Ausstellungsbestimmungen - RÖK

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Ausstellungsbestimmungenfür die Salzburger Landesschau mitangeschlossener Grenzlandschau Salzburg-Bayernund Club- und Sonderschauenam 30. November und 01. Dezember 2013 in Salzburg, Messezentrum1. Ausstellungsberechtigt sind alle Mitglieder des LV Salzburg, die im Ausstellungsjahr über einen Orts- bzw.Sonderverein dem Landesverband gemeldet sind sowie Züchter von österreichischen Sondervereinen(Clubs) und Züchter aus Bayern/BRD.2. Zur Ausstellung werden zugelassen: Tauben, Geflügel und Ziergeflügel, Kaninchen, Meerschweinchen,Vögel und Ziegen.3. Ausstellungsleitung:Ausstellungsleiter: Traxler Karl, 5162 Obertrum, Quellenweg 8, Tel. 06219/8238Stellvertreter: Schruckmayr Johann, 5303 Thalgau, Brandstattsiedlung 5, Tel. 0664/3045329Kassier: Heis Kurt, 5423 St. Koloman, Taugl 388, Tel. 0664/1224400Werbung, EDV: Mackinger Hans, 5165 Berndorf, Krispelstätt 10, Tel. 0664/5287740Tierverkauf:wird spartenweise durchgeführtSpartenleiter:Tauben: Klinger Friedrich, 5204 Straßwalchen, Salzburger Str. 33, Tel. 06215/6085Stellvertreter:Strumegger FranzGeflügel u. Ziergefl.: Köppl Christopher, 5421 Adnet, Spumberg 29a, Tel. 0664/1533660Stellvertreter:Hollaus MartinKaninchen: Gruber Helmut jun., 5611 Großarl, Markt 117, Tel. 0664/2222625Stellvertreter:Krimbacher WalterMeerschweinchen: Aron Roswitha, 5751 Maishofen, Neunbrunnen 27, Tel. 0650/5751272Stellvertreterin:Harlander FranziskaVögel: Strasser Ewald, 6261 Strass, Unterdorf 92, Tel. 0650/5202869Stellvertreter:Gandler JohannZiegen: Schwab Matthias, 5672 Fusch, Glocknerstr. Z43, Tel. 0664/8772643Stellvertreter:Lechner Peter4. Standgeld:Pauschalbetrag für die erste 6er-Kollektion € 46,00Pauschalbetrag für die erste 6er-Kollektion / Jungzüchter € 23,00für jedes weitere Tier € 4,00Pauschalbetrag für die erste 6er-Kollektion Vögel mit eigenem Käfig € 40,00Pauschalbetrag für die erste 6er-Kollektion Vögel / Jungzüchter € 20,00für jeden weiteren Vogel € 3,50für Ziegenzüchter, die nur Ziegen ausstellen, Pauschale für die erste Ziege € 28,00für Jungzüchter, die nur Ziegen ausstellen, Pauschale für die erste Ziege € 18,00für jede weitere Ziege € 4,00Im Pauschalbetrag für die erste Kollektion sind Katalog und Dauereintrittskarte enthalten.Diese Ausstellungsgebühren sind vereinsweise bis zum Meldeschluss mittels beiliegenden Zahlscheins aufdas Konto des Landesverbandes Salzburg einzuzahlen. Eine Kopie des Einzahlungsbeleges ist derVereinsabrechnung beizulegen und an den LV-Kassier Kurt Heis zu senden.5. Meldeschluss: 7. Oktober 2013 (Poststempel).Die Anmeldebogen samt Vereinssammelliste sind vereinsweise bis zum Meldeschluss an diejeweiligen Spartenleiter, die Vereinsabrechnung an den LV-Kassier, einzusenden.Ausstellungsbestimmungen 2013- 1 -

