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Wie rechnet der Architekt sein Honorar ab?

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Merkblatt Nr. 52<strong>Wie</strong> <strong>rechnet</strong> <strong>der</strong> <strong>Architekt</strong> <strong>sein</strong> <strong>Honorar</strong> <strong>ab</strong>?Merkblatt für den Bauherrn<strong>Architekt</strong>enkammerBaden-WürttembergKörperschaftdes Öffentlichen RechtsDanneckerstraße 5470182 StuttgartTelefon (07 11) 21 96-0Telefax (07 11) 21 96-103info@akbw.dewww.akbw.deInhalt:Seite:<strong>Honorar</strong><strong>ab</strong>rechnung von Planungsleistungen 2Anlage 1: §15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude,Freianlagen und raumbildende AusbautenAnlage 2:Anlage 3:§10 Grundlagen des <strong>Honorar</strong>s§16 <strong>Honorar</strong>tafel für Grundleistungen bei Gebäuden undraumbildenden AusbautenStand: 01/2002 MB 52 AKBW – <strong>Honorar</strong><strong>ab</strong>rechnung Seite 1 von 2


<strong>Architekt</strong>enkammerBaden-Württemberg<strong>Honorar</strong><strong>ab</strong>rechnung von PlanungsleistungenEntgegen einer weitverbreiteten Auffassung er<strong>rechnet</strong> sich das <strong>Architekt</strong>enhonorar nichtprozentual aus dem Wert <strong>der</strong> Bausumme und ist auch nicht frei verhandelbar, son<strong>der</strong>n ergibtsich aus <strong>der</strong> gesetzlich vorgeschriebenen <strong>Honorar</strong>ordnung für <strong>Architekt</strong>en- und Ingenieure(HOAI). Die HOAI ist auch dann anzuwenden, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wordenist. Sie gilt immer dann, wenn <strong>Architekt</strong>en- und Ingenieurleistungen erbracht wurden.! Das <strong>Honorar</strong> nach <strong>der</strong> HOAI er<strong>rechnet</strong> sich nach folgenden Bemessungskriterien:- Umfang <strong>der</strong> erbrachten Leistungen gem. § 15 HOAI (siehe Anlage 1)- Anrechenbare Baukosten (Nettobaukosten ohne Umsatzsteuer, siehe Anlage 2)- <strong>Honorar</strong>zone, in die das Gebäude einzuordnen istEs gibt 5 verschiedene <strong>Honorar</strong>zonen, ja nach Planungsanfor<strong>der</strong>ungen. Während indie <strong>Honorar</strong>zone I Scheunen u.a. Behelfsbauten eingeordnet werden, werden in die<strong>Honorar</strong>zone V Krankenhäuser, Studios für Rundfunk und Fernsehen eingezont.Wohngebäude werden in <strong>der</strong> Regel in die <strong>Honorar</strong>zonen III o<strong>der</strong> IV eingeordnet.- Zu vereinbaren<strong>der</strong> <strong>Honorar</strong>satz (von-bis-Satz, zwischen Mindest- und Höchstsatz)Sind diese Bemessungskriterien bekannt, kann das richtige <strong>Honorar</strong> in <strong>der</strong> <strong>Honorar</strong>tafel,die Bestandteil <strong>der</strong> HOAI ist, festgestellt werden (Anlage 3).! Wird <strong>der</strong> <strong>Architekt</strong> nicht mit allen Leistungen beauftragt, so kann er nur ein <strong>Honorar</strong><strong>ab</strong>rechnen, das dem übertragenen Leistungsumfang entspricht.! BerechnungsbeispielWird er z.B. mit <strong>der</strong> Genehmigungsplanung für ein Gebäude beauftragt, steht ihm ein<strong>Honorar</strong> von 27% aus dem Tafelwert <strong>der</strong> entsprechenden <strong>Honorar</strong>zone zu. Beiangenommenen 250.000,- € anrechenbaren Kosten bei <strong>Honorar</strong>zone IV, vereinbartemMittelsatz, ist dies gem. § 16 ein Betrag von34.371 € x 27%= 9.280,17 € (zzgl. MwSt. und Nebenkosten)100%! Das <strong>Honorar</strong> bei Objekten, <strong>der</strong>en anrechenbare Kosten unter 25565,- € liegen, kann alsPauschal- o<strong>der</strong> auch als Zeithonorar vereinbart werden, jedoch höchstens bis zumentsprechenden Höchstsatz <strong>der</strong> <strong>Honorar</strong>tafel für anrechenbare Kosten von 25565,- €.! Gemäß § 24 HOAI fällt bei Umbauten <strong>ab</strong> durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad einZuschlag von 20 bis 33% an. Es kann auch ein höherer Zuschlag vereinbar werden,sofern die Planungsaufg<strong>ab</strong>e überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad besitzt.! Gemäß § 25 HOAI fällt für Leistungen des Raumbildenden Ausbaus in bestehendenGebäuden <strong>ab</strong> durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 25 bis 50% an. Einhöherer Zuschlag kann auch hier vereinbart werden, wenn die Planungsaufg<strong>ab</strong>eüberdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrad besitzt.! Nebenkosten gem. § 7 HOAI (ca. 6 %) und Mehrwertsteuer werden separat hinzuge<strong>rechnet</strong> und sind nicht in den T<strong>ab</strong>ellenhonoraren enthalten.Stand: 01/2002 MB 52 AKBW - <strong>Honorar</strong><strong>ab</strong>rechnung Seite 2 von 2


