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SDB Metaflux 70-21 Knetharz Harz+Härter

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Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 1/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz) Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und desUnternehmens1.1 ProduktidentifikatorProduktname : METAFLUX KNETHARZArtikelnr. : <strong>70</strong>-<strong>21</strong>/ 75-<strong>21</strong>Produktbeschreibung1.2 Relevante indentifizierte Verwendungen des Stoffes oder des Gemisches und nicht-empfohleneVerwendungenVerwendung des Produkts : Harz für Klebstoffsysteme1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstelltLieferant :TECHNO-SERVICE GmbHDetmolder Str. 515D- 33605 BielefeldTel.: +49 (0) 5<strong>21</strong> 924440Fax: +49 (0) 5<strong>21</strong> 207432E-Mail-Adresse: verkauf@metaflux.dewww.metaflux.de1.4 NotrufnummerLieferantTelefonnummer : +49 (0) 5<strong>21</strong> 924440Mo.-Fr. 8.00 - 16.30 Uhr, Fr - 14.00 UhrABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren2.1 Einstufung des Stoffs oder GemischsProduktdefinition : GemischEinstufung gemäß der Richtlinie 1999/45/EG rZubereitungsrichtlinielDas Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft.Einstufung : Xi; R36/38R43R52/53Gesundheitsrisiken : Reizt die Augen und die Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.Umweltgefahren : Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlicheWirkungen haben.Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze.Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.2.2 EtikettenelementeGefahrensymbol oder -Symbole


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 2/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 2: Mögliche GefahrenGefahrenhinweisR-SätzeS-SätzeGefährliche InhaltsstoffeErgänzendeKennzeichnungselemente: Reizend: R36/38- Reizt die Augen und die Haut.R43- Sensibilisierung durch Hautkontakt möglichR52/53- Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben: S24- Berührung mit der Haut vermeiden.S37- Geeignete Schutzhandschuhe tragen.: Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichemMolekulargewicht < <strong>70</strong>0Bisphenol F-Epoxidharz: Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Hinweise des Herstellers beachten.Spezielle VerpackungsanforderunqenMit kindergesichertenVerschlüssenauszustattende BehälterTastbarer Warnhinweis: Nicht anwendbar.: Nicht anwendbar.2.3 Sonstige GefahrenAndere Gefahren, die zukeiner Einstufung führen: Nicht verfügbar,ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu BestandteilenStoff/Zubereitung : GemischName des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren % EinstufungTyp67/548 EWG Verordnung (EG) Nr.1272/2008 [CLP]Reaktionsprodukt: REACH #:01- 13-30 Xi; R36/38 Skin Irrit. 2, H315 [1]Bisphenol-A- <strong>21</strong>19456619-26Epichlorhydrinharze mit CAS. 25068-38-6 R43 Eye Irrit. 2, H319durchschnittlichem Molekulargewicht N; R51/53 Skin Sens. 1, H319


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 3/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenAugenkontakt:Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unterenAugenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen.Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen. Einen Arzt verständigen.Einatmen:Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,die das Atmen erleichtert. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oderbeim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal einekünstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe leistendePerson kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhaltenoder schwerwiegend sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen undsofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegendeKleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.Hautkontakt:Verschlucken:Schutz der Ersthelfer:Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung undSchuhe ausziehen. Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser,bevor Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei. Mindestens 10 Minutenlang ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Im Fall von Beschwerden oderSymptomen weitere Einwirkung vermeiden. Kleidung vor erneutem Tragenwaschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebißprothese falls vorhanden entfernen. Diebetroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, diedas Atmen erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person beiBewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weitertrinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen herbeiführenaußer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. SollteErbrechen eintreten, den Kopf tief halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungeneindringt. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungenanhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durchden Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen undsofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegendeKleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risikoeinhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistendePerson kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehenoder tragen Sie Handschuhe dabei.4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und WirkungenMögliche akute Auswirkungen auf die GesundheitAugenkontaktReizt die Augen.EinatmenKeine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.HautkontaktReizt die Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.VerschluckenReizt den Mund, Hals und den Magen.Zeichen/Symptome von ÜberexpositionAugenkontaktZu den Symptomen können gehören:ReizungTränenflussRötungEinatmenKeine spezifischen Daten.HautkontaktZu den Symptomen können gehören:ReizungRötungVerschluckenKeine spezifischen Daten.4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 4/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-MaßnahmenHinweise für den Arzt:Besondere Behandlungen:Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder inhalieren größerer Mengensofort Giftspezialisten kontaktieren.Symptomatische Behandlung und stützende Therapie wie angezeigt. Nachernsthafter Exposition sollte der Patient mindestens 48 Stunden lang unter ärztlicherAufsicht bleiben.ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung5.1 LöschmittelGeeignete Löschmittel:Ungeigente Löschmittel:5.2 Besondere Gefahren, die von dem Stoff oder dem Gemisch ausgehenEin Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.Keine bekannt.Gefahren, die von dem Stoffoder der Mischung ausgehen:Gefährliche thermischeZersetzungsprodukte:Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen.Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungBesondere Vorsichtsmaßnahmen fürFeuerwehrpersonalIm Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen ausdem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.Diese Substanz ist schädlich für Wasserorganismen. Mit diesem Stoffkontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer,Kanalisation oder Abfluß gelangen.Besondere Schutzausrüstung bei derBrandbekämpfungFeuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängigeAtemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betriebenwerden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel undSchutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einenGrundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende VerfahrenFür Personen, die keineRettungskräfte sindEs sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risikoeinhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nichtbenötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. VerschütteteSubstanz nicht berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebelvermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender LüftungAtemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.Für NothelferFalls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, istAbschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. SieheAbschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowieden Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Diezuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastungverursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).Stoff ist wasserverschmutzend.6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 5/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter FreisetzungKleine freigesetzte Menge: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereichentfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ,oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und ineinen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.Grosse freigesetzte Menge: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereichentfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation,Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Materialin eine Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde,Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichenBestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter geben. Über ein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel könnengenauso gefährlich sein, wie das freigesetzte Material.6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicherSchutzausrüstung.Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.ABSCHNITT 7: Handhabung und LagerungDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information imExpositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungSchutzmaßnahmen:Ratschlag zur allgemeinenArbeitshygiene: Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Personen mitanamnestischer überempfindlicher Haut sollten keine Arbeiten verrichten bei denendieses Produkt verwendet wird. Nicht in die Augen oder auf die Haut oder auf dieKleidung geraten lassen. Nicht einnehmen. Einatmen von Dampf oder Nebelvermeiden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen Ersatzbehälteraufbewahren, der aus einem kompatiblen Material gefertigt wurde. BeiNichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere Behälter enthaltenProduktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.: Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanzverwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanzumgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen dieHände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungvor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitereAngaben zu Hygienemaßnahmen.7.2 Bedingungen zur Zwischen den folgenden Temperaturen lagern: 2 bis 40°C (35.6 bis 104°F).sicheren Lagerung unterEntsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im OriginalbehälterBerücksichtigung vonaufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gutUnverträglichkeitenbelüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen(vergleiche Sektion 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern.Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter,welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um dasAuslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. ZurVermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.LagergefahrenklasseLagerklasse 12, Flüssigkeiten, nicht gefährlich7.3 Spezifische Endanwendungen Empfehlungen : Nicht verfügbar.


