezernat Soziales, Jugend undGesundheitGrindelberg 66, 20144 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 428 01 - 35 00Fax 040 - 428 01 - 19 8283


Anhang: AdressenAHeimaufsicht (Fortsetzung)Bezirksamt Harburg-Nord - Dezernat Soziales, Jugendund GesundheitKümmelstr. 7, 20249 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 428 04 - 22 12Fax 040 - 428 04 - 20 41Bezirksamt Harburg - Dezernat Soziales, Jugendund GesundheitAm Irrgarten 3-9, 21073 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 428 71 - 23 03Fax 040 - 428 71 - 26 74Bezirksamt Bergedorf - Dezernat Soziales, Jugend undGesundheitLamprechtstr. 6, 21029 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 428 91 - 22 87Fax 040 - 428 91 - 30 03BrandschutzAdresse der Feuerwehr, die über Brandschutz in <strong>Wohngemeinschaft</strong>eninformiert:Feuerwehr <strong>Hamburg</strong> Vorbeugender BrandschutzWestphalensweg 1, 20099 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 428 51 - 44 24E-Mail dieter.maass@feuerwehr.hamburg.deBetreuungsvereine <strong>Hamburg</strong> (gesetzliche Betreuung)84Angebot Informationen und Beratung über Vorsorgevollmacht,Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie Fort- undWeiterbildungen zu betreuungsrelevanten ThemenBetreuungsverein <strong>Hamburg</strong>-Nord e.V.Barmbeker Straße 45, 22303 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 27 28 77 - 80Internet www.betreuungsvereine.hamburg.de


Betreuungsverein für EimsbüttelEppendorfer Weg 187, 20253 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 4 20 02 26Betreuungsverein für den <strong>Hamburg</strong>er WestenMühlenberger Weg 57, 22587 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 87 97 16 - 13 oder 040 - 87 97 16 - 15Betreuungsverein <strong>Hamburg</strong>-MitteEilbektal 54, 22089 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 20 11 11Betreuungsverein WandsbekEilbektal 54, 22089 <strong>Hamburg</strong>Tel 040 - 20 11 11AAnhang: Adressen<strong>Ambulant</strong> <strong>betreute</strong> <strong>Wohngemeinschaft</strong>en für <strong>Menschen</strong><strong>mit</strong> Demenz in <strong>Hamburg</strong> (Stand April 2007)Nähere Informationen zu den einzelnen <strong>Wohngemeinschaft</strong>en sowieAnsprechpartner und Adressen erhalten sie von der Koordinationsstellefür Wohn-Pflege-Gemeinschaften (Adresse siehe Seite 80).Haus am Kanal<strong>Wohngemeinschaft</strong> für sieben <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz im Stadtteil<strong>Hamburg</strong>-DulsbergTel 040 - 63 20 15 24E-mail sippel@alterundpflege.deInternet www.alterundpflege.deVermieter Alter und Pflege e.V.Ansprechpartner Herr Sippel<strong>Wohngemeinschaft</strong> Erdkampsweg<strong>Wohngemeinschaft</strong> für acht <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz im Stadtteil<strong>Hamburg</strong>-FuhlsbüttelTel 040 - 57 14 59 90E-Mail f.brychta@tueren-oeffnen.comInternet www.tueren-oeffnen.comVermieter Türen öffnen e.V.Ansprechpartner Frau Brychta85


AAnhang: AdressenSenioren-<strong>Wohngemeinschaft</strong> Haus Simrose<strong>Wohngemeinschaft</strong> für sieben <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz im Stadtteil<strong>Hamburg</strong>-IserbrookTel 040 - 41 40 23 - 0E-Mail brose@awo-hamburg.deVermieter AWO <strong>Hamburg</strong> e.V.Ansprechpartner Frau BroseWohn- und Pflegegemeinschaft für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz imPauline-Mariannen-Stift<strong>Wohngemeinschaft</strong> für sieben <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz im Stadtteil<strong>Hamburg</strong>-St. GeorgTel 040 - 24 63 33E-Mail kraenzlin@sieveking-stiftung.deVermieter Amalie Sieveking StiftungAnsprechpartner Frau Kränzlin<strong>Wohngemeinschaft</strong> Martha Stiftung<strong>Wohngemeinschaft</strong> für acht <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenz im Stadtteil<strong>Hamburg</strong>-LangenhornTel 040 - 40 19 08 - 0E-Mail janzen.stm@martha-stiftung.deVermieter Martha-StiftungAnsprechpartner Herr JanzenBundesweite Adressen86Alzheimer Gesellschaft Brandenburg e.V.Stephensonstr. 24 - 26, 14482 PotsdamTel 0331 - 740 90 08E-Mail beratung@alzheimer-brandenburg.deInternet www.alzheimer-brandenburg.deAnsprechpartner Angelika WinklerArbeitskreis „<strong>Ambulant</strong> <strong>betreute</strong> Wohnformen“c/o Das Tageshaus gemGmbHSelbstbestimmt Leben im AlterWebereistr. 10, 33602 BielefeldTel 05 21 - 96 75 08 30E-mail info@tageshaus-bielefeld.deAnsprechpartner Ursula Blaschke


