SDB Metaflux 70-21 Knetharz Harz+Härter
SDB Metaflux 70-21 Knetharz Harz+Härter SDB Metaflux 70-21 Knetharz Harz+Härter
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 16/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenSkin Irrit. 2, H315Eye Irrit. 2, H319Skin Sens. 1, H317Aquatic Chronic 3, H412Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)EinstufungSkin Irrit. 2, H315Eye Irrit. 2, H319Skin Sens. 1, H317Aquatic Chronic 3, H412BegründungRechenmethodeRechenmethodeRechenmethodeRechenmethodeVolltext der abgekürzten H-SätzeH315 Verursacht Hautreizungen.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.Volltext der Einstufungen Aquatic Chronic 2, H411 CHRONISCHE AQUATISCHE TOXIZITÄT- Kategorie 2[CLP/GHS] Aquatic Chronic 3, H412 CHRONISCHE AQUATISCHE TOXIZITÄT - Kategorie 3Eye Irrit. 2, H319SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNGKategorie 2Skin Irrit. 2, H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2Skin Sens. 1, H317 SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1Volltext der abgekürzten R-SätzeR38- Reizt die Haut.R36/38- Reizt die Augen und die Haut.R43- Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R51/53- Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlicheWirkungen haben.R52/53- Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben.Volltext der Einstufungen[DSD/DPD]Xi - ReizendN - UmweltgefährlichHinweis für den LeserObgleich die Informationen und Empfehlungen in dieser Veröffentlichung auf unseren allgemeinenErfahrungen beruhen und nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt werden, IST NICHTS DES HIERINENTHALTENEN ALS AUSDRÜCKLICHE IMPLIZITE ODER SONSTIGE GARANTIE, GEWÄHRLEISTUNG ODERZUSICHERUNG AUSZULEGEN.DER BENUTZER IST STETS DAFÜR VERANTWORTLICH, FESTZUSTELLEN UND ZU ÜBERPRÜFEN, DASSDERARTIGE INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN FÜR IHN ZUTREFFEND SIND UND DASS JEGLICHEPRODUKTE FÜR DEN VORGESEHENEN GEBRAUCH ODER ZWECK GEEIGNET UND TAUGLICH SIND.VON DEN GENANNTEN PRODUKTEN KÖNNEN NICHT BEKANNTE GEFAHREN AUSGEHEN. SIE SINDDESHALB MIT VORSICHT ZU BENUTZEN. AUCH WENN IN DIESER VERÖFFTENLICHUNG AUF BESTIMMTEGEFAHREN AUSDRÜCKLICH HINGEWIESEN WIRD, KANN KEINE GARANTIE DAFÜR GEGEBEN WERDEN,DASS DIES DIE EINZIGEN GEFAHREN SIND, DIE BESTEHEN.Gefahren, Toxizität und Verhalten der Produkte können sich bei der Verwendung mit anderen Materialeinverändern und sind vom Herstellungsverfahren oder anderen Prozessen abhängig. Gefahren, Toxizität undVerhalten sind vom Benutzer festzustellen und allen mitzuteilen, die die Produkte transportieren, verarbeitenoder als Endverbraucher benutzen.
- Seite 1 und 2: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/20
- Seite 3 und 4: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/20
- Seite 5 und 6: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/20
- Seite 7 und 8: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/20
- Seite 9 und 10: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/20
- Seite 11 und 12: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/20
- Seite 13: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/20
- Seite 18 und 19: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/20
- Seite 20 und 21: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/20
- Seite 22 und 23: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/20
- Seite 24 und 25: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/20
- Seite 26 und 27: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/20
- Seite 28: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/20
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 16/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenSkin Irrit. 2, H315Eye Irrit. 2, H319Skin Sens. 1, H317Aquatic Chronic 3, H412Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)EinstufungSkin Irrit. 2, H315Eye Irrit. 2, H319Skin Sens. 1, H317Aquatic Chronic 3, H412BegründungRechenmethodeRechenmethodeRechenmethodeRechenmethodeVolltext der abgekürzten H-SätzeH315 Verursacht Hautreizungen.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.Volltext der Einstufungen Aquatic Chronic 2, H411 CHRONISCHE AQUATISCHE TOXIZITÄT- Kategorie 2[CLP/GHS] Aquatic Chronic 3, H412 CHRONISCHE AQUATISCHE TOXIZITÄT - Kategorie 3Eye Irrit. 2, H319SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNGKategorie 2Skin Irrit. 2, H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2Skin Sens. 1, H317 SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1Volltext der abgekürzten R-SätzeR38- Reizt die Haut.R36/38- Reizt die Augen und die Haut.R43- Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R51/53- Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlicheWirkungen haben.R52/53- Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben.Volltext der Einstufungen[DSD/DPD]Xi - ReizendN - UmweltgefährlichHinweis für den LeserObgleich die Informationen und Empfehlungen in dieser Veröffentlichung auf unseren allgemeinenErfahrungen beruhen und nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt werden, IST NICHTS DES HIERINENTHALTENEN ALS AUSDRÜCKLICHE IMPLIZITE ODER SONSTIGE GARANTIE, GEWÄHRLEISTUNG ODERZUSICHERUNG AUSZULEGEN.DER BENUTZER IST STETS DAFÜR VERANTWORTLICH, FESTZUSTELLEN UND ZU ÜBERPRÜFEN, DASSDERARTIGE INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN FÜR IHN ZUTREFFEND SIND UND DASS JEGLICHEPRODUKTE FÜR DEN VORGESEHENEN GEBRAUCH ODER ZWECK GEEIGNET UND TAUGLICH SIND.VON DEN GENANNTEN PRODUKTEN KÖNNEN NICHT BEKANNTE GEFAHREN AUSGEHEN. SIE SINDDESHALB MIT VORSICHT ZU BENUTZEN. AUCH WENN IN DIESER VERÖFFTENLICHUNG AUF BESTIMMTEGEFAHREN AUSDRÜCKLICH HINGEWIESEN WIRD, KANN KEINE GARANTIE DAFÜR GEGEBEN WERDEN,DASS DIES DIE EINZIGEN GEFAHREN SIND, DIE BESTEHEN.Gefahren, Toxizität und Verhalten der Produkte können sich bei der Verwendung mit anderen Materialeinverändern und sind vom Herstellungsverfahren oder anderen Prozessen abhängig. Gefahren, Toxizität undVerhalten sind vom Benutzer festzustellen und allen mitzuteilen, die die Produkte transportieren, verarbeitenoder als Endverbraucher benutzen.