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 6/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 7: Handhabung und LagerungSpezifische Lösungen für denIndustriesektor: Nicht verfügbarABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungenDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information imExpositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.8.1 Zu überwachende ParameterArbeitsplatz-GrenzwerteEs ist kein Expositionsgrenzwert bekannt.Arbeitsplatz-Konzentrationsgrenzwerte (für Gesamtstaub und einatembaren Quarzstaub) müssen eingehaltenwerden. Falls dies nicht möglich ist, müssen unbedingt geeignete Staubschutzmasken getragen werden.WARNUNG! Dieses Produkt enthält Quarz, das von IARC als krebserregend für Menschen (Gruppe 1)eingestuft wurde und in alveolengängiger Form Silikose und Lungenkrebs verursachen kann. Bei der mechanischenVerarbeitung (Mahlen, Schleifen, Sägen usw.) von ausgehärtetem Produkt ist dehalb besondere Vorsicht gebotenum Inhalationsexposition zu vermeiden.QUARTZ (CAS RN 14808-60-7):Oesterreich: AMV: 0.15 mg/m 3 1 hour(s). Form: respirable dustSchweiz: TWA: 0.15 mg/m 3 8 hour(s). Form: respirable dustBelgien: TWA: 0.1 mg/m 3 8 hour(s). Form: respirable dustEmpfohlene Überwachungsverfahren: Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, ist möglicherweiseeine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologischeÜberwachung erforderlich, um die Wirksamkeit der Belüftung oder andererKontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung vonAtemschutzgeräten zu ermitteln. Es ist auf die Europäische Norm EN 689 fürMethoden zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffenund auf nationale Wegleitungen für Methoden zur Ermittlung gefährlicher Stoffe zuverweisen.Abgeleitete EffektkonzentrationenEs liegen keine DEL-Werte vor.Vorhergesagte EffektkonzentrationenEs liegen keine PEC-Werte vor.8.2 Begrenzung und Überwachung der ExpositionGeeignete technische: Keine besonderen Lüftungsvorschriften. Gute übliche Raumlüftung sollte zurMaßnahmenBegrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen.Wenn dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzwerten enthält, verwendenSie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen,um die Exposition der Arbeiter unterhalb empfohlener oder gesetzlichvorgeschriebener Grenzwerte zu halten.Persönliche SchutzmaßnahmenHygienische MaßnahmenAugenschutz/GesichtsschutzWaschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende desArbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuchgründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigungkontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb desArbeitsplatzes tragen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendungwaschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des ArbeitsbereichsAugenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen getragen werden,die einer anerkannten Norm entsprechen, um die Exposition gegenüberFlüssigkeitsspritzern, Nebeln oder Stäuben zu vermeiden.Körperschutz


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 7/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungenHandschutzHandschuhmaterial fürLangzeitanwendung(BTT>480 min):Handschuhmaterial fürKurzzeitanwendung/Spritzer(10 min


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 8/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische EigenschaftenDampfdichteNicht verfügbar.Relative DichteNicht verfügbar.Löslichkeit(en) 20 deg CWasserlöslichkeitPraktisch unlöslichOktanol-/Wasser-Nicht verfügbar.VerteilungskoeffizientSelbstentzündungstemperaturNicht verfügbar.Zersetzungstemperatur>200°CViskositätNicht verfügbar.ExplosionseigenschaftenNicht verfügbar.OxidationseigenschaftenNicht verfügbar.9.2 Sonstige AngabenABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität10.1 Reaktivität Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglichder Reaktivität vor.10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist stabil.10.3 Möglichkeit Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keinegefährlicher Reaktionengefährlichen Reaktionen auf.10.4 Zu vermeidende Keine spezifischen Daten.Bedingungen10.5 Unverträgliche starke Säuren, starke Basen, starke OxidationsmittelMaterialien10.6 Gefährliche Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichenZersetzungsprodukteZerfallsprodukte gebildet werden.ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben11.1 Angaben zu toxikologischen WirkungenAkute ToxizitätName des Produkts / Inhaltsstoffs Endpoint Spezies Resultat ExpositionReaktionsprodukt: LC0 Einatmen Dampf Ratte - 0.00001 ppm 5 StundenBisphenol-A-MännlichEpichlorhydrinharze mitdurchschnittlichemMolekulargewicht < <strong>70</strong>0LD50 Dermal Ratte - >2000 mg/kg -Männlich,WeiblichLD50 Oral Ratte - >2000 mg/kg -