<strong>Ausstellungsbestimmungen</strong>für die Salzburger Landesschau mitangeschlossener Grenzlandschau Salzburg-Bayernund Club- und Sonderschauenam 30. November und 01. Dezember 2013 in Salzburg, Messezentrum1. Ausstellungsberechtigt sind alle Mitglieder des LV Salzburg, die im Ausstellungsjahr über einen Orts- bzw.Sonderverein dem Landesverband gemeldet sind sowie Züchter von österreichischen Sondervereinen(Clubs) und Züchter aus Bayern/BRD.2. Zur Ausstellung werden zugelassen: Tauben, Geflügel und Ziergeflügel, Kaninchen, Meerschweinchen,Vögel und Ziegen.3. Ausstellungsleitung:Ausstellungsleiter: Traxler Karl, 5162 Obertrum, Quellenweg 8, Tel. 06219/8238Stellvertreter: Schruckmayr Johann, 5303 Thalgau, Brandstattsiedlung 5, Tel. 0664/3045329Kassier: Heis Kurt, 5423 St. Koloman, Taugl 388, Tel. 0664/1224400Werbung, EDV: Mackinger Hans, 5165 Berndorf, Krispelstätt 10, Tel. 0664/5287740Tierverkauf:wird spartenweise durchgeführtSpartenleiter:Tauben: Klinger Friedrich, 5204 Straßwalchen, Salzburger Str. 33, Tel. 06215/6085Stellvertreter:Strumegger FranzGeflügel u. Ziergefl.: Köppl Christopher, 5421 Adnet, Spumberg 29a, Tel. 0664/1533660Stellvertreter:Hollaus MartinKaninchen: Gruber Helmut jun., 5611 Großarl, Markt 117, Tel. 0664/2222625Stellvertreter:Krimbacher WalterMeerschweinchen: Aron Roswitha, 5751 Maishofen, Neunbrunnen 27, Tel. 0650/5751272Stellvertreterin:Harlander FranziskaVögel: Strasser Ewald, 6261 Strass, Unterdorf 92, Tel. 0650/5202869Stellvertreter:Gandler JohannZiegen: Schwab Matthias, 5672 Fusch, Glocknerstr. Z43, Tel. 0664/8772643Stellvertreter:Lechner Peter4. Standgeld:Pauschalbetrag für die erste 6er-Kollektion € 46,00Pauschalbetrag für die erste 6er-Kollektion / Jungzüchter € 23,00für jedes weitere Tier € 4,00Pauschalbetrag für die erste 6er-Kollektion Vögel mit eigenem Käfig € 40,00Pauschalbetrag für die erste 6er-Kollektion Vögel / Jungzüchter € 20,00für jeden weiteren Vogel € 3,50für Ziegenzüchter, die nur Ziegen ausstellen, Pauschale für die erste Ziege € 28,00für Jungzüchter, die nur Ziegen ausstellen, Pauschale für die erste Ziege € 18,00für jede weitere Ziege € 4,00Im Pauschalbetrag für die erste Kollektion sind Katalog und Dauereintrittskarte enthalten.Diese Ausstellungsgebühren sind vereinsweise bis zum Meldeschluss mittels beiliegenden Zahlscheins aufdas Konto des Landesverbandes Salzburg einzuzahlen. Eine Kopie des Einzahlungsbeleges ist derVereinsabrechnung beizulegen und an den LV-Kassier Kurt Heis zu senden.5. Meldeschluss: 7. Oktober 2013 (Poststempel).Die Anmeldebogen samt Vereinssammelliste sind vereinsweise bis zum Meldeschluss an diejeweiligen Spartenleiter, die Vereinsabrechnung an den LV-Kassier, einzusenden.<strong>Ausstellungsbestimmungen</strong> 2013- 1 -


6. Ausstellungsort: Messezentrum Salzburg7. Tiereinlieferung: Mittwoch, 27. November 2013, von 14:00 bis 20:00 Uhr.Die Ring- bzw. Tätokarten werden mit den B–Bogen rechtzeitig zugesandt und sind bei der Tiereinlieferungvollständig ausgefüllt mitzubringen. Die Kosten für den An- und Abtransport der Tiere trägt der Aussteller.8. Nach- und Ummeldungen: Für Nach- und Ummeldungen bei der Tiereinlieferung ist eine Gebühr von€ 1,50 zu entrichten.9. Bewertung: Die Bewertung erfolgt am