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SDB Metaflux 70-21 Knetharz Harz+Härter

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Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 4/12SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Härter)Erstellt 31.08.2011ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende VerfahrenFür Personen, die keineRettungskräfte sindFür NothelferEs sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risikoeinhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nichtbenötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. VerschütteteSubstanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstunganlegen.Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, istAbschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. SieheAbschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.6.2 Umweltschutzmaßnahmen Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowieden Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Diezuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastungverursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und ReinigungKleine freigesetzte MengeGrosse freigesetzte MengeUndichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereichentfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ,oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und ineinen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereichentfernen. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereichevermeiden. Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülenoder folgendermaßen vorgehen. Ausgetretenes Material mit unbrennbaremAufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zurEntsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behältergeben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.6.4 Verweis auf andere Abschnitte : Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicherSchutzausrüstung.Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.ABSCHNITT 7: Handhabung und LagerungDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information imExpositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungSchutzmaßnahmen : Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8).Ratschlag zur allgemeinen :Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese SubstanzArbeitshygieneverwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanzumgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen dieHände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungvor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitereAngaben zu Hygienemaßnahmen.

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