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 9/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 11: Toxikologische AngabenBisphenol F-Epoxidharz LD50 Dermal Weiblich >2000 mg/kg -Ratte -Männlich,WeiblichLD50 Oral Ratte - >5000 mg/kg -Männlich,WeiblichReizung/VerätzungName des Produkts / Inhaltsstoffs Test Spezies ResultatReaktionsprodukt: OECD 404 Acute DermalKaninchen Mildes ReizmittelBisphenol-A-EpichlorhydrinharzeIrritation/Corrosionmit durchschnittlichemMolekulargewicht < <strong>70</strong>0 OECD 405 Acute Eye Irritation/Corrosion Kaninchen Mildes ReizmittelBisphenol F-Epoxidharz OECD 405 Acute Eye Irritation/Corrosion Kaninchen Nicht reizendOECD 404 Acute Dermal Irritation/Corrosion KaninchenMildes ReizmittelSchlussfolgerung /ZusammenfassungNicht verfügbar.HautAugenReaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichemMolekulargewicht < <strong>70</strong>0: Wirkt leicht reizend auf die Haut.Bisphenol F-Epoxidharz: Wirkt leicht reizend auf die Haut.Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichemMolekulargewicht < <strong>70</strong>0: Wirkt leicht reizend auf die Augen.Bisphenol F-Epoxidharz: Nicht reizend auf die Augen.Sensibilisierender StoffName des Produkts / Test Expositionsweg ResultatInhaltsstoffsSpeziesReaktionsprodukt: OECD 429 Skin Haut Maus SensibilisierendBisphenol-A-Sensitization:Epichlorhydrinharze mitLocal LymphdurchschnittlichemNode AssayMolekulargewicht < <strong>70</strong>0Bisphenol F-EpoxidharzOECD 429 SkinSensitization: LocalLymph Node AssayHaut Maus SensibilisierendSchlussfolgerung /ZusammenfassungMutaqenität: Nicht verfügbar.Name des Produkts / Test ResultatInhaltsstoffsReaktionsprodukt: OECD 471 Bacterial Reverse PositivBisphenol-A-Mutation TestEpichlorhydrinharze mitdurchschnittlichemMolekulargewicht < <strong>70</strong>0 OECD 476 In vitro Mammalian Cell PositivGene Mutation TestOECD 478 Genetic Toxicology:NegativRodent Dominant Lethal TestEPA OPPTSNegativBisphenol F-Epoxidharz OECD 471 Bacterial Reverse Positiv


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 10/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 11: Toxikologische AngabenMutation TestOECD 476 In vitro Mammalian CellGene Mutation TestOECD 473 In vitro Mammalian PositivChromosomal Aberration TestOECD 474 Mammalian Erythrocyte NegativMicronucleus TestOECD 486 Unscheduled DNA NegativSynthesis (UDS) Test withMammalian Liver Cells in vivoPositivPositivNegativNegativSchlussfolgerung /Zusammenfassung: Nicht verfügbar.KanzeroqenitätName des Produkts / Inhaltsstoffs Test Spezies Exposition Resultate Exp.Wg ZielorganeReaktionsprodukt: OECD 453 Combined Chronic Ratte 2 Jahre; 7 Negativ Oral -Bisphenol-A- Toxicity/Carcinogenicity Tage proEpichlorhydrinharze Studies Wochemit durchschnittlichemMolekulargewicht 300 mg/kg NOEL:weiblichInformationen überwahrscheinliche ExpositionspfadeNicht verfügbar.


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 11/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 11:Mögliche akute Auswirkungen auf die GesundheitEinatmenVerschluckenHautkontaktAugenkontaktKeine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Reizt den Mund, Hals und den Magen.Reizt die Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.Reizt die Augen.Symptome aufgrund der physikalischen, chemischen und toxikologischen EigenschaftenEinatmen :Verschlucken :Hautkontakt :Augenkontakt :Keine spezifischen Daten.Keine spezifischen Daten.Zu den Symptomen können gehören:ReizungRötungZu den Symptomen können gehören:ReizungTränenflussRötungVerzögerte und sofortige sowie chronische Auswirkungen von kurzzeitiger und länger anhaltender ExpositionKurzzeitexpositionMögliche sofortigeAuswirkungenMögliche verzögerteAuswirkungenNicht verfügbar.Nicht verfügbar.LangzeitexpositionMögliche sofortigeAuswirkungenMögliche verzögerteAuswirkungenNicht verfügbar.Nicht verfügbar.Mögliche chronische Auswirkungen auf die GesundheitName des Produkts / Test Ergebnistyp Resultat ZielorganeInhaltsstoffsReaktionsprodukt: OECD 408 Repeated Dose NOAEL Subchronisch 50 mg/kg -Bisphenol-A- 90-Day Oral Toxicity Study in NOAELEpichlorhydrinharze mit Rodents Oraldurchschnittlichem Molekulargewicht < <strong>70</strong>0 OECD 411 Subchronic NOEL Subchronisch 10 mg/kg -Dermal Toxicity: 90-day Study NOELDermalOECD 411 Subchronic NOAEL Subchronisch 100 mg/kg -Dermal Toxicity: 90-day Study NOELDermalBisphenol F-Epoxidharz OECD 408 Repeated Dose NOAEL Subchronisch 250 mg/kg -90-Day Oral Toxicity Study in NOAELRodents OralSchlussfolgerung /Nicht verfügbar.ZusammenfassungAllgemeinNach einer Sensibilisierung können bei einer späteren Belastung mit sehr geringenMengen schwere allergische Reaktionen auftreten.KanzerogenitätKeine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.MutagenitätKeine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.TeratogenitätKeine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Auswirkungen auf dieKeine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Entwicklung