Donnerstag, den 28. November 2013.An diesem Tag ist für Besucher kein Zutritt möglich. Um Schreibkräfte wird ersucht.10. Das Urteil der Preisrichter ist unumstößlich.11. Tierverkauf: Während der Ausstellung ist der Tierverkauf nur durch die Ausstellungsleitung möglich.Vom angegebenen Verkaufspreis werden 10 % als Verkaufsprovision einbehalten.Nachmeldungen sind nur während der Ausstellungszeit möglich.Der Verkaufserlös wird vereinsweise auf das bekanntgegebene Vereinskonto überwiesen.Dieses ist mit dem vorgesehenen Formblatt dem LV-Kassier Kurt Heis bekanntzugeben.12. Öffnungszeiten:Samstag, 30. November 2013 von 08:00 bis 18:00 Uhr undSonntag, 01. Dezember 2013 von 08:00 bis 14:00 UhrOffizielle Eröffnung: Samstag, 30. November 2013, 14:00 UhrAlle Aussteller, Vereinsobmänner bzw. –obfrauen und LV-Funktionäre und LV-Funktionärinnen werdenersucht, bei der Eröffnung anwesend zu sein.13. Preisausgabe: Die errungenen Preise können am Samstag, 30. November 2013, während derÖffnungszeiten und am Sonntag, 1. Dezember 2013 bis spätestens 12:00 Uhr, vereinsweise bei denjeweiligen Spartenleitungen abgeholt werden.14. Rückgabe der Tiere: Sonntag, 01. Dezember 2013 ab 14:00 Uhr.15. Ehrenpreise und Spenden:Ehrenpreise und Spenden werden gerne entgegengenommen!Dafür schon im vorhinein herzlichen Dank!16. Für die Vergabe der Titel und Preise sind die nachstehend angeschlossenen Spartenbestimmungen(Ausstellungsordnung) maßgebend.17. Haftung: Die Ausstellungsleitung übernimmt bei unrichtig oder unleserlich ausgefüllten Meldepapierensowie für Tiere, die durch Krankheit, unvorhergesehene Ereignisse oder auf dem Transport verlustig gehen,keine Haftung. Liegt ein Verschulden der Ausstellungsleitung vor, so wird pro Tier ein Höchstbetrag von€ 15,-- vergütet, jedoch nicht mehr als der angegebene Verkaufspreis.18. Zustimmungserklärung:Mit der eigenhändigen Unterschrift am Anmeldebogen bzw. mit der Abgabe der Tieranmeldung erklärt jederAussteller seine ausdrückliche Zustimmung zu den gegenständlichen <strong>Ausstellungsbestimmungen</strong>.19. Kontakt-E-Mailadressen:Ausstellungsleiter Karl Traxler: karl.traxler@gmx.netLV-Schriftführer Hans Mackinger: h.mackinger@sbg.at20. Meldeformulare können vereinsweise bis 15. September 2013, getrennt nach Sparten, per Post, Fax oderE-Mail bei Ausstellungsleiter Karl Traxler, Quellenweg 8, 5162 Obertrum, angefordert oder von der <strong>RÖK</strong>-Homepage www.kleintierzucht-roek.at downgeloadet werden. Telefon und Fax: 0043(0)6219/8238, Handy:0043(0)664/1369470, E-Mail: karl.traxler@gmx.net.Bitte unbedingt angeben: Anzahl der Formulare pro Sparte, Verein, Adresse des EmpfängersFür die Ausstellungsleitung:Karl Traxler, LV-PräsidentAusstellungsleiter<strong>Ausstellungsbestimmungen</strong> 2013- 2 -


