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Christian Bumke - Bucerius Law School

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Prof. Dr. <strong>Christian</strong> <strong>Bumke</strong><br />

Leitfaden<br />

zur Anfertigung einer Examensseminarhausarbeit<br />

(Juni 2010)<br />

Unter Mitarbeit von Dr. Anna-Miria Fuerst, LL.M.


A. Einführung<br />

Gegenstand dieses Leitfadens ist die Examensseminarhausarbeit in Form einer The-<br />

menarbeit. Sein Ziel ist es, eine Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik und<br />

einen Überblick über die Bewertungsmaßstäbe für eine wissenschaftliche Arbeit zu<br />

geben sowie sich dem wissenschaftlichen Denken anzunähern.<br />

I. Wissenschaft als ein rationales Forschungsgespräch<br />

Wissenschaftliches Arbeiten besteht darin, auf eine effiziente, zweckmäßige und nach-<br />

vollziehbare Weise zu arbeiten (= Methode) und die Ergebnisse der Arbeit in bestimm-<br />

ten Formen zu präsentieren. Doch erschöpft sich wissenschaftliches Arbeiten nicht in<br />

Methode und Darstellungstechnik. Wissenschaftliches Arbeiten ist vielmehr Ausdruck<br />

einer Haltung gegenüber den gesellschaftlichen Erscheinungen, dem einzelnen Men-<br />

schen sowie der Welt im Ganzen. Man versucht, die vielgestaltigen und ungeordneten<br />

Eindrücke und Erscheinungen mit Begriffen zu erfassen und zu ordnen sowie zwischen<br />

den Phänomenen Zusammenhänge zu erkennen und diese zu erklären. Man möchte<br />

dabei die Dinge auf eine Weise verstehen, die auch von Dritten nachvollzogen und ver-<br />

standen werden kann.<br />

Neben dem Unterscheiden, Beschreiben, Erklären und Prognostizieren gehört aber<br />

auch das Bewerten zur wissenschaftlichen Tätigkeit. Nur sollte man darauf achten,<br />

Bewertung und Beschreibung deutlich voneinander abzuheben. Dem Bewerten kann<br />

man nicht entkommen. Wissenschaftliche Überlegungen und Darstellungen stecken<br />

voller Entscheidungen, die man rationalisieren, nicht jedoch zwingend herleiten kann.<br />

Die Eigenheiten wissenschaftlichen Arbeitens kommen am prägnantesten darin zum Aus-<br />

druck, dass Wissenschaft als ein andauerndes, nicht abbrechendes Forschungsgespräch<br />

konstituiert und institutionalisiert ist. Ziel dieses Gesprächs ist ein wachsender Bestand an<br />

verlässlichem und vermittelbarem Wissen. Wissenschaft wird nicht allein betrieben, sie ist<br />

keine momentane, zeitlich befristete Angelegenheit. Wissenschaft vollzieht sich über die<br />

Jahre, Jahrzehnte und auch Jahrhunderte hinweg.<br />

1


Als Teilnehmerin oder Teilnehmer 1 an diesem Gespräch muss man zwei Dinge beach-<br />

ten: erstens die jedem Gespräch eigenen Kommunikationsanforderungen und zwei-<br />

tens – als Besonderheit – die hohen Rationalitätsanforderungen gerade des wissen-<br />

schaftlichen Forschungsgesprächs gegenüber anderen, alltäglicheren Gesprächssitua-<br />

tionen. Im Kern folgt es – ob mündlich oder schriftlich – den allgemeinen Regeln der<br />

Kommunikation:<br />

1. Allgemeine Kommunikationsanforderungen<br />

Jede Nachricht wirkt auf mehreren Ebenen. Für eine wissenschaftliche Arbeit ist in ers-<br />

ter Linie die Sachebene wichtig, da Wissenschaft von einem rationalen Erkenntnisinte-<br />

resse geleitet ist und es daher im Gespräch um den Austausch von Sachinformationen<br />

geht. Dies gilt insbesondere für die schriftliche wissenschaftliche Abhandlung. Denn in<br />

diesem Format findet kein direktes Gespräch statt, sondern der Verfasser richtet sich<br />

an einen unbestimmten Adressatenkreis, aus dem mit weiterführenden Beiträgen ge-<br />

antwortet werden kann. Die zentrale Anforderung an Kommunikation auf der<br />

Sachebene ist Verständlichkeit. Ihr Grad ist nicht absolut zu messen, sondern nur im<br />

jeweiligen Kontext. Daraus folgt, dass wissenschaftliche Beiträge nicht immer allge-<br />

mein, sondern nur für den entsprechend vorgebildeten Adressatenkreis verständlich<br />

sein müssen. Es darf ein bestimmter Kenntnis- und Verständnishintergrund vorausge-<br />

setzt werden, auch Fachtermini sind erlaubt. Dennoch bleiben folgende vier Elemente<br />

der Textverständlichkeit gültig: Einfachheit, Struktur, Prägnanz und Stimulanz 2 .<br />

a) Einfachheit<br />

Einfachheit ist nicht mit geistiger Schlichtheit oder Einfältigkeit gleichzusetzen. Für die<br />

wissenschaftliche Kommunikation bedeutet Einfachheit, dass erstens eine schlichte,<br />

unpolemische Sprache verwendet wird, und dass zweitens komplexe Zusammenhänge<br />

sprachlich nicht verkompliziert oder verdichtet werden, sondern in angemessen aus-<br />

führlichen Gedankenschritten erklärt werden.<br />

1<br />

2<br />

Im Leitfaden werden grundsätzlich männliche Wortformen benutzt. Eine durchgehende zweigeschlechtliche<br />

Wortbildung würde zu Lasten der gebotenen sprachlichen Kompaktheit gehen.<br />

Zum folgenden allgemein Friedemann Schulz von Thun, Miteinander Reden 1, 45. Aufl., Reinbek<br />

2007 (Originalausgabe 1981), S. 140 ff.<br />

2


) Struktur<br />

Struktur drückt sich vor allem durch die Gliederung und Ordnung von Texten aus. Der<br />

Aufbau sollte klar und für den Leser gedanklich nachvollziehbar sein. Die Gliederung<br />

spielt eine große Rolle für die Frage, ob ein wissenschaftlicher Text überhaupt Interes-<br />

se und damit Leser findet. Die hinter dem Aufbau stehende gedankliche Struktur kann<br />

in der Einleitung einer wissenschaftlichen Arbeit offengelegt werden 3 .<br />

c) Prägnanz<br />

Gemeint ist vor allem eine angemessene Kürze der dargebotenen Information im Ge-<br />

gensatz zu einer weitschweifigen Darstellung. Dieser Verständlichmacher steht in ei-<br />

nem gewissen Spannungsverhältnis zur bereits erwähnten Einfachheit und auch zur<br />

sogleich zu erläuternden Stimulanz. Eine einfache Darstellung komplexer Zusammen-<br />

hänge wird kaum ohne eine gewisse Ausführlichkeit auskommen, zumal wenn sie auf<br />

inhaltliche Vereinfachungen verzichtet. Stimulanz kann z. B. durch die Verwendung von<br />

Bildern entstehen, was einen Text auch nicht kürzer macht. Ein gutes Maß an Präg-<br />

nanz ist dann erreicht, wenn eine Darstellungslänge gewählt wurde, die den Adressa-<br />

tenkreis weder langweilt noch überfordert.<br />

d) Stimulanz<br />

Der Leser ist angeregt, wenn im Text Beispiele, sprachliche Bilder oder auch Graphiken<br />

verwendet werden. Bei einer das rationale Erkenntnisinteresse befördernden wissen-<br />

schaftlichen Arbeit ist dies sicherlich nicht im Übermaß am Platze. Dennoch müssen<br />

Sachtexte nicht staubtrocken sein, um seriös zu wirken. Gerade wenn in juristischen<br />

Arbeiten der praktische Lebensbezug hergestellt werden soll, sind sprachliche Anre-<br />

gungen hilfreich.<br />

2. Rationalität als besondere Kommunikationsanforderung an das For-<br />

schungsgespräch<br />

Für das wissenschaftliche Denken bildet das Gebot der Rationalität den prägenden<br />

Maßstab. Für die wissenschaftliche Kommunikation folgt daraus, dass nicht nur die<br />

3 Dazu unten E.I.1.<br />

3


soeben beschriebenen allgemeinen Verständlichkeitsanforderungen einzuhalten sind,<br />

sondern insbesondere darauf geachtet werden muss, über sein Vorgehen Rechen-<br />

schaft ab- und seine Prämissen offenzulegen. Aus der Vorstellung von Wissenschaft<br />

als eines hoch rationalisierten Gesprächs lassen sich hilfreiche Vorgaben entwickeln:<br />

Wegen der hohen Rationalitätsanforderungen einerseits und der Ausrichtung wissen-<br />

schaftlicher Beiträge an den Adressatenkreis der wissenschaftlichen Diskussionsge-<br />

meinschaft andererseits ist es so wichtig, den Stand der Forschung darzulegen und die<br />

verschiedenen Positionen klar und zutreffend darzustellen. Ein Gespräch setzt eben<br />

voraus, dass man die anderen Gesprächsteilnehmer in ihrer Rolle als Wissenschaftler<br />

wahr und ernst nimmt, und dass man verstanden hat, was die anderen gesagt und in<br />

welcher Weise sie sich an dem Gespräch beteiligt haben.<br />

Das Bild von einem solchen Gespräch erklärt außerdem, warum die Fragestellung und<br />

ihre Entfaltung eine so große Bedeutung besitzen: Man steht nicht allein mit seiner<br />

Frage, sondern ist eingebunden in ein bereits existierendes Gewebe von Fragen und<br />

Antworten. Je nachdem welche Fragen vorhanden sind, welche Antworten gefunden<br />

wurden und wie diese aussehen, bietet es sich an, den einen oder anderen Aspekt<br />

eingehender zu betrachten und sich auf diese und nicht auf jene Frage nochmals ein-<br />

zulassen.<br />

Schließlich lassen sich die hohen Anforderungen verstehen, die an Fußnotenbelege<br />

und Literaturverzeichnis gestellt werden: Gesprächscharakter und das Gebot der Rati-<br />

onalität verlangen nach einem genauen und seriösen Umgang mit den vorangegange-<br />

nen Gesprächsbeiträgen. Das lässt sich verlässlich nur erreichen, wenn man dort, wo<br />

man Gedanken oder Begriffe übernimmt, auf deren Urheber verweist oder diejenigen<br />

Texte, die sie angeregt haben. Wo bereits ein Gespräch existiert, verweist man auf je-<br />

ne, die an ihm bisher teilgenommen haben, und trägt diese Nachweise in einem Litera-<br />

turverzeichnis zusammen.<br />

II. Eigenheit einer Themenarbeit gegenüber einer juristischen Fall-<br />

lösung<br />

Die Themenarbeit unterscheidet sich vom juristischen Gutachten einerseits durch die<br />

größere Gestaltungsfreiheit und andererseits durch die stärkere Einbindung in ein For-<br />

schungsgespräch. Anders als beim juristischen Gutachten, wo sich aus der Fallfrage<br />

4


und den vorherrschenden Konventionen ergibt, auf welche Punkte man im Rahmen<br />

der Arbeit einzugehen hat, lässt sich die Frage einer Themenarbeit auf sehr verschie-<br />

dene Weisen beantworten. Eine Leistung beim Verfertigen einer solchen Arbeit besteht<br />

bereits darin, die Fragestellung zu entfalten und mit Blick auf die ausgewählten Ge-<br />

sichtspunkte zu präzisieren. Der Bearbeiter hat es in der Hand, welche Fragen, The-<br />

men und Aspekte er als interessant und wesentlich heraushebt. Darin liegt der beson-<br />

dere Reiz einer solchen Arbeit, zugleich folgt daraus aber auch ihre besondere Schwie-<br />

rigkeit, nämlich die Entwicklung und Entfaltung eines bestimmten Konzepts.<br />

III. Die studentische Seminararbeit als Übung der Teilnahme am wis-<br />

senschaftlichen Gespräch<br />

Als Student kann man im Regelfall noch nicht als erfahrener Teilnehmer des wissen-<br />

schaftlichen Forschungsgesprächs auftreten. Diese Teilnahme erfordert vor allem<br />

Übung, weshalb es unverzichtbar ist, sich im Laufe seines Studiums der Rechtswissen-<br />

schaften auch mit Themenarbeiten auseinanderzusetzen. Mit Blick auf die Examens-<br />

seminararbeit und eine mögliche spätere Doktorarbeit als größerem wissenschaftli-<br />

chen Beitrag sollte der Übungseffekt genutzt werden. Versteht man die ersten Gehver-<br />

suche auf dem wissenschaftlichen Terrain so auch als Übung und Training, kann man<br />

die eigenen Ansprüche einige Stufen niedriger hängen, um dem hemmenden Druck<br />

des Perfektionsstrebens zu entgehen. Definiert man sich selber als Anfänger der wis-<br />

senschaftlichen Gesprächsteilnahme, darf man sich auch Fehler erlauben, ohne dies<br />

mit eigenem Scheitern gleichzusetzen. Jeder hat mal klein angefangen! Die erfahrene-<br />

ren Gesprächsteilnehmer sind außerdem darauf angewiesen, dass neue Mitglieder der<br />

Runde beitreten. Ansonsten könnte das Gespräch nicht fortgesetzt werden. Sie dürfen<br />

also als Anfänger auf ein grundsätzliches Wohlwollen der etablierten Teilnehmer set-<br />

zen, wenn Sie zu erkennen geben, dass Sie sich um Ernsthaftigkeit bemühen, indem<br />

Sie die Grundregeln des Gesprächs einhalten.<br />

5


IV. Literatur<br />

Es existiert ein breiter Markt an Literatur zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten (in<br />

der Bibliothek sind einige Beiträge unter der Signatur B 301 ff. zu finden). Als verlässli-<br />

ches und klar geschriebenes Nachschlage- und Informationswerk ist besonders zu<br />

empfehlen: Manuel R. Theisen, Wissenschaftliches Arbeiten, 12. Aufl., München 2005.<br />

6


B. Bewertungsmaßstäbe 4<br />

I. Anspruch und Leistung einer Seminararbeit<br />

Auch in einem begrenzten Zeitraum von vier Wochen ist es möglich, einen Beitrag zum<br />

Forschungsgespräch zu leisten. Dieser eigene Beitrag verfügt über eine prozesshafte<br />

Seite als der Phase seiner Erstellung sowie sein Ergebnis als statisches Element. Im<br />

Idealfall liefert der Beitrag als dargestelltes Ergebnis Anstöße für die Herstellung weite-<br />

rer Beiträge, so dass das wissenschaftliche Gespräch weitergehen kann. Angesichts<br />

dieser Dynamik ist inhaltliche Kritik am eigenen Beitrag – etwa durch den bewertenden<br />

Professor – keine Katastrophe. Vielmehr kann diese Kritik zeigen, dass man bereits als<br />