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 12/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 11: Toxikologische AngabenAuswirkungen auf dieKeine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.FruchtbarkeitSonstige AngabenNicht verfügbar.ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben12.1 ToxizitätName des Produkts / Test EndpointExposition Spezies ResultatInhaltsstoffsReaktionsprodukt: - Akut EC50 72 Algen 9,4 mg/LBisphenol-A-StundenEpichlorhydrinharze mitStaticdurchschnittlichemMolekulargewicht < <strong>70</strong>0OECD 202 Daphnia sp. Acute Akut EC50 48 Daphnie 1,7 mg/LImmobilisation TestStunden StaticAkut IC503 Std Static Bakt. >100mg/LBisphenol F-EpoxidharzOECD 203 Fish, Acute Akut LC50 96 Fisch 1,5 mg/LToxicity TestStunden StaticOECD <strong>21</strong>1 Daphnia Magna Chronisch NOEC <strong>21</strong> Tage Daphnie 0,3 mg/LReproduction TestSemi-staticOECD 201 Alga,Akut EC5072 Std Static Algen 1,8mg/LGrowth Inhibition TestOECD OECD 202: Part I Akut EC50 48 Daphnie 1,6 mg/L(Daphnia sp., AcuteStundenImmobilisation test)Static- Akut IC50 3 Bakterien >100 mg/LStundenStaticOECD 203 Fish, Acute Akut LC50 96 Fisch 0,55 mg/LToxicity TestStunden Semi- staticOECD <strong>21</strong>1 Daphnia Magna Chronisch NOEC <strong>21</strong> Tage Daphnie 0,3 mg/LReproduction TestSemi-static12.2 Persistenz und AbbaubarkeitName des Produkts / Inhaltsstoffs Test Zeitraum ResultatReaktionsprodukt: OECD Abgeleitet von 28 Tage 5 %Bisphenol-A-OECD 301F(Bioabbautest)Epichlorhydrinharze mitdurchschnittlichemMolekulargewicht < <strong>70</strong>0Bisphenol F-Epoxidharz EU 28 Tage 0 %Schlussfolgerung / :ZusammenfassungReaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichemMolekulargewicht < <strong>70</strong>0: Biologisch nicht leicht abbaubar.Name des Produkts / Aquatische Halbwertszeit Photolyse BiologischeInhaltsstoffsAbbaubarkeit


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 13/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 12: Umweltbezogene AngabenReaktionsprodukt: Frischwasser 4.83 Tage - Nicht leichtBisphenol-A-Frischwasser 3.58 TageEpichlorhydrinharze mitFrischwasser 7.1 TagedurchschnittlichemMolekulargewicht < <strong>70</strong>0 -Bisphenol F-EpoxidharzNicht leicht12.3 BioakkumulationspotenzialName des Produkts / Inhaltsstoffs LogPow BCF PotentialReaktionsprodukt: 3.242 31 niedrigBisphenol-A-Epichlorhydrinharze mitdurchschnittlichemMolekulargewicht < <strong>70</strong>0Bisphenol F-Epoxidharz 2.7 bis 3.6-hoch12.4 Mobilität im BodenVerteilungskoeffizient :Boden/Wasser (Koc)Mobilität :Nicht verfügbarNicht verfügbar12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-BeurteilungNicht anwendbar.12.6 Andere schädliche Wirkungen: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.12.7 Sonstige ökologische InformationenABSCHNITT 13: Hinweise zur EntsorgungDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information imExpositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.13.1 Verfahren zur AbfallbehandlungProduktEntsorgungsmethodenGefährliche Abfälle: Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.Beachtliche Rückstandsmengen des Abfallprodukts sollten nicht über denAbwasserkanal entsorgt werden, sondern in einer geeignetenAbwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Überschüsse und nicht zumRecyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmenentsorgen. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen undNebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungenund Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behördenerfolgen. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oderDeponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nichtdurchführbar ist. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigtwerden. Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oderausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückständeenthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztemMaterial sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen undAbwasserleitungen.: Ja


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 15/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 15: RechtsvorschriftenAnhang XVII -Beschränkung derHerstellung desInverkehrbringens undder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungen undErzeugnisseNicht anwendbar.Sonstige EU-BestimmungenEuropäisches InventarChemikalien der BlacklistChemikalien derPrioritätslisteIntegrierte Vermeidungund Verminderung derUmweltverschmutzung(IVU) - LuftIntegrierte Vermeidungund Verminderung derUmweltverschmutzung(IVU) - WasserAlle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.Nicht gelistetNicht gelistetNicht gelistetNicht gelistetNationale VorschriftenWassergefährdungsklasse 1 Anhang Nr. 4Technische Anleitung TA-Luft Klasse I - Nummer 5.2.5: 24.5%Luft TA-Luft Nummer 5.2.5: 2.6%Technische AnleitungNummer 5.2.5 Organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube undLuftorganische Stoffe der Klasse I und IIInternationale VorschriftenChemiewaffenübereinkommen,Liste-I-ChemikalienNicht gelistetChemiewaffenübereinkommen,Liste-Il-ChemikalienNicht gelistetChemiewaffenübereinkommen,Liste-] ll-ChemikalienNicht gelistet15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenV Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute ToxizitätCLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-GrenzwertEUH-Satz = CLP-spezifischer GefahrenhinweisPNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-KonzentrationRRN = REACH RegistriernummerEinstufung gemäß der Verordnung (EG1 Nr. 1272/2008 TCLP/GHSl