Sparte Kaninchen:Ausstellungsordnung:1. Kollektionen bestehen aus vier bis sechs Tieren, einer Rasse und Farbe beiderlei Geschlechter, Alterbis sechs Jahre. Die ausgestellten Tiere müssen aus nachweisbarer Eigenzucht des Ausstellers sein. Beijeder Kollektion werden die Punkte der vier höchst bewerteten Tiere zusammengezählt, wobei jedochmindestens ein Tier je Geschlecht zur Bewertung kommen muss. Bei Punktegleichheit wird auf das fünfteund sechste Tier zurückgegriffen. Den Kaninchen müssen vom Aussteller, vor der Einlieferung, diezugeteilten Käfignummern mit wasserfestem, schwarzem Filzstift (Edding 3000) ins rechte Ohr geschriebenwerden. Das Vereinskennzeichen darf nicht lesbar sein. Ist das Vereinskennzeichen lesbar, oder es wurdeeine andere Farbe verwendet, scheidet das Tier vom Wettbewerb aus.2. Landes- und Grenzlandmeister werden nur dann in jeder Rasse vergeben, wenn mindestens 3Aussteller mit 12 Tieren vertreten sind. Bei 5 Ausstellern und 24 Tieren werden ein 1. Vize-LM oder-GLM bei 8 Ausstellern und 36 Tieren ein 2. Vize-LM oder -GLM vergeben.3. Rassesieger: Ab 18 Tieren einer Rasse wird ein Rassesieger vergeben. Ab 36 Tieren in einer Rasse, wirdjeweils auf 1.0 und 0.1 ein Rassesieger vergeben.4. Gruppenzusammenlegung: Wird die Tierzahl von 18 oder die Ausstellerzahl von 3 in einer Rasse nichterreicht (maßgeblich ist die Anzahl der angemeldeten Tiere), so werden die Rassen in Gruppenzusammengelegt und die Landes- und Grenzlandmeister-Titel vergeben.5. Jungtiersieger: Alle Jungtiere werden in einer Gruppe zusammengefasst. In jeder Gruppe auszusammengelegten Rassen wird ein Siegertier vergeben.6. Die Jungzüchter rangieren in der Sparte Kaninchen mit den Erwachsenen gleichberechtigt mit. AlleJugendlichen, welche keinen Landes- oder Grenzlandmeister erreichen, werden in der Gruppe „Jugend“zusammengefasst, auf welche ab 3 Jugendlichen und 12 Tieren 1 Landes- oder Grenzlandmeister, bei 5Jugendlichen und 24 Tieren ein 2. Landes- oder Grenzlandmeister, bei 8 Jugendlichen und 36 Tieren ein 3.Landes- oder Grenzlandmeister usw. vergeben wird.7. Clubaussteller: für die Titel Clubmeister und Rassesieger gelten die Vergabebestimmungen des jeweilsbetreffenden Clubs, für die jeder Club selber verantwortlich ist.8. Jeder Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Tiere in gesundem Zustand zur Schau gelangen.Ebenso ist darauf zu achten, dass den Mindestmaßen entsprechende Transportbehälter verwendet werden.Weiters gelten die allgemeinen Bestimmungen. Die Anmeldeblätter sind gut leserlich auszufüllen.Sparte Meerschweinchen:1. Kollektionen bestehen aus 4 – 6 Tieren, einer Rasse und Farbe beiderlei Geschlechts.Bei jeder Kollektion werden die Punkte der 4 höchstbewerteten Tiere addiert, wobei jedoch mindestens einTier je Geschlecht zur Bewertung kommen muss. Bei Punktegleichheit wird auf das 5. und 6. Tierzurückgegriffen. Keine Altersbegrenzung.2. Zuchtbuch: Die ausgestellten Tiere müssen aus nachweisbarer Eigenzucht des Ausstellers sein. AlleMeerschweinchen müssen mit Ohrmarken gekennzeichnet sein. Das Zuchtbuch ist bei Bedarf vorzulegen.3. Landes- und Grenzlandmeister: werden nur dann in jeder Rasse vergeben, wenn mindestens 3Aussteller mit 12 Tieren vertreten sind. Bei 5 Ausstellern und 24 Tieren wird ein