Kollektivvertragsverhandlungen und Weiterbildung 46Sektor/Vertrag Absichtserklärung Recht auf BildungGKV Holz- undE<strong>in</strong>richtungshandwerk:GKVvom 15.12.1997E<strong>in</strong>richtung gesamtstaatlicher und territorialer branchenspezifischerBeobachtungsstellen, um Projekte zurVerbesserung der beruflichen Qualifikation und Berufsbildungzu evaluieren und auszuarbeiten (Art. 2).Kulturelle und berufliche Verbesserung der ArbeitnehmerInnen(Art. 11).Quelle: ausgearbeitet von <strong>AFI</strong>-<strong>IPL</strong>, Stand Jänner 08.Für ArbeitnehmerInnen <strong>in</strong> der Weiterbildung:• Recht auf Arbeitszeiten, welche den Besuch von Kursenund die Vorbereitung auf Prüfungen erleichtern (Art. 10)• Überstunden oder Arbeit während der wöchentlichenRuhetage s<strong>in</strong>d nicht obligatorisch (Art. 10)• Recht auf entlohnte freie Tage, um Prüfungen zu absolvieren(Art. 10)In Unternehmen mit mehr als 5 Mitarbeitern können den ArbeitnehmerInnen,die nicht von e<strong>in</strong>er Probezeit betroffen s<strong>in</strong>d,maximal 150 Stunden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Dreijahreszeitraum zum Besuchvon Studienkursen <strong>in</strong>nerhalb der schulischen Ordnung anöffentlichen Instituten bewilligt werden (Art. 11).ZusammenfassungZusammenfassend kann ausgesagt werden, dass die Voraussetzungen für Verhandlungen zur Entwicklunge<strong>in</strong>er Unternehmens- und Gewerkschaftskultur zum Thema Bildung <strong>in</strong> allen untersuchten Sektoren bestehen.Grundsätzlich s<strong>in</strong>d sich die Sozialpartner praktisch <strong>in</strong> allen untersuchten gesamtstaatlichen Kollektivverträgendah<strong>in</strong> gehend e<strong>in</strong>ig, dass der Bildung e<strong>in</strong>e strategische Bedeutung zukommt.<strong>Die</strong> gesamtstaatliche Kollektivvertragsverhandlung misst der Bildung das Ziel bei, den Ausbildungsstand derBeschäftigten zu verbessern, das Angebot an beruflicher Leistung den Anforderungen der Unternehmen anzupassenund das betriebliche Wettbewerbsniveau zu optimieren. Zur Verwirklichung dieser Ziele verweisen diegesamtstaatlichen Kollektivverträge auf den regionalen und betrieblichen Vergleich.4.3.2. Vertragsverhandlungen zur Bildung <strong>in</strong> den Südtiroler UnternehmenDas vorherrschende Profil der Ausbildungstätigkeit im Unternehmen ist bekanntermaßen noch häufig <strong>in</strong> Formvon Tutor<strong>in</strong>g und der Praxis „Learn<strong>in</strong>g by do<strong>in</strong>g“ verankert, wenn auch die betrieblichen Ausbildungs<strong>in</strong>itiativene<strong>in</strong>e gewisse Rolle spielen.Im Rahmen der Abkommen zwischen den Sozialpartnern, welche die Bildungspläne im Unternehmen begleiten,kann unterschieden werden zwischen: Betriebsabkommen, d. h. von m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Arbeitnehmervertreterund se<strong>in</strong>er Gegenseite abgefasste und unterzeichnete Dokumente; positive Stellungnahmen seitens der Arbeitnehmervertreterauf Antrag des Unternehmens über die Zweckmäßigkeit der durchzuführenden Bildungsmaßnahmen;E<strong>in</strong>willigungen, die zwar die gleichen Eigenschaften aufweisen wie die Stellungnahmen, jedoch auf dieE<strong>in</strong>willigung zur Durchführung der Maßnahmen ohne diesbezügliche Betrachtungen beschränkt s<strong>in</strong>d.VertragssystemeDas mit dem Abkommen von 1993 festgelegten gesamtstaatlichen Vertragssystem legt fest, dass lediglich <strong>in</strong>Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern (30 MitarbeiterInnen im Handel) Betriebsabkommen abgeschlossenwerden können. Für die anderen Unternehmen wird auf die territoriale Kollektivverhandlung verwiesen. Obwohles <strong>in</strong> Südtirol nur wenige Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern gibt, geht aus den Daten über die betrieblichenVertragsverhandlungen hervor, dass das Thema Bildung <strong>in</strong> den Kreis der strategischen Angelegenheitenaufgenommen wurde. Immer