<strong>Die</strong> F<strong>in</strong>anzierung der Weiterbildung <strong>in</strong> Südtirol 38zum Zeitpunkt der Planung der Bildungsmaßnahmen nicht mehr aktuell, da er nur ungenau erfasst wurde oderda der Prozess zur Feststellung des Bedarfs für die Planung der Bildungsmaßnahmen zeitliche Lücken be<strong>in</strong>haltet,auf Grund derer die Bildungs<strong>in</strong>itiativen nicht mehr zeitgemäß s<strong>in</strong>d.Anhand der leistungsorientierten F<strong>in</strong>anzierungs<strong>in</strong>strumente wird dagegen der gesamte Prozess auf den Zeitpunktnach dem Abschluss der Bildungsmaßnahme verlagert. Resultat s<strong>in</strong>d demzufolge Initiativen:- zur direkten Unterstützung der bereits im Unternehmen auf den aktuellen Bedarf abgestimmten unddurchgeführten Bildungsmaßnahmen, unabhängig davon, ob diese für viele oder nur wenigeArbeitnehmerInnen oder gar e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige Person bestimmt waren, wie es <strong>in</strong> Wirklichkeit <strong>in</strong> den KMUhäufig vorkommt;- die nachträglich abgerechnet und bewertet werden, und zwar nicht im H<strong>in</strong>blick auf das organisatorischeManagement (Stundenanzahl, Teilnehmerzahl usw.) oder die rechnerischen/adm<strong>in</strong>istrativen Aspekte(aufgewandte Kosten, Korrektheit der zulässigen Kostenpunkte usw.), sondern <strong>in</strong> Bezug auf die erzieltenResultate im H<strong>in</strong>blick auf die Auswirkungen auf die Entwicklungsprozesse im Unternehmen;- für welche die Abfassung e<strong>in</strong>er Reihe qualitativer und quantitativer Indikatoren Voraussetzung ist, diee<strong>in</strong>gesetzt werden können, um die dank der Bildungs<strong>in</strong>itiative <strong>in</strong> verschiedener H<strong>in</strong>sicht e<strong>in</strong>getretenenVerbesserungen zu „messen“. <strong>Die</strong>se Verbesserungen können sich zum Beispiel auf die Organisation desPersonals, die Organisation des Fertigungszyklus sowie die Implementierung der Produkt- und Marktstrategienusw. beziehen.Angesichts des zuvor beschriebenen Rahmens an Maßnahmen zur F<strong>in</strong>anzierung der Weiterbildung würde derE<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es solchen Instrumentariums seitens des Lands Südtirol natürlich Ad-hoc-Bestimmungen voraussetzen,die zusammen mit dem Budget der zu verteilenden Mittel auch die notwendigen Bevollmächtigungender zuständigen Abteilungen für berufliche Weiterbildung be<strong>in</strong>halten, um die Durchführung des Evaluierungsprozessesim Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> zu ermöglichen.3.3.3. Aufwertung der <strong>in</strong> nicht-formellen und <strong>in</strong>formellen Bereichen erzielten LernfortschritteWie <strong>in</strong> den Kapiteln über das Weiterbildungsverhalten der Betriebe und der Arbeitnehmer ausgeführt wird, betriffte<strong>in</strong> guter Teil der <strong>in</strong> den KMU durchgeführten Bildungsmaßnahmen das „<strong>Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g</strong>-on-the-Job“, und diesnicht nur für die erforderliche Ausbildung von neu e<strong>in</strong>gestellten MitarbeiterInnen. Insbesondere <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>erenOrganisationen kann es vorkommen, dass nur e<strong>in</strong> Mitarbeiter an formellen Bildungs<strong>in</strong>itiativen teilnimmt und dieneuen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten dann se<strong>in</strong>erseits an se<strong>in</strong>e KollegInnen weitergibt. Das gilt auch,wenn Innovationen im Unternehmen, beispielsweise <strong>in</strong> Bezug auf den Fertigungsprozess (Masch<strong>in</strong>en, Ausrüstungen)oder dessen Überwachung (Hardware- und Softwaresysteme), e<strong>in</strong>geführt werden: Der Verantwortlichefür die E<strong>in</strong>führung solcher Prozesse wird beim E<strong>in</strong>satz neuer Systeme von den jeweiligen Lieferanten geschultund übernimmt dann se<strong>in</strong>erseits die E<strong>in</strong>weisung se<strong>in</strong>er MitarbeiterInnen und KollegInnen.