Vize-Landes- oderGrenzlandmeister und bei 8 Ausstellern und 32 Tieren ein 2. Vize-Landes- oder Grenzlandmeister vergeben.4. Rassesieger: Ab 12 Tieren einer Rasse wird ein Rassesieger vergeben. Ab 24 Tieren einer Rasse wirdjeweils auf 1.0 und 0.1 ein Rassesieger vergeben.5. Gruppenzusammenlegung: Wird die Tieranzahl 12 oder die Ausstellerzahl 3 in einer Rasse nicht erreicht(maßgeblich ist die Anzahl der gemeldeten Tiere), so werden die Rassen in Gruppen zusammengelegt.6. Jungtiere: Diese werden in einer Gruppe zusammengefasst. In jeder Gruppe aus zusammengelegtenRassen wird ein Siegertier vergeben.7. Jugendzüchter: Bestimmungen analog den Bestimmungen der Sparte Kaninchen.<strong>Ausstellungsbestimmungen</strong> 2013- 3 -


Sparten Tauben und Geflügel:1. Zulassung: Zur Ausstellung werden nur Tauben und Geflügel, welche mit einem anerkannten Fußringberingt sind, zugelassen.2. Bewertung: Alle Tauben und Geflügel werden nur einzeln bewertet. Eine Voliere-Unterbringung erfolgt nurauf besonderem Wunsch und soweit geeignete Volieren verfügbar sind.3. Landes-, Grenzland-, SV-Meister: Zur Vergabe dieser Titel werden die 4 besten Tiere aus einer 4eroder6er- Kollektion, einer Rasse und Farbe, sowie beiderlei Geschlechts, eines Züchters herangezogen.Ein LM-, GLM- oder SV-Meister kann nur dann vergeben werden, wenn in einer Rasse und Farbemindestens 3 Aussteller mit 12 Tieren vertreten sind.Sind in einer Rasse und Farbe 5 Aussteller mit 24 Tieren vertreten, wird ein Vize-Meister vergeben.Sind in einer Rasse und Farbe 8 Aussteller mit 36 Tieren vertreten, wird ein 2. Vize-Meister vergeben.Ist dies nicht der Fall, werden die Farbenschläge der Rassen zusammengezogen und gleich wie unter Absatz2, 3, oder 4, werden die jeweiligen Meistertitel ermittelt.Bei den Tauben werden auch gemischte Kollektionen zugelassen, jedoch nur mit vorheriger Anmeldung.(siehe Anmeldebogen Spalte Kollektion 2)4. Landes-, Grenzland- und SV-Meister aus zusammengelegten Rassen:Alle übrigen Rassen, bei denen kein Landes-, Grenzland- und SV-Meister ermittelt werden kann, werden inder dazugehörigen Gruppe zusammen gezogen und es werden unter den gleichen Bedingungen, wie unterPunkt 3, die jeweiligen Meistertitel vergeben. Und so der Reihe nach.5. Landes-, Grenzland- und SV-Meister aus zusammengelegten Restgruppen:Bei allen übrigen Rassen, welche mit zu geringer Tier- oder Ausstelleranzahl vertreten sind, werden unterden gleichen Bedingungen wie unter Punkt 3. die jeweiligen Meistertitel vergeben. Und so der Reihe nach.6. Rassesieger: Ein Rassesieger wird nur dann vergeben, wenn in einer Rasse (Farbe egal) mindestens12 Tiere vertreten sind. Der Rassesieger wird vom Preisrichter auf ein Einzeltier vergeben.Sind in einer Rasse (Farbe egal) 24 Tiere vertreten, so wird ein zweiter Rassesieger vergeben(das heißt 1.1 im Geschlecht).7. Eigenzucht: Alle Landesmeister werden nur auf nachweisbarer Eigenzucht vergeben. Züchter des LVSalzburg, die aus einem anderen Bundesland Ringe bezogen haben, müssen schon bei der