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 16/16SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Harz)Erstellt 03.10.2011ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenSkin Irrit. 2, H315Eye Irrit. 2, H319Skin Sens. 1, H317Aquatic Chronic 3, H412Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)EinstufungSkin Irrit. 2, H315Eye Irrit. 2, H319Skin Sens. 1, H317Aquatic Chronic 3, H412BegründungRechenmethodeRechenmethodeRechenmethodeRechenmethodeVolltext der abgekürzten H-SätzeH315 Verursacht Hautreizungen.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.Volltext der Einstufungen Aquatic Chronic 2, H411 CHRONISCHE AQUATISCHE TOXIZITÄT- Kategorie 2[CLP/GHS] Aquatic Chronic 3, H412 CHRONISCHE AQUATISCHE TOXIZITÄT - Kategorie 3Eye Irrit. 2, H319SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNGKategorie 2Skin Irrit. 2, H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2Skin Sens. 1, H317 SENSIBILISIERUNG DER HAUT - Kategorie 1Volltext der abgekürzten R-SätzeR38- Reizt die Haut.R36/38- Reizt die Augen und die Haut.R43- Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R51/53- Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädlicheWirkungen haben.R52/53- Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristigschädliche Wirkungen haben.Volltext der Einstufungen[DSD/DPD]Xi - ReizendN - UmweltgefährlichHinweis für den LeserObgleich die Informationen und Empfehlungen in dieser Veröffentlichung auf unseren allgemeinenErfahrungen beruhen und nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt werden, IST NICHTS DES HIERINENTHALTENEN ALS AUSDRÜCKLICHE IMPLIZITE ODER SONSTIGE GARANTIE, GEWÄHRLEISTUNG ODERZUSICHERUNG AUSZULEGEN.DER BENUTZER IST STETS DAFÜR VERANTWORTLICH, FESTZUSTELLEN UND ZU ÜBERPRÜFEN, DASSDERARTIGE INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN FÜR IHN ZUTREFFEND SIND UND DASS JEGLICHEPRODUKTE FÜR DEN VORGESEHENEN GEBRAUCH ODER ZWECK GEEIGNET UND TAUGLICH SIND.VON DEN GENANNTEN PRODUKTEN KÖNNEN NICHT BEKANNTE GEFAHREN AUSGEHEN. SIE SINDDESHALB MIT VORSICHT ZU BENUTZEN. AUCH WENN IN DIESER VERÖFFTENLICHUNG AUF BESTIMMTEGEFAHREN AUSDRÜCKLICH HINGEWIESEN WIRD, KANN KEINE GARANTIE DAFÜR GEGEBEN WERDEN,DASS DIES DIE EINZIGEN GEFAHREN SIND, DIE BESTEHEN.Gefahren, Toxizität und Verhalten der Produkte können sich bei der Verwendung mit anderen Materialeinverändern und sind vom Herstellungsverfahren oder anderen Prozessen abhängig. Gefahren, Toxizität undVerhalten sind vom Benutzer festzustellen und allen mitzuteilen, die die Produkte transportieren, verarbeitenoder als Endverbraucher benutzen.


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 2/12SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Härter)Erstellt 31.08.2011ABSCHNITT 2: Mögliche GefahrenMit kindergesichertenVerschlüssenauszustattende BehälterTastbarer Warnhinweis: Nicht anwendbar.: Nicht anwendbar.2.3 Sonstige GefahrenAndere Gefahren, die zukeiner Einstufung führen: Nicht verfügbar.ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu BestandteilenStoff/Zubereitung : GemischName des Produkts / Inhaltsstoffs Identifikatoren % EinstufungTyp67/548 EWG Verordnung (EG) Nr.1272/2008 [CLP]Benzylalkohol CAS: 100-51-6 3-7 Xn; R20/22 Acute Tox. 4, H302 [1]Acute Tox 4, H3322,4,6- CAS: 90-72-2 1-3 Xn; R22 Acute Tox 4, H302 [1]Tris(dimethylaminomethyl)phenol Xi; R36/38 Skin Irrit. 2, H315Eye Irrit. 2, H319Siehe Abschnitt 16 für Siehe Abschnitt 16 fürden vollständigenden vollständigenWortlaut der obenWortlaut der obenangegebenen R-Sätze angegebenen R-SätzeEs sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in denzutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem Abschnittangegeben werden müssten.Typ[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIIIDie Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenAugenkontakt :Einatmen :Hautkontakt :Verschlucken :Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die oberen und unterenAugenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. BeiReizung einen Arzt hinzuziehen.Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,die das Atmen erleichtert. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten.Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicherBeobachtung bleiben.Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung undSchuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen.Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die frische Luft bringenund in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der Stoffverschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasserzu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisungdurch medizinisches Personal. Beim Auftreten von Symptomen einen Arztaufsuchen.