<strong>Die</strong> Initiativen zur Flexibilisierung der Instrumente zur Förderung der Weiterbildung müssen sich <strong>in</strong> dieser H<strong>in</strong>sichtmit denen zur Unterstützung der nicht-formellen Lernbereiche verknüpfen. <strong>Die</strong>s gilt auch h<strong>in</strong>sichtlich derDimensionen, durch welche sich die Letztgenannten mit formellen Lern<strong>in</strong>itiativen oder mit <strong>in</strong>formellen Lerngelegenheiten<strong>in</strong>tegrieren. Es handelt sich also um e<strong>in</strong>en dritten Schwerpunkt für die Entwicklung vonInstrumenten zur Unterstützung der Weiterbildung, der <strong>in</strong> vieler H<strong>in</strong>sicht e<strong>in</strong>en der Schlüsselbereiche für denErfolg der Mikrounternehmen betrifft.<strong>Die</strong> Zielsetzung <strong>in</strong> dieser Richtung könnte Folgendes betreffen:- Feststellung zweckmäßiger Erprobungsformen durch „Systemaktionen“ und mit der Unterstützung desESF zur Anerkennung der nicht-formellen Lernmethoden <strong>in</strong> den Unternehmen, mit dem Grundziel,diese Erprobungen dann lokal auf normativer Ebene mit e<strong>in</strong>er Infrastruktur zu versehen und den Wegfür die vollständige Anerkennung dieser Lernbereiche im Weiterbildungssystem zu bereiten.- Potenzierung der durch das Gesetz 29/77 kof<strong>in</strong>anzierten Initiativen, die bereits <strong>in</strong> Abstimmung mit denzuständigen Abteilungen die Möglichkeit enthalten, Maßnahmen <strong>in</strong> dieser Richtung zu ergreifen.- Festlegung neuer Instrumente, um die Ankerkennung, Evaluierung und Validierung der anhand nichtformellerBildungstätigkeiten am Arbeitsplatz zu unterstützen (aber auch – wie bereits gesagt – um Erfahrungenzu berücksichtigen, die an der Grenze zu formeller und zu <strong>in</strong>formeller Bildung liegen); auch<strong>in</strong> diesem Fall würde es sich um Instrumente handeln, die der nachträglichen Evaluierung und denResultaten der Bildungs<strong>in</strong>itiativen den notwendigen Wert zuweisen und somit im Konzept der leistungsorientiertenF<strong>in</strong>anzierungen e<strong>in</strong>en wichtigen Bezugspunkt f<strong>in</strong>den könnten.<strong>Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> Micro-Enterprises – <strong>South</strong> <strong>Tyrol</strong>
Kollektivvertragsverhandlungen und Weiterbildung 394. Kollektivvertragsverhandlungen und WeiterbildungAutor: Mario V. Giovannacci, für Forschung zuständiger sowie stellvertretender Direktor des Arbeitsförderungs<strong>in</strong>stituts.4.1. EINFÜHRUNGSeit jeher liegt die Bildung im geme<strong>in</strong>samen Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern: E<strong>in</strong>erseits forderndie Unternehmen zunehmende berufliche Qualifikationen und Fähigkeiten von ihren Mitarbeitern, um ihre Wettbewerbsfähigkeitzu steigern, andererseits sehen die ArbeitnehmerInnen <strong>in</strong> der Bildung e<strong>in</strong>e Möglichkeit fürmehr Selbstständigkeit und Zufriedenheit und schlussendlich e<strong>in</strong>e Form zeitlich aufgeschobener Entlohnung, dasie sich von der Bildung f<strong>in</strong>anzielle Vorteile erwarten, auch wenn diese nur <strong>in</strong> mittel- bzw. langfristiger H<strong>in</strong>sichtkonkret werden.Zwischen dem Ende der 80er und dem Beg<strong>in</strong>n der 90er Jahre wurde die Bildung auf Grund mehrerer gleichzeitigauftretender Faktoren, darunter der Krise des Fordismus sowie Änderungen <strong>in</strong> der Fertigung und