<strong>Die</strong> F<strong>in</strong>anzierung der Weiterbildung <strong>in</strong> Südtirol 32- Unternehmen für Maßnahmen im Bereich <strong>in</strong>terne berufliche Aus- und Weiterbildung für die Beschäftigtender eigenen lokalen Niederlassungen,- Kammern und Berufsfachverbänden, deren Satzung die berufliche Aus- und Weiterbildung be<strong>in</strong>haltet.Voraussetzung für die Zuweisung von Zuschüssen zur Durchführung von Initiativen im Rahmen der beruflichenWeiterbildung ist die E<strong>in</strong>reichung e<strong>in</strong>es Antrags nach dem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em entsprechenden Formular aufgeführtenSchema. Der Antrag ist m<strong>in</strong>destens 20 Tage vor Beg<strong>in</strong>n der Bildungs<strong>in</strong>itiative an die Koord<strong>in</strong>ationsstellen fürberufliche Weiterbildung bei den Landesabteilungen für Berufsbildung zu senden.<strong>Die</strong> Antragsteller müssen beim E<strong>in</strong>reichen des Antrags auf Zuschuss außerdem die Bed<strong>in</strong>gungen und dieModalitäten für die private Kof<strong>in</strong>anzierung der Bildungsmaßnahme sowie die eventuelle Teilnahmegebührseitens der Kursteilnehmer angeben. Der vom Land geleistete Zuschuss wird nach Abschluss der Bildungstätigkeitennach Überprüfung der Rechnungs- und Verwaltungsunterlagen ausgezahlt.<strong>Die</strong> Bewertung der F<strong>in</strong>anzierungsfähigkeit der vorgeschlagenen Initiativen erfolgt seitens der Koord<strong>in</strong>ationsstellefür berufliche Weiterbildung der jeweiligen Abteilungen anhand e<strong>in</strong>er Reihe von Parametern:- Zuverlässigkeit des Antragstellers <strong>in</strong> puncto organisatorische Fähigkeiten und Erfahrungen im BereichBerufsbildung (Zertifizierungen nach ISO, EFQM usw.),- Vorschlag von Bildungsmaßnahmen für von Landesgesetzen und gesamtstaatlichen Gesetzen vorgeseheneBerufsbilder und Spezialisierungen,- Vorschlag für von den Sozialpartnern vere<strong>in</strong>barte und angestrebte Bildungs<strong>in</strong>itiativen,- Vorschlag für Bildungsmaßnahmen durch die Inanspruchnahme von bezahltem Urlaub laut Kollektivverträgen,- Angemessenheit der Kosten gemäß den Zielsetzungen der Bildungsmaßnahme, den Inhalten, denMethoden und den Innovationselementen im Rahmen des Landessystems für Weiterbildung,- Erzielen e<strong>in</strong>er beruflichen Zertifizierung nach Abschluss der Aus-/Weiter-/Fortbildung,- Innovationsgehalt des Projekts mit H<strong>in</strong>blick auf Inhalte und vorgeschlagene Methoden,- Anteil an privater Kof<strong>in</strong>anzierung zu Lasten der Antragsteller.3.2.5. Das Landesgesetz 4/97Innerhalb des neuen Systems zur Förderung der Südtiroler Wirtschaft stützen sich die Schlüsselpunkte der Investitionen<strong>in</strong> Know-how und Initiativen nicht materieller Natur weiterh<strong>in</strong> auf das Instrument vergünstigter Beiträgefür immaterielle Investitionen, begründet durch das Landesgesetz 4/97 mit der Bezeichnung „Maßnahmendes Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft“. In diesem Rahmen wurden Forschung, Entwicklungund Innovation, Beratung und Bildung, die Gründung neuer Unternehmen und die Betriebsnachfolgesowie Export und Internationalisierung als zu fördernde Schlüsselfaktoren für den Erfolg bestimmt.Insbesondere <strong>in</strong> Bezug auf die Bildungsmaßnahmen gewährleistet Abschnitt V des Landesgesetzes 4/97 imHandelsregister der Handelskammer e<strong>in</strong>getragenen Handwerks-, Industrie-, Handels- und <strong>Die</strong>nstleistungsbetriebensowie Konsortien, Genossenschaften und zeitlich begrenzten Unternehmerzusammenschlüssen dieF<strong>in</strong>anzierung allgeme<strong>in</strong>er Bildungs<strong>in</strong>itiativen für betriebliche Tätigkeiten oder Sprachkenntnisse, aber auch diespezifische Aus-/Weiterbildung von Mitarbeitern, Eigentümern oder Gesellschaftern, die regelmäßige Tätigkeitenim Betrieb leisten.Zugelassen für die Vergünstigung s<strong>in</strong>d auch freiberuflich Tätige, für deren