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 3/12SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Härter)Erstellt 31.08.2011ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-MaßnahmenSchutz der Ersthelfer :Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risikoeinhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und WirkungenMögliche akute Auswirkungen auf die GesundheitAugenkontakt :Einatmen :Hautkontakt :Verschlucken :Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Die Einwirkung der Zersetzungsprodukte kann Gesundheitsschäden verursachen.Nach der Exposition können ernste Schäden verzögert eintreten.Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Zeichen/Symptome von ÜberexpositionAugenkontakt :Keine spezifischen Daten.Einatmen :Keine spezifischen Daten.Hautkontakt :Keine spezifischen Daten.Verschlucken : Keine spezifischen Daten.4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungHinweise für den Arzt :Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome verzögert eintreten.Die betroffene Person muss möglicherweise 48 Stunden unter ärztlicherBeobachtung bleiben.Besondere Behandlungen : Symptomatische Behandlung und stützende Therapie wie angezeigt. Nachernsthafter Exposition sollte der Patient mindestens 48 Stunden lang unter ärztlicherAufsicht bleiben.ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung5.1 LöschmittelGeeignete Löschmittel : Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer geeignet ist.Ungeeignete Löschmittel : Keine bekannt.5.2 Besondere Gefahren, die von dem Stoff oder dem Gemisch ausgehenGefahren, die von dem : Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der Behälter kann platzen.Stoff oder der MischungausgehenGefährliche thermischeZu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:ZersetzungsprodukteKohlendioxidKohlenmonoxidStickoxideMetalloxide/Oxide5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungBesondereIm Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen ausVorsichtsmaßnahmen fürdem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden,Feuerwehrpersonal :die mit persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.BesondereSchutzausrüstung bei derBrandbekämpfung :Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängigeAtemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betriebenwerden. Kleidung für Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel undSchutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einenGrundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 4/12SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Härter)Erstellt 31.08.2011ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende VerfahrenFür Personen, die keineRettungskräfte sindFür NothelferEs sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risikoeinhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Umgebung evakuieren. Nichtbenötigtem und ungeschütztem Personal den Zugang verwehren. VerschütteteSubstanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstunganlegen.Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, istAbschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten. SieheAbschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.6.2 Umweltschutzmaßnahmen Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowieden Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen. Diezuständigen Stellen benachrichtigen, wenn durch das Produkt Umweltbelastungverursacht wurde (Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und ReinigungKleine freigesetzte MengeGrosse freigesetzte MengeUndichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereichentfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen, falls wasserlöslich. Alternativ,oder falls wasserunlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und ineinen geeigneten Abfallbehälter geben. Über ein anerkanntesAbfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem Austrittsbereichentfernen. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereichevermeiden. Ausgetretenes Material in eine Abwasserbehandlungsanlage spülenoder folgendermaßen vorgehen. Ausgetretenes Material mit unbrennbaremAufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zurEntsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behältergeben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.6.4 Verweis auf andere Abschnitte : Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicherSchutzausrüstung.Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.ABSCHNITT 7: Handhabung und LagerungDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information imExpositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungSchutzmaßnahmen : Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8).Ratschlag zur allgemeinen :Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese SubstanzArbeitshygieneverwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanzumgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen dieHände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungvor dem Betreten des Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitereAngaben zu Hygienemaßnahmen.


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 5/12SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Härter)Erstellt 31.08.2011ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung7.2 Bedingungen zur Zwischen den folgenden Temperaturen lagern: 2 bis 40°C (35.6 bis 104°F).sicheren Lagerung unterEntsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im OriginalbehälterBerücksichtigung vonaufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gutUnverträglichkeitenbelüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen(vergleiche Sektion 10) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern.Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter,welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um dasAuslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. ZurVermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.Lagergefahrenklasse7.3 Spezifische EndanwendungenEmpfehlungenSpezifische Lösungen fürden IndustriesektorLagerklasse 12, Flüssigkeiten, nicht gefährlich: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungenDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information imExpositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.8.1 Zu überwachende ParameterArbeitsplatz-GrenzwerteEs ist kein Expositionsgrenzwert bekannt.EmpfohleneÜberwachungsverfahren:Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält, ist möglicherweiseeine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den Arbeitsplatz) oder biologischeÜberwachung erforderlich, um die Wirksamkeit der Belüftung oder andererKontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit der Verwendung vonAtemschutzgeräten zu ermitteln. Es ist auf die Europäische Norm EN 689 fürMethoden zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffenund auf nationale Wegleitungen für Methoden zur Ermittlung gefährlicher Stoffe zuverweisen.Abgeleitete EffektkonzentrationenEs liegen keine DEL-Werte vor.Vorhergesagte EffektkonzentrationenEs liegen keine PEC-Werte vor.8.2 Begrenzung und Überwachung der ExpositionGeeignete technischeMassnahmen: Keine besonderen Lüftungsvorschriften. Gute übliche Raumlüftung sollte zurBegrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber Luftschadstoffen ausreichen.Wenn dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzwerten enthält, verwendenSie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen,um die Exposition der Arbeiter unterhalb empfohlener oder gesetzlichvorgeschriebener Grenzwerte zu halten.Persönliche Schutzmaßnahmen


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 6/12SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Härter)Erstellt 31.08.2011ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungenHygienische MaßnahmenAugenschutz/GesichtsschutzKörperschutzHandschutzHandschuhmaterial fürLangzeitanwendung(BTT>480 min):Handschuhmaterial fürKurzzeitanwendung/Spritzer(10 min