<strong>Architekt</strong>enkammerBaden-WürttembergDie HOAI beschreibt in § 15 das Leistungsbild Objektplanung wie folgt:Anlage 1§ 15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildendeAusbauten(1) Das Leistungsbild Objektplanung umfaßt die Leistungen <strong>der</strong> Auftragnehmer fürNeubauten, Neuanlagen, <strong>Wie</strong><strong>der</strong>aufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten,Mo<strong>der</strong>nisierungen, raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen.Die Grundleistungen sind in den in Abs. 2 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 9zusammengefaßt. Sie sind in <strong>der</strong> folgenden T<strong>ab</strong>elle für Gebäude und raumbildendeAusbauten in Von-Hun<strong>der</strong>t-Sätzen <strong>der</strong> <strong>Honorar</strong>e des § 16 und für Freianlagen in Von-Hun<strong>der</strong>t-Sätzen <strong>der</strong> <strong>Honorar</strong>e des § 17 bewertet.Bewertung <strong>der</strong> Grundleistungenin v.H. <strong>der</strong> <strong>Honorar</strong>eGebäudeFreianlagenraumbildendeAusbauten1. GrundlagenermittlungErmitteln <strong>der</strong> Voraussetzungen zur Lösung <strong>der</strong>3 3 3Bauaufg<strong>ab</strong>e durch die Planung2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)Erarbeiten <strong>der</strong> wesentlichen Teile einer Lösung <strong>der</strong>7 10 7Planungsaufg<strong>ab</strong>e3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)Erarbeiten <strong>der</strong> endgültigen Lösung <strong>der</strong> Planungsaufg<strong>ab</strong>e 11 15 144. GenehmigungsplanungErarbeiten und Einreichen <strong>der</strong> Vorlagen für die6 6 2erfor<strong>der</strong>lichen Genehmigungen o<strong>der</strong> Zustimmungen5. AusführungsplanungErarbeiten und Darstellen <strong>der</strong> ausführungsreifen25 24 30Planungslösung6. Vorbereitung <strong>der</strong> Verg<strong>ab</strong>eErmitteln <strong>der</strong> Mengen und Aufstellen von10 7 7Leistungsverzeichnissen7. Mitwirkung bei <strong>der</strong> Verg<strong>ab</strong>eErmitteln <strong>der</strong> Kosten und Mitwirkung bei <strong>der</strong>4 3 3Auftragsverg<strong>ab</strong>e8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)Überwachen <strong>der</strong> Ausführung des Objekts 31 29 319. Objektbetreuung und DokumentationÜberwachen <strong>der</strong> Beseitigung von Mängeln undDokumentation des Gesamtergebnisses3 3 3Stand: 01/2002 MB 52 AKBW – <strong>Honorar</strong><strong>ab</strong>rechnung Anlage 1