Tätigkeit die E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> KammernVoraussetzung ist, sowie selbstständige ArbeitnehmerInnen, deren Tätigkeiten nicht <strong>in</strong> Kammern aufgenommenwerden können. <strong>Die</strong> vorgesehenen Vergünstigungen beziehen sich auf:- die Honorare für Referenten, Berater und Experten, Universitäten und Fach<strong>in</strong>stitute,- Lehrmaterial, Anmietung von Räumen, Übersetzungen,- Kosten für Kurse und Sem<strong>in</strong>are,- Lohnkosten des Personals des Unternehmens für Referententätigkeit,- Kosten im Rahmen des Tutor<strong>in</strong>g für neu gegründete oder von e<strong>in</strong>er Betriebsnachfolge betroffene KMU.<strong>Die</strong> förderungsfähigen Kosten belaufen sich m<strong>in</strong>destens auf 2.000 Euro und höchstens auf 250.000 Euro. <strong>Die</strong>Vergünstigungen werden <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Zuschusses bewilligt, dessen Höhe aus e<strong>in</strong>er entsprechenden Tabelleersichtlich wird, <strong>in</strong> der zwischen von KMU organisierten Initiativen, von Großunternehmen organisiertenInitiativen sowie zwischen spezifischen und allgeme<strong>in</strong>en Bildungs<strong>in</strong>itiativen sowohl als freigestellte Förderungenals auch als De-M<strong>in</strong>imis-Beihilfen unterschieden wird.<strong>Die</strong> Anträge auf Förderung s<strong>in</strong>d vor Tätigen der Investition auf entsprechenden Vordrucken abzufassen undbeim zuständigen Abteilungsbüro (Handwerk, Handel, Gewerbe) e<strong>in</strong>zureichen. Im Lauf e<strong>in</strong>es Kalenderjahrskönnen mehrere Anträge gestellt werden, wobei die Initiativen ausschließlich Unternehmen mit Sitz <strong>in</strong> Südtirol<strong>Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> Micro-Enterprises – <strong>South</strong> <strong>Tyrol</strong>
<strong>Die</strong> F<strong>in</strong>anzierung der Weiterbildung <strong>in</strong> Südtirol 33betreffen dürfen.<strong>Die</strong> Förderungen werden von der Landesregierung genehmigt; die Auszahlung der F<strong>in</strong>anzierung erfolgt durchdas zuständige Büro auf der Grundlage des Belegs der aufgewandten Spesen.3.2.6. Landesgesetz 41/83Gemäß dem Landesgesetz 41/83 zur „Regelung der Weiterbildung und des öffentlichen Bibliothekswesens“ hatjeder Bürger e<strong>in</strong> Recht auf Weiterbildung, durch die er Kenntnisse und Fähigkeiten se<strong>in</strong>er persönlichen, staatsbürgerlichen,beruflichen und gesellschaftlichen Aufgaben erwerben und verbessern kann. Das Gesetz regeltden Aufbau, die Organisation, die Förderung und die F<strong>in</strong>anzierung der Weiterbildung <strong>in</strong> Südtirol sowohl <strong>in</strong> allgeme<strong>in</strong>erals auch <strong>in</strong> beruflicher H<strong>in</strong>sicht. Dadurch schließt es sowohl die F<strong>in</strong>anzierung von öffentlicher Schulbildungals auch die der Berufsausbildung aus. Es handelt sich somit e<strong>in</strong> Gesetz, dass die Bildung anhand derUnterstützung der Weiterbildungse<strong>in</strong>richtungen fördert.<strong>Die</strong> F<strong>in</strong>anzierung spezifischer Projekte ist vorgesehen, jedoch marg<strong>in</strong>al im Vergleich zum allgeme<strong>in</strong>en Beitragfür die Tätigkeit der Weiterbildungse<strong>in</strong>richtungen. Offensichtlich ist jedoch, dass die öffentliche F<strong>in</strong>anzierungdann <strong>in</strong>direkt den Nutzern der Kurse zugute kommt, und zwar durch ger<strong>in</strong>gere Gebühren, unabhängig davon,ob die Personen privat oder als Beschäftigte e<strong>in</strong>es Unternehmens teilnehmen.Das Gesetz legt die Voraussetzungen fest, welche die E<strong>in</strong>richtungen erfüllen müssen, um die Zuschüsse <strong>in</strong> Anspruchnehmen zu können und f<strong>in</strong>anziert ihre Tätigkeiten auf unterschiedliche Art und Weise:- F<strong>in</strong>anzierung der ordentlichen Tätigkeit auf der Grundlage von Jahresprogrammen,- F<strong>in</strong>anzierung der Personalkosten,- F<strong>in</strong>anzierung der Investitionen für Erwerb, Bau, Erweiterung und Instandhaltung von Gebäuden sowiefür zur Ausübung der Tätigkeit nützlichen E<strong>in</strong>richtungen und Ausrüstungen,- F<strong>in</strong>anzierungen von Projekten und Sonderzuschüssen.