Student im Forschungsgespräch angekommen ist und einem anderen Teilnehmer ei-<br />

nen neuen Denkanstoß geben konnte, der sich eben in einer kritischen Bewertung der<br />

eigenen These geäußert hat. Problematischer ist hingegen, wenn formale und metho-<br />

dische Mängel herausgestellt werden. Dies deutet darauf hin, dass die Grundregeln<br />

des wissenschaftlichen Forschungsgesprächs noch nicht in ausreichendem Maße ein-<br />

gehalten worden sind.<br />

Eine wesentliche Leistung in der Phase der Herstellung liegt in der Herausarbeitung der<br />

eigenen Fragestellung. Dies setzt natürlich voraus, dass die Aufgabenstellung nicht<br />

bereits so eng gezogen ist, dass an diesem Punkt kein richtiger Spielraum verbleibt.<br />

Die Leistung besteht dabei darin, sich bewusst zu machen, welches die interessanten<br />

Punkte sind, bei denen es sich lohnt, einen Moment länger zu verweilen, bei denen ein<br />

Nachdenken dazu führt, dass man die Frage am Ende besser versteht und man des-<br />

halb durch die Antwort bereichert wird. Der Versuch, sämtliche Gesichtspunkte anzu-<br />

sprechen, droht meist an der Fülle der Details und dem Reichtum des Forschungsge-<br />

sprächs zu scheitern. Man muss Schwerpunkte setzen und der Frage ein spezifisches<br />

Profil verleihen.<br />

Die Seminararbeit als Endprodukt wird angesichts der Zeit- und Seitenbegrenzung nur<br />

in den seltensten Fällen das weitere Forschungsgespräch prägen oder das bisherige<br />

Gespräch in umfassender Weise erfassen und darstellen können 5 . Was man aber sehr<br />

wohl erwarten kann ist, dass Ausschnitte dieses Gespräches, soweit sie sich für die<br />

4<br />

5<br />

Weiterführend mit Blick auf das wissenschaftliche Arbeiten im Öffentlichen Recht Helmuth Schulze-<br />

Fielitz, Was macht die Qualität öffentlich-rechtlicher Forschung aus?, JöR n. F. 50 (2002), S. 1 ff.<br />

Letzteres hängt von der Fragestellung ab: Je jünger und überschaubarer das Gespräch ist, um so<br />

mehr wird man eine umfassende Aufarbeitung erwarten.<br />

7


Fragestellung als relevant erweisen, aufgearbeitet werden. Gerade in der Aufarbeitung<br />

und Darstellung liegt eine wesentliche Leistung der Seminararbeit. Maßgeblich sind<br />

dafür der erkennbare Grad der Durchdringung des Gesprächs, die Klarheit und Präg-<br />

nanz bei der Darlegung der verschiedenen Positionen sowie die Entwicklung des eige-<br />

nen Standpunkts vor diesem Hintergrund.<br />

II. Eigenständigkeit der Arbeit<br />

Worin besteht oder kann vor diesem Hintergrund die Eigenständigkeit einer Examens-<br />

seminararbeit liegen? In der Regel nicht darin, dass in der Arbeit neue Überlegungen<br />

oder gar Theorien entwickelt werden. Vielmehr zeigt sich die Eigenständigkeit 1.) in der<br />

Konzeption der Arbeit – also darin, wie man die Fragestellung präzisiert und entfaltet,<br />

welche Aspekte man überhaupt und näher behandelt, auf welche Weise man dabei<br />

vorgeht und wie sich die Überlegungen ineinander fügen. Die Eigenständigkeit zeigt<br />

sich vor allen Dingen in der Auswahl der zu behandelnden Gesichtspunkte, denn man<br />

kann sich nicht mit allem beschäftigen, was zuvor in einem Forschungsgespräch zum<br />

Thema gemacht wurde, sondern muss auswählen und eingrenzen. Das Element der<br />

Auswahl ist also eine wesentliche Leistung in der Herstellungsphase und spiegelt sich<br />

später vor allem in der Darstellung wieder.<br />

Die Eigenständigkeit zeigt sich 2.) im dargestellten Zugriff auf das Forschungsgespräch<br />

– also darin, wie das Gespräch zusammengefasst, welche Unterscheidungen einge-<br />

führt werden, um das Gespräch zu strukturieren, welche Gesichtspunkte als charakte-<br />

ristisch, besonders typisch oder wichtig für die einzelnen Gesprächspositionen ange-<br />

sehen werden. Wird nicht bloß aneinandergereiht, sondern schlägt sich in der Darstel-<br />

lung das Nachdenken darüber nieder, wie das Gespräch in Anbetracht der Fragestel-<br />

lung entfaltet werden muss, dann ist man an einem zentralen Punkt eigenständiger<br />

wissenschaftlicher Arbeit angelangt. Die Eigenständigkeit wird greifbar bei der Aufar-<br />

beitung der verschiedenen Positionen im Detail, in der Form der Wiedergabe der Ar-<br />

gumentation, bei dem, was als zentral und was als weniger wichtig betrachtet wird.<br />

Die Eigenständigkeit kann sich in der Pointierung oder darin zeigen, dass eigene oder<br />

bislang nicht so im Mittelpunkt stehende Unterscheidungen aufgegriffen werden, um<br />

zu einem guten Einblick und einem besseren Verständnis der Positionen zu gelangen.<br />

Keinesfalls wird die Eigenständigkeit dadurch in Frage gestellt, dass man auf die Über-<br />

legungen anderer aufbaut und diese vielleicht inhaltlich nicht oder bloß marginal wei-<br />

8


terzuführen vermag. Neuigkeit ist kein Wert an sich im Feld geisteswissenschaftlicher<br />

Arbeit. Neues hat nur Wert vor dem Hintergrund und nach dem Maß des Bestehen-<br />

den. 6<br />

III. Die einzelnen Bewertungsmaßstäbe<br />

Die Bewertungsmaßstäbe für rechtswissenschaftliche Texte entstammen sieben ver-<br />

schiedenen Anforderungsfeldern:<br />

- Aufgabe und Fragestellung (unter 1.);<br />

- Stand der Forschung (unter 2.);<br />

- Gliederung, Aufbau und Gedankenführung (unter 3.);<br />

- Argumentation (unter 4.);<br />

- Sprache, Stil und Ausdruck (unter 5.);<br />

- Schriftliche Ausführung (unter E. Manuskript);<br />

- Gesamteindruck.<br />

1. Aufgabe und Fragestellung<br />

- Schwierigkeit der Aufgabenstellung;<br />

- Ausfüllen der Aufgabenstellung;<br />

- Herausarbeitung der Fragestellung (Zuschnitt, Begründung, Hinterfragen);<br />

- Schwierigkeit der Ausarbeitung.<br />

Erläuterung: Bei einer fremdgestellten Aufgabe, wie sie Gegenstand einer Seminar-<br />

examenshausarbeit ist, hängen das Niveau der Aufgabenstellung und die Anforderun-<br />

gen an die Herausarbeitung der Fragestellung ein Stück weit vom Zufall ab. Doch dürf-<br />

te man nur selten auf eine Aufgabenstellung stoßen, die nach einem ganz bestimmten<br />

Aufbau bei ihrer Beantwortung verlangt. Die erste Aufgabe einer Examensseminarar-<br />

beit besteht demnach darin, die Fragestellung auszubreiten und – sofern sie erläute-<br />

6<br />

Dieses Votum sollte nicht missverstanden werden: In einer Examensseminararbeit soll nicht nur<br />

Vertrautes und weithin Anerkanntes in altbekannten Formen nacherzählt werden. Die Durchdringung<br />

einer Diskussion zeigt sich gerade darin, dass nicht nur Bekanntes und Vertrautes, sondern mit<br />

Blick auf die Aufgabenstellung auch Ungewohntes oder Neue hervorgehoben werden. Man soll pointiert<br />

argumentieren, kann auch einzelne Gesichtspunkte überscharf herausstellen oder eine These<br />

entgegen gewohnter Denk- und Argumentationsmuster wagen. Nur sollte man die Konsequenzen<br />

bedenken und sich fragen, was mit Hilfe der These besser oder schärfer erkannt werden kann.<br />

9


ungsbedürftig ist – dem Leser zu erklären, wie die Frage verstanden wird, in welchem<br />

thematischen Zusammenhang die Fragestellung zu sehen ist, welche Aspekte man mit<br />

Blick auf die Fragestellung für besonders klärungswürdig erachtet, wie man vorzuge-<br />

hen gedenkt und aus welchen Gründen man diesen Weg gewählt hat. Auf das, was<br />

man nicht behandelt, sollte man nur eingehen, wenn man damit rechnet, dass der Le-<br />

ser Ausführungen gerade dazu erwartet. Bevor man dies macht, sollte man sich zuvor<br />

fragen, ob es nicht vielleicht besser ist, dann doch etwas zu solchen Punkten auszu-<br />

führen.<br />

2. Stand der Forschung<br />

- Darstellung der verschiedenen Positionen;<br />

- Auswahl und Verarbeitung der Literatur und Rechtsprechung;<br />

- Auseinandersetzung mit Literatur und Rechtsprechung;<br />

- Einbindung in das Forschungsgespräch.<br />

Erläuterung: Einer der Schwerpunkte einer Examensseminararbeit besteht darin, sich<br />

des Forschungsstandes zu versichern und diesen darzustellen, um sich im Anschluss<br />

daran, mit den verschiedenen Positionen auf eine für den Leser nachvollziehbare Wei-<br />

se auseinander zu setzen. 7 Dabei geht es zunächst darum, in welchem Umfang Litera-<br />

tur und Rechtsprechung zur Kenntnis genommen und verarbeitet wurden. Wichtiger<br />

als dieses ist jedoch die Darstellung der verschiedenen Positionen selbst: Die Qualität<br />

hängt hier davon ab, wie klar und prägnant die verschiedenen Positionen dargestellt<br />

werden und auf welche Weise das Forschungsgespräch strukturiert wird. Wird auf ge-<br />

wohnte Unterscheidungskriterien zurückgegriffen, werden nur die bekannten Unter-<br />

scheidungen und Argumentationen nochmals ausgebreitet, werden die Argumente<br />

bloß aneinandergereiht oder lässt die Arbeit ein Verständnis für die verschiedenen Po-<br />

sitionen erkennen und ist sie in der Lage, zwischen wichtigeren und unwichtigeren<br />

Positionen und Argumenten zu unterscheiden? All dies sind Gesichtspunkte für die<br />

7 Klarstellend ist anzufügen, dass damit nicht für einen Aufbau: 1. Meinung, 2. Meinung, 3. Vermittelnde<br />

Meinung, 4. Eigene Stellungnahme, votiert wird. Diskussionen lassen sich auf sehr unterschiedliche<br />

Weise darstellen. Geht man zum Beispiel von der Sachfrage aus, kann man eine Diskussion auch<br />

entlang der verschiedenen Argumente entfalten. Auf Formulierung wie die „die h.M. sagt“, „demgegenüber<br />

wird in der Literatur eingewandt“ kann man dann verzichten; entsprechende Nachweise in<br />

den Fußnoten reichen vollkommen aus. Ist Gegenstand der Arbeit ein noch nicht aufgearbeitetes<br />

Feld, besteht in der Zusammenfassung der verschiedenen Beiträge auf wenige Grundpositionen jedoch<br />

eine wichtige Leistung, die den Eingangs geschilderten Aufbau rechtfertigen kann.<br />

10


Beurteilung. Die Qualität einer Arbeit hängt weiterhin davon ab, ob sie die vielgestalti-<br />

gen Überlegungen auf bestimmte Grundüberlegungen zurückzuführen weiß, ob die<br />

Leitgedanken und Grundbausteine einer Position herausgearbeitet werden und so das<br />

Charakteristische einer Position freigelegt wird. Als besonders ansprechend wird man<br />

dabei Darstellungen beurteilen, denen es gelingt, aus den gewohnten Aufzählungen<br />

oder Darstellungen des Forschungsstandes hinaus mit Blick auf die in der Arbeit ver-<br />

folgte Fragestellung eigene Einteilungen oder Unterscheidungen zu entwickeln, die<br />

dem Leser einen anders gearteten Blick auf die bisherige Diskussion erlauben.<br />

Als Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob der Stand der Forschung angemessen<br />

wiedergegeben wurde, kann man folgende Gesichtspunkte heranziehen:<br />

die Vollständigkeit und Breite der berücksichtigten Literatur und Rechtsprechung;<br />

die Themenrelevanz;<br />

die Unterscheidung zwischen wichtigeren und unwichtigeren Beiträgen;<br />

die Einbeziehung grundlegender Positionen einer Diskussion (nicht in erster Linie<br />

Ausbildungsaufsätze);<br />

die Aktualität (insbesondere wenn es sich um ein aktuelles Problem handelt, bildet<br />

die Aktualität auch einen Indikator dafür, dass man sich mit dem erreichten Stand<br />

der Forschung vertraut gemacht hat);<br />

die Berücksichtigung fremdsprachlicher Ansätze.<br />

Bei der Darstellung des Standes der Forschung spielen Sprache und Stil eine wichtige<br />

Rolle: Versteht man sich als Teil eines Forschungsgespräches, wird man bei der Dar-<br />

stellung auf einen sachlichen Ton achten und sich polemischer Äußerungen auch bei<br />

der Kritik enthalten. Außerdem wird man eine klare und einfache Sprache wählen, um<br />

sich dem Fremden anzunähern. Denn man selbst ist auch nur ein Teil dieses Ge-<br />

sprächs, das man mit den anderen Teilnehmern auch künftig fortsetzen möchte.<br />

3. Gliederung und Überschriften<br />

„Fünfer-Regel“<br />

Erschließung und Entfaltung der Fragestellung;<br />

11


Gedankenführung; 8<br />

Strukturierung;<br />

Folgerichtigkeit.<br />

Erläuterung:<br />

a) „Fünfer-Regel“<br />

Jede Art der Strukturbildung tut gut daran, sich an die „Fünfer-Regel“ zu halten. Sie<br />

besagt, dass der menschliche Geist ca. fünf unterschiedliche Aspekte auf einer Hierar-<br />

chieebene verarbeiten kann. Weitere Gesichtspunkte auf gleicher Ebene hinzuzufügen,<br />

lässt die Verständlichkeit leiden. Eine Gliederung, in der sich eine eigenständige Struk-<br />

turierungsleistung widerspiegelt, wird sich fast immer im Rahmen dieser Regel bewe-<br />

gen. Möchte man zu einem Ausschnitt des Themas mehr als fünf Aspekte anführen, so<br />

empfiehlt es sich, nach einer weiteren Gliederungsebene zu greifen und diese Aspekte<br />

nach übergeordneten Kriterien zu gruppieren anstatt sie beziehungslos aneinander zu<br />

reihen. Ist man bei der Gliederung immer wieder versucht, diese Regel zu missachten,<br />

kann dies ein Hinweis darauf sein, dass die Fragestellung noch nicht ausreichend klar<br />

zugeschnitten ist. In dem Fall empfiehlt es sich, die eigene Fragestellung gedanklich<br />

weiter zu präzisieren, bevor man zu Fragen der Gliederung zurückkehrt.<br />

b) Gedankenführung<br />

Die Gliederung der Arbeit soll dem Leser mit einem Blick zeigen, auf welchem Weg und<br />

auf welche Weise die Arbeit sich der Aufgabenstellung annimmt. Sie stellt ein Ord-<br />

nungs- und Beziehungsgefüge dar. Die Grundstruktur des Themas wird offengelegt<br />

und es wird deutlich, was zur Sprache kommt, wo die Schwerpunkte liegen und wel-<br />

che Gesichtspunkte allenfalls beiläufig angesprochen werden. Ihr lässt sich entneh-<br />

men, welchen Zugriff der Bearbeiter genommen hat und was inhaltlich von der Arbeit<br />

erwartet werden kann. Zugleich lässt sich bereits aus der Gliederung ablesen, ob der<br />

