SDB Metaflux 70-21 Knetharz Harz+Härter

SDB Metaflux 70-21 Knetharz Harz+Härter SDB Metaflux 70-21 Knetharz Harz+Härter

12.07.2015 Aufrufe

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 4/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-MaßnahmenHinweise für den Arzt:Besondere Behandlungen:Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder inhalieren größerer Mengensofort Giftspezialisten kontaktieren.Symptomatische Behandlung und stützende Therapie wie angezeigt. Nachernsthafter Exposition sollte der Patient mindestens 48 Stunden lang unter ärztlicherAufsicht bleiben.ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung5.1 LöschmittelGeeignete Löschmittel:Ungeigente Löschmittel:5.2 Besondere Gefahren, die von dem Stoff oder dem Gemisch ausgehenEin Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.Keine bekannt.Gefahren, die von dem Stoffoder der Mischung ausgehen:Gefährliche thermischeZersetzungsprodukte:Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen.Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungBesondere Vorsichtsmaßnahmen fürFeuerwehrpersonalIm Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen ausdem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.Diese Substanz ist schädlich für Wasserorganismen. Mit diesem Stoffkontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer,Kanalisation oder Abfluß gelangen.Besondere Schutzausrüstung bei derBrandbekämpfungFeuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängigeAtemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betriebenwerden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel undSchutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einenGrundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende VerfahrenFür Personen, die keineRettungskräfte sindEs sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risikoeinhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nichtbenötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. VerschütteteSubstanz nicht berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebelvermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender LüftungAtemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.Für NothelferFalls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, istAbschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. SieheAbschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowieden Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Diezuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastungverursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).Stoff ist wasserverschmutzend.6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 5/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter FreisetzungKleine freigesetzte Menge: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereichentfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ,oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und ineinen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.Grosse freigesetzte Menge: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereichentfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation,Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Materialin eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde,Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichenBestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben. Über ein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel könnengenauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicherSchutzausrüstung.Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.ABSCHNITT 7: Handhabung und LagerungDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information imExpositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungSchutzmaßnahmen:Ratschlag zur allgemeinenArbeitshygiene: Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Personen mitanamnestischer überempfindlicher Haut sollten keine Arbeiten verrichten bei denendieses Produkt verwendet wird. Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf dieKleidung geraten lassen. Nicht einnehmen. Einatmen von Dampf oder Nebelvermeiden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälteraufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. BeiNichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthaltenProduktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.: Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanzverwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanzumgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen dieHände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungvor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitereAngaben zu Hygienemaßnahmen.7.2 Bedingungen zur Zwischen den folgenden Temperaturen lagern: 2 bis 40°C (35.6 bis 104°F).sicheren Lagerung unterEntsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im OriginalbehälterBerücksichtigung vonaufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gutUnverträglichkeitenbelüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen(vergleiche Sektion 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern.Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter,welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um dasAuslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. ZurVermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.LagergefahrenklasseLagerklasse 12, Flüssigkeiten, nicht gefährlich7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen : Nicht verfügbar.

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 4/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-MaßnahmenHinweise für den Arzt:Besondere Behandlungen:Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder inhalieren größerer Mengensofort Giftspezialisten kontaktieren.Symptomatische Behandlung und stützende Therapie wie angezeigt. Nachernsthafter Exposition sollte der Patient mindestens 48 Stunden lang unter ärztlicherAufsicht bleiben.ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung5.1 LöschmittelGeeignete Löschmittel:Ungeigente Löschmittel:5.2 Besondere Gefahren, die von dem Stoff oder dem Gemisch ausgehenEin Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.Keine bekannt.Gefahren, die von dem Stoffoder der Mischung ausgehen:Gefährliche thermischeZersetzungsprodukte:Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen.Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungBesondere Vorsichtsmaßnahmen fürFeuerwehrpersonalIm Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen ausdem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.Diese Substanz ist schädlich für Wasserorganismen. Mit diesem Stoffkontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer,Kanalisation oder Abfluß gelangen.Besondere Schutzausrüstung bei derBrandbekämpfungFeuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängigeAtemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betriebenwerden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel undSchutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einenGrundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende VerfahrenFür Personen, die keineRettungskräfte sindEs sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risikoeinhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nichtbenötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. VerschütteteSubstanz nicht berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebelvermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender LüftungAtemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.Für NothelferFalls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, istAbschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. SieheAbschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowieden Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Diezuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastungverursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).Stoff ist wasserverschmutzend.6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

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