<strong>Die</strong> Anträge auf F<strong>in</strong>anzierung s<strong>in</strong>d bis Ende Januar jedes Jahres bei der Landesabteilung für italienische Kulturoder bei der Landesabteilung für deutsche und lad<strong>in</strong>ische Kultur e<strong>in</strong>zureichen.3.2.7. <strong>Die</strong> paritätischen <strong>in</strong>terprofessionellen Bildungsfonds<strong>Die</strong> E<strong>in</strong>richtung der paritätischen <strong>in</strong>terprofessionellen Fonds für die Weiterbildung, die mit dem Abkommenzwischen Regierung und Sozialpartnern 1993 vere<strong>in</strong>bart wurde, startete im Jahr 2004 mit der Festlegung vonRahmenvorschriften, die im Laufe der darauffolgenden Jahre vervollständigt wurden, sowie der Verfügbarkeitder ersten f<strong>in</strong>anziellen Mittel.Anfang 2007 wurden zwölf vom M<strong>in</strong>isterium für Arbeit und Sozialpolitik genehmigte paritätische berufsübergreifendeBildungsfonds verzeichnet. In Südtirol gibt es <strong>in</strong>sbesondere den Fondimpresa für Industrie- und<strong>Die</strong>nstleistungsunternehmen, dem es im Dreijahreszeitraum 2005–2007 gelang, drei Bildungspläne umzusetzen,sowie den For.te, e<strong>in</strong>en paritätischen berufsübergreifenden Fonds für die Weiterbildung im Tertiärsektor.<strong>Die</strong> durch die Inanspruchnahme der paritätischen <strong>in</strong>terprofessionellen Fonds geförderten Initiativen gesellensich zum Bildungsangebot der im Gebiet tätigen bilateralen Körperschaften, das sie an Mitglieder richtet, die ihreBeitragszahlungen ordnungsgemäß leisten. 18Fondimpresa wurde 2002 vom Unternehmerverband Conf<strong>in</strong>dustria sowie den drei konföderierten Gewerkschaftendurch e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung gegründet, <strong>in</strong> der die allgeme<strong>in</strong>en Zielsetzungen, der Aufbau und die Modalitätenfür die Inanspruchnahme der Mittel seitens der Unternehmen verankert s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong> ergänzenden Beitragsleistungenlaut Art. 25 des Gesetzes 845/78 (so genannter 0,30%-Beitrag) werden durch das „Weiterbildungskonto“<strong>in</strong> Höhe von 70% der Beiträge zur Verfügung gestellt und s<strong>in</strong>d Initiativen der jeweiligen Unternehmenvorbehalten. Möglich ist auch die Inanspruchnahme durch das „Systemkonto“ <strong>in</strong> zusammengeschlossener Form<strong>in</strong> Höhe von 26% aller vom NISF/INPS weitergeleiteten Vor- und Fürsorgebeiträge, welche die Unternehmendurch die Teilnahme an zwischen den Parteien vere<strong>in</strong>barten Maßnahmen zur Verfolgung der betriebs-,branchen- oder gebietsbezogenen Zielsetzungen des Systems nutzen können. Insbesondere im H<strong>in</strong>blick auf das„Weiterbildungskonto“ können die am Fondimpresa beteiligten Unternehmen den territorialen Niederlassungenvon Fondimpresa (dem so genannten regionalen bilateralen Organismus) e<strong>in</strong>zeln oder zusammengeschlossenBildungspläne präsentieren, mit dem Ziel, die Kompetenzen der eigenen ArbeitnehmerInnen <strong>in</strong> den wichtigstenTätigkeitsbereichen des Unternehmens durch Nutzung des jeweiligen Weiterbildungskontos (<strong>in</strong> Höhe von 70%der e<strong>in</strong>gezahlten und vom NISF/INPS <strong>in</strong> den Fonds weitergeleiteten 0,30%) zu verbessern. Bestimmt s<strong>in</strong>d diePläne für Angestellte, ArbeiterInnen und Führungskräfte, für welche die ergänzenden Beitragsleistungen ab-18 <strong>Die</strong> lokalen Aktivitäten der bilateralen Körperschaften werden im Kapitel 4 beschrieben.<strong>Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> Micro-Enterprises – <strong>South</strong> <strong>Tyrol</strong>
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