Bearbeiter in der Lage ist, die verschiedenen Ebenen der Fragestellung auseinander zu<br />

halten, und ob es ihm gelungen ist, Gemeinsames auf die gleiche Gliederungsebene zu<br />

bringen. Bei letzterem Punkt sollte man sich nur im Klaren darüber sein, dass es häufig<br />

8 Wird dem Leser aus der Gliederung klar, auf welche Weise die Arbeit der Fragestellung nachgeht?<br />

12


möglich ist, aus einem Untergliederungspunkt einen Gliederungspunkt der nächst hö-<br />

heren Ebene zu machen. 9<br />

Wichtig ist, dass der Leser einen Überblick über das Ganze und den inneren Aufbau<br />

gewinnt. Deshalb sollte man versuchen, Überschriften zu wählen, die größere Stoff-<br />

mengen und Überlegungen zusammenzubinden vermögen. Ziel sollte sein, die Gedan-<br />

kengänge in gleichberechtigten Abschnitte zu ordnen. Eine solche Gliederung erlaubt<br />

es dem Leser, sich sehr viel leichter in der Arbeit zurechtzufinden. Sie zeigt dem Leser<br />

auch, dass der Bearbeiter in der Lage gewesen ist, das Thema so weit zu durchdrin-<br />

gen, dass er ihm eine selbst erarbeitete Struktur geben konnte.<br />

Die häufig zu findende Anweisung, die Längen der verschiedenen Kapitel oder Ab-<br />

schnitte dürften nicht zu sehr voneinander abweichen, ist m. E. nicht sehr hilfreich. Es<br />

sollte ein gedankliches Gleichgewicht zwischen den Abschnitten bestehen, doch führt<br />

schon die Setzung eines Schwerpunkts dazu, dass sich die Gewichte zwischen den<br />

Abschnitten deutlich verschieben können. Entscheidend ist die Überzeugungskraft der<br />

Gliederungspunkte mit Blick auf die Entfaltung des Gedankengangs.<br />

c) Form der Gliederung<br />

Auch wenn eine numerische Ordnung:<br />

1 ...<br />

1.1 ...<br />

1.1.1 ...<br />

1.1.2 ...<br />

1.2 ...<br />

2 ...<br />

eine allgemein anerkannte Form der Gliederung bildet, sollte man sich bei einer rechts-<br />

wissenschaftlichen Arbeit für das dort übliche alpha-numerische Ordnungsprinzip ent-<br />

scheiden. Der Vorteil dieser Form besteht m. E. in der Möglichkeit, eine größere Ord-<br />

nungstiefe bei hoher Übersichtlichkeit zu wahren. Bei der Darstellung im Inhaltsver-<br />

zeichnis sollte man dann das sog. Linienprinzip wählen und den Einzug entsprechend<br />

der Gliederungsebene erhöhen (siehe Inhaltsverzeichnis des Leitfadens). Die alpha-<br />

9<br />

Bei einem solchen Vorgehen sollte man aber überprüfen, ob die übergeordnete Überschrift noch<br />

angemessen die weiteren Gliederungspunkte zu erfassen vermag.<br />

13


numerische Ordnung fängt auf der obersten Ebene mit Büchern an, es folgen: Teile,<br />

Abschnitte und Kapitel. Unterhalb der Kapitel folgen die Ordnungspunkte: 10<br />

A. ...<br />

I. ...<br />

1. ...<br />

a) ...<br />

aa) ...<br />

(1) ...<br />

In einer Seminararbeit sollte man mit den oberen Gliederungseinheiten vorsichtig um-<br />

gehen: Meist reichen „A“ bis „(1)“, um ein Thema gliedernd zu durchdringen. Entschei-<br />

dend für die Zahl der Ebenen ist die ordnungsbildende Funktion der Gliederung. 11 Ist es<br />

der Arbeit gelungen, das Thema zu überschaubaren Einheiten zusammenzubinden<br />

und kommen dabei die wichtigsten Punkte in der Gliederung zur Sprache?<br />

Bei der typographischen Gestaltung der Gliederung bzw. der Überschriften im Text soll-<br />

te man darauf achten, dass man die Schrifttype nicht wechselt. Sinnvoll ist es aber,<br />

durch unterschiedliche Größen der Schrift und durch den Wechsel von Kursiv- und<br />

Normaltypen die unterschiedliche Bedeutung der Gliederungsebene deutlich zu ma-<br />

chen (auf einer oberen Ebene: große Schrifttype [16 oder 14 Punkt] oder einer Unter-<br />

ebene mit einer kleinen Schrifttype [12 oder 11 Punkt]) 12 . Im Inhaltsverzeichnis selbst<br />

sollten die Unterschiede nicht zu groß gewählt werden, weil dies wiederum die Über-<br />

sichtlichkeit stört.<br />

d) Überschrift<br />

Die Überschriften sollten kurz, prägnant und gehaltvoll sein. Man sollte substantivisch<br />

formulieren und darauf achten, dass der Leser sich unter der Überschrift auch etwas<br />

vorstellen kann. Die Überschriften sollen, wenn möglich, einen Bezug zum Ge-<br />

samtthema aufweisen. Sie sollten nicht zu lang sein und grundsätzlich auch keine<br />

10 Man kann auch von den im Folgenden aufgeführten Aufzählungszeichen abweichen und beispielsweise<br />

auf einzelne Ebenen, etwa „aa)“, verzichten. Entscheidend die allein die strukturbildende<br />

Funktion der Aufzählung.<br />

11 Die Juristen neigen zu einer hohen Gliederungsdichte und -tiefe (vgl. etwa den Hinweis, ein mehr als<br />

vierseitiger Text ohne Gliederung sei ermüdend, so Thomas M.J. Möllers, Juristische Arbeitstechnik<br />

und wissenschaftliches Arbeiten, 2. Aufl., München 2002, S. 102). Wie insbesondere die Arbeiten in<br />

der Geschichtswissenschaft zeigen, kann auch ganz anderes als üblich gelten.<br />

12<br />

Setzt man innerhalb von Klammern erneut Klammern, so sollte man aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />

dabei die Form wechseln (von rund zu eckig).<br />

14


Satzzeichen enthalten. 13 Wiederholungen oder einfache Zusammenfassungen sollte<br />

man vermeiden.<br />

So nicht: A. Einheit und Wiederspruchsfreiheit der Rechtsordnung<br />

I. Einheit der Rechtsordnung<br />

II. Wiederspruchsfreiheit der Rechtsordnung<br />

Jede Untergliederung besteht aus mindestens zwei gleichrangigen Punkten. Bei unter-<br />

gliederten Texten ist es manchmal notwendig, vor dem ersten Untergliederungspunkt<br />

einen einleitenden oder einführenden Teil zu verfassen, der selbst keiner speziellen<br />

Überschrift auf der unteren Gliederungsebene bedarf.<br />

4. Argumentation<br />

Begriffsbildung und Begriffsgebrauch:<br />

o Orientierung an der gewohnten Terminologie;<br />

o klare und einheitliche Verwendung.<br />

Aufbau:<br />

o Folgerichtigkeit;<br />

o Schwerpunkte.<br />

- Problembewusstsein und Argumentationsniveau:<br />

13<br />

o Unterscheidungsfähigkeit und analytisches Vermögen;<br />

o Reflexionsvermögen;<br />

o Strukturierungsvermögen;<br />

o Perspektivenvielfalt und -ordnung;<br />

o Transferleistungen aus nichtdogmatischen Fächern;<br />

o Klarheit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit;<br />

o Überzeugungskraft.<br />

Meines Erachtens ist es aber durchaus zulässig, sparsam auch ein Fragezeichen zu verwenden.<br />

A.A. Manuel R. Theisen, Wissenschaftliches Arbeiten, 12. Auflage, München, 2005, S. 177.<br />

15


Erläuterung:<br />

a) Begriffsbildung und -gebrauch<br />

Bei der Begriffsbildung ist darauf zu achten, dass man an die gewohnten oder üblichen<br />

Begriffe anknüpft. Wählt man eigene Begriffe oder übernimmt man Begriffe, die nur<br />

von einzelnen Autoren verwendet werden, sollte man, wenn es sich um einen zentra-<br />

len Begriff der Arbeit handelt, diesen auch im Haupttext erläutern. Andere Begriffe, bei<br />

denen es zu Missverständnissen kommen kann oder die nicht eindeutig in ihrer Bedeu-<br />

tung sind, sollte man in einer Fußnote kurz erläutern.<br />

Beispiel: „Staatsethik“ (Martin Nettesheim, Die Garantie der Menschenwür-<br />

de zwischen metaphysischer Überhöhung und bloßem Abwägungstopos,<br />

AöR 130 [2005], S. 71 [100] – kein gebräuchlicher Terminus, sodass man sei-<br />

ne Verwendung erläutern sollte)<br />

b) Aufbau<br />

Beim Aufbau ist man frei! Konventionellerweise finden sich am Anfang begriffliche Dar-<br />

legungen und historische sowie sonstige nichtdogmatische Betrachtungen. Dem fol-<br />

gen entweder die konkreten Untersuchungsgegenstände oder ein von diesen abstra-<br />

hierender Teil. Doch abgesehen von solchen üblichen Reihungen, hängt der Aufbau<br />

letztlich allein von dem jeweiligen Zugang zum Thema und der daraus entwickelten<br />

Gedankenführung ab. So ist es durchaus möglich, mit einem systematischen Teil zu<br />

beginnen und einen praktischen Teil anzuschließen. Stattdessen kann man auch induk-<br />

tiv vorgehen und zunächst einzelne Beispiele betrachten, um darauf aufbauend, einen<br />

systematischen Entwurf auszuarbeiten. Entscheidend ist, ob es der Arbeit gelingt, dem<br />

Leser verständlich zu machen, warum der Gedankengang sich in dieser Weise voll-<br />

zieht. 14<br />

c) Problembewusstsein und Argumentationsniveau<br />

Die Qualität der Argumentation hängt von vielen Faktoren ab: Zunächst zählen das<br />

Problembewusstsein und die Fähigkeit, vertraute Phänomene und Erklärungen zu hin-<br />

14 Das Umgekehrte, nämlich warum er sich nicht auf andere Weise vollzieht, braucht man nicht zu<br />

begründen. Man kann bei jedem Buch monieren, dass darin etwas fehlt, was man gerne auch noch<br />

gelesen hätte.<br />

16


terfragen. Man kann das Forschungsgespräch betrachten und darüber nachdenken,<br />

warum es sich gerade in dieser Weise entwickelt hat und ob dabei nicht einzelne Per-<br />

spektiven oder Gesichtspunkte vernachlässigt worden sind. Wichtig in diesem Zusam-<br />

menhang ist es, das unterschiedliche Gewicht von Argumenten zu erkennen. Die Ar-<br />

gumentation sollte klar und nachvollziehbar sein. Man sollte sich bemühen, die ver-<br />

schiedenen Positionen so darzustellen, dass die Vertreter sich selbst darin wiederfin-<br />

den können. Auf den Bau von Pappkameraden, Scheingegnern und Zerrbildern – wie<br />

man sie beispielsweise unter dem Label „Begriffsjurisprudenz“ findet – sollte verzichtet<br />

werden.<br />

Das Niveau der Argumentation lässt sich nur schwer bestimmen. Es bemisst sich ei-<br />

nerseits danach, wie es der Arbeit gelungen ist, das Forschungsgesprächs aufzuzeich-<br />

nen. Ist der Leser bereichert, weil ihm eine ungewöhnliche Perspektive eröffnet wurde<br />

oder wurde ihm nur das Bekannte in vertrauten Wendungen vorgestellt? Gibt man nur<br />

wieder, was man woanders gelesen hat, oder hat man begriffen, warum dieses oder<br />

jenes Argument für oder gegen eine bestimmte Position angeführt wird? Wichtig ist<br />

m. E., dass die verschiedenen Argumentationsebenen und Perspektiven klar ausei-<br />

nandergehalten und die Argumente durchdrungen werden. Man sollte dabei ruhig und<br />

umsichtig, auch entlang traditioneller Linien argumentieren. Achten sollte man auf die<br />

Schlüssigkeit und Folgerichtigkeit der Argumentation. Neben der Stringenz bildet auch<br />

die Konsistenz einer Argumentation einen wichtigen Indikator für eine gute wissen-<br />

schaftliche Arbeit. Konsistenz meint, dass neben dem Moment der Folgerichtigkeit die<br />

Überlegungen so miteinander verzahnt sind, dass sie sich nicht in Teilen widerspre-<br />

chen oder in gegenläufige Gedankenrichtungen weisen und so Wertungswidersprüche<br />

hervorrufen.<br />

Originelle, einseitige oder überspitzte Thesen sollte man nur aufstellen, wenn man sich<br />

ihrer Tauglichkeit versichert hat. Diese zeigt sich, wenn man auf die naheliegenden<br />

Fragen und Einwände eingeht, die man gegenüber einer solchen Position erheben<br />

wird. Originalität ist in der Wissenschaft nur dann etwas wert, wenn sich nicht schon<br />

aus dem Bekannten gute Gründe ergeben, warum man in dem Forschungsgespräch<br />

bislang auf derartige ‚originelle’ Ideen verzichtet hat. 15 Originalität besteht häufig darin,<br />

dass man nicht genügend gelesen oder nachgedacht hat. 16<br />

15<br />

Ein Beispiel aus früherer Zeit war die Diskussion um die Verfassungswidrigkeit des Asylgrundrechts,<br />

das damals noch Artikel 16 Abs. 2 GG gewährleistete. Die Grenze zwischen vermeintlicher ‚Originalität’<br />

und einer engagiert-pointierten, überscharf herausgearbeiteten Position ist nicht leicht zuziehen.<br />

Gerade eine überscharfe Konturierung einer Position kann den Leser zum weiterlesen und –denken<br />

