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TimeS. Training in MicroEnterprises South Tyrol. Die ... - AFI-IPL

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<strong>Die</strong> F<strong>in</strong>anzierung der Weiterbildung <strong>in</strong> Südtirol 30werden. <strong>Die</strong> bilateralen Körperschaften können Projekte für den letztgenannten Bereich vorlegen.<strong>Die</strong> Zielgruppen dieser Maßnahmen s<strong>in</strong>d auf jeden Fall die Beschäftigten bei Unternehmen mit Geschäftssitzoder Produktionsniederlassungen im Landesgebiet, die Beschäftigten bei Arbeitgebern <strong>in</strong> der Privatwirtschaft,unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags, sowie die Mitglieder von Genossenschaften. Ausgeschlossen s<strong>in</strong>dInhaber und Teilhaber von Unternehmen, selbstständige ArbeitnehmerInnen sowie Freiberufler.Zur Förderung der angegebenen Maßnahmen wurden für das Jahr 2007 Mittel <strong>in</strong> Höhe von 900.000 Eurobereitgestellt. Der öffentliche Zuschuss für jeden e<strong>in</strong>zelnen Bildungsplan darf den Höchstbetrag von 100.000Euro auf ke<strong>in</strong>en Fall überschreiten. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags waren die bereitgestelltenMittel bereits alle erschöpft.E<strong>in</strong>er der <strong>in</strong>teressantesten Aspekte dieser F<strong>in</strong>anzierungsform besteht dar<strong>in</strong>, dass auch die Lohnkosten der Beschäftigten,begrenzt auf die Stunden, während derer die ArbeitnehmerInnen tatsächlich an der Weiterbildungteilgenommen haben, unter die f<strong>in</strong>anzierungsfähigen Kosten fallen, wobei lediglich die festen mit dem Arbeitsvertragfestgesetzten Punkte e<strong>in</strong>geschlossen s<strong>in</strong>d, und zwar <strong>in</strong> Höhe von maximal 50% der Gesamtkosten desProjekts. <strong>Die</strong> Unternehmen, bei denen die von den Maßnahmen als Zielgruppe betroffenen ArbeitnehmerInnene<strong>in</strong>gestellt s<strong>in</strong>d, verpflichten sich, die Kof<strong>in</strong>anzierung von m<strong>in</strong>destens 20% der Kosten der Initiative, auch <strong>in</strong>Form von Lohnkosten der Beschäftigten, zu garantieren, aber nur, wenn sich die Bildungsmaßnahme <strong>in</strong>nerhalbder Arbeitszeit abwickelt.<strong>Die</strong> Bildungsprojekte müssen bei den Landesabteilungen für Berufsbildung bis zum 20. jedes Monats e<strong>in</strong>gehen,um genehmigt und f<strong>in</strong>anziert zu werden, bis die zur Verfügung stehenden Gelder erschöpft s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong> alsf<strong>in</strong>anzierungsfähig e<strong>in</strong>gestuften Projekte werden von e<strong>in</strong>em entsprechenden bei den Abteilungen e<strong>in</strong>gerichtetenAusschuss bewertet. <strong>Die</strong> Bewertung erfolgt auf der Grundlage von vorgegebenen Kriterien und Punktezahlen.3.2.3. Auszahlung von Zuschüssen für die <strong>in</strong>dividuelle Weiterbildung gemäß dem Gesetz 236/93,dem Gesetz 53/00, dem Landesgesetz 40/93 und dem Mehrjahresplan für die Berufsbildung(Beschluss der Landesregierung Nr. 4143 vom 11. November 2002)<strong>Die</strong> Auszahlung bzw. Ausgabe von Zuschüssen oder Bildungsgutsche<strong>in</strong>en (Voucher) für die Inanspruchnahmedes Systems für <strong>in</strong>dividuelle Bildung setzt sich die Unterstützung und Förderung der Berufsbildung sowie dieWeiterbildung von e<strong>in</strong>zelnen erwerbstätigen oder erwerbslosen Personen zum Ziel, um <strong>in</strong>dividuelle Talentedurch die Durchführung maßgeschneiderter Bildungswege allgeme<strong>in</strong>er aufzuwerten. 