Bundesarbeitsgemeinschaft <strong>Ambulant</strong> <strong>betreute</strong><strong>Wohngemeinschaft</strong>enc/o Freunde alter <strong>Menschen</strong> e.VHornstr. 21, 10963 BerlinTel 030 - 691 18 83E-Mail kpawletko@famev.deInternet www.famev.deAnsprechpartner Klaus PawletkoFreiburger Modell –Netzwerk Wohngruppen für <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> Demenzc/o Animals’ AngelsRehlingstr. 16a, 79100 FreiburgE-Mail freiburger-modell@web.deInternet www.freiburger-modell.deAnsprechpartner Martin MybesInitiative <strong>Wohngemeinschaft</strong>en für Pflegebedürftigein Baden-Württemberg IWOc/o Wohlfahrtswerk für Baden WürttembergFalkertstr. 29, 70176 StuttgartTel 0711 - 619 26 - 0E-Mail info@iwo-bw.deInternet www.iwo-bw.deAnsprechpartner Ingrid HastedKiwa – Koordinierungsstelle für innovative Wohn- undPflegeformen im AlterKantplatz 6, 24537 NeumünsterTel 043 21 - 555 12 55Fax 043 21 - 555 12 56E-Mail post@kiwa.deInternet www.kiwa-sh.deNiedersächsischer Arbeitskreis “<strong>Ambulant</strong> <strong>betreute</strong><strong>Wohngemeinschaft</strong>en”c/o Niedersächsische Fachstelle für WohnberatungScharnikaustr. 8, 30625 HannoverTel 0511 - 388 28 - 95/96E-mail info@fachstelle-wohnberatung.deInternet www.fachstelle-wohnberatung.deAnsprechpartner Annette BrümmerAAnhang: Adressen87


AAnhang: Adressen / ImpressumSelbstbestimmtes Wohnen im Alter SWA e.V.c/o Annette SchwarzenauGrunewaldstr. 56, 10825 BerlinTel 030 - 85 40 77 18E-Mail Verein@SWA-Berlin.deInternet www.swa-berlin.deAnsprechpartner Annette SchwarzenauWohnprojektberatung Jung und Alt e.V.Huchzmeierstr. 7, 33611 BielefeldTel 0521 - 982 54 19Internet www.wohnpro.orgAnsprechpartner Theresia Brechmann88ImpressumHerausgeber:Autoren:Design:Druck:Vertrieb:Freie und Hansestadt <strong>Hamburg</strong>Behörde für Soziales, Familie, Gesundheitund Verbraucherschutz<strong>Hamburg</strong>er Straße 47, 22083 <strong>Hamburg</strong>www.bsg.hamburg.dein Kooperation <strong>mit</strong>Alzheimer Gesellschaft <strong>Hamburg</strong> e.V.Wandsbeker Allee 75, 22041 <strong>Hamburg</strong>Tel. 040 - 68 91 36 25www.alzheimer-hamburg.deinfo@alzheimer-hamburg.deSusanne Kohler, Jörn Wiekingkontext kulturproduktionenDynamik Druck1. Auflage Mai 2007, 4.000 Stck.Die Broschüre ist kostenlos erhältlich bei:Alzheimer Gesellschaft <strong>Hamburg</strong> e.V. (s.o.)info@alzheimer-hamburg.de<strong>Hamburg</strong>er Koordinationsstelle fürWohn-Pflege-Gemeinschaftenkoordinationsstelle@stattbau-hamburg.dePressereferat der Behörde für Soziales, Familie,Gesundheit und Verbraucherschutz<strong>Hamburg</strong>er Str. 47, 22083 <strong>Hamburg</strong>pressestelle@bsg.hamburg.deDiese Broschüre kann auch im Internet heruntergeladen werden:www.bsg.hamburg.de · www.pflege.hamburg.de


Foto: Nana Ziesche

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