Tiereinlieferungdie Ringbestätigung abgeben (es werden nur Bestätigungen über ganze Ringserien akzeptiert, Einzelring-Bestätigungen werden nicht berücksichtigt).Bei österreichischen Züchtern können Ringe, welche im Ausland erworben wurden, nicht akzeptiert werden.8. Bei Punktegleichheit wird das 5. und 6. Tier herangezogen.9. Jungzüchter: Für die Jungzüchter gelten die Richtlinien der Sparte Kaninchen, Punkt 6, sinngemäß.Sparte Ziergeflügel:1. Ziergeflügel können nur Stammweise (1.1) und nur in Volieren oder in großen Boxen ausgestellt werden.2. Landes-, Grenzland- oder SV-Meister wird der beste Stamm (Voliere-Besetzung also 1.1), wennmindestens 8 Tiere von mindestens 2 Ausstellern ausgestellt werden.3. Ein Vize-Landes-, Grenzland- oder SV-Meister: wird vergeben, wenn mindestens 12 Tiere und3 Aussteller sind.4. Gruppeneinteilung: nur dann, wenn die erforderliche Tieranzahl und Aussteller vorhanden sind.5. Sind in einer Gruppe mehr als 20 Tiere von 4 Ausstellern vertreten, so wird aus dieser Gruppe ein Landes-,Grenzland- oder SV-Meister und ein Vize-Landes-, Grenzland- od. SV-Meister ermittelt.<strong>Ausstellungsbestimmungen</strong> 2013- 4 -


Sparte Vögel:1. Ausstellungsberechtigt sind alle Züchter, die bis zum Anmeldeschluss im LV Salzburg oder im LV Bayernaktiv gemeldet sind und auch <strong>RÖK</strong>-Fußringe bzw. Fußringe aus Bayern beziehen. Es können nur Vögel, egal obAlt- oder Jungtiere, mit geschlossenem Fußring teilnehmen. Alle Vögel werden einzeln bewertet und können nurin Einzelboxen ausgestellt werden. (Ausgenommen sind sonstige Exoten, Goulds, größere Papageien undGroßsittiche). Kennringe sind zu entfernen.Für jede Rassenunterteilung und Gruppe mit möglichst genauer Angabe von Rasse und Farbe (siehe neueBundesgruppen- und Schauklassen-Einteilung 2012), ist ein eigener Anmeldebogen zu verwenden.2. Ausstellungsboxen:Alle Vögel sind in sauberen Eigenboxen der jeweiligen Rasse entsprechend einzuliefern.Es muss bei jeder Box (ohne Ausnahme) Buchenholzgranulat „Medium“ als Einstreu verwendet werden.Ausnahme: Sonstige Exoten Amadinen 3:3 verschiedener Rassen und Farben in Glasvitrinen, größereGroßsittiche und Papageien 1:1 in Volieren, dies aber nur mit vorheriger Anmeldung.Größere Täubchen- und Wachtelarten werden in Drahtboxen 40x40 cm ausgestellt. Jede Box muss mit einemOriginal-Futternapf und Kartenhalter ausgestattet sein. Auf jeder Box muss bereits die Rote Klebeetikette mitlaufender Ringnummer, Jahrgang und Geschlecht, auf der linken Hinterseite angebracht sein.Die weiße Etikette mit der Boxnummer muss mittig unter oder auf dem Kartenhalter aufgeklebt sein.Original Wassertränken werden bei der Einlieferung vom LV zur Verfügung gestellt.3. Ausstellungsmodus:Ausgestellt kann mit Einzeltieren und mit Kollektionen zu je 4 bis 6 Tieren werden. Zum Landes- oderGrenzlandmeister werden die besten 4 Tiere aus einer Kollektion innerhalb einer Rassenunterteilung und bis zu 3Gruppen oder Rassen eines Züchters herangezogen und so der Reihe nach rangiert.Bei Punktegleichheit