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DIE KAUFMÄNNISCHE SCHULE - vLw NRW eV

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Leitartikel1LEITARTIKELSorgfältig draufschauen – wohlüberlegt handeln –Leitziel für 2013?Der <strong>vLw</strong> erwartet von Ministerin Löhrmann das Einhalten eigener FeststellungenKurz vor den Weihnachtsfeiertagen 2012 zieht MinisterinLöhrmann den Entwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetzzurück. Die Vielfalt und Gegensätze der Stellungnahmender zahlreichen einbezogenen Interessenvertretungenwaren Auslöser für diesen Schritt. Aus <strong>vLw</strong>-Sicht ein anerkennenswerterund richtiger Schritt.Schon in den Veranstaltungen des Ministeriums zum‚Gesprächskreis Inklusion‘ mit den Lehrerverbänden und vorallen den Elternverbänden war klar erkennbar, dass aufElternseite keine einseitige Interessenlage gegeben war,sondern durchaus ein deutlicher Graben in der Frage derUmsetzung des Wegs einschließlich der zeitlichen Perspektivezum Inklusionsprozess zwischen den Elternverbändenerkennbar war. Eine Gruppierung will volle Inklusion jetztohne wenn und aber, eine andere bevorzugt überlegtesHandeln, gute Vorbereitung, sodass sichergestellt ist, dassihre Kinder mit besonderem Förderbedarf selbigen auch inZukunft in bewährter Art erhalten. Der <strong>vLw</strong> schließt sichdieser Sichtweise an. 1In ihrer Presseerklärung vom 21. Dezember 2012 sprichtMinisterin Löhrmann von einer ‚Generationenaufgabe‘.Wenn dies die Sichtweise ist, dann passt der bisher vorgelegteÄnderungsentwurf überhaupt nicht in die Landschaft.Der Schritt zum Jahresende war also aus <strong>vLw</strong>-Sicht konsequent.Der <strong>vLw</strong> erwartet allerdings, dass die geänderteEntwurfsvorlage eindeutig den Geist einer ‚Generationenaufgabe‘in sich trägt und die Berufskollegs nicht – wie imbisherigen Entwurf vorgesehen – faktisch von heute aufmorgen aufgrund ihrer spezifischen Standortlagen undSchwerpunkte zu Inklusionsorten werden, ohne den inSchule Verantwortlichen, den handelnden Lehrerinnen undLehrern und den Schülerinnen und Schülern auch nur annäherndgerecht werden zu können.(Annähernd) Gerecht werden…..… möchten die Lehrkräfte an Berufskollegs den an siegestellten Anforderungen. Dies können sie aber nur beistimmigen Rahmenbedingungen. Zu den Rahmenbedingungengehört die Sicherheit, mit unterstützenden Professionenan Berufskollegs zusammenarbeiten zu können.Im Rahmen eines Workshops stellte der Soziologe Prof. Dr.Martin Baethge sein Gutachten 2 ‚Zu Situation und Perspektivender Ausbildungsvorbereitung von Jugendlichen mit besonderemFörderbedarf in <strong>NRW</strong>‘vor. Zu seinen Empfehlungengehört u. a. der verstärkteEinsatz von Sozialpädagogenund Sonderpädagogen sowieSchulpsychologen. An dieserStelle ist auch für den <strong>vLw</strong>dringender Handlungsbedarfgegeben: In ihrer Regierungserklärung3 vom 12. September2012 hat MinisterpräsidentinHannelore Kraft aufSeite 9 ausgeführt: „Wir Elke Vormfennewerden die frei werdendenRessourcen nicht streichen, sondern für noch bessere Bildungeinsetzen. Dazu zählen kleinere Lerngruppen, …“. Auf Seite 16wird im Zusammenhang mit der neuen Berufs- und Studienordnungab Klasse 8 darauf verwiesen: „Dann brauchen wirdort in den kommenden Jahren bis zu 500 Lehrerstellen weniger.“Mit ‚dort‘ sind die Berufskollegs gemeint, bei denen wenigerorientierungslose Jugendliche zukünftig im berufsvorbereitendenBildungsgang anklopfen sollen, weil die Mehrheitden direkten Weg in die duale Ausbildung findet.Wenn tatsächlich 500 Stellen durch die Maßnahmen ‚wegfallen‘sollten, was aus <strong>vLw</strong>-Sicht bezweifelt wird, dann ist esdringend erforderlich, dass auch diese Stellen im Systembleiben, denn diejenigen Schülerinnen und Schüler, dietrotz aller Maßnahmen weiterhin orientierungslos und nichtausbildungsreif sind, haben deutlich erhöhten Förderbedarfund benötigen unsere ganz besondere Unterstützung.Diese kann aber nur durch unterstützende Professionen wieSchulsozialarbeit aufgefangen werden.Hierfür sind die 500 Stellen zu verwenden!!! Es würde damitauch eine wichtige Rahmenbedingung auf dem Weg zuinklusiven Berufskollegs geschaffen.Bis dahin fordern wir erneut Ministerin Löhrmann auf, es derVerantwortlichkeit der Berufskollegs zu überlassen, obSchulsozialarbeiter auf Lehrerstellen eingestellt werdensollen: Die Absätze 5 und 6 in ‚1. Grundlagen‘ im Erlass zurBeschäftigung von Schulsozialarbeitern müssen für Berufskollegsendlich außer Kraft gesetzt werden!<strong>DIE</strong> KAUFMÄNNISCHE <strong>SCHULE</strong> 01/13

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