17


Das Niveau der Ausarbeitung hängt auch davon ab, in welchem Umfang auf andere als<br />

rein rechtsdogmatische Überlegungen zurückgegriffen wird: etwa auf Betrachtungen<br />

der Rechtsvergleichung, der Rechtstheorie oder Rechtsphilosophie, der Rechtssoziolo-<br />

gie oder Rechtsgeschichte oder andere Disziplinen, seien es Sozial- oder Wirtschafts-<br />

wissenschaften. Solche Reflexionen zeugen davon, dass man über den dogmatischen<br />

‚Tellerrand’ zu schauen vermag. Doch muss man darauf achten, dass solche Ausfüh-<br />

rungen das Bild vom Forschungsgespräch ernst nehmen – man sollte genau überle-<br />

gen, in welchem Umfang und an welchen Stellen es hilfreich und sinnvoll ist, auf ande-<br />

re Fächer zurückzugreifen.<br />

Die Forderung nach Konsistenz und Folgerichtigkeit gilt auch für die Kritik. Maßstäben,<br />

die man an andere Positionen anlegt, muss man auch selbst genügen. Ein weiches<br />

Abgrenzungskriterium darf man nicht durch ein anderes ebenso weiches Kriterium mit<br />

dem Argument ersetzen, dem vorherrschenden Kriterium fehle es an Unterschei-<br />

dungskraft.<br />

5. Sprache, Stil und Ausdruck<br />

- verständlich, prägnant, keine schiefen Bilder, neutral, klarer Satzbau<br />

Erläuterung: Vor dem Hintergrund eines Wissenschaftsverständnisses, das sich über<br />

das Bild eines Forschungsgesprächs konstituiert, lassen sich die Anforderungen an<br />

Sprache, Stil und Ausdruck ohne große Mühen entwickeln: Das Forschungsgespräch<br />

wird nur aufgenommen und fortgesetzt werden, wenn die Arbeit durch Sprache, Stil<br />

und Ausdruck eine Form findet, die es Lesern 17 erlaubt, der Arbeit ohne übermäßige<br />

Mühen oder Anstöße zu folgen. Man sollte sich deshalb um einen lesefreundlichen Stil<br />

bemühen, den nicht zu viele unvertraute Worte oder ein übermäßig komplizierter<br />

Satzbau prägen.<br />

reizen. In jeden Fall sollte man darauf achten, dass man bei alldem nicht in eine Polemik gegenüber<br />

dem bisherigen Gespräch verfällt.<br />

16 „Belesenheit schützt vor Neuentdeckungen“ ist nach Hans-Ulrich Wehler die ironische Maxime Hermann<br />

Heimpels gewesen, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 2005, S. 796 (800).<br />

17 Der maßgebliche Leser ist der die Arbeit bewertende Professor. Trotzdem ist es sinnvoll, sich vom<br />

konkreten Korrektor zu lösen und als Adressat der Arbeit einen fachkundigen Leser anzunehmen,<br />

d. h. eine Person, die mit den Grundfragen nicht aber mit den Einzelheiten des Themas vertraut ist.<br />

18


a) Sprache 18<br />

Verständlichkeit, Klarheit und Prägnanz bilden die maßgeblichen Kriterien. Souveränität<br />

und Eleganz, der Gebrauch von Bildern sind möglich, im Zweifel sollte man sich aber<br />

für einen einfachen und klaren Weg entscheiden. Dies bedeutet nicht, dass nur einfa-<br />

che und kurze Sätze zu benutzen sind. In der Arbeit sind Passivformulierungen genau-<br />

so wie zu viele Substantivierungen zu vermeiden. Stattdessen sollte man Nebensätze<br />

bilden. Bei der Darstellung der verschiedenen Positionen innerhalb des Forschungsge-<br />

sprächs ist es nicht notwendig, wie in Rechtsgutachten den Konjunktiv zu verwenden.<br />

Eine Ausnahme bilden Gedankengänge eines einzelnen Autors, die im Haupttext wie-<br />

dergegeben werden. (Larenz meint, der Schuldner könne nur ...). Außer den üblichen<br />

Abkürzungen vor allen von Gesetzen sollte der Text nicht mit Abkürzungen belastet<br />

werden. Selbst Worte, die häufig benutzt werden, sind auszuschreiben.<br />

Stets sollte man sich um eine hohe Anschaulichkeit bemühen. Theoretische Überle-<br />

gungen oder Überlegungen auf einem hohen Abstraktionsniveau sollten immer wieder<br />

um Beispiele ergänzt werden, die es dem Leser erlauben, das Gesagte besser zu ver-<br />

stehen. Dazu bedarf es keiner langen Ein- und Ausführung, meist reicht die Erwähnung<br />

in einem oder zwei Sätzen.<br />

Hinsichtlich des Stils sind „man“-Formulierungen in der Rechtswissenschaft vertrauter<br />

als die Ich- oder die Wir-Form. Während man die Ich-Form durchaus sparsam einset-<br />

zen darf, sollte man auf Wir-Formulierungen nur zurückgreifen, wenn man den Leser<br />

unmittelbar ansprechen möchte. Bei alldem ist ein salopper oder Boulevardstil nicht<br />

angebracht. Man sollte auch auf Floskeln oder reine Füllworte wie z. B. „offensicht-<br />

lich“, „zu Recht“, „allgemein bekannt“, „quasi“ oder „gewissermaßen“ verzichten.<br />

b) Führung der Leser<br />

Sehr wichtig ist es, den Leser durch den Text zu führen und ihm zu zeigen, wo man<br />

steht und in welche Richtung sich die Überlegungen fortbewegen werden. Neben den<br />

Sätzen, die den Gedankengang vorantreiben, muss man auch immer wieder Stellen in<br />

der Arbeit haben, an denen dem Leser verdeutlicht wird, in welcher Weise man vorzu-<br />

gehen gedenkt und das Thema entwickeln wird. Jeder größere Abschnitt beginnt mit<br />

einer kleinen Einleitung. Am Ende eines alten oder auch am Anfang eines neuen Ab-<br />

18<br />

Eine verlässliche Stilkunde bietet Ludwig Reiners, Stilkunst. Ein Lehrbuch deutscher Prosa, München<br />

1991.<br />

19


schnittes sollte man versuchen, eine Brücke zwischen den verschiedenen Textteilen zu<br />

schlagen. Bei langen Abschnitten kann man überdies überlegen, ob man am Ende die<br />

wichtigsten Ergebnisse zusammenfasst. Doch sollte man damit m. E. im Rahmen einer<br />

Seminarexamenshausarbeit zurückhaltend umgehen, da man darauf vertrauen darf,<br />

dass der Leser in der Lage ist, einen Gedankengang über zwanzig und mehr Seiten zu<br />

verfolgen und am Ende der Seiten immer noch weiß, was vorher gesagt wurde.<br />

Der Gedankengang selbst sollte nicht zu dicht sein. Lesen wird schwer, wenn jeder<br />

Satz eine neue Information enthält, und die Überlegung unaufhaltsam immer weiter<br />

geführt wird. Es bietet sich deshalb an, auch einmal Sätze einzustreuen, oder die gan-<br />

ze Überlegung so zu vollziehen, dass man einen Gedanken über zwei oder drei Sätze<br />

entfaltet, um dann den nächsten Gedanken anzuschließen. Wichtiger ist es, dass der<br />

Text verständlich ist, nicht so sehr, dass die Gedankenführung besonders konzentriert<br />

erfolgt. Gerade bei längeren Überlegungen ist es auch hilfreich, dass man bereits erar-<br />

beitete Gesichtspunkte oder Schlussfolgerungen an den Stellen, wo man auf sie Bezug<br />

nimmt, noch einmal kurz, wenn möglich mit anderen Worten zusammenfasst.<br />

20


C. Planung<br />

Zur Vorbereitung sollte man wenigstens vier Dinge klären:<br />

Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Bibliotheken;<br />

Versicherung eines Korrekturlesers;<br />

Anlegen der Druckformatvorlagen;<br />

Terminplan.<br />

Erstens sollte man sich mit der Staatsbibliothek und der Zentralbibliothek Recht sowie<br />

mit jenen Institutsbibliotheken vertraut machen, die thematisch im Bereich möglicher<br />

Prüfungsthemen liegen. Insbesondere sind die Öffnungszeiten und Ausleihbedingun-<br />

gen zu klären.<br />

Zweitens sollte man versuchen, jemanden dafür zu gewinnen, das fertiggestellte Ma-<br />

nuskript auf Layout, Rechtschreibung und Formalia zu überprüfen, insbesondere auf<br />

die Vollständigkeit und Einheitlichkeit von Fußnoten und Literaturverzeichnis.<br />

Drittens sollte man für den Text bereits die WORD-Druckformatvorlagen anlegen, sich<br />

darüber informieren, wie man automatisch ein Inhaltsverzeichnis erstellt und vor allen<br />

Dingen, wie man das Layout festlegen kann. Geschieht dies vorab, spart man sehr viel<br />

Zeit! Schließlich sollte man sicherstellen, dass man auch bei technischen Schwierigkei-<br />

ten in der Lage ist, die Arbeit in ihrer endgültigen Fassung auszudrucken (Ersatzcom-<br />

puter, Ersatzdrucker u. a. m.). Auch sollte man sich darüber informieren, wo man die<br />

Arbeit in welcher Zeit binden lassen kann.<br />

Viertens sollte man sich einen Terminplan für die vier Wochen aufstellen, der als Kon-<br />

trolle dient und zugleich darüber informiert, wieweit man gekommen sein sollte und<br />

wie weit man ist.<br />

Die Arbeitsplanung besteht aus vier Phasen, die sich stark überschneiden:<br />

erste Materialsichtung und -auswertung sowie Präzisierung der Fragestellung und<br />

vorläufiges Entwerfen einer Gliederung;<br />

die weitere Sichtung und Auswertung von Materialien;<br />

die Ausarbeitung der verschiedenen Gliederungspunkte sowie die Abgleichung der<br />

Gliederung mit den weiteren Materialauswertungen;<br />

21


das Fertigstellen des abgabefertigen Manuskripts; ausreichend Zeit sollte man hier<br />

vor allen Dingen für den sprachlichen Feinschliff einplanen: oft ist man erst am En-<br />

de einer Ausarbeitung in der Lage, die Dinge klar, präzise und ansprechend zu sa-<br />

gen; für diese Phase, einschließlich des Korrekturlesens, Ausdruckens und Bindens<br />

der Arbeit sollte man drei bis vier Tage rechnen.<br />

I. Erster Zugriff<br />

Gerade in der ersten Phase, der Annäherung an das Thema, sollte man sich ausrei-<br />

chend Zeit lassen (vielleicht drei oder vier Tage), und nicht – irritiert von der Fülle des<br />

Materials – wild umherlesen. Es gibt für diese erste Annäherung nicht ‚den’ richtigen<br />

Weg. Mir scheint aber folgendes Vorgehen Erfolg versprechend zu sein: Zum Einstieg<br />

sollte man sich drei größere Artikel aus namhaften Zeitschriften (also nicht Ausbil-<br />

dungszeitschriften) jüngeren Erscheinungsdatums oder einen solchen Artikel und –<br />

wenn man sie findet – eine Dissertation zu dem Thema aus neuerer Zeit nehmen und<br />

diese ganz genau durcharbeiten. Ziel der Analyse ist es, möglichst alle Aspekte, Fra-<br />

gen, Bezüge und größeren Themenzusammenhänge herauszuarbeiten, die mit der<br />

Fragestellung verbunden sind, um so zu einer ersten Vorstellung vom Gesamtthema zu<br />

gelangen. Auf dieser Grundlage sollte man sich überlegen, welche Aspekte einem<br />

selbst interessant erscheinen, und womit man meint, das Interesse des Lesers wecken<br />

zu können. Sehr hilfreich ist es, wenn einem ein übergeordneter Leitgedanke oder ein<br />

Leitmotiv einfällt, die als Aufhänger für die verschiedenen Aspekte dienen können. Soll-<br />

te dies zu einem so frühen Zeitpunkt nicht möglich sein, kann man wenigstens die ver-<br />

schiedenen Aspekte zu Themenblöcken ordnen und eine Gedankenlinie ziehen, ent-<br />

lang der die Aspekte abgehandelt werden können. Aufpassen muss man dabei, dass<br />

man das Thema nicht zu groß konzipiert. Aus diesen Bemühungen geht eine erste vor-<br />

läufige Gliederung hervor. Der Vorteil dieses Vorgehens besteht darin, dass sich man<br />

frühzeitig systematisch der Gesamtthematik nähert. Es ist zwar möglich, dass man mit<br />

Hilfe der drei Texte nicht alle wichtigen Themen erfasst, doch dürfte es meistens auf<br />

dieser Basis möglich sein, auch später entdeckte Aspekte des Themas in die auf dieser<br />

Grundlage entwickelte Gliederung einzubinden.<br />

II. Weitere Materialsichtung und -auswertung<br />

22


Diese Phase begleitet die Ausarbeitung des Textes. Dabei sollte man sich so einrichten,<br />

dass man die Materialsuche möglichst auf Stunden konzentriert, in denen man geistig<br />

abgespannt ist. Die Wahl des Zeitpunktes für die Auswertung hängt davon ab, ob es<br />

sich um schwierige und wichtige Texte handelt – dann gehört dies in die Kernzeit –,<br />

oder mehr dem Abgleich dient, was man auch gut am Ende eines Tages tun kann. In<br />

dieser Phase geht es darum, einen Überblick über die einschlägige Literatur und<br />

Rechtsprechung zu gewinnen und kritisch zu überprüfen, ob die vorläufige Gliederung<br />

in Anbetracht der weiteren Lektüre der Modifikation bedarf.<br />

III. Ausarbeitung<br />

Mit der Ausarbeitung sollte man beginnen, sobald man eine vorläufige Gliederung er-<br />

arbeitet hat. Man sollte nicht mit der Einleitung anfangen, sondern sich auf jene Punkte<br />

konzentrieren, die einem selber klar erscheinen – wo man eine Vorstellung davon hat,<br />

was zu tun ist. Zu solchen Punkten kann man Bausteine verfassen und parallel dazu<br />

weitere Literatur auswerten, um sich auf diesem Weg langsam an jene Punkte heran-<br />

zuarbeiten, die einem nicht so vertraut und verständlich sind. Stellen sich bei der Aus-<br />

arbeitung Schwierigkeiten in den Weg, so sollte man an einem anderen Punkt weiter-<br />

schreiben, wenn sich diese als größer erweisen. Parallel dazu muss man sich dann<br />

Freiräume einrichten, in denen man sich näher mit den entstandenen Schwierigkeiten<br />

auseinandersetzen kann.<br />

Immer wieder sollte man versuchen, die Gliederung mit dem weiter ausgewerteten<br />