derOrganisation durch die E<strong>in</strong>führung neuer Produktionstechnologien, zu e<strong>in</strong>em bedeutenden Mittel, um e<strong>in</strong>emnicht mehr zeitgemäßen Ausbildungsniveau der ArbeitnehmerInnen vorzubeugen und Mobilitätsprozesse <strong>in</strong>e<strong>in</strong>em komplexeren und turbulenten Arbeitsmarkt begleitend zu unterstützen.In diesem Rahmen haben die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber die geme<strong>in</strong>sameVerantwortung, den Bedarf an Fähigkeiten und Wissen im Namen und auf Rechnung ihrer Mitglieder, aber auchim Namen des wirtschaftlichen und sozialen Allgeme<strong>in</strong>wohls festzustellen. Im Rahmen des sozialen Dialogeswird den Sozialpartnern e<strong>in</strong>e zunehmend bedeutendere Rolle zugewiesen. Insbesondere haben sie die Aufgabe,die den von ihnen selbst auf der Grundlage <strong>in</strong>terkonföderaler Abkommen e<strong>in</strong>gerichteten <strong>in</strong>terprofessionellenparitätischen Weiterbildungsfonds anvertrauten f<strong>in</strong>anziellen Mittel zu verwalten.Ziele der StudieAusgehend von diesen Betrachtungen ist es das Ziel dieser Studie, zu überprüfen, ob und <strong>in</strong> welchem Maße dieBildung der ArbeitnehmerInnen <strong>in</strong> den wichtigsten gesamtstaatlichen Kollektivverträgen Raum f<strong>in</strong>det und obdiese gesamtstaatlichen Bestimmungen auf dezentraler Ebene (Betrieb und Gebiet) konkret durchgeführtwerden. In dieser H<strong>in</strong>sicht hat die Studie folgende Zielsetzungen:• die Regelung des <strong>in</strong>dividuellen Rechts auf Bildung überprüfen (Recht auf Unterricht, Bildungsurlaub),• den Zentralisierungs- und/oder Dezentralisierungsstand der Kollektivverträge <strong>in</strong> puncto Bildung überprüfen,• die <strong>in</strong> den Kollektivverträgen enthaltenen Absichtserklärungen bzw. jene programmatischen Erklärungen,welche die Kollektivvertragsparteien de facto bei den Verhandlungen zur Bildung auf dezentralerEbene leiten, überprüfen,• die F<strong>in</strong>anzierungssysteme der Weiterbildungstätigkeiten analysieren,• die Modalitäten und die ausgewählten Fristen für die Durchführung der Bildungsmaßnahmen untersuchen(Arbeitszeit, Kriterien zur Auswahl der ArbeitnehmerInnen usw.).Untersuchte SektorenInsbesondere wurden die gesamtstaatlichen und territorialen Kollektivverträge folgender Sektoren untersucht:Gastgewerbe, Handel (Verteilung und <strong>Die</strong>nstleistungen), Bauwesen und e<strong>in</strong>zelne Sparten des Handwerksbereichs(Holz und Metallverarbeitung).<strong>Die</strong> Ergebnisse der Studie betreffen somit die Untersuchung der Bestimmungen der gesamtstaatlichenKollektivverträge <strong>in</strong> Bezug auf die Bildung der ArbeitnehmerInnen und die Art und Weise, wie diese auf betrieblicherund/oder territorialer Ebene gefördert und umgesetzt werden.4.2. NORMATIVER UND INSTITUTIONELLER RAHMEN<strong>Die</strong> Entscheidungen h<strong>in</strong>sichtlich der Inhalte und der Methoden zur Abwicklung der Bildungsmaßnahmen s<strong>in</strong>dtraditionell den Unternehmen vorbehalten, auch wenn sich auf Grund verschiedener gesetzgeberischer Maßnahmenzum<strong>in</strong>dest auf dem Papier e<strong>in</strong>e zunehmend aktivere Rolle der Gewerkschaftsorganisationen abzeichnet.In analytischer H<strong>in</strong>sicht können diese gesetzgeberischen Maßnahmen <strong>in</strong> zwei große Kategorien unterteiltwerden: In der ersten s<strong>in</strong>d all jene Gesetze zusammengefasst, die auf irgende<strong>in</strong>e Weise e<strong>in</strong> Recht auf Bildung<strong>Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> Micro-Enterprises – <strong>South</strong> <strong>Tyrol</strong>
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