mehr Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern schlossen <strong>in</strong> den letzten 10Jahren m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en betrieblichen Vertrag über die Weiterbildung ab (Aspiag, Acciaierie Valbruna, Metro,Mila, Leitner, Vog usw.).Betriebliche Vertragsverhandlung und WeiterbildungIm H<strong>in</strong>blick auf die formalisierte Verhandlung zum Thema ist zu sagen, dass es sich <strong>in</strong> vielen Fällen im Wesentlichennur um allgeme<strong>in</strong>e Verpflichtungen handelt, welche die Unternehmen bezüglich der Ausbildung desPersonals übernehmen. Verweise auf Fristen, beteiligte Personen und Bildungs<strong>in</strong>halte s<strong>in</strong>d nicht enthalten(Speedl<strong>in</strong>e 26.07.2000; Leitner 07.02.2000). In anderen Fällen dagegen erfolgt vor der Bildungs<strong>in</strong>itiative e<strong>in</strong>eAussprache zwischen Unternehmen und EGV/RSU, um den Bildungsbedarf und die betroffenen Berufsfigurenzu ermitteln (Acciaierie Valbruna 16.03.2001). Mit dem Vertrag der Co<strong>in</strong>-Gruppe vom 22.02.1999formalisierten die Parteien drei Wochen Tutor<strong>in</strong>g bei Vertriebstätigkeiten (oder bei Tätigkeiten zur Ausstattungder Verkaufsstelle), die zu weiteren zwei Wochen theoretischer Ausbildung h<strong>in</strong>zukommen.Der Vertrag Metro vom 22.01.1999 bezieht sich im Wesentlichen auf e<strong>in</strong>e Fach- und Managerausbildung, umjedem Verantwortlichen die zur optimalen Ausübung se<strong>in</strong>er Rolle erforderlichen operativen Instrumente zuliefern. Mit derselben Vere<strong>in</strong>barung wurden zudem e<strong>in</strong>e Bildungs<strong>in</strong>itiative zu den neuen technologischenInstrumenten sowie die Förderung e<strong>in</strong>er geme<strong>in</strong>samen Weiterbildung von Führungskräften im Lager und Mitgliedernder EGV/RSU mit dem Ziel, e<strong>in</strong>e beiden Parteien geme<strong>in</strong>same Sprache zu prägen, beschlossen. Der<strong>Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> Micro-Enterprises – <strong>South</strong> <strong>Tyrol</strong>
Kollektivvertragsverhandlungen und Weiterbildung 47Vertrag der R<strong>in</strong>ascente-Gruppe vom 10.04.1996 (auch für den Geschäftsbereich Upim gültig) legt e<strong>in</strong><strong>in</strong>terdiszipl<strong>in</strong>äres Bildungsprogramm fest, um die ArbeitnehmerInnen <strong>in</strong> die Lage zu versetzen, Veränderungsprozessegewappnet <strong>in</strong> Angriff zu nehmen. <strong>Die</strong> Inhalte s<strong>in</strong>d je nach Position differenziert abgestuft und betreffen:Techniken <strong>in</strong> puncto Beziehungsmanagement und Verhältnis zu den Kunden, fachliche Grundbegriffefür Verkauf und Service, Merchandis<strong>in</strong>g, Anweisungen für die Materialbeschaffung, Anwendung und E<strong>in</strong>satz vonEDV-Instrumenten, technologische Innovation und deren Auswirkungen auf die operativen Verfahren, WarenundProduktkunde, Grundbegriffe zur sozialen Gesetzgebung, vertragliche Rechte und Pflichten, Buchhaltungund Verwaltung.Zusammenfassender KommentarAbgesehen von e<strong>in</strong>igen oben genannten besten Praktiken geht aus der Untersuchung der abgeschlossenenVerträge hervor, dass die Unterzeichnung e<strong>in</strong>es Abkommens von der Gewerkschaft manchmal lediglich als Gewährfür die Forderungen des Unternehmens gesehen wird. <strong>Die</strong> Sozialpartner sche<strong>in</strong>en sich darüber e<strong>in</strong>ig zuse<strong>in</strong>, dass die Bildung notwendig sei, um die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sowie die Beschäftigungsfähigkeitder ArbeitnehmerInnen zu garantieren, wobei das Abkommen h<strong>in</strong>sichtlich der Grundsätzejedoch nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Verhandlung zu den operativen Aspekten umgesetzt wird. <strong>Die</strong> Untersuchung zeigt, dass dieVertragsverhandlung <strong>in</strong> Bezug auf andere Aspekte, d.h. solche, die