<strong>Die</strong> F<strong>in</strong>anzierung der Weiterbildung <strong>in</strong> Südtirol 30werden. <strong>Die</strong> bilateralen Körperschaften können Projekte für den letztgenannten Bereich vorlegen.<strong>Die</strong> Zielgruppen dieser Maßnahmen s<strong>in</strong>d auf jeden Fall die Beschäftigten bei Unternehmen mit Geschäftssitzoder Produktionsniederlassungen im Landesgebiet, die Beschäftigten bei Arbeitgebern <strong>in</strong> der Privatwirtschaft,unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags, sowie die Mitglieder von Genossenschaften. Ausgeschlossen s<strong>in</strong>dInhaber und Teilhaber von Unternehmen, selbstständige ArbeitnehmerInnen sowie Freiberufler.Zur Förderung der angegebenen Maßnahmen wurden für das Jahr 2007 Mittel <strong>in</strong> Höhe von 900.000 Eurobereitgestellt. Der öffentliche Zuschuss für jeden e<strong>in</strong>zelnen Bildungsplan darf den Höchstbetrag von 100.000Euro auf ke<strong>in</strong>en Fall überschreiten. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags waren die bereitgestelltenMittel bereits alle erschöpft.E<strong>in</strong>er der <strong>in</strong>teressantesten Aspekte dieser F<strong>in</strong>anzierungsform besteht dar<strong>in</strong>, dass auch die Lohnkosten der Beschäftigten,begrenzt auf die Stunden, während derer die ArbeitnehmerInnen tatsächlich an der Weiterbildungteilgenommen haben, unter die f<strong>in</strong>anzierungsfähigen Kosten fallen, wobei lediglich die festen mit dem Arbeitsvertragfestgesetzten Punkte e<strong>in</strong>geschlossen s<strong>in</strong>d, und zwar <strong>in</strong> Höhe von maximal 50% der Gesamtkosten desProjekts. <strong>Die</strong> Unternehmen, bei denen die von den Maßnahmen als Zielgruppe betroffenen ArbeitnehmerInnene<strong>in</strong>gestellt s<strong>in</strong>d, verpflichten sich, die Kof<strong>in</strong>anzierung von m<strong>in</strong>destens 20% der Kosten der Initiative, auch <strong>in</strong>Form von Lohnkosten der Beschäftigten, zu garantieren, aber nur, wenn sich die Bildungsmaßnahme <strong>in</strong>nerhalbder Arbeitszeit abwickelt.<strong>Die</strong> Bildungsprojekte müssen bei den Landesabteilungen für Berufsbildung bis zum 20. jedes Monats e<strong>in</strong>gehen,um genehmigt und f<strong>in</strong>anziert zu werden, bis die zur Verfügung stehenden Gelder erschöpft s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong> alsf<strong>in</strong>anzierungsfähig e<strong>in</strong>gestuften Projekte werden von e<strong>in</strong>em entsprechenden bei den Abteilungen e<strong>in</strong>gerichtetenAusschuss bewertet. <strong>Die</strong> Bewertung erfolgt auf der Grundlage von vorgegebenen Kriterien und Punktezahlen.3.2.3. Auszahlung von Zuschüssen für die <strong>in</strong>dividuelle Weiterbildung gemäß dem Gesetz 236/93,dem Gesetz 53/00, dem Landesgesetz 40/93 und dem Mehrjahresplan für die Berufsbildung(Beschluss der Landesregierung Nr. 4143 vom 11. November 2002)<strong>Die</strong> Auszahlung bzw. Ausgabe von Zuschüssen oder Bildungsgutsche<strong>in</strong>en (Voucher) für die Inanspruchnahmedes Systems für <strong>in</strong>dividuelle Bildung setzt sich die Unterstützung und Förderung der Berufsbildung sowie dieWeiterbildung von e<strong>in</strong>zelnen erwerbstätigen oder erwerbslosen Personen zum Ziel, um <strong>in</strong>dividuelle Talentedurch die Durchführung maßgeschneiderter Bildungswege allgeme<strong>in</strong>er aufzuwerten. 17Mit diesen Zuschüssen wird außerdem beabsichtigt, das Recht aller ArbeitnehmerInnen auf lebenslange Weiterentwicklungund Aktualisierung der beruflichen Kompetenzen und Fähigkeiten zu garantieren und <strong>in</strong> die Tatumzusetzen, um Risiken im Zusammenhang mit nicht mehr zeitgemäßem Ausbildungsniveau und Ausschlussaus der Produktionswelt zu vermeiden sowie die Entwicklung e<strong>in</strong>er eigenen beruflichen Laufbahn zu sichern.Mit anderen Worten haben die hier erläuterten Vorschläge das Ziel, e<strong>in</strong>zelnen Antragstellern die Möglichkeit zuliefern, e<strong>in</strong>e öffentliche F<strong>in</strong>anzierung zu nutzen, um den eigenen beruflichen Bedürfnissen und Perspektiven entsprechendeBildungsmaßnahmen <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen.<strong>Die</strong> Zielgruppen der <strong>in</strong>dividuellen Weiterbildung s<strong>in</strong>d Beschäftigte <strong>in</strong> allen Unternehmen der Privatwirtschaft mitkonstantem Arbeitsverhältnis, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses oder der Qualifikation,sowie Personen <strong>in</strong> der Lohnausgleichskasse, <strong>in</strong> die Mobilitätslisten e<strong>in</strong>getragene Personen oder Erwerbslose.Zulässig s<strong>in</strong>d Bildungsmaßnahmen zur Perfektionierung der Fähigkeiten von ArbeitnehmerInnen <strong>in</strong> den BereichenTechnologie, Wissenschaft, Sozialwesen, Organisation/Management, Recht/Wirtschaft und Sprachen.Genauer gesagt betreffen die Maßnahmen Ausbildung, Fort-/Weiterbildung und Umschulung. F<strong>in</strong>anzierungsfähigs<strong>in</strong>d Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit auf Landesebene anerkannten beruflichen Tätigkeiten,für welche ke<strong>in</strong>e öffentlichen F<strong>in</strong>anzierungen oder Kof<strong>in</strong>anzierungen vorgesehen s<strong>in</strong>d und die sich bei derEvaluierung als mit dem persönlichen Bildungsprojekt übere<strong>in</strong>stimmend erweisen.<strong>Die</strong> Bildungs<strong>in</strong>itiative muss <strong>in</strong>nerhalb von 12 Monaten nach Mitteilung der genehmigten F<strong>in</strong>anzierung abgeschlossenwerden und darf höchstens 45 Tage nach der Mitteilung aufgenommen werden.Für die Teilnahme an Kursen muss sich der <strong>in</strong>dividuelle Beitrag auf m<strong>in</strong>destens 400 Euro und maximal 1500Euro belaufen und darf 80% der direkten, vom Begünstigten aufgewandten Kosten nicht überschreiten.<strong>Die</strong> Anträge auf F<strong>in</strong>anzierung müssen unter Verwendung e<strong>in</strong>es direkt von den Landesabteilungen für Berufsbildungausgegebenen Vordrucks abgefasst werden.<strong>Die</strong> Projekte müssen bis zum 20. jedes Monats e<strong>in</strong>gesandt werden. Nach der Bewertung der F<strong>in</strong>anzierungs-17 Siehe hierzu die von e<strong>in</strong>er Projektpartnerschaft 2008 im Auftrag der Autonomen Prov<strong>in</strong>z Bozen – Südtirol erarbeiteten Analyse überdie Nutzung der Bildungsgutsche<strong>in</strong>e für die Weiterbildung <strong>in</strong> Südtirol.<strong>Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> Micro-Enterprises – <strong>South</strong> <strong>Tyrol</strong>
<strong>Die</strong> F<strong>in</strong>anzierung der Weiterbildung <strong>in</strong> Südtirol 31fähigkeit (unter Berücksichtigung der Qualität und der Kohärenz des Bildungsprojekts, der Angemessenheit derKosten und der Qualifikation der Bildungse<strong>in</strong>richtung) weisen die Landesabteilungen den Begünstigten der genehmigtenProjekte den f<strong>in</strong>anziellen Beitrag oder den Bildungsgutsche<strong>in</strong> zu, und zwar <strong>in</strong> Form von:- „f<strong>in</strong>anziellen Zuschüssen“, die nach Vorlage geeigneter Spesenbelege für die aufgewandten Kostenausgezahlt werden- „Bildungsgutsche<strong>in</strong>en” mit Auszahlung durch das Land nach Abschluss der Initiative, Vorlage derRechnung seitens der Bildungse<strong>in</strong>richtung und angemessener Feststellung der ordnungsgemäßen Abwicklungdes Kurses sowie des effektiven Besuchs seitens der ArbeitnehmerInnenBei den Bildungse<strong>in</strong>richtungen kann es sich um öffentliche oder private Gesellschaften handeln, deren Gesellschaftszwecklaut Satzung die Berufsbildung und die Fortbildung betrifft und die <strong>in</strong> der Regel für die Weiterbildungakkreditiert, d. h. nach ISO, EFQM oder nach e<strong>in</strong>em anderen anerkannten Zertifizierungssystem zertifizierts<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong> Bildungse<strong>in</strong>richtung verpflichtet sich, ihre Kurse an bestimmten Daten anzubieten und ihr Angebotunabhängig von der Kof<strong>in</strong>anzierung, welche die Kursteilnehmer erhalten können, zu