Material abzugleichen und sich zu überlegen, ob man nicht an Stellen, wo man es vor-<br />

her nicht gesehen hat, stärker Schwerpunkte bildet, und vielleicht an anderen Stellen,<br />

die man am Anfang für wichtig erachtet hat, doch zum Ergebnis kommt, dass man auf<br />

diese Punkte verzichten kann. Oft führt erst die ernsthafte Auseinandersetzung mit<br />

dem Thema dazu, dass man eine ausreichende Überlegungs- und Forschungstiefe er-<br />

reicht. Da deren Umsetzung in der Arbeit aber zeitaufwendig ist, muss man auch bereit<br />

sein, einzelne geplante Abschnitte oder Teile fallen zu lassen. Anderenfalls wird man<br />

die Arbeit nicht rechtzeitig fertig stellen.<br />

Des Weiteren sollte man darauf achten, dass in den Fußnoten die Belege von Anfang<br />

an in korrekter Form erfolgen und bei wiederholten Verweisen die gebotenen Quer-<br />

verweise mit Hilfe von WORD angebracht werden. Es bietet sich ferner an, sogleich ein<br />

Literaturverzeichnis anzulegen, um dort die vollständigen Nachweise aufzunehmen.<br />

23


Dies spart im Vergleich zum späteren, erneuten Heraussuchen viel Zeit. Soweit man<br />

Artikel oder Monographien exzerpiert, besteht als Alternative zum Literaturverzeichnis<br />

die Möglichkeit, entsprechende Verfasserkarteien mit Vollnachweis aufzusetzen. An-<br />

gesichts des begrenzten Zeitraumes wird man jedoch in aller Regel auf Verfasserkar-<br />

teien verzichten.<br />

24


D. Material<br />

I. Materialsuche<br />

Bei der Materialbeschaffung sollte man pragmatisch vorgehen. Neben Anfragen bei<br />

JURIS und Beck-Online sowie der Rechtsbibliographie unter Westlaw sollte man nach<br />

aktuellen Lehrbüchern, Kommentaren und Aufsätzen suchen und sich darüber die Lite-<br />

ratur und Rechtsprechung erschließen. Der Versuch einer umfassenden Sichtung des<br />

Meinungsstandes dürfte gerade bei größeren Themen oder Fragestellungen wenig<br />

sinnvoll sein. 19<br />

Die Gefahr eines solchen pragmatischen Vorgehens ist, dass man Grundlegendes nicht<br />

zur Kenntnis nimmt. Doch dürfte diese Gefahr gering sein, solange man – wie vorge-<br />

schlagen – zunächst nach Zeitschriftenbeiträgen in anspruchsvollen Fachzeitschriften<br />

sucht. 20 Außerdem bietet es sich an, eine neuere Dissertation aus einem angesehenen<br />

Verlag 21 zu Rate zu ziehen und sich mit dieser eingehender auseinanderzusetzen. Die<br />

Materialbeschaffung sowie die Materialauswahl hängen am Anfang ein gutes Stück<br />

vom Zufall ab. Soweit man über das nötige Wissen verfügt, sollte man sich von der Be-<br />

deutung der Autoren oder der Gerichte leiten lassen. (Also lieber einen Text von Eber-<br />

hard Schmidt-Aßmann oder Claus-Wilhelm Canaris lesen als einen Text von <strong>Christian</strong><br />

<strong>Bumke</strong>).<br />

Beim Kopieren sollte man darauf achten, dass sich die für das Literaturverzeichnis not-<br />

wendigen Informationen auf den Kopien befinden (oftmals fehlt etwa die Jahresangabe<br />

auf dem Titelblatt eines Buches). Man sollte großzügig kopieren, aber nicht alles, was<br />

einem in die Hände kommt, denn Kopieren kostet Zeit. Auf der anderen Seite erlaubt<br />

das Kopieren, zwischen verschiedenen Gesprächsteilnehmern auszuwählen. Auch bie-<br />

tet es die Möglichkeit, nach getaner Arbeit oder in den Phasen intellektueller Ermü-<br />

dung, das Kopierte anzulesen und anhand der Gliederung zu sortieren: An welchen<br />

19<br />

Auf eine Gefahr muss bei dem hier vorgeschlagenen Vorgehen hingewiesen werden, nämlich die<br />

einem Closed Circle zu erliegen. Damit ist gemeint, dass die Autoren nur einen begrenzten Kreis des<br />

Gespräches wahrnehmen, und auch nur diesen wiedergeben. Je breiter man jedoch verschiedene<br />

Arten von Veröffentlichungen zur Kenntnis nimmt, also neben dem Aufsatz, der Monographie, auch<br />

den Kommentar oder das Handbuch, desto unwahrscheinlicher wird es, das man dem Closed Circle<br />

System erliegt.<br />

20 Beispiele im Öffentlichen Recht: Der Staat, AöR, Die Verwaltung, Das Verwaltungsarchiv; im Straf-<br />

recht: GA, ZStW; im Zivilrecht: AcP, ZHR.<br />

21 Zu den anerkannten juristischen Verlagen zählen jedenfalls C.H. Beck, Nomos, Heymanns. Vorsichtiger<br />

sollte man etwa mit Arbeiten aus dem Lang-Verlag umgehen.<br />

25


Stellen der Gliederung kann der Text von Nutzen sein und zitiert werden? Handelt es<br />

sich um einen wichtigen oder unwichtigen Text?<br />

II. Anlesen<br />

Bevor man sich für einen bestimmten Artikel oder ein bestimmtes Buch entscheidet,<br />

die man eingehender studieren will, sollte man den Text anlesen. Beim Anlesen sollte<br />

man zunächst die Gliederung betrachten, um einen Eindruck davon zu gewinnen, wel-<br />

che Aspekte in der Arbeit behandelt werden und auf welche Weise sich der Text des<br />

Themas annimmt. Anschließend sollte man die Einleitung sowie die Zusammenfassung<br />

lesen. Bevor man sich für ein bestimmtes Werk endgültig entscheidet, sollte abschlie-<br />

ßend ein Blick auf den Fußnotenapparat geworfen werden, um zu schauen, ob die<br />

Nachweise sauber gearbeitet sind und auch aktuelle Literatur genannt wird. Aufgrund<br />

dieser Informationen ist es normalerweise möglich, zu beurteilen, ob es sich um ein<br />

Werk handelt, das einem weiterhilft und dass ein eingehenderes Studieren lohnt. Auch<br />

zeigt sich bereits beim Anlesen, ob man mit der Sprache und der Art der Darstellung<br />

des Autors zurechtkommt. Ebenfalls ein gutes Indiz bildet der Stil: Neigt die Arbeit zur<br />

Polemik, dann taugt der Beitrag jedenfalls nicht zur Orientierung! Bei Artikeln ist das<br />

Anlesen zwar schwieriger, doch auch dort kann man aufgrund von Aufbau, Einführung<br />

und Schlussteil zu einem Nützlichkeitsurteil gelangen.<br />

Da es unmöglich ist, alle Artikel und Monographien mit derselben Intensität zu studie-<br />

ren, sollte man nach dem Anlesen entscheiden, ob der Artikel allein als weiterer<br />

Nachweis dienen soll, oder ob man meint, dass man mit seiner Hilfe die Ausarbeitung<br />

voranbringen wird. Ist letzteres der Fall, sollte man sich mit dem Artikel eingehend be-<br />

schäftigen, um dann die Arbeit an den berührten Stellen weiterzuführen. Es ist immer<br />

möglich, im Nachhinein das bereits Geschriebene ein Stück zu relativieren oder in<br />

Fußnoten weitere Überlegungen, Aspekte des Themas aufzugreifen. Man sollte also<br />

versuchen, sich vom vorläufigen und dünnen Gerüst der Gliederung zu einer immer<br />

dichteren und umfangreicheren Abhandlung vorzuarbeiten.<br />

26


E. Manuskript<br />

I. Bestandteile<br />

Bei der Textgestaltung sollte man von Unterstreichungen absehen. Will man einen Be-<br />

griff oder Gedanken hervorheben, kann man ihn kursiv setzen. Dies stört das Schrift-<br />

bild weniger als der Fettdruck und erfüllt trotzdem seinen Zweck. Werden Personen<br />

namentlich im Text genannt, sollte man sie kursiv setzen. Im übrigen sollte man darauf<br />

achten, den Text mit Hilfe von Absätzen ausreichend zu strukturieren.<br />

1. Einleitung 22<br />

Eine Einleitung 23 lässt sich auf sehr verschiedene Weise beginnen: Man kann bei-<br />

spielsweise mit der Frage und den zentralen Vorstellungen und Zielen der Arbeit be-<br />

ginnen oder stattdessen den allgemeineren Rahmen, in dem sich das Thema bewegt,<br />

vorstellen, um von dort aus, die Fragestellung zu fokussieren und näher zu entfalten<br />

sowie die weitere Vorgehensweise darzulegen. Neben dem Ziel der Arbeit, der Kontu-<br />

rierung der Fragestellung und der Abgrenzung des Themas findet sich in der Einleitung<br />

auch meist ein Überblick über den Stand der Forschung sowie begriffliche Festlegun-<br />

gen.<br />

Die Einleitung ist das „Aushängeschild“ der Arbeit, sie sollte nicht mehr als 15% des<br />

Textumfangs ausmachen. Die Einleitung soll in die Gesamtthematik einführen und den<br />

Leser auf das Kommende vorbereiten. Sie soll einen Eindruck von der Arbeit vermitteln<br />

und zugleich einen Überblick über das Unternehmen als Ganzes geben. Die Einleitung<br />

besitzt also eine Anstoß- und Überblicksfunktion. Hier soll deutlich gemacht werden,<br />

warum es sich lohnt, den Rest der Arbeit zu lesen. Auch sollten die methodischen<br />

Grundhaltungen dargelegt werden, wobei dies in einer Examensseminarhausarbeit –<br />

wenn überhaupt – sehr knapp ausfallen kann. Es ist auch möglich, um den Reiz an der<br />

Arbeit zu erhöhen, einzelne Ergebnisse in der Einleitung vorwegzunehmen, also aufzu-<br />

zeigen wohin die Überlegungen führen werden. In der Einleitung muss auch deutlich<br />

gemacht werden, auf welchem Weg die Themenstellung verfolgt wird, wo die Themen-<br />

22<br />

Näher dazu Christine Stickel-Wolf/Joachim Wolf, Wissenschaftliches Arbeiten und Lerntechniken, 3.<br />

Aufl., Wiesbaden 2005, S. 195 ff.<br />

23<br />

Entgegen den Bedenken von Theisen, Arbeiten (Fn. 8), S. 177, halte ich die Überschrift „Einleitung“<br />

weder für nichtssagend noch sinnlos. Bei längeren Einleitungen bietet es sich jedoch an, diese selbst<br />

wiederum zu untergliedern.<br />

27


schwerpunkte liegen werden, aus welchen Gründen sie so gewählt wurden und wel-<br />

che Ziele verfolgt werden. Da die Fragestellung vorgegeben ist, kann es in der Einlei-<br />

tung nur um eine Explikation der Fragestellung gehen, also darum, deutlich zu ma-<br />

chen, auf welche Punkte man bei der Beantwortung oder Behandlung der Fragestel-<br />

lung näher eingehen möchte und warum.<br />

Entschließt man sich, Aspekte oder Themenfelder auszugrenzen, dann ist die Einlei-<br />

tung ein Ort, an dem diese kurz angesprochen und charakterisiert werden können und<br />

wo man in den Fußnoten aufzeigen kann, dass man sich der Diskussion in diesem<br />

Themenfeld versichert hat.<br />

Es bietet sich an, die Einleitung mit einem Überblick über den Gang der Untersuchung<br />

zu schließen. Dabei sollten Sie sich auf die großen Schritte der Arbeit konzentrieren<br />

und nicht versuchen, eine Art Zusammenfassung vorzunehmen.<br />

2. Hauptteil<br />

a) Ausgangsüberlegungen<br />

Beim Zurechtschneiden der Fragestellung und dem Entfalten des Themas sollte man<br />

sich fragen, welche Aspekte einen selbst interessieren und was vielleicht einen Leser<br />

interessieren könnte. Letzterer ist zum einen an einem soliden Überblick über das<br />

Thema, den zentralen Fragestellungen und dem Stand der Diskussion interessiert. Der<br />

Leser will informiert werden. Bevor man sich also intensiv mit verschiedenen Positio-<br />

nen auseinandersetzt oder sich Gedanken über deren Herkommen macht, gilt es zu-<br />

nächst, über die Positionen zu informieren. Kritik und Reflexion bilden immer nur einen<br />

und nicht den größten Teil der Darstellung. Zum anderen möchte der Leser sehen, was<br />

den Bearbeiter am Thema beschäftigt. Ferner wird er erwarten, dass jene Punkte an-<br />

gesprochen werden, die in der aktuellen Debatte im Vordergrund stehen. Doch ist da-<br />

bei grundsätzlich nicht Vollständigkeit, sondern Ausgewogenheit das Ziel. Werden gute<br />

Gründe angeführt, wird der Leser auch bereit sein, sich auf Randständiges oder Quer-<br />

liegendes einzulassen. Außerdem sollte man darüber nachdenken, wo die praktischen<br />

Probleme liegen. Einige von ihnen sollte man zur Sprache bringen. Das konkrete Aus-<br />

maß hängt entscheidend von der Aufgabenstellung ab: Desto stärker eine Aufgaben-<br />

stellung auf praktische Probleme ausgerichtet ist, desto genauer und umfassender<br />

muss man auf solche Probleme auch eingehen.<br />

28


Aufbau und Vorgehen hängen maßgeblich von der Fragestellung und dem Untersu-<br />

chungsgegenstand ab. Es macht einen großen Unterschied, ob man ein gesetzgeberi-<br />

sches Reformwerk betrachten soll oder sich mit traditionellen Problemen auseinander<br />

zusetzen hat. In jedem Fall lohnt es sich, in die Literatur zu schauen und die Beiträge<br />

daraufhin zu studieren, wie sie sich dem Thema nähern, welchen Zugang und Aufbau<br />

sie gewählt haben. Je überschaubarer ein Thema ist, desto umfassender sollte zu den<br />

dort diskutierten Aspekten Stellung genommen werden. Ist das Thema hingegen weit<br />

geraten, besteht die Aufgabe gerade darin, sich für bestimmte Punkte zu entscheiden<br />

und diese zu einem Ganzen zusammenzufügen.<br />

b) Möglichkeiten einer Strukturierung des Themas und der Argumentation<br />

Ein hilfreiches Instrument, um eine Argumentation zu strukturieren besteht darin, die<br />

Position auf einen Leitgedanken oder ein Leitbild zurückzuführen. Stattdessen kann<br />

man auch versuchen, die Grundannahmen einer Position freizulegen. Aufhellen lassen<br />

sich Fragestellung und Forschungsgespräch auch dadurch, dass man zwischen ver-<br />

schiedenen Perspektiven- und Argumentationsebenen unterscheidet: Theorie/Praxis,<br />

Dogmatik/Theorie/Politik, deskriptiv/normativ, rechtlich/ökonomisch/moralisch.<br />

Bei der Strukturierung muss man sich überlegen, ob man seine Begriffe als scharfe<br />