spezifisch die Nachfrage nach Bildungseitens der ArbeitnehmerInnen betreffen, weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>sgesamt schwache Rolle spielt. In den meisten Fällenhat das Unternehmen nämlich weiterh<strong>in</strong> die ausschließliche Kontrolle der Bildungstätigkeiten, ohne Zugeständnisse<strong>in</strong> puncto Beschäftigungsfähigkeit und Laufbahnentwicklung der e<strong>in</strong>zelnen ArbeitnehmerInnen zumachen. <strong>Die</strong> Gewerkschaften werden oft über die geplanten Bildungstätigkeiten unterrichtet, aber vor allemdas Unternehmen entscheidet, wer, wie und wann weitergebildet wird.4.3.3. Territoriale Kollektivvertragsverhandlungen über die Bildung und Rolle der bilateralenKörperschaftenWie zuvor erwähnt, messen die gesamtstaatlichen Kollektivverträge der Weiterbildung das Ziel bei, den Ausbildungsstandder Beschäftigten zu verbessern, das Angebot an beruflicher Leistung den Anforderungen derUnternehmen anzupassen und das betriebliche Wettbewerbsniveau zu optimieren. Zur Verwirklichung dieserZiele verweisen die gesamtstaatlichen Kollektivverträge auf den regionalen und/oder betrieblichen Vergleich.Auf Grund der ger<strong>in</strong>gen Größenstruktur der Südtiroler Unternehmen gibt es nur wenige Betriebe, <strong>in</strong> denen Betriebsabkommenabgeschlossen werden können. Es käme somit der territorialen Kollektivvertragsverhandlungzu, die Regeln und Modalitäten für die Inanspruchnahme des Rechts auf Weiterbildung festzulegen.Im Bauhandwerk, das durch viele kle<strong>in</strong>e Betriebe gekennzeichnet ist, erfolgt die dezentrale Vertragsverhandlungauf Landesebene. In Südtirol trägt der Landesergänzungsvertrag für das Bauhandwerk vom16.12.2002 wirkungsvoll dazu bei, die Rechte laut Gesetzgebung (Gesetz Nr. 53/2000) zur Weiterbildung amArbeitsplatz geltend machen zu können.Recht auf Bildung im Landesabkommen für das BauhandwerkMit diesem Abkommen wird nämlich Folgendes festgelegt: Jeder ordnungsgemäß bei der Bauarbeiterkassee<strong>in</strong>getragene Arbeitnehmer hat Anrecht auf Ausbildungsstunden, <strong>in</strong> Abhängigkeit von den bei e<strong>in</strong> und demselbenArbeitgeber – auch mit Unterbrechungen – gearbeiteten Stunden. Der Arbeiter erwirbt je 60 tatsächlichgearbeitete Stunden (...) Anspruch auf e<strong>in</strong>e Ausbildungsstunde. (...) In jedem Fall können die Ausbildungsstundennicht mehr als 20 Stunden pro Kalenderjahr betragen. <strong>Die</strong> Ausbildungsstunden gehen zu 50%(maximal 10 Stunden) zu Lasten des Arbeitgebers und zu 50% (max. 10 Stunden) zu Lasten des Arbeitnehmers,der zu diesem Zweck auf se<strong>in</strong>en Urlaub, auf abgeschaffte Feiertage, auf Ausgleichsstunden und/oderauf bezahlte Freistellungen zurückgreifen muss (Art. 7 des Landesabkommens für das Bauhandwerk vom16.12.2002).AbsichtserklärungenIn Übere<strong>in</strong>stimmung mit den Vorschriften der jeweiligen gesamtstaatlichen Kollektivverträge heben die <strong>in</strong> Südtirolim Tertiärsektor (24.06.2003) 37 , im Tourismus (19.07.2003) 38 und im Bauhandwerk (16.12.2002) ab-37 Mit dem Südtiroler Landesvertrag für die Beschäftigten im Tertiärsektor, <strong>in</strong> der Verteilung und im <strong>Die</strong>nstleistungsgewerbe(24.06.2003) vere<strong>in</strong>baren die Parteien die verstärkte Förderung beruflicher <strong>Die</strong>nstleistungen im Tertiärsektor sowie Investitionen <strong>in</strong>die Weiterbildung der Arbeitskräfte.38 Mit dem Vertrag im Tourismus (19.07.2003) vere<strong>in</strong>baren die Parteien, dass sich die Unternehmen zur Durchführung von Weiterbildungsprogrammenauf den berufsübergreifenden Fonds für die Weiterbildung der ArbeitnehmerInnen <strong>in</strong> den Bereichen Handel,Tourismus und <strong>Die</strong>nstleistungen (For.Te) beziehen müssen.<strong>Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> Micro-Enterprises – <strong>South</strong> <strong>Tyrol</strong>
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