<strong>Architekt</strong>enkammerBaden-WürttembergDie anrechenbaren Kosten werden ausführlich in § 10 <strong>der</strong> HOAI geregeltAnlage 2§ 10 Grundlagen des <strong>Honorar</strong>s...(2) Anrechenbaren Kosten sind ... zu ermitteln1. für die Leistungsphasen 1 bis 4 nach <strong>der</strong> Kostenberechnung, solange diese nichtvorliegt, nach <strong>der</strong> Kostenschätzung2. für die Leistungsphasen 5 bis 7 nach dem Kostenanschlag, solange dieser nichtvorliegt, nach <strong>der</strong> Kostenberechnung3. für die Leistungsphasen 8 und 9 nach <strong>der</strong> Kostenfeststellung, solange diese nichtvorliegt, nach dem Kostenanschlag...(3a) Vorhandene Bausubstanz, die technisch o<strong>der</strong> gestalterisch mitverarbeitet wird,ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen; ...(4) Anrechenbar sind für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten dieKosten für Installationen, zentrale Betriebstechnik und Betriebliche Einbauten (...), die<strong>der</strong> Auftraggeber fachlich nicht plant und <strong>der</strong>en Ausführung er fachlich nichtüberwacht,1. vollständig bis zu 25 v.H. <strong>der</strong> sonstigen anrechenbaren Kosten2. zur Hälfte mit den 25 v.H. <strong>der</strong> sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigenden Betrag.Plant <strong>der</strong> Auftragnehmer die in Satz 1 genannten Gegenstände fachlich und/o<strong>der</strong>überwacht er <strong>der</strong>en Ausführung, so kann für diese Leistungen ein <strong>Honorar</strong> neben dem<strong>Honorar</strong> nach Satz 1 vereinbart werden....(5) Nicht anrechenbar sind für die Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildendenAusbauten die Kosten für:1. das Grundstück einschließlich <strong>der</strong> Kosten des Erwerbs und desFreimachens (...),2. das Herrichten des Grundstückes (...), soweit <strong>der</strong> Auftragnehmer eswe<strong>der</strong> plant noch <strong>sein</strong>e Ausführung überwacht,3. die öffentliche Erschließung und an<strong>der</strong>e einmalige Ausg<strong>ab</strong>en (...),4. die nichtöffentliche Erschließung (...) sowie die Abwasser- undVersorgungsanlagen und die Verkehrsanlagen (...), soweit <strong>der</strong>Auftragnehmer sie we<strong>der</strong> plant noch ihre Ausführung überwacht,5. die Außenanlagen (...), soweit nicht unter Nummer 4 erfaßt,6. Anlagen und Einrichtungen aller Art, ... soweit <strong>der</strong> Auftragnehmer siewe<strong>der</strong> plant noch bei ihrer Beschaffung mitwirkt noch ihreAusführung o<strong>der</strong> ihren Einbau überwacht,7. Geräte und Wirtschaftsgegenstände ...,8. Kunstwerke, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Objektessind,9. künstlerisch gestaltete Bauteile, soweit <strong>der</strong> Auftragnehmer siewe<strong>der</strong> plant noch <strong>sein</strong>e Ausführung überwacht,10. die Kosten <strong>der</strong> Winterbauschutzvorkehrungen ...,11. Entschädigungen und Schadensersatzleistungen,12. die Baunebenkosten (...),13. fernmeldetechnische Einrichtungen und an<strong>der</strong>e zentraleEinrichtungen <strong>der</strong> Fernmeldetechnik für Ortsvermittlungsstellen. ...Stand: 01/2002 MB 52 AKBW – <strong>Honorar</strong><strong>ab</strong>rechnung Anlage 2


<strong>Architekt</strong>enkammerBaden-Württemberg§ 16 <strong>Honorar</strong>tafel für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten(1) Die Mindest- und Höchstsätze für die in § 15 aufgeführten Grundleistungen beiGebäuden und raumbildenden Ausbauten sind in <strong>der</strong> nachfolgenden <strong>Honorar</strong>tafelfestgesetzt.Anlage 3§ 17 <strong>Honorar</strong>tafel für Grundleistungen bei Freianlagen(1) Die Mindest- und Höchstsätze für die in § 15 aufgeführten Grundleistungen beiFreianlagen sind in <strong>der</strong> nachfolgenden <strong>Honorar</strong>tafel festgesetzt.Stand: 01/2002 MB 52 AKBW – <strong>Honorar</strong><strong>ab</strong>rechnung Anlage 3

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