Gegensätze formuliert oder von graduellen Übergängen ausgehen möchte. So kann<br />

man die Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft oder zwischen unmittelbarer<br />

und mittelbarer Staatsverwaltung sowie dem Handeln Privater als kategorisch – also<br />

scharfe Grenzen ziehend verstehen – oder graduell ansehen. Daneben kommt der Ge-<br />

brauch von Idealtypen in Betracht. 24 Einen Idealtypus bildet man, indem bestimmte<br />

Aspekte der Realität oder Theorie einseitig hervorgehoben werden (nämlich die Leit-<br />

ideen oder -bilder und einige wenige besonders charakteristische Merkmale). Mit Ideal-<br />

typen lassen sich Mischverhältnisse beschreiben und Entwicklungen verfolgen. Ideal-<br />

typen besitzen deshalb einen hohen Anschauungs- und Erklärungswert.<br />

Ein gutes Instrument, um die eigene Arbeit zu gestalten, bildet die Ausarbeitung von<br />

Typen oder Modellen. 25 Ein solches Vorgehen bietet sich beispielsweise an, wenn man<br />

24<br />

25<br />

Als Beispiel für ein solches Vorgehen <strong>Christian</strong> <strong>Bumke</strong>, Der gesellschaftliche Grundkonsens im Spiegel<br />

der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in: Gunnar Folke Schuppert/ <strong>Christian</strong><br />

<strong>Bumke</strong> (Hrsg.): Bundesverfassungsgericht und gesellschaftlicher Grundkonsens, Baden-Baden 2000,<br />

S. 197 ff.<br />

Beispielhaft Michael Fehling, Verwaltung zwischen Unparteilichkeit und Gestaltungsaufgabe, Tübingen<br />

2001, S. 93 ff.; Andreas Voßkuhle, Das Kompensationsprinzip, Tübingen 1999.<br />

29


Rechtsvorschriften aus verschiedenen Bereichen miteinander vergleichen will oder die<br />

Aufgabe darin besteht, Rechtsveränderungen etwa im Feld staatlicher Aufsicht (Orga-<br />

nisation, Verfahren, Instrumente) zu analysieren und zu bewerten. Der Vorteil einer<br />

Typenbildung liegt in der Anschaulichkeit und Prägnanz der Darstellung sowie den gu-<br />

ten Voraussetzungen für den Vergleich. Gelingt die Typenbildung nicht, bleibt zu über-<br />

legen, ob sich die Erscheinungen nicht wenigstens zu Fallgruppen zusammenfassen<br />

lassen.<br />

Ein weiteres Instrument besteht in einer historischen Entwicklungsgeschichte. Ihr Ge-<br />

genstand kann ein Teil des Forschungsgesprächs, die Rechtslage oder ein einzelner<br />

Untersuchungsgegenstand sein. Ein solches Vorgehen erlaubt es, Eigenheiten in der<br />

Entwicklung freizulegen oder zu erklären, warum sich die Entwicklung gerade so voll-<br />

zogen hat, wie man es zuvor beschrieben hat. Die Entwicklungsgeschichte kann auch<br />

dazu dienen, den jetzigen Zustand besser zu erklären und die Möglichkeit für eine vor-<br />

sichtige Prognose zu eröffnen. Ein historischer Zugang eröffnet zudem die Chance,<br />

Veränderungen in den Anschauungen der Beteiligten offen zu legen. Auf einer solchen<br />

Grundlage wird es möglich, Abhängigkeiten zwischen den verschiedenen Argumenta-<br />

tionen und den jeweiligen Grundhaltungen aufzuzeigen.<br />

Einen klaren Zugriff auf eine Fragestellung erlaubt auch ein thesenzentrierter Aufbau:<br />

Ausgehend von einer bestimmten These, werden Fragestellung und Themenkreise an<br />

der Entfaltung und Begründung der These ausgerichtet. Dabei muss es sich nicht um<br />

eine neue These handeln. Man kann im Forschungsgespräch jederzeit Partei ergreifen,<br />

den neutralen Standpunkt von vornherein verlassen und dass Thema von einer be-<br />

stimmten Position her entwickeln. Der Vorteil eines solchen Zugangs besteht darin,<br />

dass man solchen Darstellungen Lebendigkeit und Gradlinigkeit bescheinigt. Anderer-<br />

seits besteht die Gefahr, dass der Gedanken allzu kämpferisch ausfällt und es an einer<br />

adäquaten Darstellung anderer Positionen sowie an der gebotenen Sachlichkeit fehlt.<br />

3. Schluss<br />

Im Schlussteil können die Ergebnisse zusammengefasst und/oder auf den Ergebnissen<br />

der Arbeit aufbauend ein Ausblick erfolgen. In Anbetracht des beschränkten Umfangs<br />

muss eine Examensseminarhausarbeit weder Zusammenfassung noch Ausblick ent-<br />

halten. Entschließt man sich dennoch für einen Ausblick, sollte man ein Panorama<br />

30


zeichnen, das den Bezug zum Hauptteil wahrt und inhaltlich nicht überdimensioniert<br />

wirkt. Vom Aufzeigen möglicher Forschungsdesiderata sollte man absehen.<br />

II. Fußnoten<br />

1. Funktionen<br />

Die Fußnote bildet das zentrale Instrument, mit dem das Forschungsgespräch in die<br />

Arbeit eingebunden und abgebildet wird. Die Fußnote kann drei Funktionen besitzen: 26<br />

Zitat;<br />

Nachweis;<br />

Anmerkung.<br />

26<br />

In der Sache übereinstimmend, wenn auch mit anderer Einteilung: Theisen, Arbeiten (Fn. 8), S. 140<br />

ff., 160 ff., unterscheidet zwischen Zitat und Anmerkung. Der Anmerkung weist er drei Funktionen<br />

zu: Zusatzinformation, Erklärung und Querverweis.<br />

31


a) Zitat<br />

Die Fußnote dient in erster Linie dazu, direkte oder indirekte Zitate auszuweisen. Auf-<br />

gabe des Zitats ist es, wissenschaftliche Redlichkeit zu gewährleisten, d.h., es wird auf<br />

jene verwiesen, von denen der zitierte Text oder der ausgebreitete Gedanke stammt.<br />

Übernimmt man fremde Gedanken wörtlich oder inhaltlich und weist man die Herkunft<br />

dieser Gedanken nicht aus, so handelt es sich um ein Plagiat. 27 Geschieht dies in um-<br />

fänglicher Form, ist die Arbeit als ein Täuschungsversuch zu werten.<br />

aa) Direktes und indirektes Zitat<br />

Ein direktes Zitat besteht in der wörtlichen Wiedergabe eines fremden Textes (oder<br />

einer grafischen Darstellung) in der eigenen Arbeit. Dabei wird der zitierte Text genau<br />

in der Form wiedergegeben, wie man ihn vorfindet, also auch mit allen Fehlern und<br />

Mängeln. Will man einen Einschub in dem zitierten Text vornehmen, so geschieht dies,<br />

indem der Einschub in eckige Klammern gesetzt wird. Man kann den Klammerzusatz<br />

um die Information ergänzen, dass es sich um einen Zusatz des Verfassers handelt.<br />

Beispiel: „Er ging die Straße hinunter und [klagte; Einf. d. Verf.] sein<br />

Leid.“<br />

Leichter für den Lesefluss ist das Anfügen einer Fußnote mit entsprechender Informa-<br />

tion. Kleinere Einfügungen wie etwa die Änderung des Kasus können auch einfach<br />

dadurch erfolgen, dass das Wort um den oder die Buchstaben in Form von eckigen<br />

Klammern ergänzt wird. Auslassungen sind in folgender Weise vorzunehmen: Lässt<br />

man nur ein Wort aus, so setzt man im Text zwei Punkte („..“), lässt man mehr als ein<br />

Wort aus, setzt man drei Punkte („...“). Die Zitatzeichen stehen dort, wo das Zitat endet:<br />

Übernimmt man einen ganzen Satz, so steht das Satzzeichen innerhalb der Zitatzei-<br />

chen, endet das Zitat vor dem Punkt des Haupttextes, steht das Zitatzeichen vorher.<br />

27<br />

Folgt man dem Aufbau oder der Gedankenführung einer anderen Arbeit, so muss dies in der eigenen<br />

Arbeit ausgewiesen werden. Dazu reicht es nicht aus, die Arbeit verschiedentlich zu nennen,<br />

sondern die Form der Übernahme ist kenntlich zu machen; z. B. indem man schreibt: Die folgenden<br />

Überlegungen stützen sich auf ... . Wichtig ist dabei, dass das Ausmaß der Übernahme oder Anlehnung<br />

deutlich wird.<br />

32


Beispiel: „der zu behebende Mangel [ist] ... nicht von solcher Art<br />

und Schwere, dass er die Planungen als Ganzes von vornherein in<br />

Frage stellt oder die Grundzüge der Planung berührt“. 28<br />

Ein indirektes Zitat ist nötig, wenn man auf den Gedanken eines anderen Gesprächs-<br />

teilnehmers aufbaut. Es dient als Ausweis der Herkunft und so der intellektuellen Red-<br />

lichkeit.<br />

bb) Verwendung<br />

Beispiel: „In der rechtstheoretischen Diskussion werden im Zu-<br />

sammenhang mit diesem Gedanken vor allem folgende Themenbe-<br />

reiche behandelt: 29 “<br />

Direkte Zitate sollte man sparsam verwenden. Längere direkte Zitate sind notwendig,<br />

wenn man sich mit einer Position genauer auseinandersetzen möchte und es dafür auf<br />

die wörtliche Fassung der Gedanken ankommt, weil beispielsweise nicht sicher ist, wie<br />

eine bestimmte Gerichtsentscheidung zu verstehen ist. Ansonsten sollte man auf ein<br />

direktes Zitat zurückgreifen, wenn darin ein für die Arbeit wichtiger Gedanke in beson-<br />

ders prägnanter, klarer oder schöner Weise zum Ausdruck gebracht wird.<br />

Die Unterscheidung zwischen zitierwürdigen und nicht zitierwürdigen Publikationen<br />

lässt sich m. E. im Hinblick auf die Aufgaben der Fußnote nicht rechtfertigen. Der Aus-<br />

weis eines fremden Gedankens ist eine Forderung der Redlichkeit und Publikumszeit-<br />

schriften bilden eine allgemeine Informationsquelle. 30<br />

b) Nachweis<br />

Beim Nachweis ist es die Aufgabe der Fußnote, den Meinungsstand zu dem im Text<br />

angesprochenen Gedanken oder Aspekt darzustellen, wie im eben unter a) angeführ-<br />

ten Beispiel. Es werden jene Autoren – nach Möglichkeit in zeitlicher Reihenfolge – ge-<br />

nannt, die den Gedanken entwickelt haben oder ihm folgen. Dabei wird versucht, einen<br />

Überblick über den Stand der Meinungen zu dieser Position zu geben. Dies kann durch<br />

28 BVerwG, Buchholz 406.11, § 215a, Nr. 1, S. 4. Es liegt nahe, dieses Erfordernis auch bei Verfahrensfehlern<br />

anzuwenden: so Peter Henke, Das ergänzende Verfahren im Planfeststellungsrecht, UPR<br />

1999, S. 51 (55).<br />

29 Näher dazu Manfred Baldus, Die Einheit der Rechtsordnung, Berlin 1995, S. 198 ff.<br />

30 A.A. Theisen, Arbeiten (Fn. 8), S. 141.<br />

33


kurze Charakterisierung der Position erfolgen oder durch Bezeichnungen wie „h. M.“<br />

oder „a. A.“.<br />

Beispiel für Nachweis- und Anmerkungsfunktion: Privates und öf-<br />

fentliches Nachbarrecht teilen sich als Regelungsgegenstand den<br />

Ausgleich grundstücksbezogener Nutzungskonflikte. Ihr Verhältnis<br />

zu einander ist umstritten: 31 ... Demgegenüber dominieren in der<br />

verwaltungsrechtlichen Literatur Vorrangkonzeptionen zugunsten<br />

des Öffentlichen Rechts von unterschiedlicher Reichweite. 32<br />

Reicht ein repräsentativer Hinweis auf ein Werk, in dem sich weitere Nachweise über<br />

den Stand der Diskussion finden, kann man folgende Attribute wählen: „statt aller“,<br />

„repräsentativ“, „siehe nur“ oder „Überblick bei“. Handelt es sich aber um einen für die<br />

Arbeit wichtigen Diskussionspunkt, sollten auch die einzelnen Gesprächsteilnehmer<br />

ausdrücklich genannt werden.<br />

Beim Aufbau der Fußnote sollte grundsätzlich chronologisch vorgegangen werden. Ein<br />

solcher historischer Aufbau besitzt für den Leser einen zusätzlichen Informations- und<br />

31 Übersichten zur Diskussion bieten Richard Bartlsperger, Das Dilemma des baulichen Nachbarrechts,<br />

VerwA 60 (1969), S. 35, 55 ff.; Jan Schapp¸ Das Verhältnis zwischen privatem und öffentlichem Nachbarrecht,<br />

Berlin 1978, S. 170 ff.; Kornelius Kleinlein, Das System des Nachbarrechts, Düsseldorf1986,<br />

S. 57 ff.; Franz-Joseph Peine, Öffentliches Baurecht, 3. Aufl., Tübingen 1997, S. 160 ff.; Markus Johlen,<br />

Die Beeinflussung privater Immissionsabwehransprüche durch das öffentliche Recht, München<br />

2001, S. 27 ff.<br />

32 Für einen das Privatrecht verdrängenden Vorrang haben sich ausgesprochen: Bartlsperger, Dilemma<br />

(Fn. 18), S. 62 f.; Schapp¸ Verhältnis (Fn. 18), S. 164 f., 174 ff.; im Übrigen tendiert man dahin, dem öffentlichen<br />

Nachbarrecht eine „Führungsrolle“ oder „Ausstrahlungswirkung“ einzuräumen. Zum Teil<br />

wird die Führungsrolle auf den Bebauungsplan beschränkt (so Kleinlein, System (Fn. 18), S. 123 ff. ... .<br />

Zum Teil soll aber auch eine Bindung an die Baugenehmigung bestehen: Michael Dolderer, Das Verhältnis<br />

des öffentlichen zum privaten Nachbarrecht, DVBl. 1998, S. 19, 24 f.; Rolf-Peter Löhr, in: Battis/Krautzberger/Löhr,<br />

BauGB, § 31, Rdnr. 54. Eine Bindungswirkung wird aber vielfach - sogar von<br />

Vertretern der h. M. - für den Fall einer Baugenehmigung anerkannt, die eine Ausnahme oder Befreiung<br />

nach § 31 BauGB beinhaltet. So Franz Hubertus Timmermann, Der baurechtliche Nachbarschutz,<br />

Berlin 1969, S. 238 ff. ... Ablehnend demgegenüber Jan Wilhelm, Sachenrecht, 2. Aufl., Berlin<br />

u. a. 2002, Rdnr. 717 (der die privatrechtsgestaltende Wirkung davon abhängig macht, dass bei der<br />

Entscheidung auch die individuellen Schutzinteressen der Nachbarn eingestellt werden).<br />