17Mit diesen Zuschüssen wird außerdem beabsichtigt, das Recht aller ArbeitnehmerInnen auf lebenslange Weiterentwicklungund Aktualisierung der beruflichen Kompetenzen und Fähigkeiten zu garantieren und <strong>in</strong> die Tatumzusetzen, um Risiken im Zusammenhang mit nicht mehr zeitgemäßem Ausbildungsniveau und Ausschlussaus der Produktionswelt zu vermeiden sowie die Entwicklung e<strong>in</strong>er eigenen beruflichen Laufbahn zu sichern.Mit anderen Worten haben die hier erläuterten Vorschläge das Ziel, e<strong>in</strong>zelnen Antragstellern die Möglichkeit zuliefern, e<strong>in</strong>e öffentliche F<strong>in</strong>anzierung zu nutzen, um den eigenen beruflichen Bedürfnissen und Perspektiven entsprechendeBildungsmaßnahmen <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen.<strong>Die</strong> Zielgruppen der <strong>in</strong>dividuellen Weiterbildung s<strong>in</strong>d Beschäftigte <strong>in</strong> allen Unternehmen der Privatwirtschaft mitkonstantem Arbeitsverhältnis, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses oder der Qualifikation,sowie Personen <strong>in</strong> der Lohnausgleichskasse, <strong>in</strong> die Mobilitätslisten e<strong>in</strong>getragene Personen oder Erwerbslose.Zulässig s<strong>in</strong>d Bildungsmaßnahmen zur Perfektionierung der Fähigkeiten von ArbeitnehmerInnen <strong>in</strong> den BereichenTechnologie, Wissenschaft, Sozialwesen, Organisation/Management, Recht/Wirtschaft und Sprachen.Genauer gesagt betreffen die Maßnahmen Ausbildung, Fort-/Weiterbildung und Umschulung. F<strong>in</strong>anzierungsfähigs<strong>in</strong>d Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit auf Landesebene anerkannten beruflichen Tätigkeiten,für welche ke<strong>in</strong>e öffentlichen F<strong>in</strong>anzierungen oder Kof<strong>in</strong>anzierungen vorgesehen s<strong>in</strong>d und die sich bei derEvaluierung als mit dem persönlichen Bildungsprojekt übere<strong>in</strong>stimmend erweisen.<strong>Die</strong> Bildungs<strong>in</strong>itiative muss <strong>in</strong>nerhalb von 12 Monaten nach Mitteilung der genehmigten F<strong>in</strong>anzierung abgeschlossenwerden und darf höchstens 45 Tage nach der Mitteilung aufgenommen werden.Für die Teilnahme an Kursen muss sich der <strong>in</strong>dividuelle Beitrag auf m<strong>in</strong>destens 400 Euro und maximal 1500Euro belaufen und darf 80% der direkten, vom Begünstigten aufgewandten Kosten nicht überschreiten.<strong>Die</strong> Anträge auf F<strong>in</strong>anzierung müssen unter Verwendung e<strong>in</strong>es direkt von den Landesabteilungen für Berufsbildungausgegebenen Vordrucks abgefasst werden.<strong>Die</strong> Projekte müssen bis zum 20. jedes Monats e<strong>in</strong>gesandt werden. Nach der Bewertung der F<strong>in</strong>anzierungs-17 Siehe hierzu die von e<strong>in</strong>er Projektpartnerschaft 2008 im Auftrag der Autonomen Prov<strong>in</strong>z Bozen – Südtirol erarbeiteten Analyse überdie Nutzung der Bildungsgutsche<strong>in</strong>e für die Weiterbildung <strong>in</strong> Südtirol.<strong>Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g</strong> <strong>in</strong> Micro-Enterprises – <strong>South</strong> <strong>Tyrol</strong>

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