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 7/12SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Härter)Erstellt 31.08.2011ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische EigenschaftenFlammpunktVerdunstungsrateEntzündbarkeit (Feststoff,Gas)BrennzeitBrenngeschwindigkeitObere/untere Entflammbarkeitoder ExplosionsgrenzenDampfdruckDampfdichteRelative DichteLöslichkeit(en)WasserlöslichkeitOktanol-/Wasser-VerteilungskoeffizientSelbstentzündungstemperaturZersetzungstemperaturViskositätExplosionseigenschaftenOxidationseigenschaftenGeschlossenem Tiegel: >100°CNicht verfügbar.Nicht verfügbar.Nicht anwendbar.Nicht anwendbar.Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.20 deg Cpraktisch unlöslichNicht verfügbar.Nicht verfügbar.>200°CNicht verfügbar.Nicht verfügbar.Nicht verfügbar.9.2 Sonstige AngabenABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität10.1 Reaktivität Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglichder Reaktivität vor.10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist stabil.10.3 Möglichkeit Unter normalen Lagerbedingungen und bei normalem Gebrauch treten keinegefährlicher Reaktionengefährlichen Reaktionen auf.10.4 Zu vermeidende Keine spezifischen Daten.Bedingungen10.5 Unverträgliche starke Säuren, starke Basen, starke OxidationsmittelMaterialien10.6 Gefährliche Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichenZersetzungsprodukteZerfallsprodukte gebildet werden.


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 8/12SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Härter)Erstellt 31.08.2011ABSCHNITT 11:Toxikologische Angaben11.1 Angaben zu toxikologischen WirkungenAkute ToxizitätName des Produkts / Inhaltsstoffs Endpoint Spezies Resultat Exposition2,4,6- LD50 Dermal Kaninch1280 mg/kg -enTris(dimethylaminomethyl)phenol LD 50 Oral Ratte 1200 mg/kg -Reizung/VerätzungSchlussfolgerung /Nicht verfügbar.ZusammenfassungSensibilisierender StoffSchlussfolgerung /Nicht verfügbar.ZusammenfassungMutagenitätSchlussfolgerung /Nicht verfügbar.ZusammenfassungKanzerogenitätReproduktionstoxizitätTeratogenitätInformationen überNicht verfügbar.wahrscheinlicheExpositionspfadeMögliche akute Auswirkungen auf die GesundheitEinatmen :Die Einwirkung der Zersetzungsprodukte kann Gesundheitsschäden verursachen.Nach der Exposition können ernste Schäden verzögert eintreten.Verschlucken: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Hautkontakt: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Augenkontakt: Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Symptome aufgrund der physikalischen, chemischen und toxikologischen EigenschaftenEinatmen :: Keine spezifischen Daten.Verschlucken :: Keine spezifischen Daten.Hautkontakt :: Keine spezifischen Daten.Augenkontakt :: Keine spezifischen Daten.Verzögerte und sofortige sowie chronische Auswirkungen von kurzzeitiger und länger anhaltender ExpositionKurzzeitexpositionMögliche sofortigeNicht verfügbar.AuswirkungenMögliche verzögerteNicht verfügbar.AuswirkungenLangzeitexpositionMögliche sofortigeNicht verfügbar.AuswirkungenMögliche verzögerteNicht verfügbar.AuswirkungenMögliche chronische Auswirkungen auf die GesundheitSchlussfolgerung /ZusammenfassungAllgemein :Kanzerogenität :: Nicht verfügbar.Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 9/12SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Härter)Erstellt 31.08.2011ABSCHNITT 11:MutagenitätTeratogenitätAuswirkungen auf dieEntwicklungAuswirkungen auf dieFruchtbarkeitSonstige AngabenToxikologische AngabenKeine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Nicht verfügbar.ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben12.1 ToxizitätName des Produkts / Inhaltsstoffs Test EndpointExposition Spezies ResultatBenzylalkohol - Akut EC50 96 Stunden Algen 640 mg/L12.2 Persistenz und Abbaubarkeit- Akut LC50 96 Stunden Fisch 460 mg/L203 Fish, Acute Akut LC50 48 Stunden Fisch 646 mg/LToxicity Test12.3 BioakkumulationspotenzialName des Produkts / Inhaltsstoffs LogPow BCF PotentialBenzylalkohol 1.1 - niedrig12.4 Mobilität im BodenVerteilungskoeffizientBoden/Wasser (Koc)Mobilität: Nicht verfügbar.: Nicht verfügbar.12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-BeurteilungNicht anwendbar.12.6 Andere schädliche : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.Wirkungen12.7 Sonstige ökologische InformationenABSCHNITT 13: Hinweise zur EntsorgungDie Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der IdentifiziertenVerwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information imExpositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.13.1 Verfahren zur AbfallbehandlungProdukt


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 10/12SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Härter)Erstellt 31.08.2011ABSCHNITT 13:EntsorgungsmethodenGefährliche AbfälleHinweise zur EntsorgungDie Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.Beachtliche Rückstandsmengen des Abfallprodukts sollten nicht über denAbwasserkanal entsorgt werden, sondern in einer geeignetenAbwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Überschüsse und nicht zumRecyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmenentsorgen. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen undNebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungenund Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behördenerfolgen. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oderDeponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nichtdurchführbar ist. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigtwerden. Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten.Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowieden Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.Ja.Europäischer Abfallkataloq (EAK)AbfallschlüsselAbfallbezeichnung07 02 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und MutterlaugenVerpackungEntsorgungsmethodenBesondereVorsichtsmaßnahmenDie Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierungsollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbarist.Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälterund Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie dieVerbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mitdem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport14.1 UN-Nummer 14.2 UN-VersandbezeichnungADR/RIDNicht unterstelltADN/ADNR Nicht verfügbar Nicht verfügbar.IMDGNicht unterstelltIATANicht unterstelltADR/RID ADN/ADN IMDG IATA14.3 Transportgefahrenklassen - - -14.4 Verpackungsgruppe - - -14.5 Umweltgefahren Nein. Nein. No.14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen fürden VerwenderNicht verfügbar. Nicht verfügbar. Nicht verfügbar.Zusätzliche Informationen - Emergency schedules(EmS)-