Die These vom Vorrang des Zivilrechts oder sogar von der Unzulässigkeit eines öffentlichrechtlichen<br />

Nachbarschutzes mangels gesetzlich anerkannter subjektiv-öffentlicher Rechte (so Günter<br />

Schwerdtfeger, Baurechtlicher Drittschutz und Parlamentsvorbehalt, NVwZ 1983, S. 199 ff.) wirkt<br />

heute antiquiert, da sie den grundlegenden Wandel der Figur des subjektiv-öffentlichen Rechts nicht<br />

zu berücksichtigen vermag (siehe dazu Johannes Masing, Die Mobilisierung des Bürgers für die<br />

Durchsetzung des Rechts, Tübingen 1997, Teil 2; Gunnar Folke Schuppert/ <strong>Christian</strong> <strong>Bumke</strong>, Die<br />

Konstitutionalisierung der Rechtsordnung, Baden-Baden 2000). Zur Kritik an diesem Ansatz Dolderer,<br />

a. a. O., S. 22. Verstehen lässt sich die These nur vor dem Hintergrund, dass noch Ende der 50er<br />

Jahre ein subjektiv-öffentlicher Nachbarschutz gegen Baugenehmigungen ganz selbstverständlich<br />

verneint wurde (vgl. Winfried Brohm, Rechtsschutz im Bauplanungsrecht, Stuttgart u. a. 1959,<br />

S. 92 f. Zur weiteren Entwicklung Peter Preu, Die historische Genese der öffentlichrechtlichen Bauund<br />

Gewerbenachbarklagen (ca. 1800 – 1979), Berlin 1990, S. 81 ff.; Ingo Kraft, Entwicklungslinien im<br />

baurechtlichen Nachbarschutz, VerwArch 89 [1998], S. 264 ff.).<br />

34


Orientierungswert. Schwierigkeiten können bei Neuauflagen entstehen. Meint man,<br />

dass dies zu einer Verzeichnung der Information führt, besteht folgender Ausweg:<br />

Beispiel: Otto Mayer, Allgemeines Verwaltungsrecht, Bd. 1, 3. Aufl.,<br />

Berlin 1924, S. 198 (1. Aufl., Berlin 1895, S. 241). – Alt.: (Berlin 1 1895,<br />

S. 241; die hochgestellten Ziffern stehen für die Auflage, dies ist<br />

sehr verbreitet und bedarf in der Hausarbeit keines Kommentars).<br />

Von einer rein alphabetischen Ordnung sollte man in jedem Fall absehen, da sie kei-<br />

nerlei Informationswert besitzt. Alternativ kommt eine Ordnung nach der vom Autor<br />

angesehenen Bedeutung der Beiträge in Betracht. Dieses Ordnungsprinzip setzt vo-<br />

raus, dass der Bearbeiter sich sehr gut in dem Forschungsgebiet auskennt und sollte<br />

deshalb nicht im Rahmen einer Examensseminarhausarbeit gewählt werden.<br />

Treffen in einer Fußnote Zitat- und Nachweisfunktion aufeinander, muss man zunächst<br />

die Zitatfunktion erfüllen und an die Spitze den Autor stellen, von dem das Zitat<br />

stammt. Anschließend kann man sich der Nachweisaufgabe annehmen und einen<br />

Überblick über den Stand der Diskussion in diesem Bereich geben.<br />

c) Anmerkung oder Erläuterung<br />

Hier wird die Fußnote dazu benutzt, die Argumentation des Haupttextes zu vertiefen<br />

oder zu ergänzen. Dies kann entweder dadurch geschehen, dass man Aussagen des<br />

Haupttextes erläutert, um etwa Missverständnissen vorzubeugen. Dabei sollte man<br />

sich jedoch überlegen, ob die Erläuterung erstens notwendig ist und zweitens nicht in<br />

den Haupttext gehört.<br />

Neben der Klärung der eigenen Position kann die Anmerkung dazu genutzt werden,<br />

um auf andere, nicht unmittelbar mit dem Hauptgedanken stehende Gesichtspunkte,<br />

Aspekte oder Diskussionen zu verweisen, z. B. auf parallele Diskussionen in anderen<br />

Rechtsgebieten oder in anderen Fächern.<br />

2. Zitierweise<br />

Bei der Gestaltung der Nachweise in Fußnoten hat man die Wahl zwischen einem Voll-<br />

oder Kurzbeleg. Der Vollbeleg besitzt für den Leser einen höheren Informationswert<br />

35


und ist m. E. vorzugswürdig. In Anbetracht der strikten Seitenbegrenzung 33 bietet es<br />

sich jedoch an, in der Examensseminararbeit mit Kurzbelegen zu arbeiten. Zu achten<br />

ist in jedem Fall auf die Einheitlichkeit der Nachweise, insbesondere die Interpunktion.<br />

a) Vollbeleg 34<br />

aa) Namen<br />

Eigennamen werden mit Vor- und Nachnamen zitiert. Die Namen sind kursiv zu setzen,<br />

soweit nicht folgende Ausnahmen greifen:<br />

Nicht kursiv gesetzt werden die Namen von Herausgebern eines Werkes, es sei<br />

denn, es wird auf das herausgegebene Werk als solches verwiesen.<br />

Namen, die wie Eigenschaftswörter oder Ähnliches gebraucht werden, sollen nicht<br />

kursiv gesetzt werden.<br />

Beispiel: Humboldtsches Ideal.<br />

Namen, die Bestandteil eines Buch- oder sonstigen Titels sind, werden ebenfalls<br />

nicht kursiv gesetzt.<br />

Beispiel: „Schönfelder“.<br />

Auf die Wiedergabe akademischer Titel wird durchgehend verzichtet. 35<br />

bb) Zitierweise von Literatur<br />

(1) Selbständige Literatur<br />

Autor, vollständiger Titel, ggf. Band, ggf. Auflage, Ort Erscheinungsjahr, Seite des<br />

Zitats.<br />

33 Der Umfang der schriftlichen Arbeiten darf eine Obergrenze von 40 Seiten (DIN A4, 1/3-Rand auf der<br />

linken Seite, 1½facher-Zeilenabstand, Schriftart Times New Roman 12 pt [Fußnoten 10 pt], Standardlaufweite,<br />

oberer und unterer Rand jeweils 2 cm) einschließlich Fußnoten, ohne Literaturverzeichnis<br />

und Inhaltsverzeichnis nicht überschreiten.<br />

34 Es gibt sehr verschiedene anerkannte, d. h. praktizierte Formen des Vollbelegs. Im Folgenden wird<br />

die – gemessen an den Aufgaben der Fußnote – m. E. beste Form vorgestellt. Will man davon abweichen,<br />

sollte man sich am Maßstab der Eindeutigkeit und Überprüfbarkeit des Nachweises orientieren.<br />

35 Im Literaturverzeichnis werden jedoch die Titel einer Person als Bestandteile des Werktitels aufgeführt.<br />

Siehe Beispiel I unter III. Literaturverzeichnis (S. 41 f.).<br />

36


Beispiel: Fritz Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl. 36 , München<br />

1998, S. 141.<br />

Mehrere Autoren, Erscheinungsorte, Herausgeber werden durch einen Schräg-<br />

strich ohne Leerzeichen („/“) abgetrennt. Bei mehr als drei Angaben wird der erst-<br />

genannte Autor, Ort, Herausgeber angeführt und der Zusatz „u. a.“ oder „et al.“ an-<br />

gefügt (siehe Beispiel I und Beispiel II unter III.)<br />

Verfügt das Werk über Randnummern, so wird statt der Seite die Randnummer zi-<br />

tiert.<br />

Bei einer wiederholten Nennung des Werkes sind anzugeben: Nachname, sinnvoll<br />

gekürzter Titel – sofern möglich, sollte man das erste Substantiv des Titels wählen 37<br />

– mit Fußnotenhinweis auf das Erstzitat in Klammern (innerhalb einer Fn. erfolgt der<br />

Verweis mit der Abkürzung a. a. O.)<br />

Beispiel: Ossenbühl, Staatshaftungsrecht (Fn. 1), S. 123.<br />

(2) Aufsätze in Zeitschriften<br />

Aufsätze in Zeitschriften werden zitiert: Vor- und Nachname, vollständiger Titel des<br />

Beitrags, Zeitschrift – bei Quartalszeitschriften wie „Der Staat“, „VerwArch“, „DV“,<br />

„AöR“, auch der Band – Jahr, S. Anfangsseite des Aufsatzes und anschließend in<br />

Klammern genaue Zitatseite 38 .<br />

Beispiel: Udo Steiner, Das Planungsvereinfachungsgesetz, NVwZ<br />

1994, S. 313 (314); Gunnar Folke Schuppert, Zur Neubelebung der<br />

Staatsdiskussion: Entzauberung des Staates oder „Bringing the Sta-<br />

te back in?“, Der Staat, 28 (1989), S. 91 (94 ff.).<br />

Bei einer wiederholten Nennung ist wie bei der selbständigen Literatur zu verfah-<br />

ren.<br />

36 Die Auflage eines Werkes kann man auch abkürzend wie folgt vornehmen: Fritz Ossenbühl, Staats-<br />

haftungsrecht, München<br />

37<br />

51998, S. 141.<br />

37 Im Literaturverzeichnis muss man das Kurzzitat nicht angeben, da sich aus dem Querverweis eine<br />

klare Kennzeichnung ergibt. Abgekürzt verwandte Literatur, wie dies bei Kommentaren öfters der<br />

Fall ist, werden im Abkürzungsverzeichnis aufgeführt.<br />

38 Statt die genaue Zitatseite in Klammern zu setzen, kann man auch diese mit einem Komma trennen:<br />

Udo Steiner, Das Planungsvereinfachungsgesetz, NVwZ 1994, S. 313, 314.


(3) Beiträge in Sammelwerken und Festschriften<br />

Beiträge in Sammelwerken und Festschriften sind wie folgt zu zitierten: Vorname und<br />

Name, Titel des Beitrags, in: Herausgebername (Hrsg.) 39 , Titel des Sammelwerks, ggf.<br />

Band, ggf. Auflage, Ort Erscheinungsjahr, S. Anfangsseite des Beitrags (genaue Zitatsei-<br />

te).<br />

Beispiel: Ingolf S. Breyer, Kompetenzen, in: Hans-Werner Rengeling<br />

(Hrsg.), Handbuch zum europäischen und deutschen Umweltrecht,<br />

Bd. I, 2. Aufl., Köln u. a. 2003, § 13 Rn. 4.<br />

Festschriften und Gedächtnisschriften werden mit FS bzw. GS abgekürzt und ohne<br />

Herausgeber angegeben.<br />

Beispiel: Konrad Hesse, Der allgemeine Gleichheitssatz in der neue-<br />

ren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtset-<br />

zungsgleichheit, in: FS Peter Lerche, München 1993, S. 121 (124 ff.).<br />

Bei der wiederholten Nennung gelten dieselben Regelungen wie bei der selbständi-<br />

gen Literatur und bei Aufsätzen in Zeitschriften.<br />

(4) Gerichtsentscheidungen<br />

Gerichtsentscheidungen werden wie folgt zitiert: Kurzform der amtlichen Sammlung,<br />

Band, Seite des Entscheidungsanfangs und anschließend genaue Zitatstelle in Klam-<br />

mern 40 .<br />

Beispiel: BVerfGE 104, 151 (190).<br />

Bei den Entscheidungen des EuGH ist es üblich, Aktenzeichen und Parteien zu zitie-<br />

ren; statt der Seitenzahl werden die Randziffern genannt. 41<br />

39 Die Abkürzung „Hrsg.“ ist auch zu verwenden, falls es sich um ein fremdsprachliches Werk handelt.<br />

Gleiches gilt für die Abkürzung der Seite durch „S.“.<br />

40 Statt die genaue Zitatseite in Klammern zu setzen, kann man auch diese mit einem Komma trennen:<br />

BVerfGE 104, 151, 190.<br />

41 Auch bei den Entscheidungen des BVerfG stößt man immer häufiger auf eine Bezeichnung des Urteils.<br />

Sinnvoll ist, sich dabei an den im Kommentar Horst Dreier (Hrsg.), Grundgesetz Kommentar, 2.<br />

Aufl., Tübingen 2004, S. 1684 ff., verwendeten Namen zu orientieren.<br />

38


Beispiel: EuGH, Rs. C-281/01, Kommission/Rat, Slg. 2002, S. I-2049,<br />

Rz. 27.<br />

Soweit die zitierten Gerichtsentscheidungen in amtlichen Sammlungen nicht ent-<br />

halten sind und Zeitschriften entnommen werden, ist wie folgt zu zitieren: Amtliche<br />

Kurzbezeichnung des Gerichts 42 (Verkündigungsdatum und Aktenzeichen sind au-<br />

ßerhalb der Rechtswissenschaft üblich; sie erlauben ein leichteres Auffinden und<br />

verhindern, dass Entscheidungen in verschiedenen Fassungen aufgeführt wer-<br />

den) 43 , Zeitschrift Jahrgang, Seite des Entscheidungsanfangs und anschließend An-<br />

gabe der genauen Zitatstelle in Klammern.<br />

Beispiel: BVerwG, Urt. v. 1.6.1979, 6 B 33/79, NJW 1980, S. 75 (76).<br />

Anders als bei Zeitschriftenaufsätzen ist auch bei einem wiederholten Zitat der Ge-<br />

richtsentscheidung die vollständige Zitatstelle anzugeben.<br />

(5) Gesetzestexte<br />

Bei Gesetzestexten, die sich in den bekannten Gesetzessammlungen finden, erfolgt<br />

normalerweise kein Verweis. Man sollte jedoch zumindest, wenn einzelne Gesetze im<br />

Mittelpunkt einer Untersuchung stehen, diese nach den amtlichen Quellen zitieren.<br />

(6) Reihenfolge der Zitate<br />

Beispiel: Baugesetzbuch (BauGB), idF. v. 23.9.2004, BGBl. I S. 2414.<br />

Die Reihenfolge der Nennungen in Fußnoten sollte ein System erkennen lassen. Den<br />

höchsten Informationsgehalt besitzt eine Ordnung nach dem zeitlichen Erscheinen.<br />

(7) Sekundärzitat<br />

Sekundärzitate sollten nicht verwandt werden. Zulässig sind sie nur soweit eine Über-<br />

prüfung des Primärzitates mit einem übermäßigen Aufwand verbunden ist und das<br />

42 Bei den Oberverwaltungsgerichten werden teils der Sitz (OVG Münster), teils das Bundesland genannt<br />

(OVG N[R]W). Beides ist möglich, entscheidend ist nur, dass dies einheitlich geschieht!<br />