wird zuerst das 5. und 6. Tier und danach die höhere Bewertung herangezogen.Die gültigen Rasseunterteilungen sind in den „Züchter des Jahres“-Bestimmungen aufgelistet und ersichtlich.Für den Gesamt-Ausstellungssieger werden je Unterteilung GS, WS, KA, EX, die besten 6 Vögel, egal welcheRassen und Farben, eines Ausstellers zusammengezählt und so der Reihe nach züchterweise rangiert.Bei Punktegleichheit wird das 7. und 8. Tier herangezogen und danach Jung vor Alt.Von allen ausgestellten Tieren wird je ein bester Altvogel und ein bester Jungvogel der Schau ermittelt.Es werden in allen vollzähligen Klassen-, Gruppen- und Rassenunterteilungen Sieger vergeben.Bei zu geringer Tieranzahl wird der Sieger innerhalb einer Sammlung oder Zusammenlegung ermittelt.Landes- od. Grenzlandmeister: 15 Tiere / 3 Aussteller einer RassenunterteilungVize-Landes- od. Grenzlandmeister: 27 Tiere / 5 Aussteller einer Rassenunterteilung2.Vize-Landes- od. Grenzlandmeister: 40 Tiere / 7 Aussteller einer RassenunterteilungGesamtausstellungssieger: 120 Tiere / 10 Aussteller und 20 Kol. (für VS 60 Tiere, 5A, 10K)2.Ausstellungssieger: 220 Tiere / 15 Aussteller und 30 Kol. (für VS 120 Tiere, 7A, 20K)Bester Vogel der Schau: 80 Tiere / Alt oder Jung / 6A (für VS 40 Tiere, 4A)1.Rasse-Sieger:18 Tiere / 3 Aussteller einer Unterteilung oder Rasse2.Rasse-Sieger:30 Tiere / 5 Aussteller einer Unterteilung oder Rasse3.Rasse-Sieger:42 Tiere / 7 Aussteller einer Unterteilung oder RasseGruppensieger:10 Tiere / 2 Aussteller innerhalb einer GruppeKlassensieger:4 Tiere / 2 Aussteller einer Rasse und Farbe4. Allgemein und Zusätzliches:Für Vögel, die andere Verbandsfußringe tragen, ist bei der Einlieferung ein Ringnachweis abzugeben. Alle Tieremüssen Eigentum des Ausstellers sein. Alle Landes- und Grenzlandmeister werden nur auf nachweisbarerEigenzucht vergeben. Bei hoher Tieranzahl innerhalb einer Gruppe, wird der Landes- oder Grenzlandmeister aufeine Rasse oder Farbe vergeben. Die Jugendzüchter rangieren unter gleichen Bedingungen bei denErwachsenen mit und haben zusätzlich gesondert die gleiche Möglichkeit, wenn sie auch in Konkurrenz antreten.<strong>Ausstellungsbestimmungen</strong> 2013- 5 -


Sparte Ziegen:1. Bewertung: Die Ziegen werden nach Rasse und Farbe bewertet.2. Landes- oder Grenzlandmeister: wird das beste Tier in jeder Klasse.Ein Landes- oder Grenzlandmeister-Titel kann nur dann vergeben werden, wenn mindestens3 Aussteller mit 12 Tieren vertreten sind.3. Klasseneinteilung: Die Ziegen werden in drei Klassen eingeteilt.Klasse 1: Jungtiere nur Jahrgang 2013Klasse 2: Alttiere ein– bis zweijährig, Jahrgang 2011 und 2012Klasse 3: Alttiere dreijährig und älter, ab Jahrgang 20094. Allgemeine Bestimmungen:Die Jungzüchter rangieren in jeder Sparte gesondert als eigene Gruppe.Bei Punktegleichheit zählen das 2. und 3. Tier.In weiterer Folge wird ein zusätzlicher Landes- oder Grenzlandmeister vergeben.<strong>Ausstellungsbestimmungen</strong> 2013- 6 -

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