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 11/12SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Härter)Erstellt 31.08.2011ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport14.7 Bulk-Transport gemäß Nicht anwendbar.Anhang II von MARPOL73/78 und dem IBC-CodeABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltbestimmungen/gesetze, speziell für den Stoff oder das GemischEG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)Anhang XIV - Verzeichnis der Zulassungspflichtigen StoffeBesonders besorgniserregende StoffeKeine der Komponenten ist gelistet.Anhang XVII -Beschränkung derHerstellung desInverkehrbringens undder Verwendungbestimmter gefährlicherStoffe, Mischungen undErzeugnisseNicht anwendbar.Sonstige EU-BestimmungenEuropäisches InventarChemikalien der BlacklistChemikalien derPrioritätslisteIntegrierte Vermeidungund Verminderung derUmweltverschmutzung(IVU) - LuftIntegrierte Vermeidungund Verminderung derUmweltverschmutzung(IVU) - Wasser: Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen.: Nicht gelistet: Nicht gelistet: Nicht gelistet: Nicht gelistetNationale VorschriftenWassergefährdungsklasse : 1 Anhang Nr. 4Technische Anleitung : TA-Luft Nummer 5.2.5: 24%LuftTechnische Anleitung: Nummer 5.2.5 Organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube undLuftorganische Stoffe der Klasse I und IIInternationale VorschriftenChemiewaffenübereinkommen,: Nicht gelistetListe-I-ChemikalienChemiewaffenübereinkommen,Liste-Il-Chemikalien: Nicht gelistetChemiewaffenübereinkommen,Liste-Ill-Chemikalien: Nicht gelistet15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung : Dieses Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen erforderlich sind.


Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland 12/12SICHERHEITSDATENBLATTDruckdatum 15.03.2012METAFLUX KNETHARZ (Härter)Erstellt 31.08.2011ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenV Kennzeichnet gegenüber der letzten Version veränderte Informationen.Abkürzungen und Akronyme : ATE = Schätzwert akute ToxizitätCLP =Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung[Verordnung (EG) Nr. 1272/2008]DNEL = Abgeleiteter Nicht-Effekt-GrenzwertEUH-Satz = CLP-spezifischer GefahrenhinweisPNEC = Abgeschätzte Nicht-Effekt-KonzentrationRRN = REACH RegistriernummerEinstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 TCLP/GHSINicht eingestuft.Verfahren zur Ableitung der Einstufung gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP/GHS)Nicht eingestuft.EinstufungBegründungVolltext der abgekürzten H-Sätze: H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H315 Verursacht Hautreizungen.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.Volltext der Einstufungen : Acute Tox. 4, H302 AKUTE TOXIZITÄT: ORAL - Kategorie 4[CLP/GHS] Acute Tox. 4, H332 AKUTE TOXIZITÄT: EINATMEN - Kategorie 4Eye Irrit. 2, H319 SCHWERE AUGENSCHÄDIGUNG/AUGENREIZUNG -Kategorie 2Skin Irrit. 2, H315 ÄTZ-/REIZWIRKUNG AUF DIE HAUT - Kategorie 2Volltext der abgekürzten R-SätzeVolltext der Einstufungen[DSD/DPD]R22- Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R20/22- Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.R36/38- Reizt die Augen und die Haut.Xn - GesundheitsschädlichXi - ReizendHinweis für den LeserObgleich die Informationen und Empfehlungen in dieser Veröffentlichung auf unseren allgemeinenErfahrungen beruhen und nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt werden, IST NICHTS DES HIERINENTHALTENEN ALS AUSDRÜCKLICHE IMPLIZITE ODER SONSTIGE GARANTIE, GEWÄHRLEISTUNG ODERZUSICHERUNG AUSZULEGEN.DER BENUTZER IST STETS DAFÜR VERANTWORTLICH, FESTZUSTELLEN UND ZU ÜBERPRÜFEN, DASSDERARTIGE INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN FÜR IHN ZUTREFFEND SIND UND DASS JEGLICHEPRODUKTE FÜR DEN VORGESEHENEN GEBRAUCH ODER ZWECK GEEIGNET UND TAUGLICH SIND.VON DEN GENANNTEN PRODUKTEN KÖNNEN NICHT BEKANNTE GEFAHREN AUSGEHEN. SIE SINDDESHALB MIT VORSICHT ZU BENUTZEN. AUCH WENN IN DIESER VERÖFFTENLICHUNG AUF BESTIMMTEGEFAHREN AUSDRÜCKLICH HINGEWIESEN WIRD, KANN KEINE GARANTIE DAFÜR GEGEBEN WERDEN,DASS DIES DIE EINZIGEN GEFAHREN SIND, DIE BESTEHEN.Gefahren, Toxizität und Verhalten der Produkte können sich bei der Verwendung mit anderen Materialeinverändern und sind vom Herstellungsverfahren oder anderen Prozessen abhängig. Gefahren, Toxizität undVerhalten sind vom Benutzer festzustellen und allen mitzuteilen, die die Produkte transportieren, verarbeitenoder als Endverbraucher benutzen.

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