43 In Anbetracht der Seitenbegrenzung für die Examensseminararbeit sollte man auf das Verkündigungsdatum<br />

und das Aktenzeichen verzichten.<br />

39


Zitat keine nennenswerte Bedeutung für den Gedankengang besitzt; es sich in der Sa-<br />

che um ‚Zierrat’ handelt. Sie werden wie folgt zitiert:<br />

(8) Zitate im Zitat<br />

Beispiel: Hans-Peter Ipsen, Verwaltung durch Subventionen,<br />

VVDStRL 25 (1967), S. 257, 265 (zitiert nach Gunnar Folke Schuppert,<br />

Verwaltungswissenschaft, Baden-Baden 2000, S. 224).<br />

Zitate im Zitat werden im Haupttext in einfache Anführungsstriche gesetzt („... ‚...’<br />

...“). 44 Als Serviceleistung kann man in der Fußnote auf die indirekt zitierte Quelle hin-<br />

weisen. 45<br />

b) Kurzbeleg 46<br />

Der Kurzbeleg baut auf dem Literaturverzeichnis auf (im Literaturverzeichnis sind we-<br />

nigstens alle Informationen eines Vollbelegs enthalten – siehe unter III.). Der Beleg<br />

setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: abgekürzter Vorname, Name (kursiv ge-<br />

setzt), Stichwort – nach Möglichkeit das erste Substantiv des Titels –, Erscheinungsjahr,<br />

Zitatstelle (Seite oder Randnummer).<br />

Beispiel: F. Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 1998, S. 24.<br />

Bei Zeitschriften kann statt eines Stichworts auch der Name der Zeitschrift erfolgen. Im<br />

Literaturverzeichnis wird das Stichwort so markiert, dass eine eindeutige Zuordnung<br />

möglich ist. 47 Am einfachsten geschieht dies, indem man das Stichwort kursiv setzt<br />

und um die anfängliche Erläuterung ergänzt, dass die kursiv gesetzten Teile des Titels<br />

als Kurzbeleg verwandt werden. 48<br />

44 Auf dieselbe Weise werden Begriffe im Haupttext hervorgehoben. Beispiel: Die Unterscheidung<br />

‚rechtswidrig/rechtmäßig’ führt ... .<br />

45 A.A. Theisen, Arbeiten (Fn. 8), S. 155.<br />

46 Die folgenden Ausführungen folgen weitgehend den Vorschlägen von Theisen, Arbeiten (Fn. 8), S.<br />

145 ff.<br />

47 Alternativ kann man Stichwort und Jahreszahl in eckigen Klammern nach dem Namen und vor dem<br />

Titel aufführen. Siehe dazu das Beispiel II unter III. Literaturverzeichnis.<br />

48 Es gibt noch eine Reihe anderer Formen von Kurzbelegen. Die bekannteste ist die sog. Havard-<br />

Zitierweise: Autorname, Jahr, Seite (mehrere Beiträge eines Jahres werden mit Hilfe von Kleinbuchstaben<br />

nummeriert: Schmidt, 2002d). Meist wird auch auf Fußnoten verzichtet und die Nachweise in<br />

den Haupttext eingebunden. Es handelt sich um eine in der Soziologie verbreitete Arbeitsweise.<br />

40


c) Fußnotenerläuterung<br />

Indirekte Zitate werden regelmäßig durch die Erläuterungen „siehe“ (s.) oder „verglei-<br />

che“ (vgl.) eingeleitet. Die Bedeutung der beiden Begriffe ist unsicher. M.E. sollte „sie-<br />

he“ verwandt werden, wenn der Nachweis sich unmittelbar auf den konkret in der Ar-<br />

beit angeführten Gedanken bezieht. Von „vgl.“ ist hingegen die Rede, wenn keine sol-<br />

che direkte Beziehung vorliegt, sondern das gedankliche Umfeld berührt wird. 49 Mit<br />

bewertenden Fußnotenvermerken wie „grundlegend“ oder „erstmals“ sollte man vor-<br />

sichtig umgehen, da die Gefahr groß ist, dass der Leser dieses Urteil nicht teilt oder das<br />

Urteil sich als falsch erweist, und der Informationswert zu gering ist. Wertende Bemer-<br />

kungen können in Fußnoten aber auch hilfreiche Strukturierung bieten.<br />

Beispiel: „Das Postulat von der Einheit der Rechtsordnung 50 weist<br />

verschiedene Bedeutungsgehalte auf.“<br />

d) Rechtschreibung in Fußnoten<br />

Der Text nach der Fußnotenziffer beginnt immer „groß“. Jeder Nachweis endet entwe-<br />

der mit einem „;“ (bei einer Aufzählung oder der anschließenden Nennung anderer<br />

Positionen) oder „,“, wenn der Satz fortgeführt wird. Jede Fußnote schließt mit nur ei-<br />

nem Punkt. Das gilt auch bei „ff.“ und anderen Abkürzungen, die ihrerseits einen Ab-<br />

kürzungspunkt verlangen. Auch wenn der Titel bereits im Haupttext aufgeführt wurde,<br />

sollte man aus Gründen der Eindeutigkeit vollständig zitieren. Die einzelnen Zitate wer-<br />

den durch Semikolon von einander getrennt.<br />

Beispiel: Siehe Hans-Heinrich Jescheck/Thomas Weigend, Lehrbuch<br />

des Strafrechts, 5. Aufl., Berlin 1996, S. 327, die sich dort mit den<br />

Argumenten der Gegenauffassung ausführlich auseinandersetzen;<br />

49 Genau entgegengesetzt verwendet Theisen, Arbeiten (Fn. 8), S. 152, die Begriffe.<br />

50 Nach wie vor grundlegend Karl Engisch, Die Einheit der Rechtsordnung, Heidelberg 1935. Aus neuerer<br />

Zeit Hans-Ludwig Günther, Strafrechtswidrigkeit und Strafrechtsausschluß, Köln u.a. 1983, S. 90<br />

ff.; Niklas Luhmann, Einheit des Rechtssystems, RECHTSTHEORIE 14 (1983), S. 129, 138 ff. (der die<br />

Vorstellung auf den Gedanken vom Recht als einem autopoietischen System zurückzuführen versucht);<br />

Karsten Schmidt, Einheit der Rechtsordnung – Realität? Aufgabe? Illusion?, in: Vielfalt des<br />

Rechts – Einheit der Rechtsordnung? hrsg. v. Karsten Schmidt, Berlin 1994, S. 9 ff.; Theodor Schilling,<br />

Rang und Geltung von Normen in gestuften Rechtsordnungen, Berlin 1994, S. 372 ff.; Manfred<br />

Baldus, Die Einheit der Rechtsordnung, Berlin 1995; Dagmar Felix, Einheit der Rechtsordnung, Tübingen<br />

1998; Klaus F. Röhl, Allgemeine Rechtslehre, Köln u.a. 2001, S. 429 ff.; Anna Leisner, Kontinuität<br />

als Verfassungsprinzip unter besonderer Berücksichtigung des Steuerrechts, Tübingen 2002, S. 228<br />

ff.; Stefan Haack, Widersprüchliche Regelungskonzeptionen im Bundesstaat, Berlin 2002, S. 120 ff.<br />

41


die Gegenauffassung wurde von Hans-Ludwig Günther, Straf-<br />

rechtswidrigkeit und Strafrechtsausschluß, Köln u.a. 1983, begrün-<br />

det; näher zum Ganzen Claus Roxin, Strafrecht, 3. Aufl., Berlin 1997,<br />

S. 513 ff.<br />

III. Literaturverzeichnis 51<br />

Für das Literaturverzeichnis gelten die zum Vollbeleg gemachten Ausführungen ent-<br />

sprechend. Folgende Ergänzungen sind jedoch angebracht:<br />

Die Reihenfolge ist alphabetisch nach den Nachnamen der Autoren oder Heraus-<br />

geber (nicht etwa nach Jubilaren o. ä.). Beiträge desselben Autors werden unterei-<br />

nander chronologisch geordnet;<br />

Untertitel sind aufzunehmen;<br />

bei Fest- oder Gedenkschriften sind der vollständige Titel sowie die Herausgeber<br />

aufzunehmen;<br />

Akademische Titel oder Berufsbezeichnungen werden nicht aufgenommen (ausge-<br />

nommen, sie gehören zum vollständigen Titel, wie etwa teilweise in Gedenk- oder<br />

Festschriften). Adelsprädikate stehen hinter dem Vornamen, eine Ausnahme bilden<br />

länderspezifische Eigenheiten, bei denen der Titel Bestandteil des Nachnamens ist.<br />

Bei Aufsätzen und sonstigen Beiträgen in Sammelwerken sollte die erste und letzte<br />

Seite des Beitrags genannt werden.<br />

Schriften ohne Verfasserangabe sind unter der Abkürzung o. V. einzuordnen.<br />

Fehlende Jahres- oder Ortsangaben werden durch Abkürzungen „o. J.“ und „o. O.“<br />

wiedergegeben.<br />

Bei Faksimiledrucken bietet es sich an, die originalbibliographischen Angaben auf-<br />

zunehmen und hinter der Jahreszahl Nachdruck, Ort und Jahreszahl anzugeben.<br />

Sofern ein Artikel noch nicht erschienen ist, ist am Ende des Nachweises im Druck<br />

anzufügen. Sofern es sich um einen Titel handelt, der nur in vervielfältigter Form<br />

existiert, ist am Ende Vervielfältigung anzufügen.<br />

51 DIN 1505 enthält Regeln über das Zitieren von „Titelangaben von Dokumenten“. Abgedruckt in DIN<br />

(Hrsg.), Präsentationstechnik für Dissertationen und wissenschaftliches Arbeiten, 2. Aufl., Beuth<br />

2000, S. 245 ff.<br />

42


Bei ungedruckten Dissertationen oder Habilitationen erfolgt die Angabe: Dissertati-<br />

on und der Ort wo die Dissertation erfolgt ist, ohne dass zwischen beide Angaben<br />

ein Komma gesetzt wird; entsprechendes gilt für die Habilitation.<br />

Bei Loseblattsammlungen sollte man neben dem Stand des Gesamtwerkes hinter<br />

dem Ortsnamen auch den Stand der konkreten Bearbeitung angeben.<br />

Innerhalb des Literaturverzeichnisses wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht<br />

zwischen verschiedenen Gattungen unterschieden. Es erfolgt eine alphabethische<br />

Ordnung nach den Namen der Autoren. Der Vorname des Autors wird dem Namen<br />

nachgestellt und durch ein Komma getrennt. Namen-Teil und Titel werden durch einen<br />

Doppelpunkt getrennt. Bei mehreren Beiträgen eines Autors erfolgt eine chronologi-<br />

sche Reihung, 52 innerhalb eines Jahres eine alphabetische. Mitautorenschaften folgen<br />

nach den Beiträgen des Autors. Wie bei der Fußnote ist auf eine einheitliche Gestal-<br />

tung der Interpunktion zu achten! Die wissenschaftliche Haltung zeigt sich gerade bei<br />

solchen scheinbaren Kleinigkeiten.<br />

Beispiel I: 53<br />

Achterberg, Norbert: Allgemeines Verwaltungsrecht. Ein Lehrbuch, 2. Aufl., Heidelberg<br />

1986.<br />

Appel, Ivo/Melchinger, Hansjörg: Rechtsanwendung und feststellender Verwaltungsakt.<br />

Zur Konkretisierung der Merkmale Regelung und Außenwirkung<br />

beim Verwaltungsakt, VerwArch 84 (1993), S. 349 ff.<br />

Bachof, Otto: Verwaltungsakt und innerdienstliche Weisung, in: Verfassung und<br />

Verwaltung in Theorie und Wirklichkeit. Festschrift für Herrn Geheimrat Professor<br />

Dr. Wilhelm Laforet anläßlich seines 75. Geburtstages, München 1952,<br />

S. 285 ff.<br />

- : Der maßgebende Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung von Verwaltungsakten,<br />

JZ 1954, S. 416 ff.<br />

Beispiel II: 54<br />

Bartlsperger, Richard [Länder, 1990]: Länder in der gesamtstaatlichen Verfassungsordnung,<br />

in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts<br />

der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 4: Finanzverfassung - Bundesstaatliche<br />

Ordnung, Heidelberg 1990, § 96.<br />

Celano, Bruno [Norm, 1998]: Norm Conflicts: Kelsen´s View in the Late Period and<br />

a Rejoinder, in: Stanley L. Paulson/Bonnie Litschewski Paulson (Hrsg.), Normativity<br />

and Norms. Critical Perspectives on Kelsenian Themes, Oxford 1998,<br />

S. 343 ff.<br />

Eser, Albin [Verhaltensregeln 1998]: Verhaltensregeln und Behandlungsnormen.<br />

Bedenkliches zur Rolle des Normadressaten im Strafrecht, in: Festschrift für<br />

52 Stattdessen ist auch eine alphabetische Aufzählung erlaubt.<br />

53 Die bei den Kurzbelegen verwendeten Stichworte sind im Literaturverzeichnis kursiv hervorgehoben.<br />

54 Die Kurzzitierweise wird in diesem Beispiel in Klammern nach dem Autorennamen angeführt.<br />

43


IV. Anhang<br />

Theodor Lenckner zum 70. Geburtstag, hrsg. v. Albin Eser u.a., München<br />

1998, S. 25 ff.<br />

Ein Anhang ist eine informatorische Serviceleistung für den Leser. In ihm finden sich<br />

weiterführende oder schwer zugänglich Materialien und Dokumente zum Thema der<br />

Arbeit. In einer juristischen Examensseminarhausarbeit wird sich nur selten die Not-<br />

wendigkeit eines Anhangs stellen, da die berücksichtigten Unterlagen meist ohne Mü-<br />

hen erreichbar sind. Zu denken ist vor allem an eine Aufzählung der verwendeten<br />

Rechtsakte der Europäischen Union. 55<br />

V. Quellenverzeichnis<br />

In ein Quellenverzeichnis gehören beispielsweise Gesetze oder technische Normen. 56<br />

In juristischen Arbeiten werden solche Quellen jedoch meist nicht gesondert ausge-<br />

wiesen. Man kann auch innerhalb der Literatur zwischen Quellen und Sekundärliteratur<br />

unterscheiden; doch gerät man dabei schnell an schwierige Grenzziehungen, sodass<br />

man in aller Regel auf ein Quellenverzeichnis verzichten kann.<br />

55 Siehe etwa Eberhard Schmidt-Aßmann, Das Allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee. Grundlagen<br />

und Aufgaben der verwaltungsrechtlichen Systembildung, 2. Aufl., Berlin/Heidelberg 2004,<br />

S. 409 ff.<br />

56 Protokolle zählen auch hierzu.<br />

44


Weiterführende Literatur<br />

Möllers, Thomas M.J.: Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 4.<br />

Aufl., München 2008. – Signatur B 305 g Mölle 2008<br />

Theisen, Manuel R.: Wissenschaftliches Arbeiten. Technik – Methodik – Form, 12. Auflage,<br />

München 2005. – Signatur B 301 g Theis 2005<br />

Stickel-Wolf, Christine/Wolf, Joachim: Wissenschaftliches Arbeiten und Lerntechniken.<br />

Erfolgreich studieren – gewusst wie!, 3. Aufl., Wiesbaden 2005. – nur beim Lehrstuhl<br />

<strong>Bumke</strong> erhältlich<br />

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