garantieren.Für alle hier beschriebenen Maßnahmen im Rahmen der <strong>in</strong>dividuellen Bildung stellte die Autonome Prov<strong>in</strong>zBozen – Südtirol mit e<strong>in</strong>er entsprechenden Ausschreibung laut Beschluss Nr. 2670 vom 13. August 2007f<strong>in</strong>anzielle Mittel <strong>in</strong> Höhe e<strong>in</strong>es Betrags von über 844.000 Euro zur Verfügung. <strong>Die</strong> Ausschreibung gilt, bis dieverfügbaren Mittel erschöpft s<strong>in</strong>d.3.2.4. Landesgesetz 29/77Das Landesgesetz 29/77 „Berufsbildungskurse von kurzer Dauer“ regelt die Durchführung seitens der AutonomenProv<strong>in</strong>z Bozen von Berufsbildungskursen kurzer Dauer <strong>in</strong> allen Wirtschaftssektoren.<strong>Die</strong> Landesabteilungen für Berufsbildung fördern auf diese Art und Weise berufliche Weiterbildungsmaßnahmenzugunsten von beschäftigten ArbeitnehmerInnen, die <strong>in</strong>sbesondere folgende Ziele haben:- Anpassung der Kenntnisse und Fähigkeiten an die geforderten beruflichen Leistungen (beruflicheWeiterbildung),- Entwicklung der beruflichen Laufbahn,- Erlangen e<strong>in</strong>es Abschlusses für die berufliche Qualifikation (zum Beispiel Gesellenprüfung)- Wiedere<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> das Berufsleben von arbeitssuchenden Männern und Frauen (z. B. Erwerbslosen,Langzeitarbeitslosen, ArbeitnehmerInnen <strong>in</strong> der Mobilitätsliste, von Arbeitslosigkeit gefährdetenArbeitnehmerInnen, E<strong>in</strong>wanderern),- Umschulung,- Fortbildung im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz <strong>in</strong> Übere<strong>in</strong>stimmung mit dengeltenden gesetzlichen Bestimmungen,- Fortbildungen <strong>in</strong> Bezug auf von Landesgesetzen oder gesamtstaatlichen Gesetzen geregelte beruflicheSpezialisierungen (zum Beispiel Kurse zur Vorbereitung auf Befähigungsprüfungen zur Ausübung bestimmterTätigkeiten).<strong>Die</strong> Antragsteller müssen die Maßnahmen für die berufliche Weiterbildung mit den Sozialpartnern abstimmen(Fachverbände, Gewerkschaften, Bezirksgeme<strong>in</strong>schaften usw.). In diesem Fall muss die entsprechendeStellungnahme dem Antrag beigelegt werden. Nicht gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die nichtvorwiegend auf die Vermittlung beruflicher Kenntnisse und den Erwerb der entsprechenden Fähigkeiten ausgerichtets<strong>in</strong>d.Als Bildungsmaßnahmen f<strong>in</strong>anzierungsfähig s<strong>in</strong>d sowohl Sem<strong>in</strong>are als auch theoretisch-praktische Kurse.Der <strong>in</strong>teressante Aspekt des Gesetzes 29/77 besteht dar<strong>in</strong>, dass auf der Grundlage von zuvor mit den Landesabteilungenfür Berufsbildung getroffenen Abkommen die Kof<strong>in</strong>anzierung experimenteller Bildungsmaßnahmenfür den Erwerb und die Anerkennung von Wissen und <strong>in</strong>novativen Kompetenzen, die von denArbeitnehmerInnen durch e<strong>in</strong>zelne oder spezifische berufliche Erfahrungen erworben wurden, möglich ist.Bei den Bildungs<strong>in</strong>itiativen, deren F<strong>in</strong>anzierung von den Veranstaltern beantragt wird, muss es sich um Maßnahmenmit e<strong>in</strong>er realen Bedeutung für das öffentliche Interesse handeln, bei denen die Eigenschaften des Gebietsberücksichtigt werden, die an dessen Bedarf bemessen s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong>nerhalb von 12 Monaten nach der Genehmigungzur Aufnahme der Tätigkeiten abgeschlossen werden. In dieser H<strong>in</strong>sicht müssen beim ProjektBildung sowie berufliches und persönliches Wachstum der ArbeitnehmerInnen anhand entsprechender und geeigneterLehrmethoden im Vordergrund stehen.<strong>Die</strong> Anträge auf Zuschüsse können gestellt werden von:- öffentlichen und privaten E<strong>in</strong>richtungen sowie Berufsbildungsorganisationen,- bilateralen, von den Sozialpartnern gebildeten Körperschaften,<strong>Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> Micro-Enterprises – <strong>South</strong> <strong>Tyrol</strong>
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