SDB Metaflux 70-21 Knetharz Harz+Härter

SDB Metaflux 70-21 Knetharz Harz+Härter SDB Metaflux 70-21 Knetharz Harz+Härter

12.07.2015 Aufrufe

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 6/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 7: Handhabung und LagerungSpezifische Lösungen für denIndustriesektor: Nicht verfügbarABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungenDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information imExpositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.8.1 Zu überwachende ParameterArbeitsplatz-GrenzwerteEs ist kein Expositionsgrenzwert bekannt.Arbeitsplatz-Konzentrationsgrenzwerte (für Gesamtstaub und einatembaren Quarzstaub) müssen eingehaltenwerden. Falls dies nicht möglich ist, müssen unbedingt geeignete Staubschutzmasken getragen werden.WARNUNG! Dieses Produkt enthält Quarz, das von IARC als krebserregend für Menschen (Gruppe 1)eingestuft wurde und in alveolengängiger Form Silikose und Lungenkrebs verursachen kann. Bei der mechanischenVerarbeitung (Mahlen, Schleifen, Sägen usw.) von ausgehärtetem Produkt ist dehalb besondere Vorsicht gebotenum Inhalationsexposition zu vermeiden.QUARTZ (CAS RN 14808-60-7):Oesterreich: AMV: 0.15 mg/m 3 1 hour(s). Form: respirable dustSchweiz: TWA: 0.15 mg/m 3 8 hour(s). Form: respirable dustBelgien: TWA: 0.1 mg/m 3 8 hour(s). Form: respirable dustEmpfohlene Überwachungsverfahren: Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, ist möglicherweiseeine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologischeÜberwachung erforderlich, um die Wirksamkeit der Belüftung oder andererKontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung vonAtemschutzgeräten zu ermitteln. Es ist auf die Europäische Norm EN 689 fürMethoden zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffenund auf nationale Wegleitungen für Methoden zur Ermittlung gefährlicher Stoffe zuverweisen.Abgeleitete EffektkonzentrationenEs liegen keine DEL-Werte vor.Vorhergesagte EffektkonzentrationenEs liegen keine PEC-Werte vor.8.2 Begrenzung und Überwachung der ExpositionGeeignete technische: Keine besonderen Lüftungsvorschriften. Gute übliche Raumlüftung sollte zurMaßnahmenBegrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen.Wenn dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzwerten enthält, verwendenSie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen,um die Exposition der Arbeiter unterhalb empfohlener oder gesetzlichvorgeschriebener Grenzwerte zu halten.Persönliche SchutzmaßnahmenHygienische MaßnahmenAugenschutz/GesichtsschutzWaschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende desArbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuchgründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigungkontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb desArbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendungwaschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des ArbeitsbereichsAugenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüberFlüssigkeitsspritzern, Nebeln oder Stäuben zu vermeiden.Körperschutz

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 7/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungenHandschutzHandschuhmaterial fürLangzeitanwendung(BTT>480 min):Handschuhmaterial fürKurzzeitanwendung/Spritzer(10 min

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 6/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 7: Handhabung und LagerungSpezifische Lösungen für denIndustriesektor: Nicht verfügbarABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungenDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information imExpositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.8.1 Zu überwachende ParameterArbeitsplatz-GrenzwerteEs ist kein Expositionsgrenzwert bekannt.Arbeitsplatz-Konzentrationsgrenzwerte (für Gesamtstaub und einatembaren Quarzstaub) müssen eingehaltenwerden. Falls dies nicht möglich ist, müssen unbedingt geeignete Staubschutzmasken getragen werden.WARNUNG! Dieses Produkt enthält Quarz, das von IARC als krebserregend für Menschen (Gruppe 1)eingestuft wurde und in alveolengängiger Form Silikose und Lungenkrebs verursachen kann. Bei der mechanischenVerarbeitung (Mahlen, Schleifen, Sägen usw.) von ausgehärtetem Produkt ist dehalb besondere Vorsicht gebotenum Inhalationsexposition zu vermeiden.QUARTZ (CAS RN 14808-60-7):Oesterreich: AMV: 0.15 mg/m 3 1 hour(s). Form: respirable dustSchweiz: TWA: 0.15 mg/m 3 8 hour(s). Form: respirable dustBelgien: TWA: 0.1 mg/m 3 8 hour(s). Form: respirable dustEmpfohlene Überwachungsverfahren: Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, ist möglicherweiseeine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologischeÜberwachung erforderlich, um die Wirksamkeit der Belüftung oder andererKontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung vonAtemschutzgeräten zu ermitteln. Es ist auf die Europäische Norm EN 689 fürMethoden zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffenund auf nationale Wegleitungen für Methoden zur Ermittlung gefährlicher Stoffe zuverweisen.Abgeleitete EffektkonzentrationenEs liegen keine DEL-Werte vor.Vorhergesagte EffektkonzentrationenEs liegen keine PEC-Werte vor.8.2 Begrenzung und Überwachung der ExpositionGeeignete technische: Keine besonderen Lüftungsvorschriften. Gute übliche Raumlüftung sollte zurMaßnahmenBegrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen.Wenn dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzwerten enthält, verwendenSie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen,um die Exposition der Arbeiter unterhalb empfohlener oder gesetzlichvorgeschriebener Grenzwerte zu halten.Persönliche SchutzmaßnahmenHygienische MaßnahmenAugenschutz/GesichtsschutzWaschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende desArbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuchgründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigungkontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb desArbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendungwaschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des ArbeitsbereichsAugenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüberFlüssigkeitsspritzern, Nebeln oder Stäuben zu vermeiden.Körperschutz

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