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TimeS. Training in MicroEnterprises South Tyrol. Die ... - AFI-IPL

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<strong>Die</strong> F<strong>in</strong>anzierung der Weiterbildung <strong>in</strong> Südtirol 32- Unternehmen für Maßnahmen im Bereich <strong>in</strong>terne berufliche Aus- und Weiterbildung für die Beschäftigtender eigenen lokalen Niederlassungen,- Kammern und Berufsfachverbänden, deren Satzung die berufliche Aus- und Weiterbildung be<strong>in</strong>haltet.Voraussetzung für die Zuweisung von Zuschüssen zur Durchführung von Initiativen im Rahmen der beruflichenWeiterbildung ist die E<strong>in</strong>reichung e<strong>in</strong>es Antrags nach dem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em entsprechenden Formular aufgeführtenSchema. Der Antrag ist m<strong>in</strong>destens 20 Tage vor Beg<strong>in</strong>n der Bildungs<strong>in</strong>itiative an die Koord<strong>in</strong>ationsstellen fürberufliche Weiterbildung bei den Landesabteilungen für Berufsbildung zu senden.<strong>Die</strong> Antragsteller müssen beim E<strong>in</strong>reichen des Antrags auf Zuschuss außerdem die Bed<strong>in</strong>gungen und dieModalitäten für die private Kof<strong>in</strong>anzierung der Bildungsmaßnahme sowie die eventuelle Teilnahmegebührseitens der Kursteilnehmer angeben. Der vom Land geleistete Zuschuss wird nach Abschluss der Bildungstätigkeitennach Überprüfung der Rechnungs- und Verwaltungsunterlagen ausgezahlt.<strong>Die</strong> Bewertung der F<strong>in</strong>anzierungsfähigkeit der vorgeschlagenen Initiativen erfolgt seitens der Koord<strong>in</strong>ationsstellefür berufliche Weiterbildung der jeweiligen Abteilungen anhand e<strong>in</strong>er Reihe von Parametern:- Zuverlässigkeit des Antragstellers <strong>in</strong> puncto organisatorische Fähigkeiten und Erfahrungen im BereichBerufsbildung (Zertifizierungen nach ISO, EFQM usw.),- Vorschlag von Bildungsmaßnahmen für von Landesgesetzen und gesamtstaatlichen Gesetzen vorgeseheneBerufsbilder und Spezialisierungen,- Vorschlag für von den Sozialpartnern vere<strong>in</strong>barte und angestrebte Bildungs<strong>in</strong>itiativen,- Vorschlag für Bildungsmaßnahmen durch die Inanspruchnahme von bezahltem Urlaub laut Kollektivverträgen,- Angemessenheit der Kosten gemäß den Zielsetzungen der Bildungsmaßnahme, den Inhalten, denMethoden und den Innovationselementen im Rahmen des Landessystems für Weiterbildung,- Erzielen e<strong>in</strong>er beruflichen Zertifizierung nach Abschluss der Aus-/Weiter-/Fortbildung,- Innovationsgehalt des Projekts mit H<strong>in</strong>blick auf Inhalte und vorgeschlagene Methoden,- Anteil an privater Kof<strong>in</strong>anzierung zu Lasten der Antragsteller.3.2.5. Das Landesgesetz 4/97Innerhalb des neuen Systems zur Förderung der Südtiroler Wirtschaft stützen sich die Schlüsselpunkte der Investitionen<strong>in</strong> Know-how und Initiativen nicht materieller Natur weiterh<strong>in</strong> auf das Instrument vergünstigter Beiträgefür immaterielle Investitionen, begründet durch das Landesgesetz 4/97 mit der Bezeichnung „Maßnahmendes Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft“. In diesem Rahmen wurden Forschung, Entwicklungund Innovation, Beratung und Bildung, die Gründung neuer Unternehmen und die Betriebsnachfolgesowie Export und Internationalisierung als zu fördernde Schlüsselfaktoren für den Erfolg bestimmt.Insbesondere <strong>in</strong> Bezug auf die Bildungsmaßnahmen gewährleistet Abschnitt V des Landesgesetzes 4/97 imHandelsregister der Handelskammer e<strong>in</strong>getragenen Handwerks-, Industrie-, Handels- und <strong>Die</strong>nstleistungsbetriebensowie Konsortien, Genossenschaften und zeitlich begrenzten Unternehmerzusammenschlüssen dieF<strong>in</strong>anzierung allgeme<strong>in</strong>er Bildungs<strong>in</strong>itiativen für betriebliche Tätigkeiten oder Sprachkenntnisse, aber auch diespezifische Aus-/Weiterbildung von Mitarbeitern, Eigentümern oder Gesellschaftern, die regelmäßige Tätigkeitenim Betrieb leisten.Zugelassen für die Vergünstigung s<strong>in</strong>d auch freiberuflich Tätige, für deren Tätigkeit die E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> KammernVoraussetzung ist, sowie selbstständige ArbeitnehmerInnen, deren Tätigkeiten nicht <strong>in</strong> Kammern aufgenommenwerden können. <strong>Die</strong> vorgesehenen Vergünstigungen beziehen sich auf:- die Honorare für Referenten, Berater und Experten, Universitäten und Fach<strong>in</strong>stitute,- Lehrmaterial, Anmietung von Räumen, Übersetzungen,- Kosten für Kurse und Sem<strong>in</strong>are,- Lohnkosten des Personals des Unternehmens für Referententätigkeit,- Kosten im Rahmen des Tutor<strong>in</strong>g für neu gegründete oder von e<strong>in</strong>er Betriebsnachfolge betroffene KMU.<strong>Die</strong> förderungsfähigen Kosten belaufen sich m<strong>in</strong>destens auf 2.000 Euro und höchstens auf 250.000 Euro. <strong>Die</strong>Vergünstigungen werden <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Zuschusses bewilligt, dessen Höhe aus e<strong>in</strong>er entsprechenden Tabelleersichtlich wird, <strong>in</strong> der zwischen von KMU organisierten Initiativen, von Großunternehmen organisiertenInitiativen sowie zwischen spezifischen und allgeme<strong>in</strong>en Bildungs<strong>in</strong>itiativen sowohl als freigestellte Förderungenals auch als De-M<strong>in</strong>imis-Beihilfen unterschieden wird.<strong>Die</strong> Anträge auf Förderung s<strong>in</strong>d vor Tätigen der Investition auf entsprechenden Vordrucken abzufassen undbeim zuständigen Abteilungsbüro (Handwerk, Handel, Gewerbe) e<strong>in</strong>zureichen. Im Lauf e<strong>in</strong>es Kalenderjahrskönnen mehrere Anträge gestellt werden, wobei die Initiativen ausschließlich Unternehmen mit Sitz <strong>in</strong> Südtirol<strong>Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> Micro-Enterprises – <strong>South</strong> <strong>Tyrol</strong>

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