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(m/w). - Bucerius Law School

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campus - themen - welt<br />

kurz: acta<br />

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement – kurz: ACTA – ist ein<br />

Abkommen, das Produktpiraterie und Urheberrechtsverstöße<br />

strafrechtlich verfolgen sollte. Gegenstand des Abkommens<br />

sind unerlaubte Kopien von Musik, Filmen und Software sowie<br />

Imitate von Markenkleidung und gefälschte Medikamente. Es<br />

geht also nicht nur um geistiges Eigentum im digitalen Umfeld<br />

– die Spannbreite reicht vielmehr von Musikern, deren Songs<br />

im Internet illegal heruntergeladen werden, bis hin zu großen<br />

Markenherstellern, deren Produkte etwa in Asien kostengünstig<br />

nachgeahmt und in Europa verkauft werden. Deshalb hatten<br />

sich viele Betroffene zuletzt stark gemacht für die Einführung<br />

dieses länderübergreifenden Abkommens. Bereits im Februar<br />

sprach sich Professor Axel Metzger vom Institut für Rechtsinformatik<br />

der Universität Hannover im Rahmen einer IP Lunchtime<br />

Lecture der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> gegen ACTA aus. Axel Metzger<br />

ist Mitglied des Academic Advisory Boards und Gastprofessor<br />

an der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong>. Gefährlich fand er unter anderem<br />

die Politisierung des Urheberrechts. „Für die Rechteinhaber<br />

wäre der Gewinn durch ACTA begrenzt“, erklärte er, „aber teuer<br />

erkauft, da die Akzeptanz des sogenannten geistigen Eigentums<br />

noch weiter sinken würde.“<br />

Karriere als Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz<br />

und Urheberrecht begann, hielt er der <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong><br />

<strong>School</strong> die Treue – und blieb als Counsel im IP-Center<br />

weiterhin für die Lecture Series verantwortlich.<br />

Der Rechtsanwalt sucht immer nach Themen, die Gegenstand<br />

einer deutschen und internationalen Vorlesung,<br />

einer Diskussion oder zukünftig auch von Seminaren sein<br />

können – zum Beispiel die sozialen Netzwerke im Internet.<br />

„Wenn ich auf Facebook eigene Fotos von Dritten<br />

verbreite, greift das Persönlichkeitsrecht. Wenn ich selbst<br />

Fotos von Dritten unrechtmäßig verbreite, greift das Urheberrecht“,<br />

erklärt er. Diese Rechtsformen könnten nun<br />

nicht mehr getrennt voneinander betrachtet werden. „Wir<br />

brauchen als Juristen immer mehr technischen Sachverstand.<br />

Gerade für IT-Themen.“ Nicht nur im Internet,<br />

auch in Medien wie dem Fernsehen muss um die Definition<br />

geistigen Eigentums immer wieder neu gerungen<br />

werden. Aus diesem Grund lud Ritlewski im Januar 2011<br />

einen externen Fachmann in die <strong>Bucerius</strong> <strong>Law</strong> <strong>School</strong> ein,<br />

einen Einkäufer für TV-Formate, jemanden, der TV-Sendungen<br />

in aller Welt auf weitere Nutzungsmöglichkeiten<br />

prüft und analysiert, ob sich Showkonzepte für eine Übertragung<br />

auf das eigene Land lohnen. Juristisch ging es dabei<br />

um die Frage, ob man Formate wie „Wer wird Millionär?“<br />

überhaupt urheberrechtlich schützen kann.<br />

starthiLfe k am aus Den usa<br />

Auch nichtjuristische Experten will das Center regelmäßig<br />

in die Veranstaltungen einbinden. „Wenn man eine<br />

Marke in leicht abgewandelter Form für sein eigenes Produkt<br />

benutzt, wird die Gefahr von Verwechslungen vom<br />

Richter normativ bestimmt“, sagt Ritlewski, „aber in der<br />

Wahrnehmungspsychologie gelten zum Teil völlig andere<br />

Grundsätze. Es ist eigentlich klar, dass diese Erkenntnisse<br />

in der Rechtswissenschaft Berücksichtigung finden<br />

müssten, das ist jedoch kaum der Fall.“ Das IP-Center will<br />

genau diese Schnittstelle von fachlichem Sachverstand<br />

und der juristischen Herangehensweise stärker in den<br />

Mittelpunkt rücken. Weit verbreitet ist es in Deutschland<br />

noch nicht, einen Dialog zwischen den IP-Juristen und anderen<br />

Disziplinen zu organisieren.<br />

Unbestritten ist in Deutschland der steigende Bedarf<br />

an Expertise in diesem Bereich. Doch die entscheidende<br />

Starthilfe zur Gründung des IP-Centers kam aus den<br />

USA: Dana Beldiman, die privat wie beruflich zwischen<br />

zwei Kontinenten hin und her pendelt, konnte das Thema<br />

bei den American Friends of <strong>Bucerius</strong> platzieren. In den<br />

USA ist IP-<strong>Law</strong> eines der zentralen wirtschaftsrechtlichen<br />

Themen und wird an den dortigen <strong>Law</strong> <strong>School</strong>s großgeschrieben.<br />

Die weltweit größte angloamerikanische<br />

Anwaltskanzlei DLA Piper begeisterte sich für die Idee<br />

gemeinsamer IP-Veranstaltungen in den USA – und leistet<br />

seit letztem Jahr nun auch finanzielle Unterstützung<br />

für die Aktivitäten in Hamburg. Ohne dieses Engagement<br />

wäre die Gründung des neuen Centers nicht möglich gewesen.<br />

Nicht nur die Einbindung der American Friends of <strong>Bucerius</strong><br />

beim Aufbau des Centers ist ein Novum. Auch die<br />

Internationalität und der Netzwerkcharakter des Centers<br />

stehen für einen besonderen Ansatz beim Aufbau eines<br />

neuen Forschungsbereichs an der Hochschule. „Ohne

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